F: Guten Tag sehr geehrte Menschen, danke für die letzte Antwort. Ich habe eine Frage zu RuStag 1913 Par.6: Durch die Eheschließung mit einem Deutschen erwirbt die Ehefrau dessen Staatsangehörigkeit. Hat das heute noch Rechtsbestand, macht es Sinn den Staatsangehörigkeitsantrag auf dieser Basis zu stellen und habt Ihr Wissen darüber, ob dem stattgegeben wird? Ist der StaatsangehörigkeitsAusweis damit erhältlich und hätte er die gleiche Wertigkeit (RechtsStellung) wie bei Ableitung über Abstammung? Ich hoffe Ihr könnt uns weiterhelfen, Herzlichen Dank
A: Ja natürlich hat das bis heute noch Bestand. Leider weigert sich die BRvD es anzuwenden. Einige versuche sind dort schon ins nichts gelaufen.
F: Ich bin es noch mal, so jetzt habe ich es genau, mein Vater ist unehelich geboren und nach vier Jahren wurde er durch die Heirat meiner Oma dann auch adoptiert, reicht es wenn ich nur meine Oma angebe? Vielen Dank im voraus
MfG
A: Nein, die Ableitung geht über den Adoptivvater.
02.09.2016
Ableitungs-/Antragsfragende
F: Hi, man liest ehrlich/ Vater, uneheliche/ Mutter. Was ist wenn keine Heirat stattgefunden hat aber eine Vaterschaftsanerkennung? Bei meinem Vater auf dem Geburtenregisterauszug steht der Vermerk das eine Vaterschaft anerkannt wurde ( zwei Jahre nach der Geburt!) aber nichts von einer Heirat während oder nach der Geburt....Wie ist das jetzt einzustufen bei der weiteren Ableitung? Wenn über den Anerkennenden, muss eine Urkunde der Anerkennung mit in den Antrag oder reicht der Vermerk ( obwohl das wohl auch Behörden abhängig ist)? "Opa"hat laut Vermerk eine deutsche Staatsangehorigkeit- wie finde ich heraus auf welche Zeit sich diese bezieht ( Rustag/stag-,erworben durch und wann)- gibt es da Erfahrung- dann müsste ich mich ja auch auf diese Staatsangehörigkeit meines Opas berufen beim Antrag?!
A: Ableiten sollten Sie über den Vater. Ihr Opa hatte die deutsche Staatsangehörigkeit, der war Bundesstaatenangehöriger. Ausgehend von seinem Geburtsstaat.
F: Hallo, suche gerade alle Unterlagen zusammen für den GS, habe aber noch eine Frage: Mein Opa war Österreicher aber laut Aussagen meines Vater nicht der leibliche Vater, mein Opa gilt seit dem Krieg als vermisst. Was kann oder muss ich in der Anlage V angeben?Meine Oma ist 1908 geboren. Für eine Antwort wäre ich dankbar. MfG
A: Da werden Sie die Unterlagen des Leiblichen Opas organisieren müssen. Der Antrag wird dann ganz normal nach Ausfüllhilfe ausgefüllt.
F: Kann mir jemand helfen, wo man Geburts- Heirats- oder Sterbeurkunden von Hinterbliebenen aus dem ehemaligen Ostpreußen (Polen) herbekommt. Gibt es dafür evtl. in diesem Land eine zentrale Anlaufstelle oder muss ich das im jetzigen Polen machen. Vielen Dank.
A: 1. Ostpreußen wird von der Russischen Föderation verwaltet.
2. Die Urkunden ihrer Vorfahren bekommen Sie dort bei den Standesämtern. Anträge dafür finden Sie auf der Seite unter Herunterladen. Die Anträge finden Sie dort in den betreffenden Sprachen.
In der Antwort vom 31.8 ist doch alles drin!
02.09.2016
Unwissende Nachteule
F: Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin in Bayern geboren, mein Vater ist allerdings Sudetendeutscher und 1941 im heutigen (und vor 1938 ebenfalls) Tschechien geboren.
Die Vorfahren meiner Mutter leben seit vielen Generationen in Bayern. Aber die mütterliche Linie ist ja leider uninteressant, wie ich erfahren habe.
Mein Vater ist damals mit meinen Großeltern aus Tetschen-Bodenbach geflohen und mittlerweile lebt unsere gesamte Familie in Bayern.
Ich bezweifle, dass mein Vater noch irgendwelche Urkunden meines Großvaters besitzt, die sind ja damals mit nichts in der Hand vertrieben worden. Und ich weiß außerdem nicht mal, ob mein Großvater vor 1914 geboren wurde, ansonsten bräuchte ich ja die Unterlagen meines Urgroßvaters, von dem ich rein gar nichts weiß. Ich bin mir auch nicht sicher, ob mein Vater viel über ihn weiß.
Meine beiden Fragen sind nun: Kann ich als Kind eines sudetendeutschen/tschechischen Vaters/Großvaters/Urgroßvaters überhaupt den deutschen Staatsangehörigkeits-Nachweis beantragen oder müsste ich in diesem Fall die tschechische Staatsbürgerschaft beantragen (weil das Gebiet vor 1938 ja auch tschechisch war), um überhaupt irgendeine zu bekommen? Momentan besitze ich, wie so viele andere, lediglich einen deutschen Personalausweis und Reisepass.
Oder ist es für mich in diesem Fall sowieso vollkommen unmöglich, überhaupt irgendeine echte Staatsbürgerschaft zu erlangen?
Und stellen mir die tschechischen Behörden überhaupt irgendwelche Dokumente bzgl der Herkunft meines Ur-/Großvaters aus?
Über meine Mutter wäre das alles kein Problem, da könnte ich alle bayrischen Dokumente über mehrere Generationen hinweg lupenrein besorgen, bei meinem Vater/Großvater/Urgroßvater erscheint es mir momentan fast unmöglich. Werde ich in dieser Konstellation also immer ein staatenloser Sklave dieses Systems bleiben müssen?
Oder sehe ich das zu schwarz?
Über eine Erklärung/Aufklärung würde ich mich wirklich sehr sehr freuen! :)
A: Nicht alles lässt sich hier und so besprechen. Besucht uns auf unseren TS3 Server. Freitags gibt es hier immer einen Veranstaltung.
GS TS3 Server
F: Hallo, mein Großvater war Deutscher. Er wurde 1901 leider nicht im Gebiet des damaligen Kgr. Preußen geboren, sondern im Governement Warschau. Wie ich hier lese, ist allein der Geburtsort wichtig. Muß ich also weiter zurück zum Ur-Großvater (geboren 1876), der wahrscheinlich! im Kgr. Preußen geboren wurde?
A: Wir glauben Sie sehen das zu schwarz. Tschetschenien wurde erst am 30.11.1922 gegründet. Also werden Sie wohl kein Tscheche sein. Stellen Sie einfach den Antrag. Bisher gab es in diesen Fällen nur gute Erfahrung.
F: Liebes GS-Team,
ich habe für meine drei Kinder, meine Frau und mich den GS in Ausländeramt Bad Segeberg nach RuStag 1913 beantragt und heute eine Ablehnung erhalten. Die Begründung lautet wie folgt:
„Nach §30 StAG wir das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt.
Dabei ist die Staatsangehörigkeitsbehörde jedoch nicht ausnahmslos verpflichtet auf Antrag jedes deutschen Staatsangehörigen dessen Staatsangehörigkeit festzustellen und einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Vielmehr muss der Antragsteller nachweisen, dass ein schutzwürdiges Feststellungsinteresse vorliegt.
Es kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises vorliegen, denn es fehlt Ihnen an dem erforderlichen schutzwürdigen Sachbescheidungsinteresse für den von Ihnen gestellten Antrag.
Unter dem für einen Antragsteller erforderlichen Sachbescheidungsinteresse ist das schutzwürdige Interesse eines Beteiligten zu verstehen, dass ihm gegenüber eine Sachentscheidung durch Erlass eines Verwaltungsaktes getroffen wird.
Das Sachbescheidungsinteresse muss als verwaltungsverfahrensrechtliche Voraussetzung zunächst vorliegen, um in eine inhaltliche (materiell)-rechtliche Prüfung Ihres Antrages eintreten zu können. Diese Voraussetzung verfolgt den Zweck, die Verwaltung vorüberflüssigem Handeln und damit vor sinnlosem Personal- und Sachaufwand zu bewahren, ohne schutzwürdige Interessen des Antragstellers zu beeinträchtigen.
Es besteht kein Zweifel daran, dass Sie nicht deutsche Staatsangehörige sind. Sie werden von deutschen Behörden von je her als deutsche Staatsangehörige geführt und sind im Besitz deutscher Ausweispapiere.
Die von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 11.08.2016 gemachten Einlassungen vermögen keine andere Betrachtungsweise zu rechtfertigen. Ein bloßes Besitzinteresse an einem Staatsangehörigkeitsausweis genügt in keinem Fall.
Nach alledem lehne ich Ihren o.g. Antrag mangels Sachbescheidungsinteresse ab.
Rechtsgrundlagen für meine Entscheidung bilden die §§ 74, 83 des Landesverwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.1992 (GVOBI. Schl.-H. S. 243) und § 30 StAG jeweils in den zurzeit geltenden Fassungen.“
Hinzu kommt noch eine Kostenfestsetzung nach Staatsangehörigkeitsgebührenverordnung (StAGebV) von EUR 21,38.
Wie kann ich jetzt weiter vorgehen und welche gesetzlichen Grundlagen sollte ich vorbringen, um den Sachbearbeiter und die Begründung auszuhebeln? Reicht es hier konkret mit §336 StGB, § BGB 839 unter Ankündigung einer Strafanzeige (ggf. Täuschung im Rechtsverkehr, ..) zu drohen? Danke Euch sehr & Gruß, ebbot
A: Nicht alles lässt sich hier und so besprechen. Besucht uns auf unseren TS3 Server. Freitags gibt es hier immer einen Veranstaltung.
GS TS3 Server
F: F:Hallo, mein Mann hat seinen Wehrdienst bei der NVA, ehemals DDR geleistet. Was müssen wir bei "Angabe zu den Militärzeiten" eintragen? Laut Ausfüllhilfe "gelberschein. info" kann/soll man es frei lassen, lt. "gelberschein.net" nicht.
Nach welcher Ausfüllhilfe soll ich mich generell richten???
A: Wir betrachten die Ausfüllhilfe von gelberschein.info in 2 Punkten als falsch.
1. Im Antrag ist von Familienname und nicht von Name die Rede, also von natürlicher und nicht von der juristischen Person. Der natürlichen Person ist nie ein Personalausweis ausgestellt worden, also kann dieser auch nicht eingetragen werden.
2. Die Armee Zeiten führen immer zu nachfragen. Solange dort nicht die BRD steht ist alles in Ordnung. Dort kann Bund, Deutschland aber auch DDR stehen.
F: Danke für die schnelle Antwort,
wenn ich die Antwort richtig interpretiere, kann ich den GS beantragen und gebe nur meinen Vater an, weil 1917 geboren, weil in Antwort steht letztes Datum 08.11.1918. Das funktioniert? Es heißt doch immer Nachweis vor 1914.
A: Ja das ist zwar nicht ganz sauber und sollte kein Standard werden. Das Datum ist 1 Tag vor Ausrufen der Weimarer Republik. Sauber wäre natürlich vor 1914, aber in solchen Fällen. Ist auch schon ein paar Mal durchgegangen.
F: Mein Vater ist 1917 in Hainewalde bei Zittau geboren, mein Opa 1878 in Heinersdorf bei Friedland/Böhmen = bis 1919 Österreich/Ungarn, 1919 bis 1938 Tschechoslowakei, 1938 bis 1945 Reichsgau Sudetenland, mein Uropa 1856 ebenfalls in Heinersdorf bei Friedland/Böhmen geboren. Hat sich damit der Gelbe Schein erledigt? Ich wurde übrigensin Herne geboren.
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
A: Nein!!! Letztes Datum 8.11.1918.
F: Wer kann mir helfen, wo ich Geburts,-Heiratsurkunden meiner Vorfahren aus Ostpreußen (Polen) herbekommen?
A: 1. Ostpreußen wird von der Russischen Föderation verwaltet.
2. Die Urkunden ihrer Vorfahren bekommen Sie dort bei den Standesämtern. Anträge dafür finden Sie auf der Seite unter Herunterladen. Die Anträge finden Sie dort in den betreffenden Sprachen.
F: Ich bin gebürtig Deutsche,mein Vater ist gebürtig Deutscher,mein Großvater war gebürtig Österreicher. Wie bekommen ich den gelben Schein?
A: Genau wie in der Ausfüllhilfe beschrieben. Österreicher sind auch Deutsche!!
F: Ich habe angefangen mein (Blut-)Erbe aufzuarbeiten und die Dokumente zu bearbeiten. Das mit der Vererbung habe ich verstanden. Soweit ich bisher weiß, waren alle verheiratet, es geht also über die mänliche väterliche Linie. Mein Großvater kam aus Teplitz (Böhmen), ist also ein Sudetendeutscher/Volksdeutscher, ein Vertriebener. Das Vertriebene die Staatsangehörigkeit des aufnehmenden Staates (hier in Preußen [S-H]) annimmt, habe ich auch verstanden. Frage 1: RuStAG §7 Erwerb durch Flüchtlinge und Vertriebene, richtig? Leider finde ich zu diesem Thema nichts, was mich ein sicheres Gefühl haben lässt. /// Der liebe Opi ist erst 1923 gebohren, es geht also noch eine Generation weiter. Von meinem Urgroßvater weiß ich die Historie noch nicht. Frage 2: Ist die Heirat meiner Eltern, Großeltern und Urgroßeltern jeweils unabhängig und zusätzlich zur Geburts- und/oder Sterbeurkunde nachzuweisen, selbst wenn diese darin dokumentiert ist? Ein JA sehe ich ein, da dadurch eine zweifelsfreie Linie nachgewiesen wird. Aber über ein NEIN bin ich auch nicht unglücklich, weil es weniger Aufwand bedeutet. Ein VORSICHTSHALBER ist unbefriedigend.
A: Nein es ist Ihr Antrag und nicht der Ihres Großvaters daher immer nach Abstammung(4.1). Die 2. Frage kann Ihnen eher der Sachbearbeiter vor Ort beantworten. Denn nur er weiß ob er unnötige Dokumente benötigt. Sie sollten aber auch ein Eigeninteresse haben die Dokumente in Ihrem besitz zu haben.
F: Reicht eine taufbescheinigung von meinem Opa der 1904 geboren ist aus um eine staatsangehörigkeit nach rustag 1913 zu beantragen
F: Erstmal Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ihrer Antwort nach zu urteilen, ist meine nächste Aufgabe also, mir einen Beleg für die deutsche Volkszugehörigkeit meines Urgroßvaters zu holen?
Meine Bedenken dabei sind jedoch immer noch, dass seine Einbürgerung erst nach 1913 stattfand, also dürfte er ja eigentlich die "deutsche" Volkszugehörigkeit nur durch die Weimarer Republik und NICHT durch das deutsche Kaiserreich verliehen bekommen haben. Dadurch wäre meine unmittelbare Reichsangehörigkeit doch ungültig oder nicht? und zu ihrer Antwort, ich solle noch eine Generation zurückgehen: die Familie meines Urgroßvaters lebte im russischen Kaiserreich, bis er nach deutschland kam und sich gemeinsam mit seiner russichen Frau einbürgern ließ, und diese danach heiratete. Was soll ich also bei der behörde angeben, wenn ich nun statt einer deutschen Staatsangehörigkeit eine unmittelbare Reichsangehörigkeit (in meinem Fall zum Königreich Preußen) haben will? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Danke schonmal im Vorraus.
F: Hallo, erst einmal vielen Dank, dass es diese und viele weitere, ähnliche Seiten im Internet gibt, bei denen man sich rund um die rechtskräftige deutsche Staatsangehörigleit nach RuStAG 1913 gibt! Nun zu meiner Frage: Meine Mutter und mein Vater sind nicht verheiratet, dass heisst, ich muss nach der "Linie" meiner Mutter gehen, deren Eltern sind wiederum verheiratet, also mache ich mit der "Linie" meines Großvaters weiter, jetzt wird es jedoch kritisch: mein Urgroßvater kam aus dem damaligen Russland(heute Ukraine) und ging aus mir nicht bekannten Gründen nach deutschland. Diese Einwanderung geschah jedoch erst nach 1913, dass heißt, er dürfte somit doch keinen Staatsangehörigenausweis nach RuStAG 1913 besessen haben oder? wenn das der Fall ist, kann ich dann trotzdem einen Staatsangehörigenausweis nach RuStAG 1913 und den ESTA-Eintrag bekommen? (die Frau meines Urgroßvaters war übrigens Staatsangehörige nach RuSTAG 1913!). haben sie irgendwelche Ratschläge für mich? Ich will mich einfach nicht länger von diesem vermaledeiten UNrechtstaast hinters Licht führen lassen! Vielen Dank schonmal im Vorraus!
A: Prüfen Sie Urgroßvater deutscher Volkszugehörigkeit war. Gehen Sie noch eine Generation zurück. Den Antrag sollten Sie auf alle Fälle einreichen. Aber auch nicht böse sein wenn es nur die Unmittelbare Reichsangehörigkeit gibt. Die ist immer noch besser als gar keine Staatsangehörigkeit.
28.08.2016
Die Cousine von Roswitha 2.0
F: Hallo noch einmal. Vielen Dank für die rasche Antwort an einem Sonntag.
Rosie sagte,Großvarer und Vater kommen aus: in Marienburg (polnisch "besetzt") Das werden sie auch nicht wiedergeben.
Jetzt Marlbork
Also Polnische oder russische Anträge?
A: Bei Polnischer Verwaltung natürlich die polnische Version.
28.08.2016
Für meine Cousine Rosie
F: Meine liebe Cousine findet die Mappe mit den Abstammungsurkunden nicht mehr.Evtl. hat ihr Bruder die Papiere durch Umzug ausversehen weggeschmissen?
Sie sagt, ihr Opa kommt aus Ostpreussen, aber Ostpreußen existiert nicht mehr, das ist heute Polen. Die genauen Geburtsdaten hat sie wohl auch nicht. Oh je. Was kann sie in diesem Fall genau tun? Bitte um Hilfe.
A: OH OH Ostpreußen existiert nicht mehr? Ist da was an mir vorbei gegangen? Ich wusste das Ostpreußen Russisch verwaltet wird, aber nicht das es jetzt zum Polnischen Verwaltung der deutschen Gebiete gehört. Na man lehrt nicht aus. Die Anträge in Russisch Deutsch und für Sie auch auf Polnisch Deutsch finden Sie im Herunterladen Bereich. Aber zu Sicherheit sollten sie die russisch deutsche Version nehmen.
F: Bin in 01129 Dresden Mitte , Kreis Löbtau Gebohren soll ich das so eintragen Geburtsort/Kreis: Dresden/-Löbtau
Geburtsstaat: Königreich Sachsen
F: Meine Ur-Ur-Großeltern, beide vor 1871 in Lothringen geboren (und damit franz. Staatsangehörige), heirateten 1892 im Großherzogtum Baden.
Mein Ur-Großvater wurde 1898 im Großherzogtum Baden geboren, besaß allerdings zunächst die franz. Staatsangehörigkeit und wurde später eingebürgert.
Gilt hier damit der Geburtsort meines Ur-Großvaters, die Staatsangehörigkeit <1913 oder die letzte Staatsangehörigkeit? --> wäre eine Ableitung nach RuStAG 1913 überhaupt möglich?
A: Ja selbstverständlich!!! Einfach auf den Ur-Großvater Ableiten.
F: Hallo, auch ich möchte den GS beantragen und habe Fragen dazu.
Ich habe meine Linie bis zu meinem Urgroßvater zurückverfolgt. Er wurde 1901 in Ostpreußen geboren. Mein Problem ist nun seine Geburtsurkunde, da aus seinem Geburtsort keine Unterlagen in Berlin I vorhanden sind. Derzeit läuft der Versuch ihn im Taufregister zu finden.
Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
1. Ist ein Eintrag im Taufregister der Geburtsurkunde gleichgestellt? Ich habe gelesen, dass es so sei falls keine Geburtsurkunde vorliegt.
2. An Urkunden liegt mir die Heiratsurkunde meines Großvaters und darauf vermerkt auch seine Eltern (meine Urgroßeltern) mit Angabe ihers Geburtstages, des Geburtsortes und dem Tag ihrer Eheschließung vor. Ebenfall habe ich die Sterbeurkunde meines Urgroßvaters.
Reicht das notfalls auch aus, falls ich andere Urkunden nicht mehr bekomme?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
A: 1. Es ist egal ob es Urkunden der Kirche oder des Standesamtes sind.
2. Eigentlich ist das für die Glaubhaftmachung ausreichend, aber große Teile der Sachbearbeiter sind Willfährige Erfüllungsgehilfen.
F: Geboren 1870 in Habicht ( Preussen ! ) jedoch wäre das dann bereits die Urgroßmutter auf die ich mich nach legaler (ehelicher Linie) beziehen kann. Ist das zu weit hergeholt oder wird das dann doch noch bestätigt und akzeptiert?
Vielen Dank nochmals- wie man sehen kann recherchiere ich tatsächlich sehr exakt um meine Staatsangehörigkeit zu belegen.
Mit freundlichen Grüßen
T.
A: Ach Leute das RuStAG ist doch eindeutig und die Frage hier wenigstens schon 600 mal beantwortet. EHELICH IMMER ÜBER VATER.
F: In meinem Stammbuch ist mein Vater (geb. 1934) eingetragen, allerdings dessen Vater nicht (uneheliches Kind). Ich kenne allerdings den Namen und die Herkunft meines Urgrossvaters (Rheinland-Pfalz). Wie beantrage ich den Schein, falls das ueberhaupt moeglich ist?
A: So wie es im § 4 Abs. 1 des RuStAG steht und den dazu passenden Urkunden. Also bei Ihnen wahrscheinlich über die Urgroßmutter und Ihrer Geburtsurkunde.
F: Hallo, ich würde gerne den gelben schein beantragen. Bis zu meinem Opa ist alles klar. Dieser wurde aber adoptiert. Von den adoptiveltern habe ich leider nur den Namen. So bekomme ich aber keine geburtsurkunde von ihnen. Von der leiblichen Mutter könnte ich noch mehr Daten bekommen und deren geburtsurkunde vielleicht bekommen aber bei den adoptiveltern wird es schwierig. Kann ich trotzdem irgendwie den gelben schein beantragen?
Danke und vg Sarah
A: Nein, Sie werden den Unbequem Weg gehen müssen.