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Perso oder Paß - behalten oder abgeben?

Grundsätzlich dreht sich die ganze auf dieser Seite geschilderte Angelegenheit ja darum, sich aus diesem perfiden Konstrukt von Lügen, Täuschungen, Manipulationen und der "Geschäftswerdung der Welt" so weit wie möglich zu lösen. Ist man allerdings noch zu sehr darin verstrickt, können voreilige Schritte wie z.B. die Rückgabe des Personalausweises, des roten Reisepasses, oder sogar ganz ohne ein solches Dokument zu leben, was - auch wenn es unglaublich klingt und den meisten von Ihnen vielleicht sogar unmöglich erscheinen mag, tatsächlich aber von einigen Mitstreitern bereits im Selbstversuch erprobt wird - unter Umständen zum Teil wenig ratsam sein. Schließlich sind diese nur die Spitze des Eisbergs von vielen der systemeigenen Sklavenkärtchen, welche die meisten von uns nach wie vor mit sich herumschleppen und an die wir uns, wenn auch nur mangels derzeitig verfügbarer, nachhaltiger und praktikabler Alternativen, schlußendlich selbst ketten.

Sich aus diesem Teufelskreis weitestgehend zu lösen ist nicht einfach und schon gar nicht bequem, dies hat auch nie jemand behauptet! Zudem ist es ein Prozeß, also eine Entwicklung und kein punktuelles und konkretes, einzelnes Ereignis. Souveränität wird nicht durch einen Zettel erlangt, es gilt sie vor allen Dingen auch zu leben... Schritt für Schritt!


Als Bundesstaatsangehöriger ist es kein Problem einen Personalausweis oder Reisepaß zu besitzen, allerdings ist dabei immer ein Reisepaß dem Personalausweis vorzuziehen!

Es gibt momentan grundsätzlich 2 verschiedene verfügbare Reisepässe, zum einen den "normalen" und bekannten roten und zum anderen den sog. und vermeintlich "vorläufigen" und weitgehend unbekannten grünen. Der für uns prinzipiell geeignetere von beiden ist ausdrücklich der grüne, denn dieser wird nur mit einem herkömmlichen anstatt eines biometrischen Lichtbildes, ohne Fingerabdrücke und vor allen Dingen ohne Bezug auf die Europäische Union (EU) SOFORT UND DIREKT VON DER GEMEINDE AUSGESTELLT! Allerdings ist seine Gültigkeitsdauer auf max. 1 Jahr beschränkt und zudem wird er nicht von allen Ländern bei der Einreise akzeptiert. Wer also viel Reisen will oder muß, auch und insbesondere z.B. in die USA, der wird dann um den roten Reisepaß nunmal nicht herum kommen.

Letzterer wird ganz herkömmlich beantragt und hier daher auch nicht weiter behandelt, denn da gibt es bei der Beantragung eh nicht viel herumzudiskutieren.

Wer sich aber schon ein Stückchen weiter aus dem System gelöst hat und eben auf Reisen in bestimmte Länder bereit bzw. in der Lage ist zu verzichten, der sollte sich wie gesagt definitiv für den grünen Reisepaß entscheiden. Dieser wird von den Gemeinden oftmals relativ ungern ausgestellt, was uns aber nicht daran hindern darf, trotzdem und sogar gerade deshalb auf unser Recht zu bestehen! Betrachten Sie es einfach als eine der ersten Übungen - nach der erfolgreichen Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises - im Umgang und der Interaktion mit der Besatzerverwaltung.

Nun kommen wir an einen Punkt, den viele Besucher gründlich mißverstanden zu haben scheinen, nämlich die Annahme, allein durch den Erwerb des Staatsangehörigkeitsausweises auf sämtliche o.g. Dokumente verzichten zu können.

DER VERZICHT AUF SÄMTLICHE DIESER DOKUMENTE FUNKTIONIERT NUR DURCH NOCH WEITERGEHENDE
ABLÖSUNG AUS DEM SYSTEM


Allein die Eröffnung eines Bank-Kontos beispielsweise ist ohne Ausweis- oder Paßdokument so gut wie unmöglich. Auch der Bezug von Leistungen wie z.B. Arbeitslosengeld wird ohne relativ schwierig. Es ist zwar möglich, hängt aber eben stark von Ihrer Argumentationskompetenz, Ihrer (auch juristischen) Kenntnis bezüglich der Gesamtthematik und der Strukturen, sowie Ihrer Bereitschaft dazu ab, dies auch geeignet durchsetzen zu können und zu wollen.

Viele von Ihnen mögen jetzt vielleicht denken, daß dies dann deshalb alles wenig realistisch sei, aber seien Sie versichert:
ES GIBT TATSÄCHLICH EIN LEBEN "NACH DEM" BZW. OHNE BANK-KONTO! Der Autor dieser Zeilen hier ist z.B. der lebende Beweis dafür...

Wie soll das denn bitte gehen...? Bequem ist es nicht, soviel steht fest! Aber gerade unsere Bequemlichkeit ist genau der wunde Punkt, über den man uns immer tiefer und tiefer in diesen Sumpf, in dem wir gegenwärtig stecken hineingezogen hat, oder besser gesagt, IN DEN WIR UNS HABEN HINEINZIEHEN LASSEN...!!!


! ÜBERSTÜRZEN SIE ALSO IN DIESEM ZUSAMMENHANG BITTE NICHTS !

Souveränität bedeutet eben u.a. auch, einerseits die realistische Analyse seiner eigenen Situation,
sowie andererseits seinem Gewissen zu folgen... und sei es manchmal noch so unbequem...



!!! FREIHEIT BEKOMMT MAN NICHT GESCHENKT - SIE MUSS STÄNDIG NEU ERRUNGEN WERDEN !!!

Protokoll und Erklärung zur Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises

Bei der Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises kann es ratsam sein ein Protokoll zu führen. Dieses Muster sollte zu diesem Zwecke hilfreich sein. Zudem enthält es auch eine Erklärung, die Sie den Bediensteten abfordern / vorlegen können, wenn es um die Legitimation mittels des Personalausweises geht. Wichtig ist dabei nicht, daß er oder sie dies auch unterzeichnet, sondern nur, daß Sie die Erklärung vorgelegt und den Vorgang und seinen / ihren Umgang damit protokolliert haben.

Bitte schlagen Sie die entsprechenden Rechtsgrundlagen zuvor kurz nach und bereiten Sie sich auf das Gespräch so gut es geht vor. Lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Wichtig:
Das Protokoll ersetzt NICHT den Zeugen - im Gegenteil - ohne den Zeugen ist das Protokoll nahezu wertlos!

PROTOKOLL UND ERKLÄRUNG PA
Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung

Aus aktuellem Anlaß, da sich viele Antragsteller immer wieder in Diskussionen mit den Bediensteten der Behörden verstricken lassen, möchten wir Ihnen hier einige erfahrungsgestützte Tips zur Vorgehensweise bezüglich der Antragstellung und der Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises geben:

1. Reichen Sie den ANTRAG vollständig, inkl. sämtlicher Anlagen und Urkunden unbedingt auf dem Postweg ein und gehen Sie bitte NICHT dort hin, um ihn selbst abzugeben! Das führt nur zu Diskussionen bei denen man versucht, Sie in den unterschiedlichsten Varianten aufs Glatteis zu führen. Dabei ist es egal, ob Sie dies per Einschreiben mit Rückschein tun, per Einwurf-Einschreiben, oder den Antrag eigenhändig mit dem Vermerk "Einwurf unter Zeugen" in den Hausbriefkasten Ihrer zuständigen Behörde werfen.

2. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Aussagen und lassen Sie sich auch nicht auf mündlich ausgesprochene Aufforderungen ein! Fragen Sie jeweils nach den entsprechenden Rechtsgrundlagen und bestehen Sie zudem immer auf ausschließliche Korrespondenz in rechtsverbindlicher Schriftform! Dies ist nämlich nur ein weiterer Trick, der gerne angewandt wird, wenn man die Täuschung im Rechtsverkehr zwar durchführen soll, aber eben nicht verantworten will.

3. Wie gesagt, IMMER ALLES in rechtsverbindlicher Schriftform verlangen! Wenn man Sie auf diesem Wege auffordert den Antrag nachzubessern oder meint, daß hier was nicht stimmt und da was nicht paßt, dann setzen Sie ein Schreiben auf in dem Sie klarstellen, daß Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen ist und man Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen soll, falls die Bediensteten sich weigern den Antrag zu bearbeiten.

4. Verlangt man die Zusendung einer aktuellen Meldebescheinigung, dann gehen Sie zu Ihrer Gemeinde und besorgen Sie sich eine AUFENTHALTS-bescheinigung, welche Sie dann dort einreichen.

5. Wird von Ihnen die Zusendung einer Kopie des Personalausweises verlangt, dann KOMMEN SIE DEM AUF GAR KEINEN FALL NACH und teilen Sie der Behörde mit, daß Sie sich bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises ggf. legitimieren werden.

6. Sollten Sie nach dem zuletzt geführten Schriftwechsel für ca. 2 bis 3 Monate nichts hören, oder eine Abholungsbenachrichtigung erhalten haben, dann gehen Sie in BEGLEITUNG EINES ZEUGEN und am besten mit einem vorbereiteten PROTOKOLL dort hin.

7. Wenn es schließlich ans "ausweisen" geht, dann versuchen Sie es zunächst mit dem Führerschein (der wird in der Regel aber nicht akzeptiert werden). Falls vorhanden, dann nehmen Sie Ihren Reisepaß, ansonsten halt den Personalausweis. Dies tun Sie aber nur unter Protest, unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit, sowie unter Zwang und stellen Sie klar, daß Sie nicht identisch mit dieser Person, sondern "lediglich" ihr(e) Begünstigte(r) und ihr Repräsentant sind und protokollieren Sie dies.
Schauen Sie sich hierzu bitte unbedingt das Video von Alexander Wagandt zum Thema MENSCH VERSUS PERSON (auch auf unserer Seite unter der Rubrik WERTVOLLES zu finden) an - dann sollte sich diesbezüglich etwas mehr Klarheit einstellen!

LASSEN SIE KEINE KOPIE DES PERSONALAUSWEISES ODER REISEPASSES ZU UND REICHEN SIE ERST RECHT KEINE KOPIE SELBST DORT EIN !!!

8. Wann auch immer man Ihnen irgendeinen Blödsinn erzählen will, warum dieses oder jenes so nicht geht, dann entgegnen Sie einfach, daß man Ihnen eben in diesem Falle eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen soll. Dies betrifft auch und insbesondere irgendwelche Erklärungen (es sei denn für die entsprechenden Erklärungsvordrucke sind unsererseits Empfehlungen auf dieser Seite veröffentlicht worden), die Sie im Rahmen der Abholung oder auch schon vorher unterschreiben sollen. Bleiben Sie standhaft und lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen! Wenn Ihnen tatsächlich mal eine Behörde die kostenpflichtige Ablehnung erteilen wollen sollte (was höchst unwahrscheinlich ist), dann nehmen Sie sie bitte an und senden Sie uns diese in Kopie per elektronischer Post an unser REGISTER zu.

9. Danach besorgen Sie sich die Auszüge der über Ihre Person gespeicherten Daten, sowohl aus dem Register EStA des BVA, als auch die Vollauskunft bei Ihrer zuständigen Meldebehörde (Gemeinde). Sind bei einem oder gar beiden fehlerhafte oder unvollständige Eintragungen vorhanden, dann hat Ihre Staatsangehörigkeits- / Ausländerbehörde es leider "versäumt", die entsprechenden Daten weiterzuleiten und Sie dürfen die Herrschaften dazu auffordern, gemäß § 33 StAG an der jeweiligen Stelle nachzubessern.


Wir werden diesen Artikel voraussichtlich laufend aktualisieren und möchten Sie bitten, sich auch daran zu halten. Viele Probleme können so bereits im Vorfeld vermieden werden!

Zum Abschluß noch einen lieben Gruß an alle Bediensteten - ob Sie sich nun für "Beamte" halten oder nicht - mit der Bitte, künftig keine nichtigen und haltlosen Handlungsempfehlungen mehr über das Gesetz zu stellen und ggf. auch Ihrer Remonstrationspflicht gemäß § 36 BeamtStG nachzukommen.
Wir sitzen alle in einem Boot und werden schließlich auch alle gemeinsam kentern, wenn wir nicht ALLE endlich den Kurs ändern...

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