Besucher letzten 24h:
576
Besucher letzte Woche:
4.496
Besucher letzten Monat:
18.495
Besucher gesamt:
3.711.651
Besucher online:
2


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2827

24.04.2024

1476

24.04.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3369

14.04.2024

14.07.2015
Dominik
F: Hallo. Ich möchte den gelben Schein über meine Mutter beantragen. Habe von Vorfahren des Vaters keine Unterlagen. Ist das möglich. Bin geboren 1987.

A: Bitte schauen Sie zumindest erst die beiden Videos von Reiner Oberüber und lesen Sie sich dann weiterführend in das Thema ein. Dann wird Ihnen schnell klar, daß Ihre Frage so wie sie gestellt ist gar nicht eindeutig zu beantworten ist, sowie was unter welchen Voraussetzungen möglich ist und wie man an die Urkunden kommt usw.. Auch das Studium der Fragen & Antworten in dieser Rubrik sind dahingehend sehr hilfreich.


14.07.2015
Andreas
F: War heute auf der Ausländerbehörde mit Zeuge.Der Angestellte angeblich kein Beamter wollte nun meine Perso sehen.Habe gefragt ob Führerschein auch geht.Darauf sagte er nein,da ich kein Reisepass habe, antwortete ich nur unter Zwang und Vorbehalt der Rechtmäßigkeit und es darf keine Kopie gemacht werden.Er kann den Antrag dann nicht bearbeiten weil er nicht belegen kann das ich die Person bin.Habe ihn auf die Aufenthaltsbescheinigung hin gewiesen und das nicht jeder die Geburtenregister ausgehändigt bekommen die auf meinen Namen ausgestellt sind.Danach hat er dann Die Ausweissnummer notiert.Zum Schluß kam noch die Frage zur bisherigen Staatsangehörigkeit.Habe die von ihnen formulierten Antwort gegeben.Darauf hin bekam ich eine Erklärung zum Ankreuzen die ich erst mal mit nach Hause genommen habe weil ich nicht wußte was ich ankreuzen soll.4 Kreuze kann man machen.1.Ich besitze nur die deutsche Staatsangehörigkeit. 2. Mir sind keine Tatsachen bekannt,die zum Verlust meiner Staatsangehörigkeit geführt haben könnten. 3.Eine andere Staatsangehörigkeit habe ich weder erworben noch beantragt oder 4.Ich habe weitere Staatsangehörigkeit (en) erworben oder beantragt.Wo muß das Kreuz hin.Bitte um Antwort und Entschuldigung das er Text so lang geworden ist.

A: Warum lassen sich nur immer wieder alle auf Diskussionen ein? Man führt Sie da nur aufs Glatteis! Allein die Sache mit der Person, das ist der Schlüssel... Sie SIND NICHT die Person, es ist Ihre... Sie sind der Begünstigte und Ministrator dieser Person. Wenn Sie sich 1 zu 1 mit Ihrer Person identifizieren (durch Kopie des Persos beispielsweise) dann war alles für die Katz! Schreiben Sie denen, ohne die Erklärung(!), daß Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen ist und man Ihnen eine kostenpflichtige Ablehnung erteilen soll, wenn man sich weigert den Antrag zu bearbeiten.

Es wäre schön, wenn Sie uns eine Kopie dieser Erklärung per e-Post an unsere Register-Adresse zukommen lassen könnten...


14.07.2015
Ralf
F: Hallo, vom Standesbeamten habe ich nun die beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde meiner Eltern, worauf im zweiten Teil der Urkunde die Daten meiner Großeltern und der Kinder (ich) vermerkt sind. Ist die beglaubigte Kopie ausreichend für den Antrag zum gelben Schein, weil nicht extra "Abstammung durch Geburt" bescheinigt wurde?

A: Sie verwechseln da wahrscheinlich die für den Antrag auf Feststellung Ihrer Staatsangehörigkeit notwendigen Urkunden mit den Angaben, die am Ende dieses Verfahrens aus dem EStA-Auszug hevorgehen müssen. Die Heiratsurkunde ist völlig in Ordnung.


14.07.2015
kristin Gräfin von Montfort
F: Ich lebe im Ausland (nichteuropäisch ) und habe keine Möglichkiet einen GS bzw RRP zu stellen, weil man dazu einen Wohnsitz in D haben muss. Das empfu¡inde ich als Diskriminierung aller D im Ausland. Welche Möglichkeit gibt es eventuell doch?

A: Selbstverständlich können Sie einen Antrag stellen und zwar richten Sie diesen dann direkt an das BVA in Köln.


14.07.2015
Judith
F: WICHTIG WEGEN ANSTEHENDEM TERMIN:Muss ich wenn ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantrage, auf Verlangen des Sachbearbeiters meinen Personalausweis vorlegen?

A: Vorlegen ist kein Problem, nur eine Kopie darf nicht gemacht werden. Versuchen Sie es aber zunächst mal mit dem Führerschein und dann mit einem Reisepaß, sofern vorhanden.


14.07.2015
Daniel
F: Kann ich;wenn ich überhaupt keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern habe,aber trotzdem viele Daten im Kopf habe,eigenmächtig Geburtsurkunde meines Vaters usw.beantragen? Oder brauche ich von allen Beteiligten das Einverständniss? Ich würde das gerne auf eigene Faust machen!

A: Ein Einverständnis brauchen Sie nicht, allein wenn es um die bereits verstorbenen Vorfahren geht wäre dies ja dann unmöglich.


14.07.2015
FaDi
F: Ich habe vor, meine Ableitung über die väterliche Linie zu machen. Ich bin 1969 geboren, meine Eltern haben aber erst Anfang der 70`er Jahre geheiratet. Bin ich nun ehelich oder unehelich? Oder anders gefragt: muß ich die Ableitung über meinen Vater und wiederum dessen Vater (der ist 1904 geboren - es reicht also), so, wie ich es vorhabe, oder über meine Mutter machen? Letzteres wäre nämlich ungleich komplizierter, da meine Mutter aus Lodz stammt und demzufolge nicht im Deutschen Reich, sondern als Angehörige der vertriebenen deutschen Minderheit in Polen lebte. Aus welchen Dokumenten geht ggf. hervor, daß mein Vater mich als Kind angenommen hat oder wird das bei späterer Heirat der Eltern automatisch angenommen (und ja, es ist mein "biologischer" Vater ;-)))? Danke + viele Grüße, FaDi

A: Was zählt ist, ob ihr Vater Sie im Zuge der Heirat auch als Kind angenommen hat, dann leiten Sie auch über seine Linie ab. Dies ginge z.B. schon daraus hervor, daß Sie ggf. seither seinen Familiennamen führen.


14.07.2015
FaDi
F: Hallo und schönen guten Abend, auch ich "arbeite" für mich und den Rest meiner Familie am "Gelben Schein". Ich habe in der DDR (also in der NVA) von 1988 bis 1990 24 Monate Wehrdienst als UaZ (Unteroffizier auf Zeit, soll heißen: mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Grundwehrdienst) geleistet. Was soll ich im Antrag eintragen? Die Angaben hier sind, wie ich sie mir erlesen habe, widersprüchlich. Einmal "nicht eintragen", einmal "eintragen, Staat DDR", einmal "eintragen, Staat Kgr. Preußen (ich bin Preuße)". Was sollte man denn nun tun? Bzw. woraus dürften mir die geringsten Komplikationen erwachsen? Danke!

A: Die "widersprüchlichen" Angaben rühren zum einen daher, daß die Behörden höchst unterschiedlich vorgehen und zum anderen daher, daß inzwischen unser Erfahrungsschatz auch aufgrund dessen eben gewachsen ist. Grundsätzlich gilt es, sich am besten immer an die zeitlich aktuelleren Angaben zu halten. Für Sie bedeutet dies folgendes:
Sie geben die Militärzeiten an, so wie Sie sie geleistet haben - und zwar für die DDR, denn Preußen haben Sie ja de facto schließlich nicht gedient... jedenfalls bislang nicht... ;-)


14.07.2015
Michael S
F: Hallo, auf den Unterlagen der website chemtrail.de laß ich, dass der Familienname im gelben Schein auf jeden Fall gerastert geschrieben sein muss. Bei mir ist er klein (außer erstem Buchstaben) und fett geschrieben. Ist das o.k.?

A: Ja, das ist erstmal in Ordnung. Genaueres sagt aber erst der EStA-Auszug. Wenn Sie den angefordert haben und der entsprechende Eintrag unter "Erworben durch" richtig steht, dann wurde richtig abgeleitet. Aufgrund Ihrer Vorgeschichte ist dies allerdings wenig wahrscheinlich, aber vielleicht haben Sie ja Glück...


14.07.2015
Michael S
F: Hallo, die letzten Tage laß ich bei Euch über das Verbot den Perso zu kopieren. Ich hatte bei meinem Antrag eine Kopie abgegeben, da die Dame beim Ausländeramt darauf bestanden hat. Ihr Hinweis war: Sie könne ja aus der Geburtsurkunde meines Großvaters (geb. 1908 in Württemberg) nicht erkennen welche Staatsangehörigkeit er hatte. Deshalb benötige Sie meinen die Kopie des Perso. Ausserdem wurde noch der Antrag auf den davor beantragten Perso bei der damals ausstellenden Behörde angefordert, damit Sie nach der 12-Jahre Regel davon ausgehen kann, dass ich Deutscher bin. Wie schlimm ist es nun, dass Sie diese Kopien hat? Bzw. wie kann ich vorgehen, um das zu korrigieren?

A: Gar nicht... wir wiederholen uns nicht umsonst immer und immer wieder wie eine kaputte Schallplatte: KEINE KOPIE VOM PERSO! Die Dame hat jetzt schön was zu feiern... wieder einen über den Tisch gezogen... "Staatsangehörigkeit nicht zu erkennen"... Folgendes ist eigentlich gar nicht unsere Art, aber:

Liebe Deutsche, laßt euch endlich Eier wachsen!


14.07.2015
Karin K.
F: Sollte der Staatsangehörigkeitsausweis apostilliert werden? Welche Stelle ist für mich als inzwischen in der Schweiz Lebende zuständig? Mein letzter Wohnort in Deutschland war Meersburg.

A: Ja, in der deutschen Botschaft bzw. dem Konsulat sollte man Ihnen da weiterhelfen können.


14.07.2015
Micha
F: Eine Nachfrage: Bei der angenommenen Staatsangehörigkeit meines Großvaters (erst hessische durch Geburt, dann ab 1910 badische Staatsang.) Was soll ich unter "Sonstiges" und "Andere Staatsangehörigkeiten" eintragen? Erworben durch Aufnahme § 7 Abs. 1 RuStAG?

A: Das haben Sie richtig erkannt.


14.07.2015
Klaus Borgolte
F: Bin 1939, mein Vater 1903 in Essen geboren. Habe meine und seine Geburtsurkunden. Ich weiß, dass er preußischer Staatsangehöriger war,; muss ich das auch nachweisen? - was ich garnicht kann.

A: Seine Geburtsurkunde ist der Nachweis!

§ 3 RuStAG
Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1. durch Geburt (§ 4), [...]

§ 4 RuStAG
(1) Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.

Daß wir leider den Weg über uber unsere Vorfahren gehen müssen liegt daran, daß die BRD Verwaltung mit allen Mitteln versucht uns von dem Nachweis unserer wahrhaftigen Bundesstaatsangehörigkeit fernzuhalten!


14.07.2015
Micha
F: Mein Großvater hat vor 1914 durch Annahme (Umzug) eine andere Staatsangehörigkeit (anderer deutscher Bundesstaat) als seine Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben. Muss ich dann bei ihm bei weiteren Staatsangehörigkeiten die Geburtsstaatsangehörigkeit + die angenommene Staatsangehörigkeit eintragen oder nur die angenommene?

A: Das Datum ist zwar etwas kritisch aber Sie sollten die angenommene eintragen.


14.07.2015
vivi
F: Hallo, ich bin verzweifelt... mein Opa ist 1922 in Schweidnitz/Schlesien geboren und das zuständige Amt Berlin I, hat mich auf Wroclaw verwiesen, dort allerdings sagt man mir schriftlich und telefonisch, dass die Akte von diesem Jahr verschollen sei. Eine Bestätigung darüber habe ich erhalten. Aufgrund dessen fehlt mir auch die Urkunde meines Urgroßvaters, denn ich habe sein genaues Geburtsdatum ect. nicht. Was kann ich nun noch machen? Herzlichst vivi

A: Wenn Sie sich eine Kopie dieses Schreibens beglaubigen lassen würden, dann sollte dies evtl. sogar ausreichen, denn Sie müssen lediglich den Sachverhalt glaubhaft machen, prüfen muß die Behörde. Das eigentliche Problem ist aber, daß Sie ja leider noch eine Generation weiter zurück müssen. Ohne Daten ist da leider wenig zu machen. Wenn Ihnen Todesdaten Ihrer Vorfahren bekannt sind, dann könnten Sie ggf. auch die Sterbeurkunden verwenden oder über diesen Umweg an die Geburtsdaten gelangen.


14.07.2015
Klaus M70
F: Mein Vater wurde an 15. Januar 1924 geboren. Seine Eltern (meine Großeltern) haben aber erst am 15. Februar 1924 geheiratet. Da mein Vater somit unehelich war, muss dann den Nachweis über meine Großmutter führt werden? Ich beabsichtige eine Heilpraktiker-Prüfung abzulegen. Soweit ich weiß, muss man ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Ist es besser, erst danach den „Gelben Schein“ zu beantragen?

A: Wichtig ist, ob Ihr Großvater Ihren Vater als Kind angenommen hat. Wenn ja, dann leiten Sie über seine Linie ab. Eigentlich dürfte der StAG-Ausweis keinen Einfluß auf ein polizeiliches Führungszeugnis haben. Dabei geht es ja nur um Straffälligkeiten etc..


14.07.2015
Moshk
F: Ich habe die Unterlagen alle da (Geburtsurkunden Heiratsurkunden usw.) Jetzt möchte ich die aber nicht weggeben ist es möglich wenn ich die Kopien davon bei meiner Gemeinde beglaubigen lasse, könnte ich dann die beglaubigten Kopien dafür benutzen?

A: Sie wollen eine beglaubigte Kopie von einer beglaubigten Kopie machen lassen? Das wird wohl nicht funktionieren. Daher wird ja auch in dem Video dazu geraten, gleich die Urkunden jeweils doppelt anzufordern.


14.07.2015
Angelika
F: Kann ich wenn ich die Geburtsurkunde nicht auftreiben kann, auch die Sterbeurkunde verwenden, da darin auch der Geburtsort etc. ausgewiesen ist.

A: Ja das ist möglich.


14.07.2015
Angelika
F: Ich bearbeite gerade den Antrag für meine Mutter. Deren Eltern sind Oma - Deutsche, Opa Österreicher mit dt. Staatsangehörigkeit. Gilt das auch oder kann ich in diesem Fall den Antrag über die müg´tterliche linie laufen lassen?

A: Bitte unter Antrag/Ableitung die Fragen und Antworten lesen.


14.07.2015
Sven
F: Hallo...komme aus dem Zollernalbkreis BW,ehemals Preußen-hohenzollernsche Lande...muss ich die Hohenzollernsche Lande im Antrag bei Geburts- bzw. Wohnsitzstaat angeben oder reicht da Preußen?

A: Da reicht einfach Preußen.


14.07.2015
wolli
F: Ich war gerade auf dem Standesamt in dem Ort wo ich jetzt lebe und die Standesbeamtin sagte mir, ich könne meine Geburtsurkunde und die meiner Eltern und Großeltern nur im Standesamt Ihrer Geburtsstadt beglaubigen lassen.Ist es so?

A: Ja deswegen empfehlen wir sich immer an das Geburtsstandesamt zu wenden.


14.07.2015
Carlos
F: Was mache ich wenn ich bis zur Ur urgroßmutter muss und in Anlage V gehts nur bis Urgroßmutter

A: Sie nehmen eine weitere Anlage V, kreuzen Urgroßmutter an und setzen handschriftlich ein "Ur" davor.


14.07.2015
Micha
F: Ich habe meinen Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit abgesendet. Nun bekomme ich folgende Antwort: zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises bitten wir um ihren Rückruf (vormittags). Es werden mir gerade einmal 2 Tage für den Rückruf eingeräumt. Meine Fragen: 1. Ist ein Rückruf sinnvoll? Ich meine, die zuständige Dame will mich nur beeinflussen. 2. Es wird geschrieben: Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Ich habe aber Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit abgegeben. Ist das beides das Selbe?

A: Schreiben Sie der Dame, daß Ihrem Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit Ihrer Person aus Ihrer Sicht nichts hinzuzufügen ist und daß jegliche Korrespondenz rechtsverbindlich in Schriftform zu erfolgen hat.


14.07.2015
Andreas
F: Nach fünf Wochen kam nun das erste Schreiben von der Ausländerbehörde.Die wollen eine Meldebescheingung und Perso oder Reisepass sehen.Am besten sollte ich Persönlich vor bei kommen wegen Fragen zur meiner bisherigen Staatsangehörigkeit.Habe schon gelesen das eine Aufenthaltsbescheinigung besser ist.Da ich aber defacto Staatenlos bin und mit diesen Antrag das ändern möchte weiß ich nicht was ich da Antworten soll ???Ein Perso oder Reisepass ist für mich auch nicht mehr als eine Meldebescheingung.

A: Ja, besorgen Sie sich eine Aufenthaltsbescheinigung und gehen Sie dort hin. Versuchen Sie, wenn es ans "ausweisen" geht, zunächst den Führerschein, dann Reisepaß (sofern vorhanden) und dann erst den Perso, falls man hartnäckig darauf bestehen sollte. Aber bitte KEINE KOPIE! Argumentieren Sie, daß Sie dies unter Zwang und unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit tun. Nehmen Sie sich einen Zeugen mit, protokollieren Sie den Ablauf wenn es zu Diskussionen kommt. Lassen Sie sich Ausweise der Bediensteten zeigen und nehmen Sie die Daten ins Protokoll auf. Bzgl. "bisheriger" Staatsangehörigkeitent sagen Sie, daß Sie nie wissentlich eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben und wenn etwas vorliegt, was dahingehend interpretiert werden könnte, so kann dies ausschließlich durch vorherige Täuschung im Rechtsverkehr geschehen sein. Auf Ihre durch Abstammung ererbte Staatsangehörigkeit haben Sie nie verzichtet oder diese ausgeschlagen.


14.07.2015
Hypermaniac
F: Es wird für die Scheinübergabe auf eine Meldebescheinigung oder PA bestanden. Gibt es dafür eine gesetzl. Grundlage? Das riecht nach "Ersitzung". Wie kann argumentiert werden?

A: Besorgen Sie sich bei Ihrer Meldebehörde eine AUFENTHALTSBESCHEINIGUNG und schicken Sie die hin.


Ergebnisseite 98 von 114
<<  <  93  94  95  96  97  98  99  100  101  102  103  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour