F: Habe eine Ablehnung wegen GS vom Landratsamt bekommen mit der Begründung das nach Rücksprache mit der Verwaltung des Marktes Hirschaid sind Sie mit der deutschen Staatsangehörigkeit im Melderegister erfasst unsoweiter Blabla.Ich wurde ihrerseits auf dem Server verwiesen da bekam ichTipps und einen Vordruck den ich auf mich abändern musste,ich schickte per Einschreiben mit Rückschein und seitdem habe ich nie mehr eine Antwort bekommen muss dazu auch sagen das es am 07.07.2017 schon war ,was kann ich unternehmen das ich den GS doch noch bekomme.
A: Das ist noch kein Zeitraum. Außerdem Wissen Sie doch, wo Sie uns finden.
15.08.2018
Beschwerde E.R.
F: Hallo werte GSler,
ich möchte nach Ablehnung des FA eine Beschwerde an den Europ.Rat schicken. Nun hab ich bei euch 2 Adressen gesehen:
Council of Europe
Office of the Commissioner for Human Rights
(Nils Muižnieks)
67075 Strasbourg Cedex
FRANCE
Council of Europe
Treaty Office
Directorate of Legal Advice and Public International Law
F-67075 STRASBOURG Cedex
FRANCE
Welche ist die richtige?
Welchen Unterschied würde es machen?
Besten Dank vorab!
F: Vorgenannte Mitteilung wurde nach Antragstellung und Einreichung der geforderten Meldebestätigung übermittelt.
A: Der Antrag ist so zu bearbeite wie er eingereicht wurde. Nach Ablehnungsbescheid auf dem TS Melden.
F: Mir wurde mitgeteilt, dass die Staatsangehörigkeitsbehörde nicht ausnahmslos verpflichtet sei, auf Antrag jedes deutschen Staatsangehörigen dessen Staatsbürgerschaft festzustellen und einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Vielmehr müsse der Antragsteller nachweisen, dass ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse vorliege. Für mich ein klarer Verstoß durch die Hierarchie der Rechtsnormen, da man versucht ein Bundesgesetz mittels einer Verwaltungsvorschrift auszuhebeln. Irgendeine Idee?
Interessantuch: Drucksache 19/3516 zum Staatsangehörigkeitsausweis Bundestag Juli 2018
A: Es sind einfach nur Straftäter und nicht mehr. Wir werden aber nicht umhin kommen den Antrag zu stellen. Alles andere ergibt sich nach Antragstellung.
F: Hallo, ich habe ein Problem mit meinem Antrag. Ich habe die Beweisführung erbracht, habe den Antrag auch abgegeben. Und nun bekam ich heute eine Ablehnung gegen die ich Widerspruch einlegen kann.
Begründung der Ablehnung:
"Sie stellten am 31.07.2018 einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises. Eine ausreichende Begründung wozu sie diesen Staatsangehörigkeitsausweis benötigen wurde nicht vorgebracht.
Wegen mangels eines erforderlichen schutzwürdigen Interesses wurde der Antrag abgelehnt (s.hierzu VG Potsdam 14.03.2016 (8K 4832/15) und VG Cottbus 04.08.2016 (3L 282/16)."
Ich habe nach einer von Matthias Weidner und seinem Team ausgearbeiteten "Ausfüllhilfe 2.3" diesen Antrag gestellt und auch die entsprechenden Begründungen mit Angefügt.
Hab ich jetzt Pechgehabt? Ich wüsste nicht, was ich in einem Widerspruch noch als Begründung anfügen könnte.
Bis zum 09.09.2018 haben ich die die Möglichkeit zum Widerspruch. Es eilt also ein wenig wenn es noch Möglichkeiten gibt.
Ich bin ehrlich gesagt sehr verzweifelt!! Kann und möchte mir jemand helfen??
In großer Hoffnung schon mal vielen Dank im Voraus!
F: Habe den Antrag für meinen Sohn abgegeben nun will das Standesamt
Eine Heiratsurkunde sehen, sind nicht verheiratet aber das sollte ja keine Rolle mehr spielen wenn man nach väterlicher Seite ableitet oder
A: Selbstverständlich spielt das eine Rolle. Die fragen ja nicht um sonst nach.
10.08.2018
Hans P.. Behören-Willkür!
F: Ich habe das Video "Politische Verfolgung in der BRD" gesehen,(2017) da geht es ja schlimmer zu als der Nazizeit? Wie vorsichtig muss da nun sein? Muss festellen, dass vorwiegend es im "Stasiland" brutal vorgegangen wird. Muss man nun Koffer packen und abhauen, wenn man den GS hat.
A: Nein, soweit ist das noch nicht. Aber Straftaten des Systems werden gnadenlos verfolgt. Es ist alleine Ihre Endscheidung wie weit Sie gehen wollen.
09.08.2018
Hajo Behörden-Willkür
F: § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung.
Wo und bei welchem Gericht kann ich gegen einen GV klagen?
Gibt es überhaupt ein Gericht, das je eine Staatsangehörige nach RuStaG- Klage annimmt? Oder wird es von Staatsanwälte verworfen?
Chancen?
Hanna Jo....
A: Ja, Gericht 17 Ente süß sauer beim Chinesen um die Ecke.
Spaß bei Seite, alles schön Dokumentieren. Der Tag wird kommen.
08.08.2018
umaii "Behörden-Willkür"
F: Der Server aufzumachen geht nicht
08.08.2018
umaii "Behörden-Willkür"
F: Ordnuungamt erhebt Verwarnungsgeld Tüv 4 Wochen abgelaufen. 30 Euro!
Hallo, seit 17.05.18 habe ich und mein Mann den Gelben Schein RustAG 1913 Geburt Abstammung aus ESTA-Register Artikel 116 GG Ab 1.
Nun habe ich nach Vorwarngeld (zurück an Ordnungsamt der Gemeinde 12.000 Ew.) heute gelben Brief bekommen, den ich ungeöffnet wieder wegen mangelnden "Hoheitsrechte" und HGB nicht nachkomme.
Bin ich nun im Recht, als Deutscher Staatsangehöriger RuStaG von den Parkschlicher weiter demütigen lassen? Wozu hat man die Staatsangehörigkeit? Die gemeinde weiß das ich RusTaG bin, werde morgen da eine "Voldag" ziehen. AZR ist alles glöscht.
Bitte eine Info, wo man im Raum Trier einen "Stammtisch" hat, oder wir machen einen. Bin Dozentin Altenpflege.
R.R.
F: Hallo, ich habe vor geraumer Zeit (Februar 2018) das Beschwerde Schreiben nach Straßburg gesendet, die Sendebestätigung und die restlichen Unterlagen mit Rückschein an den Landrat/Bürgermeister gesendet. Bis heute keine Antwort erhalten,
für die Sachstandsfrage wäre meine Frage, sollte man in dem schreiben drohen, wie z.B. so formuliert: Ich fordere Sie daher auf unverzüglich über den o. g. Antrag zu entscheiden. Sollte eine Entscheidung bis zum (Datum) nicht vorliegen, werde ich zur Wahrung meiner Interessen ein Untätigkeitsklage gegen Sie erheben.
Oder sollte man das ganze besser defensiver angehen?
Mein Gefühl sagt mir das man den Vasallen im Besatzungs Republik von Deutschland System drohen kann wie man will es juckt die meisten doch nicht. Da eine Krähe der anderen kein Auge aushakt, und innerhalb des BRvD Systems zu klagen ist so wieso Zeitverschwendung. Ich hoffe das eines Tages diese kriminellen und ihre Erfüllungsgehilfen ihre gerechte Strafe bekommen. Wie es beispielsweise bei den Mauerschützen der Fall war die in der DDR für ihre "Heldenhaften" Taten ausgezeichnet und belobigt wurden, wenn sie jemanden erfolgreich an der Republikflucht hindern konnten. Die hätten wahrscheinlich auch nicht gedacht das sie mal vor einem BRvD "Gericht" angeklagt werden würden, und zu hohen Gefängnisstrafen
verurteilt. Deswegen stirbt die Hoffnung bekanntlich zuletzt.
vielen dank im voraus für eure Antwort.
F: Hallo,
auch ich habe heute eine sehr interessante ANtwort auf meinen Antrag erhalten.
Zitat:
Wir können Ihren Antrag jedoch nicht bearbeiten, da wir für Ihren Wohnsitz- und Geburtsstaat nicht zuständig sind.
Es ist eine geschichtliche Tatsache, dass es seit 1934 keine preußische Staats-angehörigkeit mehr gibt, sondern nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit. Demzufolge konnte seitdem eine preußische Staatsangehörigkeit auch nicht mehr durch Abstammung oder auf andere Weise erworben werden.
Das Land Preußen gab es spätestens seit dem 8. Mai 1945 faktisch nicht mehr, sondern nur noch formal. Dieser nur noch formal bestehende Staat wurde mit Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25.02.1947 für offiziell aufgelöst erklärt. Ein neues Land Preußen mit eigenen staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen wurde nicht geschaffen.
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit beurteilt sich demzufolge ausschließlich nach dem bis heute gültigen Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG - (früher Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG -) von 1913 in seiner jeweils geltenden Fassung.
Hat jemand eine Formulierungshilfe zur Antwoirt?
A: Das ist Täuschung in Rechtsverkehr!!! Die Straftaten der Bediensteten werden immer schlimmer.
GS TS3 Server
F: Hallo Leute,
Antrag habe ich im November letzten Jahres abgegeben. Sachentscheidungsinteresse war nicht vorhanden. Konnte Behördenzweifel nachweisen via Negativauskunft aus Estaregister.
Seit dem, ca. Monate, nix gehört. Soll ich mich weiter mit der Behörde rumärgern oder gleich zum Bürgermeister gehn.
Bürgermeister ist wohl der Chef des Amtsleiters..MFG...
A: Dann wird es Zeit für Sachstandsanfrage. Diese können Sie natürlich auch an den Bürgermeister stellen.
F: Da ich heute Antwort auf meinen Antrag zur Feststellung meiner deutschen Staatsangehörigkeit nach Abstammung nach RuStaG vom Standesamt, Abt. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nach knapp 4 Wochen bekam und Von irgendwelchen fehlenden oder unkorrekten Dokumenten, die nach meinem Dafürhalten richtig beigelegt waren, war nicht die Rede, jedoch (Zitat) "...nach Prüfung ... und Einholung der aktuellen Melderegisterauskunft besteht kein Zweifel, dass sie deutscher Staatsangehöriger sind. Sie werden im Melderegister mit der Staatsangehörigkeit "deutsch" geführt und sind zudem im Besitz eines gültigen Personalausweises und Reisepasses....Im §22 Thüringer Verwaltungs-verfahrensgesetz(ThürVwVfG) ist der Beginn eines behördlichen Antragsverfahrens geregelt. Nach Kommentierung ... derzeitiger Rechtsprechung ist ein Antrag nur zulässig, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Interesse an der von ihm begehrten Amtshandlung nachweist bzw. er dies zur Wahrung eines Rechts benötigt. ..." Eingangs heißt es noch (Zitat): "Die gebührenpflichtige Ablehnung Ihres Antrages wird beabsichtigt." Nun bitte ich darum: wie sieht eine wirkungsvolle Gegenargumentation aus, die eine solche offensichtliche Täuschung ins Leere laufen lässt und den Erfolg des Erhalts GS bringt?
Anbei: ich hatte versucht, die Verlinkung auf den TS3 Server zu nutzen, komme aber damit (noch) nicht klar!
A: Dann sollten Sie das Programm runterladen, installieren und mit Kontaktdaten verbinden. Man wird Sie in Empfang nehmen.
F: Morgen, habe am 27.06.2018 meine vollständigen Unterlagen zur Antragstellung, für den GS, im Beisein meiner Freundin, eingereicht. Nach der Rückkehr vom Urlaub, habe ich ein Antwortschreiben=Ablehnungsschreiben, mit Datum vom 16.07.2018, am 24.07.2018 im Briefkasten vorgefunden. Begründung: Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird grundsätzlich nur dann benötigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. In Klammern aufgeführt wurden § 9 Absatz 3 Personalausweisgesetz - PAauswG § 6 Absatz 2 des Passgesetzes. Zusätzlich müßte ich eine Begründung angeben. Letztlich ist noch ein Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam vom 14.März 2016 - VG 8 K - 4832/15, genannt. Für den Fall, dass dennoch ein berechtigtes Sachbescheidungsinteresse besteht, hat man mir, den 15.08.2018 als Nachweisdatum genannt. Ein Formular, war für das Feststellunginteresse beigefügt.
Meine Frage: Muss für den Staatsangehörigkeitsausweis, wirklich ein Grund genannt werden und wenn ja, bitte ich um Anregung, was ich hier vorgeben/Grund kann.
Beste Grüße
A: Nein, natürlich nicht. Es gibt kein Feststellungsinteresse. Das Urteil aus Potsdam ist auch eine Einzelentscheidung und nicht anzuwenden. Interessant ist auch die Erklärung. Wollten Sie den einen neuen PA vor Ablauf? Irgendwie haben ich die Vermutung das nur was aus den Gesetzen drin stehen soll. Egal ob es einen Zusammenhang hat oder nicht.
Hilfe bekommen Sie auf unserem TS3 Server
F: Hallo, ich lebe im Ausland und hatte auf meinen GS 2 Jahre gewartet und endlich bekommen. Nun helfe ich einer Freundin. Bei mir waren die Kopie- und Unterschriftbeglaubugung noch umsonst. Sie musste bei der Botschaft bezahlen, uns wurde mitgeteilt das dies nun neu ist. Ist dies rechtens? Eine weitere auch im Ausland lebende Freundin wartet schon deit 1/2017 auf ihren GS p. Auf Nachfrage in der Botschaft bekam sie die Antwort: ‘Ihr Antrag wird in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet. Aufgrund der der Vielzahl der zu bearbeitenden Anträge kann es zu Verzögerungnen kommen. Von Sachstandsanfragen bitte ich abzusehen.”. Ihr im Inland lebender Sohn hatte jedoch seinen GS dort beantragt sehr schnell bekommen. Ist es rechtens das im Ausland lebende Deutsche so viel länger warten müssen? Vielen Dank.
A: Die normale Bearbeitungszeit beträgt max. 3 Monate. Ein hohes Antragsaufkommen kann auch nicht Ihr Problem sein. Allerdings wird das von den Willfährigen Erfüllungsgehilfen auch gerne als Ausrede verwand, den Antragsteller auf die lange Bank zu schieben. Eine Sachstandsanfrage scheint dringend notwendig. Dass die sich das mit Buchgeld bezahlen lassen ist mittlerweile normal.
F: Der Antrag wurde mit der üblichen Begründung abgelehnt. Gemäß Rechtsbehelf ist nur noch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Frage: Welche Person klagt vor dem VWG? JP ist nicht prozessfähig und die NP nicht geschäftsfähig (=Voraussetzung für Prozssfähigkeit)
Und der Perso wird wahrscheinlich dort auch verlangt. Kann eine JP für eine NP dort etwas erstreiten?
A: Es gibt schon ein Grundsatzurteil deswegen ist eine erneutes Klagen Sinnlos. Zumal dies sich Jahre hinzieht.
GS TS3 Server
F: Ich hab gehört, es gäbe jetzt schon über 6 Mio GSler im EStA-Register und die führen mehrere Listen, um die offizielle entscheidende Grenzahl von 5 Mio noch nicht zu überschreiten. Wieviele davon sind denn im Rehctstand von 1913?
WO genau kann man denn mehr über die verschiedenen Listen, je nach Ableitung vermute ich, in Erfahrung bringen, auf der BVA-Seite jedenfalls nicht und auf Nachfrage sicher auch nicht.
PS: Ihr habt es sicher schon mitbekommen, was der BVA auf seiner Website mittlerweile schreibt:
Hinweis
Bitte berücksichtigen Sie, dass nicht immer ein gültiger Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit und somit der Aufwand eines Feststellungsverfahrens nötig ist. Bei vielen Behördenangelegenheiten ist es ausreichend, die Staatsangehörigkeit mittels Ihrer deutschen Personaldokumente oder Ihres bisher befristeten – inzwischen jedoch abgelaufenen – Staatsangehörigkeitsausweises zu belegen.
Erkundigen Sie sich daher zuvor bei Ihrer Auslandsvertretung oder der jeweiligen Behörde, ob z. B. für die erneute Passausstellung, Eheschließung, Durchführung eines Adoptionsverfahrens, tatsächlich ein Staatsangehörigkeitsnachweis in Form eines (aktuellen) Staatsangehörigkeitsausweises erbracht werden muss.
https://www.bva.bund.de/DE/Themen/Staatsangehoerigkeit/FeststellungStaatsangehoerigkeit/feststellungstaatsangehoerigkeit-node.html
A: Wir können uns hier zu Ihrer Frage nicht weiter auslassen.
Kleine Anfrage an den Landtag Baden-Württemberg
Es sind in der Republik des Bundes nur noch Straftäter unterwegs. Der Text der BVA ist schon Täuschung im Rechtsverkehr. Ihr Bediensteten werdet nicht davon kommen!!!
F: Oh, tut mir leid, der Fragesatz ist wohl in ne andere Dimension verschwunden.
Aber indirekt kann man ja auch die Fragen sehen:
Gibt es im Verwaltungsverfahren auch so was wie ein "erforderliches allgemeines Rechtsschutzbedürfnis?"
Wißt ihr auf welchen "allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatz" die anspielen? Wenn er doch ungeschrieben ist, woher wollen die SBs den kennen?
WAS kann man denen DARAUF genau antworten, also WIE kann man DAS als Unfug widerlegen?
A: Grundrechtsverletzung kann man nicht mit Rechtsschutzbedürfnis vom Tisch wischen. Nach GG darf die Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden. Aber die Ablehnung bedeutet den Entzug. Es sind einfach nur Straftäter und nicht mehr. Aber später will es wieder keiner gewesen sein. Aber wir werden ihnen die Rechnung präsentieren.
F: Hallo noch mal...
Ich hatte drum gebeten, hier schriftlich zu antworten, da ich grad technisch nicht in den TS kann. Also falls meine Rückbitte untergegangen hier noch mal meine ursprüngliche Frage… hilft sicher auch anderen! Besten Dank vorab!!!
Da ein berechtigtes Sachbescheidungsinteresse in Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit nirgends gesetzlich verankert ist, meinen Sie nun, sich bei Ihrer sog. Begründung zur geplanten Ablehnung auf ein erforderliches allgemeines Rechtsschutzbedürfnis als Ausdruck eines allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes berufen zu können, nachdem ein Antrag bei einer Behörde nur zulässig ist, wenn dafür ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse vorläge.
A: Otto, wir sind hier bei Fragen und Antworten. Eine Frage ist nur schwer zu erkennen. Das wird wohl der Grund für die nicht Beantwortung sein. Es ist aber egal was die Willfährigen Erfüllungsgehilfen sich einfallen lassen. Der Pass und der Perso sin kein Nachweis für eine Staatsangehörigkeit. Eine Ablehnung kommt dem Entzug der Staatsangehörigkeit gleich(BVerfGE 77, 137 - Teso). Nach GG darf niemanden seine Staatsangehörigkeit entzogen werden. Hier werden also Grundrechtsverletzungen von der BRvD Verwaltung begann. Ein Rechtsschutzbedürfnis kann von der Verwaltung also nicht geltend gemacht werden, da es schon Grundsatzurteile dazu gibt.
F: Ich habe letzte Woche einen Strafantrag mit Strafverfolgung per Fax mit Sendebericht abgeschickt wegen Verweigerung des FA. Eurer Erfahrung nach, reicht das oder sollte ich ihn zusätzlich noch ausgedruckt per Post lossenden? Wenn ja, reicht es dann als einfache Post oder muß es ein Einschreiben? Es sollen ja so manche „verschwunden“ gehen. Danke!
A: Per Fax ist in Ordnung.
F: Hallo, Ende Februar habe ich die kompletten Unterlagen f. d. GS per Post eingeschickt und ca. 10 Tage später eine Bestätigung bekommen. Das war´s. Sollte ich mal dezent nachfragen? Gibt´s da Vordrucke?
Vielen Dank
A: Eine Sachstandanfrage wäre eine gute Idee. Ein kleiner 3 Zeiler reicht.
F: Hallo Ihr Lieben. kann man ein französisches Dokument in dem die Staatsangehörigkeit mit "deutsch" allemande ( was ja KEINE Staatsangeh. ist) angegeben ist, so ohne weiteres an das BVA mitschicken? ich denke ruck zuck leiten die doch nicht nach Abstammung ab sondern drehen es so wie sie es brauchen !? die wollen ja unbedingt was haben dass wir die Franz. Staatsangeh. "nicht" haben.. bzw mit welcher wir uns in Frankreich aufhalten..
ganz schön kompliziert das Ganze...langsam verlässt uns der Mut.. immer was neues...LG und danke vorab schon mal recht herzlich für Eure Bemühungen...
A: Ich kann nur nochmal das schon geschriebene Wiederholen. Alles andere ist ihre Angelegenheit. Sie müssen Wissen was Sie machen. Hier wird seitens BVA ein Verweigerungsgrund gesucht. Ein schreiben von irgendwelchen Französischen Behörden wird nichts ändern. Es verlängert nur das Spiel. Geben Sie einfach die Erklärung ab und fordern Sie die Rechtsgrundlage für ihr Handeln ein.
F: Hallo - wer kann helfen - lebe in Brasilien seit 2009, in D Geboren alle Urdeutsch - Nachweise bis 1904 erbracht. Schickane und Ablehnung der Annahme des Antrages durch Generalkonsulat in São Paulo Brasilen. Mitarbeiter da verstößt gegen sämtliche Gesetze - absurd ! Unterlagen beim BVA in D eingereicht. Das zieht sich seit 09/2017 ! Ablehnung liegt seit 3 Monatenbeim GK in SP hier ! Keine Aushändigung bzw. Info das es da ist (kostet auch noch 18 €). Also kann ich jetzt Asylantrag stellen, weil ich als eigener deutscher Staatsbürger keinen Nachweis bekomme (Ablehnung) obwohl das GG Art. 117 das ja klar definiert ! Der Deutsche Pass lässt nur die Vermutung zu das jemand Deutsch ist. Der Nachweis erfolgt durch den Staatsangehörigkeitsnachweis ! Dafür gibt es die Behörden und das BVA. Was ist in diesem Land BRD eigentlich los ???
F: Schön guten Tag!
Die Ablehnung des Widerspruches FA droht: Hauptargument ist nicht mehr, daß der Paß und Perso reichen, sondern der Mißbrauch:
Der SB schreibt: „Zwar setzt §30 StAG kein besonderes Feststellungsinteresses voraus, allerdings ist anerkennt, daß vergleichbar mit dem im Verwaltungsprozess erforderlichen allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis als Ausdruck eines allgemeinen ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes auch im Verwaltungsverfahren vor Behörden ein Antrag zu zulässig ist, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat. Durch diesen Grundsatz soll ausgeschlossen werden, daß die Verwaltung nicht für ersichtlich nutzlose und unlautere Zwecke mißbräuchlich in Anspruch genommen wird.“
Ich habs überprüft, es ist fast wörtlich aus dem Potsdam-Urteil übernommen.
WAS kann man da entgegenhalten? a) Insgesamt b) gegen das Rechtsschutzbedürfnis c) gegen einen UNgeschriebenen Rechtsgrundsatz?
Besten Dank mit Bitte um schriftliche Antwort.
Otto