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Fragen und Antworten

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Marialena
F: Zu welchemBundesstaat gehört Röbel Müritz?

A: https://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/Alphabetisches%20Gemeindeverzeichnis%20Deutschland%201910.pdf


27.06.2017
Melanie aus Fürth
F: Guten Morgen, Ich habe schon alles durch. Den GS, EST- Register habe schon bekommen. Nur auf die Vollauskunft habe ich knapp 2 Jahre gewartet. Ich möchte aber jetzt im Geburtenregister meines Kindes den Geburtsort ändern bzw. korrigieren lassen. Die Überprüfung hat ergeben, dass das eben Unrichtige/ Falsche Angaben drin stehen. Und zwar: ohne meinen Einverständnis, ohne Erklärung etc., „Brieg (Brzeg), Niederschlesien, Polen“. Das habe ich niemals angegeben. Das zuständige St.Amt (Standesamt) für Geburt des Kindes weigert sich und blockt das ganze Verfahren ab. Ich bin in Brieg, Niederschlesien geboren. In meiner Geburts- und Eheurkunde (auch im beiden Register) der Behörden steht: Brieg, Niederschlesien und nicht anders. Beide St.Ämter schreiben mir auf meinen Urkunden: Folgebeurkundung/ siehe Berichtigung: Geburtsort der Frau (ich) lautet richtig. Nun das Standesamt der für Geburt des Sohnes zuständig ist/ wäre, macht die Probleme. Die Antworten nicht. Ich werde ignoriert. Weiss jemand was ich noch machen kann! Bitte um Hilfe. Melanie aus Fürth

A: Das ist wohl verschenkte Energie! Dieses Thema gab schon in den 80igern und 90igern einen Aufschrei der betroffenen.


23.05.2017
diablo1009
F: Hallo Ich brauche die Geburtsurkunde von meinen Uropa der 1866 geboren ist. Nun steht bei Geburtsort Zscheschen aber ich kann den Ort nirgends finden. Ist das überhaupt in Deutschland oder gibt es den Ort nicht mehr?

A: Zscheschau - Zscheschen - Zscheschnitz, ein Dorf im Amte Zwenckau gelegen - Zscheschnitz, Dorf, im Amte Pegau - Zschesdorf - Zscheßnitz, ein Dorf .

Pegau {Stadt}
Amtshauptmannschaft Borna - Königreich Sachsen


15.05.2017
Mina
F: Danke - Ich beziehe mich nochmals auf meine Frage vom 13. und 14.5. In der Geburtsurkunde meines Urgroßvaters steht bei Ort folgendes: ehemals Herrschaft, gegenwärtig Bezirksgericht Weseritz, Bezirkshauptmannschaft Plan, Kreises Eger.

A: So was lange währt wird gut. Mit den Urkunden ist Ihre Staatsangehörigkeit ist Königreich Sachsen.


28.03.2017
S.
F: Nur zum Verständnis: Der Geschäftsführer der Firma Bundesland Bremen hat dann also diese Firma als Firmenname "Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)im UPIK (Firmenregister) eintragen lassen? Aber der Bundesstaat Freie Hansestadt Bremen bleibt davon unberührt?

A: JA, jeder Gemeinde ist sowas mittlerweile übergestülpt. Nicht überall kann man das eindeutig sehen, wie bei Schwerin(Staatlich) und Landeshauptstadt Schwerin(Firma). Das ist Teil der Täuschung!


28.03.2017
S.
F: Hallo, ich muß jetzt nochmal nerven. Ich verstehe etwas nicht.Ich habe die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) im UPIK eingegeben. Der Bundesstaat ist als Firmenname dort eingetragen und hat eine D-U-N-S Nummer 317080588, und der Hauptverantwortlicher istunser Bürgermeister Sieling (anscheinend-genauso wie Ihr immer gesagt habt-Geschäftsführer) Ich verstehe einfach nicht,das er unseren vormals souveränen Bundesstaat,der ja nicht untergegangen, rechtsfähig, aber nicht handlungsfähig ist,als Firma im UPIK eintragen kann.Bundesland Bremen-meinetwegen. Aber den Bundesstaat? Wir sindn doch noch besetzt.Hat er überhaupt das Recht dazu?

A: Ich kann meine Firma nennen wie ich mag! Bundesland hat mit Bundesstaat nichts zu tun.


08.01.2017
Rainer
F: Hallo, ich sah die Tage das Video des Kulturstudios/Interview mit Volker aus Okt.2016. Was ist genau der Unterschied zwischen ...ist deutscher Staatsangehöriger und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit ? Wenn "ist deutscher Staatsangehöriger" auch andere Bürger der BRD sein können (also auch Ausländer), wer sind dann die Menschen, die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen ?

A: Eingebürgerte in die Republik des Bundes(BRvD) besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit aber keine Bundesstaatenangehörigkeit. Die anderen(ist deutscher Staatsangehöriger) sind angehörige eines der 27 Deutschen Staaten. Die können die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen aber auch die Bundesstaatenangehörigkeit oder beides.


04.01.2017
wanderer
F: Wie verhält s sich bei Flüchtlingen; mein Großelter väterlicherseits sind noch gebürtig unter der K&K Monarchie ( Kreis Jägerndorf bei Ostrau) mein Vater war geb. Tscheche (da damals unter tschechischer Verwaltung.

A: Österreicher sind Deutsche


02.01.2017
Angie
F: Liebe Freunde, zu welchem Bundesstaat des Deutschen Reichs 1871-1913 werden folgende Orte zugeordnet? Berlin - Preußen? Erfurt ? Eisenach? Bad Salzungen? Diese Informationen benötige ich zur Beantragung des Staatsangehörigennachweises und kann es auf der Karte "Das Deutsche Reich 1871-1918" oder auch innerhalb anderer Quellen nicht eindeutig zuordnen. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Angie

A: Berlin - Königreich Preußen
Erfurt - Königreich Preußen
Eisenach - Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
Bad Salzungen - Herzogtum Sachsen-Meiningen

Gemeindeverzeichnis im Gebietsstand des Deutschen Reiches


29.12.2016
xxx
F: Wenn mein Vater (geboren nach 1937) in Baden geboren ist, und mein Großvater ebenfalls in Baden ( im Jahre 1910 ) welchen Bundesstaat gebe ich in den Formularen F und V an.

A: Großherzogtum Baden


23.12.2016
Grit
F: Mein Opa vor 1913 besaß lt. Antrag V (Geburtsstaat) die StAG in dem Bundesstaat Herzogtum Anhalt. Habe ich diese Staatsangehörigkeit nach Abstammung gemäß RustAG v. 1913 nun vererbt bzw. besitze ich diese nach aktiver Legitimation nun auch? Mein Geburtsstaat lt. Antrag F lautet Preußen. Welcher Bundesstaat trifft auf mich denn jetzt zu?

A: Ihr Geburtsstaat ist für Ihre Staatsangehörigkeit unerheblich. Sie haben die Staatsangehörigkeit von Ihren Opa geerbt.


16.12.2016
Heimi
F: Über ein Standesamt bekomme ich eine Geburtsurkunde von meinem Opa, welcher 1911 in Bayern geboren ist. Aus der geht aber nicht hervor, dass mein Urgroßvater Deutscher war. Muss ich irgendwie nachweisen, dass der Vater von meinem Opa Deutscher war und mit der Mutter meines Opas verheiratet war? Wenn ja, mit welchen Unterlagen? Ich komme an dieser Stelle nicht weiter.

A: Nein, er ist 1911 in einem Bundesstaat geboren.


05.12.2016
Gerd
F: Lt. Verzeichnis Gemeinden 1900 lautet mein Geburtsstaat Kgr. Preußen. Schreibe ich „Kgr. Preußen“ nun in Anlage F bei 1.6. auch genau so hinein? Und bei aktuelle Anschrift unter 1.11 „Wohnsitzstaat“ ebenfalls „Kgr. Preusen“??? Ich wohne in Berlin.

A: Es ist alles in Ordnung so lange Sie nicht Freistaat Preußen schreiben. Selbst Preußen ist in Ordnung.


18.10.2016
Manuel
F: Anlage F, Ausfüllhilfe: Warum wenn ab 31.12.1937 geboren mit Zusatz [Deutschland als Ganzes] in den Feldern 1.6 sowie 1.11? Warum in 4.3 und 5.1 hingegen ohne diesen Zusatz? Warum "Preußen" und nicht "Königreich Preußen" - oder ist das egal?

A: 1. Geburt im Gebietsstand [Deutschland als Ganzes].
2. Ableitung vor 1914, also nicht Gebietsstand [Deutschland als Ganzes], sondern Gebietsstand von 27.07.1914.
3. Preußen und Königreich Preußen ist das gleiche. Hautsache nicht Freistaat Preußen.


07.10.2016
Andreas
F: Hallo, zu welchem Kreis gehört Hayn im GHT Sachsen-Weimar-Eisenach? Vielen Dank im Voraus.

A: Hayn {Landgemeinde} I. Verwaltungsbezirk - Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach


26.09.2016
Morgenschein
F: Habe zuletzt erfahren, daß das RuStAG bis 1966/67 in der ehemaligen DDR in Takt war, und aufgrund dessen heute die Leute aus Mitteldeutschland nur bis 1966/67 zurück zu gehn, um ihre Bundesstaatsangehörigkeit nachweisen zu können des weiteren ist doch Mitteldeutschland nur politisch 1990 der BRvD beigetreten, da der Geltungsbereich auf die Grenzen von 1949 unverändert bleiben muss?! Der andere Fall wäre dann ebenfalls das Saarland, dieses erst 1957 politisch der BRvD beigetreten ist, das Demzufolge ja auch nicht zum Geltungsbereich der BRvD gehört?! Wie lange war das RuStAG im Saarland im Takt ohne Belagerung von BRD Willkür etc.??

A: Sie springen in Ihrer Frage ein bisschen kurz. Der Betrug fand hier 1918 statt, mit Einführung der Weimarer Republik. Daraus ergibt sich ein Gebietsstand vom 27.7.1914 und nicht von 1949. Seit Weimar gibt es nur noch Bundesländer und mangels Organen handlungsunfähige Bundesstaaten. Selbst wenn die Treuhandverwaltungen (DDR, BRvD) das RuStAG in ihrer Gesetzgebung hatten, war der Zugriff auf die Bundestaaten nicht gegeben. Damit dürfte das was Sie gehört haben eine Des Info sein.


23.09.2016
Bürger_JB
F: Muss ich beim Bundestaat schreiben "Konigreich Bayern" oder "Bayern" oder "Freistaat Bayern"? Danke!

A: Sie können alles schreiben, außer Freistaat!!!


04.09.2016
Tom
F: Hallo, Könnt ihr mir bitte sagen zu welchem Bundesstaat Görlitz im Jahre 1900 gehörte? Danke vielmals Tom

A: Gemeindeverzeichnis

Königreich Preußen


16.08.2016
Fritz Messing
F: Zu welchem Bundesstaat gehörte Düsseldorf 1913?

A: Königreich Preußen


15.08.2016
Evsche
F: Ich bin in Pirmasens (heute Rheinland-Pfalz, das ja von den Franzosen so gegründet wurde) geboren. Pirmasens gehörte zum Königreich Bayern. Gebe ich das dann als meinen Geburtsstaat an?

A: Ja Bayern oder Königreich Bayern.


10.07.2016
wolle
F: Mein Großvater ist in Rumburg( Sudetenland) 1901 und mein Vater in Varnsdorf ( Sudetenland ) 1933 geboren. ist das deutsche STA? Danke im Voraus! Wolle

A: Wenn die Vorfahren deutscher Volkszugehörigkeit sind!


05.05.2016
Andre
F: Ich habe bemerkt das auf dem Gelben Schein lediglich ist duetscher Staatsangehöriger oder besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit drauf steht. Wie ist denn nun die genaue Bezeichnung des Staates dem derjenige angehört. Das muß doch irgendwo stehen. Unterschrieben wird es auch im Auftrag einer unbekannten Person, so das der Unterzeichner keine Verantwortung für den Inhalt übernimmt.

A: Wie soll das auch anders gehen? Sie fahren mit Ihrem VW zu Toyota und wollen eine Bestätigung dass Sie einen VW fahren? Die genaue Bezeichnung geht aus Ihrer Ableitung hervor. Auf dem GS wird in der Regel richtig unterschrieben. Also der Auftraggeber in dem der Sachbearbeiter unterschreibt wird erwähnt und der Name des Sachbearbeiters ist noch einmal drauf gedruckt. Mehr können Sie von der Bunten Republik nicht erwarten. Das wichtigste steht aber oben, dort steht nicht Name sondern Familienname.


28.04.2016
checker
F: Bodenrecht. In wieweit ändert der Gelbe Schein die Eigentumsrechte an Grund und Boden? Werden die Grundbucheinträge deshalb sicherer? Gibt es Vor/Nachteile mit der Gemeinde in dieser Thematik?

A: Das ist zwar nicht das Thema der Seite aber mit dem GS kommt man doch erst vom Besitz ins Eigentum. Zu mindestens in Das Recht, auch wenn das anschließend mit etwas Arbeit verbunden ist.


28.04.2016
Peter
F: Bei der Abfassung des Antrages für meine Frau sind wir auf folgendes Problem gestoßen: Vater (1917) und Großvater (1884) im Großherzogtum Baden geboren. Grhz. Baden war ein souvräner Bundesstaat mit eigener Verfassung von 1818, welche bis 1918 gültig war. Sie kennt den Begriff "Staatsangehörigkeit" nicht, sonder spricht lt.§7 von Bürgerrechten, die erlangt wurden von männlichen volljährigen Bürgern mit Wohnsitz. Erhielten erst dann die Heiratserlaubnis. Bei der Ausfertigung der Anlage V für den Großvater konnte Punkt 3.2 so nicht ausgefüllt werden, da keine Geburtsurkunde vorhanden. Wir haben uns so beholfen, dass wir bei 3.8 "lt.Verfassung vom 22.08.1881 §7 begründet durch Wohnsitz" eintrugen. Die Ahnenreihe meiner Frau reicht bis in das 17.Jh. zurück, die männliche Linie stammt aus dem gleichen Ort, aber die Daten stammen aus einem Ahnenforschungsprogramm durch Datenaustausch, haben also keine Beweiskraft. Die Anlage V für den Vater ist ausgefüllt wie erforderlich. Jetzt sind wir in zweifel, ob wir alles richtig gemacht haben.

A: Das sind Nebensächlichkeiten und spielen keine Rolle. Er bekam am 22.07.1913 die Staatsangehörigkeit.


27.04.2016
Fantomas
F: Hallo, anbei einige kleine Auszüge aus einer Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts. Diese Argumente sind aus meiner Sicht geeignet um eine Ablehnung einer Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wegen einer gesetzeswidrigen Handlung abzuwürgen, da sie - laut Urteilsbegründung - gleichzusetzen ist mit der Entziehung der Staatsangehörigkeit! BVerfGE 77, 137 - Teso - Beschluß des Zweiten Senats vom 21. Oktober 1987 -- 2 BvR 373/83 -- Quelle: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html Zeile 21 Die Verfassungsbeschwerde ist begründet. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 16 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 116 Abs. 1 GG sowie in seinem Anspruch auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. den den Deutschen vorbehaltenen Grundrechten. Zeile 22 Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes. Die Ablehnung der Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus (vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.). Zeile 23 Der Beschwerdeführer hat die deutsche Staatsangehörigkeit weder durch Einbürgerung seitens der Bundesrepublik Deutschland noch unmittelbar kraft des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, das nach Art. 123 Abs. 1 GG für den Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland fortgilt, erworben. Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurden, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht.

A: Ja das Teso Urteil ist immer wieder Interessant.
zur Diskussion:
Die Staatsangehörigkeit kann nicht entzogen werden da der Betreffende keine nachgewiesene Staatsangehörigkeit hat. Also ist die Ablehnung einer Feststellung die Bestätigung der Staatenlosigkeit, ODER die Bestätigung (eingereichte Unterlagen) Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu sein. Also Bayer, Badener, Sachse, Preuße u.s.w. Der Verwaltungsakt ist in Form einer Akte durchgeführt. Fehlen nur noch die richtigen Ausweisdokumente dazu. Gelbscheinträger haben also beides die Bundesstaatenangehörigkeit als auch die deutsche Staatsangehörigkeit in Form 2 Personen(jur. natürliche Person). Zu erkennen am ESTA Eintrag (Geburt(Abstammung) §4 Abs. 1 (Ru)StAG).


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