F: Anscheinend lest ihr aus der Glaskugel. Da gewinnt man einen großen Teil seiner Familie für den gelben Schein und dann solch eine blöde Bemerkung. Das dient der Sache wahnsinnig!
A: Humor ist halt nicht jedermanns Sache... ;-)
Ihre Frage ist einfach nicht so wirklich eindeutig, aber wir versuchen es dann trotzdem mal:
Sollte Ihre Frage darauf hin abzielen, daß es bei gleichzeitiger Antragstellung Ihrerseits und Ihrer Kinder bei deren ehelicher Geburt ausreicht, wenn Sie den Nachweis wie beschrieben lückenlos führen und Sie sich für Ihre Kinder im Zuge dessen lediglich auf sich selbst beziehen, so lautet die Antwort JA.
Falls Ihre Frage anders gemeint war, dann versuchen Sie es bitte erneut.
F: Ich beantrage auch für meine Kinder den GS. Sie sind unehelich geboren und in den Geburtsjahren der Kinder (2004, 2007) war es noch so, dass bei unehelichen Kindern automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht hatte. Dadurch habe ich keinen schriftlichen Nachweis über mein Sorgerecht, was trage ich im Antrag bei 1.9 und 1.15 ein?
F: Ups eben war die Frage plötzlich weg, ich habe eine Seite über den Staatsangehörigenausweis in BaWü gefunden vom Landratsamt. Danach soll es recht einfach sein den Ausweis zu bekommen???Bitte um Info ob das stimmt https://www.service-bw.de/web/guest/leistung?p_p_id=zustaendigestelle_WAR_suchegui&p_p_lifecycle=0&p_r_p_-358194435_id=2001&p_r_p_-358194435_t=leistung&p_r_p_-358194435_title=Staatsangehoerigkeitsausweis+beantragen&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_tab=0&p_r_p_-358194435_plz=74909&_zustaendigestelle_WAR_suchegui_rq=74909#sb-id-toc-block0
A: Natürlich stimmt das Prinzip. An die Bundesstaatsangehörigkeit gelangen Sie allerdings nur durch die beschriebene Ableitung bis vor 1914. Auf "Bescheinigungen", die die deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen sollten Sie allerdings verzichten und sicherheitshalber auch auf jeden Fall die Antragsformulare des BVA verwenden.
F: Mein Großvater hat in der Nähe von Danzig in den 30er Jahren geheiratet, dessen Heiratsurkunde ich benötige. In Ihren Informationen steht, dass es beim Standesamt Berlin I bis zu 20 Monaten dauert, bis man dort Urkunden erhält. Das ist mir definitiv zu lange. Frage 1: Die aufgezeigte Alternative, die Urkunden direkt beim heute polnisch verwalteten Standesamt zu beantragen, finde ich reizvoll, sie sind doch aber in der BRD nicht rechtsgültig. Reicht das trotzdem aus für die Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit im Antrag? Frage 2: Kann ich die Wartefrist im Standesamt Berlin I dadurch beschleunigen, indem ich dort hinfahre?
F: Bei uns will ein großer Teil der Familie den gelben Schein. Gleiches Ausländeramt ist zuständig. Bei gleichzeitiger Antragstellung kann mit einem Abstammungsnachweis abgeleistet werden, auf den sich alle beziehen können. Habe ich so beim Merkblatt Feststellung gelesen. Habt Ihr die gleiche Inforamtion?
A: Unsere Glaskugel gibt da nichts her. Der Ansprechpartner für die Frage ist das Ausländeramt.
F: meine Mutter ist deutsche, mein Vater stammt aus dem Irak. Eheliches Kind Kann ich den Staatsangehörigkeitsausweis erhalten? Falls, nein welcher Staatsangehäriger bin ich dann? BRD?
A: Natürlich können Sie einen gelben Schein bekommen. Fragt sich nur in welchen Rechtskreis. Status quo ante 1913 wird nichts. Bleibt also nur noch 1937 oder Ersitzung.
F: Ich habe den gelben Schein § 4 Abs. 1 RuStAG, meine Schwester möchte ihn jetzt auch, gleiches Ausländeramt ist zuständig....kann sie jetzt meine Feststellung angeben und bekommt dann auch § 4 Abs. 1 RuStAG? Die Original-Abstammungsurkunden wurden bei mir auch vom Ausländeramt einbehalten.
A: Kümmern Sie sich darum die Originale wieder in die Hände bekommen. Das sind Ihre!!! Originale werden nicht aus der Hand gegeben. Ihre Schwester muss ihren Antrag selber vollständig einreichen. Am besten mit Kopien Ihrer Originale.
F: Sorry es fehlt noch was. Reich der Eintrag im Familienbuch aus als Nachweis
A: Nein, denn es geht uns ja nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern um unsere Bundesstaatsangehörigkeit. Bei der von Ihnen erwähnten Angabe ist nicht klar, wie abgeleitet wurde. Wenn dort tatsächlich "Deutsch" anstatt "Deutscher" steht, dann ist das wie gesagt sogar eher kontraproduktiv.
F: Hallo Leute, ich habe mir auf dem Standesamt ein Auszug aus dem Familienbuch machen lassen. Ist dieser für den Antrag zum gelben Schein auch gültig, oder brauche ich wirklich die geburtsurkunden? Auf dem Auszuf steht auch noch in Register 7 bei Vater "Deutsch lt. Staatsangehörigkeitsurkunde des Landratsamts Ludwigsburg vom 25.08.1961.
A: Das könnte sogar eher kontraproduktiv sein - muß nicht, aber kann. Geburtsurkunden wären der sicherere Weg.
F: meine Mutter ist deutsche, mein Vater stammt aus dem Irak. Eheliches Kind Kann ich den Staatsangehörigkeitsausweis erhalten? Falls, nein welcher Staatsangehäriger bin ich dann? BRD?
A: Die deutsche Staatsangehörigkeit nach StAG sollte für Ihre Person feststellbar sein. Nach RuStAG wird das allerdings wohl nichts werden.
F: Mein Großvater ist als Deutscher in Pilsen Böhmen geboren ehemalig 1913 Österreich Ungarn geht das mit dem Schein
A: Wenn Sie das nachweisen können.
F: mein STA-Ausweis liegt zur Abholung bereit,mit im Brief eine Erklärung daß ich seit der Einbürgerung durch erklärung keine weiteren ST-angeh. habe,muß ich das unterschreiben?
A: Nein, Sie müssen gar nichts! Eine reine Empfangsbestätigung ist in Ordnung, aber eine solche Erklärung bitte nicht unterschreiben.
F: Hallo, ich selber bin in Polen geboren. Mein Vater ist 1934 in Jastrzebie-Zdroj bis 1921 Königsdorff-Jastrzemb geboren. Somit kann ich nach meinem Veter nichts ableiten. Meine Frage: Sollte mein Opa vor 1914 im gleichen oder in einem anderen Ort im Kaiserreich die Welt erblickt haben könnte ich ich mich um den Gelben Schein bemühen ?
F: Wenn man im Antrag versehentlich die Felder email und Telefonnummer ausgefüllt hat, sollte man dann bei Abholung des GS, vorsichtshalber zur "Einhaltung der rechtskonformen Schriftform" diese Angaben löschen lassen?
A: Wenn der Staatsangehörigkeitsausweis erstmal ausgestellt ist, dann ist es ja eh egal. Unnötiger Weise sollte man keine Pferde scheu machen.
F: Bei meinem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit hat mich die Sachbearbeiterin darauf verwiesen, dass nur noch Angehörigkeiten bis 1950 bestätigt werden. Ich kann aber bis 1877 meine Vorfahren nachweisen. Sie meinte ganz frech, dass dies nicht gewährt werden würde und dass ich Sie doch verklagen kann.
A: Das ist der Grund warum wir predigen, sich nicht auf Diskussionen mit denen einzulassen. Alles nur in rechtsverbindlicher Schriftform! So etwas hätte die Dame nämlich nie geschrieben...
F: Sehr geehrtes Team, ich stellte kürzlich den Antrag und heute kam folgendes Schreiben mit der Post: -zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags auf Ausstellung e. St.Ausweises werden noch folg.Unterlagen benötigt: Meldebescheinigung m.Angabe d.Staatsangehörigkeit v.Ort1, und Ort2. und Ort 3 für die Zeit von (Geburt)-1991, Originale, bzw.amtlich beglaubigte Kopien aller eingerreichten Personenstandsurkunden.- Ich habe nur Kopien eingerreicht und geschrieben, dass ich bei Abholung die Dokumente vorlege. Wieso 1991 ist mir fraglich. Vielen Dank
A: Sehr geehrte(r) ...,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx. Eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung ist diesem Schreiben beigefügt.
Des Weiteren ist dem Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit meiner Person nichts hinzuzufügen und dieser ist so zu bearbeiten, wie er gestellt wurde. Für darüber hinausgehende Forderungen sind die entsprechenden Rechtsgrundlagen in rechtsverbindlicher Schriftform zu benennen.
Die Originale bzw. beglaubigten Abschriften der Urkunden werden Ihnen bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises - wie bereits angekündigt - zum Vergleich vorgelegt.
Die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises hat spätestens bis zum 21.03.2016 zu erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
01.02.2016
Karl-Heinz Behnle
F: Wieso kann die Behörde StAG bescheinigen und wie kommt man davon wieder weg ?
A: Wir versuchen mal aufgrund unserer Erfahrung aus diesen Fetzen schlau zu werden:
Wir nehmen an, es handelt sich um Geschwurbel innerhalb eines Begleit- oder sonstigen Schreibens zum Staatsangehörigkeitsausweis. Darauf brauchen Sie nichts zu geben! Worauf es ankommt, ist hinreichend auf unserer Seite dokumentiert.
F: Hallo, ich bin gerade dabei, die Unterlagen anzuforderung und habe dazu folgende Fragen: 1. Kann ich den Gelben Schein gemeinsam für mich und meine 3 Kinder beantragen? 2. Fall „Ja zu 1., reicht es dann, wenn ich jede beglaubigte Abschrift (aus Geburts- Heirats- und Sterberegister meines Vaters und Grossvaters) nur 1x beilege? 3. Mein Vater ist 1940 in Berlin geboren, mein Grossvater vor 1913 in Berlin. Wo wende ich mich hin, um die Abschriften zu bekommen? 4. Meine Frau ist sog. Russlanddeutsche aus Kasachstan und 1986 (sie war damals 9 Jahre alt) nach Deutschland gekommen. Wie kann sie den gelben Schein beantragen?
A: 1. & 2. Ja.
3. Berlin natürlich, wahrscheinlich gilt es da die entsprechenden Bezirke zu beachten. Einfach mal nachfragen.
4. Da hängt ganz davon ab, wie sie ableiten kann und ob sie bereits eingebürgert wurde (grüne Urkunde). Ist letzteres der Fall, dann wurde bereits eine Feststellung getroffen und die Sache ist erledigt. Nach gültigem Recht (§ 6 RuStAG) hat Sie aber durch die Ehe mit Ihnen automatisch Ihre Staatsangehörigkeit erworben.
F: Habe von meinen Großeltern nur die Sterbeurkunden, darauf ist aber auch das Geburtsdatum und Geburtsort vermerkt. Langt dieses um die Bedingungen für RuSTAG 1913 zu erfüllen ?
A: Ja, Sterbeurkunden sind auch in Ordnung. Vergessen Sie aber bei Ableitung über männliche Vorfahren die Heiratsurkunden nicht!
F: Gibt es ein Gesetz, das besagt, das mir das Amt, eine Urkunde(Gelber Schein) ausstellen muss, sobald alle Unterlagen vorliegen? Wenn ich einen Brief mit einer Frist von 14 Tagen setze in der ich meinen Gelben Schein haben möchte und wenn sie nichts tut( Untätigkeitsklage). MfG
A: Zeit zur Prüfung braucht die Behörde schon, 2 - 3 Monate sind normal. Wir raten dazu, falls Sie nach 2 Monaten noch gar nichts gehört haben, sich schriftlich nach dem Bearbeitungsstand zu erkundigen.
F: Hallo Leute. Ich habe meinen Antrag Anfang Dezember abgegeben. Diesen Antrag habe ich von meiner Standesbeamtin, die ich persönlich kenne beglaubigen lassen. Heute ist mir aufgefallen, dass bei dem Beglaubigungsstempel „Ausgewiesen durch BPA (Bundespersonalausweis)“ drinnen steht. Weiss jemand ob das irgendwelche Auswirkungen hat auf meinen Antrag für den Gelben Schein bzw. auf die Schreibweise meines Vor- und Familiennamens im Gelben Schein? Soll ich den Antrag noch mal neu Ausfüllen und beglaubigen lassen und meine Standesbeamtin bitten nicht BPA sonder Ausgewiesen durch Führerschein hinzuschreiben und meinen Antrag bei der Ausländerbehörde austauschen? Danke für eure Hilfe. Gruß
A: Ausweisen können Sie sich immer mit dem PA. Eine Kopie darf nicht passieren.
F: vater 1939 in nikolsburg geboren - großvater 1913 in nikolsburg, urgroßvater 1881 in wien, ururgroßvater 1848 bratelsbrunn mähren - chance auf gelben schein?
A: Ja selbstverständlich einfach machen. Wenn es den die unmittelbare wird dann ist das so und besser als Staatenlos.
F: Habe zwei Fragen: 1. Die Regelung mit den 301 Tagen zwischen Geburt und Hochzeit der Eltern (wo steht die genau geschrieben?) 2. Die Staatsangehörigkeit kann auch durch die Heirat erworben werden....kann sich die Frau eines RuStag Deutschen einfach auf ihren Mann beziehen und erwirbt damit den gleichen Rechtskreis oder geht das nur über ihre eigene Abstammung?
A: 1. im BGB 2. Aber nicht im StAG da muß ihre Frau alleine raus.
F: meine eltern, großeltern sind in nikolsburg (Mähren) bzw rothau (Böhmen) geboren - jetzt cz - aber als deutsche - habe noch die arbeitsbücher mit angaben. wird das anerkannt?
A: Da muß man im Einzelfall immer abwarten.
F: Ich habe bereits den gelben Schein. Unser 1. Sohn ist unehelich geboren, der 2. Sohn ehelich, beide haben den gleichen Vater. Mein Mann möchte auch den gelben Schein beantragen, sein Vater stammt allerdings aus Wachtel (heutiges Tschechien, damals Böhmen/Mähren). 1. hat mein Mann Aussicht auf einen gelben Schein? 2. unser 1. Sohn müsste den gelben Schein aufgrund der unehelichen Geburt bekommen. 3. hat unser 2. Sohn Chancen auf den gelben Schein?
A: 1. & 3. Ist der Vater Ihres Mannes bereits vor 1914 geboren? Falls nicht, dann muß er ja eh noch weiter zurück. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist für ihn aber immer zu erlangen, bei der Bundesstaatsangehörigkeit nach RuStAG muß man schauen. Gleiches gilt somit auch für Ihren 2. Sohn.
2. Ja, für ihn brauchen sich dann nur auf Sie beziehen (am besten Ihr Aktenzeichen mit angeben).