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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Gabriele P.
F: Bin dabei, alle Unterlagen zusammen zu stellen. Es gibt aber doch noch ein Problem: zum Ende des Jahres ziehe ich um, es ist wohl am besten, wenn ich überall meine neue Adresse angebe, da die Beschaffung der Unterlagen und das Zusenden wohl bis ins nächste Jahr rein dauert: Mein Perso ist auch abgelaufen: Frage hierzu - soll ich überhaupt einen neuen beantragen? Wird das "Amt" meine neue Adresse überhaupt aufnehmen, wenn ich keinen neuen Perso mehr möchte? Mein Auto kann ich wohl auch nicht ohne gültigen Perso ummelden?

A: Den Antrag sollten Sie von Ihrem neuen Wohnsitz aus stellen. Nutzen Sie in der Zwischenzeit die Gelegenheit, tragen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen und beschäftigen Sie sich so eingehend wie möglich mit der Gesamtthematik. Hinsichtlich Ihres abgelaufenen Personalausweise raten wir dazu, sich anstatt dessen zunächst den roten Reisepaß zu besorgen. Sobald Sie sich tiefer in der Materie auskennen und diesen aus Versehen mitgewaschen oder verloren haben sollten, dann lassen Sie sich zu gegebener Zeit einen grünen ausstellen. Wer weiß, vielleicht haben sich bis dahin ja auch schon ganz andere Möglichkeiten ergeben...


14.07.2015
R. Oberüber
F: über meinen urgroßvater und urgroßmutter ist nicht viel bekannt, grund hier für sind vertreibung usw unterlagen gibt es daher leider nichtmehr nur durch e-mail wurden mir durch die kirche und durch besarabiendeutsche ev mitgeteilt das es nur noch namen gibt die von deutschland nach besarabien auswanderten und dörfer errichtetten. durch vertreibung der deutschen 1940 -1945 sind bücher auch kirchlicherseite verbrant oder eingezogen worden. kann daher nur diese mailauszüge ohne beglaubigungen vorlegen. was kann ich tun um dennoch für mich und meinen kindern und enkelkindern diesen gelben schein zu bekommen? man sagte aber auch das wenn man mehr als 8 bzw 12 jahre als deutscher in der brd lebte und als solcher behandelt wurde, trozdem diesen gelben schein beantragen kann, wie verhält sich das dann oder muss meine familie in dieser brd bleiben? danke

A: Gehen Sie bei der Recherche systematisch und rückwarts vor. Bei Ihrem Geburtsstandesamt bzw. dem Standesamt, wo ggf. Ihre Ehe geschlossen wurde beispielsweise, sollten auch die relevanten Daten über Ihre Eltern in Erfahrung zu bringen sein. So hangeln Sie sich rückwärts von Generation zu Generation an den jeweiligen Standesämtern entlang. An dem Punkt wo Sie so nicht mehr weiterkommen, wenden Sie sich mit sämtlichen Ihnen dann vorliegenden Daten (vollständige Namen, auch ggf. Geburtsnamen, Geburts- und Heiratsdaten und Orte) an das Standesamt 1 in Berlin um den Rest evtl. in Erfahrung bringen zu können. Schöpfen Sie bevor Sie dies tun alle anderweitigen Möglichkeiten an diese Daten respektive Urkunden zu kommen aus.

Bezüglich Ihrer Frage des Erwerbs durch Ersitzung nach 8 bzw. 12 Jahren verhält es sich so, daß Ihnen dann in jedem Falle ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit beurkundet würde, welche Sie eben wieder in der Staatenlosigkeit hält. Ihre Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (sofern vorhanden) kann ausschließlich über den hier beschriebenen Weg, nämlich die Ableitung nach § 4 Abs. 1 RuStAG 1913 festgestellt werden.


14.07.2015
Martin
F: Mein Urgroßvater väterlicherseits ist vor 1900 nach London emigriert, mein Großvater 1908 in London geboren. Die Familie wurde nach dem 1. WK aus England ausgewiesen nachdem das Vermögen beschlagnahmt wurde. Die mütterliche Linie waren Franken. Bin kann ich trotzdem meine deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen? Mein Vater hatte sich neben BRD Papieren auch einen britischen Pass austellen lassen. Oder bin ich eigentlich Engländer?

A: Wenn überhaupt, dann könnte es evtl. über Ihren Urgroßvater gelingen. Allerdings auch nur dann, wenn weder Ihr Urgroßvater noch Ihr Großvater die englische Staatsangehörigkeit besessen haben, was aber doch wohl sehr wahrscheinlich ist. Allein Ihr Vater mit seinem britischen Paß stellt diesbezüglich schon ein Problem dar. Falls Sie es versuchen wollen, dann wie gesagt über Ihren Urgroßvater und machen Sie am besten zu weiteren Staatsangehörigkeiten Ihrer Vorfahren gar keine Angaben, Sie wissen darüber einfach nichts. Viel Hoffnung besteht ehrlich gesagt nicht, aber trotzdem viel Erfolg, falls Sie sich dazu entschließen sollten!


14.07.2015
AL
F: Ich bin in München geborben, ebenso wie die Seite meiner Mutter. Mein Vater und dessen Vorfahren väterlicher Seits kommen aus dem Kreis Graslitz (Böhmen). Welche Möglichkeiten habe ich für einen Staatsangehörigkeitsausweis?

A: Derzeit leider keine.


14.07.2015
Marion
F: Mein Großvater ist im Sudetenland geboren, mein Vater wurde 1946 nach Preußen vertrieben, welche Staatsangehörigheit habe ich?

A: Sofern Ihr Großvater bereits vor 1914 geboren ist, die Ihres Großvaters, ansonsten müssen Sie selbstverständlich noch eine Generation weiter zurück. Welche dies genau ist, ermitteln Sie bitte über das Gemeindeverzeichnis in inserer Rubrik "PRAKTISCHES" anhand seines Geburtsortes.


14.07.2015
geli
F: Woher bekomme ich die Geburtsurkunde, bzw. Heiratsurkunde, wenn mein Vater bzw. Großvater in Sudetenland geboren ist? Danke vielmals

A: Vom Standesamt 1 in Berlin.


14.07.2015
Geeti
F: erst einmal danke für die grossartige Arbeit die du/ihr macht - ihr sprecht mir aus der Seele. Zu meiner Frage: Bin 1957 in der Schweiz geboren, während mein Vater dort 6 Jahre arbeitete. Ich habe jetzt per mail in Brugg/CH 2 Geburtsurkunden beantragt und den Personenstandsausweis. A: brauche ich letzteren auch? B: Oder ist der Personenstandsausweis vielleicht die Geburtsurkunde bei den Schweizern?

A: Eine kurze Google-Recherche nach "Personenstandsausweis" führte als erstes Ergebnis auf die Seite der Polizei- und Militärdirektion im Kanton Bern. Dort ist hierzu folgendes zu lesen:

Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuellen Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht.

Demnach kommt dieser wohl am ehesten der hiesigen Vollauskunft gleich. Für den Antrag sollte die beglaubigte Geburtsurkunde reichen.


14.07.2015
Liebe 108
F: Hallo - die Linie meiner Mutter lässt sich einfach verfolgen - mein Vater wurde in Karlsbad geboren 1933 - heute Tschechien - von seiner Mutter nur der Familienname bekannt - keine Geburtsdaten etc.- leibl. Vater von ihm unbekannt - wurde mit 4 Jahren adoptiert - an welches Amt kann ich mich wenden, bezügl. Geburtsurkunde meiner Oma?

A: Aus Ihren Angaben läßt sich nicht absolut eindeutig schließen, wie Sie vorgehen müssen. Ableiten müssen Sie z.B. über Ihren Adoptivvater. Leider ist nicht ganz klar, ob es sich bei Ihrem Vater von dem Sie sprechen, auch tatsächlich um Ihren Adoptivvater handelt, oder um Ihren leiblichen. Grundsätzlich ist es aber so, daß ohne Ansatzpunkte nicht viel heraus zu bekommen ist. Fragen Sie bei dem Geburtsstandesamt Ihres Adoptivvaters nach, wie seine Eltern hießen und wann und wo diese geboren wurden. Vielleicht kann Ihnen auch das Standesamt 1 in Berlin weiterhelfen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen melden Sie sich bitte über unser Kontaktformular nochmal bei uns und schildern Sie Ihren Fall dann bitte so detailliert wie möglich.


14.07.2015
Klaus Borgolte
F: Habe beide Teile des Rainer Obermüller gesehen. Ich wohne in Kapstadt/Südafrika. Frage: kann man alle erforderlichen bzw. ggf. erforderlich werdenden Schritte schriftlich vom Ausland erledigen?

A: Ja, allerdings ist logischer Weise das BVA in diesem Fall direkt für die Antragsbearbeitung zuständig.


14.07.2015
Frank P.
F: Im Merkblatt des Bundesverwaltungsamt steht, das man die Staatangehörigkeit auch über die Mutter erwerben kann, "einem deutschen Elternteil". Meine Frage ist es immer notwendig die Staatangehörigkeit über die Vater-Linie zu beantragen?

A: Nach BRD (Vertrags-) Recht ist vieles möglich. Ihre wahrhaftige Staatsangehörigkeit wird allerdings ausschließlich wie auf unserer Seite beschrieben nach RuStAG 1913 festgestellt.

Zum x-ten Male:
Ehelicher Nachkomme -> weitere Ableitung über die väterliche Linie
Unehelicher Nachkomme -> weitere Ableitung über die mütterliche Linie


14.07.2015
TJ
F: Mein Vater kommt aus Österreiche, meine Mutter aus Deutschland. Beide waren bei meiner Geburt verheiratet. Gibt es für mich eine Möglichkeit den Staatsangehörigkeitesausweis zu beantragen?

A: Worauf es ankommt ist ein Vorfahre, der vor 1914 wo geboren wurde. Dies läßt sich aus Ihrer Frage nicht eindeutig erlesen. Wenn wir aber davon ausgehen, daß es sich jeweils um eheliche Geburten handelt und Ihre männlichen Vorfahren aus Österreich-Ungarn stammen, dann wird es nicht funktionieren.


14.07.2015
helmberlin
F: Vielen Dank für die vorherige Antwort, leider komme ich damit noch nicht zum Ziel, denn "mein Lodz" ist 200 km entfernt und gehörte laut Verzeichnis leider nicht zu Westpreußen sondern nur 1793–1807 zu Südpreußen (Kreis Zgierz). Das Problem liegt nun aber auch darin und das könnte andere auch interessieren: Zwar ist mein Großvater nachweislich in Lodz geboren und auch eingetragen, mein Vater im Jahre 1942 (in den Kriegswirren) aber nicht. Auch die Kirche hat nichts, da diese in der Zeit geschlossen war. Wenn nun die Abstammung nach dem Vater nicht mehr nachvollzogen werden kann, geht dann ein Nachweis über die Mutter (Linie über deren Vater da ehelich führt nach Bayern)? Was passiert also, wenn es keine Eintragungen sondern nur Aussagen und eine eidesstattliche Versicherung von einem Notar aus 1950er-Jahren gibt. Oder bin jetzt Pole? Und wenn ja, wie komme ich raus aus der Firma "BRD"? Vielen Dank für einen Tipp.

A: Unter diesen Umständen ist da leider derzeit nichts zu machen, aber Sie sind nicht der einzige. Auch eine Ableitung über die Mutter ist in Ihrem Fall nicht möglich. Der Spalt heraus aus diesem Dilemma ist nunmal sehr schmal, auch wir wünschten, dies wäre anders. Sollte es tatsächlich gelingen, die Souveränität wiederherzustellen, werden die Spielräume auch größer, aber momentan ist es leider wie es ist...


14.07.2015
LG77
F: Mein Großvater ist Sudetendeutscher ( Mähren ) und wurde 1938 gleichgestellt mit dem Rustag von 1913. Um 1913 gehörte Mähren jedoch zu Österreich-Ungarn, meine Chancen dürften gleich null sein, oder ? Vielen Dank für die Einschätzung

A: Ja, das sehen Sie richtig, die Umstände sind derzeit leider so.


14.07.2015
Gedeitzk
F: Mit zwei Familienbüchern (der Familie meines Vaters und meines Großvaters) bin in zum Standesamt (das die Geburt meines Vaters registriert hat) und habe um Beglaubigung von Kopien gebeten. Das wurde abgelehnt mit Hinweis, man sei nicht zuständig. Daraufhin habe ich um Bestätigung der Verweigerung der Beglaubigung mit Rechtsgrundlage gebeten, was ebenfalls abgelehnt wurde, mir wurde lediglich ein Auszug aus dem Personenstandsgesetz ausgehändigt. Ist das Standesamt verpflichtet Kopien von Familienbüchern zu beglaubigen? Von einem Notar wurden mir die Kopien beglaubigt. Soll ich dem Antrag auf Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises die (vom Notar) beglaubigten Kopien der Familienbücher oder lieber einzelne (jeweils vom Standesamt bzw. vom Stadtarchiv) beglaubigte Kopien von Geburts- und Heiratsurkunden beilegen? Da mein Großvater bereist 1888 geboren wurde, wurde ich wegen Geburtsurkunde an das Stadtarchiv verwiesen und habe von dort Kopien beglaubigt bekommen. Sind vom Stadtarchiv beglaubigte Kopien für den Antrag in Ordnung?

A: Beide Varianten sind völlig in Ordnung und können verwendet werden. Abgesehen davon können Sie, wenn Sie in der Stimmung sind, eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Bürgermeister gegen die / den Standesbeamte(n) einreichen, denn solche Dinge gehören zu deren Kernaufgaben! Es kann zwar sein, daß diese abgeschmettert wird, aber der Vorfall ist dann aktenkundig und mit der Zeit werden die Herrschaften vielleicht auch etwas vorsichtiger, wenn mehr und mehr Menschen sich einen derartigen Umgang eben nicht länger einfach so gefallen lassen.


14.07.2015
Martin
F: Moins wie ist es wenn man adoptiert wurde? haben sie einen fall gehabt? müssen dann die blutslinie der leiblichen eltern oder die blutslinie der adoptiveltern im antrag angegeben werden?

A: Sie müssen über Ihren Adoptivvater ableiten und den entsprechenden Nachweis hierüber dem Antrag beifügen.


14.07.2015
Markus
F: Ich komme aus 32351 Stemwede. Dies lag damals in der Provinz Westfalen. Muss ich auf dem Antrag "Kgr. Preußen" angeben?

A: Dies ist Ihr Geburtsstaat, so weit so gut. Ihre Staatsangehörigkeit ist aber diejenige des Bundesstaates, in dem einer Ihrer Vorfahren vor 1914 geboren wurde.


14.07.2015
Philipp
F: Guten Abend, mein Urgroßvater ist in den 1920ern geboren, in den Antraegen geht es allerdings nicht bis zu meinem UrUrgroßvater. Was kann ich tun?

A: Nehmen Sie einfach eine weitere Anlage V für Ihren UrUrgroßvater und machen Sie dies dort kenntlich.


14.07.2015
Anna
F: Guten Abend, ich habe schon recht viel über dieses Thema gelesen. Dennoch tappe ich in meinem Fall im Dunkeln. Ich bin Spätaussiedlerin, Russlanddeutsche. Nicht in Deutschland geboren. Meine Vorfahren haben eine lange Reise unternommen, um wieder in die Heimat zurückzukehren. Eltern geb. in Zentralasien, Großeltern und Urgroßeltern an der Wolga. Dann verliert sich die Spur. Ich kann also nicht Nachweisen, welchem Staat ich ursprünglich angehöre. Was nun? Vielen Dank für Ihre Antwort.

A: Da können wir Ihnen leider auch nicht direkt weiter helfen. Aber Sie sind doch als Spätaussiedlerin quasi "anerkannt", das muß ja irgendwie begründet oder nachgewiesen worden sein, oder? Darüber hinaus bleibt Ihnen nur die Möglichkeit weitere Nachforschungen anzustellen, vielleicht über die Stadt, in der Sie ggf. in einer Spätaussiedlerunterkunft waren, oder über das Standesamt 1 in Berlin. Die entsprechenden Urkunden brauchen Sie aber in jedem Falle. Viel Erfolg!


14.07.2015
MONY
F: Keine Frage nur INFO. Mein Mann und ich haben die Unterlagen mit dem Antrag abgegeben und der Sachbearbeiter hat sich Kopien gemacht und uns die Originale wieder mit gegeben. Danach hat er uns gesagt, dass wir in 14 Tagen den Ausweiss abholen können. Nach 14 Tagen hatten wir die Mitteilung: "Ausweiss ist fertig." Das Saarland ist anscheinend noch unkomplizier. Aber der Ausweis hat einen Fehler, da steht unter der deutschen Staatsangehörigkeit entfällt - da fehlt die Zeile mit der Gültigkeit. Nach EStag-Auszug werden wir im Weiderspruch korrigierne lassen.

A: 14 Tage sind ganz schön schnell. Die Zeile Gültigkeit hat keine Bedeutung mehr und ist entfallen. Warten wir mal ab was der ESTA Auszug sagt. Hier gibt es auch so einige Gerüchte.


14.07.2015
Patman
F: Meine Eltern waren bei meiner Geburt verheiratet, also gehts mit meinem Vater weiter! Seine Eltern waren auch verheiratet, also dann mein Großvater. Aber um vor 1914 zu kommen, bin ich dann in Italien. Besteht die Möglichkeit, trotz der Heirat, die Vorfahren der Mutter zu nehmen?

A: Nein, leider nicht.


14.07.2015
E. J.
F: Hallo! Vorgestern habe ich den Antrag für die Staatsangehörigkeit angefordert und gestern prompt einen "Antrag auf Einbürgerung" bekommen. Ist das der richtige Antrag? Ich bin skeptisch, weil z. B. bei dem Antrag gar keine Anlagen gefordert werden.

A: Nein, dies ist definitiv der falsche! Wozu haben Sie überhaupt einen Antrag angefordert? Alle Informationen wie Sie korrekt vorgehen müssen sind auf unserer Seite verfügbar, auch der richtige Antrag.


14.07.2015
Andreas
F: Mein Opa ist in Alzey Rheinhessen geboren (1906) zu welchem Staat gehöre ich?

A: Bitte schauen Sie in das Gemeindeverzeichnis auf unserer Seite unter "PRAKTISCHES".


14.07.2015
Gustav
F: Ich kann nur die Vorfahren meiner Oma vorweisen diese ist aber mütterlicherseits. Würde es dennoch klappen`?

A: Ehelicher Nachkomme -> Ableitung väterlicherseits
Unehelicher Nachkomme -> Ableitung mütterlicherseits

Dazwischen gibt es nichts, auch keine Ausnahmen oder Schlupflöcher, das RuStAG ist eindeutig!


14.07.2015
Klaus Borgolte, geb. 27.07.1939
F: Auf den abgebildeten Mustern des gelben Scheins steht "Bundesrepublik Deutschland". Ist das i:O.? Wenn ja, dann schließe ich daraus, dass BRD-Verwaltungen lediglich so etwas wie ausführende Hilfsorgana sind, weil das deutsche Reich derzeit handlungsunfähig ist.

A: Auch dies haben Sie richtig erkannt. Ja, das ist in Ordnung, die bundesrepublikanische Verwaltung verleiht die Staatsangehörigkeit ja auch nicht, sie stellt sie lediglich fest.


14.07.2015
Klaus Borgolte, geb. 27.07.1939
F: Ich möchte natürlich auch den Gelben Schein. Habe eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkung meines Vaters, geb. 10.12.1903 im heutigen Raum Essen, also dem Königreich Preußen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, genügt es , mich lediglich auf meinen Vater zu beziehen und als meine Staatsangehörigkeit mit Königreich Preußen oder Preußen anzugeben.

A: So ist es!


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