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Fragen und Antworten

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03.04.2016
Claudia
F: Hallo, habe gegen den Bescheid auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen eingelegt . Erfolgte nicht gem.RuStAG 1913 §§1,3Nr.1,4(1).)Ich erhielt vom Landratsamt die Mitteilung dass Widerspruch nicht abgeholfen werden kann . Ich habe meinen Widerspruch aufrechterhalten. Jetzt wurde meine komplette Akte ,an die Landesdirektion Sachsen zur weiteren Entscheidung weitergeleitet. Habe jetzt Post von der Labdesdirektion Sachsen erhalten , der Vorgang wird bearbeitet, Sie erhalten weitere Nachricht. Wie soll ich mich verhalten . Vielen Dank

A: Weiter beobachten.


26.03.2016
Elbkind
F: Meine Frau und ich haben gleichzeitig unseren Antrag abgegeben. Jetzt, eine Woche später sollen wir unsere Heiratsurkunde und einen ganz merkwürdigen Dreizeiler (vom Bearbeiter selber verfasst und mit Rechtschreibfehlern)in dem wir klarstellen, dass wir neben der deutschen und der preußischen Staatsangehörigkeit keine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, nachreichen. Dies soll eine Erklärung nach § 29 StAG sein. Wie verfahren wir mit den beiden Anfragen?

A: Eine Kopie der Heiratsurkunde ist ja in Ordnung. Ansonsten ist Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen. Der § 29 StAG gibt nichts her, was Sie betrifft. Sie sind keine Optionspflichtige. Das sind Leute ausländischer Eltern, die in der BRvD geboren sind und sich mit 21 Jahren entscheiden müssen welche Staatsangehörigkeit sie haben.


25.03.2016
arne4
F: Hallo Zusammen, ich habe bereits meinen STAG mit entsprechendem ESTA-Eintrag, also alles gut. Aktuell habe ich meinen Bruder aufgeschlaut und mein zweiter Satz an beglaubigten Urkunden überlassen. Nun kommt von der entsprechenden Behörde, dass die beglaubigten Urkunden nicht älter als 6 Monate alt sein sollen / dürfen. Das empfinde ich als ziemlichen Schwachsinn. Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage oder Orientierung? Merci vorab, grüsse c.

A: Nein


21.03.2016
bauer
F: Kann es sein, daß die Bearbeitung des Antrags von Landratsamt zu Landratsamt verschieden gehandhabt wird, bezüglich Identifizierung oder Urkundenforderung? Sollte das nicht überall gleich gehandhabt werden, so das jeder die gleichen Chanchen hat?!

A: Eigentlich schon! Aber die kriminelle Hemmschwelle ist bei jeden Landrat und seinen Bediensteten auch unterschiedlich.


21.03.2016
heiserl
F: Die dame im lra verlangt von mir eine unterschrift, das ich mich gegen das kopieren des ausweises weigere. Soll ich die unterschrift leisten oder ist es schädlich? Sie begründet das damit, daß ihr gebietssachleiter ohne eine kopie den antrag ablehnt.?

A: Lassen Sie sich das schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift des Sachgebietsleiters geben.


18.03.2016
Mike
F: Habe heute einen Brief bekommen von der Ausländerbehörde, daß mein Einspruch gegen den Staatsangehörigkeitsausweis angeblich nur vorm Bayerischen Verwaltungsgericht in München weiter verfolgt werden könne. Wie gehe ich nun weiter vor auch in Bezug auf Willenserklärung? Da in meinem ESTA-Auszug nichts von Abstammung etc. steht Bitte um Nachricht wie ich hier genau weiter vorgehen soll

A: Alles gut, lassen Sie es einfach auf sich beruhen. Wir haben aus genau den Gründen inzwischen die Willenserklärung und den Widerspruch vom Netz genommen. Manche Landkreise haben daraus sogar ein Geschäftsmodell gestrickt, indem sie Gebühren dafür verlangen.
Zum Erwerbsgrund im EStA läßt sich sagen, daß dieser vermehrt nicht mehr vorgenommen wird. Ob alles richtig gelaufen ist, sehen Sie aber an der Schreibweise des Familien- / Nachnamens: ESTA


16.03.2016
V!
F: Was kann ich machen wenn die Behörde den Familiennamen in Kapitalbuchstaben und Sperrschrift abdruckt? (Bsp: M Ü L L E R ) Ich hätte den gerne aber nur im Anfangsbuchstaben Kapitalisiert. (Bsp. M ü l l e r )

A: Ein solcher Staatsangehörigkeitsausweis ist wegen Personenstandsfälschung sofort zurück zu weisen und der Sachbearbeiter zur Korrektur aufzufordern.
Um welche(n) Stadt / Landkreis handelt es sich? In Hamburg ist dies z.B. leider Standard.


08.03.2016
LeySte
F: Hallo, hoffe ihr könnt mir helfen, habe den Staatsangehörigkeitsausweis jetzt erhalten. Erster Buchstabe von Vor und Familienname ist groß, der Rest kleingeschrieben. Soweit alles in Ordnung. Aber im Esta Auszug steht unter : Erworben am und erworben durch, nichts. Kein Rustag Eintrag. Bei der Vollauskunft vom Meldeamt steht auch nur Staatsangehörigkeit: Deutsch. Nichts von Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Bearbeiter vom Ausländeramt, sowie der Peterlini vom BVA sagen diese Einträge müssen sie nicht mehr machen seit kurzem. Wie erfahre ich jetzt ob ich den Rustag Eintrag habe oder nicht?

A: Ja es gibt dort eine Empfehlung die Einträge nicht mehr vorzunehmen. Vordern Sie den Sachbearbeiter schriftlich auf den Eintrag vorzunehmen. Die Schreibweise des Vor- und Familienname im ESTA sagen das auch schon aus.


02.03.2016
Sanni
F: Habe mein ESTA Register Auzug bekommen, dort steht nur -Feststellung positive Entscheidung und mein Name und Familienname ist klein geschrieben, ist jetzt etwas schief gelaufen, soll ich Widerspruch einlegen bei der Behörde? Wollte den Eintrag RuSTaG vor 1913, ich bin nch Abstammung preußin.

A: Nein alles gut. Natürlich können Sie die Bediensteten noch auffordern den Eintrag nachzuholen. Immerhin gibt es dazu eine EU Gesetzgebung.


01.03.2016
Mikef1
F: Also ich habe eigentlich alles abgegeben, aber nun verlangt der Leiter der A-Behörde von mir den Nachweis der Staatsangehörigkeit meines Vaters und meines Großvaters.. Ich bin der Meinung, das dies nicht zum eigentlichen Antrag gehört, zumal nur eine Melde- bzw. Vollauskunft meinen noch lebenden Vater als Deutscher ausweisen kann und von meinem Großvater kann ich leider keine Meldebescheinigun bekommen.. Kann mir eventuell einen Gesetzestext zukommen lassen, wo expliziet drinsteht, was für einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStaG 1913 genau von mir erbracht werden muss, damit ich dem Trottel da bei der AB mal Bescheid geben kann....Danke im Vorraus.... PS: Auszug aus dem jeweiligen Geburtenregister von meinem Vater 1938 und meinem Großvater 1909 habe ich vorgelegt,(Beide in Preußen geboren) aber das langt nicht sagt der Trottel im Amt......

A: Auf Dokumente 3. Haben Sie keinen Zugriff. Fragen Sie einfach nach der Rechtsgrundlage. Sollte die nicht erbracht werden, ist Ihren Antrag nichts hinzuzufügen. Gerne nehmen Sie auch den Nachweis %u201EDeutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit%u201C, in Form der Ablehnungsentscheidung.


01.03.2016
Heiko
F: Hallo ich habe meinen GS mit allen nötigen Urkunden beantragt. Nach einem Monat kam eine Aufforderung zur Begründung. Und nun nach dem ich es begründet hatte kam die Ablehnung mit der Begründung, daß ein Feststellungsinteresse nicht vorliegt, da ich von Geburt an deutscher Staatsangehöriger sei und diese auch nicht verloren hätte. Was kann ich jetzt noch tun? Gruß Heiko

A: Die Herrschaften verstoßen damit gegen geltendes Recht:
Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit - BGBl. Teil II 2004 S. 584 (Artikel 10)


28.02.2016
christoph
F: Meine Verwaltungsbehörde verweigert mir die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.Welche Rechtsgrundlagen kann ich geltend machen um Diesen dennoch zu bekommen??Danke im Voraus.

A: Mit gelben Schein! EGBGB Artikel 5


28.02.2016
Freiheit durch Wissen
F: Habe im November den Antrag per Post gestellt (BVA Formulare F und V, alle ahnennachweise unbeglaubigt in Kopie, eigene meldebescheinigung, Lichtbild, Kgr. Württemberg). Antwort vom Landratsamt, Ordnungs- und Verkehrsamt (Ausländerbehörde bzw. Hier für den Staatsangehörigkeitsausweis zuständig): eigenes Formular zugesandt, Ableitung nur bis 1937 möglich, und Personalausweis angefordert. Widersprochen und mitgeteilt, dass alle Unterlagen für die Bearbeitung vorhanden sind. Dann persönlich im Dezember ohne Zeugen aufgeschlagen und erklärt, dass bva Formulare in Ordnung und mich selbst mit (am selben Tag vom Standesamt besorgt [sic!]) Geburtsurkunde legitimiert. Abgelehnt. Dann noch im Dezember Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde an den Landrat (CDU) gesendet. Bis dato keine Reaktion. Nun Untätigkeitsklage Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben. Stand bisher: Streitwert bei 10.000 €, keine Rechtsschutzversicherung. Kurz zum Knackpunkt bzw. Was mir Kopfschmerzen bereitet: muss ich ihr den BPA bzw. Einen Reisepass für das feststellungsverfahren zeigen, kopieren? Muss ich das Formular vom landratsamt hohemlohekreis verwenden (Ableitung 1914 nicht möglich))? Bitte um schnellstmögliche Kontaktaufnahme per Mail, dann konnen wir auch per Telefon besprechen. Es geht unter dem Strich darum: Klage durchziehen oder zurückziehen (Angst, Gerichts, verfahrenskosten zahlen zu müssen, falls Richter, Verwaltungsgericht gegen mich entscheidet). Dann hab ich ein Problem mit meiner Frau :-)

A: TS3 Server Gelberschein


27.02.2016
Erto
F: Hallo, ich habe Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStaG gestellt und einen Bescheid bekommen. Mir wird die Deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt, aber nicht die nach RuStaG. Ich kann in Widerspruch gehen oder auch nicht. Nach 4 Wochen soll ich dann den Staatsangehörigkeitsausweis bekommen. Ist der Bescheid rechtens?

A: Der Bescheid kann doch nur der Gelbe sein? Entscheidend ist die Schreibweise des Vor- und Familienname. Das Begleitschreiben ist nicht sehr aussagekräftig.


25.02.2016
Anja
F: nur kurz zum beglaubigen möchte ich kurz eine erfahrung teilen: ich wollte mit der geburtsurkunde meines vater aufs rathaus und diese beglaubigen lassen - die sagten mir dann, dass dies nicht mehr ging bzw. sie es nicht mehr machen dürfen. ich dann, das hätte ich gerne schriftlich auf welcher gesetzesgrundlage dies beruht usw. daraufhin schickten sie mir dieses "dokument" zu, was ein schreiben des innenministerium war - so alles gut und schön - allerdings dürfen sie dokumente beglaubigen, wenn es sich beispielsweise um eine urkunde handelt, die früher in einem deutschen gebiet erstellt wurde - heute aber kein deutscher boden mehr ist. somit konnten sie mir es beglaubigen - und ich habe somit die geburtsurkunde meines vaters beglaubigt.... also, an alle die geburtsurkunden aus dem böhmerwald haben und diese in deutsch/tschechischer sprache ist... dürfen beglaubigt werden, da diese urkunden teilweise in orten erstellt wurden, die heute kein deutscher boden mehr sind. ehrlich gesagt wußte ich es auch nicht und vielleicht hilft es dem einen oder anderen hier auch...

A: Hoffentlich ist die Handlungsempfehlung vom Innenministerium auch richtig unterschrieben. Sonst wird es in Nürnberg eng für die Bedienstete.

Die, die nur ihren Job machen ...

Unterlassen der Diensthandlung StGB §336 > da geht was


25.02.2016
Uli
F: Habe meine Vollauskunft erhalten. Der GS ist dort aber nicht vermerkt, trotz korrektem ESta-Eintrag. Die SB wollte dann den Eintrag vornehmen, jedoch ließ das EDV Programm dies nicht zu. Muss der Aussteller des GS in der Ausländerbehörde dies vornehmen? Wenn ja in welchem Zeitraum nach Austellung? Gibt es dazu Gesetzestexte?

A: Die Bedienstete hat wahrscheinlich nicht die entsprechenden EDV-Rechte, ihr Vorgesetzter aber schon. Beide, sowohl Ausländerbehörde als auch die Gemeinde können und müssen den Eintrag vornehmen.
§ 33 StAG, sowie das neue Bundesmeldegesetz (BMG), insbesondere §§ 3 & 10.


25.02.2016
Uli
F: Hallo, die GS für meine Lebensgefährtin und unsere Kinder sind fertig. Auf dem Schreiben der "Behörde" steht es muss noch eine Kopie des Persos zu den Akten genommen werden. Laut PAuswG war das Kopieren ja verboten ist aber jetzt seit Mitte Februar 2016 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, siehe https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/ Bei Abholung meines GS im Dezember 2015 wollte der SB lediglich dass ich mich bei der Abholung ausweisen kann. Kopien hab ich jetzt mal angefertigt und die relevanten Stellen geschwärzt. Darf der SB Änderungen im Antrag (Besitz eines Persos wurde von uns durchgestrichen) vornehmen oder wäre das dann Urkundenfälschung?

A: EINDEUTIG NEIN! SIE sind die Souveräne, eine Kopie gibt es nicht, fertig aus!

Beispiel aus dem Artikel:
Die Erstellung der Kopie muss erforderlich sein, d.h. es darf zur Erreichung des Zwecks kein gleichgeeignetes milderes Mittel vorhanden sein. Bei einer Identifizierung anwesender Personen ist eine Kopie daher nicht erforderlich. Es muss z.B. außerdem abgewogen werden, ob der Zweck durch Vorlage des Ausweises und entsprechendem anschließenden Vermerk erreicht werden kann.

Erstens geht es lediglich um eine Identifizierung und zweitens können die Schergen sich ruhig alle Daten abschreiben.


19.02.2016
presentfranz
F: heute einen schreiben von landratsamt erhalten. zur vervollständigung unserer unterlagen bitten wir um übersendung einer kopie ihres reisepasses. was ist das ? bzw für was ? weis einer mehr? bitte um hilfe

A: Googeln Sie "Das Kopieren des Personalausweises ist verboten".


18.02.2016
Ralf
F: Guten Abend, wie ich vor einigen Wochen berichtet habe, hat meine Tochter im vergangenen Oktober den GS im Fürstenthum Lippe beantragt. Die Bedienstete verlangte ja die Zusendung einer Kopie des Perso meiner Tochter und die Nichterwerbserklärung einer anderen Staatsangehörigkeit unterschrieben zurück zu senden. Unsere Fragen nach der Rechtsgrundlage und Rechtsgrundlagen das Perso nicht kopiert werden darf und das der ein Ausweis bei Abholung vorgelegt wird, wurden 2 Mal von der Bediensteten ignoriert. Danach ging am 30.November per Einschreiben mit Rückschein eine Beschwerde an den Landrat und heute kam die Antwort, die vom 04.02.2016 datiert ist. Er ist natürlich auf nichts eingegangen. Wie kann hier weiter vorgegangen werden?

A: Eine Diskriminierungsbeschwerde wäre dort wohl angebracht. Aber auch die Androhung einer Untätigkeitsklage. Gehen würde auch ein Strafantrag mit Strafverfolgung nach §336.


18.02.2016
Anja
F: Hallo! Das zuständige Amt für Ausländerangelegenheiten meines Landkreises fordert für den Antrag auf Staatsangehörigkeit trotz eingereichter, beglaubigter Sterbeurkunde des Großvaters meines Mannes dessen Geburtsurkunde an. Ist das rechtens oder muss ebenfalls die begleubigte Sterbeurkunde anerkannt werden? Auf eben dieser Sterbeurkunde ist außerdem das Heiratsdatum und -ort vermerkt. Sollte doch für einen lückenlosen Nachweis ausreichend sein, oder?! Außerdem wird bei nicht Nachreichen der angeforderten Dokumente mit kostenpflichtiger Ablehnung gedroht..... Vielen Dank für eine Antwort. LG, Anja

A: Das ist vollkommen richtig, Urkunde ist Urkunde. Fragen Sie die Herrschaften auf Ihnen die Rechtsgrundlage ihres Handelns in Gerichtverwertbare Schriftform zu nennen. Sollte das nicht möglich sein ist dem Antrag nichts hinzuzufügen.


18.02.2016
SK
F: Hallo, wollte schon immer meine Staatsangehörigkeit feststellen lassen. Ich habe dein zb. Euer Yuetupe auftritt spannend verfolgt. Obwohl ich Wuste das ich den Antrag von Euch oder bei der Behörde runterladen kann bin ich gestern zur Ausländerbehörde des Landkreises Barnim gegangen. Ich fragte nach, und die die zuständige Dame kam. Als ich Ihr mein Begehren erklärte, sagte Sie das Könne ich mir da und da her unter laden. Sie hätte nur Ihre eigenen Anträge. Ich erwiderte, nah dann geben Sie mir Ihre eigenen Anträge. Nach einer Stunde kam Sie dann Endlich. Sie fragte gleich für was ich dies Brauche, ich erklärte das ich meine Staatsangehörigkeit feststellen lassen möchte. Das verstehe Sie nicht, diese ist doch deutsch. Also liegt kein Wichtiger Grund vor, und Sie werde diesen Antrag nach Antragsstellung ablehnen. Wie geht denn das. Ich werde selbstverständlich Ihren Antrag nicht Abgeben, sondern den ich mir Runtergeladen habe. Mitfreundlichen Gruss Sylvio

A: Das nennt man Willkür! Es ihnen Mündlich mitzuteilen ist eine Sache, es durchzuführen eine andere. Geben Sie der Bediensteten die Möglichkeit sich strafbar zu machen. Nürnberg 2.0 ist nicht mehr weit.


16.02.2016
Schorwe
F: Warum benötige ich die Heiratsurkunden der Eltern,Großeltern und Urgroßeltern wenn auf den Geburtsurkunden doch zu erlesen ist das sie verheiratet waren bzw sind?

A: Man will uns das so schwer wie möglich machen. Das gehört zu lückenloser Glaubhaftmachung.


15.02.2016
Andreas
F: Wer ist denn hier alles aus 16227 oder Nahe liegend? Einmal habe ich gerade von 16225 gelesen, wäre schoneinmal interessant um sich einmal zu treffen! Meinen Antrag nach Rustag haben die abgelehnt, mit der Begründung auf Geistesgestörtheit!

A: § 336 Unterlassen der Diensthandlung


11.02.2016
volker Martin 11.2.2016
F: mit meine zuständige Beamtin ist nicht zu reden. kann man den Antrag auch in einer Nachbargemeinde stellen?. Danke für eure Arbeit und Nachricht

A: Nein! Warum wollen Sie mit Ihr Reden? Lesen Sie den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes.


09.02.2016
Elisa
F: Mir ist etwas unklar, ich versuche die Frage anders zu stellen...Der Sachbearbeiter möchte z. Weiterbearbeitung des Stag. Ausweis, Meldebesch. von A+B+C. Nach Eurer Empfehlung ein kurzes Schreiben mit Aufenthaltsbescheinigung. Diese habe ich b. Bürgeramt explizit verlangt + bekam nur eine Meldebestätigung, da man sich ahnungslos stellte. Ihr sagtet zwar, das wäre o.k., aber ist das wirklich o.k., da in der Meldebest. ja auch PLZ drinstehen??hen?

A: Ja, allerdings ist das ahnungslos stellen des Sachbearbeiters nur ein Trick. Aber wie gesagt, das geht in Ordnung.


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