F: Mein Urgroßvater wurde 1915 in Westpreußen geboren, das reicht von der Jahreszahl also noch nicht, um die preußische Abstammung zu beweisen. Da er ein eheliches Kind ist, schaue ich in die Linie seines Vaters und er ist ist 1877 laut Geburtsurkunde in Russland geboren. Was nun? Heißt das, dass ich den gelben Schein nicht beantragen kann, weil ich von der Abstammung russisch wäre? Wenn dieser in Russland geborene Mann nun aber das Kind von ausgewanderten Russlanddeutschen ist und also seine Vorfahren noch in Preußen lebten, behielt er dann als Aussiedler trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit bei? Wie war das damals? Würde ein Stammbaum, der bis bspw. 1700 zurückreicht und die preußische Abstammung beweisen kann, akzeptiert und der gelbe Schein trotzdem ausgestellt werden?
A: Theoretisch würde auch 1915 reichen, aber die Verwaltung sucht oft nach jeder Möglichkeit dann doch die Bundesstaatsangehörigkeit zu übergehen. Dies ist zwar nicht überall so, kann aber vorkommen. Wenn Sie also weit genug in der Ableitung zurück kommen, dann versuchen Sie es über diesen Weg.
F: Hallo zusammen! Ich brauche bitte dringend eure Hilfe bzw. Auskunft. Habe vor ca. 2 Wochen, beglaubigte Kopien aus dem Sterberegister meines Großvaters (verstorben 03/2009), beim zuständigen Standesamt angefordert. Dieser hat mir nun auf meinem Anforderungsschreiben lediglich folgendes notiert: “gibt es seit 01.01.2009 nicht mehr!” Ich weis das es eine Änderung des PStG in 2009 gegeben hat, aber kann das tatsächlich sein das keine beglaubigte Kopie des Sterbeeintrages mehr ausgestellt werden darf? Einen beglaubigten Registerausdruck aus dem elektronisch erfassten Sterberegister und eine internationale Sterbeurkunde, hat mir aber der Standesbeamte schonmal zugesendet. Falls ich evtl. doch Anspruch auf die “beglaubigte Kopie des originalen Eintrages”, habe bitte sagt mir wie muss ich vorgehen bzw. welche Argumentierung benötige ich für den Standesbeamten??? Habt vielen Dank schonmal für eure Antwort und Hilfe! Grüße Erich
A: Für den Antrag sollten die Ihnen vorliegenden Dokumente reichen. Sie können dort aber mal nach der Rechtsgrundlage für sein Vorgehen fragen.
F: Ich habe die Sterbeurkunde mit dem Geburtsort meines Großvaters in beglaubigter Form, Benötige ich trotzdem die Geburtsurkunde meines Großvaters?
A: Nein, eine aktuell beglaubigte Sterbeurkunde sollte ausreichen.
F: ich habe Wurzeln in Bayern (leibliche Mutter, deren Vater) und bin dann adoptiert, dort auch Wurzeln in Bayern (Adoptivvater und Großvater). Meine Frage: 1. ist es richtig, daß für mich die Adoptiveltern als Nachweis gelten? 2. Berufe ich mich dann auch auf Bundesstaat (§1 RuStAG 1913) und die kaiserliche Verfassung von 1871 und die preussische Verfassung aus 1850 oder muss ich da eine Verfassung aus Bayern angeben? Wenn ja, von wann ist dort die letzte gültige Verfassung? Ganz herzlichen Dank!
A: 1. Ja
2. Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 und Reichs Verfassung 1871
F: Wie wird denn nun abgeleitet?Ich ehelich geboren also klar Vater.Mein Vater knapp 1 Jahr vor Heirat seiner Eltern geboren.Also müsste ich doch jetzt laut RuStag13 mütterlich ableiten und dann schauen ob seine Mutter ehelich oder unehelich geboren wurde?Ich hab alles da väterlicherseits (Heiratsurkunden,Geburtsurkunden und Sterbeurkunde Ur Großvater bis 1906) aber dann hätte ich doch an der Stelle meines Vater selbst wenn er den Nachnamen trägt und die Vaterschaft anerkannt wurde laut Gesetz nicht richtig abgeleitet oder? Bitte um Hilfe da immer de eine so und der andere so sagt.Danke für diese Plattform!!!!
A: Für Ihren Vater müßte es dann eine zweite Geburtsurkunde geben, welche nach der Heirat seiner Eltern ausgestellt wurde. Diese ist dann zu verwenden.
F: Ich bin gerade dabei die Abstammung meiner Vorfahren zu klären. Meine erste Frage besteht darin, ob ich ich die Abstammung meines Vaters nehmen kann oder nicht, wenn meine Eltern 1 Jahr nach meiner Geburt geheiratet haben? Meine Mutter ihre Eltern bzw. Großeltern kamen aus Schlesien. Gibt es dort auch ein Verzeichnis/Amt, wo ich die Urkunden bekommen kann? Vielen Dank.
A: Ihre erste Frage ist mit den Informationen nicht zu beantworten. Hier wäre wichtig zu wissen, ob Ihr Vater Sie anerkannt hat. Tragen Sie den Familiennamen des Vaters oder der Mutter? Über den Familiennamen erkennen Sie welcher Weg der richtige ist. Im Gemeindeverzeichnis auf der Seite finden Sie dann die Orte. Die Namen der Orte können sich geändert haben. Das sollte über Google aber rauszufinden sein.
F: Hallo, den "Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" schickt man zu seinem Ordungsamt in seinem Wohnort, ...ist das richtig? Ich "wußte" es mal, bin mir aber nicht mehr 100%-ig sicher. Ich kann diese Info hier leider niergendwo finden. Danke
A: Fragen Sie doch einfach auf Ihrer Gemeinde nach. In der Regel schickt man den Antrag an die Ausländerbehörde.
F: Hallo, ich habe mich nun schon längere Zeit mit der Thematik auseinander gesetzt, scheue jedoch noch den ersten Schritt, da hierzu im Netz unterschiedliche Aussagen vorhanden sind und ich möglichst keine Fehler machen möchte. Ich habe in der Vergangenheit bereits den Antrag F und die Anlage V heruntergeladen und nach einer Anleitung aus dem Netz ausgefüllt, jedoch dann nicht abgegeben. Wenn ich dies nun mit der Ausfüllhilfe dieser Seite vergleiche, entstehen hierbei bereits erste Differenzen. Weiter verunsichert mich nun noch ein weiterer Beitrag in dem darauf hingewiesen wird, das es den "korrekten" Antrag nur auf der Seite der dt. Botschaft in Brüssel gebe. Auch diesen habe ich mir runtergeladen. Dieser sieht nun wiederum völlig anders aus, er besteht aus 6 Seiten, hat keine Anlagen und man müsste dort direkt die Eltern und Großeltern eintragen, hierbei käme ich dann aber nur bis 1931. Meine Abstammung kann ich jedoch anhand der Familienstammbücher bis 1899 nachweisen. Welcher Antrag ist denn nun tatsächlich der Richtige?? Liebe Grüße
A: Ihre Unsicherheit können wir nicht zerstreuen. Aber die Antwort liegt ja schon in Ihrer Frage. Ein Antrag bei dem Sie nur bis 1931 kommen kann nicht richtig sein.
F: Hallo allen. Vieleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Möchte gelben Schein beantragen was muß ich als erstes mache. Mein Vater ist 1914 geboren Mutter1923 in Eisleben Vater Pommern (Stettin) Mutter
A: Der Weg zum Staatsangehörigkeitsausweis ist in diesem Viedeo genauestens beschrieben:
F: Ich und meine Mutter wurden als Vertriebene in Irkutsk(Russland) geboren, mein Opa in Eisleben, gebe ich in Anlage F meinen Geburtsort Irkutsk an oder den der Abstammung ?
F: die Bearbeiterin meines Antrags für den Staatsangehörigkeitsausweis besteht auch auf Heiratsurkunden um meine Abstammung bestätigen zu können. Auf den Geburtsurkunden meiner Vorfahren stehen doch die Namen der Eltern und auch der Geburtsname der Mutter mit dabei. Ist das nicht genug Beweis dafür, daß die Geburt unter ehelichen Verhältnissen stattgefunden hat? In den Videos habe ich immer nur von Geburtsurkunden oder Familienstammbüchern gehört?! Was tun? Viele Grüße
A: Die Abstammung muß lückenlos nachgewiesen werden. Im Falle ehelicher Geburten gehören selbstverständlich die entsprechenden Heiratsurkunden der Eltern des jew. Nachkommen dazu. Dies geht aber auch aus den Videos eindeutig hervor.
F: ich bin in Neustrelitz geboren kommt dann Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz bei Punkt1.6
F: Kann dieser Antrag auf Staats Angehoerigkeit auch im Ausland beantragt werden, oder muss ich in Deutschland darum betteln?
A: In Deutschland können Sie nicht betteln, da keiner da ist. Das beträfe wohl dann eher die BRiD. Sie können aus dem Ausland Ihren Antrag direkt an die BVA stellen, oder an das Konsulat.
F: Wenn ich adoptiert wurde, muss ich dann meinen Geburtsnamen auf dem Antrag F Punkt 1.2 angeben? Und wie verhält es sich, wenn sich auch der Vorname geändert hat? Vielen Dank im voraus.
A: Ja und bzgl. der zweiten Frage tragen Sie dort Ihren aktuellen Vornamen ein und stellen den Sachverhalt kurz und knapp unter "weitere Angaben" klar.
F: heute bei der für mich zuständigen Behörde gewesen. Für Großvater geb. 1892 gibt es keine Geb.UK sondern nur einen "belaubigten Auszug aus dem Geburtenregister". Ausreichend?
F: Das für mich zuständige Amt für Staatsangehörigkeit reagiert seit mehr als 3 Monatem nicht auf meinen abgegebenen Antrag.
A: Dann erkundigen Sie sich nach dem derzeitugen Bearbeitungsstand und setzen Sie eine Frist zur Bearbeitung wie unter der Rubrik "ERPROBTES" beschrieben.
14.07.2015
Renee Strohamier
F: Ich habe ein Paar Fragen, und zwar bin ich Bremer mein Vatter ist auch Bremer mein Opa war auch Bremer so jetzt kommt es etwas anders mein Uropa war Österreicher aus Graz muss ich jetzt beim antrag auch Abstammung gemäß §4 Abs.1 RuStaG Stand 1913 eintragen oder was muss ich nehmen
A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular (unten) bei uns und geben Sie dabei bitte die Geburtsjahre der letzten beiden Vorfahren an.
F: Mein Gelber Schein wurde mit einer Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt. Ist das richtig, oder kann und sollte ich was dagegen tun ? Esta-Eintrag und Vollauskunft sind noch nicht Vorhanden, weiß also nicht, ob die richtige Abstammung eingetragen wurde. MfG
A: Nein, Sie sollten ihn SOFORT zurückweisen und den Sachbearbeiter innerhalb einer Woche zur Korrektur auffordern!
F: Aufenthaltsbescheiniung/ Staatsangehörigkeit: deutsch. Bedeutet deutsch = deutsche Staatsangehörigkeit a) nach StAG oder b) durch Feststellung der deutschen Staatsangehörigekeit Antrag F und V?
A: Weder noch, die Angabe "deutsch" begründet lediglich die Vermutung der deutschen Staatsangehörigkeit und ist kein Nachweis.
deutsche Staatsangehörigkeit = konventionelle Feststellung durch Antrag (ausschließlich StAG)
Bundesstaatsangehörigkeit = Beantragung nach § 4 Abs. 1 RuStAG
F: danke für die "Weil dies die Pflicht der Verwaltung und einfach Teil des Prüfungsverfahrens ist" Antwort. Demzufolge ist es auch notwendig, eine Zustimmgung zur Erhebung von Daten zu unterschreiben???
A: So sollte es eigentlich sein... ;-)
Aber die Verwaltung hat sich "angewöhnt" (was schließlich ja auch ihre Aufgabe ist) die Dinge, die "Pro-Mensch" sind so rum und die die "Contra-Mensch" sind anders herum zu drehen bzw. ins "Gesetz" zu schreiben.
F: Mein Antrag für den GS mit allen notwendigen Unterlagen sinde seit Nov.2014 in "Bearbeitung".Nach mehrmaligem Briefwechsel verlangt die Sachbearbeiterin immer wieder eine Kopie meines Persos,was ich immer wieder abgelehnt habe,sonst könnte sie den Antrag nicht zuende beabeiten und mir eine kostenpflichtige Ablehnung schicken müsste.Ich habe mehrmals geschrieben,das diesem Antrag nichts mehr hinzuzufügen ist.Die ignoriert das alles einfach.Ich habe dann mittlerweile eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Landrat eingereicht.Was ist nun.wenn dieser Landrat diese Beschwerde auch einfach ignoriert,an wen soll ich mich dann wenden?
A: Gehen Sie so bald wie möglich und vorbereitet wie unter der Rubrik "ERPROBTES" beschrieben dort hin und VERLANGEN die sofortige Ausstellung. Vor Ort können Sie sich legimimieren, aber bitte KEINE KOPIE ZULASSEN!
F: wieso ist es notwendig, "im Verfahren zur Prüfung bzw. Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei verschiedenen Behörden Ermittlungen durchzuführen, sofern der Besitz der deutschen Staatsanghörigkeit allein auf Grund der eingereichten Unterlagen nicht festgestellt werden kann."- wenn lückenlos bis vor 1900 beurkundet ist und was kann man dagegen tun?
A: Weil dies die Pflicht der Verwaltung und einfach Teil des Prüfungsverfahrens ist.
F: ich stecke etwas in der schwebe wegen dem nachweis meiner vorfahren. Folgendes Problem: die Geburtsurkunde meines Vater und seine Heiratsurkunde zu beschaffen ist kein Problem. Mein Vater ist ein uneheliches Kind also ach da ableitung klar von meiner Großmutter. Die Geb.Urkunde dieser und weiterer habe ich leider nicht im Orginal aber ich bekam einen Ahnenpass aus dem Dritten Reich in dem fein Säuberlich alle Abschriften von Geb.Urkunden ab meiner Großmutter samt Heiratsurkunden derer Eltern immer in Väterlicher linie eingetragen sind bis ins Jahr 1800. Diese Abschift/eintragungen wurden von dem damalig zuständigen Kirchenamt vorgenommen und auch mit Kirchenstempel und voller unterschrift immer mit Urkundennummer des Verzeichnisses Kirchenamtsleiter beglaubigt. Meine Fage: sind das Dokumente wie sie für den Gelbenschein gefordert sind ? verdächtig ist auch die Aussage den Standesamt/Meldeamt Leiters das der Ahnenpass sehr viel wert hat und ich ihn gut aufheben soll. Ist der Ahnenpass zum nachweis rechtsgültig ?
A: Ja, am besten Sie machen Kopien von diesen Dokumenten, lassen sich diese aktuell z.B. von der Kirche erneut beglaubigen und reichen diese dann ein.
F: Guten Tag,heute sind die Gelben Scheine für meine Kinder gekommen. Alles richtig geschrieben.Bis jetzt keine Probleme.Vielleicht ist mein Sohn(zwei Monate alt) der jüngste mit Gelben Schein. So ESTA ich komme.... Schönes Wochenende.
A: Herzlichen Glückwunsch!
F: Danke für die Antwort. Ich warte noch auf die Ausweise meiner Kinder. Habe angerufen und diese seien fast fertig.(Familienname ist richtig geschrieben.)Wenn ich alle drei Ausweise hab,gehts weiter. Viele Grüße