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F: Ich bin im Saarland geboren. Abgesehen davon das die BRD als Nichtstaat keine Staatsbürgerschaft vergeben kann würde mich interessieren: Das Saarland wurde durch die Bereinigungsgesetze aus der BRD entfernt. Streichung des Einführungsgesetzes sehe ich als rückwirkende Maßnahme, so sollte das Saarland auch nie in der Gemeinschaft BRD gewesen sein, oder sehe ich das falsch?. Damit hätte ich auch nicht mit Geburt die Deutsche Staatsbürgerschaft aufgedrängt bekommen?

A: 1. Die BRiD vergibt keine Staatsangehörigkeit, sie stellt sie als zuständige Verwaltung fest.
2. Auf dieser Seite geht es nicht um die Staatsbürgerschaft, sondern um die Staatsangehörigkeit.
3. Wie kommen sie drauf, dass ihre Geburt ausschlaggebend für ihre Staatsangehörigkeit ist,sind Sie vor 1914 geboren?
4. Das Saarland gehört sehr wohl zum einem der Bundesstaaten des Deutschen Reichs von 1913.

F: Hallo bin in Österreich geboren und mein Vater - Mutter Österreicherin - meine Großeltern väterlicherseits sind beide Deutsche und 1908 und 1912 geboren - kann ich mich somit auf meine Großeltern berufen und einen Gelbenschein beantragen? - hab zwischendurch in deutschland gearbeitet und gewohnt bin aber derzeit wieder in Österreich und besitze die Österreichische Staatsbürgerschaft und habe deswegen schwiergkeiten mit der Informationssuche... - mein Ziel die Selbstverwaltung - vielen dank für die Antwort und ihre großartige Arbeit meine Hochachtung

A: Korrektur:
Da Sie selbst Österreicher sind, sich also juristisch betrachtet "anders entschieden haben", nützt da auch die Abstammung ihrer Großeltern derzeit nichts, leider...
Ich weiß zwar nicht, was Sie genau unter "Selbstverwaltung" verstehen und will auch nichts verallgemeinern, dennoch möchte Sie aber vor den einen oder anderen "Geschäftsmodellen" warnen, die mit derartigen Begriffen arbeiten...

F: Kann ich den Gelbenschein beantragen? Die Abstammung geht ja immer nach dem Vater. Wenn die Eltern nicht verheiratet waren, geht es nach der Mutter. Meine Eltern sind verheiratet, also Vater. Seine Eltern waren nicht verheiratet, also Mutter. Die Mutter kommt aus Karlsbad, Stadt heute in der Tschechischen Republik, vertrieben nach dem 2. WK?

A: Sie haben das Ableitungsprozedere perfekt wiedergegeben und verstanden - wunderbar - die Vermittlung dieses Wissens ist eines unserer Ziele!

Das RuStAG 1913 und die jeweiligen Gebietsstände ZU DIESER ZEIT, sind alles worauf wir uns berufen können. Sie bekommen natürlich einen Staatsangehörigkeitsausweis, aber leider nicht nach RuStAG 1913, denn Karlsbad lag zu jener Zeit auf dem Gebiet Österreich-Ungarns. Vorausgesetzt natürlich, Ihre Großmutter ist diejenige Vorfahrin, auf die Sie sich berufen müßten (also geb. vor dem 1.1.1914).

F: Wenn mein Urgroßvater aus Sachsen stammt bin ich dann Sachse durch Abstammung oder bin ich Hamburger weil ich in HH geboren bin?

A: Durch Vererbung sind sie Sachse.

F: Wie ermittle ich meine Staatsangehörigkeit?

A: Unsere Staatsangehörigkeit "erben" wir von unseren Vorfahren (ius sanguinis). Um zurück in die letzte Staatlichkeit Deutschlands (= Deutsches Reich) zu gelangen, müssen wir zurück vor 1914. Nun schaut Ihr Euch an, in welchem Bundesstaat und wann der- oder diejenige Vorfahr/in, von dem Ihr Eure Staatsangehörigkeit ableitet, zur Welt gekommen ist. Ihr habt die Staatsangehörigkeit in diesem Bundesstaat. Es ist völlig unerheblich, wo die Abkömmlinge desjenigen, von dem die Staatsangehörigkeit abgeleitet wird oder Ihr geboren seid.

F: Meine Ausländerbehörde weigert sich mit nachfolgender Begründung, die Personenstandsänderung an die Gemeinde zu melden. "nach Erhalt ihres Staatsangehörigkeitsausweises habe ich diese Information beim Bundesverwaltungsamt registriert, eine weitere Mitteilung an die Gemeinde erfolgt nicht, da Sie dort als deutscher Staatsangehöriger gemeldet sind." Könnt ihr mir eine kleine Hilfestellung geben?

A: Einfach mal die Vollauskunft bei der Gemeinde abfordern und ihre Aussage überprüfen. In der Vollauskunft muss Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit drin stehen. Sollte das nicht drin stehen dort nochmal auflaufen und sie mit diesem Dokument konfrontieren.

F: In Osthessen kennen die auch keine Vollauskunft, mit welchen Gesetzeshinweis fordere ich meine Vollauskunft? Die kennen nur die Meldebescheinigung oder den erweiterten Auszug aus dem Melderegister...

A: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass die ihre eigenen Gesetze nicht kennen. lol Sollte das so sein sollten wir sie daran erinnern. Helfen kann da das Melderechtsrahmengesetz. Dort der §7 Rechte des Betroffenen und der § 8 Auskunft an den Betroffenen Abs. 1-3.

F: Mir ist aufgefallen, daß die Staatsangehörigkeitsausweise für Eingebürgerte und Deutsche ihre Staatsangehörigkeit nachgewiesen haben identisch sind.Wie kann das sein?

A: Der Staatsangehörigkeitsausweis an sich kann bei sowohl nach dem Gebietsstand von 1937, als auch nach RuStAG 1913 abgeleiteten Staatsangehörigen gleich aussehen. Der entscheidende Unterschied wird dann im Auszug aus dem EStA Register deutlich. Dort befindet sich dann in der entsprechenden Eintragszeile entweder gar kein Eintrag oder: Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StAG.

Eine beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem EStA Register finden Sie in unserer Rubrik PRAKTISCHES.

F: Kann ich mir öfters einen Esta Registerauszug besorgen, also vor der Feststellung und danach, um zu schauen was sich verändert hat?

A: Personal ist im Esta Register nicht registriert.

F: auf meinen EStA Registerauszug steht zwar Deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch Geburt(Abstammung),§4Abs.1(Ru)StAG, jedoch nichts von Glaubhaftmachung Deutsch, ist das jetzt eine neue Ausgabe oder wieso steht das nicht drauf ? und warum ist das RU in klammern gesetzt?

A: Der Eintrag Geburt(Abstammung) § 4Abs.1 (Ru)StAG ist das Beste, was wir momentan bekommen können. In der Schriftsprache dient die Klammer als Satzzeichen zur Gliederung der syntaktischen Form. Aber auch hier der Hinweis dass das RuStAG noch in kraft ist.

F: Warum ist es notwendig, NACH Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises Widerspruch einzulegen, wenn die Gesetzeslage eh so ist, dass eine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat bescheinigt werden muss? Kann ich nicht gleich einen korrekten Ausweis beantragen?

A: Sie können gerne probieren einen korrekten Ausweis zu bekommen. Bisher hat das nicht geklappt. Der Widerspruch soll ein Zeichen setzen, um zu zeigen das wir Wissen das sie Täuschung im Rechtsverkehr begehen.

F: Ich habe am 12.03.2014 per Einschreiben - Rückschein mein Widerspruch eingelegt, bzgl., Staatsangehörigkeitsausweis, wie lange sollte ich auf eine Antwort warten bis ich mich selbst mal erkundige? werden ja schon 4 Wochen, soweit ich weiß gibt es bei uns (16225) nur eine Bearbeiterin die sich um diese Angelegenheiten kümmert.

A: Der Widerspruch wurde noch in keinem Falle positiv beschieden, wir sehen diesen zur Zeit nur deklaratorisch für die Aktenlage um später, bei entsprechendem Grundsatzurteil sich auf den Widerspruch zu berufen.

F: was ist der unterscheid zwischen dem Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland und dem Staatsangehörigkeitsausweis des deutschenreichs.de ich Bsp. weise bei Exilregierung bestellen kann?

A: Die Akzeptanz des Ausweises bei den "Behörden" und der "Polizei" der BRiD. Änderung des Rechtskreises und des Melderegistereintrags in der BRiD. Registereintrag bei der BVA mit Wohnstaat Deutschland und Geburtsstaat Deutschland. Somit nicht in der Europäischen Union. Eine Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten statt einer Staatsbürgerschaft in den Freistaaten. Im Gebietsstand von 1913 und nicht 1919 im GG Nr.1. Ausschluss des Bürgerlichen Tods. usw.

F: Was genau ist die Rechtsstellung als Deutscher?

A: Die mittelbare Staatsangehörigkeit.

F: Hallo Fairbündete, ich wähle diesen Weg, da ich im Moment etwas stecken geblieben bin. Behördenwillkür: Ich habe den GS und der EStA Auszug ist "korrekt" nach (Ru)StAG. Das interessiert den Vollsteckungsbeamten der Kreiskasse leider überhaupt nicht und er wird den Rundfunkbeitrag mit allen Mitteln vollstrecken. Ich überlege nun, den Antrag auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu stellen und dann offiziell Ausländer zu sein. (So er denn überhaupt angenommen wird) Leider kann ich die Folgen nicht überschauen. Führerschein, Autozulassung, Bankkredit etc. Habt ihr da schon Erfahrungen bzw. Tipps? Vielen Dank für eure Bemühungen. Heimathliche Grüße Jens

A: Hallo Jens,
der Staatsangehörigkeitsausweis ist leider keine kugelsichere Weste. Man kommt nicht darum herum, sowohl sachbezogen in der jeweiligen Angelegenheit (bei dir GEZ), als auch grundsätzlich geeignet, inkl. der entsprechenden Rechtsgrundlagen zu argumentieren. Der Ausweis versetzt dich lediglich in die entsprechende Rechtsposition.
Wenn die Zeit dafür in deinem konkreten Falle zu knapp ist um dich dafür noch weiter zu wappnen, dann kannst du als letztes Mittel und Notlösung, wenn gar nichts mehr hilft oder zu helfen scheint, diesmal auch einfach zahlen, aber unbedingt mit folgendem Zusatz:
Zahlung erfolgt ohne Anerkenntnis einer (auch künftigen) Rechtspflicht, unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit, aus Notwehr, unter Zwang durch Androhung von Gewalt und der Abforderung unfreiwilliger Dienstbarkeit seitens des Empfängers.
Dann hast du Zeit gewonnen und das ganze fängt von vorne an und beim nächsten Mal bist du dann besser vorbereitet. ;-)
Ohne "blaue Flecken" ist noch keiner diesen Weg gegangen, da mussten wir alle durch, aber genau dies sind andererseits auch die Erfahrungen, aus denen man am meisten lernt. Und... du bist nicht allein... wir stehen das alle zusammen durch!
Was den Antrag auf Verzicht anbelangt sind wir gerade dabei selbst unsere Erfahrungen zu sammeln und weiterführende Kenntnisse zu erarbeiten. Für den Moment können wir nur raten: Laß es lieber! Selbst wenn es funktionieren würde, weiterhelfen würde es gegenüber dieser Willkür-Treuhandverwaltung sowieso momentan nicht wirklich... leider.

Viel Erfolg!

Rückmeldung:

Hallo Jungs,
vielen Dank für eure Rückmeldung! Der VB war heute da und ich habe mit ihm ein gutes Gespräch geführt, ihm alles erklärt und einige Videos gezeigt.
Ich habe ein ausführliches Protokoll geschrieben und den Vorbehalt von euch mit eingebaut. Das hat er unterschrieben und mir auch noch eine Quittung gegeben. Vielleicht habt ihr einen internen Verteiler, in dem ihr Erfolgsgeschichten verteilt, wenn es welche gibt. Damit wir nicht so im Dunkeln tappen.

Alles Gute euch
Jens

F: Gibt es in Ihrem Team Erfahrungen im Umgang mit der GEZ als gesetzlicher Deutscher (Besitz Staatsangehörigkeitsurkunde und EStA-Eintrag)? Wie kann ich dieser "Behörde" wirksam entgegentreten, auf welche für mich geltenden Gesetze kann ich mich berufen?

A: Ja die Herrschaften ziehen Willkürlich durch bis zur Kontopfändung. Sie holen sich "Amts"hilfe beim Zoll oder den Gemeinden. Dort ist auch der Ansatzpunkt, den das Amtshilfeersuchen ist wieder nicht Unterschrieben. Aktivisten bekamen über diesen Weg ihr Konto wieder frei.

F: Welche Auswirkungen hat denn der Gelbe Schein für mich als Angestellter? Muss ich meinen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass ich fortan kein Steuern mehr bezahlen "muss"? Von welchen Lasten kann ich mich befreien und welche Vorteile bringt mir der Gelbe Schein und welche Leistungen kann ich von nun an nicht mehr entgegen nehmen (Krankenversicherung? ALG? Rente? usw.)?

A: Der Gelbe macht keinen unterschied zur derzeitigen Situation. Der Arbeitgeber ist im System behaftet, mit dem Arbeitsvertrag haben sie dem zugestimmt. Also auch hier kein unterschied. Krankenversicherung, ALG, Rente usw. kommen aus der Reichsversicherungsordnung. Auch hier kein unterschied. Sie ändern nur den Rechtskreis und hier liegt es an Ihnen, die für sie geltenden Gesetze einzufordern.

F: Ich habe mal eine Verständnis-Frage: Wir weisen unsere Staatsangehörigkeit bis 1913 nach, um in einen anderen Rechtskreis zu kommen. Bei Gründung der BRD waren doch fast alle Deutschen in diesem Rechtskreis. Und auch damals hatte die BRD die Verwaltung dieser Deutschen. Im Grundgesetz wird außerdem die Gesetzgebung der BRD geregelt. Somit waren die Gesetze auch für die Deutschen mit 1913er Staatsangehörigkeit. Wieso kommen wir heute in einen anderen Rechtskreis in welchem einige Gesetze/Verordnungen nicht gegen uns angewandt werden dürfen? Der Perso kam doch erst später.

A: Alles was nach dem sog. 1. WK, seit November 1918 bis heute passierte, geschah unter Fremdherrschaft. Die BRD ist lediglich ein weiteres Besatzungskonstrukt, ähnlich wie das Versailler Diktat und die Weimarer Republik. Sie verwaltet... nicht mehr und nicht weniger. Staatliche Gesetze kann sie mangels Kompetenz und Legitimation gar nicht erlassen. Das was sie als solche veröffentlicht hat den Charakter einer Hausordnung, wobei mittlerweile niemand mehr weiß, wo dieses Haus steht (vgl. Art. 23 GG vor 1990 und heute), oder von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als nachgewiesener Deutscher - insbesondere als Staatsangehöriger in einem Bundesstaat - steht es uns juristisch frei selbst zu wählen, ob und mit welchen Filialen der Verwaltung wir Geschäftsbeziehungen eingehen wollen. Vergessen sollte man aber dabei nicht, daß die BRD und ihre Bediensteten zwar keine hoheitliche Macht oder Legitimation besitzen, jedoch leider die herrschende und ausübende Gewalt inne haben... welche sie auch nutzen. Um staatliches Recht kommen sie aber dennoch nicht herum, es sei denn durch Willkür.

F: Im StAG unter § 3 (2) steht: Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html. Also brauche ich den gelben Schein ja gar nicht, da ja Perso und Reisepass völlig ausreichen?

A: Für mich gibt es einen Unterschied ob ich als deutscher Staatsangehöriger behandelt werde, oder ob ich einer bin. Ihr Name läßt auch nicht erkennen daß sie Migrant sind. Vielleicht werfen sie ja mal einen Blick in das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen- Staatenlosenübereinkommen vom 28. September 1954 / § 27.

Oder in Wikipedia Stichwort "Staatsangehörigkeitsausweis". Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk Deutsch in einem (nachweislich echten) deutschen Personalausweis oder Reisepaß kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern legt die Vermutung (vgl. Indiz) nahe, daß der Ausweisinhaber im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Natürlich gibt es dazu eine Rechtsprechung des BVG.

In den Videos von Herrn Oberüber wird diese Thematik eingehend behandelt. Außerdem gehören Glaubhaftmachungen, Vermutungen und Täuschung im Rechtsverkehr zum Kerngeschäft der bundesrepublikanischen Treuhandverwaltung...

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