F: Was bitte kann ich dagegen Unternehmen, dass mir das KVR München nach Abgabe ALLER erforderlichen Nachweise den gelben Schein verweigert mit dem Hinweis, meine Staatsangehörigkeit sei unstrittig , "es bestehen weder Zweifel noch benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis fpr ein anderweitiges Verfahren."...
Wie komme ich bestenfalls weiter? Ich kann und will und werde das nicht akzeptieren !
F: Hallo,
mein Großvater wurde unehelich geboren xx.xx.1932 und die Eheschließung meiner Urgroßeltern war xx.xx.1934.
Ist es richtig, dass es abstammungsmäßig in diesem Fall bei meiner Urgroßmutter weiter geht, obwohl mein Großvater später den Familiennamen seines Vaters trug?
A: Das lässt sich aus den Infos schwer sagen. Auf den ersten Blick sieht es so aus, dass Sie über den Urgroßvater müssen.
F: Ein frohes neues Jahr wünsche ich Allen!
Ich habe bereits vor zwei Jahren in Paderborn meine "Ablehnung" mit dem üblichen geschwurbel bekommen (gäbe kein berechtigtes Interesse, bla, bla).
Jetzt bin ich in den Kreis Höxter umgezogen. Macht es Sinn, erneut einen Antrag zu stellen?
F: Habe vom Regierungspräsidium Post bekommen, daß meine Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG angezweifelt wird und einer erneuten Bewertung unterzogen werden muß, da ich als Reichsbürger eingestuft werde.
Habe nur eine sehr kurze Frist für eine schriftliche Stellungnahme gesetzt bekommen und bitte deshalb um dringende Hilfe oder evtl. Adresse eines dafür kompetenten Rechtsanwalts - es geht um meinen Job !
A: TS3 GS Server
Vielleicht kann man diesen Ize den Anwalt Dr. Hans Scholzen in Düsseldorf empfehlen.
F: ..ja das ist einleuchtend, was ihr schreibt, aber die Meldestube WILL diese Ausweiskopie oder jetzt Ablichtung genannt. Wahrscheinlich können (oder WOLLEN) die ohne Antrag einer jur. Person den Feststellungsantrag nicht bearbeiten? Willkür von allen Seiten…
A: Aber dazu ist doch jetzt schon alles geschrieben. Es liegt an Ihnen ob Sie das durchgesetzt bekommen oder nicht. Am besten eignet sich dafür die Schriftform. Zumal der Antragsteller die geforderten Dokumente nicht besitzt. Vordern Sie die Rechtsgrundlage an!!!
F: Zum 15.07.2017 hat man den „Kopien“ des Personalausweises den Namen „Ablichtung“ erteilt und das Kopieren der Kennkarten ist nun gaaaaaaaaanz rechtmäßig.(Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/ )
Eine Legitimierung vor Ort bei V o r l a g e der Kennkarte wollen die SB nicht akzeptieren.
Welche Argumente fruchten und kann man anwenden, wenn man nicht damit einverstanden ist, dass die „Kopien“ (oder jetzt „Ablichtungen“) der Personalausweise den Akten zugeführt und dort abgespeichert werden?
A: Der Antragsteller ist die nat. Person und hat keine Dokumente mit den er/sie sich identifizieren kann. Zumal das Dokument schon den Unterlagen bei liegt(Geburtsurkunde). Eine Vermischung mit der jur. Person macht keinen Sinn. Die Frage nach der Rechtlichen Grundlage ist auch immer Hilfreich.
F: Mir wurde vom zuständigen Landratsamt die Annahme des Antrages verweigert, weil ich das nicht brauche und ihn nur mit einer Begründung abgeben könnte...
A: Lesen Sie den 1. Artikel unter Erprobtes und lassen Sie sich von den Straftätern nicht abschrecken.
F: Wollte zum Jahresanfang endlich meinen Antrag beim zuständigen Landratsamt abgeben. Das wurde mir verweigert, da Deutsche nur mit einer Begründung einen solchen Antrag auf Ausstellung des Ausweises abgeben dürfen...
A: So ist das mit Straftätern. Reichen Sie den Antrag Gerichtsverwertbar per Post ein. Lesen Sie den 1. Artikel unter Erprobtes.
F: Hi Ihr Lieben.von Herzen ein gesundes neues Jahr Euch allen ..Keine Antwort auf unser viertes Schreiben erhalten. Benötige wieder die Hilfe von D. Wann kann ich ihn erreichen. LG Maria
A: Marina, das weißt Du doch ganz genau!!!
F: Hallo
Ich habe meinen Atrag abgegeben und nach 3 Wochen wieder bekommen,allerdings unbearbeitet.
Es gab ein Schreiben dazu ohne Unterschrift der Staatsangehörigkeitsbehörde. Darin steht das kein Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit besteht und es ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse gibt.Weiter das ich ja ein gültigen Personalausweis habe und so weiter. Wie geht es jetzt weiter?
F: Hallo Rechtschaffende,
meine Mutter hat ihre Person unter der Berliner-Wohnsdresse meiner Person als Untermieterin (Wohnungsgeberbescheinigung) ordnungsgemäß hauptwohnsitzlich umgemeldet. Die andere Wohnung wurde als Zweitwohnsitz beibehalten. Das Bezirksamt hat keine Probleme gemacht und den FA bearbeitet. Abschließen geht das immer an den Senat, der den GS ausstellt, signiert, Nun, meint der Techert vom Senat dennoch, Berlin wäre nicht zuständig, da
a) dem Bürgeramt kein vom Vermieter genehmigter Untermietvertrag vorgelegt wurde (was die gar nicht nachgefragt haben, es dies zudem auch laut Mieterbund/Mietergesetz bei nahen Verwandten nicht braucht (Wohnungsgeberbescheinigung) und zudem die Meldestelle dies auch sonst ja auch abgelehnt hätte). Er meint, daher es bestünde eine Scheinanmeldung.
b) Techert hat natürlich entdeckt, daß in dem anderen Bundesland bereits der erste FA abgelehnt wurde wg. fehlendem schutzwürdigem Sachbescheidungsinteresses… blabla.
Der Techert lehnt daher die Ausstellung des GS ab und sieht daher die Angelegenheit als erledigt an.
Das ganze Schreiben ohne Überschrift/Betreff, ohne Rechtsfolgenbelehrung, ohne Rechtsgrundlagen, ohne alles.
Meine Fragen:
1) Muß für die sog. Rechtskraft auch vom Senat einen sog. Ablehnungsbescheid mit Rechtsfolgenbelehrung erfolgen oder kann der Techert den FA einfach so, wie eben beschrieben, verweigern? Gibt’s ne Rechtsgrundlage dafür?
2) Kann der Senat den zweiten FA ablehnen, nur weil früher eine andere Zuständigkeit den ersten Antrag (rechtswidrig) abgelehnt hat?
3) Tips, was man bzgl. der fälschlich unterstellten Scheinanmeldung gegenhalten kann? (Die Person ist ja auch seit Monaten hier in Berlin vor Ort, nur eben nicht der Mensch)
Sonstige Tips? Wie soll ich jetzt vorgehen?
BITTE darauf nur schriftlich antworten - ich kann derzeit aus technischen Gründen nicht den Teamspeak nutzen.
Herzlichen Dank. Gesundes Neues Jahr!
A: 1. Auf einen Antrag muss ein Bescheid erfolgen.
2. Nein
3. Warum? Es gibt keinen Grund.
Eine Empfehlung wie weiter können wir hier nicht abgeben. Sonnst wäre die Tür gleich wieder zu.
03.01.2019
Wolfgang Hermann
F: Welche Unterlagen bzw. Bescheinigungen braucht man für den "gelben Schein" ???
Hallo Deutsche,und die es werden wollen. Ich habe heute meine kompletten Unterlagen im Original und als Kopie in das Ausländeramt der Stadt persönlich übergeben.
Der SB (Sachbearbeiter) fragte mich nach meinem Interesse an dem gelben Schein.
Er sagte, dass in Bla Bla so etwas (Antrag auf Feststellung ...) nicht bearbeitet werde. Es gibt da eine Anordnung. Ich fragte nach, ob es sich um eine Anordnung oder Empfehlung handelt. Er sagte daraufhin Empfehlung.
Jetzt brauche ich einen schlüssigen Nachweis an meinem Interesse:
Wer kann es mir rechtskräftig formulieren?
LG an alle !!!
A: Einen Nachweis für eine Empfehlung? Da hätten Sie ihn fragen sollen, wer für das Umsetzen der Empfehlung grade steht und ob es bei ihnen nicht mehr nach der geltenden Gesetzgebung geht. Ihre Frage haben wir eingekürzt.
TS3 GS Server
F: Ein frohes neues Jahr, trotz der nicht gerade einfachen Zeit für uns Deutsche, wünsche ich allen!
Ich hatte bereits in einer Gemeinde einen Antrag mit entsprechenden Belegen eingereicht, der, wie offensichtlich meistens, abgelehnt wurde, mangels schutzwürdigem Interesse - bla-bla. Nun bin ich umgezogen in einen anderen Kreis. Macht es Sinn, erneut einen Antrag zu stellen, oder ist es im eigenlichen "Pille-Palle"?
A: Ja, das sollen Sie auf alle Fälle probieren.
F: Habe eine "Anhörung vor beabsichtigter Ablehnung Ihres Antrages gem. §87 Landesverwaltungsg."
erhalten - Das Begehren setzt ein schutzwürdiges Interesse des Antragstellers an der Entschei- dung voraus. Hierdurch werden Entscheidungen der Verwaltung unterbunden, die ersichtlich nutz-los sind bzw. ihren Zweck nciht erfüllen. Ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinterese liegt vor, wenn der Nachweis der dt. StAG in einem anderen behördlichen Verfahren notwendig ist oder die dt. StAG des Antragstellers in Zweifel gezogen wird" BITTE HILFE F. BEGRÜNDUNG
F: Ich hatte letztes Jahr einen Antrag weggeschickt, mir fehlten aber die richtigen Urkunden und er wurde deshslb abgelehnt. Jetzt habeich slles komplett und habe den Antrag wieder abgeschickt. Antwort des BVA mein Antrag sei geschlossen und man können nichts mehr machen da ich bei der ersten Ablehnung kein Widerspruch eingelegt habe. Ist das so richtig? Das ist doch sicher nicht rechtens!
A: Nein das ist Schwachsinn!!! Der Antrag muss bearbeitet werden. Die Herrschaften bei der BVA haben wohl die Hose gestrichen voll.
F: Nun bekamen wir Antwort auf die Sachstandsanfrage.
"Die Prüfung dauert noch an, da hierzu alle Gemeinden oder Städte, in denen Sie seit Geburt gewohnt haben, befragt werden müssen." Was haben die Wohnorte mit der Abstammung zu tun? Ich habe das in meinem Antrag nicht ausgefüllt und erhielt trotzdem den Schein!?
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
A: Das ist die ganz normale Prüfung! Es wird geprüft ob er die Staatsangehörigkeit verloren haben könnte. z.B. durch Annahme einen anderen. Wenn viele Aufenthaltsorte vorhanden sind, kann das eine weile dauern.
F: im Land Brandenburg ist jeder Antrag nichtig
meine Sachbearbeiterin verweigert jeden Antrag Amt Teltow Flaming Frau B....
Minister Präsident Woidke hat die Weisung erlassen, dass alle Anträge abzulehnen sind, mangels Sachbescheinigungsinteresse
diverse Beschwerden bei anderen Stellen werden abgelehnt
was soll der BRD Bürger machen ?
A: Ja das ist bekannt und das obwohl er schon bestätigt hat, dass ihm die Zuständigkeit für Bundesgesetze fehlt. Reichsbürger überall in den Behörden. Als erstes ist der Antrag zu stellen. Natürlich in Schriftform und Gerichtsverwertbar. Bei Ablehnungsbescheid besuchen Sie uns auf unserem TS3 Server.
F: Meine Freundin würde auch gerne den GS haben. Aber sie wurde adoptiert. Zählen in diesem Fall die Adoptiveltern?
F: Hallo
ich habe für meine Frau den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt. Der Antrag wurde ordnungsgemäs ausgefüllt und incl.der Abstammungsurkunden an die zuständige Stelle weitergeleitet,
Nach einigen Wochen wurde mir jetzt mitgetelt das der Antrag abglehnt wurde, Da kein Bedürfmis erkennbar sei. Ausserden hat meine Frau einen Reisepass und somit würde dies auf eine deutsche Staatsangehörigkeit hindeuten.
Zudem wurde auf ein Urteil vom OVG München hingewiesen, dass bei keinem ausreichendem Bedürfnis die Anträge abgelehnt werden.
Das Schreiben enthielt zudem keine Rechtsbelehrung.
Wie begründe ich am besten meinen Einspruch?
Mittlerweile habe ich noch von anderen Antragstellern gehört deren Antrag mit der gleichen Begründung abgelehnt wurde.
Vielen Dank
F: Mein Feststellungsantrag ist abgelehnt worden. Begründung: kein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse und Hinweis auf missbräuchliche Antragstellung ...
Meine Widerspruchsbegründung soll ich lt. Landratsamt an das Landesverwaltungsamt senden.
a.) Was hat das zu bedeuten?
b.) habt Ihr eine Mustervorlage für eine Widerspruchsbegründung oder ist es eher sinnlos einen Widerspruchsbegründung abzugeben?
Vielen Dank im Voraus
F: Ich habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis seit Febr. 18 ... das verlief reibungslos im SBK innerhalb von 6 Wochen.
Da ich nun die ganzen Papiere zusammen hatte, fragte ich meine Kinder, ob den Ausweis noch jemand möchte. Nach längeren Diskussionen meldete mein Junior in AB den Wunsch an.
Ich organisierte die ganzen Papiere für den Antrag und fuhr mit den Originalen der Geb. Urkunden und den Kopien schon fertig zu ihm. Wir gaben den Antrag zusammen ab. Ich musste der Dame schon klar machen, dass ich für den Antrag keinen Grund nachweisen muss. Sie war echt sehr unhöflich. Das war am 26. Juni18
Ende Oktober wollte mein Junior nur noch mal nachfragen (leider alleine!). Er traf auf den Amtsleiter, der ihn erst höflich in sein Büro bat, erzählte, dass die Frau im Urlaub sei und ob er denn aushelfen könne. Als mein Junior die Frage ausgesprochen hatte wurde er unhöflich hinauskomplimentiert. Ein paar Tage später kam ein Schreiben, dass der Antrag auf einem anderen Amt sei und mein Junior eben warten müsse, bis die die Entscheidung getroffen hätten!
Demnächst fahre ich wieder nach AB. Kann man die Sache ein wenig forcieren? Oder was kann man überhaupt machen?
A: Die Gerichtsverwertbare Schriftform ist wichtig bei der Kommunikation mit den Behörden. Also jetzt eine Sachstandsanfrage IN SCHRIFTFORM und Einschreiben Rückschein.
05.12.2018
ursula.jung@web.de
F: Hallo, mein Mann und ich haben letztes Jahr im August unsere Anträge abgegeben, der Beamte hat sie geprüft, für vollständig und richtig erklärt und gemeint, wir würden von ihm hören. Seitdem ist nichts passiert, trotz mehrerer Anrufe. Zuletzt erhielt mein Mann telefonisch die Auskunft, wir hätten die Anträge nie abgegeben. Was sollen wir jetzt tun? Noch mal neue Anträge abgeben und bestätigen lassen? Oder genügt es generell, die Abstammung nachgewiesen zu haben, auch ohne gelben Schein?
Danke und Gruß. UJung
A: Wenn Sie keine Bestätigung des Einreichens haben, müssen Sie die Anträge neu stellen. Wieso findet eigentlich eine Kommunikation per Telefon statt? Dieses Telefonat ist jetzt nicht verwertbar. Wenn der SB Auf Anfragen nicht reagiert, müssen Sie die Treppe hoch gehen.
F: ich habe den gelben Brief bekommen, also die ablehnung für den gelben schein,staatsangehörigkeitsnachweis.habe 4 wochen zeit bekommen beim gricht widerspruch einzulegen.ist das noch sinnvoll
F: Guten Abend!
Die Ausländerbehörde hat mir geantwortet, dass ich bis zum 14. Dezember einen urkundlichen Nachweis zur Notwendigkeit der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit übersenden soll, andernfalls wird die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises kostenpflichtig abgelehnt. Wie soll ich nun weiter verfahren?
Vielen Dank im Voraus!
F: Ist hier einer oben auf der Ecke Aurich, der in dieser Woche mit mir als Zeuge zum Amt gehen kann, um den GS zu beantragen?
A: Lieber die Schriftform wählen!