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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Liritau
F: Ich finde es klasse, dass Sie hier alle Fragen so zügig abarbeiten. Mein Vater und meine Mutter sind geschieden. Meine Mutter neu verheiratet. Ich jedoch habe beispielsweise schon den geliebten Schein. Kann meine Mutter sich nun auf mich beziehen und auch einen gelben Schein beantragen? Oder muss Sie auch Ahnenforschung betreiben? Zweite frage: Könnt ihr Tipps geben, wie ich den grünen Reisepass bekomme? Ist dieser wirklich nur ein Jahr gültig? Normalerweise müsste doch eine Kirche mir beurkunden, dass ich deutscher nach (Ru)StAG bin, da die Kirche doch schon immer ein staatliches Organ war / ist? Oder liege ich da falsch? --- Geprüft mit Duden Technologie

A: Ihre erwähnte "Rückwärtsableitung" (wie soll ein Baum seine Abstammung anhand eines Apfels nachweisen können) und den angenommenen Aspekt der "Kirche als staatliches Organ" lassen wir mal außen vor. Gemäß RuStAG besitzt eine Ehefrau automatisch die Staatsangehörigkeit des Ehemannes, also sollte ihr Mann sich auf jeden Fall den Staatsangehörigkeitsausweis besorgen und Ihre Mutter sich als seine Ehefrau diese Staatsangehörigkeit auch bestätigen lassen. Ihn ebenfalls selbst zu beantragen, kann allerdings auch nicht schaden. Der grüne Reisepaß ist max. nur ein Jahr gültig. Wenn Sie ganz dringend kurzfristig am Wochenende verreisen müssen und ein Paßfoto haben, dann bleibt Ihnen nichts weiter übrig, als am Freitag zur Stadtverwaltung zu gehen und sich einen vorläufigen Reisepaß zu besorgen.


14.07.2015
Heiko E.
F: Ich kann in einem Formular unzutreffendes streichen. So wird aus (Urgroßvater vor 1914) "Der Vorfahre besitzt/besaß neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch folgende weitere Staatsangehörigkeiten" dann "Der Vorfahre besaß folgende Staatsangehörigkeiten"

A: Ja, genau so. Oder Sie verwenden gar kein Formular und stellen den Antrag formlos.


14.07.2015
daniel.z
F: ich bin 1979 gebohren mein vater 1950 und desen vater 1919 in leibzig aber das reicht ja noch nich aus laut ( RuStAG 1913) frage wie komm ich nun an die geburtsuhrkunde oder sterbeuhrkunde meines uhrgroßvaters den ich leider nie kennen gelernt habe

A: Wie bei den anderen Vorfahren auch, durch Anforderung bei dem Standesamt seiner Geburt und dem der Heirat mit Ihrer Urgroßmutter. Zur Not müssen Sie sich dabei einfach rückwärts von Vorfahre zu Vorfahre zurück arbeiten.


14.07.2015
Radonic
F: Hallo,ich habe bereits den Gelben Schein, da ich diesen beantragen musste,damit meine Kinder die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen,nun die Frage, kann ich mit diesem dann einfach die weiteren Schritte machen,oder muss ich wie im Video , trotzdem den Antrag abschicken,mit Abstammungsurkunden etc? Bin geboren in Berlin,lebe aber in Hannover. Gruss

A: Einfach den ESTA Auszug besorgen und überprüfen. Dann wird man sehen ob weitere Schritte nötig sind.


14.07.2015
Max G.
F: Auf diesem Wege vielen herzlichen Dank, dass es euch gibt!!! Folgende kleine Problematik konnte ich nicht lösen: Sowohl ich selbst, als auch Vater, Großvater und Urgroßvater sind im "Großherzogtum Baden" geboren; was meinen Antrag einfach gestaltet. Allerdings: Was ist bei Anlage F und Anlage V unter Punkt 4.3 einzutragen? "Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich"? sein "Geburt" und erworben durch "Abstammung"?

A: Eine Staatsangehörigkeit "Deutsches Reich" gibt es nicht und gab es nie. Es gab / gibt zwar die unmittelbare Reichsangehörigkeit, welche aber vornehmlich Bewohnern der Schutzgebiete und Kolonien vorbehalten war / ist und hat mit unserer Staatsangehörigkeit nichts zu tun. Der Bundesstaat dem Sie angehören heißt selbstverständlich "Großherzogtum Baden" und ist auch genau so anzugeben. Die beiden anderen Eintragungen stimmen, so wie innerhalb unserer Ausfüllhilfen unter PRAKTISCHES beschrieben.


14.07.2015
Edward R.
F: mein Vater, wurde als Kind Adoptiert, damit hat der Adoptivvater alle rechten und pflichten ihm gegenüber, gilt das auch als nachweiß wenn ich mir von meinen Vater und seinem Adoptivvater die Geburtsurkunden besorge?

A: Ja, allerdings sollten Sie ebenfalls einen Adoptionsnachweis dem Antrag beifügen.


14.07.2015
Edward R.
F: ich bin in Stendal/ Sachsen-Anhalt geboren, meine Mutter ist dann mit mir nach Berlin gezogen wo ich nun seit ca. 35 Jahre lebe.Nachwelchem Bundesstaat muss ich jetzt den gelben Schein beantragen ?

A: Mit Verlaub... aber diese Informationen sind auf unserer Seite hinreichend kommuniziert.


14.07.2015
Max G.
F: Nach Durchsicht dieser FAQ und des Antrag F ist mir folgendes Problem untergekommen: Ich war Wehrpflichtiger, habe aber nach der Wehrpflichtzeit um 3 Monate verlängert. Nun heißt es im offiziellen Merkblatt zu Antrag F, dass "Ein freiwilliger Dienst liegt auch dann vor, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Wehrpflicht von Ihnen auch nur um einen Tag freiwillig verlängert wird/wurde." - Was ist hier zu tun? Oder wäre es in meinem Fall "besser", keine Angaben zu meinen Militärzeiten zu machen?

A: Wie gesagt, je weniger Angaben Sie machen, desto besser. Die "Behörden" verfahren im Detail einfach zu unterschiedlich um ein 100%iges Patentrezept anbieten zu können. Das wichtigste ist, sich mit der Materie so eingehend wie möglich zu beschäftigen, um im Einzelfall geeignet argumentieren zu können.


14.07.2015
Max G.
F: Ich beziehe mich auf Anlage F Abschnitt 5 "Meine Aufenthaltzeiten seit Geburt": Ich habe einige Jahre im Ausland (Schweiz und England) gelebt. Die ganz genauen Daten sind mir leider nicht mehr bekannt. Muss ich diese korrekt angeben? Müssen überhaupt Auslands-Aufenthaltszeiten eingetragen werden?

A: Bitte lesen Sie zuerst bereits veröffentlichte Fragen und Antworten, bevor Sie Ihre Fragen stellen. Die Antwort an Martin, direkt unter Ihnen, sollte weiterhelfen. Darüber hinaus geht es bei Aufenthaltzeiten im Ausland allein darum glaubhaft zu machen, daß nicht die Staatsangehörigkeit des betreffenden Landes angenommen wurde.


14.07.2015
Martin
F: Was hat es denn mit den im Antrag gefragten Aufenthaltszeiten auf sich? Wenn ich nach Geburt ableite würde das nach meinem Verständnis keine Rolle spielen. Wo gibt es denn Regeln, die aus den Aufenthaltszeiten etwas ableiten?

A: Füllen Sie sie einfach nicht aus. Nicht alles was abgefragt wird, ist auch zwingend erforderlich. So hat man uns jahrzehntelang in irgendwelche konkludenten Vereinbarungen getrickst. Wir wollen souverän sein und sollten uns auch dementsprechend verhalten.


14.07.2015
Robert Schramm
F: ich habe jetzt die Geburtsurkunden von meinem Vater, meinem Opa, sowie Heiratsurkunden von meinen Eltern und meinen Großeltern. zurück gehen muss ich bis zu meinem Uropa der 1903 geboren ist. in der Heiratsurkunde von meinen Großeltern (die 2 teile umfasst), stehen auch sämtliche Daten von den Eltern meiner Großeltern also von meinem Uropa und Uroma (Geburtstag, Geburtsort, Eheschließung usw.) reichen diese Dokumente schon aus oder brauche ich zwingend jetzt noch die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde von meinem Uropa? vielen dank im Vorraus!

A: Eigentlich sollte dies reichen, die Anlage V für Ihren Urgroßvater ist aber selbstverständlich auszufüllen. Weisen Sie darin aber ausdrücklich auf das entsprechende Dokument hin.


14.07.2015
Silvia
F: Antragstellung: ich hatte damals unaufgefordert eine Meldebescheinigung abgegeben nebst einer notariell beglaubigten Kopie der Geburtsurkunde, quasi um meine Identität nachzuweisen damit ich um die Abgabe des Person drum herum komme.....habe jetzt eure Antwort an Gerhard gelesen und bin gerade sehr beunruhigt. Können die damit etwa auch nach Ersitzung ableiten?

A: Das Grundproblem ist oftmals einfach die Unwissenheit in den Behörden selbst. Dazu kommt, daß unverbindliche und vorläufige Handlungsempfehlungen zum Teil in deren Arbeitsalltag mehr Gewicht haben als geltendes oder gar gültiges Recht. Daher gilt es, denen so wenig wie möglich an die Hand zu geben, mit dem sie - zumindest potentiell - "Unfug" treiben können. Allein dadurch nach Ersitzung abzuleiten ist zwar wenig wahrscheinlich, aber wer weiß, welche Strategien in Zukunft noch ausgebrütet werden, um eine korrekte Ableitung zu umgehen.


14.07.2015
Gerhard
F: Spricht was sagen, seine einfache Meldebescheinigung mit dem Antrag abzugeben, da dort als einziges Dokument neben Geburtsdatum, auch die Adresse steht. Will damit erreichen, das ich um eine Kopie des Ausweises herumzukommen, mit der Begründung, das Amt hat sogar mit der Meldebescheinigung meine Adresse

A: Grundsätzlich ist anzuraten, nichts bereits im Vorfeld einzureichen, was nicht notwendig ist. Reichen Sie erstmal den Antrag inkl. aller Urkunden ein und warten Sie ab, was kommt. Es ist in Einzelfällen vorgekommen, daß sogar eine Meldebescheinigung gefordert wurde. Sollte dies der Fall sein, besorgen Sie sich bitte eine Aufenthaltsbescheinigung (keine Meldebescheinigung) und reichen Sie diese ein. So wie Sie es vorhaben würde es eh nicht funktionieren, da es denen um einen Identitätsnachweis geht.


14.07.2015
Christian Damm
F: Mein Vater ist unehelich geboren, meine Großeltern heirateten 1,5 Jahre später. Im Familienbuch meiner Großeltern gibt es einen Geburtsschein meines Vaters unter der Überschrift "Gemeinsame leibliche Kinder der Eheleute". Weiter hinten im Familienregister sind meine Großeltern nochmals als Ehepartner mit ihren leiblichen Kindern eingetragen, darunter auch mein Vater. Darüber hinaus ist es nicht extra dokumentiert, dass mein Großvater meinen Vater als Kind angenommen hätte. Kann ich also die Ableitung über meinen Großvater führen oder besser über meine Großmutter?

A: Nein, leiten Sie über ihren Großvater ab und fügen Sie die von Ihnen benannten Dokumente in Kopie dem Antrag bei.


14.07.2015
Michael
F: Bin in Bayern geboren, Großvater Wittstock, Urgroßvater in Berlin. Demnach bin ich also kein Bayer sondern von der Abstammung her Preusse. Ist das so korrekt?

A: Das haben Sie richtig erkannt.


14.07.2015
Udo Hessen
F: Aber eines Wundert mich, wird bestimmt noch geändert. Die Antragsformulare kommen doch offiziell vom BVA und in den Anträgen steht bei Punkt 2.3 Ausweis/Paß „Bitte Kopie beifügen“, >>noch<<< nicht MUSS Kopie beifügen.

A: Dazu müßte erst eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden - und wer sollte legitimiert sein, dies zu tun?


14.07.2015
Udo Hessen
F: Habe ja schon meinen Ausweis vorgezeigt, da kam mir schon gleich die Beamtenhand zum Abgreifen entgegen, mit dem Spruch „Dann mache ich eben eine Kopie“, habe Ausweis weggezogen. Seit dem ist Schluß mit Lustig. Jetzt heißt es Ausweiskopie, oder es bleibt eben liegen. Da ist nichts mit Ausweis vorlegen erst bei Abholung

A: Das alles scheint also schon bei Antragsabgabe vorgefallen zu sein. Wir raten dazu, eine Weile zu warten (ca. 2 Monate Bearbeitungszeit) und dann ein Schreiben zu verfassen, worin Sie die Herrschaften auffordern, entweder den Staatsangehörigkeitsausweis oder die kostenpflichtige Ablehnung zu erteilen. Darin weisen Sie dann am besten auch darauf hin, daß Ihnen die Existenz von Anwendungshinweisen der Innenministerien bekannt sind und diese eben keine verbindlichen Dienstanweisungen sind, was wiederum die Bediensteten vor Ort in die Haftung bringt. Danach blieben dann noch Fachaufsichtsbeschwerden und Diskriminierungsbeschwerden wegen der Befolgung von Anwendungshinweisen für den "Umgang mit Reichsbürgern", zu denen Sie nicht gehören.


14.07.2015
Udo Hessen
F: Meine Beamten sind stur! Sie wollen einen Ausweis als Kopie! Habe mit Vorgesetzten gesprochen wegen Gesetzeslage und angedeutet dass es Möglichkeiten der Beschwerden gibt (immer freundlich). Der Kommentar „Ja, ja, die Gesetzeslage, Machens mal ne Beschwerde…, wenn Sie keinen Ausweis als Kopie beibringen, macht auch nichts, dann bleibt Ihr Antrag ewig hier liegen“ Somit gibt es zwei Möglichkeiten, liegen lassen, oder zumindest die „deutsche Staatsangehörigkeit“ Vermutung auf Ersitzung abgreifen, oder hoffen nach (Ru)StAG?

A: Die Erfahrung zeigt, daß Hessen und Ba-Wü durchschnittlich die schlimmsten zu sein scheinen. Wenn sonst alles vorliegt, dann schreiben Sie denen, daß Sie gerne bereit sind sich bei Abholung durch Vorlage auszuweisen, oder man soll Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen. Keine Angst, letzters machen sie nicht...


14.07.2015
Fränk
F: F Antrag - warum nicht unterschreiben? Sowie den EStA? Und der Antrag für den Reisepass muss ich doch bestätigen oder nicht? Oder wie wäre es mit meinem eigenen Stempel? Was hat es nun damit auf sich, mit der Unterschrift? Viele hier, die Anträge abgegeben haben, haben ja unterschrieben. Was sind die Konsequenzen?

A: Ich weiß nicht wo Sie das gelesen oder gesehen haben, daß der Antrag nicht unterschrieben werden soll. Einen Stempel können Sie sich nach der Aushändigung des gelben Scheins anfertigen lassen. Am besten mit grüner Tinte.


14.07.2015
Oswald
F: Rückfrage zu Reisepass: Habe mir das Video Konkrete Schritte Teil 2 mehrmals angesehen und ich meine gesehen zu haben, daß Herr Oberüber im Antrag Personalausweis und Pass angekreuzt hatte und sagte „Wenn Ihr ihn habt, dann habt ihr ihn, die wissen es doch sowieso. Später bei den Anlagen sagte Herr Oberüber „dann lege ich noch eine Kopie eines Reisepasses von mir selbst bei und dann wars das schon“

A: Um sich vor Ort auszuweisen ist das auch kein Problem, es darf nur keine Kopie in die Akte. Die Videos sind auch schon etwas älter, mittlerweile gibt es dazu neue Erkenntnisse, denn die Behörden stellen sich auch auf geänderte Situationen ein.


14.07.2015
Oswald
F: Bei der Beantragung: Ich lese immer wieder, daß eine Kopie des Reisepaßes möglich sei, aber niemals vom Personalausweis, worin liegt der Unterschied?

A: Wenn die eine oder andere dahingehende Antwort derart mißverständlich formuliert sein sollte, bitten wir dies zu entschuldigen. Zur Vorlage, das heißt zur Identitätsfeststellung können beide Dokumente verwendet werden, jedoch ist unbedingt darauf zu achten, daß keine Kopien davon eingereicht werden und die dann somit in die Akte gelangen!


14.07.2015
Alexander L.
F: Wer hilft mir bei den ganzen Ausfüllen der Dokumente? Mein größtes Problem stellt sich in der Beweisbringung weil meine Eltern mir keinerlei Geburtsurkunden oder andere Dokumente geben wollen. Wie komm ich sonst zu meinem Recht?

A: Da werden Sie die Ausfüllhilfe auf der Seite nutzen müssen. An die Unterlagen kommen Sie über die Standesämter. Anfangen sollten Sie mit Ihrer eigenen Geburtsurkunde. Dazu reicht eine ePost an das betreffende Standesamt mit einer Perso-Kopie als PDF im Anhang.


14.07.2015
Marcel
F: Hallo, wäre eine Einbürgerung nach Artikel 116 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (Einbürgerung aufgrund politischer Gründe) nicht auch möglich und dazu noch kostenfrei?

A: Wenn Sie jüdische Vorfahren haben, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 in Einzelentscheidungen ihre unmittelbare Reichsangehörigkeit entzogen wurde, können Sie Ihre Unterlagen von der Hamburger Datenbank abfordern. Allerdings bringt Sie diese Vorgehensweise nicht in die Bundesstaaten sondern direkt ins 3. Reich und da sind wir doch schon.

Die diesbezügliche Rechtsprechung seitens der BRD-Gerichtsbarkeit finden Sie hier:RECHTSPRECHUNG ZU ARTIKEL 116 (2) GG


14.07.2015
LIRITAU
F: Vielen dank für die Hilfestellung hier auf http://gelberschein.info ! Eventuell können Sie mir auch Helfen. Ich habe nun endlich die Geburtseintragungen von Oper und von meinem Uhropa bekommen. Somit komme ich bis zum Juni.1888 zurück. Reicht ja schon mal aus. Meine Frage jedoch. Ist das Dokument auch das richtige? Also die Ablichtung des Geburtseintrages, selbstverständlich beglaubigt? Wenn ja kann ich ja jetzt die Punkte abarbeite.

A: Ja, das ist der richtige, damit können Sie arbeiten.


14.07.2015
Rico
F: Wieso werde ich , selbst meine Kinder 1999 und 2001 geboren, über das Staatsbügerschaftsgesetz der DDR § 5 i.V.m §1 abgeleitet. dieses Gesetz trat erst 1967 in Kraft , ich bin 1966 geboren ?

A: Ich vermute, daß Sie ihren DDR Personalausweis auf Anfrage vorgezeigt haben, oder daß Fehler beim Ausfüllen des Antrags passiert sind.


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