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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Angi
F: Sowohl ich als auch mein Großvater väterlicherseits sind uneheliche Kinder, wobei unsere Eltern jeweils nach unserer Geburt geheiratet haben. Muss ich nun bei solch einer Konstellation über die mütterliche Seie gehen oder doch über die väterliche oder kommt es darauf an, wie die Geburtsurkunde aussieht? (Ich hab z.B. nach der Heirat meiner Eltern eine neue Geburtsurkunde bekommen.)

A: Sie leiten in Ihrem Falle über Ihre väterliche Linie ab und verwenden dabei auch die zweite Geburtsurkunde.


14.07.2015
S.H.
F: Ich habe einen meinen Antrag F mit Anlagen mit dem Vermerk - Eilt - im Anschreigen gestellt. Innerhalb welcher Zeit muss die "Behörde" den Antrag bearbeitet haben? Gibt es da gesetzliche - nationale bzw. internationale - Vorschriften? Vielen Dank für Eure Antworten.

A: Nein es gibt keine zeitlichen Angaben zu Bearbeitungszeiten. Aber nach max. 3 Monaten sollte es erledigt sein. Desto mehr zu prüfen ist, desto länger dauert es.


14.07.2015
Ronny
F: Ich hatte nach RuStag beantragt die wollten aber nur nach Stag §30 positiv entscheiden, aber ich könne in Widerspruch gehen ...

A: Schreiben Sie denen, sie sollen den Antrag so bearbeiten wie er gestellt wurde oder Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen. Alles andere wäre Diskriminierung.


14.07.2015
herby
F: Hallo, ich habe Geburtsurkunden meiner Großeltern beantragt, jetzt teilt man mir mit: Die Geburtseinträge Ihrer Großeltern sind schon älter als 110 Jahre, deswegen habe ich Ihnen beglaubigte Abschriften aus den Archiveinträgen gemacht. Leider darf ich daraus keine Geburtsurkunden mehr ausstellen, reichen diese Abschriften in Beglaubigter Form aus, oder will die Verwaltung keine Ausstellen, Bitte um Antwort, Danke

A: Das ist für die Glaubhaftmachung vollkommen ausreichend.


14.07.2015
Sören
F: Ich habe eine Geburtsurkunde meines Großvaters gefunden (geb. 24.06.1912) doch leider ist diese Geburtsurkunde am 08.08.1936 ausgestellt worden. Ist das ausreichend um den Gelben Schein zu erhalten? Vielen Dank für Ihre Mühen. Sören C.

A: Ja! Wann die Urkunde ausgestellt ist ist egal.


14.07.2015
Carlos
F: Mein Vater hat einen gelben Schein "Staatsangehörigkeitsausweis" von 1973. Die Gültigkeit war bis 1978. Muss er nun erneut den gelben Schein beantragen? Ein Widerspruch gegen den Staatsangehörigkeitsausweis wurde damals nicht eingereicht. Was ist in einem solchen Fall zu tun? Ob nach RuSTAG 1913 abgeleitet wurde und ob es einen Eintrag ins EStA Register gab ist ebenfalls ungewiss.

A: Der Antrag ist neu zu stellen. Einen ESTA Eintrag kann es nicht geben, da ESTA erst seit 2006 existiert.


14.07.2015
ROLAND PETER
F: Meine Großeltern (ca. 1900), als auch meine Eltern(1933) sind in Königsberg geboren, ich bin in der DDR (Sachsen geboren), was gebe ich als dessen staatsangehörigkeit an. und wo bekomme ich die notwendigen unterlagen, da königsberg ausgebombt wurde und das archiv fast teilweise verbrannte ??

A: Königsberg liegt in Preußen. Um an die Urkunden zu kommen haben wir nur den Tip es hier mal zu versuchen:

Urkunden aus russisch verwalteten Gebieten


14.07.2015
Suzanne
F: Mein Opa kommt aus Cottbus, der Vater meiner Tochter ist laut geburtsurkunde unbekannt, hat sie eine Chance auf RuStAG?

A: Natürlich, uneheliche Geburt = Ableitung über die mütterliche Linie.


14.07.2015
Janosch
F: Mein Geburtsstaat ist Preußen, wohne aber mittlerweile in Hamburg. Ist dann mein Wohnsitzstaat Preußen, oder Hamburg und was schreibe ich bei Anschrift und Aufenthaltszeiten, so das es keine Probleme gibt bei der Bearbeitung mir gegenüber.

A: Ihr Wohnsitzstaat ist die Freie Stadt Hamburg. Bei der Anschrift schreiben Sie es auch so, mit [PLZ] in eckigen Klammern. Bei den Aufenthaltszeiten lassen Sie die Staaten einfach weg.


14.07.2015
elda
F: Hallo, mein Opa war Wolgadeutscher, also muss ich die Geburtsurkunde eines ahnen von mir finden der in Deutschland vor 1913 geboren wurde? Ist es ein Problem das ich in Kasachstan geboren wurde? Haben sie evtl. einen Tipp für mich wie das am besten angehen könnte soweit ich weiß gibt es kein Stammbuch meiner Familie.

A: 1. ja, 2. nein, 3. gehen Sie am besten von sich ausgehend rückwärts vor und klappern Sie die jeweiligen Standesämter ab. Es gibt da in der Regel dann auch mindestens Hinweise auf die, wenn nicht gar konkrete Angaben zu den Vorfahren aus der Generation davor usw..


14.07.2015
Guido
F: Moin, ich hab´s schon irgendwo gelesen oder gehört, aber....vergessen und finde es bislang nicht wieder. Bei der "Bestellung" beglaubigter Kopien/Abschriften, wird gefragt, wozu ich die brauche. Es gibt z.B. bei der Heiratsurkunde meiner Eltern zwei Varianten (bestelle ich einfach beide), wo in der einen noch Angaben zu Registern enthalten sind. Welche schicke ich dann mit zur Ausländerbehörde und was gebe ich geschickter Maßen noch mal an, wozu ich entsprechende Unterlagen (Geburtsbescheinigung etc.) benötige. Vielen Dank für die Antwort und sorry, falls die Frage(n) schon tausend mal gestellt wurden. (Gibt es irgendwo eine "Stichwort-Suchfunktion"?

A: Wir wissen nicht genau, was die Herrschaften mit "2 verschiedenen" meinen, es geht um die ganz normalen Heiratsurkunden. Angeben müssen Sie gar nichts, es ist Ihr gutes Recht! Sollte das Standesamt das anders sehen, dann haben sie ja bestimmt konkrete Rechtsgrundlagen dafür, die man Ihnen sicher gerne nennen wird. Eine Suchfunktion hat jeder Browser integriert. Bei den meisten ruft man diese über "STRG F" auf oder in der Menüleiste unter: Bearbeiten > Suchen


14.07.2015
Claudia
F: Ein "netter" Sachbearbeiter will von mir, dass ich einen Termin mache, also persönlich erscheine, was kein Problem ist, da ich jemand mitnehme. Aber: er will eine Meldebescheinigung und ich lese hier unter erprobtes, dass man nur eine Aufenthaltsbescheinigung holen soll. Darüber hinaus soll ich mich mit Pass oder Perso ausweisen, Pass hab ich leider momentan nicht und dann will er eine Eheurkunde, weil ich geschieden bin. Ich hab den Registerauszug wegen der Heirat und auch das Scheidungsurteil, aber das reicht angeblich nicht.

A: Die Urkunde müssen Sie schon beibringen, ansonsten haben Sie doch bereits unter "ERPROBTES" gelesen zu welcher Vorgehensweise wir raten.


14.07.2015
Jürgen Lemke
F: Zu folgender Frage höre/lese ich leider immer unterschiedliche Antworten. Bitte helfen Sie mir weiter. Hier also die Frage: Wenn ich mich auf der Ausländerbehörde legitimieren soll, soll bzw. muß ich dies mit dem Personalausweis tun? Einige meinen, dies hätte negative Auswirkungen auf die gewünschte RuStaG-Eintragung.

A: Nein, es ist immer eindeutig beantwortet: Die VORLAGE des Ausweises ist kein Problem, es darf nur KEINE KOPIE angefertigt werden und in die Akte gelangen! Geben Sie ihn nicht aus der Hand!


14.07.2015
mandy
F: ich muss doch nach der blutlinie gehen oder ? meine leibliche mutter war nicht mit mein leiblichen vater verheiratet. später heiratete sie einen anderen mann ,dieser nahm mich des kindes staat an. also muss ich ja nach meiner mutter gehen ?

A: Da der Ehemann Ihrer Mutter Sie als Kind angenommen hat verfolgen Sie seine Linie.


14.07.2015
Nonkonform
F: Seit der Personenstandreform 2009 sind Personalstandunterlagen aus der Zeit um 1900 Archivgut und unterliegen nicht mehr den Bestimmungen des Standesamtes. Daher kann keine Urkunde mehr ausgestellt werden. ...Dies bekam ich als Antwort auf den Antrag der Geburtsurkunde meines Großvaters der am 10.5.1900 geboren ist. Gibt es da trotzdem Möglichkeiten?

A: Einfach das Stadtarchiv des Geburtsortes anschreiben, die Urkunden sind dort digitalisiert.


14.07.2015
Thomas
F: Hallo im Video und auf dem ausgefüllten Antrag sagt Reiner dass er eine Kopie des Reisepasses mit abgibt. In den Fragen und Antworten wird immer wieer gesagt, dass man keine Kopie abgeben soll. Was ist denn richtig? In dem Merkblatt von der BVA steht auch, kopie eines Perso oder reisepasses mit abgeben.

A: Auf keinen Fall irgendwelche Kopien einreichen. Das Kopieren von Ausweisdokumenten ist verboten.


14.07.2015
wolli
F: Mein Großvater ist in Westpeußen geboren,gehört es auch zu Peußen(Geutschland als Ganzes)?

A: Ja, gehört zu Preußen.


14.07.2015
Jens
F: Jetzt habe ich versehentlich den kompletten Antrag, mit 3 beglaubigten Urkunden (Opa, Vater, ich) beim BVA in Köln eingereicht. Da ich den Antrag von dort hatte, dachte ich, das wäre auch die "Behörde", die den Antrag bearbeitet. In Deinem Video erwähntest Du allerdings die im Wohngebiet ansässige Ausländerbehörde. Wie verhalte ich mich jetzt am klügsten? Alles neu machen und einen 2. Antrag an die Ausländerbehörde stellen oder beim BVA um Rücksendung bitten?

A: Sie können das BVA entweder um Rücksendung oder Weiterleitung an die zuständige Behörde bitten.


14.07.2015
Jo
F: Mein Großvater ist sudetendeutscher oder in sudetenland geboren. Habe ich dennoch die Möglichkeit den gelben Schein zu beantragen?

A: Nein.


14.07.2015
HB
F: Muss ich angeben, dass meine Vorfahren geschieden sind und neu verheiratet waren?

A: Die Ehe, aus der ein Nachkomme hervorgegangen ist über den Sie ableiten sollte in der Regel ausreichen.


14.07.2015
Tom
F: Mein Ur und mein Großvater sind in Ostpreußen geboren. Die Behörden stellen mehrsprachige und auf polnisch lautende Dokumente aus. Welches ist für den Staatsangehörigkeitsausweis relevant? Danke im Vorraus!

A: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann besorgen Sie sich einfach beide Varianten. Grundsätzlich sollte aber die mehrsprachige ausreichen.


14.07.2015
christian
F: Guten Abend, ich habe den Staatsangehörigkeitsausweis seit November 2014. Abstammung aus 1904. Wenn meine beiden volljährigen Söhne auch so einen Ausweis beantragen, geht das für die dann einfacher?

A: Ja, da nur noch bis zu Ihnen geprüft werden muß.


14.07.2015
zorno
F: ich habe in Antrag FK auf die Frage woraus sich das Sorgerecht ergibt bei meinen beiden Söhnen "aus ehelicher Geburt" eingetragen obwohl der ältere 4 Wochen vor der Hochzeit zur Welt kam, ist das korrekt oder was soll ich sonst eintragen? Danke

A: Nein, schreiben Sie dort "Vaterschaft" hinein, denn Sie füllen den Antrag ja für Ihre Kinder aus.


14.07.2015
zorno
F: Mein 4- jähriger Sohn ist im Gegensatz zu meinem 2-jährigen Sohn 4 Wochen vor meiner Hochzeit geboren. Zählt der ältere als unehelich oder ergibt sich das Sorgerecht und damit die väterliche Abstammungsreihe durch die Hochzeit? Ich persönlich würde mir wünschen, daß meine beiden Söhne die Staatsangehörigkeit Königreich Württemberg bekommen würden und nicht die Hamburger von mütterlicher Seite. So was soll ich auf die Frage im Antrag FK woraus sich das Sorgerecht ergibt bei meinem älteren Sohn eintragen? Vielen Dank im Voraus

A: Das stellt in der Praxis kein Problem dar und die Eintragungen sind bei beiden gleich vorzunehmen.


14.07.2015
Dominik
F: Kann ich als im Landkreis Essen [Preußen] geborener Ausländischer Eltern eine Deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 erlangen? Z.B. nach §8. Habe einen Reiseausweis in Blau mit einem Eintrag, das ich Heimatloser Ausländer bin.

A: Nein


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