F: Die Ausfüllhilfe F hatte ich mir bereits angesehen ... Dort werden Monat und Jahr zum jeweiligen Aufenthaltsort angegeben (daher meine Frage) ... Ich werde vermutlich nur die Jahre ohne den genauen Monat angeben können und hoffe, das geht so durch.
F: Hallo, kurze Frage zu Antrag F Punkt 5: Aufenthaltszeiten seit Geburt ... Wie genau müssen diese Angaben sein? Ich habe alle meine Unterlagen nach alten Meldebestätigungen durchsucht und wurde bis jetzt noch nicht fündig. Was mache ich, wenn ich keine konkreten Angaben machen kann? Reicht eine "ungefähre" Jahresangabe (ohne Monat) alleine aus? Oder gar nichts eintragen? Ich habe irgendwo gelesen, dass man in diesem Antrag keine Angaben machen sollte, was man nicht schwarz auf weiß belegen kann ... Vorab schon einmal Danke.
A: Ausfüllhilfe F
Ihre Aufenthaltszeiten sollten Sie zusammenbekommen. Für die Ahnen kommt dort rein "nicht mehr zu ermitteln".
F: Da muss ich nochmal nachhacken, da ich bereits seit meiner Geburt und bei meiner Taufe den Namen meines Vaters trug, so hatte er mich auch angenommen und legitimiert.
Also gilt für mich der §5 RuStAG?
A: Nein es bleibt immer bei der Abstammung. Da die Linie immer vom Bundestaatenangehörigen ausgeht.
F: mein Antrag wurde abgelehnt, (Ableitung über Vater)da meine Eltern 14 Monate nach meiner Geburt geheiratet haben und Ich nach "$4 RuStAG als Lediger über die Mutter ableiten soll". Bei meiner eingereichten Geburtsurkunde habe ich den Familienname meines Vaters.
Ist das Vorgehen der der Behörde so richtig?
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar
A: Ihre Behörde scheint sogar sauber zu arbeiten. Ihr Vater hätte Sie annehmen oder adoptieren müssen.
F: Verzeihung, aber ich muß unbedingt zu meiner Frage von heute nachhaken- weil es auch so wichtig ist. Das Gebiet/ der Geburtsort um den es sich dreht schien etwas Besonderes zu sein. Liegt/ lag jedoch auf dem Gebiet KuK (deswegen der Hinweis auf die Habsburger). Letztendlich Österreichisch, Preussisch oder Schlesisch?
Vielen Dank vorab!
A: Sie schrieben das Ihre Vorfahren deutscher Volkszugehörikeit waren. Dann ändert sich nichts an der Antwort.
F: Mein Vater (geb. 1921) sowie mein Großvater (geb. 1897 ) sind in Groß Dittersdorf/ Schlesien (Bereich Habsburg- jedoch als Deutsche)geboren worden. Kann ich trotzdem daraufhin einen Antrag gem. RuStag stellen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
A: Ja selbstverständlich!
F: Hallo zusammen ,ich möchte meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen,ich habe Alles notwendige ,ich habe meine ahnen ausfindig gemacht bis 1908,mit nachweisen (Geburtsurkunden ).allerdings konnte bei meiner Urgroßmutter leider nur eine negativ Auskunft von Standesamt 1in Berlin erstellt werden weil es keine Archiv Unterlagen gibt aus Schmellwitz (Schlesien ).auf der negativ Bescheinigung steht aber das Geburtsdatum .auf der Geburtsurkunde meines Großvaters steht meine Urgroßmutter als seine Mutter ,allerdings ohne ihr Geburtsdatum .reicht das trotzdem um den Ausweis zu bekommen ?
A: Das Geburtsdatum der Urgroßmutter sollten Sie herausfinden. Am besten auf einer Urkunde. Wenn Sie denn über die Urgroßmutter ableiten müssen.
F: Meine Mutter (und Vorfahren) waren Deutsche aus Siebenbürgen, ich bin unehelich geboren (mein Vater war aus Rumäne) - wie ist hier die Situation?
Vielen Dank
A: Sehe das Problem für diese Frage nicht! Mit den richtigen Unterlagen sollte das doch klar gehen.
F: Es geht um Geburtsort/-kreis: Was trage ich da von beiden ein?
Amtshauptmannschaft(Musterstadt1)oder Kreishauptmannschaft(Musterstadt2)? In meinem Fall gibt es diese 2 Möglichkeiten.
A: Musterstadt1 / Amtshauptmannschaft
F: Ist es besser bei der Antragstellung bei Geburtsstaat besser nur Sachsen einzutragen,weil ich Königreich Sachsen eingetragen habe.Hab ja hier schon mal gelesen,dass die Bediensteten dies schon als Ablehnungsgrund darlegen.Vielen Dank.
A: Königreich Sachsen ist schon in Ordnung. Nicht immer jeder Auseinandersetzung aus dem Weg gehen Cheese!!! Schluss mit der Obrigkeitshörigkeit.
F: Hallo Leute,
hoffe ihr könnt mir helfen
1. Großvater 1920 unehelich geboren
2. 1922 dann den Familiennamen des neuen Ehemannes der Urgroßmutter angenommen (es ist jedoch nicht in Erfahrung zu bringen ob er von diesem adoptiert bzw. angenommen wurde)
Ableitung nun über den neuen Urgroßvater oder die Urgroßmutter? Falls über den neuen Urgroßvater, muss ich dann trotzdem Abstammung ankreuzen? Danke
A: Zur Sicherheit sollten Sie beides machen! Würde aber den Urgroßvater im Antrag wählen. Es bleibt aber immer Abstammung.
F: Bin in Frankfurt/Main geboren,also Preußen,ein Jahr in einem schon damals zu Frankfurt gehörenden Stadtteil gewohnt,seitdem wohne jetzt in einem Stadtteil der 1913 noch nicht eingemeindet war,sondern zu Großherz. Hessen gehörte.
Würde ich diesen Ablauf so in Punkt 5 meines Antrages schreiben? oder nur Frankfurt?
Großvater geboren in Niederschlesien/Preußen, Vater in Berlin/Preußen, ich in Frankfurt/Preußen. Gebe ich so bei den Anträgen ein?
In ihren Beispielen sind alle aus einer Gemeinde.
Besten Dank im voraus
A: Sie nehmen den Gebietsstand 1913. Also Großherz. Hessen.
F: Sehr geehrter Herr Oberüber
Mein Vater wurde am 21.10.1903 in Marburg geboren,fällt also genau unter das RuStag.
Bin im Besitz der beglaubigten Geburtsurkunde meines Vaters.
Nun zu meiner Frage, wenn also sämtliche Anträge für meine Frau und unseren Sohn aus gefüllt habe a. Genügt da der Nachweis von mir oder
b. Muss ich auch den Nachweis für meine Frau (Vorfahren ) Oma,Opa erbringen
c. Und wie verhält sich das ganze für unseren Sohn ?!
A: Für Ihren Sohn sollte der Bezug auf Sie reichen. Ihre Frau muss ihre eigenen Unterlagen zusammen Sammeln.
F: Ich möchte den Antrag schriftlich einreichen.
Die amtlich beglaubigten Ablichtungen der Geburts- und Heiratsurkunden, kann ich die nochmal kopieren und diese Kopien dann einreichen oder die Originale?
Ich habe eine aktuelle Meldebestätigung. Sollte ich diese auch in Kopie schriftlich mit einreichen?
A: Es werden immer nur Kopien eingereicht. Die Meldebestätigung kann gleich mit bei.
F: Habe für unsere gesamte Familie den Gelben Schein bekommen. Mein Esta-Eintrag und der unserer beiden Kinder ist ok. In allen drei Fällen: Geburt (Abstammung), §4 Abs. 1 (Ru)StAG. Mein Mann und ich sind verheiratet, also leiten unsere Kinder über ihn ab. Die Kinder haben den "richtigen" Eintrag und mein Mann (der adoptiert ist!) hat folgenden Eintrag: Erworben durch: "Annahme als Kind (Adoption), §6 StAG
????
Wie kann es bei unseren Kindern "richtig" sein, also nach (Ru)StAG und bei ihm nicht? Wie müsste sein Eintrag "richtig" lauten bzgl. der Adoption?
A: Der Eintrag musste dort genau wie bei den Kindern sein.
F: Hallo , würde gerne wissen ob RuStAg bei mir greift ..
Mein Ur-Opa ist 1908 in deutsch liebau geborenen , mein Opa 1940 auch in deutsch liebau geboren ..
Frage greift RuStAg 1913 bei mir ?
A: Wenn sie deutscher Volkszugehörigkeit sind!!!
F: ich habe den gelben schein beantragt.
dem antrag habe ich KEINE kopie meines personalausweises begefügt.
dies bemängelt die dame im landratsamt.
muß ich den personalausweis in kopie dem antrag beifügen ?
A: Nein auf keinen Fall!!! Sie können sich bei Abholung Identifizieren.
F: Rückfrage zu Ihrer Antwort vom 20.07.2016:
Leider muss ich nochmals nachhaken; Eine deutsche Staatsangehörigkeit, die 1970 festgestellt wurde, müsste doch (bis 2000) das Abstammungsprinzip gelten.
Bei meinem Vater (*1906) steht im Familienbuch "Deutsch durch Abstammung".
Wie auch immer; kann ich auf Basis dieses Status einen Gelben Schein gemäß Rustag bekommen? Danke
A: Ja selbstverständlich!!!
F: Gibt es auch eine Ausfüllhilfe für den Antrag Kinder unter 16J?
Desweiteren steht ganz oben auf Anlage V, dass der Antragsteller seinen "Namen", Vornamen u. Geburtsdatum eintragen soll. Wenn ich also den Familiennamen unter Name angebe, wird also nichts schiefgehen - bzgl. der jur. Person? Hoffe ich hab die Frage halbwegs verständlich ausgedrückt.
A: Nein der ist identisch bis auf das Sorgerecht.
F: Hallo,
Ohne es bewusst zu wissen hat damals meine deutsche Mutter nachhaltig bewirkt das ich als Deutscher Staatsangehöriger mit gelben Schein der bis 1988 befristet gültig war und in dem berliner Bezirk damals ausgestellt wurde in dem ich lebte,galt.Kann ich den verlängern oder muss der basierend auf dem Alten neu ausgestellt werden?
A: Zuerst würde ich mal Recherchieren, ob richtig Abgeleitet wurde. Dann kann man entscheiden das beim Neuantrag verwendet oder nicht.
F: Hallo, reichen Kopien aus dem Familienstammbuch die ich selber anfertige oder muss ich diese Kopien nochmals beglaubigen lassen? Danke
A: Die Kopien sollten reichen.
F: Hallo, auf dem Antrag F muss ich ja unterschreiben, dass unvollständige Angaben zur Rücknahme des Staatsangehörigkeitsausweises führen können. Ist es trotzdem okay, die Aufenthaltszeiten und den Militärdienst wegzulassen?
Außerdem habe ich noch folgende Frage:
Mein Vater hat eine Niederländerin geheiratet ( = meine Mutter ;-) . Im Familienbuch steht unter Punkt 7. "Vermerk über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis" Folgendes bei meinem Vater:
Deutscher Staatsangehöriger, STAAusw. des Ordnungsamtes Mannheim vom 07.11.1975.
Diesen hat er leider nicht mehr und weiß auch garnicht, was er damals beantragt hatte. Sollte ich mich darum kümmern? Mannheim ist für mich leider nicht um die Ecke, ich müsste mich also telefonisch oder schriftlich an das dortige Ordnungsamt wenden... macht das überhaupt Sinn?
vielen Dank für Eure Hilfe
A: Nein das ist natürlich nicht in Ordnung. Ihre Aufenthalts und Militärzeiten gehören dort rein. Das Risiko mit Ihrem Vater sollten Sie aus dem Weg gehen.
F: Guten Tag, ich habe ein Problem. Wie bereits weiter unten beschrieben sind meine Urgroßeltern in Sodargen http://wiki-de.genealogy.net/Sodargen geboren. Dieser Ort existiert heute aber nicht mehr. An welche Stelle kann ich mich in diesem Fall wenden um Unterlagen zu erhalten?
Geheiratet heben meine Urgroßeltern in Danzig, dort habe ich bereits die Heiratsurkunde, wie hier empfohlen wurde, direkt beantragt.
Vielen Dank und liebe Grüße.
A: Die Kirche im ehem. Sodargen sollte Ihnen weiterhelfen.
F: 1. frage in anlage F. Punkt 1.6 Geburtsstatt : was muß ich da rein schreiben (Sachsen Preußen ) ?? komme aus Zwickau und bin in Zwickau auch Geboren. 2. Frage Punkt 1.11 Wohnsitzstat :muß ich da Zwickau Preußen rein schreiben ???
F: Ich möchte den Antrag für den Staatsangehörigkeitsausweis schriftlich einreichen, und das auf dem GS der Vorname und Name kleingeschrieben ist(außer die Anfangsbuchstaben).
Da ich ja keine Kopie des Personalausweises mit einreiche, wo die Großschreibweise übernommen wird, müsste das doch auch so geschehen oder??! Legitimieren würde ich bei der Abholung am besten mit dem grünen Reisepass!?
A: Auf dem GS gibt es keinen Name sondern Familienname. Legitimieren können Sie sich egal mit was. Hauptsache es wird keine Kopie gemacht! Auch nicht vom grünen Pass!!!