F: ich habe vor c.a 2 meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (nach RuStaG 1913) gestellt. Vor kurzem hat mir der SB eine Ablehnung zukommen lassen die er damit begründe das kein Sachbescheidinteresse vorliegt. Dies geschah ohne Nennung irgendwelcher Gesetze worauf er sich bezieht, ausser bei der Kostenteilung von 18€ konnte ich er mir die dazugehörigen Gesetze nennen, was ich schonmal ganz witzig fand ;-). Daraufhin habe ich ihm einen schönen Widerspruch geschickt. Unter anderen habe ich Ihn darauf aufmerksam gemacht gegen welche Gesetze er verstößt (BeamtStG,GG etc).
Nun kam heute sein Antwortschreiben wo er mir mitteilte das in Niedersachsen kein Widerspruchsverfahrensgesetz mehr existierte und ich die Sache einklagen soll. Im letzten Satz des Briefes zog er die Kosten von 18€ zurück da es sich ja um ein „Missverständnis“ handle was mich auch wieder zum Schmunzeln brachte.
Wie soll ich eurer Meinung nach vorgehen? Soll ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Herren einleiten? Wenn ja wie sollte diese am besten aussehen, wäre über eure hilfe sehr dankbar
F: Ich brauche Bitte ganz dringend antworten auf ein paar fragen. Ich habe seit Samstag meinen grünen Reisepass den ich ohne Probleme bekommen habe, am Montag habe ich den Personalausweis bei der gleichen Behörde abgeben wo ich meinen GS erhalten habe. Nun bin ich aber bis dato Hartz 4 erhalten. Nun denke ich kann es mir nun passieren das ich dieses aber nicht mehr bekomme und da ich lieber auf Nummer sicher gehen möchte würde ich gerne auf das Amt für Soziales gehen um mir von dort unterstützung zu holen. Kennen Sie jemanden der oder die so eine Situation schon angegangen ist und welche gesetze muss ich beachten das ich auf mein recht pochen kann .... mir raucht schon der Kopf .... ich lese seit ein paar Tagen im GG, BGB, SGB und muß nebenbei noch die Probleme die dank dem Jobcenter entstanden sind irgendwie bereinigen ( hab daß sogar Schriftlich vom Gericht bestätigt bekommen ) . Da wir ( meine Tochter und ich ) dank dem Jobcenter obdachlos geworden sind, muss ich erst mal wieder eine Wohnung finden . Ich wäre über antworten die mir weiter helfen sehr dankbar ...
A: Mehr Hilfe wie den besuch unseres Servers können wir Ihnen nicht anbieten.
F: ich muss nochmal fragen
ich habe einen antrag auf feststellung nach rustag gestellt.nun wurde mir ein dokument mitgegeben , was sich antrag auf erteilung eines staatsangehörigkeitsausweis nennt.bei dem antrag auf feststellung der deutschen staatsangehörigkeit nach § 30 staatsangehörigkeitsgesetz handelt es sich um eine einzelfallentscheidung,bei der ein schutzwürdiges sachbescheidungsinteresse erforderlich sein muss.
,, hiermit erkläre ich wahrheitsgemäß,dass ich aus folgenden gründen/zu folgendem zweck(nachweis beigefügt) ein schutzwürdiges sachbescheidungsinteresse an der festellung meiner deutschen staatsangehörigkeit habe,
was soll man den nun angeben?
A: Immer noch NICHTS!!! Seit Ihrer letzten Frage hat sich die Rechtsgrundlage nicht geändert. Es gibt immer noch keine Rechtliche Grundlage für das Begehren. Es kann sich auch um keine Einzelfallentscheidung handeln, denn es handelt sich um eine Festgestellt und nicht um eine Endscheidung. Selbst der §30 gibt das nicht her. Fragen Sie doch einfach mal nach der Rechtsgrundlage.
F: welchen grund ,soll man angeben wofür man einen festellungsantrag benötigt
A: KEINEN, es gibt keine Rechtliche Grundlage der Bediensteten einen Grund zu fordern.
F: soll ich schreiben ich hätte dem antrag nichts hinzuzufügen? oder sollte ich die rechtliche grundlage verlangen auf der sie diese zusätzliche erklärung erwarten?
dann noch bitte eine frage zu der geburtsurkunde. sie verlangen eine abschrift aus dem Geburtenverzeichnis. was ist der unterschied , oder auch wieder beschäftigungsprogramm?
meine beglaubigung auf der geb.urkunde ist vom nov. also ganz frisch. urkunde ist urkunde oder?
danke nochmal
alf
F: ich habe für mich und meine frau den antrag eingereicht, alle unterlagen vollständig, auch die geburtsurkunden selbstverständlich.
jetzt sollen wir eine "erklärung"unterschreiben die folgenden inhalt hat:
ergänzend zum antrag vom ...erkläre ich, dass ich alle angaben nach bestem wissen und gewissen gemacht habe. ich versichere, dass weder ich, noch eine der personen von denen ich die staatsangehörigkeit ableite die deutsche staatsangehörigheit ausgeschlagen, darauf verzichtet oder durch freiwilligen erwerb einer anderen staatsangehörigkeit verloren habe.
woher kommt nun diese "erklärung" ich habe auf offziellen anträgen abgeleitet und bin der meinung dass wenn es wirklich erforderlich wäre, es im antrag aufgenommen wäre.
gleichwohl habe ich doch mit meiner unterschrift auf dem antrag genau das gemacht oder?
dann wollen sie einen aktuellen auszug aus dem Geburtenregister, meine unterlagen sind aber aktuell also aus nov.17 und beglaubigt. was soll das?
die kopie des persos wollen sie natürlich und die originale sehen.
damit weiss ich umzugehen, allerdings frage ich mich was das mit den geburtsurkunden soll.
eigentlich sollte dem antrag nichts weiter hinzuzufügen sein. unsere ableitung ist wasserdicht. danke für die antwort und herzliche grüsse
alf
A: Auf den 1. Blick sieht es nach sauberer Arbeit des SB aus(außer Perso). Zu empfehlen ist es, dass deutsche vor deutsche Staatsangehörigkeit durchzustreichen oder die Unterschrift zu verweigern. Eine Begründung könnte sein, dass Vorfahren vor Hitlers Verordnung nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit waren. Die Erklärung wäre also zu ungenau und Ihre Bestätigung fehlerhaft.
F: Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage zu den Bearbeitungszeiten und fristen. Ich habe meinen Antrag im Juli/2017 eingereicht, nach kurzer Zeit hatte ich ein Schreiben erhalten wo nach dem Feststellungsinteresse gefragt wurde. Habe dem SB dann schriftlich mitgeteilt das es keine rechtliche Grundlage gibt usw. sowie auf verschiedene Gesetze und Urteile verwiesen.
Da es nach über 3 Monaten keine Info / Reaktion gab habe ich Ihnen eine Sachstandsanfrage geschickt mit einer Frist auf Ende November 2017, leider gab es bis heute keine Reaktion auf diese.
Nun stellt sich mir folgende Frage, gibt es eine max. Bearbeitungsdauer, wenn ja wie lange ist diese?
Ich überlege mir ob ich eine weitere Sachstandsanfrage schicken soll/muss oder ggf. gleich eine Untätigkeitsklage einreiche. Oder gibt es noch eine weitere Möglichkeit die ich anwenden könnte.
F: Guten Morgen
habt großen Dank für eure großartige Seite. Viele Fragen ließen sich bereits vor Antragstellung beantworten. Nun zu meiner Frage. Ich habe am 25.10.2017 einen Antrag zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit bei meiner zuständigen Ausländerbehörde gestellt. Am 15.12.2017 erhielt ich ein Schreiben mit folgenden Inhalt :
Sehr geehrter Herr
Für die abschließende Bearbeitung Ihres Antrags auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis bitte ich um die Vorlage bzw. Übersendung einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
Heißt das das der Ausweis bereits erstellt worden ist ?
Kann ich den Schein nach der Bezahlung gleich mitnehmen ?
Kann Ich mit dem Personalausweis zur Identifikation bei der Ausländerbehörde erscheinen und den Sachbearbeiter Einsicht nehmen lassen ? Ich gebe den Ausweis natürlich nicht aus der Hand.
Bitte verstehen Sie meine Frage nicht als unsinnig, ich möchte alles richtig machen und will keinen Fehler auf Grund von Unkenntnis machen.
A: Nein da ist der Vorgang noch nicht beendet. Ich würde dem SB mitteilen das für ihn das Kopieren des Persos verboten ist. Sie aber gerne bereit sind sich bei Abholung zu Identifizieren.
F: Man will mir meinen gelben Schein nicht ausstellen und verlangt ein Sachbescheidungsinteresse und beruft sich auf das Urteil von VG Hamburg 2. Kammer Urt. 10.01.2017, 2 K 6629/15
F: F: kann ich überhaupt noch den Staatenangehörigkeitsausweis beantragen? Ich habe alle Unterlagen zusammen und wollte damit zur Ausländerbehörde. Da sagt ein Freund von mir, dass man sich den Weg sparen kann, da das nicht mehr geht. Soll so seit September diesen Jahres sein.
Kann ich noch etwas tun? und wenn ja, was?
A: Es spielt keine Rolle ob es noch geht oder nicht. Es heißt eigentlich jetzt erst recht. Jeder abgelehnte Antrag ist ein Beweis ihrer Ohnmacht und bringt einen SB in den Straftatbestand. Nach der Ablehnung sind auch noch einige Schritte zu gehen.
F: Hallo guten Morgen. So jetzt habe ich beim Bürgermeister einen Termin wegen meiner Vollauskunft bzw. Der Glaubhaftmachung meiner Deutschen Staatsangehörigkeit. Die wollen mir das nicht eintragen! Was für Geschütze könnte ich noch auffahren? Danke.
A: Der ober Straftäter wird das natürlich richten! LÖL TS3 GS Server
F: Wie soll ich mich verhalten wenn mein Antrag abgelehnt wird?
F: Ich kenne nur die Namen meiner Eltern, ihre Geburtsdaten. Die unvollständigen Namen meiner Großeltern sind mir nur teilweise bekannt z B. Zweitname wie Kurt-Wilhlem. Ihr Geburtsorte kenne ich auch nicht. Ich weiß nur das sie aus Preußen, wahrscheinlich Ostpreußen stammen. Ich habe keine Verwandtschaft und bin somit auf Behörden angewiesen. Wie komme ich an die Urkunden heran? Bitte helfen Sie mir!!!
Freundliche Grüße
A: Die Informationen de Sie benötigen finden Sie auf dem Auszug aus den Geburtenregister des Kindes.
F: guten abend,
bin 1947 in gleiwitz geboren. leite auf meinen vater ab, geboren 1913 ebenfalls in gleiwitz. alle urkunden in kopie beigefügt. nun kommt folgendes: bei einer ersten prüfung sei festgestellt worden, dass kein hinreichender nachweis über das vorliegen der deutschen staatsangehörigkeit ersichtlich ist.
ich werde gebeten einen "aktuellen eheregisterauszug von mir beizubingen. dann soll ich schreiben ob ich im rahmen eines aussiederverfahrens nach den bundervertriebenengesetz in die brd eingereist sei, und man bittet um entsprechende nachweise.
ich will schreiben: meinem antrag ist nichts hinzuzufügen, meine heiratsurkunde ist eine beglaubigte urkunde von 1970 und ich kann nicht nachvollziehen was ein aktueller auszug besser kann, dann interessiert mich die frage nach dem aussiedlerverfahren nichct, anderer rechtskreis, bin mit meiner familie 1957 nach bamberg gekommen, interessiert aber für die ableitung nicht - oder?
was kann ich noch ergänzen?
danke
romo
A: Die Unterlagen müssen Sie schon beibringen. Alle müssen ihre Aufenthaltsorte nachweisen. Bei Ihnen bedarf das besonderer Unterlagen.
F: bei mir steht im esta trotz ableitung bis vor 1914 vom vater bei erworben durch " Geburt im Inland" ohne Abstammung. Und in der Spalte Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am steht mein Geburtsdatum. Die Deutsche Staatsangehörigkeit habe ich aber nicht feststellen lassen. Ich muss da nochmal nachhacken oder ?
A: Da müssen Sie wohl noch einmal ran. Fragen Sie doch mal den SB ob ihm dort ein Fehler unterlaufen ist.
F: Frage über weiteres Vorgehen?!
Habe Antrag GS beim Ausländeramt Eberswalde/ Brandenburg per Einschreiben mit Rückschein gestellt! Noch bevor der Rückschein ankam, waren schon die Schergen der BRiD GmbH mit der Wortmarke „Polizei“ bei meiner Mutter (war meine letzte Anschrift vor kompletter Abmeldung in der BRiD) und haben Sie belästigt sowie genötigt Auskünfte zu erteilen: in welchem Land ich lebe; aktuelle Tel. Nummer; und wenn sie nichts sagt, dass dann internationaler HB ausgestellt wird!
Unglaublich, was sich dieses Pack herausnimmt!
Frage : schriftlich oder telefonisch nachhaken? Wie sind die Erfahrungen?
Danke für Feedback
A: Einschüchterung und Zersetzung ist momentan die Wahl der Regierenden. Wie immer setzen das die Willfährigen Erfüllungsgehilfen des Faschistischen Systems um. Leider denken sie nicht über das Karma nach, was sie sich aufsacken. Die Frage ob schriftlich oder telefonisch stellt sich nicht. Es muss immer Gerichtsverwertbar sein. Somit fällt Telefon raus.
F: wie soll das gehen auf dem Papier umziehen?
F: kostenlose Vollauskunft verweigert - Amt TF Blankenfelde schreibt:
1. Was meinen Sie unter einer „Vollauskunft“ und
2. Wo soll dieses Schriftstück eingereicht werden ?
Was soll ich denen schreiben?
A: 1. § 10 BMG in Verbindung mit § 9
2. an Sie als Betroffener
F: Guten Tag, ich bekam von Klaus den Tip das ihr abelehnte Anträge zum Gelben registriert. Wie und unter welchen Voraussetzungen ist dieses möglich? Was ist mit diesen Registrierungen geplant? Ist es sinnvoll die Registrierungen bei den Alliierten zu melden und auch als Grundlage für eine Klage zu nutzen wegen Entzug der Staatsangehörigkeit und als Zeichen dass sich die Deutschen wieder rückmelden? Ich bin ein Admin der Gruppe "RuStaG Feststellung abgelehnt" aus Rostock und hier geht nichts mehr wie sich auch in der gesamten Gruppe Frustration breit macht. Herzlichst Mirko
F: Hallo, gestern waren wir (meine Frau, meine Tochter und ich) im Bürgerbüro (früher: Einwohnermeldeamt), um einen vorläufigen Paß zu beantragen. Was dort gestern abging, grenzt an bodenloser Frechheit: Erst wollte und die Sachbearbeiterin verklickern, dass es angeblich keine vorläufigen Pässe mehr gäbe. Dann hat meine Tochter den Kinderreisepass bekommen, aber nur unter der Bedingung, dass sie bzw. ich ihr gleichzeitig den teuren roten Paß für 60 Euro mitkaufen soll, sonst würde es den Kinderreisepass nicht geben. Bei meiner Frau wurde der grüne Reisepass absolut verweigert. Sie könne nur den Expresspaß bekommen und bekommt, obwohl wir ein Flugticket nach Russland vorgelegt haben, den grünen Paß nicht. Bei mir allerdings ging das ganz reibungslos. Bei mir hat die Sachbearbeiterin nicht nach Flugtickets oder sonstigen Nachweisen gefragt und ich musste auch den roten Paß nicht mit bestellen. Wie kann das sein, dass der eine gar keinen grünen Pass bekommt, der Zweite alles mögliche vorzeigen muss und den roten mitkaufen muss und der dritte Kunde (ich) den grünen sofort bekommt ohne den roten mit zu bestellen? Die Sachbearbeiterin konnte sich keinen Reim darauf machen und sagte mir nur, sie müsse das tun, was ihr die Software der Meldebehörde befiehlt. Ist das nicht krank? MfG Lutz
A: Ja das ist krank! Mit den Informationen kann man aber keine Erklärung geben. Es ist zu vermuten, dass es am unterschiedlichen Status der Personen liegt. Grade beim Junior lässt sich das sehen.
F: besitze den GS/RuSTAG; die Gemeinde verweigert mir den grünen Reisepass mit der Begründung: es gibt nur den roten Reisepass, einen Grünen gibt es bei uns nicht. Einen
vorläufigen Personalausweis kann ich Ihnen geben. Wie gehe ich vor um den grünen Reisepass zu erhalten? Danke für die Antwort.
A: Da werden Sie in Ihrer Gemeinde keine Chance haben. Die Damen haben eine hohe kriminelle Energie. Eine Argumentation mit den Gesetzen der BRD, wird erst gar nicht zugelassen. Besonders Frau Klein(Ableitungsteiler) und Frau Heilwig Kingerske(SB) sind hochgradig kriminell. Täuschung im Rechtsverkehr ist bei den Damen Standard. Das sehen Sie ja schon an der Aussage, dass es den grünen Reisepass nicht gibt. Gerne werden auch angebundene Mafia Strukturen eingebunden und ungerechtfertigte Anzeigen erstattet. Die auch dort willfährig umgesetzt werden. Ein Kontakt empfiehlt sich nur mit wenigstens 2 Zeugen. Ihnen bleibt nur ein Weg, Sie sollten auf dem Papier umziehen.
F: Hallo, ich brauche nochmals eure Hilfe. Meine Tochter (im Besitz des GS) hat für ihren 3 Monate alten Sohn den Antrag gestellt. Die Antwort war, es besteht kein Sachinteresse, da er im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist, da die Mutter diese besitzt. Den Staatsangehörigkeitsausweis hat sie jedoch nicht erhalten. Was müssen wir tun, damit auch unser Enkel in den Besitz dieses Ausweises gelangt? Viele Grüße
F: Hallo, seit meinem Wiederspruch gegen das "fehlende Sachbescheidungsinteresse"
sind mehr als 3 Monate vergangen was jetzt?
F: Auf meinem Staatsangehörigkeitsausweis steht.: Ort. Datum 16.10.2017 Landratsamt Renz und über Renz eine Paraphe. Nichts von Landrat oder sonstiges. Passt das?
A: Der Auftraggeber steht doch da. Also alles gut.
F: Aber ihr könnt uns Tipps geben oder?
A: Aber es steht doch in Ihren letzten 20 Fragen alles drin! Wie lange wollen wir uns den hier mit der Kleinigkeit aufhalten. Sie sollten vielleicht auch mal die Fragen und Antworten von anderen lesen.