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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Marcus
F: Für einen Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abkömmlinge im Sinne von § 4 des Bundesvertriebenengesetzes gilt dies nur dann, wenn ihnen vor diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes erteilt worden ist. Was bedeutet dass für mich als Abkömmling eines Spätaussiedlers? Habe natürlich nicht diese Bescheinigungen von vor 1999 da ich damals von der Notwendigkeit nicht wusste. Kann ich jetzt die Staatsangehörigkeit nicht mehr erlangen?

A: Hier können wir auch nicht helfen. Ich würde die Unterlagen zusammensuchen und den Antrag einfach stellen. Dann wird man sehen was passiert und kann dementsprechend reagieren.


14.07.2015
Günni
F: Kann ich auch die Stammdaten meiner Mutter nehmen auch wenn sie verheiratet war

A: Nein


14.07.2015
Frane7
F: Mit der Einbürgerungsurkunde kommen Sie nicht in den Gebietsstand von 1913. Was heißt das? Ich kann kein Deutscher werden?

A: Ja


14.07.2015
Moshk
F: Ableitung Staatsangehörigkeit. Wie hier beschrieben muss immer vom Vater abgeleitet werden, dies ist sehr kompliziert was passiert denn wenn zum Beispiel mein Opa ein uneheliches Kind ist dann müsste ich ja von meinem Opa auf meine Uroma ableiten, da ja laut Rustag bei unehlichen Kindern das Kind die Staatsangehärigkeit der Mutter animmt ist das richtig ? Also müsste ich so ableiten Ich - Vater-Großvater-Urgroßmutter oder wäre das falsch ?

A: Das ist schnell beantwortet "JA"!!!


14.07.2015
Heinz-Werner
F: Ich habe 2007 den gelben beantragt. Damals mußt ich die Vorfahren bis 01.01.1938 nachweisen, also nur Vater und Mutter. Der Ausweis war gültig bis 29.Juli 2012. Soll ich einen neuen beantragen oder bringt das nichts mehr? Danke für Antworten, Gruß Heinz Werner

A: Ja, einen neuen beantragen und darauf achten, daß er unbefristet ist.


14.07.2015
JJ
F: Was trage ich unter Punkt 6.4 ein, wenn ich freiwillig längeren Wehrdienst in der BRD geleistet habe? Wenn ich es frei lasse, geht wird dann mein Antrag trotzdem bearbeitet?

A: Das gleiche wie bei 6.3 nur mit anderen Zeiten. Freilassen würde ich das nicht.


14.07.2015
Thomas
F: Ich bin adoptiert worden. Muss ich im Antrag "F" zusätzlich bei Pkt. 3.8 "Adoption gemäß §5 RuStAG (Stand 22.0 7.1913)" eintragen, oder genügt die Angabe (Kreuz) "Adoption" bei Pkt. 3.3 ?

A: Das Kreuz bei Pkt. 3.3 hat bisher immer gereicht.


14.07.2015
von Steinhaus
F: Ich bin Österreicher. Haben Sie Infos die wir hier in Österreich in gleicher Sache anwenden können. Es gibt auch in Österreich viele Interessierte dazu. Grundsäzlich gehe ich von einer ähnlichen Ausgangslage aus. Danke für Tips.

A: In Österreich haben wir leider keine Erfahrungen.


14.07.2015
Pfälzer
F: So, mittlerweile habe ich alle Beweis bringenden Darlegungen und zur Ableitung benötigten Urkunden beisammen. Bis auf die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde von meinem Urgroßvater und meiner Urgroßmutter, welche aus dem Stadtarchiv stammen, sind alle anderen durch einen Standesbeamten unterschrieben und beglaubigt. Um vorweg Formfehler bei der Stellung des Antrags zu vermeiden, sind die Kopien aus dem Archiv (Geburtsurkunde u. Heiratsurkunde) ausreichend oder sollen/müssen diese auch beglaubigt sein? Falls ja, wer ist dafür zuständig? Oder ist es ausreichend wenn die Kopie durch das Stadtarchiv beglaubigt wird? Denn die Angestellte aus dem Stadtarchiv hat mir angeboten, dass ich nochmals vorbei kommen kann falls ich beglaubigt die Kopien haben will. Wenn das geklärt ist kann ich endlich meinen Antrag stellen.

A: Die Geburts- Heiratsurkunden immer beglaubigt in Deutsch verlangen. Zuständig sind die Standesämter.


14.07.2015
Udo Creusen
F: Im Bereich "Aktuelles steht im Artikel etwas über die Staatsbürgerschaft in der DDR. Besitze ich nun die deutsche Staatsbürgerschaft? Der Einigungsvertrag wurde ja für ungültig erklärt-

A: Keine Ahnung, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Das geht aus Ihrer Aussage nicht hervor. Im Zweifel besitzen Sie im Moment keine.


14.07.2015
Waldemar
F: Guten Tag, Also, bin ein Spätaussiedler und meine Vorfahren sind im 19 Jahrhundert auf die heutige Krim ausgewandert. 1996 kamen wir aus Kasachstan nach Deutschland zurück. Im BFVG § 15 (Bescheinigungen) (2) steht: Das Bundesverwaltungsamt stellt dem in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogenen Ehegatten oder Abkömmling eine Bescheinigung zum Nachweis des Status nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie seiner Leistungsberechtigung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 aus. Dh ich besitze den Status "Deutscher", da im Artikel 116 (1) steht: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Heißt es, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit schon seit der Einreise bzw dem Ausstellen der oben genannten Bescheinigung besitze? Und auch hier steht ganz unten sowas Ähnliches/Gleiches: Spätaussiedler sind nach § 4 Bundesvertriebenengesetz deutsche Volkszugehörige, die ihren Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten auf dem Wege des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nach dem 31.12.1992 verlassen haben, um in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme zu finden. Als Spätaussiedler kann nur Aufnahme finden, wer vor dem 1.1.1993 geboren wurde. Für Spätaussiedler aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion wird ein Kriegsfolgenschicksal vermutet (§ 4 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz). Spätaussiedler sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz. (Quelle: http://www.bmi.bund.de) Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe. Vieles Grüße

A: Fordern Sie einen ESTA-Registerauszug an und schaun Sie nach was drin steht, also prüfen Sie ob Sie den Status nach 116/1 tatsächlich haben.


14.07.2015
Thomas
F: Habe leider ein dickes Problem und bin voll verzweifelt. Ich wurde mit 6 Jahren adoptiert. Meinen leiblichen Vater sowie dessen Vater kenne ich nicht. Meine leibliche Mutter sowie mein Stiefvater sind schon lange verstorben. Habe aber einen Auszug aus dem Familienbuch bzw. Heiratsbuch. Dort steht der Name, Geburtsort und Tag meines leiblichen Vaters. Auch der Name seines Vaters ist dort aufgeführt. Jedoch kein Geburtsort & Tag und ich habe auch nicht die geringste Ahnung davon. Können Sie mir einen Tipp geben wie ich an eine Geburts oder Sterbeurkunde des Opas kommen kann. Oder war es das und ich habe Pech gehabt.

A: Mit den Angaben aus dem Familienbuch kommt man doch weiter. Nicht Aufgeben, eine Lösung ist hier sehr gut möglich.


14.07.2015
Pfälzer
F: Die Sache mit den Geburtsurkunden und den Auszügen aus dem Geburtenregister, seitens der ausstellenden Behörden, verkommt immer mehr zur Farse. Als ich von den Geburtsurkunden von meinem Vater und mir auf dem Standesamt beglaubigte Kopien holen wollte, wurden die Urkunden nicht kopiert sondern es wurde ein Abschrift (Unterschrift vom StBea) angefertigt und die wurden dann kopiert und beglaubigt. Diese Woche will ich von meinem Großvater und Urgroßvater bei der zust. Behörde beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister (mit allen Einträgen) abholen. Habe das im voraus mit der Behörde soweit telefonisch besprochen. Nun meine Frage hinsichtlich des Eintrages im Geburtenregister. Falls ich soweit auf dem aktuellen Stand der Dinge bin, gibt es für die Infos aus dem Geburtenregister mttlerweile auch unterschiedliche Anträge. Diese betreffen den Umfang aus dem Eintrag im Geb.-register. Welcher Antrag/Antragstyp ist zu verwenden , damit man alle Angaben im vollen Umfang aus dem Register erhält?

A: Die "richtigen" Dokumente sind immer die Auszüge aus dem Geburtenregister des Standesamtes am Geburtsort. Das sind die, auf denen man als Mädchen oder Knabe (nur Vornamen) geführt wird. Die werden kopiert und beglaubigt. Darauf hat jeder einen Anspruch. Für sich und Familienangehörige. Auch hat man einen Anspruch auf Einblicke ins Personenstandsregister. Wenn es spezielle Anträge dafür gibt, dann dürfte das regional unterschiedlich sein. Keine generelle Antwort möglich.


14.07.2015
Matthias
F: Meine Frage ist etwas verzwickter, wie die Geschichte ja auch keine einfache ist. Also meine Eltern haben ca. vier Monate _nach_ meiner Geburt geheiratet. Also muss ich die mütterliche Linie verfolgen oder ist die Heirat bindend? Die mütterliche Linie kommt aus der Zweiten Polnischen Republik und lebte dort im Bezirk (Woiwodschaft) Lublin, Kreis Chelm in einer von ehemaligen Deutschen besiedelten Region (Schulbesuch und gesprochene Sprache: deutsch). Die Ursprungsfamilie wanderte Ende des 18. Jh. aus dem Hessischen dorthin aus - lässt sich leider nicht mehr zurückverfolgen, da sich die Spuren in der Mitte des 19. Jh. verlieren. Meine Großmutter wurde am 1927 in Polen geboren. Ich muss weiter die mütterliche Linie gehen, da meine Mutter aus einer nichtehelichen Verbindung 1945 hervorgegangen ist. Da kommt ihr Vater zum Tragen: Laut Stammblatt der Kreisbehörde vom 16.7.1940 hatte mein Urgroßvater (geb. 1884) die polnische Staatsangehörigkeit mit dem Vermerk "Einb. beantr. Ja". Zur Abstammung steht dort leider nichts weiter - lediglich die Rassezugehörigkeit wird vermerkt, was ja hier keine Rolle spielt. Ist ein Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis in meinem Fall überhaupt sinnvoll oder bin ich gar kein Deutscher?

A: Es geht nur einmal die Mütterliche Linie danach geht es mit dem Großvater der mütterlichen Linie weiter, wenn er Ehelich geboren wurde.


14.07.2015
Samoht77
F: Wenn ich mir den gelben Schein beantrage, kann ich den auch für mein Kind beantragen? Ich bin alleinerziehend und habe das alleinige Sorgerecht.

A: Das hängt davon ab, wie alt das Kind ist und ob das Kind ehelich geboren ist. Bis zum 16. Lebensjahr kann der antragsberechtigte Elternteil das Kind in den Antrag einbeziehen. Ist das Kind ehelich, kann es der Vater, ist es unehelich, dann die Mutter. Das Sorgerecht ist dabei nicht relevant. Es gilt ius sanguinis.


14.07.2015
Ralf
F: Ich bin ein Abkömmling meines Heimatvertriebenen Vaters der den Staastangehörigkeitsausweis mit Vermerk Deutsch" besitzt. Eine mittelbare Staatsangehörigkeit lässt sich vor 1914 nicht ableiten. Gibt es ein Forum, wo man solche Probleme genauer erörtern und Erfahrungen austauschen kann?

A: Vielleicht kann uns jemand, der sich in der Frage der Statusdeutschen richtig auskennt, eine Antwort auf diese Frage geben. Es gibt doch einige Interessenten dafür und es erfordert fundierteres Wissen als wir es hier anbieten können. Vielen Dank. PS: auch der Hinweis auf ein Forum wäre hilfreich


14.07.2015
Wizzan
F: Hallo. Ich möchte gerne wissen ob ich über meinen Vater ableiten kann obwohl ich 1 Woche (ärgerlich) vor der Hochzeit zur Welt kam..

A: Du solltest dann über Deine Mutter ableiten.


14.07.2015
Fragesteller
F: Hallo, mein Vater hat meine Familie verlassen wo ich gerade mal 3 Jahre alt war. gehen diese Nachweise auch mütterlicherseits? Mein Vater und dessen Vorfahren sind auch deutscher Abstammung allerdings möchte ich sie und mich ungern mit diesen Sachen belasten weil ich nichts mit ihnen zu tun habe. Noch eine Frage am Rande: wenn ich über meine Mutter die Blutlinie zurück gehe und diese "fängt" in Eisenach an: ist dann mein Bundesstatt Sachsen-Weimar-Eisenach oder Preußen?

A: Wenn deine Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt verheiratet waren, dann nur Väterliche Linie. Abfragen kann man das über die Standesämter der Geburtsstäte der Vorfahren. Erster Ansatzpunkt ist deine Geburtsurkunde. Die 2. Frage lässt sich ohne die Stadt zu kennen, nicht beantworten. Da könnten auch noch andere Bundesstaaten in Frage kommen.


14.07.2015
Micha.B
F: Mein Großvater ist 1907 in Deutsch- Gabel im Sudetenland geboren und sie wurden dann vertrieben in das jetzige Thüringen . wie verhält es sich da mit der Rechtsstellung als Deutscher

A: Solange sie einen Gewöhnlichen Aufenthalt im Vereinigten Wirtschaftsgebiet haben, bekommen sie die Urkunde Rechtsstellung als Deutscher nicht. Alle anderen in den Grenzen des Deutschen Reichs schon.


14.07.2015
Marco
F: eventl hier noch eine Antwort auf das ableiten von 1913-/ bei der Ausländerbehörde hat mir meine Bearbeiterin gesagt das Bürger aus der ehemaligen DDR deren Eltern (ich Geb.1980) wo der Vater in der Armee war auomatisch(besser gesagt ohne Probleme) man den Gelben Schein bekommt weil Soldaten der DDR wohl immer Deutsche waren und wohl keine Ausländisch stammenden Personen gezogen wurden..wie man das Gesetzlich Definieren kann weiß ich auch nicht aber vieleicht Hilft es jemanden.,

A:

Vorsicht!!!

Die Sache riecht nach einer Ableitung durch Ersitzung.


14.07.2015
Bayer32
F: Meine väterlichen Vorfahren waren Sudetendeutsche oder Deutschböhmen. Böhmen war 1913 österreichisches Kaiserreich. Ich habe den gelben Schein, aber ich kann nicht nach RuStag ableiten. Was hat das für Konsequenzen?

A: Die Frage können wir so nicht beantworten. Wir wissen nicht, wie Sie Abgeleitet habe. Sie befinden sich in dem Gebietsstand nach dem sie Abgeleitet haben.


14.07.2015
Uwe
F: Wie ermittle ich die Staatsangehörigkeit der Sudetendeutschen?

A: Ja mit den Sudetendeutschen ist das nicht ganz so leicht. Hierzu sind auch noch einige Fragen offen. Vielleicht helfen die folgenden Links.

Link Karte DR 1871 - 1918
Link Gemeindeverzeichnis von 1900


14.07.2015
Robert
F: Ableitung durch Vater nach Scheidung, Hallo, ich möchte ein Antrag stellen und habe folgende Frage: Ich möchte meine Abstammung über meinen Vater herleiten. Mein Vater war zum Zeitpunkt meiner Geburt verheiratet lies sich jedoch einige Jahre später wieder scheiden. Was trage ich nun bei Familienstand meines Vaters ein. Er ist ja nun ledig. Kann ich dennoch weiter über Ihn ableiten? Welche beglaubigten Urkunden brauche ich? Reicht die Heiratsurkunge? Gruß Robert

A: 1. Familienstand geschieden.
2.Ja du kannst > musst weiter über ihn ableiten.
3. Heirat, Sterbe und Geburtsurkunden der Vorfahren bis vor den 1.1.1914 dienen der Glaubhaftmachung


14.07.2015
Marissa
F: Sollte man sich vorsichtshalber die Urkunden (Abstammung Ehemann) besorgen da nach Original-Rustag(1913) mit Eheschließung die eigene STA verloren geht und die des Ehemannes bekommt, sofern sie von der eigenen abweicht?

A: Immer erst die eigene Abstammung klären. Wer weiß was noch kommt in Bezug auf die Eheschließung.


14.07.2015
frank12
F: a) Sollte man "Preußen" oder "Königreich Preußen" schreiben? b) Warum muß oder sollte man in Klammern (Deutschland als Ganzes) dahinter schreiben?

A: a)Das ist egal solange man nicht Freistaat schreibt.
b)Das ist nicht notwendig, mit Preußen ist wohl alles gesagt.


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