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Fragen und Antworten

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25.05.2016
fischerin
F: habe den Antrag per E-RS am 11.1.16 verschickt und im April nachgefragt. Es hieß es dauert "in der Regel" 4 Monate. Es seien noch Dinge zu prüfen und dann wolle man dem Antrag entsprechen. Jetzt ist Ende Mai und ich habe noch immer keine Rückmeldung. Sollte ich jetzt einen Termin setzen? Danke und herzl.Grüße

A: Ja das sollten Sie tun. Max Bearbeitung 3 Monate. Helfen könnte StGB 336.


25.05.2016
Ralf
F: mein Antrag wurde auch abgelehnt :( 3 Begründungen standen in der Ablehnung: 1. Im Melderegister bin ich mit der Angabe "Staatsangehörigkeit deutsch" registriert Unstimmigkeiten oder Zweifel an der Richtigkeit dieser Registrierung bestehen nicht da ich einen gültigen Personalausweiß der Bundesrepublik Deutschland besitze der mich als Staatsbürger der BRD ausweist 2. Sie geben an das Sie im Königreich Preußen geboren wurden in dem Ihrer Ansicht nach auch Ihr gegenwärtiger Wohnort liegen soll. Durch "Abstammung gemäß §4 Abs.1 RuStAG ( 22.07.1913 ) wollen Sie bei Ihrer Geburt 1962 zusätzlich zu Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit, deren Feststellung sie begehren, die Staatsangehörigkeit "Preußen" erworben haben 3. da kommt dann noch eine Begründung - Antrag ist unzulässig da ich zweifellos seit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitze - es ist nicht ersichtlich das meine Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte ( Teilnahme an Wahlen oder Abstimmungen ) auch nur fraglich sind - dann kommt noch ein Verweis auf dieses ominöse Urteil aus Potsdam das mein Feststellungsantrag eine Missbräuchlichkeit wäre Ich bräuchte da eine Info wie ich da richtig reagieren kann grüße aus Frankfurt ( Oder )

A: Leider lässt sich das Thema hier nicht besprechen(Feind liest mit). Aber das Urteil von Potsdam ist bis heute nicht Rechtskräftig! Die Frage ist ob es das je wird, denn das Urteil liest sich eher wie ein Propagandaartikel der Bild als ein Gerichtsurteil. Aus unserer Sicht, fangen sie jetzt an Ihre eigenen Bediensteten (Willfährige Erfüllungsgehilfen) zu verarschen. Sie Verheizen jetzt die eigenen Bediensteten.

GS TS3 Server


24.05.2016
Edda
F: Was kann man als Feststellungsinteresse eintragen um direkt schon die Ablehnung zu vermeiden? Auch wenn es nicht richtig ist, ich weiß. Aber anscheinend interessiert es die Behörden nicht, oder wissen es nicht besser. Danke

A: Im Vorfeld schon Strafbare Handlungen der Bediensteten zu unterstellen macht keinen Sinn.


23.05.2016
Alexander 80331
F: Hallo zusammen, ich möchte den Gelben Schein beatragen und kann meine Abstammung bis vor 1914 nachweisen. Leider stellt die Behörde ihn mir nur mit Nachweis der Ahnen bis 1937 aus. Soll ich diesen trotzdem beantragen? Ich habe gelesen, dass dieser de jure trotzdem in die Staatenlosigkeit führt. Ist das richtig?? Vielen Dank für eine Antwort!

A: Was der unwissende Behördenmitarbeiter Ihnen sagt ist uninteressant. Die Frage ist was hinten bei raus kommt. Reichen Sie alle Unterlagen ein und lassen sich keine zurückgeben.


20.05.2016
Fantomas
F: Und WIEDER eine ABLEHNUNG! Trotzt knallharte Argumente auf 4 DIN A4 Seiten wurde mein Antrag abgelehnt, da kein Feststellungsinteresse ersichtlich ist und meine deutsche Staatsangehörigkeit nicht zweifelhaft und somit auch nicht klärungsbedürftig ist. Habe alles aufgeführt was möglich ist. Habe sogar ein Schreiben von unserem Landkreis, worin steht, meine Staatsangehörigkeit sei die Bundesrepublik Deutschland. Drangetackert ist eine Kopie eines Schreiben eines anderen Landkreises, dass es solch eine Staatsangehörigkeit definitiv nicht gibt. Auch eine rechtsverbindliche Unterschrift habe ich verlangt, die nicht i.A. sondern mindestens i.V. getätigt werden soll. Wieder im Auftrag und wieder nur ein Handzeichen. Auch keine Belehrung auf eine Möglichkeit der Ablehnung zu Widersprechen. Welchen nächsten Schritt könnt ihr mir nun empfehlen? Widerspruch einlegen oder gleich zum Rechtsanwalt? Obwohl es wohl kaum RA geben wird, der sich mit dieser Thematik auskennt.

A: Sie können schreiben so viel wie Sie wollen. Ihr Problem ist hier nicht zu klären. Also bleibt Ihnen nichts übrig, als das Angebot, uns auf unserem ts3 Server zu besuchen anzunehmen.


18.05.2016
zitterbacke
F: Mein Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit wurde abgelehnt, weil ich Preußen als Wohnstaat und Geburtssstaat angegeben habe. Kann ich auch Deutschland eingeben oder wie muß ich vorgehen. Danke

A: Sie können sich für die Bestätigung nicht in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zu sein bedanken. Ihre Feststellung war ja auch, dass Sie Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind. Erfragen Sie das Aktenzeichen für den Verwaltungsakt. Fragen Sie nach einem Termin zu Erstellung der dazu passenden Ausweisdokumente. Erstatten Sie parallel dazu eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen Fachlicher Dummheit.


18.05.2016
Gusti
F: Hallo Forum, meine Feststellung zum Gelben Schein ist wie folgt. Man beantragt den Schein mit allen Unterlagen und man bekommt ihn mit dem Datum von "1937" also mit der sogenannten "Nazizeit" Mehr und mehr Menschen geben diesen zurück, da sie nicht mit den Nazis in Verbindung gebracht werden wollen. Welche Lösung wurde von Ihnen gefunden, um dieses große Problem zu lösen.?!

A: Ihre Antwort


15.05.2016
Peter
F: Ich habe am 13.05. Antwort vom Standesamt I in Berlin bezüglich Urkundenanforderung vom Standesamt Rastenburg/Ostpr. erhalten mit der Aussicht, "dass die abschließende Bearbeitung Ihres Schreibens auf Grund der sehr hohen Anzahl von Urkundenanforderungen noch mindestens 19 (neunzehn!)Monate in Anspruch nehmen kann". Bei meiner Eheschließung 1965 waren die erforderlichen Unterlagen innerhalb weniger Tage vom Standesamt I(West) im Standesamt Riesa (DDR)vorhanden, weil die Urkunden des Standesamtes Rastenburg vollständig nach Berlin ausgelagert worden waren. Ich vermute, hier wird massiv verzögert! Das Schreiben schicke ich als PDF-Datei als Beweis.

A: Ja die Herrschaften treten auf die Bremse. Im Bereich Herunterladen liegen die Anträge für ein direktes anschreiben des Standesamts in Ostpreußen.


15.05.2016
Georg
F: Habe Antrag so ausgefüllt, wie in Ihrer Anleitung beschrieben.(Feld Ausweis freigelassen, bei mir, Vater und Großvater auch). Brief zurück, Formular ist unvollständig ausgefüllt und eine weitere Bearbeitung nicht möglich. Ferner muß auch meine Unterschrift auf Antrag beglaubigt werden???? Frage soll ich nochmal den Antrag nachgebessert einschicken?

A: Die Unterschrift ist nicht zu beglaubigen. Nachgebesserter Antrag ist auch nicht einzureichen. Fragen Sie schriftlich an was dort fehlt. Die Antwort hat Gerichts verwertbar(Nennung der Paragrafen) zu erfolgen. Sollte das nicht geschehen ist Ihrem Antrag weder etwas hinzuzufügen noch wegzulassen.


14.05.2016
Fantomas
F: Meiner Meinung nach darf es zurzeit nur ein einziges Thema um den geben Schein geben, nämlich der, wie man den Antrag begründet. Denn offensichtlich werden aufgrund eines aktuellen Urteils deutschlandweit ALLE Anträge konsequent wegen einem fehlenden schutzbedürftiges Feststellungsinteresse abgelehnt. Auch ich bekam kürzlich folgendes Schreiben: Das Feststellungsverfahren nach §30 StAG setzt zwar kein berechtigtes Feststellungstellungsinteresse voraus; die Staatsangehörigkeitsbehörde ist allerdings auch nicht ausnahmslos verpflichtet, das Verfahren durchzuführen. Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und das Ausstellen eines Staatsangehörigkeitsausweises sind nicht notwendig, wenn keine Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und kein schutzbedürftiges Feststellungsinteresse geltend gemacht wird. – Ich habe keine Zweifel daran, dass Sie und Ihre Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ihr Feststellungsinteresse bitte ich daher bis zum … zu begründen. Im Auftrage! Unterschrift = Ein kleines undefinierbares Zeichen (Paraphe) Die Argumentation ist dem folgenden aktuellen Urteil entnommen worden: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE160001273&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10 Dieses fehlende schutzbedürftige Interesse steht aber in keinem Gesetz. Hier versucht ein Richter seine (freie???) „Meinung“ zum Gesetz zu machen! Andere Richter haben aber eine ganz andere Meinung! Man kann nur hoffen, dass der Kläger in Berufung geht oder das Urteil wegen Befangenheit anfechtet, da der Richter den Kläger indirekt einer bestimmten Personen Gruppe – nämlich den Reichsbürgern – zuordnet und das ist gegen den Richter Eid, den er geschworen hat. Nebenbei mal erwähnt, ich habe gehört, dass ALLE Politiker eine Staatsangehörigkeitsausweis haben MÜSSEN. Ich glaube auch Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Ärzte und Apotheker. Wird bei denen auch die Vermutungsregel angewandt und grundsätzlich all deren Anträge abgelehnt, weil keine Zweifel bestehen, oder wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Ich habe zwischenzeitlich zwei befürwortende Urteilsbegründungen gefunden und die Behauptung des Richters aus dem kürzlich gefällten Urteil entkräften: 1.) SG Hamburg · Urteil vom 6. Juni 2011 · Az. S 6 AY 67/09 – https://openjur.de/u/593252.html Urteilsbegründung Absatz 28: … hat JEDER MENSCH ein elementares und schutzwürdiges Interesse daran, dass seine Staatsangehörigkeit geklärt wird. 2.) Beschluß des Zweiten Senats vom 21. Oktober 1987 — 2 BvR 373/83 – http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes. Die Ablehnung der Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus (vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.). Zumal hier überhaupt nicht von einem normalen „üblichen Verwaltungsakt“ gesprochen werden kann. Die Frage nach (m)einer Staats-Angehörigkeit ist eines der tiefsten natürlichen menschlichen Bedürfnisse. Jedes Familienmitglied möchte wissen, „wer bin ich“? Zu wem gehöre ich? Die Frage der Angehörigkeit zum „Vater Staat“, die Frage nach dem Vaterland, nach der Heimat stellt sich doch jeder Mensch. Vor allem dann, wenn das Land noch besetzt ist! Und da man als Deutscher laut dem Grundgesetz die Staatsangehörigkeit BESITZEN MUSS, so muss rechtlich jeder einen Nachweis führen können. Der Nachweis kann nur erbracht werden, wenn man den Staatsangehörigkeitsausweis BESITZT. Ich kann nur jedem – der eine Rechtsschutzversicherung besitzt – raten, sich einen guten RA zu suchen um ggfls. seine Rechte einzuklagen. Obwohl ich mir nicht sicher bin, dass man dafür überhaupt einen RA braucht.

A: Das neuste Urteil ist der Offenbarungseid und eine Bankrotterklärung des Systems. Also sollte man das nicht negativ sehen und sich ein Piccolöchen aufmachen. Sie haben sich das Urteil geschaffen was sie brauchen, um ihre Willfährigen Erfüllungsgehilfen(Bediensteten) in die Strafbarkeit zu schicken. Das Urteil liest sich eher wie ein Propaganda Artikel der Bild als ein Gerichtsurteil. Wie immer wird dies Urteil auch nicht Unterschrieben sein. Aber das ist ja für Bedienstete uninteressant. Das Urteil trägt das Feststellungsinteresse in sich, da es gegen Gesetze der BRvD und EU Recht verstörst. Dazu ist es nicht notwendig ein System Anwalt einzuschalten.

Bundesanzeiger BGBl


10.05.2016
Reinhard
F: Guten Abend, ich habe ein Problem: Mein Antrag wurde auch wie bei vielen anderen hier aufgrund eines fehlenden schutzwürdigen Interesses abgelehnt. Auch mein Feststellungsinteresse lehnt die Ausländerbehörde ab. Ich habe auch auf das Europ. Übereinkommen hingewiesen und weitere Strafanzeigen unter Zeugen angedroht. Leider hilft hier nichts. Selbstverständlich werde ich den Ablehnungsbescheid nicht auch noch unterstützen. Meine Frage: Habt ihr inzwischen eine Lösung für dieses Problem mit dem fehlenden Feststellungsinteresse? Ich weiß hier nicht mehr weiter.

A: Ja TS3 GS Server


10.05.2016
Manu
F: Hallo Liebes Gelber Schein Team, Fortsetzung der Pamphlete nachdem ich bei Aufgefordertem Feststellunginteresse auf das Europäische Übereingkommen hingewiesen habe. Letzte Woche habe ich Post von dem netten Herrn der Behörde bekommen indem er mir mitteilt das mein Antrag abgelehnt wird. Ich entschuldige mich jetzt schon einmal vorab für den langen Text der gleich folgt ;) Sehr geehrter Her ****, mit Schreiben vom 13.03.2016 haben Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises gestellt. Mit Schreiben vom 14.04 habe ich SIe aufgefordert, mir ergänzende Unterlagen oder einen geeigneten Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse an der Feststellung ihrer deutschen Staatsangehörigkeit vorzulegen. Mit Schreiben vom 17.04. haben Sie dies abgelehnt. Ich lehne Ihren Antrag vom 13.03.2016 auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ab. Im Verwaltungsverfahren ist ein Antrag grundsätzlich nur zulässig, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat. Durch diesen Grundsatz soll ausgeschlossen werden, daß die Verwaltung für ersichtlich nutzlose oder unlautere Zwecke missbräuchlich in Anspruch genomen werden kann. Von Ihnen ist kein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nachgewisesn worden oder ersichtlich. Sie sind als Sohn der deutschen Staatsangehörigen (Name meines Vaters und meiner Muter) auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geboren worden. Deshalb ist nicht einmal Ansatzweise ersichtlich, warum Ihre deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft oder klärungsbedürftig ist. Auch haben ist nicht bekannt, daß eine andere Behörde oder Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit oder die Ausübung Ihrer Staatsbürgerlichen Rechte (z.B. Teilnahme an Wahlen oder Abstimmungen) in Frage gestellt haben. Anhaltspunkte für den Verlust Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit sind nicht bekannt. Andere Gründe, warum der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises unbedingt erforderlich ist, haben SIe, wie oben ausgeführt, nicht benannt. Eine mögliche Missbräuchlichkeit Ihres Antrages ist in den von Ihnen bei der Antragstellung gemachten Angaben "Königreich Preußen" insbesondere bei der Wohnortangabe und der weiteren weiteren Staatsangehörigkeit und der begehrten Anwendung des RuStAG in der Fassung vom 1913 erkennbar. Ihren Antrag vom 13.03.2016 auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises lehne Ich daher ab. Gebührenfestsetzung: Gemäß § 3a der Staatsangehörigkeits-gebührenverordung (StAGebV) vom 24.09.1991 (BGBI. IS. 1915) in der zur Zeit geltenden Fassung beträgt die Gebühr für die Ablehnung eines Antrages auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises 25,0 €. Dieser Betrag ist unter Angabe des obenstehenden Kassenzeichens auf eines der nebenstehenden genannten Konten der Kreiskasse einzuzahlen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können SIe innerhalb eines Monats nach der bekanntgabe Klage erheben. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in Arnsberg (Adresse...) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Falls die Frist zur Klageerhebung durch das Verschulden eines von Ihnen bevollmächtigen versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet. Die Klage kann auch in Elektronischer Form nach Maßgabe der Verordung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen -ERVVO VG /FG - vom 07.11.2012 (GV.NRW 2012 S.548) eingereicht werden. Bei Verwaltungsgericht Arnsberg ist die Klageerhebung in elektronischer Form zugelassen. Hinweise zur Klageerhebung in elektronischer Form und zum elektronischen Rechtsverkehr finden SIe auf der Homepage der Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (www.OVG.nrw.de) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ****** Unleserliche Unterschrift. Nun weis ich garnicht mehr weiter, bitte helft mir ;) Soll ich das nun bezahlen oder nicht? Meine Unterlagen habe ich auch nicht zurückerhalten. Viele grüße aus der Provinz Westfalen

A: TS3 GS Server


06.05.2016
Mark
F: Hallo, der Landkreis Vechta lehnt es ab, mir einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen, da ich kein Feststellungsinteresse hätte und auch nicht schutzbedürftig wäre. Ich würde von den Behörden stets als deutsch behandelt werden. Es hätten in diesem Quartal schon zu viele Antragsteller im Landkreis Vechta einen gelben Schein erhalten. Das Budget sei erschöpft. Des Weiteren droht man mir, falls ich dem Ablehnungsbescheid widerspreche, mit dem niedersächsischen Verfassungsschutz. Falls ich widersprechen würde, ist das Landratsamt verpflichtet mich wegen „Äußerung verfassungsfeindlicher Inhalte“ (§ 86 StGB). Soll ich nun einen Widerspruch einreichen?

A: Oh man, aus denen spricht ja die pure Angst. Oder haben Sie mit einem freundlichen Heil Hittler den Raum betreten. Das Budget ist erschöpft, ich breche vor Lachen zusammen. Selbstverständlich sollten Sie in Widerspruch gehen. Die Reichsdeutschen in den Behörden verstoßen gegen internationale Verträge. Aber man merkt bis Nürnberg 2.0 kann es nicht mehr lange dauern.


04.05.2016
DorisMaff
F: Hallo, ich habe das Problem, dass sich die Ausländerbehörde im Kreis Oldenburg weigert, meinen Antrag anzunehmen. Die Ausländerbehörde sei dafür nicht zuständig, sondern das Ordnungsamt. Ich habe schon mindestens 5mal versucht das Ordnungsamt zu besuchen und komme nicht an die Frau Gruschke (Ansprechpartnerin) heran. Es gibt seit 01. Februar überhaupt keine Öffnungszeiten mehr, auf Mails und Faxsendungen wird nicht geantwortet und rund um die Uhr läuft am Telefon nur ein Band. Ich habe daher Anfang April meinen Antrag über den im Bezirk zuständigen Gerichtsvollzieher ordnungsgemäß und rechtssicher zuzustellen wollen. Leider hatte der Landkreis Oldenburg die Annahme meines Antrages verweigert und über den GV zurückgeschickt. Letzte Woche habe ich es dann noch mal versucht per Einschreiben/Rückschein zuzustellen. Auch diese Sendung ist heute per Post zurückgekommen mit dem Vermerk „Empfänger verweigert Annahme“. Gerade eben habe ich den Landrat angerufen, um mich zu beschweren. Ich habe ihn gefragt, woher er das Recht nimmt, den Zutritt zur Staatsangehörigkeitsbehörde für Besucher zu verweigern und ob eine solche Behörde in seinem Haus überhaupt existiert. Der Landrat wurde sehr pampig und meinte, dass ich den gelben Schein nicht brauche, da ich ja schon Deutsch wäre. Wenn ich weiter Forderungen stellen würde, würde er mich anzeigen wg. übler Nachrede und er unterbrach das Gespräch abrupt. Dabei habe ich ganz ruhig und sachlich mit ihm geredet. An wem kann ich mich jetzt wenden, damit ich überhaupt noch die Chance erhalte einen gelben Schein zu bekommen?

A: Schicken Sie den Antrag per Einschreiben an den Landrat. Sollte er wieder zurückkommen erstatten Sie Anzeige StGB § 336. Oldenburg erteilt nach unserer Erfahrung nur Ablehnungen. Dazu wird es in den nächsten Tagen einen Artikel geben. Suchen Sie einen Stammtisch in Ihrer Nähe um gleichgesinnte zu finden.


03.05.2016
Davide
F: Ich habe heute ein Ablehnungsschreiben von der Ausländerbehörde erhalten. An meinem Antrag wäre zwar formal nichts zu beanstanden, da mein Anspruch korrekt begründet wäre und auch alle Dokumente vorhanden sind. Allerdings bemängelt die Behörde, dass ich nicht schutzbedürftig wäre und kein öffentliches Interesse bestünde. Ich soll entweder mit 8 nichtverwandten Menschen wiederkommen und Widerspruch einreichen oder alternativ ein schutzwürdiges Interesse vorm Verwaltungsgericht per Feststellungsklage im Vorwege bestätigen lassen. Was genau ist ein schutzwürdiges Interesse? Die Behörde beruft sich auf ein Urteil vom Potsdamer Verwaltungsgericht vom 14. März 2016 (VG 8 K 4832/15).

A: Dieses Urteil ist der absolute Offenbarungseid des Systems. Es sieht sich genötigt durch ein paar Antragsteller, Internationale Verträge zu brechen. Der Richter ist sich auch nicht zu schade, sich noch gleich mit Strafbar zu machen. Leider haben wir bis jetzt noch keine Lösung, aber schon ein paar Ansetze. Machen Sie mit GS TS SERVER


03.05.2016
Sachsenjunge
F: Hab meinen Antrag im März gestellt, aber die wollen immer noch eine Kopie meines Personalausweises haben. Hab denen schon mitgeteilt, daß meinem Antrag nichts hinzuzufügen ist und man mir eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen soll, falls man sich weigern sollte meinen Antrag zu bearbeiten. Natürlich fordere ich in einer kostenpflichtigen Ablehnung eine schriftliche, justiziable Erklärung, und die Nennung der gültigen Gesetze hierfür. Aber trotzdem, ich soll denen eine Kopie meines Ausweises schicken, ansonsten können die den Antrag nicht bearbeiten. Was kann ich denn da jetzt noch machen, damit die den Antrag bearbeiten?

A: Die Herrschaften sollen das, justiziable Erklären. Denn dem steht der §14 des Personalausweisgesetzes entgegen. Nach Teso Urteil des Verfassungsgerichts kann die deutsche Staatsangehörigkeit auch nicht aus dem Perso abgeleitet werden. Wenn das nicht geht und keine Bearbeitung stattfindet § 336 des StGB. Vielleicht reicht die Drohung.


03.05.2016
Frank
F: Wollte mir gestern auf dem Amt den vorläufigen (grünen) Reisepass ausstellen lassen. Wurde mir abgelehnt. Mit welchen Argumenten kann ich der weiteren Verweigerung entgegen wirken?

A: Wenn Sie den GS haben EGBGB Artikel 5 ABS. 1. Die Rechtstellung des Deutschen geht vor dem Recht der BRvD.


02.05.2016
Per37
F: Ich versuche schon jetzt seit 2 Jahren den gelben Schein zu bekommen, bekomme aber immer wieder eine Ablehnung meines Antrages, habe es insgesamt schon 3mal bei verschiedenen Landratsämtern, da 3mal umgezogen, versucht. Auch bei mir scheint es am fehlenden Feststellungsinteresse zu liegen. Die Nummer mit „DEUTSCH“ auf dem Perso und den Paragraphen sowie der Androhung einer Klage zieht bei den Behörden nicht. Angeblich würde ich von den Behörden stets als Deutscher behandelt werden. Nun habe ich gelesen, dass man als im Ausland lebender Deutscher den Antrag direkt beim BVA in Köln beantragen kann. Dazu müsste ich nur meinen Hauptwohnsitz in DE abmelden und ins Ausland verlagern und eine bevollmächtigte Person im Inland angeben. Hat schon mal jemand mal Erfahrungen gemacht mit dem BVA und sich den gelben Schein dort ausstellen lassen?

A: GS Teamspeak Server


02.05.2016
Magrit
F: Bitte um Hilfe, mein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wurde abgelehnt. Ich habe alles Mögliche getan, bin mit Zeugen erschienen, habe auf das Europ. Übereinkommen hingewiesen und mit StGB 336 sowie Klage gedroht. Auch meine Beschwerde wird vom Landrat ignoriert. Heute kam der Ablehnungsbescheid: „Wir lehnen Ihren Antrag vom 03.08.2015 ab, da neben dem fehlenden Feststellungsinteresse außerdem kein Sachbescheidungsinteresse gegeben ist. Ihre Anhörung vom 15.02.2016 führt dabei zu keinem anderen Ergebnis. Bei Fehlen eines schutzwürdigen Interesses ist die zur Entscheidung berufene Behörde zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die beantragte Amtshandlung allein aus diesem Grunde auch dann zu verweigern, wenn >>an sich>> ein Anspruch besteht (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 23.03.1973 – IV C 49.71 -, BVerwGE 42, 115 ff.). Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Andernfalls überweisen Sie bitte den Betrag der Verwaltungsgebühr in Höhe von 18,00 €.“ Was soll ich jetzt tun?

A: GS Teamspeak Server


29.04.2016
Me-kuh
F: Ich habe meinen Antrag im vergangenen Oktober 2015 abgegeben und alle Nachweise dargelegt und sogar noch nachträglich ein Feststellungsinteresse bekundet, obwohl das RuStAG kein Feststellungsinteresse kennt. Ich habe alle möglichen Gesetze angedroht (Europäisches Abkommen, Genfer Konventionen und und und), auch bin unter Zeugen erschienen, um die Feststellung der Staatsangehörigkeit nach dem gültigen RuStAG eizufordern. Vorgestern kam die Ablehnung mit der Begründung: 1. Mein Feststellungsinteresse wird abgelehnt und für ungültig erklärt, da ich ja bereits für alle Behörden als Deutscher behandelt würde, was zweifelsfrei immer DEUTSCH sei. 2. Fehlendes Sachbescheinigungsinteresse Das Landratsamt verweist dabei auf ein Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam (VG 8 K 4832/15 vom 14.03.2016. Selbstverständlich werde ich für die Ablehnung nicht auch noch 18,00 €. Was kann man da noch tun? Die Behörde ist nicht gewillt nach gültigen Gesetzen zu handeln und schließt aus lauter Angst vor den kritischen Fragen der Bürger für die nächsten 6 Wochen den Betrieb.

A: Die Ablehnung ist doch schon mal nicht schlecht. Die beweißt entweder Ihre Staatenlosigkeit, oder das Sie Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind. Da fehlen ja nur noch die passenden Ausweise. Kleiner Tipp > StGB 336.


27.04.2016
Arnhold
F: Danke, es stimmt zu 100 %. Wir werden bald die Gerichtsverfahren als s. g. Mauerschützenprozesse mehrmals erleben dürfen. Die PI-Polizeiinspektionen werde bald zu. Bei uns in unserer Gegend ist das schon der Fall. Über nachts sind Türen verschlossen. Da muss man bei dem „Polizei“ – Werkschutz im weit entfernten Erding anrufen. Hier eigenes Beispiel, ein Zitat: .. „ja, Polizei Poing! Rufen Sie später an, in etwa 15-20 Min. an. Ich hab was zu tun. Die Bude ist voll. Servus!“ – So ist das. Das wird bald an der Tagesordnung. Unsere Sicherheitsbehörden haben immer versagt, diese werden selbst verrecken. Die haften selbst bis zu dritter Generation, ganz mit Ihren privaten Vermögen. Kein Beileid aber selber schuld! Die Rettungskräfte wie DRK/ oder Bayerisches Rotes Kreuz und die armen Feuerwehren mit unterstützen THW Eliten werden auch nicht mehr kommen, nicht mal ausrücken dürfen. Warum: Mangelhafte Sicherheitsbedingungen und zu hoher Gefahr um eigenes Leben zu riskieren. Traurig aber Wahr. Gruß Arnhold aus Markt Schwaben, Lkr. Ebersberg in Kgr. Bayern

A: so ist es!!!


27.04.2016
Wo_Ki
F: Ja, es ist schwierig, Geduld zu beweisen. Dann werden ja noch viele, viele Jahrzehnte ins Land gehen. Meine Befürchtung ist aber, dass auch die heilende Kraft des AUA bei den vielen (in der Überzahl?) BRD-Verliebten und Mainstreammedien-Verliebten, die schon jetzt übereifrig gegen ihre eigenen Landsleute beruflich und privat agieren (im Sinne von Hauptsache, niemand lebt in Freiheit und Selbstbestimmung, umso besser, was Gehorsam, Obrigkeitshörigkeit und strenges Befolgen von "Regeln" und "Gesetzen" angeht), nichts bewirken wird. Auch das AUA werden sie wohl schicksalsergeben "schlucken" und ihre eigenen Landsleute weiter maltraitieren, diffamieren und denunzieren.

A: So lange dauert das nicht mehr. In Nürnberg wird der Raum schon gefegt.


27.04.2016
SR
F: meine bearbeiterin stellt sich quer , habe antrag abgegeben ,nun bekomme ich post wo sie von mir geburtenregisterauszug und heiratsregisterauszug meines vaters und großvaters einfordert. ich kann das nicht nachvollziehen ,bekannte von mir haben dies nicht gebraucht , was soll ich nun tun? hat wer einen rat, danke

A: Fragen sie doch schriftlich einfach mal nach der Rechtsgrundlage und wenn sie die nicht erbringen kann, ist ihrem Antrag nichts hinzuzufügen.


27.04.2016
Arnhold
F: Hallo zusammen, vor einigen Wochen haben wir beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn eine kostenlose Auskunft über personenbezogenen Daten angefordert. Es kam aber nach ca. 4-5 Wochen ein Schreiben s. g. Auskunft mit zahlreichen Lücken sowie Schreibfehlern. Wir haben gleich ein Einspruch, hier: Widerspruch eingelegt, natürlich mit Fristsetzung. Notwendige Unterlagen haben wir diesem Widerspruchsschreiben als einfache Kopien beigelegt. Heute kam die Antwort, schon wider „Im Auftrag“ + mit den Fehlern. Unterschieben hat jemand anders. Unleserlich. Das ganze Schriftstück als einfache Kopie. Anbei der Text: „In dem Rechtsbehelfsverfahren der Einspruchsführer (Efrn): (hier Vornamen, Familiennamen etc. mit Anschrift. – wieder Fehlerhaft geschrieben) entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über den Einspruch gegen den Inhalt einzelner beim BZSt gespeicherter Daten sowie gegen die Form der Datenauskunft. Der Einspruch wird als unzulässig verworfen. Gründe: Den Enf wurde ihrem Antrag entsprechend mit Schreiben vom 14.03.2016 eine Datenauskunft gem. § 19 BDSG erteilt. In diesem Schreiben wurden den Enf die von der zuständigen Meldebhörde an das BTSt übermittelten und in der IdNr-und ELStAM-Daten des BZSt gespeicherten Daten mitgeteilt. Gegen diese Datenauskunft, gegen die Schreibweise des Vor- und Familiennamens der Efin, …. gegen die Schreibweise des Geburtsortes (beide Efrn), sowie gegen die Formel „Im Auftrag“ im Schreiben des BZSt vom 14.03.2016 habe die Ef mit Schreiben vom 12.04.2016 Einspruch eingelegt. Die Daten in der IdNr- und ELStAM-Datenbank des BzsT, die von den Meldebehörden an das BZSt übermittelt werden, entsprechen denjenigen Daten, die in den Melderegistern gespeichert sind. Eine Änderung dieser Daten durch das BZSt selbst ist nicht zulässig. … Behördliche Schreiben werden in den meisten Fällen „Im Auftrag“ des Behördenleiters bzw. der Behördenleiterin geschrieben. Diese Schreiben geben nicht die persönliche Meinung eines Sachbearbeiters sondern die behördliche Auffassung zum Sachverhalt wieder. Im Übrigen gibt es für die Form einer schriftlichen Datenauskunft keine Rechtsvorschriften. Die Form der Auskunftserteilung bestimmt die verantwortliche Stelle siehe Meldebehörde (§ 19 Abs. 1 BDSG). Der Einspruch ist nicht staatshaft und somit unzulässig. … Gegen diese Entscheidung kann beim Finanzgericht Köln, Appellhofplatz. 50667 Köln, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Die Klage ist gegen das Bundeszentralamt für Steuern zu richten.“ So, kein Kommentar – wir vernichten uns selbst. Unsere Bediensteten der Behörden in der BRD GmbH arbeiten gegen eigene uns Deutschen und gegen uns allen. Wenn möglich bitte um kleine Anregung, vor allem zu dem Text oben. Ich bin persönlich offen und bereit verschiedene Meinungen sowie Erfahrungen auszutauschen. Gruß Arnhold aus Markt Schwaben, Kgr. Bayern

A: Das ist zwar nicht das Thema dieser Seite. Aber die Bereitschaft der vermuteten Deutschen, sich als willfährige Erfüllungsgehilfen eines Faschistischen Systems zu agieren, ist einfach nur zum KOTZEN. Ich höre sie in Nürnberg 2.0 schon sagen "Der Führer war%u2019s wir haben von nichts gewusst". Aber auch sie werden das Schicksal der Mauerschützen teilen.


26.04.2016
Ines
F: Habe meinen StAG-Ausweis bekommen und obwohl bis 1913 abgeleitet, wurde der Familienname komplett in Großbuchstaben geschrieben. Habe massiv darauf bestanden, dass der Familienname richtig geschrieben wird und der SB hat es auch sofort korrigiert. Den Eintrag Geburt/Abstammung wollte er nicht machen, da es Anweisungen gebe.Was gibt es für Möglichkeiten, wenn der Familienname im Esta wieder komplett groß geschrieben wird. Androhung Strafanzeige § 169 StGB Personenstandsfälschung, Hinweis auf Diskriminierung nach Art. 11 EUStAÜbk (Europäisches Übereinkommen über die StA das die BRD 2005 beigetreten ist ? Vielen Dank im Voraus

A: Lesen Sie die letzten Beiträge in dieser Kategorie. Aber das ist schon der richtige Weg.


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