F: Die Sache mit den Geburtsurkunden und den Auszügen aus dem Geburtenregister, seitens der ausstellenden Behörden, verkommt immer mehr zur Farse. Als ich von den Geburtsurkunden von meinem Vater und mir auf dem Standesamt beglaubigte Kopien holen wollte, wurden die Urkunden nicht kopiert sondern es wurde ein Abschrift (Unterschrift vom StBea) angefertigt und die wurden dann kopiert und beglaubigt. Diese Woche will ich von meinem Großvater und Urgroßvater bei der zust. Behörde beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (mit allen Einträgen) abholen. Habe das im voraus mit der Behörde soweit telefonisch besprochen. Nun meine Frage hinsichtlich des Eintrages im Geburtenregister. Falls ich soweit auf dem aktuellen Stand der Dinge bin, gibt es für die Infos aus dem Geburtenregister mttlerweile auch unterschiedliche Anträge. Diese betreffen den Umfang aus dem Eintrag im Geb.-register. Welcher Antrag/Antragstyp ist zu verwenden , damit man alle Angaben im vollen Umfang aus dem Register erhält?
A: Die "richtigen" Dokumente sind immer die Auszüge aus dem Geburtenregister des Standesamtes am Geburtsort. Das sind die, auf denen man als Mädchen oder Knabe (nur Vornamen) geführt wird. Die werden kopiert und beglaubigt. Darauf hat jeder einen Anspruch. Für sich und Familienangehörige. Auch hat man einen Anspruch auf Einblicke ins Personenstandsregister. Wenn es spezielle Anträge dafür gibt, dann dürfte das regional unterschiedlich sein. Keine generelle Antwort möglich.
F: Meine Frage ist etwas verzwickter, wie die Geschichte ja auch keine einfache ist. Also meine Eltern haben ca. vier Monate _nach_ meiner Geburt geheiratet. Also muss ich die mütterliche Linie verfolgen oder ist die Heirat bindend? Die mütterliche Linie kommt aus der Zweiten Polnischen Republik und lebte dort im Bezirk (Woiwodschaft) Lublin, Kreis Chelm in einer von ehemaligen Deutschen besiedelten Region (Schulbesuch und gesprochene Sprache: deutsch). Die Ursprungsfamilie wanderte Ende des 18. Jh. aus dem Hessischen dorthin aus - lässt sich leider nicht mehr zurückverfolgen, da sich die Spuren in der Mitte des 19. Jh. verlieren. Meine Großmutter wurde am 1927 in Polen geboren. Ich muss weiter die mütterliche Linie gehen, da meine Mutter aus einer nichtehelichen Verbindung 1945 hervorgegangen ist. Da kommt ihr Vater zum Tragen: Laut Stammblatt der Kreisbehörde vom 16.7.1940 hatte mein Urgroßvater (geb. 1884) die polnische Staatsangehörigkeit mit dem Vermerk "Einb. beantr. Ja". Zur Abstammung steht dort leider nichts weiter - lediglich die Rassezugehörigkeit wird vermerkt, was ja hier keine Rolle spielt. Ist ein Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis in meinem Fall überhaupt sinnvoll oder bin ich gar kein Deutscher?
A: Es geht nur einmal die Mütterliche Linie danach geht es mit dem Großvater der mütterlichen Linie weiter, wenn er Ehelich geboren wurde.
F: Wenn ich mir den gelben Schein beantrage, kann ich den auch für mein Kind beantragen? Ich bin alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht.
A: Das hängt davon ab, wie alt das Kind ist und ob das Kind ehelich geboren ist. Bis zum 16. Lebensjahr kann der antragsberechtigte Elternteil das Kind in den Antrag einbeziehen. Ist das Kind ehelich, kann es der Vater, ist es unehelich, dann die Mutter. Das Sorgerecht ist dabei nicht relevant. Es gilt ius sanguinis.
F: Ich bin ein Abkömmling meines Heimatvertriebenen Vaters der den Staastangehörigkeitsausweis mit Vermerk Deutsch" besitzt. Eine mittelbare Staatsangehörigkeit lässt sich vor 1914 nicht ableiten. Gibt es ein Forum, wo man solche Probleme genauer erörtern und Erfahrungen austauschen kann?
A: Vielleicht kann uns jemand, der sich in der Frage der Statusdeutschen richtig auskennt, eine Antwort auf diese Frage geben. Es gibt doch einige Interessenten dafür und es erfordert fundierteres Wissen als wir es hier anbieten können. Vielen Dank.
PS: auch der Hinweis auf ein Forum wäre hilfreich
F: Hallo. Ich möchte gerne wissen ob ich über meinen Vater ableiten kann obwohl ich 1 Woche (ärgerlich) vor der Hochzeit zur Welt kam..
A: Du solltest dann über Deine Mutter ableiten.
F: Hallo, mein Vater hat meine Familie verlassen wo ich gerade mal 3 Jahre alt war. gehen diese Nachweise auch mütterlicherseits? Mein Vater und dessen Vorfahren sind auch deutscher Abstammung allerdings möchte ich sie und mich ungern mit diesen Sachen belasten weil ich nichts mit ihnen zu tun habe. Noch eine Frage am Rande: wenn ich über meine Mutter die Blutlinie zurück gehe und diese "fängt" in Eisenach an: ist dann mein Bundesstatt Sachsen-Weimar-Eisenach oder Preußen?
A: Wenn deine Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt verheiratet waren, dann nur Väterliche Linie. Abfragen kann man das über die Standesämter der Geburtsstäte der Vorfahren. Erster Ansatzpunkt ist deine Geburtsurkunde. Die 2. Frage lässt sich ohne die Stadt zu kennen, nicht beantworten. Da könnten auch noch andere Bundesstaaten in Frage kommen.
F: Mein Großvater ist 1907 in Deutsch- Gabel im Sudetenland geboren und sie wurden dann vertrieben in das jetzige Thüringen . wie verhält es sich da mit der Rechtsstellung als Deutscher
A: Solange sie einen Gewöhnlichen Aufenthalt im Vereinigten Wirtschaftsgebiet haben, bekommen sie die Urkunde Rechtsstellung als Deutscher nicht. Alle anderen in den Grenzen des Deutschen Reichs schon.
F: eventl hier noch eine Antwort auf das ableiten von 1913-/ bei der Ausländerbehörde hat mir meine Bearbeiterin gesagt das Bürger aus der ehemaligen DDR deren Eltern (ich Geb.1980) wo der Vater in der Armee war auomatisch(besser gesagt ohne Probleme) man den Gelben Schein bekommt weil Soldaten der DDR wohl immer Deutsche waren und wohl keine Ausländisch stammenden Personen gezogen wurden..wie man das Gesetzlich Definieren kann weiß ich auch nicht aber vieleicht Hilft es jemanden.,
A:
Vorsicht!!!
Die Sache riecht nach einer Ableitung durch Ersitzung.
F: Meine väterlichen Vorfahren waren Sudetendeutsche oder Deutschböhmen. Böhmen war 1913 österreichisches Kaiserreich. Ich habe den gelben Schein, aber ich kann nicht nach RuStag ableiten. Was hat das für Konsequenzen?
A: Die Frage können wir so nicht beantworten. Wir wissen nicht, wie Sie Abgeleitet habe. Sie befinden sich in dem Gebietsstand nach dem sie Abgeleitet haben.
F: Wie ermittle ich die Staatsangehörigkeit der Sudetendeutschen?
A: Ja mit den Sudetendeutschen ist das nicht ganz so leicht. Hierzu sind auch noch einige Fragen offen. Vielleicht helfen die folgenden Links.
F: Ableitung durch Vater nach Scheidung, Hallo, ich möchte ein Antrag stellen und habe folgende Frage: Ich möchte meine Abstammung über meinen Vater herleiten. Mein Vater war zum Zeitpunkt meiner Geburt verheiratet lies sich jedoch einige Jahre später wieder scheiden. Was trage ich nun bei Familienstand meines Vaters ein. Er ist ja nun ledig. Kann ich dennoch weiter über Ihn ableiten? Welche beglaubigten Urkunden brauche ich? Reicht die Heiratsurkunge? Gruß Robert
A: 1. Familienstand geschieden.
2.Ja du kannst > musst weiter über ihn ableiten.
3. Heirat, Sterbe und Geburtsurkunden der Vorfahren bis vor den 1.1.1914 dienen der Glaubhaftmachung
F: Sollte man sich vorsichtshalber die Urkunden (Abstammung Ehemann) besorgen da nach Original-Rustag(1913) mit Eheschließung die eigene STA verloren geht und die des Ehemannes bekommt, sofern sie von der eigenen abweicht?
A: Immer erst die eigene Abstammung klären. Wer weiß was noch kommt in Bezug auf die Eheschließung.
F: a) Sollte man "Preußen" oder "Königreich Preußen" schreiben? b) Warum muß oder sollte man in Klammern (Deutschland als Ganzes) dahinter schreiben?
A: a)Das ist egal solange man nicht Freistaat schreibt.
b)Das ist nicht notwendig, mit Preußen ist wohl alles gesagt.
F: Ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, das Feld ob ich Wehrdienst gelietstet habe musste ich freilassen, da ich es nicht mehr im Kopf hatte ( war auch nur 4 Wochen beim bund) Die Dame meinte man verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn man einer fremden Streitmacht beitritt... Ist die BRD eine fremde Streitmacht?? UND, Ich habe nur bis 1922 meine Abstammung nachgewiesen ist das nun schlimm? UND ich habe auch angegeben, das ich keine weiteren Staatsangehörigkeiten habe( was ich ja doch habe) bzw ja eigentlich doch nicht, da ich es nur bis 1922 nachgewiesen habe. Soll ich den Ausweis nächste Woche annehmen, ablehnen, Wiederspruch einlegen, oder wie soll ich verfahren?? Danek für die Antwort
A: Die BRD sieht sich nicht als BRD eine fremde Streitmacht, also kein Problem. Die Ableitung bis 1922 ist eins. So befinden sie sich im Gebietsstand von 1922, unter Verfassung 1919(GG Nr.1) und Versailler Vertrag. Also fehlende Unterlagen organisieren der Akte hinzufügen oder neu beantragen.
F: Ich bin am 06.06.1943 im Sudetenland geboren. Welcher Bundesstaat ist das ?
A: Wenn sie Baujahr 1943 sind, wissen wir nicht welche Staatsangehörigkeit sie haben. Da sie diese wohl von ihrem Vater geerbt haben. Sollte dieser auch in Sudetenland geboren sein, verweise ich sie auf einen Beitrag aus Fragen zu Bundesstaaten > Uwe
F: gilt dies auch für mich als russlanddeutscher? Meine Abstammung ist väterlich- sowie mütterlicherseits deutsch! In meiner Geburtsurkunde steht drinne Vater: deutscher Mutter:deutsche und nicht "deutsch"! Ich weiss aber nicht ob ich bis vor 1914 mein Stammbuch zusammenkriege!
A: Das gilt für jeden der seine Abstammung vor 1914 klärt!
F: Ich habe den Antrag ebenfalls nicht nach Rustag ausgefüllt und auch nur bis 1928,jedoch lautet mein Esta-Eintrag erworben durch" Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StAG. Ist das der korrekte Eintrag und wenn ja, wie kann das sein?
A: Es ist der korrekte Eintrag - ja! Aber: Du kannst deine Person damit nicht in den Personen- und Gebietsstand von 1871-1913 verankern. Deine geerbte Person ist im Stand von 1928 und damit bereits fremdverwaltet. Der Eintrag ist korrekt da das RuStAG bis 1928 nicht geändert wurde.
F: Wie sieht der Fall aus wenn man eine Einbürgerungsurkunde(grün) hat?
A: Mit der Einbürgerungsurkunde kommen Sie nicht in den Gebietsstand von 1913.
F: Mein deutschstämmiger Großvater ist 1900 im Ausland geboren. Mein Urgroßvater/-Mutter ist unbekannt. Es gibt somit keine bekannte Ableitung auf einen Bundesstaat vor 1914. Was jetzt?
A: Die Frage läßt sich so gestellt nicht ganz klar beantworten.
Stelle fest was für eine Staatsangehörigkeit Dein Großvater hatte.
Hat er Nachweise hinterlassen ? / Welche ?
War er damals schon verheiratet mit Deiner Großmutter, als Dein Vater geboren wurde ?
..ansonsten müßtest Du über Deinen Vater auf Deine (damals unverheiratete) Großmutter ableiten, bzw. über sie an ihre väterliche Linie "andocken".
F: Ich habe schon seit Jahren einen Gelben, damals aber nur bis 1934(Geburt Vater) eingereicht. Was tun?
A: Schauen welche der Vorfahren vor dem 22.07.1913 geboren wurden, mit der Geburts- und Heiratsurkunde dann erneut einen Antrag stellen.
F: Meine Vorfahren (Ungarndeutsche seit ca. 18.Jh.) lassen sich nicht mehr auf ein deutsches Staatsgebiet vor 1914 zurückverfolgen. Meine Eltern leben seit 1946 in BadenWürttemberg und besitzen den Staatsangehörigkeitsausweis. Muß ich beim Ausfüllen des Antrags etwas beachten?
A: Diese Frage kann man so nicht beantworten. Ich würde hier ein Telefonat mit einem Mitarbeiter der BVA endfehlen. Natürlich ganz ruhig und sachlich, dann sind die gerne zu Auskünften bereit. Eine falsche Beantragung kann immer korrigiert werden (Versuch und Irrtum). Die Erfahrungen würden uns natürlich interessieren
F: Wenn der Papa einen Stag-Ausweis aus 1975 hat, muss dann Sohnemann auch bis vor 1914 zurück nachweisen? Danke
A: Wenn Ihr Vater bis vor 1914 abgeleitet hat, dann nicht. Die Ableitung können Sie evtl. überprüfen, durch den Antrag oder indem Sie bzw. Ihr Vater beim BVA einen EStA-Registerauszug per Mail anfordert.
F: Meine Vorfahren stammen aus der Provinz Posen. Ist das jetzt noch Deutschland zugehörig oder nicht?
A: Die Provinz Posen (identisch mit dem Großherzogtum Posen) war eine 1815 - 1920 bestehende Provinz im Osten des Staates Preußen. Die Provinz gehörte von 1848 bis 1851 teilweise zum Deutschen Bund, ab 1867 vollständig zum Norddeutschen Bund und ab 1871 zum Deutschen Reich.
F: Wie sieht es rechtlich aus, gilt das folgende nicht mehr, da nur noch von Abstammung die Rede ist? "RuStAG-1913" vom 22. Juli 1913 -- § 3 Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben. 3. durch Eheschließung (§ 6), - § 17 Die Staatsangehörigkeit geht verloren 6. für eine Deutsche durch Eheschließung mit dem Angehörigen eines anderen Bundesstaats oder mit einem Ausländer. ?
A: Aus dem RuStAG gelten alle Paragrafen. Jeder sollte aber zuerst seine Abstammung klären.
F: Verstehe ich es richtig dass Pommern (Provinz Pommern) zum Bundesstaat Preussen gehört?