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Fragen und Antworten

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29.08.2015
Sigrid
F: Es ist hier ja schon mehrfach über die besondere Lage der Sudetendeutschen geschrieben worden, und das hier nach RuStAG Stand 1913 leider nicht abgeleitet werden kann.:-( Auch bei mir sind alle noch auffindbaren Vorfahren Sudetendeutsche (Prachatitz, Böhmen) und ich komme aus der KuK-Monarchie einfach nicht raus (ich hätte auch nichts dagegen Staatangehörige des Königreichs Österreich-Ungarn oder Böhmen zu sein, geht aber wohl leider wegen fehlendem Bundesland nicht;-) Allerdings besitzt mein Vater einen gelben Schein „Staatsangehörigkeitsurkunde, Heimatschein – Staatsangehörigkeitsausweis“, ausgestellt von der BRD 1958 und der galt bis 1963. Macht es Sinn, wenn ich schon die Staatsangehörigkeit in keinem Bundesland beantragen kann, dann wenigsten die von 1937 (wenn auch ungern) um wenigstens eine Staatsangehörigkeit zu besitzen und somit nicht mehr rechtlich als staatenlos gestellt zu sein ? Kann ich mich dazu auf den Schein von meinem Vater berufen, dann müsste ja meine Geburtsurkunde als Beleg eigentlich auch ausreichen ? Vielen Dank schon mal im Voraus ! 

A: Reichen Sie alle Urkunden Ihrer Vorfahren ein. Warten Sie ab was passiert. Frech kommt weiter selbst wenn es nur die unmittelbare Staatsangehörigkeit werden sollte.


28.08.2015
Philipp
F: Hallo liebes Team von Gelberschein , ich komme aus der Prignitz im Land Brandenburg , ich und ein Freund , haben ende 2014 unsere Anträge beim Landkreis Prignitz gestellt. Nach der Anleitung hier von der Seite. Wir haben den Staatsangehörigkeitsausweis beide im Februar 2015 bekommen. Nun haben wir im Juli mit einem 3ten den Antrag bei der gleichen Behörde auf gleiche Art gestellt. .......... Die Bearbeiterin sagte gleich vor Ort : "Wir nehmen keine Spaßanträge mehr an .... " .... wir bezahlten die 25 euro und gaben den Antrag trotzdem ab. Im Antwortschreiben ( eine Ablehnung des Antrags ) wurde nun auf folgende " allgemeine Weisung verwiesen : http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/awstag_2014_24 ......dies sagt quasi aus , dass es keine "mutwilligen Antragsstellungen" mehr geben darf. WIE KANN MAN DARAUF REAGIEREN ?

A: Fragen Sie die Dame nach der Gesetzlichen Grundlage für ihr Handeln. Lesen Sie dazu den Artikel "Bis hierher und nicht weiter" unter Aktuelles.


10.08.2015
Hypermaniac
F: Arbeitsverweigerung Sachbearbeiter: Es wurde der Nachweis mittels Urkunden erbracht (Vater vor 1914 geboren, Kind ehelich, etc.). Dennoch verweigert der Sachbearbeiter die Ausstellung der Urkunde mit immer neueren Forderungen, w. z. B. Todesurkunde der Großeltern oder erst mal 25 Euro zahlen. Der Sachbearbeiter wurde darauf hingewiesen, daß alle gestzl. erfoderlichen Nachweise zur abstammung erbracht wurden. Dieser besteht weiterhin auf zusätzliche Ukrunden im original und Kopie und nunmehr auch eine Kopie vom BPA. Hinweise auf die Rechtslage scheinen da nicht zu fruchten. Ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein gangbarer Weg? Das ganze sieht sich bereits seit mehr als einem Jahr hin...

A: Der richtige Weg wird hier die Beschwerde wegen Diskriminierung sein. Eine Untätigkeitsklage können Sie den Herrschaften auch schon mal androhen. Die Original Urkunden und den BPA können Sie bei Abholung vorzeigen. Es werden aber keine Kopien vom BPA gemacht.


07.08.2015
Leidinger Hans
F: Zu meinem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit teilte mir der im Auftrag ( wessen) unterschreibenden Mitarbeiter der Stadt sein Ingbert mit, Dass das von mir zitierte Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz zum 1.1.2000 in Staatsangehörigkeitsgesetzumbenannt wurde..Desweitern bestünden in meinem Falle keine Zweifel, dass ich im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sei. Insoweit bestehe auch kein Rechtsschutzinteresse und er mir deshalb keinen Staatsangehörigkeitsausweis geben wolle. Ich habe daraufhin zurückgeschrieben wie von Ihnen empfohlen,dass er den Antrag so zu bearbeiten habe , wie er von mir eingereicht wurde.Auch hatte ich ihm für den Fall einer weiteren Verweigerung Rechtsbruch mit den entsprechenden Konsequenzen angekündigt.

A: Wunderbar, halten Sie uns bitte dazu auf dem laufenden.


05.08.2015
aufdersuche
F: hi leute. bei einer anfrage in der gemeinde sagte man mir das vom landratsamt eine handlungsanweisung eingegangen sei, daß meine Anfragen nur mehr nach Rücksprache mit dem LRA und dort bei der Regierung des Landes bearbeitet werden dürfen. ich will nun die person beim LRA anschreiben. Es ging eugentluch nur um eine frage zum meldegesetz aber seit der antragstellung für den gelben schein und persorückgabe kennt man mich. ich will nun anfrage über den grund und den inhalt der handlungsanweisung beim LRA einfordern. kennt ihr da gesetzliche grundlagen durch welche mur die nformationen zustehen? ich denke das datenschutzgesetz gibt das nicht her

A: Nein eine Handlungsanweisung (Dienstanweisung) ist intern. Nur Für den Dienstgebrauch und Sie Arbeiten dort nicht. Hoffentlich hat der Landrat die Anweisung auch richtig Unterschrieben. Zu sehen ist, dass das LRA die Bediensteten vor dem Wachwerden schützt.


30.07.2015
Volksverhetzer
F: Nach 7 Monaten Feststellungsverschleppung haben die vom "Ausländerbüro" angeblich festgestellt, dass bei mir kein "berechtigtes Feststellungsinteresse" vorliegt. Der Antrag wird deshalb nur bei Nachweis eines Feststellungsinteresses bearbeitet. Was kann ich jetzt noch tun, um meinen Staatsangehörigkeitsausweis und meinen EStA-Eintrag nach RuStAG 1913 zu erhalten?

A: Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Reisepass und Personalausweis sind dagegen keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

http://www.landkreis-muenchen.de/familie-gesellschaft-gesundheit-soziales/auslaender/staatsangehoerigkeitsausweis-beantragen/

http://www.aschaffenburg.de/de/Buerger_in_Aschaffenburg/Buergerservice/Staatsangehoerigkeitswesen/Feststellung_der_deutschen_Staatsangehoerigkeit/normal/badc/index.html

Das sollte zum Nachweis reichen, oder sie sollen einen Staatenlosenpass ausstellen.


25.07.2015
Rainer
F: neue Kuriositäten in Sachen ESTA (BVA): ich bemängelte, dass unter "Erworben durch": keine Eintragung vorgenommen wurde. Die Daten sind sowohl an die hiesige Meldebehörde (Vollauskunft liegt korrekt vor) als auch an das BVA gemeldet worden. Nun teilt mir das BVA Folgendes mit: "Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Befüllung des Feldes Erworben durch keine Pflicht bzw. gesetzliche Vorgabe ist." - ich denke, dass ich nicht korrekt - Wie kann ich argumentieren - Danke

A: Gegenüber der BVA gar nicht. Die BVA ist der Falsche Ansprechpartner dafür. Zuständig ist die Ausländerbehörde vor Ort. Vordern Sie den Sachbearbeiter/in auf den Eintrag vorzunehmen


24.07.2015
Jette
F: Leidere erst nach 4 Monaten realisiert: GS ist ausgestellt mit "Anrede" Frau Maxi Mustermann; Unterschrift i.A. unleserlich (ohne gedruckten Namen); Eintrag EStA korrekt. Soll ich dagegen vorgehen o. riskiere ich, dass mit neuer Urkunde neue Risiken ( EStA). Vielen Dank und Gruß

A: Die Unterschrift ist egal nur die Anrede gehört da nicht rein. Denn die Anrede bezeichnet die juristische Person und hat auf der Urkunde nicht zu suchen. Eine Anrede ist auf der Urkunde auch nicht vorgesehen. Dort steht Vorname und Familienname drüber und nicht Anrede. Das müssen Sie ändern lassen. Weitere Risiken sehen wir nicht.


22.07.2015
Pfadfinder Preuss
F: Wie ich vom Ausländer"amt" erfahren habe, besteht angeblich kein Recht auf Eintragung im EStA-Reg. Der Bedienstete vom Ausländerbüro behauptete, es handle sich angeblich um eine Auskunft des BVAes. Stimmt das?

A: Warum Fragen Sie uns? Fragen Sie doch Ihre Ausländerbehörde. Lassen Sie sich die Rechtsgrundlage für die Aussage zeigen. Meistens ist die Luft dann raus.Die BVA hat mit der Eintragung nichts zu tun. Das machen die Ausländerbehörden vor Ort.


15.07.2015
Andreas
F: Falls die weitergabe der Daten an ESTA falsch dokumentiert wurde kann man sich da auch auf STGb § 348 berufen.Falschbeurkundung im Amt?

A: Sicher, das können Sie, aber hier im Lager decken sich die Kriminellen gegenseitig. Dennoch sollte man alle Möglichkeiten ausschöpfen, allein schon um Aktenlagen für später zu schaffen.


14.07.2015
Frank P.
F: Ich habe heute meinen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten. Vorname: Frank (so geschrieben), Familienname: (komplett großgeschrieben). Dieser sollte doch eigentlich auch klein geschrieben sein, oder? Wenn ja, was wäre zu tun?

A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular (unten).


14.07.2015
Maciejewski Gabriele
F: Auf meinem Staatsangehörigkeits fehlt das Aktenzeichen und das Amt will keine Meldung an die Registerbehörde und der Gemeinde machen . Ich bin am vezweifeln

A: Das mit dem Aktenzeichen handhabt jede Behörde anders. Egal ob mit oder ohne, beides ist in Ordnung. Hinsichtlich der Weiterleitung sollten Sie gemäß § 33 StAG darauf bestehen und eine Frist setzen. Hat dies keinen Erfolg, dann ist da wohl eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde fällig.


14.07.2015
Franki
F: Was mache ich wenn ich ein sachliches Antragsinteresse vortragen soll? Mich auf § 30 StAG, Abs 2 berufen?

A: Der Perso oder Pass ist kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit.


14.07.2015
Uwe M.
F: Was tue ich wenn das Standesamt meinen Öfenlichen Eid nicht eintragen will?

A: Nichts! Wichtig ist nur die Bestätigung, dass die bei denen eingegangen ist.


14.07.2015
Wolfgang
F: Hallo! Ich bitte um Hilfe. Im Merkblatt zur Feststellung der Staatsangehörigkeit des BVA steht, daß man zum Antrag auf Staatsangehörigkeit (Antrag F, Anlagen V) samt Geburts-/Heiratsurkunden auch eine Kopie des derzeit gültigen Personalausweises oder Reisepassen mir einsenden soll. Soll ich das machen? Wenn nein, wie kann ich argumentieren, daß das zur Feststellung meiner Staatsangeörigkeit nach Gesetz nicht notwendig ist? Vielen Dank im voraus!

A: http://gelberschein.net/?page=4
Personalausweis kopieren verboten!


14.07.2015
Michael
F: Hallo, ich werde meinen Pero einfach nicht los. Jetzt habe ich die Überlegung den Verlust anzuzeigen. Ich habe nur Bedenken, ob der Bedienstete auf der Gemeinde mir nicht einen Strick drehen wird (Email-Korrospondenz, persönliches Treffen zuvor etc.). Beim Führerscheinverlust wird eine eidesstattliche Versicherung gefordert. Ist das beim Verlust des Persos auch so?

A: Melden Sie sich über das Kontaktformular. Nicht alles lässt sich hier besprechen.


14.07.2015
Herbert Hoffmann
F: Habe am Freitag meinen gelben Staatsangehörigkeitsausweis, der im Auftrag unterschrieben ist, bekommen. Wollte am Dienstag eine Vollauskunft auf dem Meldeamt abholen um den Eintrag der Staatsangehörigkeit : Geburt § 4 Abs. 1 RuStag 1913 zu überprüfen. Mir wurde eine Aufenthaltsbescheinigung gegen Zahlung von 6,50 € vorgelegt und gesagt mehr könnten Sie nicht herausgeben. Auch das Vorlegen des Meldegesetzes mit Angabe der §8 und 9 wurde nich akzeptiert.Was sollte ich nun machen? Im Voraus vielen Dank und Gruß aus dem Saarland. zu überprüfen

A: 1. Dieser Eintrag ist in der VA nicht zu finden, sondern im Ideafall lediglich auf dem EStA-Auszug. In der VA wird die Feststellung / Glaubhaftmachung durch Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises vermerkt.

2. Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde beim Bürgermeister wäre hier der geeignete Weg. Am besten, Sie nehmen ihn und seine erfüllungsgehilfen auch gleich über einen konkludenten Schadenersatzvertrag in die Haftung.


14.07.2015
Peter
F: Zur Information: Ich hatte im vergangenem Jahr über Standesamt Berlin 1 Unterlagen meins Großvaters aus Schlesien angefordert. Mit dem Hinweis auf eine ca. 20 monatige Wartezeit ist bis heute noch nichts passiert. Im März diesen Jahres hatte ich selbige Unterlagen über das Konsulat in Breslau angefordert, die mir einen Monat später per Einschreiben zugesandt wurden. Ich gehe davon aus, dass Berlin nur auf Zeit arbeitet um Leute abzuschrecken.

A: DANKE FÜR DIE INFO!!!


14.07.2015
Micha
F: Wenn die mir den Perso nicht zurücknehmen wollen, kann ich dann Strafanzeige mit Strafantrag und Antrag auf Strafverfolgung wegen Personenstandsfälschung stellen?

A: Das ist keine Personenstandsfälschung sondern eine Nötigung zu einer Straftat.


14.07.2015
Rigobert
F: Ich weiß nicht, ob Sie auf diese Frage auch eine Antwort haben: ich wollte mir vorvorgestern den beglaubigten Auszug aus dem Geburtenbuch holen, in welchem noch ganz Mensch nur der Vorname drinne stehen würde und eben die Eltern. Die Standesbeamtin weigerte sich allerdings und wollte mir einen Ausdruck des digitalen Geburtenregisters andrehen, in dem bereits der Familienname und da ich noch keinen Staatsangehörigkeitsausweis besitze keine Staatsangehörigkeit angegeben ist. Nach Augenschein ist das nicht dasselbe! Ich möchte aber diese Kopie aus dem Geburtenbuch, da man dort noch nicht dem System gehört…kann man rechtlich irgendwie darauf bestehen, dass sie einen den geben müssen, oder was kann man tun?

A: Sie haben ein Recht darauf! Will man Ihnen dieses verweigern, bestehen Sie auf die Nennung der entsprechenden, gesetzlichen Grundlage. Diese gibt es nicht! Weigert man sich immer noch, stellen Sie klar, daß Sie sich entsprechende Schritte, wie z.B. Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerden, sowie strafrechtliche Konsequenzen vorbehalten.


14.07.2015
Rolf D.
F: Habe am 2.7.2015 einen Brief vom Landrat erhalten in dem er mir mitteilt,das er die Fachaufsichtsbeschwerde gegen seine Mitarbeiterin zurückweist.Ferner zählt er mir dann noch auf,was alles benötigt wird,um eine Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen.Ich hatte im November 2014 alle benötigten Unterlagen eingereicht.Ich musste über die mütterliche Seite ableiten,da mein Vater 1929 unehelich geboren ist.Seine Mutter ist 1908 geboren.Eins weiß ich,aufgeben werde ich niemals.Das wollen diese Damen und Herren vom "Amt" vielleicht erreichen.Ich würde Euch gerne diesen Brief zukommen lassen,dann könnt Ihr Euch selber ein Bild von der Schreibweise machen.

A: Bitte über das Kontaktformular melden.


14.07.2015
Micha
F: Gibt es eigentlich einen Straftatsbestand, wenn ich bei der Gemeinde den Personalausweis zerschneide und von ihnen verlange, dass sie die Angaben in der Vollauskunft darüber löschen?

A: Das ist Sachbeschädigung denn der Perso gehört ja der BRiD.


14.07.2015
was nun?
F: Hallo, bin leider erst jetzt, nachdem der Karren in den Dreck gefallen ist, auf eure Seite gestoßen. Habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten mit „Max MUSTERMANN“ und deutsche(r) Staatsangehörige(r). Zeitlich wurde von mir alles nachgewiesen nach RuStAG, allerdings mit dem Wohnsitzstaat Deutschland. Sollte lt. Video Reiner Oberüber auch möglich sein. Leider habe ich bei Antragstellung den Personalausweis vorgelegt. Der Sachbearbeiter hat diese Daten in den Feststellungsantrag, ohne mich zu fragen, einfach eingetragen und von sich aus angekreuzt (was ich offen gelassen hatte), besitze/besaß einen deutschen Ausweis und die Perso-Daten. Vermutlich dadurch die Schreibweise meines Familiennamens in Großbuchstaben. Wollte den Staatsangehörigkeitsausweis erst ablehnen, aber mir wurde mehrfach – auch von einem dazugerufenen Kollegen – mitgeteilt, dass der Name bei dieser Behörde immer – so geschrieben wird. Angeblich gibt es dort keine Schreibweise „Max Mustermann“. Ist so etwas bei euch – von welchem Bundesland auch immer - bekannt? Was kann ich hier tun, um die Kleinschreibung von Vor- und Familienname zu erreichen. Wenn der Sachbearbeiter von sich aus in meinem Antrag das Kreuz gesetzt und die Perso-Daten eingetragen hat, liegt dann hier nicht eine Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung oder auch Personenstandsfälschung vor? Kann ich verlangen, dass der Staatsangehörigkeitsausweis erneut auf einer Grundlage ohne den Perso-Eintrag ausgestellt wird. ESTA Registerauszug und Vollauskunft habe ich noch nicht beantragt. Für eine Beantwortung wäre ich wirklich sehr dankbar.

A: Melden Sie sich über das Kontaktformular.


14.07.2015
Micha
F: Danke für die Antwort über die Rückgabe des Personalausweises. Inwieweit machen die sich strafbar bzw. werde ich zu einer Straftat genötigt? Nach § 27 PauswG bin ich zur Vorlage verpflichtet, wenn eine Eintragung unrichtig ist....die sagen aber es sei richtig.

A: Genau!!! Sie sind dem PAuswG nachgekommen und die Bediensteten nötigen Sie dagegen zu verstoßen. Das ist Nötigung zu einer Straftat.


14.07.2015
Micha
F: Wie werde ich meinen Personalausweis los. Persönlicher Termin auf Gemeinde: Antwort: Nein, ziehen wir nicht ein. Schriftliche Begründung unter Nennung des PauswG und PauswV: Antwort: ziehen wir nicht ein, da der "Gesetzgeber" dies nicht auf Wunsch oder Antrag des Ausweisinhabers vorsieht. Was kann ich jetzt machen? Meine Ideen: 1. Den Ausweis zerschneiden und der Gemeinde über Einschreiben/Rückschein zusenden 2. Den Ausweis bei einem persönlichen Besuch auf der Gemeinde zerschneiden....3. Problem: Wie erreiche ich, dass es dann in der Vollauskunft gelöscht wird, dass ich Personalausweisinhaber bin/war?

A: Da haben die Herrschaften ja wieder Strafbar gemacht. Da wäre die Polizei zu holen gewesen und Anzeige zu erstatten gewesen. Es werden immer mehr Reichsdeutsche in den Behörden. Strafantrag mit Strafverfolgung können Sie heute auch noch stellen. Denn immerhin ist das Nötigung zu einer Straftat. Zur Not können Sie ja einfach den Verlust melden.


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