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Fragen und Antworten

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02.08.2018
DHS
F: Hallo Leute, Antrag habe ich im November letzten Jahres abgegeben. Sachentscheidungsinteresse war nicht vorhanden. Konnte Behördenzweifel nachweisen via Negativauskunft aus Estaregister. Seit dem, ca. Monate, nix gehört. Soll ich mich weiter mit der Behörde rumärgern oder gleich zum Bürgermeister gehn. Bürgermeister ist wohl der Chef des Amtsleiters..MFG...

A: Dann wird es Zeit für Sachstandsanfrage. Diese können Sie natürlich auch an den Bürgermeister stellen.


27.07.2018
hjkubn
F: Da ich heute Antwort auf meinen Antrag zur Feststellung meiner deutschen Staatsangehörigkeit nach Abstammung nach RuStaG vom Standesamt, Abt. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nach knapp 4 Wochen bekam und Von irgendwelchen fehlenden oder unkorrekten Dokumenten, die nach meinem Dafürhalten richtig beigelegt waren, war nicht die Rede, jedoch (Zitat) "...nach Prüfung ... und Einholung der aktuellen Melderegisterauskunft besteht kein Zweifel, dass sie deutscher Staatsangehöriger sind. Sie werden im Melderegister mit der Staatsangehörigkeit "deutsch" geführt und sind zudem im Besitz eines gültigen Personalausweises und Reisepasses....Im §22 Thüringer Verwaltungs-verfahrensgesetz(ThürVwVfG) ist der Beginn eines behördlichen Antragsverfahrens geregelt. Nach Kommentierung ... derzeitiger Rechtsprechung ist ein Antrag nur zulässig, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Interesse an der von ihm begehrten Amtshandlung nachweist bzw. er dies zur Wahrung eines Rechts benötigt. ..." Eingangs heißt es noch (Zitat): "Die gebührenpflichtige Ablehnung Ihres Antrages wird beabsichtigt." Nun bitte ich darum: wie sieht eine wirkungsvolle Gegenargumentation aus, die eine solche offensichtliche Täuschung ins Leere laufen lässt und den Erfolg des Erhalts GS bringt? Anbei: ich hatte versucht, die Verlinkung auf den TS3 Server zu nutzen, komme aber damit (noch) nicht klar!

A: Dann sollten Sie das Programm runterladen, installieren und mit Kontaktdaten verbinden. Man wird Sie in Empfang nehmen.


25.07.2018
Standby
F: Morgen, habe am 27.06.2018 meine vollständigen Unterlagen zur Antragstellung, für den GS, im Beisein meiner Freundin, eingereicht. Nach der Rückkehr vom Urlaub, habe ich ein Antwortschreiben=Ablehnungsschreiben, mit Datum vom 16.07.2018, am 24.07.2018 im Briefkasten vorgefunden. Begründung: Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird grundsätzlich nur dann benötigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. In Klammern aufgeführt wurden § 9 Absatz 3 Personalausweisgesetz - PAauswG § 6 Absatz 2 des Passgesetzes. Zusätzlich müßte ich eine Begründung angeben. Letztlich ist noch ein Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam vom 14.März 2016 - VG 8 K - 4832/15, genannt. Für den Fall, dass dennoch ein berechtigtes Sachbescheidungsinteresse besteht, hat man mir, den 15.08.2018 als Nachweisdatum genannt. Ein Formular, war für das Feststellunginteresse beigefügt. Meine Frage: Muss für den Staatsangehörigkeitsausweis, wirklich ein Grund genannt werden und wenn ja, bitte ich um Anregung, was ich hier vorgeben/Grund kann. Beste Grüße

A: Nein, natürlich nicht. Es gibt kein Feststellungsinteresse. Das Urteil aus Potsdam ist auch eine Einzelentscheidung und nicht anzuwenden. Interessant ist auch die Erklärung. Wollten Sie den einen neuen PA vor Ablauf? Irgendwie haben ich die Vermutung das nur was aus den Gesetzen drin stehen soll. Egal ob es einen Zusammenhang hat oder nicht.

Hilfe bekommen Sie auf unserem TS3 Server


18.07.2018
Namib
F: Hallo, ich lebe im Ausland und hatte auf meinen GS 2 Jahre gewartet und endlich bekommen. Nun helfe ich einer Freundin. Bei mir waren die Kopie- und Unterschriftbeglaubugung noch umsonst. Sie musste bei der Botschaft bezahlen, uns wurde mitgeteilt das dies nun neu ist. Ist dies rechtens? Eine weitere auch im Ausland lebende Freundin wartet schon deit 1/2017 auf ihren GS p. Auf Nachfrage in der Botschaft bekam sie die Antwort: ‘Ihr Antrag wird in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet. Aufgrund der der Vielzahl der zu bearbeitenden Anträge kann es zu Verzögerungnen kommen. Von Sachstandsanfragen bitte ich abzusehen.”. Ihr im Inland lebender Sohn hatte jedoch seinen GS dort beantragt sehr schnell bekommen. Ist es rechtens das im Ausland lebende Deutsche so viel länger warten müssen? Vielen Dank.

A: Die normale Bearbeitungszeit beträgt max. 3 Monate. Ein hohes Antragsaufkommen kann auch nicht Ihr Problem sein. Allerdings wird das von den Willfährigen Erfüllungsgehilfen auch gerne als Ausrede verwand, den Antragsteller auf die lange Bank zu schieben. Eine Sachstandsanfrage scheint dringend notwendig. Dass die sich das mit Buchgeld bezahlen lassen ist mittlerweile normal.


17.07.2018
Schmusebär
F: Der Antrag wurde mit der üblichen Begründung abgelehnt. Gemäß Rechtsbehelf ist nur noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Frage: Welche Person klagt vor dem VWG? JP ist nicht prozessfähig und die NP nicht geschäftsfähig (=Voraussetzung für Prozssfähigkeit) Und der Perso wird wahrscheinlich dort auch verlangt. Kann eine JP für eine NP dort etwas erstreiten?

A: Es gibt schon ein Grundsatzurteil deswegen ist eine erneutes Klagen Sinnlos. Zumal dies sich Jahre hinzieht.

GS TS3 Server


14.07.2018
Finn
F: Ich hab gehört, es gäbe jetzt schon über 6 Mio GSler im EStA-Register und die führen mehrere Listen, um die offizielle entscheidende Grenzahl von 5 Mio noch nicht zu überschreiten. Wieviele davon sind denn im Rehctstand von 1913? WO genau kann man denn mehr über die verschiedenen Listen, je nach Ableitung vermute ich, in Erfahrung bringen, auf der BVA-Seite jedenfalls nicht und auf Nachfrage sicher auch nicht. PS: Ihr habt es sicher schon mitbekommen, was der BVA auf seiner Website mittlerweile schreibt: Hinweis Bitte berücksichtigen Sie, dass nicht immer ein gültiger Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit und somit der Aufwand eines Feststellungsverfahrens nötig ist. Bei vielen Behördenangelegenheiten ist es ausreichend, die Staatsangehörigkeit mittels Ihrer deutschen Personaldokumente oder Ihres bisher befristeten – inzwischen jedoch abgelaufenen – Staatsangehörigkeitsausweises zu belegen. Erkundigen Sie sich daher zuvor bei Ihrer Auslandsvertretung oder der jeweiligen Behörde, ob z. B. für die erneute Passausstellung, Eheschließung, Durchführung eines Adoptionsverfahrens, tatsächlich ein Staatsangehörigkeitsnachweis in Form eines (aktuellen) Staatsangehörigkeitsausweises erbracht werden muss. https://www.bva.bund.de/DE/Themen/Staatsangehoerigkeit/FeststellungStaatsangehoerigkeit/feststellungstaatsangehoerigkeit-node.html

A: Wir können uns hier zu Ihrer Frage nicht weiter auslassen.

Kleine Anfrage an den Landtag Baden-Württemberg
Es sind in der Republik des Bundes nur noch Straftäter unterwegs. Der Text der BVA ist schon Täuschung im Rechtsverkehr. Ihr Bediensteten werdet nicht davon kommen!!!


14.07.2018
Otto
F: Oh, tut mir leid, der Fragesatz ist wohl in ne andere Dimension verschwunden. Aber indirekt kann man ja auch die Fragen sehen: Gibt es im Verwaltungsverfahren auch so was wie ein "erforderliches allgemeines Rechtsschutzbedürfnis?" Wißt ihr auf welchen "allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatz" die anspielen? Wenn er doch ungeschrieben ist, woher wollen die SBs den kennen? WAS kann man denen DARAUF genau antworten, also WIE kann man DAS als Unfug widerlegen?

A: Grundrechtsverletzung kann man nicht mit Rechtsschutzbedürfnis vom Tisch wischen. Nach GG darf die Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden. Aber die Ablehnung bedeutet den Entzug. Es sind einfach nur Straftäter und nicht mehr. Aber später will es wieder keiner gewesen sein. Aber wir werden ihnen die Rechnung präsentieren.


09.07.2018
Otto
F: Hallo noch mal... Ich hatte drum gebeten, hier schriftlich zu antworten, da ich grad technisch nicht in den TS kann. Also falls meine Rückbitte untergegangen hier noch mal meine ursprüngliche Frage… hilft sicher auch anderen! Besten Dank vorab!!! Da ein berechtigtes Sachbescheidungsinteresse in Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit nirgends gesetzlich verankert ist, meinen Sie nun, sich bei Ihrer sog. Begründung zur geplanten Ablehnung auf ein erforderliches allgemeines Rechtsschutzbedürfnis als Ausdruck eines allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes berufen zu können, nachdem ein Antrag bei einer Behörde nur zulässig ist, wenn dafür ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse vorläge.

A: Otto, wir sind hier bei Fragen und Antworten. Eine Frage ist nur schwer zu erkennen. Das wird wohl der Grund für die nicht Beantwortung sein. Es ist aber egal was die Willfährigen Erfüllungsgehilfen sich einfallen lassen. Der Pass und der Perso sin kein Nachweis für eine Staatsangehörigkeit. Eine Ablehnung kommt dem Entzug der Staatsangehörigkeit gleich(BVerfGE 77, 137 - Teso). Nach GG darf niemanden seine Staatsangehörigkeit entzogen werden. Hier werden also Grundrechtsverletzungen von der BRvD Verwaltung begann. Ein Rechtsschutzbedürfnis kann von der Verwaltung also nicht geltend gemacht werden, da es schon Grundsatzurteile dazu gibt.


09.07.2018
Gigi
F: Ich habe letzte Woche einen Strafantrag mit Strafverfolgung per Fax mit Sendebericht abgeschickt wegen Verweigerung des FA. Eurer Erfahrung nach, reicht das oder sollte ich ihn zusätzlich noch ausgedruckt per Post lossenden? Wenn ja, reicht es dann als einfache Post oder muß es ein Einschreiben? Es sollen ja so manche „verschwunden“ gehen. Danke!

A: Per Fax ist in Ordnung.


07.07.2018
Uwe
F: Hallo, Ende Februar habe ich die kompletten Unterlagen f. d. GS per Post eingeschickt und ca. 10 Tage später eine Bestätigung bekommen. Das war´s. Sollte ich mal dezent nachfragen? Gibt´s da Vordrucke? Vielen Dank

A: Eine Sachstandanfrage wäre eine gute Idee. Ein kleiner 3 Zeiler reicht.


03.07.2018
Marina
F: Hallo Ihr Lieben. kann man ein französisches Dokument in dem die Staatsangehörigkeit mit "deutsch" allemande ( was ja KEINE Staatsangeh. ist) angegeben ist, so ohne weiteres an das BVA mitschicken? ich denke ruck zuck leiten die doch nicht nach Abstammung ab sondern drehen es so wie sie es brauchen !? die wollen ja unbedingt was haben dass wir die Franz. Staatsangeh. "nicht" haben.. bzw mit welcher wir uns in Frankreich aufhalten.. ganz schön kompliziert das Ganze...langsam verlässt uns der Mut.. immer was neues...LG und danke vorab schon mal recht herzlich für Eure Bemühungen...

A: Ich kann nur nochmal das schon geschriebene Wiederholen. Alles andere ist ihre Angelegenheit. Sie müssen Wissen was Sie machen. Hier wird seitens BVA ein Verweigerungsgrund gesucht. Ein schreiben von irgendwelchen Französischen Behörden wird nichts ändern. Es verlängert nur das Spiel. Geben Sie einfach die Erklärung ab und fordern Sie die Rechtsgrundlage für ihr Handeln ein.


02.07.2018
Uwe
F: Hallo - wer kann helfen - lebe in Brasilien seit 2009, in D Geboren alle Urdeutsch - Nachweise bis 1904 erbracht. Schickane und Ablehnung der Annahme des Antrages durch Generalkonsulat in São Paulo Brasilen. Mitarbeiter da verstößt gegen sämtliche Gesetze - absurd ! Unterlagen beim BVA in D eingereicht. Das zieht sich seit 09/2017 ! Ablehnung liegt seit 3 Monatenbeim GK in SP hier ! Keine Aushändigung bzw. Info das es da ist (kostet auch noch 18 €). Also kann ich jetzt Asylantrag stellen, weil ich als eigener deutscher Staatsbürger keinen Nachweis bekomme (Ablehnung) obwohl das GG Art. 117 das ja klar definiert ! Der Deutsche Pass lässt nur die Vermutung zu das jemand Deutsch ist. Der Nachweis erfolgt durch den Staatsangehörigkeitsnachweis ! Dafür gibt es die Behörden und das BVA. Was ist in diesem Land BRD eigentlich los ???

A: GS TS3 Server


02.07.2018
Otto
F: Schön guten Tag! Die Ablehnung des Widerspruches FA droht: Hauptargument ist nicht mehr, daß der Paß und Perso reichen, sondern der Mißbrauch: Der SB schreibt: „Zwar setzt §30 StAG kein besonderes Feststellungsinteresses voraus, allerdings ist anerkennt, daß vergleichbar mit dem im Verwaltungsprozess erforderlichen allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis als Ausdruck eines allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes auch im Verwaltungsverfahren vor Behörden ein Antrag zu zulässig ist, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat. Durch diesen Grundsatz soll ausgeschlossen werden, daß die Verwaltung nicht für ersichtlich nutzlose und unlautere Zwecke mißbräuchlich in Anspruch genommen wird.“ Ich habs überprüft, es ist fast wörtlich aus dem Potsdam-Urteil übernommen. WAS kann man da entgegenhalten? a) Insgesamt b) gegen das Rechtsschutzbedürfnis c) gegen einen UNgeschriebenen Rechtsgrundsatz? Besten Dank mit Bitte um schriftliche Antwort. Otto

A: GS TS3 Server


28.06.2018
der Spielverderber
F: Guten Abend zusammen. Heute kamen die ESTA-Einträge meiner Kinder. Soweit alles in Ordnung. Nur steht das Aktenzeichen bei ihnen nicht komplett. In meinem Auszug steht komplett die Nr. Beispielhaft: 03.123-St-11/2017, während bei ihnen lediglich St-99/2017 steht. Sollte ich den SB nochmal um Korrektur bitten? Vielen Dank im voraus für Eure Antwort.

A: Sie können den SB ja um Abänderung auffordern. Das durfte nur ein Flüchtigkeitsfehler sein.


28.06.2018
Marina
F: Hallo danke für die schnelle Antwort... eine persönliche Erklärung dass wir keine andere Staatsangehörigkeit haben, sei nicht geeingnet, schreiben die..eine behördliche Bescheinigung aus der hervorgeht mit welcher Staatsangehörigkeit wir uns in Frankreich aufhalten, wollen die haben.. was sollen wir da denn schicken? ein polizeil. Führungszeugnis ? da müsste doch die Staatsangehörigkeit drauf stehen .. wie seht ihr das ? zumal die schreiben diese Bescheinigung sei mit realiv einfachen Mitteln zu erhalten.. ich habe hier bei uns gefragt.. kann mir keiner beantworten, wo und was ich da von den franz. Behörden verlangen soll.. LG und danke vorab nochmal für Eure Hilfe

A: Das ist nur Schikane!!! Mehr ist dazu auch nicht zu sagen. Man spekuliert dort auf die fehlende Mitwirkung. Sie können das auch an Eides statt oder als Eid erklären. Aber so langsam sollten Sie erkennen, dass Sie es mit Straftätern zu tun haben.


27.06.2018
Marina
F: Hallo also hier bin ich schon wieder.. hab drei Fragen .. vielleicht könnt Ihr das beantworten..wir sind schon länger am Gelben dran und es kommen wie geschrieben ja ständig neue Wünsche des BVA... kann/ darf ich mich als natürlich Person (bei Briefwechsel z.B) ausgeben; die beglaubigten Abstammungsurkungen liegen dort vor...ist es mögl. den Präsident persönl. aufzufordnen, mir zu beweisen, daß ich ausser der festzustellenden noch eine andere Staatsangehörigkeit habe sprich was ist die gesetzl. Grundlage für die Forderung dass ich beweisen soll, dass ich die Franz. Staatsangeh. auch nach 22 Jahren in Frankreich nicht diese angenommen habe. danke schon mal recht herzlich für Eure Tipps...

A: Die Bediensteten schon bei der Beantragung unter Stress zu setzen, ist kontraproduktiv. Natürlich kann die Vermutung bestehen, dass Sie eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben. Die ist aber mit einer einfachen Erklärung in Schriftform auszuräumen.


13.06.2018
HJW1980
F: Mein Antrag wurde wegen fehlendem Sachbescheidungsinteresse abgelehnt. Was nun?

A: GS TS3 Server


10.06.2018
Marina
F: Hallo Ihr Lieben, schon wieder...mmmh wir hatten denen schon geschrieben, aß wir KEINE andere Staatsangehörigkeit, als die festzustellende besitzen, allerdings schreibt uns nun jemand, daß die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ( komischerweise steht da auch nicht nach RuStaG) nicht in Betracht kommt, solange wir Keine Kopie der Ausweispapiere zum Nachweis der Identität schicken und ebenfalls eine behördliche Bescheinigung mit welcher Staatsangehörigkeit wir uns in Frankreich aufhalten. eine persönliche Erklarung würde nicht reichen, schreibt uns.... wir sind dadurch ziemlich ratlos....LG

A: GS TS3 Server


08.06.2018
Marina
F: Hallo Ihr Lieben, Schreiben erhalten, die wollen unbedingt eine Kopie meiner Ausweispapiere zum Nachweis der Indentität.. will aber KEIne Kopie mitsnden, wahrscheinlich lande ich wohl dann u. U. im StAG und nicht nach Abstammung im RuStAG kann ich hier auch irgendeinen anderen Ausweis senden ? es geht doch hier nur um ein Bild, den Familiennamen, Vornamen und Geburtsdatum denke ich.. dies gibs doch alles auch auf anderen AUsweisen !? habt Ihr eine Idee.. danke vorab für Eure Hilfe..LG

A: Sie können denen ja schreiben, dass Sie sich bei Abholung mit der jur. Person Identisch machen. Dazu gehört ein Dokument der jur. Person nicht in die Unterlagen der nat. Person. Der Aufforderung kann der Antragsteller(nat. Person) mangels Dokumente nicht nachkommen.


05.06.2018
Jörn
F: ...hallo ich noch einmal: die Kopie des Personalausweises will der SB für den Antrag des Staatsangehörigkeitsausweises haben. Bis vor dem 15.07.2017 konnte man ja noch argumentieren, dass dies nicht erlaubt ist, jetzt geht das wohl nicht mehr. Zudem: die juristische Person kann man ja auch nutzen, sofern sie einem dienlich ist (Bankkonto z.B; ganz ohne die jP gehts ja in der BRD nicht... bin ja eh nur Begünstigter oder Verfügungsberechtigter) und deshalb muss man ja nicht gleich wollen, dass dieser Personalausweis in den Dienststuben auch überall in Kopieform rumliegt, oder?

A: Die Argumentationsgrundlage ist in der 1. Antwort drin!!! Die Frage ist doch welche Person stellt den Antrag? Ist diese Person in Besitz eines Personalausweises? Wieso soll also die nat. Person einen Ausweis der jur. Person vorlegen.


03.06.2018
Paul
F: Wie gehe ich vor, wenn der Antrag abgelehnt werden soll, aufgrund eines Gerichtsurteils des VG Schleswig, 11.01.2017 - 9 A 227/16 und VG Potsdam, 14.03.2016 - VG 8 K 4832/15. Ich werde zur Stellungnahme aufgefordert gem. § 28 VwVfG NRW. Wie begründe ich meine Überzeugung, dass meine Staatsangehörigkeit festzustellen ist?! Vielen Dank

A: GS TS3 Server


30.05.2018
Olaf
F: Wenn der erste Antrag abgelehnt worden ist und der zweite angeblich nicht eingegangen ist (obwohl ich ihn vor einen halben jahr eingereicht habe). Was kann ich tun ? Die zuständige Ausländerbehörde blockt komplett.

A: GS TS3 Server


25.05.2018
satex
F: Mein Landratsamt hat mir mitgeteilt: Zitat: Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Prüfung nach den Vorschriften des RuStAG nicht möglich ist, da dieses Gesetz in der Bumndesrepublik Deutschland keine Gültigkeit mehr besitzt. Ferner merkt das Landratsamt an, dass es neben der deutschen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit und den Wohnsitzstaat "Württemberg" nicht mehr gibt. Was antworte ich wegen der Ablehnung nach RuStAG?

A: Fragen Sie doch einfach mal nach, wo man die krude Rechtsaufassung(Rechtsgrundlage) für die Aussagen nachlesen kann. Man kann auch mal fragen, ob der SB der Reichsbürgerszene angehört. Er scheint ja die Gesetze der Bundesrepublik nicht anzuerkennen. Natürlich können Sie uns auch auf unserem TS3 Server besuchen.


22.05.2018
Suchende
F: 1993 bin ich im Rahmen meiner Approbation aufgefordert worden, den Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen (10 Jahre gültig). 2016 hat ihn (nach RuStAG) mein Mann für sich, mich und unsere Töchter beantragt und ausgestellt bekommen. 2017 ist uns die Pflegeerlaubnis durchs Jugendamt allein wegen dem Antrag auf SA nicht erteilt worden. Das Landratsamt hatte 2016 alle RuStAG-Antragsteller an den Staatsschutz melden müssen und die führen uns jetzt als "Reichsbürger". Auch die, die es noch nicht wissen! Die erste Meldung an das JA, wir wären eventuell Reichsbürger, ging 2017 im Rahmen eines Antrags auf ein erweitertes Führungszeugnis für die Pflegeerlaubnis von der Gemeinde aus, weil die sich an den Antrag auf den GS 2016 "erinnerten". Der Datenschutzbeauftragte das Landes hat uns schriftlich bestätigt, dass das nicht rechtskonform war. Diverse Distanzierungserklärungen von der Reichsbürgerbewegung, Bitten um Anhörung, Beschwerde an die Regierung von ... (Aufsichtsbehörde des JA), Dienstaufsichtsbeschwerde an das Landratsamt und Petition an den Landtag, zwei Bitten unseres Anwaltes um Löschung des Reichsbürger-Eintrags an den Staatsschutz mit allen Belegen, die widerlegen, dass wir Reichsbürger sind, sind abgewiesen worden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die ich wegen der ethnischen Diskriminierung eingeschaltet habe, konnte uns nicht weiterhelfen, da sie keine Antwort vom Innenministerium erhält. Ich soll allein wegen des GS das Kindeswohl eines Kindes, das ich vor einer illegalen Inobhutnahme gerettet habe, gefährdet haben. Diese Kindeswohlgefährdung, allein wegen meines Status als "RuStAG-Deutsche" habe gerechtfertigt, dass man einem anderen JA berichten durfte, dass ich wegen "einer Meldung des Staatsschutzes" nicht als Pflegemutter in Frage komme. (Verleumdung zweimal behördlich bestätigt.) Die Staatsanwaltschaft hat eine vom Landeskriminalamt weitergeleitete Anfrage, ob es sich um Verleumdung oder politische Verdächtigung handelt, verneint. Die strukturell gereifte Sachbearbeiterin des Landratsamtes hat uns mehrfach bestätigt, dass der Antrag korrekt gelaufen sei. Wir könnten ihn auch nicht mehr zurückgeben, "weil man eine Staatsangehörigkeit nur dann zurückgeben kann, wenn man eine andere hat". Wir werden jetzt Verwaltungsklage erheben müssen. Dauer mindestens 19 Monate bis zur ersten Verhandlung. Meine Frage: Habt ihr noch irgendeine Idee? Nochmal Strafanzeige erstatten oder zivilrechtlich klagen? Hat das schon jemand versucht und wie war das Ergebnis? Wo gibt es Austauschmöglichkeiten? Warum greift die AfD das Thema nicht auf? Danke für Eure Arbeit.

A: GS TS3 Server

Ab 20:00 sollte immer jemand da sein.


21.05.2018
Basilea
F: Hallo, ich lebe in der Schweiz und habe über das Bundesverwaltungsamt in Köln den Staatsbürgerausweis beantragt, genau wie überall vorgegeben wird, mit Belegen meiner Abstammung bis vor 1913. Nun wurde mir die Ausstellung verweigert, weil der Ausweis angeblich nur ausgestellt wird, wenn die Staatsbürgerschaft angezweifelt wird, was bei mir aber nicht der Fall ist weil ich einen Pass habe. Eine Behörde könne nur bei einem schutzwürdigem Sachbescheidungsinteresse in Anspruch genommen werden. Ohne dies sei mein Anliegen sogar ein Missbrauch!Daher kann die Behörde die Amtshandlung (Ausstellung des Staatsbürgerausweises) verweigern, auch wenn an sich ein Anspruch besteht. Ich muss der Ablehnung nun Widersprechen und dafür einen Grund angeben, damit man mir die Ausstellung nicht weiterhin verweigert. Wie kann ich argumentieren?

A: Missbrauch ha ha, ich hau mich weg. Die Straftäter werden immer besser! Jetzt ist der Antragsteller schuld an ihrer Straftat.

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