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Fragen und Antworten

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12.07.2017
saerdna
F: Habe heute einen Brief von der Ausländerbehörde bekommen,wo mir mitgeteilt wird,dass wegen fehlendem schutzwürdigem Sachbescheidungsinteresse mein Antrag nicht weiter bearbeitet wird.Wie soll ich mich weiter verhalten? vielen Dank und Grüsse aus Rietberg

A: TS3 GS Server


11.07.2017
Andersch
F: Hallo habe meinen Ablehnungsbescheid heute erhalten.Was tun

A: GS TS3 Server


11.07.2017
Thomas
F: Vielen Dank für die Empfehlung des Anwaltes. Mein Kumpel hat auch einen gs und bekommt jetzt Angst, bisher aber noch keinen Brief bekommen. Er überlegt sich, den Schein zurück zu geben und ihm zu widerrufen. Geht das überhaupt? Macht das Sinn, oder ist das genau das was die Behörden wollen... entweder oder?

A: Festgestellt ist Festgestellt! Mit Angst werden wir hier Regiert. Es ist immer dasselbe Spiel, tausch angestammter Rechte gegen Privilegien. Sie werden auch für Ihren Kumpel noch einen Weg finden, ihm die Waffen abzunehmen. Deswegen sollte Wiederstand das erste Mittel sein. Besonders da es keine Rechtliche Grundlage und Definition für Reichsbürger gibt.


11.07.2017
Reißator
F: Zu Nickel. Natürlich sind im AZR keine Deutschen gespeichert, sondern Ausländer.Die Antwort von denen ist doch korrekt. Die Leute müssen gemäß § 36 Abs.2 AZR- Gesetz die Bestätigung der Löschung der Daten anfordern.Dann erhält man folgendes: http://fs5.directupload.net/images/170711/c97lj9v4.jpg

A: Die Frage ist, steht man vor dem GS drin?


11.07.2017
Thomas
F: Hi. Ich habe meinen gelben Schein und bin nun für das Waffenrecht nicht mehr zuverlässig. Das habe ich nun schriftlich. Gibt es irgend welche Erfahrungen dazu wie ich das ändern kann? Mein Sachbearbeiter meinte ich soll den gelben Schein zurück geben und aufheben lassen. Kann dies wirklich der letzte weg sein? Oder habt ihr andere Erfahrungen zufällig?

A: Zu diesem Thema mal Kontakt RA Lutz Schäfer aufnehmen. Der steckt derzeit tief in dem Thema.


10.07.2017
Nickel
F: Hallo liebes Team, Anfang September 2015 habe ich den Antrag auf Feststellung in Niedersachsen gemacht. Formular des Bundesverwaltungsamtes. Innerhalb von 3 Tagen kam die schriftliche Bestätigung dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze und das ich den Ausweis nach tel. Terminvereinbarung abholen kann. Im Ausweis wurden dann auch Vorname und Familienname korrekt geschrieben. Eintrag im ESta-Register auch korrekt. Erworben durch: Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru) StAG. Vollauskunft der Meldebehörde ebenfalls korrekt. Habe dann im Oktober 2015 einen Antrag auf Auskunft aus dem Ausländerzentralregister gestellt. Antwort in Fett gedruckt und unterstrichen: „Deutsche Staatsangehörige sind im Ausländerzentralregister nicht gespeichert.“ Mitte November 2015 hat dann meine Tochter in NRW den Antrag auf Feststellung mit dem Formular des Bundesverwaltungsamtes gestellt. Sie hat eine beglaubigte Kopie meines Staatsangehörigkeitsausweises mit eingereicht. Ein Gezeter ca. 5 Monate mit der Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde. Ausweis wurde dann trotzdem richtig ausgestellt. Familienname in Speerschrift. Eintrag im ESta-Register wurde nicht gemacht. Erworben durch: leer Die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde in NRW wurde mehrmals von meiner Tochter unter Hinweis des § 33 StAG und weiteren rechtlichen Grundlagen freundlich gebeten den Eintrag zu machen. Wurde weiterhin verweigert. Irgendwann schrieb die Sachbearbeiterin meiner Tochter das wohl der Vater dahintersteckt das der Eintrag gemacht werden soll und drohte das Strafanzeige gegen mich erstattet wird. Wurde dann auch getan. Direkt bei der Staatsanwaltschaft in NRW. Und zwar wegen Beleidigung und Verleumdung gegen mich obwohl ich mich nie persönlich dazu geäußert habe. Auch wurde von der zuständigen Ausländerbehörde gegenüber der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass ich wohl der „Reichsbürgerbewegung“ angehöre. Gerichtliches Verfahren läuft in 2. Instanz. Staatsanwaltschaft und Landgericht rudern inzwischen zurück. Verleumdung wurde bereits in der 1. Instanz verworfen. Vollauskunft der Meldebehörde für meine Tochter musste selbst nachgetragen werden. Auch da zickte die Meldebehörde meiner Tochter rum. Wurde dann aber gemacht nach mehreren schriftlichen freundlichen Aufforderungen. Dann hat meine Tochter im August 2016 ebenfalls einen Antrag auf Auskunft aus dem Ausländerzentralregister gestellt. Formular wurde korrekt ausgefüllt und Unterschrift meiner Tochter wurde bei der Meldebehörde beglaubigt. Kurioserweise erhielt ich die Antwort auf den Antrag meiner Tochter an meine Anschrift und auf meinen Namen adressiert „Da Sie seit Geburt durch Abstammung deutscher Staatsangehöriger sind, wurden nie Daten über Ihre Person im Ausländerzentralregister gespeichert. Deutsche sind im Ausländerzentralregister nicht gespeichert." Frage: Was ist da beim Bundesverwaltungsamt bzgl. des Antrags meiner Tochter auf Auskunft aus dem Ausländerzentralregister „schief“ gelaufen und was kann meine Tochter noch tun um den korrekten Eintrag im ESta, so wie ich ihn erhalten habe, unternehmen?

A: Warum sollte etwas "schief" gelaufen sein? Sie haben es lediglich mit Straftätern mit hoher krimineller Energie zu tun. Ihre Beschreibung spiegelt genau den Werdegang der Handlungsempfehlungen wieder. Zum Ausländerzentralregister können wir nicht viel sagen. Wir wissen nicht ob es vorher dort einen Eintrag gegeben hat, oder ob die vermutete deutsche Staatsangehörige meinen. Aber wir arbeiten dran. Bei Ihnen ist alles getan! Ihre Anforderung dürfte Eingang in die Akte gefunden haben. Mehr geht bei den Willfährigen Erfüllungsgehilfen nicht.


10.07.2017
Karl
F: Ich habe heute einen Termin versucht bei dem Ausländeramt zu bekommen und konnte keine Begründung nennen. Man sagte mir, ohne Begründung wird der Antrag eh abgelehnt. Meine Frage: Gibt es ein Gesetz für eine Begründung? Freunde mich auf eine Rückmeldung und verbleibe. Mit freundlichen grüßen Karl

A: Nein gib es nicht. Die Straftäter nutzen die VerwaltungsGERICHTSordnung, obwohl in §1 das es nur für Gerichte ist. Wenn Sie die Ablehnung in der Hand haben, besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


10.07.2017
Plisda
F: Hallo, GS Team... Ich habe seit etwa 2 Jahren den GS und ESTA. Ableitung väterlicherseits bis 1900. Aber, musste bei Beantragung unterschreiben, dass ich keine weitere Staatsangehörigkeit besitze. Heute bin ich etwas schlauer, dass war ein Fehler. Meine Frage: wie soll ich mich verhalten? Neu beantragen oder Widerspruch? Ich nehme an, damit ist meine Staatsangehörigkeit Königreich Sachsen weg, oder? Grüsse Micha

A: Die Staatsangehörigkeit kann Ihnen nicht entzogen werden. Der GS ist nur die Quittung für die entstandene Akte. Dort sollten alle Abstammungsurkunden enthalten sein. Also locker zurücklehnen und das Leben in Königreich Sachsen(Schandfleck lol) genießen.


09.07.2017
Manu
F: Hallo, wenn ich einen mein Bußgeld nicht zahlen will. Also halt mit dem ganzen Verfahren, wie hier schon öfters beschrieben und der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und ihn abweist, wie auch bekannt, habe ich Angst, dass ich ein Schufa Eintrag bekomme, wird das passieren oder nicht?

A: Passieren kann mittlerweile alles. Sie müssen wissen wie weit Sie gehen wollen. Selbstgefährdung macht keinen Sinn.


09.07.2017
friedrich
F: Hallo zusammen. Ich hatte meinem SB vom LRA angewiesen mir eine Kopie der von mir bestehende Akte zukommen zu lassen. Dies wurde abgewiesen, wenn dann könnte ich unter Angaben eines Grundes einen Einblick in die Akte vornehmen. Natürlich nur mit Termin. Die Akte wird nur an Juristen herausgegeben in einem laufenden verfahren. Gibt es einen Rechtsanspruch worauf ich mich berufen kann? Danke vorab.

A: Die Angabe eines Grundes ist Blödsinn. Aber Akteneinsicht gibt es nur vor Ort.


08.07.2017
Nelly
F: 1) Es heißt im RuStAG, daß bei ehelichen Geburten, das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters bei Ehe und die der Mutter bei Nichtehe erhält. Ich habe danach, weil jeweils ehelich, nur über die Väter bis zum Urgroßvater abgeleitet. Die eheliche Geburt ist dabei auf den Urkunden bezeugt! Nun will die „Behörde“ zusätzlich auch noch die Geburtsurkunde meiner Mutter und Großmutter (geb.193x, also Gebietsstand von 1937), jedoch NICHT die meiner Urgroßmutter (geb. vor 1913) haben, zudem die Heiratsurkunde meiner Großeltern mütterlicherseits. 2) ZUDEM wollen die auch noch einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit meiner Mutter! Sie ist aber genauso noch staatenlos wie ich. Was soll das? Nach Ableitung über den Vater ist dies doch irrelevant, selbst wenn sie Ausländerin wäre, was sie nicht ist, oder? Irgendeine Erklärung für diesen Humbug? Die haben doch alle Daten meiner Mutter und Vorfahren im System! WAS soll das? Habt Ihr eine Erklärung? Schikane? Behördenstrategie? Reicht doch, wenn ich auf RuStAG verweise, oder? Sonstiger Tip? BITTE nur schriftliche Antwort. DANKE!!!

A: Meistens haben die einen Grund für eine solche Forderung. Kommunizieren Sie mit dem SB und hinterfragen Sie diese Forderung. Es kann auch der Versuch sein, eine Ablehnung wegen Mitwirkung zu erreichen.


08.07.2017
Effi
F: Ich soll zu meinem Antrag (BVA-Formulare), der anscheinend völlig ignoriert wird, deren mitgeschickten Formulare ausfüllen, in denen kein neuer Erkenntnisgewinn zu verzeichnen sein wird. Im Gegenteil, es geht nur um die Eltern; man kann dabei nicht alle Vorfahren bis 1913 auflisten. Werde ich mit Verweis auf den BVA-Antrag nicht ausfüllen. Erklärung? Soweit ich weiß, gibt es keine Formvorschriften. Zusätzlicher Rat? Besten Dank vorab!

A: Der Antrag ist so zu bearbeiten wie er eingereicht wurde! Gerne kann ich den Antrag auf Wunsch auch Formlos einreichen. Ansonsten teilen Sie mir die Rechtliche Grundlage für Ihre Forderung mit.


07.07.2017
Jaco
F: Sachbescheinigungsinteresse, brauche Infos dazu, habe Probleme Daten vom Server zu laden

A: GS TS3 Server


07.07.2017
Locke
F: Hallo GS Team. Ich habe eine Ablehnung erhalten. Die Sachbearbeiterin beruft sich auf Paragraph 28 VwVfG M-V,es liegt kein Schutzwürdiges Interesse vor. Spaßenshalber bestätigt sie das ich laut Gesetz keinen Grund angeben muss,das dass aber nicht bedeutet das sie mir den Ausweis ausstellen muss ! ???

A: GS TS3 Server


06.07.2017
Liberty Bell
F: Nur zum Verständnis,mit welchen Folgen hat der SB zu rechnen.Habe jetzt auf die Schnelle im Netz nichts gefunden.Und danke für euer Angebot werde darauf zurückkommen sollte es hart auf hart kommen.

A: Das liegt an Ihnen. Erstmal ist das primäre Ziel den GS ausgestellt zu bekommen. Das füllen der Akten kommt später.


05.07.2017
Liberty Bell
F: Hallo habe vor knapp zwei Wochen dem SB einen Brief geschrieben,in dem ich über den Bearbeitungsstand meines Antrags(06.04.17) gebeten habe.Bis jetzt keine Rückmeldung wollte morgen nochmal tel.anfragen ob etwas eingegangen ist.Wie sollte ich weiter vorgehen um meinem Willen Nachdruck zu geben?

A: Keine tel. Anfrage! Das Telefonat ist nicht Gerichtsverwertbar. Alles nur in Schriftform. Sie sollte den SB nochmal anschreiben. Dabei eine Frist für eine Antwort auf 14 Tage setzen. Mit der Ankündigung nach dem Ablauf wegen Untätigkeit den Europäischen Rat einzubeziehen und eine Beschwerde wegen Vertragsverletzung einzureichen. Sollten Sie dazu Hilfe benötigen melden Sie sich nochmal nach Ablauf der Frist.


05.07.2017
Heto
F: Ich habe heute beim Bürger-Büro versucht, einen grünen Reisepass ,zu bekommen. Der wurde mir verwhrt. Ich könnte ja den Express Reisepass bekommen. Nun fürchte ich, das der auch 7 Federn hat. A: ist das so? B:Ich komme nicht weiter und weiss nicht, was ich da noch machen kann. Die Antwort der Leiterin lautete: Sie dürfen es nicht.

A: Ich hoffe Sie haben die Regel erst GELB dann GRÜN berücksichtigt. Dann liegt es an Ihnen, die zu Zwingen sich an die Gesetze der BRvD zu halten. Mit der Antwort der Leiterin darf man sich nicht zufrieden geben. Wo steht das? Wäre die Frage an die Leiterin gewesen. Natürlich hat der RP 7 Federn pro Seite. Lesen Sie den grünen Artikel unter Erprobtes.


01.07.2017
Jörg
F: 12.2016 habe ich die Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft im Ausländeramt Solingen auf Basis der Abstammung beantragt. Die Sachbearbeiterin hat meinen Antrag direkt an den Leiter des Ausländeramtes weitergeleitet. Meine schriftliche Nachfrage (E-Mail) an die Sachbearbeiterin im Juni 2017 (6 Monate nach Antragstellung) wurde ebenfalls an den Leiter des Ausländeramtes weitergeleitet. Auf meine schriftliche Nachfrage (E-Mail) an den Leiter des Ausländeramtes wurde bis heute nicht reagiert. Meine Frage Wer kennt einen Rechtsanwalt der bereit ist, dieses Grundrecht durchzusetzten ?

A: GS TS3 Server


30.06.2017
toddi
F: was tu ich nun mit dieser willkür des schutzwürdigen sachentscheidungsinteresse und feststellung

A: GS TS3 Server


29.06.2017
Kruppstahl
F: Hallo, ich hatte eine Begegnung mit dem Amtsleiter der den GS ausstellt. Bei dem Gespräch hatte er davon gesprochen das er das Königreich nicht in diesen Antrag reingeschrieben hätte, dadurch hätte man eine zweite Staatsangehörigkeit oder beruft sich darauf. Er ist da leider dann nicht näher darauf eingegangen. Wie sollte man darauf reagieren, bzw. wollte er mich daduch verwirren? Geht es da überhaupt um eine zweite Staatsangehörigkeit? Vielen Dank dafür

A: 2 Personen 2 Staatsangehörigkeiten!!! Die jur. Person die deutsche Staatsangehörigkeit(unmittelbare Reichsangehörigkeit) und die nat. Person die Bundesstaatenangehörigkeit(mittelbare Reichsangehörigkeit). Wir verstehen dass der Amtsleiter das nicht will und Sie bewegen will das zu ändern. Aber genau darum geht es!!!


29.06.2017
Bella
F: Liebes GS-Team, hab meinen Feststellungsantrag am 19.6 an das Bezirksamt Berlin-Spandau abgeschickt, sogar an die Fachbereichsleiterin! Die Ableitung ging komplett über die Väter. Nun kam gestern ein „netter“ Brief zurück. Ich solle folgendes nachreichen 1) Kopie des Perso (hab nur Reisepaß) 2) Geburtsurkunde Mutter & Großmutter 3) Heiratsurkunde Großeltern mütterlicherseits und 4) die beigefügten anderen Antragsformulare (4 Seiten). 5) Wollen Sie den Nachweis des Besitzes der Staatsangehörigkeit meiner Mutter (ist auch noch staatenlos, Antrag aber auch am 19.6. gestellt, aber in Halle – ist aber irrelevant, oder!?). Zudem soll ich 6) die Gebühr VORAB bis zum 26.7. bezahlen (wenn nicht, wird der Antrag von „Amts“ wegen eingestellt. Weiterhin weisen sie mich auf meinen Mitwirkungspflichten hin!!! NATÜRLICH werde ich ein ebenso schönes Schreiben aufsetzen – Nachfrage nach den Rechtsgrundlagen/ Verweis auf RuStAG (Ableitung nur über 1 Elternteil reicht/ Hinweis auf persönliche Haftung bei Rechtstäuschung und Androhung von internationalen Strafanzeigen& -anträgen usw. Riecht nach Anweisung von oben, oder? Soll ich VORAB bezahlen? SONST NOCH TIPS/ HINWEISE? Bitte nur eine schriftliche Antwort, da ich momentan keinen persönlichen Internetzugang habe und daher nicht teamspeaken kann. Ganz herzlichen Dank! Bella

A: Bis auf die Kopie des PA oder Reisepass scheint die "Behörde" richtig zu handeln. Der vorhandene Einblick der "Behörde", scheint eine Ableitung über die Mutter zu erfordern. Alleine die Anforderung der Urkunde der Großmutter, legt die richtige Ableitung nahe. Das Bezahlen im Voraus ist mittlerweile normal. Also einfach mal den Kampfmodus rausnehmen und gegebenenfalls nachfragen.


27.06.2017
Sinja1234
F: Hallo, wir haben unseren Antrag am 12.06.2017 abgegeben. Heute war ein Schreiben vom Landratsamt in Lichtenfels in der Post. Der Antrag wurde abgeleht, die Antragsunterlagen gingen komplett an uns zurück. Begründung: Eine Bearbeitung in der vorgelegten Form ist leider nicht möglich, da die darin gemachten Angaben teilweise unrichtig sind. z. B. Geburts- und Wohsitzstaat "Köningreich Bayern". Außerdem können Sie keinen "Antragsbedingungen" akzeptieren. Hier wurde um Beachtung der Groß- und Kleinschreibung der Namen gebeten. Was sollen wir nun machen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

A: GS TS3 Server


27.06.2017
Frager
F: Hallo, Bei mir haben gerade zwei Mitarbeiter der lokalen Kriminal-Polizei geklingelt, weil ich vor zwei Jahren den Gelben Schein (nach RUSTAG) beantragt und innerhalb von weniger als einer Stunde ausgestellt bekommen habe. Anstatt einer sofortigen direkten Befragung zu Hause hab ich einen Termin in der nächsten Woche in deren Kripo Dienststelle vereinbart. Any Comments / Ideas zum Verhalten? Danke

A: Die Fragen an den Werkschutz sind, was wird mir Vorgeworfen und Wie ist die Rechtsgrundlage. Mehr dazu gibt es in der Tagesenergie 102 oder 103 mit Alexander Wargand.


26.06.2017
Armin
F: Hallo, ich habe Ende April meinen Antrag abgegeben. Daraufhin wurde ich aufgefordert eine Begründung anzugeben. Ich habe die SB schriftlich darauf hingewiesen, dass ich keine Begründung angeben muss und nochmal höflich darum gebeten, meinen Antrag wie abgegeben zu bearbeiten. Das war am 08.05. Zwei Wochen später habe ich per Email nachgefragt, wann ich mit einer Antwort auf mein Schreiben rechnen könne. Als Antwort kam nur, Ihr Antrag ist in Bearbeitung. Daraufhin habe ich erneut nachgefragt. Das war am 31.05 und ich habe bis heute nichts mehr gehört. Kann ich etwas tun oder muss ich noch abwarten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

A: Da sollten Sie abwarten! Noch liegt die Bearbeitung im Rahmen.


23.06.2017
Liberty Bell
F: Also freundliches Schreiben,mit der Frage nach dem Stand der Bearbeitung,an SB.

A: Genau!!!


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