F: Guten Abend,
ich habe in Thüringen aktuell einen Antrag (wie im Video von Reiner Oberüber) gestellt. Heute habe ich einen Anhörungsbogen bekommen in dem steht , dass ich 1.) in der DDR geboren bin und somit laut § 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes der DDR eine Staatsbürgerschaft habe, 2.) einen Personalausweis besitze und ich somit wiederum als Staatsbürger bereits behandelt werde, 3.) RuStAG übergeleitet wurde in StAG , 4.) kein Feststellungsinteresse laut Ordnungsamt/ Einbürgerungsamt vorliegen würde und das Amt somit meinen Antrag ablehnen würde , sollte ich in dem Anhörungsrecht nicht neue Erkenntnisse mitteilen. Wie sollte ich darauf reagieren, um den Antrag schlussendlich doch erfolgreich abzuschließen ?
A: Ja, das sollten Sie. 1. Sie haben eine Staatsbürgerschaft? Die Staatsbürgerschaft der DDR? In der Feststellung geht doch aber um die deutsche Staatsangehörigkeit. 2. Das Teso Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt fest, dass der Personalausweis oder Pass kein Nachweis für eine Staatsangehörigkeit ist. Maximal könnte der Personalausweis ein Hinweis auf eine Staatsangehörigkeit und keiner Staatsbürgerschaft sein. 3. Diese Aussage ist schon Täuschung im Rechtsverkehr. 4. Ein Feststellungsinteresse kennt das StAG und andere relevante Gesetze nicht. Interessant wäre hier die Rechtsgrundlage für Feststellungsinteresse. Dienstanweisung, Handlungsempfehlung oder Handreichung?
TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr
F: Sehr geehrtes GelberSchein Team,
ich habe auf meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ein Antwortschreiben vom Landratsamt erhalten.
Darin wird der §30 StAG richtig zitiert.
Weiter im Schreiben steht:
"Die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises kann von der Behörde verweigert werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse des Antragstellers nicht ersichtlich ist bzw. der Antragsteller kein besonderes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit begründet. Die Vorschrift des §30 StAG setzt ihrem Wortlaut nach zwar kein besonderes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises voraus. Die Notwendigkeit eines solchen besonderen Interesses ergibt sich jedoch aus allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Ein Antrag ist auch im behördlichen Verfahren nur dann zulässig, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Interesse an der von ihm begehrten Amtshandlung hat, weil er sie etwa zur Verwirklichung oder Wahrung eines Rechts benötigt und Verwaltung nicht für unnütze oder unlautere Zwecke oder sonst missbräuchlich in Anspruch nimmt(VG Gera vom 11.03.2020, 2 K 2187/19 Ge, VG Meiningen vom 28.01.2020, 2 K 573/19 ME)."
Weiter wird im Schreiben aufgeführt, es ist kein Sachbescheidungsinteresse erkennbar, es zweifelt keiner an der deutschen Staatsangehörigkeit und wir wären auch im Besitz deutscher Reisepässe(§3 Abs.2 S.2 StAG).
Meine Frage lautet:
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen um einer Ablehnung zu entgehen?
Mit freundlichen Grüßen
A: Einer Ablehnung können Sie wahrscheinlich nicht entgehen. Kein Gesetz gibt den SB das Recht ein Interesse zu verlangen. Sie haben es mit Straftätern zu tun. Aber grade die Ablehnung eröffnen ganz neue Möglichkeiten.
TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr
F: Bei dem heutigen Schreiben vom Landratsamt wurde mir berichtet, dass Gesetz 2018 geändert wurde. Und mein Antrag ohne Nachweis nicht bearbeitet wird. Wie soll ich da einen Nachweis herbekommen, hab ich als deutscher Bürger keinen Recht mehr? Was soll ich als Nachweis vorlegen?
A: Es gibt kein Sachentscheidungsinteresse in irgendeinem Gesetz das Einfluss auf das StAG hätte. Ich hoffe Sie haben diese vermutliche Lüge des SB schriftlich. Und eine Angabe des geänderten Gesetzes zum Nachlesen. Das Erfinden eines Sachentscheidungsinteresses ist Beihilfe zu einer Straftat. Die Auskunft sieht nach Abwiegelung aus. Also sollten Sie Nachfragen, wo man das nachlesen kann wenn Sie diese Information noch nicht haben. Die Frage war doch nach der Gesetzesgrundlage für sein Begehren. Da wird man sich doch nicht mit der Aussage, dass Gesetz wurde 2018 geändert.
F: Danke für die schnelle Antwort!
Welche Frist sollte man ansetzen, 14Tage?
Danke und einen schönen Tag noch.
F: Hallo,
auf meinem Brief mit Aufforderung zur Bearbeitung meiner Festellung usw. ist noch nichts zurück gekommen, auch keine Ablehnung.
Das war am 19.03.
Soll ich jetzt noch eine Sachstandsanfrage stellen oder noch warten?
Danke für die Antwort.
A: Es wird Zeit für die Sachstandsanfrage! Bei diesen Verhalten des SB sollen Sie einen Termin setzen und das nicht Handeln den Fakt der Ablehnung zum Termin auslöst.
F: Sachbescheidungsinteresse glaubhaft machen?
A: Warum soll man was Glaubhaft machen, was es nicht gibt. Ist die Glaubhaftmachung des Sachbescheidungsinteresses schon Beihilfe zur Straftat.
F: Was meinen Sie mit der rechtlichen Grundlage. Und wo soll ich da nachfragen?
A: Fragen Sie doch einfach den, der Ihnen geschrieben hat, wo dieses Sachendscheidungsinteresse steht. Dazu sollte es doch eine Gesetzliche Grundlage geben oder… Bis heute konnte kein Sachbearbeiter diese Gesetzesgrundlage benennen. Nur Handlungsempfehlung und Handreichungen. Noch nicht mal eine korrekte Dienstanweisung.
F: Ich besitze bereits einen gelben Schein.Hab ihn jetzt für meine Tochter beantragt. Aber das Landratsamt möchte jetzt von mir einen Nachweis für welchen Zweck und welche Behörde ich in benötige. Was soll ich da jetzt tun?
A: Fragen Sie einfach einmal nach der rechtlichen Grundlage für diesen Nachweis.
F: "Wenn aus Freiwilligkeit Pflicht wird" https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=563857
Danke für eure Antwort. Wie kommt man aus dieser Verpflichtung heraus wenn man sich mal freiwillig gemeldet hatte.Siehe oben
Es gibt ja auch das ³ 1 BWahlG.
Habt ihr da einen Tipp?
A: Da reicht ein simples NEIN. Sie haben doch einen Wichtigen Grund. Mitteilen müssen Sie den nicht, denn die stehen im Ordnungswiderlichkeitsgesetz in der Beweisplicht.
F: Sehr geehrtes GelberSchein Team,
folgende Antwort habe ich von unserem zuständigen Amt nach Beantragung der Feststellung der Staatsangehörigkeit bekommen:
Ihr Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 19.04.2021
Sehr geehrte Familie.....,
Ihr o.g. Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ist hier am 26.04.2021 eingegangen. Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er Deutscher im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist, seine Staatsangehörigkeit in Zweifel steht und deswegen ein Feststellungsinteresse geltend gemacht wird.
Um die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass ein begründetes Interesse hieran besteht. Bitte teilen Sie mir Ihr Sachentscheidungsinteresse schriftlich mit. Des weiteren ist eine aktuelle Meldebescheinigung und beglaubigte Ausweiskopien (Bürgerbüro) für das Antragsverfahren einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mustermann
Wie antworte ich nun am besten (schriftlich) auf diesen Brief (Sachentscheidungsinteresse)? Ich gehe davon aus, dass keine aktuelle Meldebescheinigung bzw. beglaubigte Ausweiskopien notwendig sind. Ist das korrekt?
Vielen Dank für ihre Hilfe und mit freundlichen Grüßen
A: Einer Ablehnung können Sie wahrscheinlich nicht entgehen. Kein Gesetz gibt den SB das Recht ein Interesse zu verlangen. Sie haben es mit Straftätern zu tun. Aber grade die Ablehnung eröffnen ganz neue Möglichkeiten.
TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr
F: Hallo zusammen, ich habe am 12.01.2021 beim Bundesamt für Verwaltung einen Antrag auf Feststellung.... gestellt.
Diesen Antrag musste ich aber zum Ausländeramt schicken.
Ich habe jetzt schon zweimal ein Schreiben erhalten, dass Sie nicht über den Antrag entscheiden werden.
Wie kann ich Ihnen die Unterlagen zu kommen lassen und wie gehe ich weiter vor?
Mit freundlichen Grüßen
F: Hab meinen gelben (Tapeten) Schein jetzt wird mir trotzdem der EStA verweigert von meinem Landkreis
Bonn schreibt man kann das Landkreisamt nicht zwingen
Und jetzt?
F: Ich habe heute bei meinem Landratsamt bezüglich des Staatsangehörigkeits Ausweises angerufen.
Die Kollegin teilte mir mit, dass der Antrag ohne einen "Sachbescheidungsinteresse" womöglich abgelehnt wird. Sie verwies auf das Urteil VGH Bayern 08.08.2018 - 5 ZB 18.844.
Ich wohne in Bayern. Was hat es damit auf sich?
A: Telefonate sind immer kontraproduktiv! Besser wäre eine schriftliche Sachstandsanfrage gewesen. Mit Bayern hat mit den Straftaten der SB nichts zu tun. Urteile von Verwaltungsgerichten sind Einzelfallentscheidungen. Deutlich zeigt das graden das Urteil des Amtsgerichts Weimar zum Thema C Maßnahmen in Schulen.
TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr
F: Guten Tag,
die Behörden verlangen für die Beantragunf
des Staatsangehörigkeitsausweis einen Grund!!
Was wäre Ihre Empfehlung??
Gruß Müllmer
F: Ich habe den Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit beantragt und habe eine Ablehnung wegen fehlendem sachbescheidungsinteresse erhalten.Über meinen Antrag wird nicht entschieden.
MfG
F: Liebes GS Team ich habe gestern einen Bescheid von meiner Gemeinde erhalten das mein Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit abgelehnt wurde wegen nicht nachgewiesenem "schutzwürdigen Rechtsinteresse" und somit an das Verwaltungsgericht Düsseldorf verwiesen wurde. Meine Frage was für Möglichkeiten stehen mir noch zur Verfügung.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße Werner
F: Sehr geehrtes GS Team,ein Jahr nach der Antragstellung zur Feststellung des GS kommen nur Ablehnungen,bei der Dachstandsfrage kam eine sinnlose Antwort (Sachbescheidungsinteresse) sowie gäbe es meinerseits keine neuen Erkenntnisse! Wie kann ich weiter vorgehen,aufgeben kommt nicht in Frage.Spero
F: Ich habe heute dieses Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen. Was soll ich darauf antworten? Vielen Dank für die Hilfe!
Feststellungsverfahren nach § 30 Abs. 1 des StAG sind nicht auf die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises gerichtet,sondern auf die Klärung staatsangehörigkeitsrechtlicher Verhältnisse. Sofern die staatsangehörigkeitsrechtlichen Verhältnisse eines Antragstellers keiner Klärung bedürfen, weil an der deutschen Staatsangehörigkeit des Betroffenen keine Zweifel bestehen und er stets von deutschen öffentlichen Stellen als Deutscher behandelt worden ist, ist die Durchführung eines Feststellungsverfahrens ersichtlich unnötig.
In diesem Zusammenhang darf ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der beantragten Amtshandlung um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt, dem verwaltungsverfahrenrechtlich ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse/Antragsinteresse zugunde liegen muss.
Ein Antragsinteresse liegt nur dann vor, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit strittig und somit klärungsbedürftig wäre.
Eine Person ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sie diese auf der Grundlage eines gesetzlich anerkannten Erwerbsgrundes erworben uns sie danach nicht auf der Grundlage eines gesetzlichen Verlusttatbestandes verloren hat.
Auch sind Sie im Besitz eines deutschen Personalausweises, welcher Sie als deutscher Staatsangehörigen legitimiert. Sie wurden bisher als deutscher Staatsangehöriger behandelt und Ihre Staatsangehörigkeit wurde von öffentlichen Stellen zu keinem Zeitpunkt bestritten.
Verlusttatbestände sind nicht ersichtlich. Sie sind weder staatenlos noch Ausländer.
Ihre deutsche Staatsangehörigkeit ist daher nicht zweifelhaft.
Ich fordere Sie hiermit auf, spätestens bis zum 30.04.2021, gem. § 28 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetzes M-V (VwVfG M-V) darzulegen, welchem Zweck die Feststellung dienlich sein soll und mit entsprechenden Nachweisen zu belegen.
F: Danke für die Superschnelle Antwort. An welcher Stelle des Textes füge ich die beiden Sätze der Antwort ein?
A: , einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen zu können.<< hier – Geltende Gesetzgebung der Bundesrepublik ist eher:>>
F: Bei einem Bekannten von mir ist der Antrag mit der üblichen Begründung abgelehnt worden.
Habe da mal was entworfen. Kann man das Sachbescheidinteresse so bekämpfen? Wenn ja, dann antwortet knapp mit ja oder nein.
"Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Pavkovic,
bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 14.05.2020 weise ich auf das Staatsangehörigkeitsgesetzt (StAG) hin. In diesem StAG steht nirgendwo etwas von einem Sachbescheidungsinteresse, daß gegeben sein muß um einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen zu können.
Das Verwaltungsgerichts-Urteil aus München vom 11.12.2019,
Az: M25 K 17.2264 sowie Potsdam vom 14.03.2016, Az: 8K 4832/15
finden auf mich, sowohl als auch auf andere Antragsteller keine Anwendung. Da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt.
Darüber hinaus gibt es kein Verwaltungsgerichtsurteil das alle Antragsteller daran hindern kann, einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen zu können.
Ich erwarte deshalb von Ihnen, daß Sie den Antrag auf Festellung der deutschen Staatsangehörigkeit jetzt bearbeiten
Mit freundlichen Gruß"
A: Ja, es fehlt aber noch etwas!
BVerfGG §31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
BVerfGE 77, 137 – Teso
III. C. Seitennummer 22 Der Beschwerdeführer war zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes. Die Ablehnung der Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus (vgl. BVerwG DÖV 1967, S. 94 f.).
F: Hallo, habe heute Post vom Amt bekommen das meine GS Feststellung keinem schutzwürdigem Interesse obliegt und ich im Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit bin. Ich soll entweder den Antrag zurückziehen oder ein Nachweis erbringen, warum ich diesen Ausweis möchte. Ansonsten gibt es eine gebührenpflichtige Ablehnung.
Ich würde ein Schriftstück aufsetzen, wie sollte ich mich äußern? Danke
F: Hallo,
Ich habe Den Antrag abgeschickt. Nun habe ich als Antwort bekommen, dass kein Sachbescheinigungsinteresse ersichtlich ist, da ich Perso und Nationalpass habe. Ich lese mir gerade alles mögliche durch und versuche eine Begründung zu erstellen. Hat jemand damit erfahrungen?
F: Liebes gelberschein-Team,
heute kamen meine Unterlagen wieder zurück mit dem Hinweis, dass der Perso als Nachweis der Staatsangehörigkeit ausreicht. Eine Kopie des Persos hatte ich selbstverständlich nicht mitgesendet, aber die haben das rausgesucht im System. Wie geht es denn nun weiter?
Liebe Grüße
F: wie kann man richtig begründen, warum ich der Staasangehörigkeitsausweiß beantragen möchte?
Meine Mama hat einen , wo schon mein Bruder drauf steht, ich bin später geboren.Ich bin 19 Jahre alt.
Ich möchte auch ein Staatsangehörigkeitsausweiß beantragen, aber meine Begründung , das ich ihn auch wie meine Mama und Bruder haben möchte, weil wir die Familie sind, reicht nicht.
Ich werde sehr dankbar für die Unterschtützung
A: Es gibt kein Sachbescheidungsinteresse und somit auch keine Begründung. Die geltende Gesetzgebung der Treuhand Besatzer Verwaltung Bundesrepublik gibt eine Begründung nicht her. Von uns werden die SB beim Begehen einer Straftat auch nicht unterstützt.
TS3 GS Server - täglich ab 19:30
F: Hallo, ich habe den Antrag für mich und meine 4 Kinder eingereicht. Nun Post erhalten mit den immer gleichen Satzbausteinen... Ich müsse Zweck nachweisen und dürfe die Behörden nicht missbräuchlich in Anspruch nehmen. Dazu ein paar Gerichtsurteile. Dazu fordern Sie sämtliche Unterlagen im Original. Ich weiß das der Antrag überhaupt keinen Raum für einen Grund hergibt und es allein mein Recht ist, dies feststellen zu lassen. Ich weiß auch aus den Videos und Foren hier, dass Kopien ausreichen... Allerdings fehlt mir gerade eine rechtlich korrekte Begründung auf diese Behörden Willkür
Vielen Dank für Ihre Antwort