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Fragen und Antworten

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18.06.2017
quer
F: 1.Kann man von Vater und Mutter die Staatsangehörigkeit annehmen? z.B. Preußen und Bayern? 2.Falls das der Fall wäre, kann oder sollte ich dann z.B. 2 Anträge V (für Vater undMutter) einreichen?

A: Nein, das können Sie nicht das RuStAG ist dort eindeutig. Eheliches Kind Vater sonst Mutter.


18.06.2017
Max2017
F: Vielen Dank für die schnelle Beantwortung unserer Frage. Inzwischen haben wir Ihre Seite durchsucht und sind bei den Sudetendeutschen häufiger auf die Zuordnung zu Österreich-Ungarn gestoßen und nun nach Sachsen? Wie auch immer, es kommt eine Spende auf Euer Konto, - liebe Landsleute.

A: Ja, es gibt diese Zuordnung zu Österreich Ungarn. Es gab aber auch viele Sächsische Landsmannschaften auf dem Territorium.


18.06.2017
Max2017
F: Wir haben vom Großvater, geb. 13. Januar 1915 in Hals, Kreis Tachau/Sudetenland, die Heiratsurkunde. Dort ist auch der Urgroßvater mit Wohnort Hals, Sudetenland erwähnt, leider ohne weitere Angaben, wie das Geburtsdatum. Die Vorfahren waren also Sudetendeutsche. Wir fragen uns, ob das schon ausreicht für den Antrag nach RuStAG. Bisher haben wir nicht herausfinden können, wo wir die betreffenden Urkunden für die Urgroßeltern, bzw. Kopien derselben erhalten können. Ferner fragen wir uns, zu welchem Bundesstaat das Sudetenland dann zuzuordnen wäre?

A: Herzlichen Glückwunsch Sie sind Sachse! Die Urkunden bekommen sie beim Geburtsstandesamt ihrer Vorfahren.


18.06.2017
Wenn meine Vorfahren aus verschiedenen Ländern kom
F: Hallo, meine Vorfahren kommen aus unterschiedlichen Bundesstaaten, welche nehme ich da für mich? Kann ich mehrere beantragen? Meine Mutter stammt aus Sachsen ab ist aber in Frankfurt geboren. Mein Vater ist in Bayern geboren und sein Vater kommt aus Ostpreußen. Kann ich von beiden Elternteilen und deren Vorfahren Staatsangehörigkeiten bekommen? Ich bin aus Bayern. Muss man die Vorfahren nur Väterlicherseits nachweisen um eine 100% sichere Staatsangehörikeit zu besitzen oder hat es mütterlicherseit die gleiche Gewichtung? Von der Seite meiner Mutter hab ich die Nachweise. Kann man z.B. von der Mutter zum Großvater zur Urgroßmutter nachweisen. Man sagt ja es sollte immer väterlicherseits sein, dass es Bestand hat.

A: Sie können nichts beantragen nur feststellen lassen. Ihre Mutter und Vater sind auch nicht im Bundesstaat geboren sondern in der Firma BRvD. Sie richten sich nach den Vorfahren der vor 1914 geboren ist und §4 RuStAG.


15.06.2017
Origenes88
F: Ich möchte einem Freund bei der Beantragung des gs helfen. Er hat familienbücher bis vor 1914. reicht das als nachweis der abstammung aus, wenn ich mit ihm zusammen zur ausländerbehörde gehe?

A: Ja, aber stellen Sie den Antrag schriftlich.


14.06.2017
Erich
F: In den Jahren 1989 (Jahr der Aushändigung meiner Staatsangehörigkeitsurkunde „Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher“) und 1990 (Jahr der Aushändigung meiner Einbürgerungsurkunde) existierte noch kein StAG, sondern es galt bzw. gilt das RuStAG 1913. Über Recherchen (auch in diesem Forum) ist mir bekannt, dass die „Rechtsstellung als Deutscher“ die mittelbare Staatsangehörigkeit ist. In meinem EStA-Registereintrag steht: „Anschrift Staat: Deutschland“. In meiner Vollauskunft steht: „Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit“ > Nachweis durch: Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis > Datum: das Datum der Aushändigung meiner Einbürgerungsurkunde im Jahr 1990 > Behörde: das für meine Person zuständige Landratsamt. Dazu MEINE FRAGEN: Wenn ich 1990 gemäß RuStAG 1913 eingebürgert worden bin und damit die mittelbare Staatsangehörigkeit erworben habe, in welchen (Bundes)Staat bin ich dann eingebürgert worden? Das zuständige Landratsamt teilte mir auf diese Frage mit: "Sie wurden in den deutschen Staatsverband der Bundesrepublik Deutschland eingebürgert", konnte/wollte mir aber keine Legaldefinition des Begriffs „deutscher Staatsverband der Bundesrepublik Deutschland“ nennen (Täuschung?). Handelt es sich womöglich um denjenigen (Bundes)Staat, in dem ich 1988 beim zuständigen Landratsamt meinen Antrag als Heimatvertriebener deutscher Volkszugehörigkeit gestellt habe? Wenn in meinem EStA-Registereintrag „Anschrift Staat: Deutschland“ steht, welcher Staat ist damit gemeint? Das Bundesverwaltungsamt konnte/wollte mir keine Legaldefinition des Begriffs „Deutschland“ nennen. Das zuständige Landratsamt hat meine schriftliche Anfrage bezüglich der beiden unterschiedlichen Begriffe („Deutschland“ und „deutscher Staatsverband der Bundesrepublik Deutschland“) nicht beantwortet (Verweigerung?). Ich danke Euch vielmals für Eure Hilfe! Beste Grüße Erich W e i s s

A: Eine Einbürgerung in einen Bundesstaat ist für die BRvD nicht möglich. Die geht nur in die Republik des Bundes BRvD, mit dem Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit(unmittelbare, Kolonieangehörigkeit). Ihre Staatsangehörigkeit erfahren Sie nur durch Recherche ihrer Vorfahren.


14.06.2017
BlackCat
F: Mein Opa wurde in Augustfehn III geboren, mein Vater in Apen, ich in Köln. Muss ich jetzt bei 1.6 Preussen eintragen und für meine Vorfahren Großherzogtum Oldenburg? Beantrage ich die Preussen Angehörigkeit oder die Oldenburger?

A: Sie beantragen gar keine Staatsangehörigkeit sie lassen sie feststellen. Wenn Ihr Opa Oldenburger war, dann die Oldenburger sonst die andere.


14.06.2017
Pit
F: Hallo, ich fülle gerade den Antrag zu RuStAg1913 aus. Hierzu meine Frage, ich wohne in Bayern, was kommt dann hier als Staat geschrieben, alle beispiele haben: Preußen. Dann gibt es einmal Ausfüllhilfen bei denen Angaben zum Militätdienst beantwortet werden, dann gibt es wieder Videos bei denen es heißt, keine Angaben zum Mitltätdienst zu machen. Was nun?

A: Dann kommt bei Wohnstaat Bayern rein Beim Wehrdienst wie in der Ausfüllhilfe Bund oder Deutschland. Aber nicht Bundesrepublik


14.06.2017
Erich
F: Als Heimatvertriebener deutscher Volkszugehörigkeit aus dem Sudentenland, besitze ich die Staatsangehörigkeitsurkunde "Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher". Sie wurde 1989 ausgestellt und war bis 1994 gültig. 1990 wurde ich eingebürgert und erwarb mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde die "deutsche Staatsangehörigkeit". Ohne die Einbürgerung hätte ich meine Rechtsstellung als Deutscher verloren (§6 Abs.2 Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22.02.1955 BGBl I, S.65). Auf meine Nachfrage bezgl. meiner Einbürgerung (wohin bzw. in was wurde ich eingebürgert?), teilte mir das zuständige Landratsamt mit: "Sie wurden in den deutschen Staatsverband der Bundesrepublik Deutschland eingebürgert". Dazu meine beiden Fragen: Was ist der "deutsche Staatsverband der Bundesrepublik Deutschland"? Welche "deutsche Staatsangehörigkeit" habe ich durch die Einbürgerung erworben?

A: Eine Staatsangehörigkeit kann man nicht durch Ungültigkeit eines Zettels verlieren. Auch hat die deutsche Staatsangehörigkeit nichts mit der Rechtsstellung als Deutscher zu tun. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die unmittelbare Reichsangehörigkeit und nicht die mittelbare. Eingebürgert wurden Sie in die Republik des Bundes(BRvD).


08.06.2017
Eric
F: Hallo, in meiner Vollauskunft ist zur Staatsangehörigkeit deutsch/britisch vermerkt, da ich die brit. von meiner Mutter bekommen habe. Wie muss ich dass nun deuten? Ist der Vermerk deutsch bzw. britisch jetzt auch nur für die jur. Person zu sehen? Bin ich als Brite etwa auch nur eine jur. Person obwohl GB ja ein Königreich ist - also das was ihr hier gerne sein wollt?

A: Die BRvD kann nur mit jur. Personen! Sie können ja einmal probieren den Staat britisch auf der Landkarte zu suchen. Ich vermute, dass der genau so wenig zu finden ist wie deutsch. Der Staat heißt Königreich Großbritannien und nicht britisch.


08.06.2017
Dirk
F: Mein Opa (1903) wurde in Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha geboren, sowie mein Vater. Ich wurde im Königreich Bayern (München geboren. Was muss ich bei mir im Antrag unter Nr. 4.3 eintragen?

A: Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha


07.06.2017
R.S.
F: irgendwo habe ich gelesen, dass trotz unehelichem Kind vom Vater abgeleitet werden kann, wenn die Vaterschaft anerkannt wurde. ist da was dran?

A: RuStAG §5 Eine nach Deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters. Damit durfte die Ableitung bei Anerkennung klar sein.


06.06.2017
Klaus
F: Hallo ich habe einen Staatsangehörigkeitsausweis meine Tochter möchte auch einen, kann sie direkt über mich einen beantragen oder muß wieder von den Vorfahren Vater Urgroßvater abgeleitet werden?

A: Die Vorgehensweise sollten Sie mit dem SB besprechen. Einen Antrag muss Ihre Tochter eh stellen.


05.06.2017
Emanuel
F: Guten Abend, ich habe letzte Woche auch meinen "gelben Schein" erhalten und muss vorweg sagen, dass ich nur bis zu meinem Großvater, geb. 1936, ableiten konnte, da mein Ur-Großvater Franzose war. Jetzt wollte ich fragen, ob die Schreibweise auf meinem Staatsangehörigkeitsausweis korrekt ist. Bei mir steht "Der M a x M U S T E R M A N N ...". Ist die Schreibweise OK? Gruss, Emanuel

A: Für die Ableitung ist die Schreibweise in Ordnung.


04.06.2017
Eco-vacs
F: Hallo, ich würde gerne wissen inwiefern ich noch die Möglichkeit habe an einen GS zu kommen, da mein Urgroßvater 1896 im damaligen Österreich-Schlesien geboren wurde. Leider nur ein paar km entfernt der Deutschschlesisch-Österreichschlesischen Grenze in Karwin. Also gibt es noch eine Möglichkeit (den Perso natürlich ausgenommen) die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, oder muss ich jetzt Österreicher werden? Unter der Frage vom 4.01.2017 von "wanderer" antworteten Sie "Österreicher sind Deutsche", soll das etwa heißen ein heutiger Österreicher könnte einfach so durch den Antrag auf den GS Deutscher werden?

A: Österreicher sind Deutsche

Also nicht Fragen -> MACHEN!


04.06.2017
Bernd
F: Hallo, muß man über den Vater oder über die Mutter weitergehen, wenn das Kind UNEHGELICH geboren wurde (und es auch später NIE eine Ehe gab), aber der leibliche Vater die Vaterschaft anerkannt hat und es auch so auf der Geburtsurkunde vermerkt ist? Ist eine Anerkennung der leiblichen Zeigung so, als wäre das Kind ehelich geboren? Es geht doch bei der Ehe nur darum, sicher (sicherer) zu sein, daß das Kind auch wirklich von Ehemann stammt, oder? Welche Paragraph gehört dann, doch immer noch nach Geburt, oder? Also RuStAG §4 oder doch §5? Besten Dank vorab!

A: RuStAG §5 Eine nach Deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters. Damit durfte die Ableitung bei Anerkennung klar sein.


04.06.2017
Kreuz
F: Liebes Team, bei www.gelberschein.info steht unter Praktisches das PDF „Die Staatsangehörigkeit der Deutschen von Armin Kerus“ verlinkt. Darin sind auch Änderungen zum Ausfüllen des Feststellungsantrags. 1) Soll man sich jetzt nur noch danach richten, also nur noch Deutschland angeben und nicht mehr zusätzlich z.B. Kgr. Preußen? Soll man dann auch NICHT MEHR im Antrag F unter Punkt 4.2 ankreuzen: „Ich besitze/besaß neben der deutschen Staatsangehörigkeit usw.“ und unter Punkt 4.3 sodann NICHT MEHR den Einzelstaat des Deutschen Reiches anzugeben? 2) Da das Inkrafttreten des RuStAG erst am 1. Januar 1914 erfolgte, soll man für Vorfahren, die vor dem 1. Januar 1914 geboren wurden, unter Punkt 3.8 der Anlage V §§1 und 2 Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juli 1870 angeben, das ja vorher galt? Hab davon noch nie gelesen! Danke!

A: Es ist uns egal was andere Seiten als Empfehlung geben. Die Ausfüllhilfe auf unserer Seite ist auf dem Aktuellen Stand. Die Änderungen sind auch unverständlich.


04.06.2017
Harry
F: Ich bin vor der Eheschließung meiner Eltern geboren. Das bedeutet ich muss die Abstammung über meine Mutter nachweisen. Meine Mutter heiratete aber dann 7 Monate später nach meiner Geburt, und wurde 7 Jahre später wieder geschieden. Stand heute, immer noch geshieden.Muss ich dann bei Anlage F ( Vorfahren ) trotzdem bei Punkt 1.10 Ehe/Lebenspartnerschaft : "siehe Heiratsurkunde" eintragen ? Da ich ja den Ehestand geschieden ankreuzen muss. Ich wäre ihnen sehr dankbar,wenn sie mir in diesem Punkt behilflich sein könnten

A: Ja, genau so können Sie das eintragen. Prüfen sollten Sie auch ob Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Zur Sicherheit würde ich die Urkunden aus beiden Linien besorgen.


03.06.2017
ClausJürgen
F: Ich weis weder den geburtsort meines Vaters noch meines Großvaters , wie oder wo finde ich das heraus , in den vererbten Unterlagen lag nichts .

A: Auf Ihrem Auszug aus dem Geburtenregister und auf dem Auszug Ihres Vaters.


31.05.2017
Sebi
F: Wird im Esta-Register auch eingetragen wenn der Antrag auf Feststellung abgelehnt wird?

A: Nein


31.05.2017
dieter
F: Guten Tag, kann ich hier jemanden finden der mit beim ausfüllen des Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (gelber Schein ) behilflich sein kann? Seit Februar bin ich da dran und habe es dann mal bei Seite gelegt da ich mir in einigen Fragen etwas unsicher war. Gibt es hier jemanden der mir etwas behilflich sein könnte ? Danke schon mal LG Dieter

A: Mit der Ausfüllhilfe von der Seite sollten Sie das Problemlos hinbekommen.


22.05.2017
BASTI
F: Schickt man AKTUELL (Mai 17) den Antrag immer noch an die Ausländerbehörde seiner Stadt (hier Halle/Saale)oder an das Standesamt? Sucht man in Halle nach „Antrag auf Feststellung…“, kommt man zum „Verwaltungsteam Einbürgerung“ – was ich ja nicht brauche - obwohl dort von Staatsangehörigkeitsausweis die Rede ist. Hm?????? Danke!

A: Die Frage sollten Sie Ihrer Gemeinde stellen.


22.05.2017
Barbara
F: Tut mir leid, daß ich noch mal nachfragen muß, aber es ist WICHTIG für mich! Bitte um sichere Verifikation! STIMMT es WIRKLICH, daß ich bei einem Vorfahren SOGAR über dessen Vater weitergehen MUß, wenn er unehelich geboren worden ist, JEDOCH laut Geburtsurkunde DER VATER DAS KIND ALS VON IHM GEZEUGT ANERKANNT hat? Ich kann nicht nur, ich MÜßTE zwingend? Vielen Dank!

A: RuStAG § 5.
Eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters.


22.05.2017
Anne
F: Ein bekannter von mir ist verzweifelt, weil sein Vater Bulgare ist und die Eltern verheiratet waren. Hat er somit keine Chance auf die deutsche Staatsangehörigkeit? Ich denke er kann über die Mutter zum Großvater? Oder geht das nicht?

A: Die deutsche Staatsangehörigkeit kann er sehr wohl feststellen lassen, nur eben die Bundesstaatsangehörigkeit nicht. Der Feststellungsantrag ist dann ganz konventionell zu stellen, also das Formular ist "normal" auszufüllen. Dies ist dann zwar nur sozusagen "der halbe Weg", aber die Rechtsstellung ist dann zumindest besser als die jetzige.


22.05.2017
Hennes
F: Ich habe einen Antrag auf RuStaG 1913 gestellt und er wird einfach nicht bearbeitet. Was kann ich machen???

A: Schauen Sie bitte zu unserer Veranstaltung "Fragen & Antworten" am Freitag ab 19:00 Uhr hier vorbei: http://ts3.gelberschein.net


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