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Fragen und Antworten

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10.11.2018
Hornisse
F: Die Bundesregierung scheint uns nicht ganz die Wahrheit zu sagen? Siehe Zusammenfassung auf die Frage 1, 5 und 6. Wenn denn dem so ist, wieso bekommt man den Eintrag "Glaubhaftmachung der Deutschen Staatsangehörigkeit" in der Vollauskunft der Gemeinden nur eingetragen wenn man Lückenlos bis vor dem 22.07.1913 nachgewiesen hat? Ähnliches gilt für das ESTA Register. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/037/1903734.pdf

A: Das sollte automatisch passieren. Es sei denn, es gibt eine hohe kriminelle Energie in den Landratsamt.


08.11.2018
Pfeiffer
F: Hallo, mein Antrag wurde 3x abgelehnt, was kann rechtlich unternommen werden

A: GS TS3 Server


08.11.2018
Daniel
F: Hallo zusammen. Ich möchte mir den Stastsangehörigkeitsausweis besorgen und habe Angst, dass der Antrag abgelehnt wird, weil ich außer "juristische Sicherheit" nicht wüsste, für was ich ihn brauche. Was kann ich tun, um ihn definitiv zu bekommen, bzw. er nicht abgelehnt werden KANN?

A: Abgelehnt kann er nur nicht werden, wenn Sie keinen Antrag stellen.


07.11.2018
Renate
F: jetzt habe ich die DPHW gefunden, die angebl für Recht und Ordnung gerade im Fall der verbrecherichen Tat von GV da helfen und haben im Osten auch schon 2012 GV zur Verhaftung geführt. Nun wurde gewarnt, vorsichig, das sind "Reichsbürger", aber irgend wie wird es von G.S-träger immer noch verwechselt, dass Reichsbürger STAG Hitler 1935 sind und wir haben den aus 1913 "ReichsDEUTSCHEN,wa ja ein ganz großer Unterschied ist. Achso, habe gelesen dass mein Mann auch mit der beschuldigung der KV-Waffenbehördeals Jäger keine Waffenrechte mehr hat, denn der wäre zu 100% "Unzuverlässig" haha, dass ich nicht lache, der hat nie einem was übles getan oder was gemacht, er war immer der brave Partner und Jäger. Er musste die Waffen abgeben oder verschrotten. Moment hatte er die Waffen meinem Bruder gegeben,der auch Jäger ist. Was geht hier ab? Nun was geschieht, wenn man sich vom Melderegister der VG abmeldet? Wird dann das Auto zwangsstillgelegt? Oder kann man wo ein neues Auto anmelden, denn eine Gemeindeorganisation ist hier im Westen schier unmöglich. Wie kann man ein Auto anmelden? Laut BGB §7 kann man sich mehrer Wohnsitze annehmen, aber wie verhält es sich mit der Souveränität? Sollte an besser in eine Jagdhütte umziehen?

A: GS TS3 Server


06.11.2018
Fritz der Große
F: Hallo, ich wollte euch hiermit nur mal etwas mitteilen. Mein Vater ist Waffenbesitzer seit 20 Jahren. Er hat den gelben Schein vor 2 Jahren beantragt, der vom Landratsamt Bamberg abgelehnt wurde. Er hat vor 3 Monaten einen Antrag gestellt, damit er ein Großkalibriges Gewehr besitzen kann. Gestern hat er beim Landratsamt angerufen, um zu Erfahren was jetzt mit der Genehmigung ist. Waffen müssen in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Vor jeder Eintragung wird der Waffenbesitzer kontrolliert. Jetzt bekam er als Antwort, daß ihm die Waffenbesitzkarte entzogen wird, da er von den Behörden als Reichsbürger eingestuft wird. Begründung hierfür: Die Beantragung des Gelben Scheins beim Landratsamt. Mein Vater ist nicht vorbestraft und hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Ihm wurde auch noch gesagt, daß es keinen Sinn hätte, juristisch dagegen vorzugehen, weil es bezüglich solcher Fälle etliche Urteile gäbe. Ich hoffe daß mein Vater dagegen klagt und halte euch auf dem laufenden. Mit besten Grüßen Fritz

A: Es gibt schon Urteile aber für den behalt der WBK. Rechtsanwalt Schäfer kann da eventuell weiter helfen.


06.11.2018
Renate
F: Markante Vollstreckungsandrohung GV, (habe die Post ungeöffnet zurück gehen lassen). Dieses Gesindel lässt keine Ruhe. Was machen? Anzeige bei jur. Staatsanwalt, Polizei bringt wohl nix? Nötigung, Erpressung, wo gibt es ein Schlupfloch?

A: Da hilft nur hartnäckig bleiben.


05.11.2018
Marina
F: Hallo Liebes GS Team, letzte Woche ist die Frist zur Sachstandsanfrage bezügl. meines Schreibens vom Juli nun abgelaufen..erhalten hab ich noch nicht..warte ich noch ab oder an wen geht bitte denn meine neuerliche Beschwerde, Anzeige!? langsam ist es nicht mehr lustig...Ganz lieben Dank vorab für Eure Info und Eure Hilfe

A: GS TS3 Server


04.11.2018
Klemmschelle
F: Hallo, ich habe erneut eine Ablehnung erhalten und bitte um weitere Hilfe. Vielen Dank

A: GS TS3 Server


02.11.2018
Hypermaniac
F: Da die Willkür bei „behördlichen“ Mitarbeiter scheinbar zunimmt, möchte ich fragen, welche Möglichkeiten es gibt, wenn trotz Hinweis auf EGBGB bspw. eine Rechnung oder ähnliche Gewaltakte wegen Nicht-Beantragung des PA anstehen könnten.

A: Wieso beschäftigen Sie sich mit SB? Die kennen doch noch nicht mal die geltende Gesetzgebung, geschweige denn die gültige. Die kennen nur ihre Dienstanweisungen die sie Gesetzeskonform per ePost zugestellt wird.


01.11.2018
bucherfb
F: Hallo, hab einen Gelben Schein . Nun zur Frage . Kann man den Antag wo ich ausgefüllt habe ändern ? Denn es steht bei mir Königreich Bayern drin , hab ich so reingeschrieben weil es mir so gesagt wurde und das ist für mich falsch . Möchte gerne was anderes drin stehen haben , ist das möglich .

A: GS TS3 Server


22.10.2018
Uwe
F: Ich muß noch mal rückfragen: 1) Hm, welche Frage meint ihr jetzt? die der Zuständigkeit? 2) Kann er die Zuständigkeit verweigern, wenn meine Familie woanders gemeldet ist? 3) Techert meinte auch am Ende seines Schriebes, daß ein Widerspruch gegen eine Entscheidung der obersten Landesbehörde nicht zulässig wäre. Stimmt das? 4) Kann man die Antragsunterlagen auch zurückfordern? Ich würde sie dann noch mal regulär beim Bezirksamt einreichen. Was meint ihr? Wie vorgehen? PS: Er meinte noch, daß der Fall für ihn erledigt sei und er auf meine „abwegigen Darlegungen“ nicht mehr eingehen werde… Immer diese Reichsbürger… ich dachte euer offener Brief hätte ihn geläutert!

A: Ja, es fehlt Herrn Techert an Selbstreflektion. Sonst würde er verstehen, dass er immer sich meint.

1. genau die Zuständigkeit. Sie sind dort mit der Hauptwohnhaft gemeldet. Damit ist er zuständig!
2. Seine Zuständigkeit kann er auch nicht verweigern.
3. Nein, das ist Täuschung im Rechtsverkehr.
4. Wozu? Einfach die Unterlagen auf dem regulären Weg neu einreichen.


20.10.2018
Uwe
F: Schön Guten Tag! ich hoffe, bei euch Rat zu finden. Nachdem mein erster Antrag auf Feststellung (FA) und der Widerspruch in einem anderen Bundesland rechtswidrig abgelehnt wurden, habe ich mich nun bei meinem Bruder in Berlin hauptamtlich umgemeldet, der dort fast problemlos seinen GS, selbst unterschrieben vom TECHERT erhielt. Mein bisheriger Hauptwohnsitz wurde Nebenwohnsitz. Dort wohnt auch hauptamtlich meine Ehefrau. Nun haben wir einen neuen FA gestellt, DIREKT an den Senat, an TECHERT geschickt (vllt ein Fehler), inkl. des Techert-GS meines Bruders, da ich exakt über die gleichen Vorfahren ableite wie er einst und Techert unterschrieben hatte. Nun meint der Techert, Berlin wäre nicht zuständig, da er glaubt s.E. würde ich mich dort immer noch tatsächlich in der Nebenwohnung aufhalten, da meine Frau dort auch gemeldet ist. Schon anmaßend, da sich Paare ja auch trennen können. Des weiteren kamen von ihm die üblichen Lügen: schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse fehlt, mißbräuchliches Begehren wegen RuStAG und Königreich Sachsen, Potsdam-Urteil – obwohl er selbst den GS meines Bruders gemäß RuStAG und OHNE Sachbescheidungsinteresse unterschrieben hat! Diese letzten Lügen kann ich selbst sachlich widerlegen, aber was ratet ihr mir bzgl. der Zuständigkeit? Rat? Wie am besten vorgehen? Der normale Weg wäre gewesen, den FA an das entsprechende Bezirksamt zu schicken. Darauf bestehen oder gleich einen neuen FA ans Bezirksamt? Oder was anderes. Eine Antwort erhält der Techert so oder so! Kann man die Unterlagen auch zurückverlangen? Ich bitte hier um schriftliche Antwort, da ich derzeit NICHT in den TS kann. Herzlichen Dank vorab.

A: Aus unserer Sicht stellt sich die Frage nicht. Aufgrund einer Vermutung sollte der Herr trotzdem tätig werden. Fragen Sie doch mal die Gesetzliche Grundlage ab. Mal schauen was Herr Techert sich aus den Fingern saugt.


17.10.2018
franzrathmann@gmail.com
F: und die Gemeinde lehnte es ab, die erklären da wäre das Jobcenter zuständig. Also Rückkehr in die Staatenlosigkeit?

A: GS TS3 Server


17.10.2018
Franz
F: hi, guten morgen habe lange nicht mehr auf Temaspeak geschut, wil es meine durch Schlaganfall verständlicher Weise es zu unverständlichkeiten kam. Daher muss ich hier was loslassen, denn seit 2 Monaten bin ich Rentner (64 J) alles shidd und bekomme eine Minirente. Habe vom Versorgungsamt den SGB IX weil ich GDS 50% habe und als Behindert bin, da noch, wie "Weidner" sagte, SGB XII iin §133 beantragen, aber das kennt keiner, die vom "Amt für Soziales" (Versorgungsamt)schickten mit zur Gemeinde, die sagen Wohnung zu groß, umziehen! Die Kinder sind verpflichtet dafür gerade zu stehen, die müssen Leistungen zurück zahlen. Aber hallo, sagte ich, ich in Deutscher nach Art. 116 GG Abs 1 und keine juristische Person, Sache oder Deutsch und gehöre schon gar nicht zur Mache Bahomet (Satan)auf dem Ausweis. Nun Info bitte, wer und wo wird SGB XII beantragt? Klamma G.Neuhaus schrieb was von der Charitas? Oder sollte man sich nun aufhängen oder von der Brücke springen?

A: SGB XII wird bei der Gemeinde beantragt. Mein Antrag läuft seit 2015, bisher ohne Bescheid.


17.10.2018
Samuel
F: Klage ich mit der nat.Person in der BRD,da mit die jur.ja sowieso rechtlos ist oder macht das alles kein Sinn hier zu klagen um seine Rechte durchzusetzen?

A: Vor welchem Gericht wollen Sie Klagen? Gericht 17 Ente süß sauer? Da werden Sie einen anderen Weg finden müssen.


17.10.2018
Hypermaniac
F: Wenn die Jurist. Person nicht abgemeldet wurde, muß ich dennoch der Aufforderung der Beantragung eines neuen PA (alter ist abgelaufen) nachkommen? Ein gültiger Reisepaß existiert (noch).

A: NEIN!!! EGBGB Art. 5 Abs 1. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.


15.10.2018
Carsten
F: Ablehnungsbescheid mangels Sachbescheidungsinteresse erhalten. Widerspruchsfrist läuft Freitag ab. Die Rechtsgrundlage: Landesverwaltungsgesetz. Was kann ich tun?

A: GS TS3 Server


11.10.2018
Marina
F: Hallo Ihr Lieben..Wir haben Mitte Juli mit Fristsetzung zum Ende Juli einen 6 seitigen Antwortbrief an den Präsidenten des BVA gesandt. IT so ziemlich allen Gesetzen die in Betracht o um den Ausweis zu erhalten. .Eine Antwort ist bis dato nicht eingetroffen und wir wollen nun den Europäischen Rat und den Alliierten Botschaften den Briefverkehr der seit März 2017 hin und her gegangen ist, zusenden. Ist dies eine gute Idee um das BVA in Zugzwang zu bringen. ..Wir wissen einfach ansonsten keinen Rat mehr...Wohnen derzeit immer noch in Frankreich und können leider so auch nicht auf dem sog.Amt persönlich vorsprechen. .Danke vorab schon mal für Euren Rat...LG

A: Ja, der Europäische Rat ist eine gute Möglichkeit. Die BVA sollte das natürlich zur Kenntnis bekommen. Mit einer Antwort von der BVA ist nicht zu rechnen. Man sitzt die begangen Straftaten am liebsten aus.


09.10.2018
Kapahnke
F: Mein Antrag auf die Deutsche Staatsangehörigkeit wurde abgelehnt,bitte um Rückruf unter. Danke

A: GS TS3 Server


08.10.2018
Frank
F: Hallo, zu spät für Teamspeak? Server ist nicht erreichbar. Ihr könnt da natürlich nicht den ganzen Tag warten, wann seid ihr denn am wahrscheinlichsten Erreichbar? f.hellmer@zeus.de Grüße Frank

A: Ich weiß nicht was Sie machen, ich bin grade drauf.


08.10.2018
Frank
F: Hallo, es geht um den Antrag meines Vaters, meiner hat anstandlos geklappt. Also alles richtig ausgefüllt, analog zu meinem. Die Ausländerbehörde hat wie folgt geantwortet: "Aus den vorgelegt Unterlagen ergeben sich keine Zweifel an ihrer deutschen Staatsangehörigkeit. Daher fehlt es an einem schutzwürdigen Sachbescheidungsinteresse." Das ganze soll dann 29,30€ kosten. Ich würde gerne abstimmen, wie am besten zu argumentieren ist.

A: GS TS3 Server


30.09.2018
TEMP
F: Hallo, habe einem bekannten geholfen den Antrag auzufüllen, diese wurde nun auch angenommen, jedoch möchte die Behöre eine aktuelle Meldebestätigung und eine Ausweiskopie. Eine Kopie des Ausweieses unter keinen Umständen abgeben, das weiss ich und habe auch ein entsprechendes Schreiben vorbereitet, aber wie schaut es mit der Meldebestätigung aus, kann ich die dazu legen oder darf ich das auch nicht. Danke und grossen Lob für Eure Arbeit !

A: Eine Meldebestätigung ist kein Problem.


28.09.2018
Suse
F: Hallo, nach erfolglosem 1.Antrag bis vors Landesverwaltungsamt bin ich nun frisch nach Berlin „umgezogen“, wo die SB noch korrekt arbeiten sollen. Empfehlt ihr (wegen etwaigen Mißtrauen der SB) noch etwas mit dem FA GS zu warten (wenn ja, wie lange) oder kann ich den FA gleich einreichen. Danke!

A: Die Berliner sind etwas lahmarschig. Die denen muss man dran bleiben. Sollte der Antrag schon 3 Monate eingereicht sein, wird es Zeit für eine Sachstandsanfrage. Mit ein bisschen Druck lauft das in Berlin besser.


27.09.2018
Helfer und Betroffener
F: Hallo, in unserem Bezirk lehnt der neue Beamte die Anträge wie folgt ab: "Aufgrund der in der BRD bestehende Ausweispflicht (...), gehe ich davon aus, dass Ihnen ein solches Ausweisdokument, dass Sie mit deutscher Staatsangehörigkeit ausweist, auf Ihren Antrag hin ausgestellt worden ist. Sie haben weder dargetan, weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall gleichwohl zweifelhaft und klärungsbedürftig ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte, noch ist dies auch sonst nur ansatzweise ersichtlich. Ihre abstrakte Begründung ändert daran nichts. Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall offensichtlich von niemanden angezweifelt wird, seht dem Antrag somit ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegen ( Auflistung der Urteile der VG´s ). Mit welchen Gründen sollten neue Anträge von Freunden und Bekannten abgegeben werden, damit diese dem Feststellungsinteresse entsprechen? LG

A: GS TS3 Server


26.09.2018
benny
F: was soll ich bei einer ablehnug des antrages im wiederspruch SCHreiben?

A: GS TS3 Server


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