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Fragen und Antworten

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06.08.2016
carsten
F: hallo habe auch meine scheine beantragt über abstammung und den esta auszug bekommen auch bei mir fehlt die eintragung erworben durch rustag §4.abs 1 über abstammung im esta sind die angaben ok namensschreibung groß und klein ausgeschrieben andere angaben stimmen auch war auf der behörde bei der netten dame sie sagte die eintragungen bei erworben durch würden nicht mehr gemacht ich weiß dass die die anweisung von oben haben das nicht einzutragen was steckt dahinter meine frage warum machen die das nicht mehr ?? und ist der staatsangehörigkeitsausweis auch ohne die eintragung die ableitung von rustag 1913 und bin ich jetz auf den rechten weg in die souveränität liebe grüßr carsten

A: Ja sie verstoßen gegen ihre eigenen Gesetze. Mit etwas selbst Reflektion, sollten die willfährigen Erfüllungsgehilfen dieses faschistischen Systems feststellen, dass sie die Reichsdeutschen sind, die sich nicht an die Gesetze der BRvD halten. Hoffentlich hat die Bedienstete die Anweisung genau geprüft. Denn sie steht für ihr Tun in der Haftung.


05.08.2016
Karl
F: nochmal nachgehackt,1 Monat nach Geburt, Anerkennung beim Amtsgericht als leiblicher Sohn. Mit Urkunde belegbar. Reicht dies zur Ableitung über den Vater aus?

A: Dann in Widerspruch und den die Anerkennung mitteilen.


05.08.2016
Gerold
F: Hallo, gleicher Sachverhalt wie bei Dirk, MaWi und Fabian am 04.08. Rückfrage beim BVA ergab, dass sie nur eintragen können, was von der Ausländerbehörde gemeldet wurde. Eine Nachfrage beim Landkreisamt ( Ausländerbehörde ) ergab, dass nach §33 des StAG diese Angaben nicht erforderlich seien. Habe heute Widerspruch eingelegt und mich auf StAG §33 (2) 2. berufen, der Artikel 11 des Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit ist sehr allgemein gefasst und hilft bei erworben am und Erworben durch m.E. nicht weiter, oder gibt es andere Erfahrungen. Gruß Gerold

A: Die Ausländerbehörde trägt selber ein! Damit hat die BVA nichts zu tun!!! Ja es gibt bei den nicht Schwerverbrechern andere Erfahrung. Es wird sich bei Ihnen auch nichts ändern. Wichtig ist das es Aktenkundig ist. So wird die Täuschung im Rechtsverkehr offenkundig. Es fehlt den Sachbearbeiter/in die Argumentation in Nürnberg 2.0. Auch wenn sie bis heute GLAUBEN, dass es sie nicht betrifft! Aber wir kennen euch, mit vollem Namen. Ganz sicher fühlen sich der OB von Frankfurt a.M. und sein Sachbearbeiter. Auch dass sie zur Volksgruppe der Brückenbauer gehört, wird euch nicht helfen. Auf diesem Wege auch einen GRUß an die Mitarbeiter des bund.de, die regelmäßig die Seite besuchen! Natürlich auch an die Mitarbeiter der Dienste des BUNDES.


04.08.2016
Dirk
F: Hallo,ich habe heute meinen ESTA-Auszug erhalten und mußte feststellen,dass nichts von RUSTAG 1913 zu lesen ist.Des Weiteren ist bei erworben am eine Leerzeile. Form der Entscheidung:Staatsangehörigkeitsausweis,Geburtsstaat:Deutschland Der Name wurde korrekt geschrieben"Max Mustermann" Im Melderegister(Vollauskunft)steht:Einb.-/Urk.Erw.dt.Staatsang.d.Erkl.+Staatsang.-Ausweis. Sind die Einträge korrekt vorgenommen worden oder soll ich dort erneut vorsprechen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und vielen Dank für all Eure Bemühungen!

A: Die Eintragungen sind in Ordnung. Trotzdem sollten Sie den Sachbearbeiter auffordern den Eintrag erworben durch vorzunehmen.

Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit §11


04.08.2016
MaWi
F: Hallo, EStA Registereintrag ist heute gekommen. Nachweise waren bis vor 1914 (beglaubigt) Sondervermerk, dass alle Angaben im Bereich Sachverhalt gefüllt werden müssen, insbesondere Erworben am und Erworben durch. Es ist kein Hinweis auf RuStAG. Bei eingestellt am und durch ist nur aktuelles Datum Ausstellung gelber Schein mit Datum und Uhrzeit. Welche Möglichkeiten bestehen?

A: Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit §11


03.08.2016
Fabian
F: Hallo zusammen, heute ist mein EStA-Auszug eingetrudelt,... Schreibweise Vor-/ Nachname scheint korrekt zu sein. Nur der Eintrag "Erworben durch" fehlt - das Feld ist leer,... was nun?

A: Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit §11


03.08.2016
Chris
F: Hab heute Post vom Landratsamt bekommen, darin steht Folgendes: Ein sachliches Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsanghörigkeit besteht nicht. Sie besitzen ein gültigen deutschen Reisepass und würden bei Beantragung eines solchen Identitätspapiers ohne weiteres als deutscher Staatsangehöriger behandelt (vgl. §3 Abs. 2 Satz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes). Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass eine ungehinderte Ausübung staatsbürgerlicher Rechte verloren gegangen ist. Deshalb prüfen wir aktuell, ob wir Ihren Antrag vom 23.06.2016 auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ablehnen. Kann nun bis 12.8.2016 schriftlich dazu Stellung nehmen, bevor ne Entscheidung gefällt wird. Soll ich das tun? Lehnen die meinen Antrag einfach so ab? Was kann ich dagegen tun?

A: Natürlich sind Ihre staatsbürgerlichen Rechte verloren gegangen. Sie dürfen laut Bundeswahlgesetz §12 nicht an der Wahl teilnehmen, da der Perso und der Reisepass kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit sind(Teso Urteil des BVG). Sie sind also ohne GS nicht Wahlberechtigt.


31.07.2016
Peter
F: Sehr geehrte Damen und Herren, mir wird bei meiner Gesamtauskunft der Zusatz Staatsangehörigkeit Deutscher verwehrt und nur deutsch zugestanden aber ich besitze den gelben Schein nach Rustag 1913. Das Bundesverwaltungsamt sollte ich klagen das Landratsamt ist nicht zuständig. Bekannte in einem anderen Ort sind deutsche und deutscher, Wir gehe ich vor. Grüße Peter

A: Für die jur. Person ändert sich auch nichts. Das ist ihre Firma(Person), dort tragen sie ein was sie wollen. Dort muss nach StAG §33 nur ein Eintrag drin stehen, dass ein GS vorhanden ist.


30.07.2016
Katzenstein
F: Bin seit 10/15 im Besitz des GS, mit viel Aufwand. Die Schreibweise usw. sind gem. Röm. Recht korrekt. Einzig, es fehlt bis heute der unter Sachverhalt/erworben durch Eintrag, also gem. RuStAG. Akteneinsicht und Nachfrage beim Ausländeramt waren nicht zielführend, hier wurde gesagt, es sei eine Anordnung der BzRg Arnsberg. Habe die Reg.-Präsidentin persönlich angeschrieben, zurück kam bl bla bla ...und es besteht keine Veranlassung für eine Fachaufsichtsbeschwerde. Die habe ich ohnehin nicht geführt, sondern einzig die Frage gestellt, warum die Feststellung nicht an das BVA weitergeleitet wurde. Gibt es außer unnötige Rückschreiben irgendwelche Erfahrungen euerseits damit ?

A: Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit

Auch im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2004


30.07.2016
Bea
F: Wir haben heute Post vom Landratsamt bekommen. Sie wollen eine schriftliche Anhörung bevor sie die Anträge ablehnen.Die Begründung lautet: da wir einen gültigen deutschen Personalausweis besitzen würden wir bei Beantragung eines solchen Identitätspapiers ohne weiteres als deutsche Staatsangehörige behandelt.Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass eine ungehinderte Ausübung staatsbürgerlicher Rechte verloren gegangen ist. Ich bitte um Hilfe. Herzlichen Dank im Voraus

A: Nach Teso Urteil des BVG ist der Personalausweis und Reisepass kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit

GS TS3 Server/


28.07.2016
Ano
F: Hallo, die Dame von der Ausländerbehörde hat bei der überprüfung meiner Dokumente eine Kopie vom Personalausweis gemacht. Der Antrag ist aber noch nicht abgegeben. Was soll ich jetzt tun? Ich hätte jetzt auch einen gr. Reisepass. Danke im voraus

A: Die Kopie zurück fordern. Das Kopieren des Perso ist verboten!!! Da hilft auch eine Stellungnahme des MdI nichts.


23.07.2016
Rainer
F: Hallo, Hinweis: habt ihr schon von diesem Urteil des VG Potsdam gehört/gelesen ? Urteil vom 14. März 2016 · Az. VG 8 K 4832/15 Wir machen alles richtig und daher wird es immer schwerer den GS zu bekommen mit der vollen Breitseite der BRD-Willkür. Wie seht ihr das ?

A: Ja haben wir und halten es für eine Ente. Das Urteil kann eigentlich nicht als Begründung der Ablehnung genommen werden. Es ist auch eher wie ein Propaganda Artikel der Bild geschrieben und nicht wie ein Urteil.


21.07.2016
August
F: Ich habe heute einen Ablehnungsbescheid des Landratsamtes erhalten. Meine Feststellung der dt. Staatsangehörigkeit wird mit folgenden 7 Gründen abgelehnt, da 1. kein Sachbescheidungsinteresse vorliegt, 2. ich stets wie ein Deutscher behandelt würde, 3. kein öffentliches Interesse besteht, 4. Keine Approbation vorliegt, 5. ich kein angehender Abgeordneter aus der Politik bin, 5. Ein Führungszeugnis fehlt, 6. Keine Einkommenssteuernaschweise für die Jahre 2011, 2012, 2013 vorliegen. Das Landratsamt vermerkt auf ein Urteil vom Potsdamer Landgericht. Nun kann ich Widerspruch einreichen. Was habe ich falsch gemacht?

A: Sie haben nichts verkehrt gemacht! Es sind Willfährige Erfüllungsgehilfen eines Faschistischen Systems. Man könnte auch Straftäter zu ihnen sagen.

GS TS3 Server


21.07.2016
Bea
F: Und was mache ich dann , wenn er mir einen Ablehnungsbescheid schickt?

A: Dann ist der erste Schritt getan. Alles weitere geht hier nicht. Die Herren und Damen Straftäter lesen hier mit. Aber dafür gibt es unseren TS Server. Sagen Sie Bescheid wenn das so weit ist.


21.07.2016
Bea
F: War heute im Landratsamt und habe von mir und meiner Familie die Feststellung beantragen wollen. Der gute Mann sagte mir, dass er dies nicht mehr mache, da wir sowie als Deutsche behandelt werden, und bezog sich auf eine Abschrift vom bayrischen Verwaltungsgericht Augsburg und vom Urteil VG Potsdam die die Klage abgewiesen haben für die Festellung der Staatsangehörigkeit. Ich bräuchte ihm dieses nicht mehr zutzschicken, da dies wieder ohne Bearbeitung zu mir zurückkommen würde. Was kann man jetzt noch machen. Danke im voraus

A: Na zu mindestens erstmal die Unterlagen schicken. Sagen und machen sind 2 Paar Schuhe. Einfach zurückschicken geht auch nicht StGB §336. Also sollte ein Ablehnungsbescheid dabei raus kommen.


21.07.2016
Heinz
F: Ich habe heute Post vom Stadtrechtsausschuß erhalten. Beschluß: gem. § 16 Abs. 5 Satz 2 AGVwGO Widerspruch wird zurückgewiesen -FG Münster · Urteil vom 14. April 2015 · Az. 1 K 3123/14 F Lohnt es sich gegen diesen Widerspruchsbescheid Widerspruch einzulegen? Was kann ich tun?

A: Leider lässt sich nicht genau erkennen warum es geht. Aber ein Wiederspruch gegen den Wiederspruch hört sich gut an.


20.07.2016
Dagobert
F: Hallo zusammen, ich habe gerade die Antragsablehnung (Brandenburg) bekommen. In der Begründung fehlt jeglicher Rechtsbezug, es wird nur mit dem Urteil vom 14.03.2016 erumgewedelt. Aber immerhin schreiben die das man "...besitzten Sie zweifellos seit Geburtdie deutsche Schtaasngehörigkeit" Gibt es eine Möglichkeit sinnvoll dagegen wiederspruch einzulegen oder ist die Privatisierung schon so weit das keiner mehr des GS ausstellen kann?

A: Ja!
GS TS3 Server


18.07.2016
frankundfrei
F: Sehr geehrte Damen und Herren, das Ausländeramt meines Landratsamtes ist verpflichtet nach §30 StaG den sog. gelben Schein auszustellen. Eigenmächtig hat das Ausländeramt das Datum der Vorfahren von 1938 auf 1950 handschriftlich "verkürzt". Ich hatte vorgetragen, dass ich meine Ahnen bis vor 1914 - die entsprechenden Geburtsurkunden hierüber - vorlegen will. Darauf ging man gar nicht ein. Die Behörde, so wurde mir mitgeteilt entscheidet über das Verfahren und wenn das Verfahren "Ersitzung" heißt, gemeint man wurde ich meine die letzten 12 Jahre als Deutscher behandelt, von den Behörden, dann kann ich gar nichts dagegen unternehmen. Weiter zurück, bis zum Rustag Gesetz komme ich niemals, so wurde mir versichert. Ich könne gerne vor dem Verwaltungsgericht klagen, eine Feststellungsklage anstreben, da warten wir nur drauf, so die Ausländerbehörde, dann haben wir nicht mehr so viel zu tun, mit den Staatsangehörigkeitsausweisen etc. Was soll ich tun!? Vielen Dank vorab, mfg Günter Lechner

A: Was die getan haben, werden Sie erst erfahren, wenn Sie den GS abholen. Vorher ist das was gesagt wird nur Sinnloses Bla Bla. 90 % der Bediensteten wissen doch gar nicht was sie da tun. Wie soll dort also einen Qualifizierte Aussage kommen.


12.07.2016
elisabeth
F: Seit Anfang des Jahres liegt mein Antrag auf der Geschäftsstelle. Ich hätte original beglaubigte Kopien einreichen können, ich habe es von Euch aus so verstanden, dass Kopien von allem ausreichen und bei Abholung die Originale vorglegt werden können. Außerdem verlangte man noch Meldebestätigungen von der Geburt an.........Aufenthaltszeiten wurden im Antrag jedoch von mir angegeben. Welchen Vorschlag, außer ummelden, hättet(n) Ihr/Sie?

A: Besorgen Sie sich eine Aufenthaltsbescheinigung und teilen Sie denen mit, dass der Antrag so zu bearbeiten ist wie er eingereicht wurde. Sie würden die Forderungen als Diskriminierung werten. Eine Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Forderungen wäre auch nicht schlecht.


11.07.2016
Mike_2016
F: Danke für die Antwoirt. Welche Schri8tte wären das? Danke für die Info..

A: Ein schreiben mit Fristsetzung und Androhung von Rechtlichen Schritten. Sollte das nicht reichen, hilft §336 StGB weiter.


09.07.2016
Mike_2016
F: Ich habe im Dezember letzten Jahres meine Unterlagen für die Anerkennung der Staatsbürgerschaft an die entsprechende Behörde geschickt. Ausser einem Bestätigungsschrteiben (einen Monat später), habe ich nichts mehr gehört. Ist das no9rmal, dass das solange dauert bzw. welche Schritte kann man unternehmen. Hier in Österreich kann man nach 6 Monaten eine Auskunft von der Behörde verlangen, da dies so gesetzlich festgelegt ist. Dank. LG

A: Die Bearbeitungszeit sollte nicht länger als 3 Monate sein. Es wird bei Ihnen höchste Zeit weitere Schritte einzuleiten.


08.07.2016
Ermangelung eines Sachentscheidungsinteresses
F: Guten Abend, habe nach über 3 Jahren, 12 Besuchen der Ausländerbehörde, 3 Dienstaufsichtsbeschwerden und der abgewiesenen Klage vorm Hamburger Verwaltungsgericht heute endlich das erste Schreiben der Ausländerbehörde zu meinem Antrag erhalten: „…Es bestehen weder Zweifel bezüglich Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit, noch benötigen Sie einen Feststellungbescheid für ein anderweitiges Verfahren. Sie werden nach wie vor in Ihrer Rechtsstellung von deutschen Behörden mit Staatsangehörigkeit „deutsch“ unwesentlich anders behandelt als ein Deutscher mit positiver Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Als hinreichender Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit gilt der vorläufige Reisepass, welchen Sie bereits besitzen. Ihr Antrag vom 16.05.2013 wird daher in Ermangelung eines Sachentscheidungsinteresses nicht beschieden. Die eingereichten beglaubigten Abschriften aus Personenstandsregistern erhalten Sie zu unserer Entlastung anliegend zurück. Mit freundlichen Grüßen …“ Ist das in Ordnung so? Reicht das Schreiben? Leider fehlt ein Aktenzeichen und auch die Sachbearbeiterin unterschreibt grundsätzlich nur maschinell. Mehr konnte ich in den 3 Jahren trotz zahlreicher Besuche und Beschwerden nicht erreichen.

A: Nein das Schreiben reicht nicht. In Hamburg gibt es auch nur noch Schwerverbrecher in den Behörden. Das Thema lässt sich hier auch nicht besprechen, denn die Schwerverbrecher lesen hier auch noch mit.

GS TS3 Server


08.07.2016
Arnie aus Markt Schwaben/ Oberbay.
F: Es geht um entsprechende Mitteilungen bzw. an die zuständige Gemeinde sowie BVA Köln. Zweck: Auskunft über gespeicherte Melderegisterdaten hier s. g. Gesamt- und Vollauskunft. Die Gemeinde behauptet das nicht zu bekommen. Man stellte uns falsche Bescheinigungen (mit geänderte Überschrift, die Bescheide sind gleich identisch mit einfacher Meldebescheinigung). Nach der Recherche des o. g. Schreibens zuletzt vom 18.05.16 (Lra Ebersberg)habe ich festgestellt, dass diese Mitteilungen wurden überhaupt nicht durchgeführt. Vor allem an Marktgemeinde. Deshalb frage ich mich, wie soll ich dieses Schreiben, hier diesen Schriftstück von dem Sachgebietsleiter verstehen. Grüße Arnie

A: GS TS§ Server


07.07.2016
germanikus
F: hallo war heute bei meiner zuständigen Behörde und wollte meiner Unterlagen für den GS abgeben da meinte der zuständige " Beamte " man müsse erst einen Termin ausmachen so weit so gut im Anschluss kam dann die Aussage das er sowie so nur bis 1950 zurück gehen würde und ich da ich schon länger als 12Jahre "Deutscher " bin mir der GS nichts bringt und ich mir den ins WC hängen könnte und er verweigert die Annahme der Unterlagen Anlagen F und V bzw hätte ich mir den ganzen Aufwand Sparren können mit den Urkunden und hat mir dann ein Formblatt ausgehändigt das den ganzen Aufwand vereinfacht er meinte das wäre Bürgerfreundlicher und ich müsste es ausfüllen und meine Unterschrift von der Gemeinde beglaubigen lassen (selten so gelacht) werde jetzt wie von euch vorgeschlagen das ganze auf den Postweg einreichen nun meine Frage muss ich schriftlich darauf hinweisen das er nur einen gewissen Zeitraum für die Bearbeitung hat oder gibt es eine Bearbeitungsfrist werde es mit Einschreiben zusenden mfg

A: Es wird immer schlimmer mit dem Bediensteten. Sie Sollten keinen Zeitrahmen setzen. Maximal sollte die Bearbeitung 3 Monate dauern.


07.07.2016
Arnie aus Markt Schwaben
F: Ich habe vor kurzem das Mitteilungsschreiben als s. g. Antwort auf durch meine Person eingelegten Widerspruch sowie die Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde, endlich nach mehreren Wochen erhalten, siehe LRA Ebersberg. Anbei Der Text: „Sehr geehrte Herr ……….., aufgrund der hohen Arbeitsbelastung wegen der Flüchtlingsproblematik komme ich leider jetzt erst dazu Ihnen auf Ihr Schreiben vom 15.04.2016 zu antworten. Ich bitte um Verständnis. Wie beantragt wurde Ihnen sowie Ihren Kindern (Vornamen, Familienname etc.) am 22.07.2014 ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Die enzsprechenden Mitteilungen an den Markt Markt Schwaben sowie die erforderlichen Eintragungen im EStA-Register wurden durch die zuständige Sachbearbeiterin veranlasst. Bestätigungen hierüber werden nicht ausgestellt und sind auch nicht vorgesehen. Dies wurde Ihnen bereits mit Schreiben vom 01.02.2016 mitgeteilt“ - Antwort der Sachbearbeiterin: „Nach geltenden Regularien, werden die Mitteilungen nicht erstellt“. Insofern bedauere ich, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Sollten aus Ihrer Sicht weiterhin Unklarheiten bestehen, schlagen wir eine persönliche Vorsprache bei uns im Landratsamt nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor. Mit freundlichen Grüßen Sachgebietsleiter“ – hier sein Unterschrift mit den Familiennamen Wie soll ich das annehmen! Das hier gelogen wird und zgl. Willkür gearbeitet wird ist mir schon längst klar geworden. Ist das eine Falle mit Erteilung des Hausverbotes und Drohung? Vielleicht will er mir die Beweise aber persönlich übergeben um unangenehme Situationen zu vermeiden? Interessant ist aber das, das die zuständige Sachbearbeiterin selbst nicht mehr antwortet.Die Punkte werde nicht bearbeitet und begründet. Gruß Arnie

A: Es lässt sich aus Ihrem Text nicht erkennen warum es genau geht.

GS TS3 Server


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