Besucher letzten 24h:
843
Besucher letzte Woche:
7.113
Besucher letzten Monat:
30.555
Besucher gesamt:
3.871.695
Besucher online:
3


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2845

10.11.2024

1488

03.11.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3390

22.11.2024

30.11.2017
Iceqtbc
F: Wie gehe ich vor? Bürgermeister?

A: Eine Einzelbetreuung können wir Personell und Finanziell nicht leisten.


30.11.2017
Iceqtbc
F: Der Begriff stammt aber ganz Eindeutig aus der NS Zeit. Egal, die wollen mir ums verrecken nicht die Glaubhaftmachung meiner Deutschen Staatsangehörigkeit eintragen. Die Vorgesetzte der SA wollte mir noch meinen Staatsangehörigkeitsausweis aus den Fingern reißen! Sie bräuchte den um nachzuprüfen, im Zusammenhang mit den Gesetzen die ich geäußert habe. Was geht eigentlich langsam ab?

A: Langsam sollte doch auch Ihnen klar sein das wir hier in einer Faschistischen Diktatur leben. Natürlich wollen die das ums Verrecken nicht, denn das hat ja Konsequenzen.


30.11.2017
Iceqtbc
F: Guten Morgen, ich war gerade bei mir auf dem Einwohnermeldeamt, und würde als Reichsbürger beschimpft, darf ich das bei der Polizei zur Anzeige bringen?

A: Das ist nicht Sinnvoll, der der Begriff Reichsbürger ist komischer weise keine Politische Verdächtigung. Dazu gibt es schon Urteile. Sie hätten besser den SB zuerst in seine Reichsbürger Konditionierung setzen sollen. Dann wäre die Beschimpfung ausgeblieben und der SB hätte einen Grund zum Nachdenken gehabt.


28.11.2017
helge
F: habe auch ablehnung bekommen mit der aussage ;einschutzwürdiges sachbescheinigungsiteresse in bezug auf die von ihnen beantragte,jedoch ersichtlich nutzlose feststellung besteht deshalb nicht.vielmehr ergibt sichbereits aus ihren eigenen antragsangaben ,denen zufolge sie neben ihrer duetschen staatsangehörigkeit die staatsangehörigkeit "Preussen"gemäß §4 abs.1 dse RuStAG 22.07.1913 erworben zu haben wollen,zweifelsfreiu.ohne jeden weiteren prüfungsbedarf eine missbräuchlichkeit ihres feststellungsbegehrens ,vgl. verwaltunngsgericht potsdam,urteil vom 14.03.2016-VG 8 K 4832/15 .könnt ihr mir da helfen in widerspruch zu gehen .Mfg

A: TS3 GS Server


28.11.2017
Iceqtbc
F: Die Gemeinde sagt zu mir sie können den Hinweis nicht eintragen. Sie könnten an der ganzen Maske nichts verändern! Stimmt das?

A: Wie lange wollen Sie sich noch verarschen lassen. Ihre SB können nichts eintragen? Wozu sitzen die denn da? Dafür gibt es extra ein Eingabe Feld. Wenn der SB nicht die Berechtigung hat das zu tun, muss eben jemand kommen der die Berechtigung hat. Alles andere ist mache und abwimmeln. Ich hatte Ihnen schon mal geschrieben, dass die Reichsbürgerschulung funktioniert.


25.11.2017
SiSu
F: vom Amt TF Brandenburg bekam ich heute: ihr Antrag 3V, F vom 19.9.2017 : Zahlungsaufforderung / Gebuehrenvorschuss: ....Ihr Feststellungsantrag hat offensichtlich keinen Erfolg nach Paragr. 25 A 1+2VwVfG1.a, denn dass ich deutscher bin, steht zweifelsfrei fest. Eine Antragsruecknahme regt Frau Bernhardt daher an Nun habe ich trotzdem ueberwiesen. Correct?

A: Der Versuch, dass Sie den Antrag zurücknehmen ist legitim. Ihr handeln kann man auch als Willenserklärung verstehen. Es kann ja kein Problem sein wenn es zweifelsfrei fest steht, Ihnen den GS auszustellen.


22.11.2017
Heuer
F: mein Gelber Schein ist vom Kreis/Der Landrat "im Auftrag" mit Siegel unterschrieben. Kann ich mich damit zufrieden geben oder sollte Widerspruch eingelegt werden?

A: Der Auftraggeber ist benannt und der SB hat im Auftrag unterschrieben. Also alles in Ordnung.


22.11.2017
Micha
F: Ich stelle diese Frage für den Fall, dass nach meiner Antragstellung, die ich unabhängig von dem unten stehenden beabsichtige, eine Begründung dafür verlangt wird, wovon ich ausgehe. Die Frage hatte ich schon einmal gestellt; falls möglich, wäre es hilfreich für mich, wenn sie jemand ihrem Sinn nach beantworten würde. Frage: Ich beabsichtige, eine Frau, die italienische Staatsangehörige ist, zu heiraten. Dafür muss ich gegenüber den italienischen Behörden den Nachweis erbringen, dass ich deutscher Staatsangehöriger bin. Ich benötige dafür also den Staatsangehörigkeitsausweis. Damit würde bei dessen Beantragung aus Sicht der deutschen Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörde das sogenannte Sachentscheidungsinteresse bestehen. Wie muss ich nun der deutschen Behörde gegenüber die beabsichtigte Heirat nachweisen? Reicht eine einfache Erklärung von uns zukünftigen Eheleuten? Muss eine direkte, ausdrückliche Anforderung der italienischen Behörden an mich über den Nachweis meiner Staatsanghörigkeit nachgewiesen werden? Vielen Dank!

A: Ich schreibe Ihnen nochmal deutlich. Ein Sachentscheidungsinteresse gibt es für den SB nicht. Sollte dieses verlangt werden, begeht der SB mehrere Straftaten. Die Aufgabe von zukünftigen GS Trägern kann es nicht sein, das noch zu unterstützen. Zumal dann auch die Frage der Beihilfe aufkommt. Bedenken Sie, dass Sie mit Ihren Gedanken die Wirklichkeit steuern. Wenn Sie also denken, dass Sie Probleme bei der Beantragung bekommen werden diese auch eintreffen. Probleme werden gelöst, wenn sie auftreten. Sie werden nicht alles im Vorfeld ausgeschlossen bekommen.


22.11.2017
Micha
F: Ich beabsichtige, eine Frau, die italienische Staatsangehörige ist, zu heiraten. Dafür muss ich gegenüber den italienischen Behörden den Nachweis erbringen, dass ich deutscher Staatsangehöriger bin. Ich benötige dafür also den Staatsangehörigkeitsausweis. Damit würde bei dessen Beantragung aus Sicht der deutschen Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörde das sogenannte Sachentscheidungsinteresse bestehen. Wie muss ich nun der deutschen Behörde gegenüber die beabsichtigte Heirat nachweisen? Reicht eine einfache Erklärung von uns zukünftigen Eheleuten? Muss eine direkte, ausdrückliche Anforderung der italienischen Behörden an mich über den Nachweis meiner Staatsanghörigkeit nachgewiesen werden? Vielen Dank!

A: Ein Sachentscheidungsinteresse gibt es nicht, also muß es auch nicht nachgewiesen werden. Straftäter sollten beim Begehen der Straftaten nicht auch noch unterstützt werden.


22.11.2017
chaibli
F: wie kann ich eine Klage in Den Haag einreichen? Die Behörde will mir die Waffen streitig machen und geht auf die Haager Landkriegsordnung nicht ein.

A: Warum wollen Sie zum Mafia Paten und sich über seinen Mitarbeiter beschweren. Suchen Sie einen anderen Weg.


20.11.2017
Tommy
F: Habe eine Ablehnung auf meinen Antrag bekommen weil das erforderliche schutzwürdige Sachbescheidungsinteresse fehlt. Ist das jetzt eine neue Masche der Verwaltung die Anträge zu blocken? Wie kann ich den mir zustehenden Schein trotzdem bekommen. Auf welche Gesetze kann ich verweisen? Es ist ja eh schon ein Unding das ich in der Holschuld bin. Danke im voraus!

A: Bitte kommen Sie in unseren Teamspeak. Dort ist jeden Freitag ab 19 Uhr ein Team vor Ort und man wird Ihnen exakt und fallbezogen helfen. Sie benötigen dazu lediglich ein Mikrofon oder ein Kopfhörer/Mikrofon-Kombigerät.

TS3 GS Server


20.11.2017
luma
F: F:ich habe nach über 3 monaten und vier rückfragen zum verbleib meiner feststellungs-unterlagen dem amtsleiter meiner wissenschaftsstadt mitgeteilt, daß sich auch die örtliche presse für offensichtliches behördenversagen interessieren dürfte. er soll sich mal bei der homepage rhein-sieg-kreis unter "ordnungsverwaltung" über dort mögliche 4 wöchige bearbeitungsfristen informieren,auch § 10 EUStAübk ist für ihn ja verbindlich.über sein nicht haftungbefreiendes erfüllen von "handlungsanweisungen" habe ich ihn auch schon aufgeklärt.vermutlich erhalte ich jetzt die standard-hinhalte-antwort.wie komme ich weiter? in den rhein-sieg-kreis umziehen?

A: Bitte kommen Sie in unseren Teamspeak. Dort ist jeden Freitag ab 19 Uhr ein Team vor Ort und man wird Ihnen exakt und fallbezogen helfen. Sie benötigen dazu lediglich ein Mikrofon oder ein Kopfhörer/Mikrofon-Kombigerät.

TS3 GS Server


19.11.2017
Smith
F: Sie beantragten die Feststellung der deutschen Staatsangehörogkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis. Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird grundsätzlich nur dann benötigt , wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. Sie haben weder dargetan, weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in ihrem Falle gleichwohl zweifelhaft und klärungsbedürftigt ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte, noch ist dies auch nur ansatzweise ersichtlich. Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in ihrem Fall offentsichtlich von niemandem angezweifelt wird, steht ihrem Antrag somit ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegenund ich beabsichtige diesnen abzulehnen. Sie haben daher gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) NRW Gelegenheit, sich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens zu äußern. Gleichzeitig besteht innerhalb dieser Frist die Möglichkeit, alle für Sie günstigen Um-Stände und Belange geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist geltend gemachte Umstände oder vorgelgte Nachweisekönnen unberücksichtigt bleiben. Wie reagiere ich darauf

A: Bitte kommen Sie in unseren Teamspeak. Dort ist jeden Freitag ab 19 Uhr ein fachkundiges Team vor Ort und man wird Ihnen exakt und fallbezogen helfen. Sie benötigen dazu lediglich ein Mikrofon oder ein Kopfhörer/Mikrofon-Kombigerät.

TS3 GS Server


19.11.2017
Germania1887
F: Hallo zusammen, Ich habe den Antrag Staatsangehörigkeitsausweis mit allen Urkunden und Belegen an meine zuständige Ausländerbehörde in Krefeld NRW per Einschreiben geschickt nun kriege ich folgenden Brief zurück. " Sehr geehreter Herr Kaiser, Sie beantragten die Feststellung der deutschen Staatsangehörogkeit und die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis. Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird grundsätzlich nur dann benötigt , wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. Sie haben weder dargetan, weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in ihrem Falle gleichwohl zweifelhaft und klärungsbedürftigt ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte, noch ist dies auch nur ansatzweise ersichtlich. Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in ihrem Fall offentsichtlich von niemandem angezweifelt wird, steht ihrem Antrag somit ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegenund ich beabsichtige diesnen abzulehnen. Sie haben daher gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) NRW Gelegenheit, sich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens zu äußern. Gleichzeitig besteht innerhalb dieser Frist die Möglichkeit, alle für Sie günstigen Um-Stände und Belange geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist geltend gemachte Umstände oder vorgelgte Nachweisekönnen unberücksichtigt bleiben. Sollten Sie von ihrem Äußerungsrecht keinen Gebrauch machen, werde ich nach Akten-lage entscheiden MFG Im Auftrag Fundermann

A: Bitte kommen Sie in unseren Teamspeak. Dort ist jeden Freitag ab 19 Uhr ein fachkundiges Team vor Ort und man wird Ihnen exakt und fallbezogen helfen. Sie benötigen dazu lediglich ein Mikrofon oder ein Kopfhörer/Mikrofon-Kombigerät.

TS3 GS Server


18.11.2017
WauWau
F: Hallo liebe Mitstreiter, habe ein Problem mit meinen Ausweis RuSTAG, hab ein Bescheid bekommen von der Landesdirektion Sachsen weil ich Widerspruch gegen STAG eingelegt habe. Kann mir da jemand weiter helfen! Wie ich weiter vorgehen muß / kann! An bei das Schreiben per PDF! MfG. Alfred Schubert e-Mail: heda2326@hotmail.de

A: GS TS3 Server


18.11.2017
Didi
F: Habe heute (17.11.2017) eine Ablehnung meines Antrags bekommen unter Hinweis auf fehlenden Sachbescheidungsinteresses (lt. Urteil Verwaltungsgericht Potsdam vom 14. März 2016 K - 4832/15. War es das jetzt mit einer weiteren Initiative ?

A: Bitte kommen Sie in unseren Teamspeak. Dort ist jeden Freitag ab 19 Uhr ein Team vor Ort und man wird Ihnen exakt und fallbezogen helfen. Sie benötigen dazu lediglich ein Mikrofon oder ein Kopfhörer/Mikrofon-Kombigerät.

TS3 GS Server


14.11.2017
Michaela
F: Hallo, nach 3 monatiger Bearbeitung habe ich endlich eine Antwort auf die Beantragung des GS bekommen. Es wurde eine Anhörung nach dem § 28 VwVfG NRW daraus gemacht. Sie sagen, dass ein Staatsangehörigenausweis nur dann benötigt würde, wenn die dt. Staatsangehörigkeit zweifelhaft oder ein urk. Nachweis von einer dt. oder ausl. öffentl. Stelle verlangt wird. Ansonsten würde die dt. Staatsangeh. mit dem gültigen PA oder Pass glaubhaft gemacht, denn die Erstellung dessen, setzt voraus, dass die dt. Staatsangeh. nachgewiesen ist. Angebl. würde ich die dt.Staatsangeh. besitzen, lt. meiner eigenen Angaben (im Antrag)??? (Ich habe den Antrag gem. euer Ausfüllhilfe gestellt.) Sollte ich keinen weiteren Grund für die Antragsstellung vortragen und belegen, beabsichtigt man den Antrag kostenpflichtig abzulehnen. Wie kann ich argumentieren? Vorab vielen Dank

A: Bitte kommen Sie in unseren Teamspeak. Dort ist jeden Freitag ab 19 Uhr ein Team vor Ort und man wird Ihnen helfen. Sie benötigen dazu lediglich ein Mikrofon oder ein Kopfhörer/Mikrofon-Kombigerät.

TS3 GS Server


13.11.2017
Freddy
F: Heute habe ich versucht meinen Antrag, inkl. Anlagen/Nachweisen bis 1892, einzureichen. Leider ohne Erfolg. Die Dame kannte diese Bescheinigung nicht und war der Meinung, dass sie die Annahme/Bearbeitung ohne Angabe von Gründen ablehnen könne. Ich hätte ja einen deutschen Personalausweis und das würde ja ausreichen. Kann ich mich ggf. an eine Stelle, als die Ausländerstelle des Landkreises wenden?

A: Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!


11.11.2017
Moritz
F: Ein freundliches Hallo. Mein GS ist soweit korrekt. Aber im Registerauszug heißt es: Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am 12.09.2017; Erworben durch: Sonstiger Erwerbsgrund. Sämtliche Ahnennachweise bis vor 1913 habe ich erbracht. Das heißt, man verweigert mir das Abstammungsprinzip, was ich für inakzeptabel halte. Den Sachbearbeiter habe ich vor einen Monat auf den Fehler hingewiesen und freundlich darum gebeten, die Daten ans BVA zu korrigieren. Das hat anscheinend einen Totstellreflex ausgelöst. Wie soll ich mich weiter verhalten? Danke schön und Grüße

A: Bei Erwerbsgrund sollte Geburt(Abstammung) stehen. Fragen Sie freundlich bei den SB nach, ob ein Fehler aufgetreten ist. Er scheint etwas unerfahren zu sein.


11.11.2017
Reddington2017
F: Hallo nochmals, Nein ihr versteht nicht, meine Frage war eine andere.Zudem wurde bis nach RuStAG abgeleitet, im EStA ist alles richtig drin Geburt (Abstammung) auch dort wird der Familienname richtig geschrieben. Sie weigern sich einfach auf dem gelben schein ihn richtig zu schreiben. Zudem hab ich von einem Bekannten den Schein gesehen gleiche Behörde vor 4 Jahren gleicher Unterzeichner. Da war der Familienname richtig geschrieben. Konnte es sich sogar aussuchen ob Mustermann oder M u s t e r m a n n. Sie machten es somit richtig früher. Meine Frage lautet nochmals: ob es Einschränkungen gibt bei der schreibweise wenn man gewissen Rechte dadurch einfordern möchte?! Habt ihr Hinweise dazu? Das will ich wissen. Und ob das EStA hier überwiegt weil alles dort richtig ist?

A: Nein, denn Sie haben diese Straftat nicht zu verantworten. Es liegt an Ihnen Ihre Rechte durchzusetzen. Vordern Sie den SB schriftlich auf den Mangel abzustellen. Er soll hinterher nicht sagen können die Führerin war es, ich habe von nichts gewusst. Fangen Sie einfach an den GS zu leben.


10.11.2017
Wilfried
F: Hallo, die letzten Monate auf verschieden Versammlungen mitbekommen, dass Leute mit gelben Schein massiv von "NGO-brd-Behörden" "auf´s Korn" genommen werden/wurden, sich dann allein durch beißen müßen und mit enorme Strafgelder bedroht werden ? Gibt es eine Zentrale Stelle wo solch Leute sich hinwenden können, um vor der auf Datenbestand "Besitzer gelber Schein" zunehmenden Willkür seitens der NGO-brd-Einrichtungen, Schutz zu erfahren bzw. Rechtsbeistand zu bekommen ? Danke für Hinweise, freundlichen Gruß

A: Die größte Hilfe können Sie sich selbst sein: Lernen Sie mit den Personen, der natürlichen und der jurisischen, richtig umzugehen und deren Rechtskreise nicht zu vermischen oder falsch einzusetzen. Werden Sie in Rechtsfragen sicherer. Je mehr Sie wissen und dieses auch richtig handhaben, desto weniger Probleme werden sich ergeben. Natürlich ist das mit etwas mehr zeitlichem und geistigem Aufwand verbunden, und Gesetze sind auf den ersten Blick auch keine spannende Lektüre. Aber es ist wichtig und notwendig. Leider müssen wir nämlich oftmals feststellen, daß bei diesem Thema durch Unverständnis und falsches Handeln vielen unnötigen Problemen Tür und Tor geöffnet werden.
Vor Willkür kann uns das allerdings nicht bewahren, und Sie haben Recht, Fälle von ungerechtfertigter bis schwerstkrimineller Willkür gibt es leider viel zu viele. Es macht auch wenig Sinn, Gerechtigkeit zu erwarten, wenn man sich bei der einen Hand darüber beschwert daß die andere böse war. Aber: Mit jedem Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft schaffen Sie ein offenes Verfahren, welches später aufgearbeitet werden kann und muß, denn die Damen und Herren unterschreiben die üblichen Verfahrenseinstellungen nicht. Somit hilft jeder Strafantrag, den Herrschaften die eigenen "Täterkarteien" zu erweitern und die Straftaten zu Dokumentieren. Für die Dauer des Verfahrens landen die Beschuldigten im MiStra-Register, was sich finanziell und beförderungsbezogen nachteilig auswirkt. Das sollte JEDEN dazu ermuntern möglichst auch wirklich Strafanträge zu stellen, wenn Straftaten begangen wurden. Und heben Sie etwaigen Schriftverkehr sowie weitere Beweise sorgfältig auf.
Einige Gemeinschaften und Systemkritiker unterhalten zentrale Register für Straftaten durch Mit- und Zuarbeiter der Verwaltung. Ob da etwas für Sie dabei ist bleibt Ihrer eigenen Einschätzung überlassen.
Zum Abschluß möchte ich Sie noch ermutigen nicht aufzugeben und sich nicht "unterkriegen" zu lassen. Natürlich weht uns Gegenwind entgegen, und es ist nicht immer einfach. Die Verwaltung wehrt sich dagegen, daß sich der Eigentümer zurück meldet, denn es geht um ihr Geschäftsmodell, welches ihnen bislang die Taschen im Übermaße gefüllt hat. Aber sie können es nicht verhindern: Jeden Tag merken weitere Menschen daß hier etwas verkehrt läuft und machen sich auf den Weg zur Wahrheit. Und wer erst mal "erwacht" ist lässt sich nicht so einfach wieder sedieren. Bleiben Sie zuversichtlich!


10.11.2017
Markus
F: Hallo, ich habe nach 3 Wochen nun meine Staatsangehörigkeitsurkunde bekommen, allerdings sieht das Ding ungültig aus, da sowohl Unterschrift als auch Stempel fehlen. Die Schreibweise meines Namens ist in Ordnung. Unten, wo eigentlich Unterschrift und Stempel sein sollten steht: „Die vorstehende amtliche Urkunde in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ist maschinell erstellt und daher ohne Unterschrift gültig.“ Merkwürdig ist auch, dass der Sachbearbeiter von mir keine 25 Euro haben will. Er meinte, dass die Urkunde gebührenfrei ist. Den EStA-Auszug habe ich jetzt angefordert. Soll ich gegen die Entscheidung vorgehen? MfG Markus

A: Bitte kommen Sie in unseren Teamspeak. Wir werden uns umgehend darum kümmern.

TS3 GS Server


09.11.2017
Nala
F: Hallo erst einmal, ich habe gestern eine Ablehnung wegen fehlendes Sachbescheidungsinteresse bekommen, mit dem Verweis das ich im Melderegister der Stadt Dresden ausschließlich mit der deutschen Staatsangehörigkeit eingetragen und zudem im Besitz eines aktuellen Reisepass sowie Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland bin. Kleine Anmerkung, mein Perso war bis 3.3.2015 gültig und mein Reisepass bis 19.11.2017. Was kann ich tun.

A: TS3 GS Server


08.11.2017
Blogger
F: Hallo, heute haben mein Mann und meine Tochter eine Ablehnung des Staatsangehörigkeitsausweises bekommen. Gründe: Einmal sollte der Verwendungszweck angegeben werden. Und zweitens, ich schreibe es mal wortwörtlich hierher: Die Missbräuchlichkeiten Ihres Begehrens ergibt sich ferner zweifelsfrei aus den Antrag gemachten Angaben zu einer nicht existenten Staatsangehörigkeit Preußens und der geforderten Anwendung des nicht mehr gültigen RuStAG in der Fassung von 1913. Jetzt haben wir 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch, den ich ans Landratsamt stellen kann oder beim Regierungspräsidium. Die Gebühr der 25 Euro wurde einbehalten. Wie sollen wir jetzt darauf reagieren? Danke für Eure Hilfe.

A: Bitte kommen Sie am Freitag ab 19 Uhr in unsere "Sprechstunde", dort werden wir Ihnen helfen und die weiterführenden Schritte erörtern.

http://ts3.gelberschein.net/


05.11.2017
Lorenz
F: Hallo. Habe bei Abgabe meines Antrages auf Feststellung der deutsch. Staatsangehörigkeit auch meinen Reisepass kopieren lassen. Den GS habe ich relativ schnell (sogar zugeschickt) bekommen, Schreibweise ist Max Moritz M u s t e r m a n n. Sollte ich wegen Kopie des Passes irgendeiner Form nochmal was unternehmen ? Evtl. Akteneinsicht oder sonstiges? Oder ist durch die Schreibweise auf meinem GS alles bestens? Was mich etwas stutzig gemacht hat, dass alles soo reibungslos gelaufen ist: Die Verwaltungsmitarbeiterin war fast schon ängstlich beim Durchschauen meines Antrags. Den GS bekam ich nach ca. 2 Wochen per Post zugestellt. Darüber hinaus habe ich bei dem Antrag V meines Großvaters geb. 1904 im Staat Königreich Bayern bei "4.Angaben zu anderen Staatsangehörigkeiten des Vorfahren" nichts eingetragen. Könnte das ein Fehler gewesen sein, oder reicht es aus, dass ich bei 1.7 Geburtsstadt "Königreich Bayern" eingetragen habe? Vielen vielen Dank für Eure Hilfe.

A: Bedanken Sie sich bei dem Sachbearbeiter. Er scheint alles richtig gemacht zu haben. Also durchatmen und anfangen den GS zu Leben.


Ergebnisseite 19 von 60
<<  <  14  15  16  17  18  19  20  21  22  23  24  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour