A: STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS
Ihr Vor- und Familienname sollte auf jeden Fall in capitis deminutio minima geschrieben sein.
Also entweder so (Familienname gesperrt geschrieben): "Max M u s t e r", oder zumindest so: "Max Muster"
A: Ich bin verwirrt, als "deutsch" oder deutscher Staatsangehöriger und wieso blauen Reisepass? Ich kenne nur den grünen oder bordeauxroten Reisepass. Der Weltbürger Pass wird von der BRiD nicht ausgestellt. Da müssen Sie sich an Washington DC wenden. Ansonsten sollte für Pässe der Bürgerservice ihrer Gemeinde zuständig sein, genauer die Abteilung Pass und Meldewesen.
A: Ihre Reichs und Staatsbürgerschaft brauchen sie nicht erlangen, denn die haben Sie schon. Es geht hier um die StaatsANGEHÖRIGKEIT in einem der Bundesstaaten. Die andere Frage ist umfassend in den Fragen und Antworten beantwortet.
A: Sie scheinen das Verfahren, so wie wir es angehen noch nicht verstanden zu haben. Bitte schauen Sie sich (erneut) die Videos von Reiner Oberüber und ggf. auch die des Kulturstudios auf unserer Seite zum Thema an und machen Sie sich am besten auch Notizen dazu.
A: 1. Die BRD ist keine GmbH, sie ist eine Treuhandverwaltung. Ihre Zuständigkeit besteht darin, aufgrund der momentanen Handlungsunfähigkeit bzw. mangelnder Organisation des legitimen Völkerrechtssubjektes inkl. seiner einzelnen Bundesstaaten, die Verwaltung treuhänderisch zu übernehmen. Dazu gehört eben auch - und dies sogar als Kernaufgabe schlechthin - Urkunden hinsichtlich der Staatsangehörigkeit(en) auszustellen. Außerdem stellt sie die WAHRHAFTIGEN Staatsangehörigkeiten in den Bundesstaaten ja lediglich fest und verleiht sie nicht, was sie mangels Kompetenz schließlich auch gar nicht könnte. Und ja, bildlich gesprochen liegt alles in der Hand der Bürgermeister / Landräte... Aufklärung und Gespräche tun hier dringend Not - dieser Prozeß hat gerade erst begonnen und es liegt an uns ALLEN, wie er sich fortsetzt!
2. Wir sehen das genau umgekehrt. 1999 hat die "Schröderregierung" versucht, einen wesentlichen Schritt dahingehend zu unternehmen, daß der Volkskörper ausstirbt und hier alles endgültig und restlos "privatisiert" werden kann, inkl. der "Bewohner des vereinigten Wirtschaftsgebietes". Nun meldet sich das Volk aber endlich zurück und das schmeckt denen gar nicht! Dies muß einfach dokumentiert werden, was durch Einträge in das hierfür im Jahre 2007 geschaffene EStA- Register geschieht. Die Zusammenhänge werden hier z.B. deutlich wenn man sich vor Augen führt, daß die Bereinigung des Besatzungsrechts im gleichen Jahr stattfand. Die Gesamtzusammenhänge sind aufgrund der Komplexität essentiell wichtig zu verstehen!
3. Dieser Punkt ist etwas unverständlich, insbesondere was Sie in dem Zusammenhang mit "anmelden" meinen.
4. Formal gesehen ist das nach RuStAG möglich und sogar vorgesehen. Die Landratsämter weigern sich aber bislang hartnäckig, dies auch zu tun. Wir arbeiten jedoch daran.
A: 1. Weil wir ein dezentrales Aktionsbündnis, ohne hierarchische Strukturen und "Führungsansprüche" sind.
2. Der Schlüssel liegt bereits in Ihrer Frage selbst begründet, denn Deutschland ist eben NICHT gleichzusetzen mit der BRD. Deutschland ist innerhalb der SHAEF-Gesetze klar definiert als "... das Deutsche Reich in dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 ...". In der UN steht ausdrücklich und nicht umsonst Deutschland als Mitgliedsstaat eingetragen und welche "Vereinsmitglieder" die EU hat (denn sie ist ein Verein), kann uns als Bundesstaatsangehörige relativ egal sein.
3. Sie befinden sich formal gesehen dann im Rechtskreis des anerkannten Völkerrechtssubjektes, dem Deutschen Reich im Gebiets- und Rechtsstand von 1913 bzw. 1914. Diese Rechte gegenüber der derzeitigen Verwaltung auch durchzusetzen bedarf unser aller Engagement und Eigeninitiative, da es ein Prozeß auf den unterschiedlichsten Ebenen ist - sowohl hinsichtlich der Aufklärungsarbeit in den Reihen der Bediensteten, als auch der Bevölkerung. Gegen Willkür ist allerdings leider bislang noch kein Kraut gewachsen...
4. Mit der EU haben wir nichts zu tun.
5. Welche Nachteile sollten denn bitteschön entstehen, wenn man seine Staatsangehörigkeit feststellen läßt? In anderen Ländern schüttelt man zurecht nur verständnislos mit dem Kopf, wie hierzulande mit (kaum noch vorhandenem) Patriotismus, etc. umgegengen wird. Es wird Zeit, sich der allgegenwärtigen Konditionierungen bewußt zu werden und diese endlich abzulegen!
A: Das können wir Ihnen leider auch nicht beantworten, da wir nicht zu allen direkten Kontakt haben sondern einige lediglich veröffentlichen. Vielleicht versuchen Sie es einfach nochmal erneut.
A: Sicher, das sollte es zumindest. So wird es doch auch in unserem Video "Konkrete Schritte zum Gelben Schein" an der entsprechenden Stelle kommuniziert:
VOLLAUSKUNFT
A: 3,85 Mio.! Allerdings wissen wir nicht, wie genau sich diese Zahl zusammensetzt bzw. wieviele davon die Ableitung nach RuStAG tatsächlich durchgesetzt haben.
A: Grundsätzlich eine gute Frage. Aber wenn Sie von "ALLE" sprechen, dann meinen Sie auch sicher Gruppierungen, die gezielt aufgestellt und eingerichtet wurden, um Desinformation zu betreiben... Die Spreu wird sich vom Weizen trennen, das ist die Phase in der wir uns gerade befinden.
A: Nein, das hat keinen Zweck, im Gegenteil, evtl. würden Sie damit noch schlafende Hunde wecken. Erfahrungen machen, daraus lernen und beim nächsten mal besser machen... ;-)
A: Sicherheitshalber sollte man sich aus genau den von Ihnen genannten Gründen tatsächlich nicht auf das Akten- oder GESCHÄFTSzeichen beziehen, sondern immer nur schreiben: "Ihr Schreiben vom...".
A: Andere Staaten passen auf ihre Staatsangehörigen auf und vermitteln sie nicht an Staatenlose.
A: Dies ist nicht unser Thema und wir werden auch über die Staatsangehörigkeit hinausgehende Themen nicht zu unseren machen. Nur soviel dazu: Sie wissen doch bereits, was zu tun ist, dann tun Sie es doch auch. Ein Verwaltungsakt ist prinzipiell jegliche Handlung einer sog. "Behörde". Für weiterführende Informationen hilft eine Internetsuche sicher weiter. Es gibt eine mehr als ausreichende Anzahl an Portalen, die sich dieser Thematik widmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
A: Ja, das ist eine der nächsten Sachen die geplant sind.
A: BITTE ÜBERSTÜRZEN SIE NICHTS!
Schauen Sie sich bitte hierzu unbedingt das Video MENSCH VERSUS PERSON, zu finden auf unserer Seite unter WERTVOLLES an. Eventuell werden wir auch bald einen Artikel u.a. zu diesem Thema veröffentlichen.
A: Erstens äußern wir uns, wie bereits mehrfach erwähnt, nicht zu Aktivitäten und Bestrebungen anderer. Zweitens sollte auf unserer Seite hinreichend klar und deutlich herausgestellt sein, worum es bei unseren Bestrebungen geht. Selbst zu erkennen, welche Vorgehensweise in der Endkonsequenz auf staatlichen Boden, zur Souveränität und der Schaffung in jeglicher Hinsicht LEGITIMER Strukturen führt bzw. führen kann - das Engagement jedes Einzelnen selbstverständlich vorausgesetzt - kann Ihnen allerdings niemand abnehmen.
A: Wir haben uns erlaubt, Ihre Frage etwas zu verkürzen und möchten Sie bitten, sich diesbezüglich erneut über unser Kontaktformular (unten) zu melden.
A: Sehr richtig! Wir hoffen, daß Sie das Projekt ernsthaft und so kompetent wie möglich angehen, bitten um diesbezügliche Rückmeldung zur Weitergabe der Ergebnisse an unsere Besucher und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung.
A: Dort bezieht man sich leider ebenfalls auf die UN-Resolution 56/83.
A: Nein wir haben keine Stelle. So kompliziert ist der Antrag auch nicht, dank der Ausfüllhilfe auf der Seite.
A: Vorsicht Satire!
Ja wir wissen, daß unsere Ziele sehr ähnlich sind. Wir streiten auch schon mit Herrn Schittke, wer der nächste nicht souverän gewählte Reichskanzler wird. Leider sind Herrn Schittkes Kontakte zum Schwarzen Papst besser, der hat ihm ja schon das heilige römische Reich Deutscher Nationen angeboten. Da können wir natürlich nicht mithalten, aber wir geloben Besserung. Vielleicht hilft uns ja die Anpassung unseres bislang nicht vorhandenen Geschäftsmodells auch über diesen Makel hinweg. Informieren Sie sich aber bitte nicht einseitig, schauen Sie auch unbedingt noch beim ZEB, dem Spätwald, dem "Frei"staat Preußen und nicht zu vergessen dem "blauen Punkt" rein.
A: Die Willenserklärung wird mehr und mehr zum Problem. Zuständig wären die Notare, aber auch jene haben inzwischen Anweisungen der Notarkammer erhalten und weigern sich zunehmend dies zu tun. Aber versuchen Sie es einfach.
A: Worauf wollen Sie hinaus?
A: Z.B. die Gemeinden oder Kirchen dürfen dies.
Sammlung der häufigsten und interessantesten Fragen auf einem Blick!