F: Behörde fordert Darlegung eines Feststellungsinteresses sowie begründete Unterlagen. Zudem wird auf rechtskräftiges Urteil des VG Minden, 11 K 630/16 vom 02.03.2017 verwiesen, welches dieses Feststellungsinteresse voraussetzt. Ohne begründete Unterlagen keine weitere Bearbeitung. War es das jetzt mit dem gelben Schein?
A: Hier sind Willfährige Erfüllungsgehilfen am Werken. Diese bekommen ihre Handlungsempfehlungen per E-Mail und werten das als eine gesetzeskonforme Dienstanweisung. Das Urteil ist eine Einzelentscheidung und auf Sie nicht anwendbar. Es gibt auch keine rechtliche Grundlage für ein Feststellungsinteresse. Sie haben einen Antrag eingereicht diese bedarf auch eines Bescheids. Einfach nicht weiter bearbeiten, zeigt die hohe kriminelle Energie der Bediensteten. Das sind die Herrschaften die andere als Reichsbürger bezeichne. Leider fehlt ihnen auch etwas Selbstreflexion. Besuchen Sie uns auf dem TS3 GS Server.
F: Hallo, ich habe beim Widerspruch schreiben das Urteil vom Verwaltungsgericht Potsdam
mit einfließen lassen, und es wie folgt formuliert: Außerdem weise ich Sie darauf
hin, dass das von ihnen genannte Urteil des
Verwaltungsgerichts Potsdam vom 14. März 2016 - VG 8 K - 4832/15 ein Einzelurteil
ist, und daher nicht auf mich angewandt werden kann.
Kann ich das so stehen lassen? Danke.
A: Das gibt einen Daumen hoch.
F:
Hallo
nach nun endlich 8 Monaten Wartezeit seit meiner Beantragung des GS habe ich mal eine Antwort vom BVA bekommen und weiss nun nicht genau ob alles korrekt ist. Denn meinen Antrag habe ich komplett korrekt abgeschickt mit beglaubigten Auszügen aus dem Geburtenregister bis zu meinem Urgrossvater (1908).
Folgendes Schreiben kam nun bei mir an im Wortlaut:
Sehr geeehrter Herr xxxxx
Zur weiteren Bearbeitung benötige ich noch folgende Unterlagen (soweit nicht anders vermerkt, im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie, bei fremdsprachigen Unterlagen mit beglaubigter deutscher Übersetzungdurch einen amtlich vereidigten Übersetzer):
– Heiratsurkunde der Eltern der antragstellenden Person
– Heratsurkunde der Urgrosseltern väterlicherseits
– Angaben aller Wohnorte des Vaters, Grossvaters und Urgrossvaters mit Staatenbezeichnung
Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass die einzureichenden Unterlagen Bestandteil der hier geführten Verwaltungsakte werden.
MfG
im Auftrag
J.M.
Warum die Heiratsurkunden auch noch? Und warum die Wohnorte und wie finden man diese allenfalls heraus? Oder ist das nur eine Schikane gegen die man sich wehren könnte?
Besten Dank für eure Antworten!
NeoFreigeist
A: Die Heiratsurkunden gehören dazu. Die Wohnorte des Vaters, Großvaters und Urgroßvaters sind nicht mehr zu ermitteln.
F: Standesamt Potsdam verweigert Annahme Antrag Feststellung Staatsangehörigkeit weil nur noch ausgestellt wird wenn es eine Behörde anfordert bzw. Zweifel an Person besteht.
Was ist nun zu tun?
A: Antrag mit Einschreiben Rückschein an die Behörde. Damit man wenigstens irgendwas Schriftliches für Ihre Straftaten in der Hand bekommt. Melden Sie sich wieder nach Antwort.
F: ich und meine Lebensgefährtin hatten vor vier Wochen eine Ablehnung von der zu bearbeiteten Stelle bekommen, haben Fristgemäß Widerspruch eingelegt und haben deutlich gemacht das wenn wieder eine Ablehnung kommt,wir dann eine Srafanzeige stellen werden. Habe daraufhin die bisherige Sachbearbeiterin angerufen wie weit denn die Angelegenheit wäre. Daraufhin kam die Antwort das nicht Sie sondern Ihre Chefin dies bearbeite. Habe an die Chefin entsprechende Gesetze der EU zukommen lassen. Die Ihr gesetzte Frist war heute zu Ende. Habe die Chefin heute angerufen, sie sagte es würde die Sachbearbeiterin machen aber diese wäre seit heute in Urlaub und Sie käme erst am 18.09.2017 wieder zurück. Es wird auf diesem Amt von einer zur anderen Person immer hin und her geschoben. wir hoffen das Ihr uns helfen könnt
A: Anrufen ist immer die schlechteste Lösung. Gerichtsverwertbares Papier wäre besser gewesen. Schreibt die also an, mit einer Frist von 3 Wochen. Wenn bis dahin nichts kommt geht Ihr davon aus, das eine Bearbeitung nicht stattfindet. Nach Ablauf der Frist wird dem Europäischen Rat die Vertragsverletzung zur Anzeige gebracht. Das ganze per Einschreiben Ruckschein oder persönliche Abgabe mit Empfangsbestätigung. Ist die Frist erwartungsgemäß Ergebnislos abgelaufen, meldet euch auf unserem ts3 Server.
F: Hallo, ich habe Post vom Ordnungsamt/Ausländerbehörde bekommen.
Und mein Antrag wurde mir zurück geschickt mit der Begründung das der Perso
und Reisepass ja der Nachweis für die Deutsche Staatsangehörigkeit sind,
und in meinem Fall ja niemand meine DEUTSCHE Staatsangehörigkeit anzweifelt
PAuswG bla bla "Sie erhalten den Antrag zu unserer Entlastung zurück".
Und natürlich hat niemand diesen Wisch unterschrieben und selbstverständlich
auch kein Name vom SB nur MfG, ihr kennt ja das Spiel.
Mir ist bewusst das die nur bluffen das sieht man schon daran das niemand mit
seinem Namen dafür steht. Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Danke.
F: Sehr geehrtes GS-Team ! Bitte zwei Fragen: 1. Ich habe mir bei meiner Wohnsitzgemeinde einen "erweiterten Melderegisterauskunft" geholt mit den Eintrag Staatsangehörigkeit: deutsch ! Da diese Eintragung für mich fehlerhaft war, habe ich mir im Anschluss die "Vollauskunft" geholt mit den Eintrag Staatsangehörigkeit: deutsch aber hier mit der Zusatzeintragung: Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit. Reicht das ? Ist das in Ordnung ? Denn eine andere Eintragung im "nur erweiterten Melderegisterauskunft" ist nicht möglich und wird von der Gemeinde in keinster Weise durchgeführt ! Selbst der Bürgermeister stellt sich dagegen. 2. Wenn die Polizei z.b. eine Personenstandsabfrage im Melderegister macht, welche Info bekommt sie zu lesen, die "erweiterte Melderegisterauskunft" mit Staatsangehörigkeit: deutsch ohne (!) Zusatzeintragung oder die "Vollauskunft" mit den Eintrag "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" ?? Was kann ich sonst noch tun ? Danke Ihnen ;-)
A: Das deutsch in der Ihnen nicht gehörenden Person, werden Sie nicht ändern. Der vorhandene Eintrag ist alle was Sie erreichen können! Die POLIZEI macht keine Anfrage im Melderegister. Die hat ihr PolIs (Polizeiliche Informationssysteme). Wenn alles so sauber gelaufen ist wie bei Ihnen, können Sie davon ausgehen das die Optiker und Schreibwarenhändler Bescheid wissen.
15.08.2017
Klaus aus Sverige
F: Hallo Leute , ich habe den GS beantragt vor ca. 3 Wochen in Neubrandenburg , Mecklenburgische Seenplatte und heute kam die Ablehnung von denen mit der Begründung , ich hätte kein schutzwürdiges Sachentscheidungsinteresse vorgetragen . Ich habe den Antrag ordungsgemäß mit allen Unterlagen meiner Vorfahren und mir eingereicht und auf die zwischenzeitlich Aufforderung von der Behörde eine Begründung nach zu liefern, habe ich , so wie auf eurer Seite empfohlen , geschrieben , das ich das nicht müsse und sie mir ja eine kostenpflichtig Ablehnung schicken können . Genau das haben die jetzt getan .
ich bin mega stinke sauer und frage euch , was ich in diesem Fall am Besten tun kann ??
Ich kann euch den Bescheid gerne zumailen , brauche aber hier Hilfe von jemanden von euch, der sich auskennt, denn ich möchte Einspruch einlegen oder sonst etwas tun, was mir weiterhilft
F: Hallo was soll die Weiterleitung zu einem Server der ins nichts führt!? Könnt ihr bitte nicht kurz mal das weitere Vorgehen gegen diese Urteil vom VG Potsdam erläutern das wäre sehr nett, danke. Viele Grüße Lars
A: Das Programm sollten Sie zuerst Herunterladen!!! Dann funktioniert auch der Verweis. Es tut uns leid das die Anleitung nicht DAU sicher geschrieben ist. Das Urteil aus Potsdam ist eine Einzelentscheidung. Kann auf Sie also nicht angewandt werden. Diese Info wird Ihnen gegen Straftäter aber auch nicht weiterhelfen.
F: Hallo Leute,
Ich habe am 30.5.2017 meinen Antrag bei der zuständigen Behörde abgegeben. Ich hab meine Blutlinie nachgewiesen bis vor 1914.
Nach 3 Anrufen meinerseits bekam ich am Freitag meine Unterlagen zurück und ein Schreiben vom Amt.
Dieses würde ich gern hier aufschreiben.
Sehr geehrter Herr.....,
ihren Angaben zufolge,beantragen sie die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises.Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird grundsätzlich nur dann benötigt,wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird.Ansonsten wird die deutsche Staatsangehörigkeit in der Regel mit einem gültigen Personalausweis oder Pass der BRD glaubhaft gemacht,denn die Erteilung eines solchen Ausweisdokuments setzt voraus, dass das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist (§9Abs.3 des Personalausweisgesetzes),§6Abs.2 des Passgesetzes).Auf Grund der in der BRD bestehenden Ausweispflicht(§1 Abs.1 Satz 1 und 2 PAuswG) gehen wir davon aus, dass ihnen ein solches Ausweisdokument,dass sie mit deutscher Staatsangehörigkeit ausweist, auf ihren Antrag hin ausgestellt worden ist.Sie haben weder dargelegt,weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in ihrem Fall gleichwohl zweifelhaft und klärungsbedürftig oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte,noch ist dies auch sonst nur ansatzweise ersichtlich. Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in ihrem Fall offensichtlich von niemanden angezweifelt wird,steht dem Antrag somit ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegen.(vgl. u.a. Urteil VG Potsdam vom 14.3.2016 VG 8 K 4832/15).
Wie kann ich auf dieses Schreiben antworten bzw. auf welcher Gesetzesgrundlage muss ich argumentieren damit der Antrag ordnungsgemäß bearbeitet wird.
Ich bitte um eure Hilfe.
Mfg Gunnar
F: Hallo zusammen,
habe meinen Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatangehörigkeit bereits bei der zuständigen Behörde eingereicht und jetzt ein Antwortschreiben dieser Behörde bekommen.
In diesen Schreiben wurden mir zwei Fragen gestellt wo ich mir nicht so ganz sicher bei der Beantwortung bin.
1 Frage: Wofür (im Sinne von- für welche Amtshandlung) bzw. Wo (im Sinne von- bei welcher Instution) müssen sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen?
2 Frage: Kopie des gültigen Personalausweises (vorder und rückseitig)
Möchte nichts falsch machen und würde mich über Hilfe sehr freuen
Mit freundlichen Güßen
A: Das Kupieren des PA ist verboten. Google hilft dort weiter. Für die 1. Frage sollten Sie mal nach der Rechtsgrundlage fragen. Es gibt keine Rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise.
F: Hallo,
ich habe bereits 2015 meinen Feststellungsantrag gestellt und den gelben Schein auch in der richtigen Schreibweise erhalten. Auf meine höfliche Frage, weshalb bei "Erworben durch:" nichts eingetragen ist, wurde mir mitgeteilt, dass dies kein Pflichtfeld sei. Auf meine Bitte um Eintragung wurde mir mit nicht gerade freundlichen Worten klargemacht, dass dies nicht nachgeholt wird.
Ist dem wirklich so ?
F: es geht um ein Haus, welches seit Generationen in Familienbesitz ist. Es steht leer, da ganz offensichtlich eine gewisse Sabotage aller Bemühungen unsererseits stattgefunden hat über die Zeit. Zuletzt durch Architekten, die man nur Betrüger und "bezahlt von..." nennen kann. Es ist z. Zt. kein Geld mehr da.
Es wurde lange darauf hingearbeitet, dass dieses Haus in Zwangsverwaltung kommt, womit es dann billigst "saniert" würde und dann entsprechend nach Belieben verwendet würde.
Wir sahen uns gezwungen eine Leerstandsgenehmigung zu beantragen, vor unserem Nachweis als Deutsche. Jetzt, nach 8 Monaten, will man alle möglichen (teuren) Gutachten von uns. Das können wir nicht und man weiß das.
Wäre es eine Lösung: a) den Antrag zurückzuziehen? (Mit welcher Begründung?
b) Vor dem Hintergrund, dass wir nachgewiesene Deutsche sind, das Schreiben des "Amts" zurückzuweisen, da es nicht unterschrieben ist, nur mit Schriftzug "Ihr Wohnungsamt".
Habt Ihr eine Idee wie man da weder raus kommt oder irgendeine Idee dazu? Wir wurden "gebeten" bis morgen zu reagieren.
Danke in jedem Fall!
A: Leider sind die Informationen nicht ausreichend und diese Plattform hat auch nicht die Möglichkeit. Darum besuchen Sie uns auf unserem GS TS3 Server.
F: Hallo,habe auf Anfrage an euch, meinem SB wegen langer Bearbeitung eine Frist gesetzt unter Einbezug des Eu.Rates.Endlich eine Antwort,nach Eingang der Auskunft durch das Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten werde der SB den Antrag weiterreichen.Habe dann noch einen Brief geschrieben um das genaue Datum zu erfahren an dem SB weitergeleitet hat,das war vor 4 Wochen.Frage:Sollte ich jetzt den EU Rat anschreiben um unmissverständlich klar zu machen was mein Wille ist.Oder arbekten die Räder der...wirklich so langsam?
F: Hallo zusammen, ich befinde mich momentan in der Beantragungsphase d.h. Antrag abgegeben und in Bearbeitung. Nun möchte die SB von mir weitere Informationen zu meinen Vorfahren, wie Aufenthaltsort und -zeit und des weiteren möchte Sie wissen wo mein Vater derzeit Wohnt um dort beim Einwohnermeldeamt nachzufragen ob für ihn ein RP oder PA ausgestellt wurde. Ist das nun problematisch das sie da anruft und somit nicht nach Rustag ableitet?
Vielen Dank im Voraus. Grüße jann
A: Wenn das alles ist, ist das unproblematisch.
F: Hallo. Also Antrag abgelehnt, dann Fachaufsichtsbeschwerde beim Landrat,diese wurde weitergeleitet an die Regierung von Schwaben.Hat jemand Erfahrung wie der weitere Ablauf ist? Danke für eure Seite.
F: Hallo GS-Team,
der mir zugewiesene SB möchte wie bei manch anderen hier auch nun Meldebescheinigungen haben. Meine hab ich ihm zukommen lassen. Jedoch sind die von meinem Vater, Großvater usw. unmöglich zu bekommen. Die werte Dame besteht jedoch darauf u. weißt mich auf §30 Abs. 2StAG hin. Dass ihre Argumentation nicht haltbar ist, hab ich ihr schon mitgeteilt. Aber hier kommt absolut gar nichts. Funkstille. Habt ihr ne Idee?
Danke
A: Teilen Sie Ihr Gerichtsverwertbar mit das Sie auf Dokumente dritter keinen Zugriff haben und so die Mitwirkung Pflicht nicht zum Tragen kommt. Sollt Sie weiter drauf bestehen sehen Sie das als Willkür an und werden den EU Rat die Vertragsverletzung der BRvD anzeigen.
F: mein gelber schein wurde abdelehnt.habt ihr ein musterschreiben für eine dienstaufsichtsbeschwerde?
A: Wir haben auch noch ein paar andere Sachen auf Lager. Also besuchen Sie uns auf unserem GS TS3 Server.
F: Sehr geehrtes GS-Team,
Bin am Verzweifeln ! Meine Wohnsitzgemeinde nimmt meinen Personalausweis nicht zurück und unterschreibt mir auch die Empfangsbestätigung nicht. Ich habe schon alles probiert, mit Vorlagen der Gesetzestexte, mit netten persönlichen Erklärungen, auch habe ich einfach meinen Perso im Amt liegengelassen und bin dann gegangen, zwei Tage später hatte ich ihn wieder per Post zurück erhalten, alles das bringt keinen Erfolg. Hätten Sie liebes GS-Team einen Vorschlag für mich, wie ich dieses Mistding loswerde ? Vielen Dank !
F: Hallo liebes GS Team. Ich habe Ende April meinen Antrag abgegeben. Anfang Mai sollte ich dann eine Begründung angeben, worauf ich den SB schriftlich darauf hingewiesen habe, dass ich das nicht begründen muss. Ich habe Mitte Juni und Mitte Juli jeweils einmal schriftlich nachgefragt wie der Bearbeitungsstand ist.
Am 19.07. habe ich dann eine Email des Chefs meines SB bekommen, in der mir mitgeteilt wurde, dass die Anträge in der Reihenfolge ihres eingangs bearbeitet werden und dass mein Antrag in 3-6 Wochen dran sein dürfte. Ein Kollege von mir hat seinen Antrag zeitgleich mit mir abgegeben. Er hatte als Begründung,,Einbürgerung seiner Frau" angegeben. Er hat den GS vor 5 Wochen bekommen.
Kann ich etwas tun um da ein wenig Druck zu machen?
Könnt ihr mir einen Anwalt empfehlen? Ich gehe davon aus,dass ich bald einen brauchen werde. Ich komme aus der Region Karlsruhe / Rastatt im Baden Württemberg
F: Sehr geehrtes Gelberschein-Team, eine neue Methode wird anscheinend nun in Bayern angewandt, um den Antragstellern Ihren Staatsangehörigkeitsausweis nicht auszustellen, bzw. nicht auszuhändigen. Ich war letzte Woche Zeuge, wie einem guten Bekannten, der inzwischen seinen "Hauptwohnsitz" im europäischen Ausland hat, der Staatsangehörigkeitsausweis aufgrund von zu geringem Dienstpersonal und massenhaft anderen Arbeiten in der Ausländer- und Personenstandswesen im Landratsamt Bamberg, nicht bearbeitet und ausgehändigt werden kann. Vor etwa 4 Monaten wurde von dem BVA in Köln der Antrag bearbeitet und die Staatsangehörigkeit festgestellt. Gibt es zeitliche Fristen für so einen Verwaltungsakt? Eine Untätigkeitsklage gegen den Sachbearbeiter wird ja wohl nicht wirklich etwas bewirken, oder? Besten Gruß aus Franken
A: Länger wie 3 Monate sollte die Bearbeitung nicht dauern. Klage macht aber keinen Sinn. Es gibt andere Wege.
F: Hallo, ich habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis nun auch nach 2 Monaten erhalten. Allerdings bin ich mit der Schreibweise meines Namens nicht ganz zufrieden: Max M u s t e r m a n n . Warum ist nur der Familienname in Sperrschrift? Und wozu wird überhaupt in dem Antrag mein Beruf abgefragt (siehe Antragsformulare vom BVA), wenn dieser nicht im Ausweis auftaucht? Außerdem ist mein Staatsangehörigkeitsausweis auf unbegrenzte Gültigkeit ausgestellt. Gemäß StAR-VwV darf eine Staatsangehörigkeitsurkunde auf maximal 10 Jahre ausgestellt sein. Ich habe das starke Gefühl, dass wir hier trotzdem immer noch kräftig an der Nase herumgeführt werden, da uns wieder nur eine juristische Person statt der begehrten natürlichen Person im Ausweis aufgetischt wird. Den das signifikante Merkmal einer natürlichen Person ist nun mal, dass Vor- und Familienname in Sperrschrift gedruckt sein müssen. Bei mir müsste es doch eigentlich heißen: "D e r M a u r e r p o l i e r T i m M u s t e r m a n n , geb. Mustermann am TT.Monat Jahr zu M u s t e r o r t , ist deutscher Staatsangehöriger" . Außerdem fehlt mir immer noch der Nachweis Deutscher zu sein. Das wird nirgends erwähnt.
A: Ich weiß nicht was Sie wollen. Bei Ihnen ist doch alles in Ordnung. Im GS steht bestimmt auch nicht Name sondern Familienname. Zur Speerschrift lässt sich nichts Gesichertes recherchieren. Der einzige Hinweis geht auf die Hanse zurück. Hier mußten Kapitäne für Lebende Ladung Lebensmittel einplanen. Diese wurden auf der Ladeliste in Speerschrift gekennzeichnet.
F: Sehr geehrtes Team ! Ich bitte höflichst um eine Auskunft von Ihnen, da ich selber nicht weiter weiß: Das LRA hat mir den Antrag Rustag verweigert. Dennoch steht aber in meinen Esta-Register alles richtig drin, Ableitung 1913, sogar Geburt-(Abstammung). Auch im gelben Schein steht alles absolut richtig drin, genau wie es nach (Ru)Stag sein soll. Mit allen Groß- und Kleinschreibungen, exakt wie bei einem mit (Ru)Stag ! War das seitens der Behörde ein Versehen und kann ich damit trotzdem das (Ru)Stag-Recht von/bis 1913 anwenden, auch wenn ich es nicht habe ? Da demnach nur noch für alle gleich der Eintrag Geburt-(Abstammung) erfolgt, kann das weder die Polizei noch sonst eine Behörde überprüfen, ob man Rustag hat oder nicht ? Da ich das (Ru)Stag-Gesetz anwenden und den Personalausweis zurückgeben, oder mich bei einer Polizeikontrolle usw. z.b. entsprechend verhalten oder verteidigen möchte, wollte ich Sie bitte fragen, wie ich mich in meiner Situation mit den Eintrag, der nun für alle gleich ist (mit oder ohne Rustag)verhalten soll ?
Ich danke Ihnen.
A: Ihr LRA muß Ihnen den Eintrag verweigern, denn es gibt keinen anderen mehr. Dieser wurde Oktober 16 auf Geburt Abstammung für alle geändert. Die eigene Souveränität hängt aber nicht an einem Zettel. Der Weg in zur Souveränität ist ein Weg nach innen und nicht nach außen.
F: Muss ich mich bei Übergabe des Antrags vor Ort ausweisen? Im Video "Der Staatsangehörigkeitsausweis - Teil I - Rico Handta" erzählt er davon, dass er den Fehler gemacht hat den Antrag mit Personalausweis zu beantragen und somit der Familienname auf dem Staatsang.Ausw. groß geschrieben wurde. Dies will ich vermeiden. Wo ist mein Denkfehler?
F: Habe den gelben Schein, den Esta- Eintrag, nur in der Vollauskunft steht der Nachweis nicht.Sachbearbeiter behauptet, dass muss da nicht rein. Wie kann ich argumentieren, bzw. was kann ich unternehmen?
A: Mit Schwerverbrechern brauchen Sie nicht augmentieren. Vordern Sie die Herrschaften Gerichtsverwertbar auf den Eintrag vorzunehmen. Damit ist das Aktenkundig für später.