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Fragen und Antworten

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15.11.2015
Uli
F: Im Familen-Stammbuch meiner Eltern befindet sich unter der Rubrik Staatsangehörigkeit, bei beiden Elternteilen, der Eintrag Deutsch durch Abstammung. Muss ich trotzdem meine Abstammung bis ins Jahr 1913 nachweisen bzw. wie fülle ich den Antrag V in diesem Fall korrekt aus? Ist die Angabe des Berufes in den Anträgen notwendig?

A: Ja, bitte gehen Sie bis vor 1913 zurück. Die Angabe des Berufes bleibt Ihnen überlassen.


15.11.2015
Tobias
F: Hallo, ich muss meiner sehr langen Frage noch etwas hinzufügen: Die Hauptfrage ist ob sich dies irgendwie noch "Reparieren" lässt.

A: Wie gesagt, da gibt es so gut wie keine Chance. Die Kopie des Passes ist in der Akte, somit haben Sie sich NACHWEISLICH mit der jur. Person identifiziert.


15.11.2015
Tobias
F: Hallo, habe am 30. März ein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Zuständigen Stelle (für in Hamburg lebende das Einwohner-Zentralamt) eingereicht. Habe diesen Antrag nach der Anleitung auf dieser Seite ausgefüllt, soll heißen: Bundesstaat Baden als Gebutstaat meines Urgroßvaters (geboren 1901 in Kandern) dort ist auch mein Großvater und Vater geboren. Da ich in Freiburg i.Br. geboren bin und dies laut Gemeindeverzeichnis zum erwähnten Bundesstaat gehört habe ich das auch eingetragen. Daraus ergiebt sich eine Klare Linie: eheliche Geburt mit Standesamtlichen Urkunden (Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, .. Familienbuch, .. Heiratsbuch, .. Sterbebuch) lückenlos bis zum Jahre 1901! Auch mit Hinweise auf das RuStAG: Abstammung durch Geburt (Habe mein Stammbaum bis zum Jahre 1692 erforscht bin also echter Badener!). Habe dem Antrag meinen Reisepass in Kopie beigelegt (das war ein Fehler!!!). Habe am 3. August mein Staatsangehörigkeitsausweis beim EZA abgeholt. War alleine dort und habe mich mit Reisepass ausgewiesen (Konnte nicht anders, außerdem hatten die den Reisepass eh im Antrag. Doppelter Fehler?). Familienname im Staatsangehörigkeitsausweis in Großbuchstaben. Hatte auch gleich das Widerspruchsmuster hier aus der Seite gefunden und an meinen Fall angepasst. Der letzte Absatz im Muster hat mich allerdings verwirrt. Hatte direkt mit dem Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises ein Antrag auf Auskunft aus dem EStA gestellt. Als die Widerspruchsfrist abgelaufen wahr hatte ich immernoch kein EStA Eintrag! Hatte mich Entschieden den Widerspruch 14 Tage nach der Frist per Einschreiben einzureichen (mit Abänderungen im EStA Teil). Bis Heute keine Antwort! Nach dem dritten Antrag auf EStA Auskunft kam der Register Eintrag! Eine Frechheit die Eintragung bis nach der Widerspruchsfrist hinauszuzögern! Ich hätte nicht mit dem Widerspruch abwarten dürfen! Da der Register Auszug kein Verwaltungsakt darstellt ist ein Widerspruch gegen den zwecklos! Habe also am 26. Oktober den Register Auszug erhalten. Folgende Abweichungen habe ich gefunden: Nachname in Großbuchstaben. Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am: Kein Eintrag!!. Erworben durch: Kein Eintrag!!. Aber: Feststellung positive Entscheidung! Wo ist da die Logik?

A: Das ist alles vollkommen logisch! Der Schlüssel zu dem Dilemma ist die Kopie des Reisepasses. Man hat dadurch nach Ersitzung festgestellt. Schade, aber kein wirklich schlimmer Beinbruch. Zu heilen ist das aber so gut wie nicht, deshalb raten wir ja auch so eindrücklich dazu, exakt zu arbeiten.


14.11.2015
Uli
F: Wo gebe ich meinen Antrag für den gelben Schein ab?

A: Da gibt unsere Glaskugel nichts her. Fragen Sie doch mal Ihre Gemeinde.


13.11.2015
Lina
F: Hallo Zusammen. Ich bin Aussiedlerin. Meine Vorfahren wurden in "WolgaRepublik" geboren. Meine Ganze Familie und Vorfahren sind/waren deutsche. Kann ich auch den "Gelben Schein" beantragen? Und wenn ja, worauf muss ich achten. Besten Dank im Voraus

A: Für Sie gilt das gleiche wie für alle anderen. Sie brauchen Vorfahren vor 1914 auf dem Boden des Kaiser Reichs.


13.11.2015
Uwe K.
F: Habe gestern die Abholbenachrichtigung bekommen (Yihaaa). Damit ich nichts übersehe möchte ich sicherheitshalber nochmals abgleichen, wie der Gelbe ausschauen muss: Also Vor- und Familienname jeweils klein geschrieben, keine Postleitzahl und kein Verfallsdatum. Ist noch etwas zu beachten?

A: Es gibt auch Gelbe mit PLZ und Adresse. Das ist auch kein Problem. Wichtig ist nur die Schreibweise des Familiennamens.


12.11.2015
Bernhard
F: Herzlicher Gruß, reicht die beglaubigte Ablichtung aus dem Sterbebuch des Standesamtes Hannover für den Nachweis der Geburtsstätte 1901 meines Großvater im Sudetenland / Österreich? Ist damit die deutsche Staatsangehörigkeit erreichbar?

A: Ja die Kopie davon reicht.


12.11.2015
Tom
F: Also hab heut den GS geholt, sie meinte es dauert noch ca ne Wo bis sie die Daten übermittelt hat, aber wiewichtig ist die ableitung für später? Ich - Eltern - Großeltern der Mutter. Der Vor- und Familienname klein aber der FM auseinander, hat das was zu bedeuten?

A: Alles wunderbar, die Sperrschrift dient der Hervorhebung des Familiennamens. Herzlichen Glückwunsch!


12.11.2015
Gudrun
F: erst mal danke für die Antwort. Aber hab jetzt vielfach gelesen, dass die Abstammung väterlicherseits erfolgen muss. Sie hatten mir geschrieben, Herzogtum Anhalt; das wäre aber die Abstammung mütterlicherseits. Mein Vater und sein Vater sind aus Königreich Preußen. Hab heute leider erfahren, daß es keine Dokumente mehr von meinem Vater und Großvater gibt, da alles damals von den Russen verbrand worden ist. Wie soll ich weiter verfahren?

A: Eheliche Geburt = Ableitung über den Vater
Uneheliche Geburt = Ableitung über die Mutter
... so wie es in § 4 (1) des RuStAG nunmal steht.

Diese Erklärung haben Sie von den jew. Standesämtern erhalten? Schriftlich? Das ist sehr unwahrscheinlich und man scheint Sie abwimmeln zu wollen. Wie auch immer, in den Kirchenarchiven sollte man auch fündig werden können.


12.11.2015
Wilhelm
F: Guten Abend, was muss ich unter 1.9 bei der Ehe eintragen wenn es sich um eine zusammengelegte Gemeinde aus zwei Teilorten handelt, die aber nach dem Gemeindeverzeichnis von 1913 noch getrennt waren. Trage ich den Heiratsort oder den Wohnort ein?

A: Den Heiratsort.


12.11.2015
David
F: Kann ich den Antrag zusammen mit meine Bruder einreichen? Oder sollte jeder alles separat machen? Danke

A: Da sollte schon jeder seinen einreichen.


12.11.2015
David
F: Mein Großvater ist 1881 geboren in Hillensberg (Selfkant), gehörte das auch zum Königreich Preußen? Im Gemeindeverzeichniss auf dieser Seite geht ja nur ab1900.

A: Da hat sich von 1881 bis 1900 nichts geändert.


11.11.2015
Chris
F: Nach telefonischer Anfrage bei der Ausländerbehörde Köln wurde mir mitgeteilt, dass die deustche Staatsangehörigkeit nach RuStaG 1913 nur noch an eheliche Kinder bis zum 1.1.1975 ausgestellt werden kann. Danach nicht mehr. Ich bin Jahrgang 1981 und wollte mir die deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStag feststellen lassen. Ist die Auskunft des Mitarbeiters korrekt?

A: Warum zum Geier fragen immer alle bei der Mafia nach? Reichen Sie den Antrag ein und schaffen Sie Fakten!


11.11.2015
Thomas
F: Trage ich in der Analge_F "Königreich Württemberg" ein, oder nur "Württemberg"? Macht das einen Unterschied? Danke

A: Das ist vollkommen egal.


11.11.2015
Petra
F: Danke für die schnelle Hilfe. Habe die Formulare ausgedruckt und mit der Hand gepinselt. Wird das auch akzeptiert?

A: Ja


11.11.2015
Tom
F: Jetzt hab ich noch eine Frage. hab meinen Antrag (Kopie) nochmal angeschaut, und mir ist aufgefallen, ich hab bei den Anlagen V das RUStAG nicht eingetragen sondern nur Abstammung und Geburt (Antrag F ist mit RUStAG §4 Abs1 eingetragen) ist das jetzt problematisch bei den Anlagen V, was kann ich tun?

A: Lassen Sie es am besten einfach so laufen, so tragisch sollte das nicht sein.


10.11.2015
Petra
F: 1. Bei Antrag fürs Kind: Was kommt rein bei"Das Sorgerecht ergibt sich aus", wenn Vater und Mutter gleichberechtigt sind? 2. Frage: Der Vater meines Ehemannes wurde in Rasmern geboren (steht so in der Geburtsurkunde). Dieser Ort wurde ca. 1970 umbenannt in Raßmann. Welche Schreibweise soll ich bei den Anträgen eintragen? Vielen lieben Dank für die Hilfe. Ach ja noch was. Habe 6 Kinder. Reicht es wenn ich die erste Seite mit der Hand ausfülle und die folgenden Seiten, die ja alle gleich sind kopiere? Danke danke danke

A: 1 Sorgerecht
2 Rasmern
3 Die sind doch nur am PC auszufüllen.


10.11.2015
Cornelia Faller
F: Ich fülle gerade den Antrag für den GS aus; gebe ich unter 7.1 meinen Ehemann an, der den GS schon besitzt, oder sind mit Familienangehörigen nur Vorfahren gemeint?

A: Betrifft die Vorfahren.


09.11.2015
Birgit
F: Ich selbst habe den Gelben Schein. Können meine Kinder(ehelich) beziehend auf mich den Antrag stellen (Vater hat keinen Gelben Schein)

A: Leider nein. Für die Kinder müssen Sie eigene Anträge stellen und die väterliche Linie ganz normal bis vor 1914 verfolgen.


09.11.2015
Tom
F: Wenn Der GS nach capitis deminutio media ausgestellt ist, mache ich was? Danke schon mal

A: Die Annahme Verweigern und Änderung verlangen.


09.11.2015
Charlie
F: Hallo zusammen! Ich gebe diese Woche den Antrag wg. RuStAG 1913 ab. Ich habe noch den Ahnenpass meines Vaters und auch sonst alle Dokumente. Frage: Müssen die Kopien aus dem Ahnenpass und dgl. beglaubigt sein oder genügt es, sie selbst zu kopieren? Wer beglaubigt die ggf.?

A: Eine einfache Kopie reicht. Bieten Sie an, die Originale der Dokumente bei Abholung zum Vergleich vorzulegen.


09.11.2015
Tom
F: Sorry falsche Taste. Also 1.) hab den Antr. Persönlich abgegeben, dabei wurde Kopie von gr Reisepass gemacht 2.) vervälschung meines bereits Unterschriebenen Antr. durch die Beamtin (Zeuge) 3.) Antr. Falsch gestellt: als ehelicher Abkömmling über Mutter (Unterlagen vollst. bis vor 1913) Erz nur bis 1922 (mittlerweile auch da bis vor 1913) Hab die Nachricht „Ihrem Antr. habe ich stattgegeben“ und ich solle den doch persönlich abholen. Bei dem Zeugen sind Punkt 1+2 identisch die Ableitung richtig. Frage: Was ist mit der Kopie des gr Reisepass? Ich verlange deren Entfernung und Vernichtung? Und die Ableitung über Erz verlange ich meinem Antr. beizufügen. Oder soll ich den jetzt noch mal neu stellen? Sind da Voraussetzungen gegeben. Wollte da am Do mal hin. Die capidis deminutio ist mir bekannt(GS)

A: Erst einmal den gelben Schein Abholen. Dabei auf Schreibweise des Vor und Familienname achten. Dann über ESTA prüfen ob Ableitung richtig. Dann auf Entfernung der Passkopie bestehen.


08.11.2015
Bernd
F: Hallo zusammen, wir möchten keinen Fehler machen. Unsere Staatsangehörigkeitsangabe für den Antrag? Bernd: Urgroßvater geboren in Kelsterbach {Landgemeinde} Kreis Groß-Gerau, anzugebene Staatsangehörigkeit = "Großherzogtum Hessen"? Heike: Urgroßvater geboren in Dodenau {Landgemeinde} Kreis Biedenkopf, anzugeben = "Königreich Preußen"? Ist das so richtig? Vielen Dank für eure Hilfe!

A: Genau so ist es!!!


07.11.2015
Olli
F: Hallo, geb ich nun eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunden ab oder die Kopie der beglaubigten Urkunden?

A: Immer nur eine Kopie!!!


07.11.2015
Uwe K.
F: Habe Nachricht von der Behörde erhalten, dass aufgrund Abstammung gem. § 4 Abs. 1 StAG ein Staatsangehörigkeitsausweis gem § 30 Abs. 1 StAG ausgestellt wird. Es gibt keinen Anhaltspunkt über den Nachweis der Deutscheneigenschaft. Muss ich jetzt annehmen dass die mir einen Staatsangehörigkeitsausweis bloß bis 1950 ausstellen möchten oder lässt sich das erst nach dessen Ausstellung mit Gewißheit sagen??

A: Ja, das wird erst danach deutlich.


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