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Fragen und Antworten

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14.09.2016
Frank
F: Hallo, die Dienstleistungsabteilung meines Landkreises hat einen eigenen Antrag für den GS. Muß ich den nehmen (unübersichtlich und unklar), oder kann ich den vom BVA nehmen? Was ma che ich wenn die Annahme des BVA-Antrages verweigert wird? Gibt es eine rechtliche Grundlage? Vielen Dank Frank

A: Es gibt keine Vorschriften über die Form des Antrages. Es liegt an Ihnen ob Sie das hinbekommen oder nicht.


13.09.2016
heiserl
F: Hallo, ich bins schon wieder. Ich habe heute einen Anruf der Sachbearbeiterin vom LRA bekommen. Sie sagte mir, daß eine Kopie des Ausweises unerlässlich sei. Auf meinen Vorschlag sie solle den Antrag dann halt ablehnen ging sie nicht ein, sie werde meinen Antrag dann an die Regierung weiterleiten (?), auch hätte ich durch eine Kopie keinerlei Nachteil, da sie die Kopie nur bräuchte falls ihre Arbeit geprüft würde, als Sicherheit ob sie sich vergewissert hat, das ich die richtige Person sei. Auf meine Frage hin falls ich einer Kopie zustimmen würde, ob ich den Status 1913 bekomme, antwortete die Dame: das Gesetz 1913 gibts nicht mehr es wird jetzt alles nach 1949 bearbeitet. Meine weitere Frage ob der Status "Erworben durch Abstammung" dann drinsteht, sagte sie dies sei nicht vorgesehen, es heißt lediglich: Besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Was haltet Ihr davon? Soll ich ihr antworten, daß sie den Antrag an die Regierung weiterleiten soll? Gruß und Dank heiserl

A: Wie kann es sein, dass Sie die Sachbearbeiterin anrufen kann. Eine Kopie des Ausweises kommt nicht in die Akte. Das Kupieren des Personalausweises ist verboten!!! Lassen Sie sich bitte die Aussagen der Sachbearbeiterin in Gerichtsverbindlicher Schriftform geben. Merken Sie nicht, dass Sie von der Sachbearbeiterin verarscht werden. Eine deutsche Staatsbürgerschaft gibt es nicht!!! Teilen Sie Ihr schriftlich mit Kopieren Perso verboten. Dem Antrag ist weder etwas hinzuzufügen noch wegzulassen ist. Weitere Kontakte nur in Schriftform.


12.09.2016
blondi78
F: hallo zusammen, die regierung von niederbayern LA weigert sich meinen gelben schein, mit richtiger eintragung zu apostilliern. wer kann mir helfen.. danke lg

A: TS3 GS Server


09.09.2016
Mau
F: Hallo und guten Tag,heute kam mein ESta Registerauszug.Unter Erworben am und erworben durch ist nichts eingetragen.Dort muß doch RuStag vermerkt sein oder? Wenn dem so ist,was kann ich tun? Viele Grüße

A: Lesen Sie die Einträge der letzten 4 Tage


09.09.2016
Gerold
F: Danke an den Hinweis von Tatjana. Die Beamten verstecken sich hinter § 33 ( 2 ) 2. Art der Wirksamkeit wäre ihre Entscheidung, Art der Wirksamkeit ist für mich aber über welche Möglichkeit ich zum GS gekommen bin. Ich reize das Thema noch mit Ausländerbehörde Sachsen und BVA aus, dann folgen nächste Schritte. Nachgewiesen habe ich über § 4 RuStAG Stand 1913.

A: Danke für die Info.


09.09.2016
Eisbein
F: Hey Admins, ich habe vor einiger Zeit sprich 30.06.16 meinen Staatsangehörigkeitausweis einschließlich korrekten EStA Eintrag bekommen, jetzt habe ich erfahren daß man zusätzlich noch Akteneinsicht beantragen solle, weil trotz korrekter Namensgebung und perfekten EStA Eintrag, kann es sein daß die Behörde trotz allem nicht nach 1913 ableitet!! Wieviel Willkür ist eigentlich seitens der Behörde noch erträglich! Habt ihr hinsichtlich darüber mehr Informationen??

A: Akteneinsicht ist nur notwendig wenn Unstimmigkeiten aufgetreten sind. Das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein. Ich kann Ihnen nicht sagen wie lange das Vorgehen der Willfährigen Erfüllungsgehilfen noch gut geht. Aber die brauchen sich dann auch nicht mehr beschweren.


09.09.2016
Tatjana
F: Mittlerweile ist das aber nicht mehr eines der Hauptthemen. Denn man wächst ja bekanntlich mit seinen Aufgaben!

A: Super!!!


08.09.2016
Tatjana
F: Doch, Gerold, es gibt Klagen, jedenfalls zumindest eine. Denn ich klage u.a. darauf!

A: Auf das Ergebnis sind wir echt gespannt.


08.09.2016
Gerold
F: Noch mal, die 5 Beiträge unter mir sind leider nicht relevant. Es geht um den Registrierbescheid vom Bundesverwaltungsamt mit den fehlenden Angaben erworben durch und erworben am. Dieses Problem betrifft doch hier Viele. Meine Frage war, gibt es schon Klagen oder auch andere Möglichkeiten, um an die Eintragung zu kommen. Danke, Gerold

A: Nein es gibt keine Klagen! Wo auch, Gericht 17 Ente süß sauer? Die Vorgehensweise ist drunter bei Kerstin beschrieben. Viel Spaß mit Ihrem Sachbearbeiter.


08.09.2016
Mischel
F: Habe den Staatbürgerausweis bekommen. Name ist richtig geschrieben (klein und groß) Habe auch meinen EStA auszug bekommen. Felder "erworben am und erworben durch" sind leer. Wie soll ich weiter vorgehennn? Was kann ich dagegen tun? Soll ich einen Anwalt einschalten? Rechtlich kenne ich mich nicht aus. Auch kenne ich mich nicht mit Dienstaufsichtsbeschwerden aus. Brauche Hilfe.

A: GS TS3 Server


08.09.2016
Hund Biene
F: 08.09.2016 Hund Biene F: alle Angaben waren ok und doch wurde der Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises, mit der Begründung eines fehlenden Sachbescheidungsinteresses, abgelehnt. Begründung der Behörde im Kreis Segeberg SH: auch wenn alle materiell-rechtl. Voraussetzungen vorliegen, fehlt es am schutzwürdigem Sachbescheidungsint.! Nur der Wunsch allein genügt nicht. Dann kommen noch Personal und sinnl. Verwaltungsarb. ins Spiel. Als Rechtsgrundlage werden §§74,83 des Landesverwaltungsges. angeführt. Da ich nun an einem Widerspruch arbeite, kann ich jede Info und Hilfe gebrauchen. Ist diese "Ausrede" schon einmal vorgekommen? Ist eine Sachaufsichtsbeschwerde beim Landrat sinnvoll?

A: GS TS3 Server


07.09.2016
MaxM
F: Wir haben unsere Anträge für den GS nach RuStAG in Gütersloh beim Landratsamt/rat und in Bielefeld (08/2016)bei der Stadt abgegeben. In Gütersloh läuft das seit Februar 2016 ziemlich zäh und abwehrend (Briefe) von der Behörde aus. Da wollen wir jetzt eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Regierungspräsidentin machen. Ferner suchen wir noch Mitstreiter. Liegen Informationen vor, wie Gütersloh bzw. Bielefeld sich in der Angelegenheit verhalten? Danke fürs Lesen und Beantworten

A: Nein da ist uns nichts bekannt. 08/2016 ist aber auch noch kein Zeitraum. Zeit haben sie 3 Monate.


07.09.2016
Kerstin
F: Habe meine EStA-Auszug erhalten. Mein Name ist korrekt geschrieben. Unter "erworben am und durch" ist kein Eintrag. Bei Form der Entscheidung steht: Staatsangehörigkeitsausweis und unter wirksam geworden, wurde das Ausstellungsdatum des Staatsangehörigkeitsausweises erfasst. Hatte das zuständige LRA schon um Änderung gebeten. Deren Antwort lautete es sei alles so in Ordnung, sie könnten keine anderen Angaben machen. Kann ich das so gelten lassen oder soll ich die Behörden nochmals um Änderung bitten?

A: Schwerverbrecher zu bitten sich an die Gesetze zu halten ist wohl nicht der richtige Weg. Dienstaufsichtsbeschwerde sollte das Mittel der Wahl sein. Der Gesetzesverstoß muss Aktenkundig werden. Weiter gehende Dienstaufsichtsbeschwerden könnten notwendig sein, sollte der Fall nicht abgeschlossen werden. Die Akten der Willfährigen Bediensteten müssen überquellen. Keine Ausrede am Tag X. Sie sollen das Schicksal der Mauerschützen 1990 teilen.

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkei §11


06.09.2016
hugo
F: Danke für Tipp, das habe ich schon vorher mehrfach probiert, runtergeladen- dann ist Schluß, geht nichts mehr weiter. Keine Ahnung was die Ursache ist. Evtl. kennt einer das Problem und hat einen Rat. (Linux). Trotzdem Danke für die Hilfe, hatte die Antwort bei "ratzfatz" überlesen. Werde sehen was noch zu klären geht in Bezug einer vollständigen Eintragung. Das Weglassen von Urkundeninhalten die auf nachweislich belegten Tatsachen beruhen bei Ausstellung einer neuen Urkunde, hier GS, ist das nicht Urkundenfälschung? Viele Dank

A: Nein leider nicht.


06.09.2016
sven1970
F: Post von Kreis Herford Antag vom 11.08.16 eigegangen am 12.08.16 Abgelehnt 15.8.16 Die von ihnen beantragte Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit wird abgelehnt . Ihr Antrag ist bereits unzulässig. Ihr Antrag bezieht sich auf eine heute in der Provinz Westfalen – Preußen wohnhafte fiktive Person. Sie sind dem gegenüber im Kreis Herford ,in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft. In einer Provinz Westfalen – Preußen können sie offensichtlich nicht wohnhaft seien da diese schon zum Zeitpunkt ihrer Geburt schon längst aufgelöst gewesen ist. Im übrigen ist ihr Antrag unbegründet da kein sachliches Interesse an der Feststellung zu erkennen ist . Im Melderegister sind sie mit der Staatsangehörigkeit deutsch eingetragen und besitzen einen deutschen Personalausweis. Das bloße Besitzinteresse an einem Staatsangehöriegkeitsausweises begründet kein berechtigtes Interesse. Ihre deutsche Staatsangehörigkeit ist somit zweifelsfrei und nicht klärungsbedürftig. Toll sage ich und wie kann ich nun weiter mache habt ihr eine gute idee?

A: Ja haben wir! TS3 GS Server


05.09.2016
Hugo
F: Guten Abend geehrte Menschen und Mitstreiter, wollte mit Euch Kontakt aufnehmen über Euren Link "GS TS3 Server", leider geht da gar nichts. Jeglicher Verbindungsaufbau Fehlanzeige. Also nochmal auf diesem Weg. Ist es denn nun zwingend erforderlich das auf dem GS und im Esta drin steht. . . durch Abstammung RuStag 1913 sowie das Geburtsdatum? Und wenn laut EU Verträgen das eingetragen werden müßte, wie kann man das durchsetzen? Auf welches Gesetz muß man sich da konkret berufen, habe nichts schlüssiges im Netz rausgefunden. Oder lohnt es nicht da noch mehr zu unternehmen? Diese Fragen machen mir echt Kopfzerbrechen. Auch das bei anderen Behörden die Einträge offensichtlich vollständig und richtig ausgeführt werden, was man hier oft liest. Das verwundert mich schon, haben die keine einheitlichen Normen und Vorgaben woran die gesetzlich verpflichtend gebunden sind ? Ich hoffe Ihr könnt alle meine Unklarheiten aufklären und beantworten. Vielen Dank

A: Das Programm TS3 Client sollten Sie vorher auch runterladen und installieren bevor Sie den Verweis benutzen. Der Rest ist schon bei ratzfatz beschrieben.


03.09.2016
ratzfatz
F: Hallo, meine Frage zum EStA lautet wie folgt. Staatsangehörigkeitsausweis nach Abstammung gestellt n.RuStAG 1913, im EStA steht Festst. pos.Entscheidung Form Staatsangehörigkeitsausweis alles mit Beantragungsdatum durch die EinbB. Jetzt kommts, Wirksam geworden am (steht nichts), Deutsche Staatsangehörigkeit (steht nichts, erworben am (steht nichts) und Erworben durch (steht nichts). Rückfrage beim Sachbearbeiter des Staatsangehörigkeitsstelle, alles Korrekt er hat das richtige eingetragen mehr gibt es nicht für sog. Reichs....... und nun. Wie gehts weiter?

A: Das ist ein Verstoß gegen das Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 18. Mai 2004) §11. Die Dienstaufsichtsbeschwerde könnte ein Mittel sein. Eine wird da aber nicht reichen, bei Abwiegelung muss immer Weiterführende Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt werden. So geht das immer eine Stufe höher.

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen...


03.09.2016
heiserl
F: Ich habe denen jetzt nach 6 Monaten Bearbeitungszeit eine Frist bis 30.9.16 unter Androhung §336 StGB gestellt. Nach 2 Tagen kam die Antwort: ...... teilen sie uns mit, dass Sie keine Dokumente von Ihnen und Ihren Eltern vorlegen. Da eine Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit mit den von Ihnen vorgelegten Unterlagen nicht möglich war erfolgten Anfragen an die jeweiligen Standesämter, ob aus den Melderegistern und standesamtlichen Urkunden nähere Auskünfte bezüglich der Staatsangehörigkeit gemacht werden können. Anträge wurden gestellt wie von euch beschrieben, dann wollten die noch die Originalurkunden,die habe ich denen dann geschickt und als die Urkunden wieder zu mir zurückkamen war ein Schreiben dabei: ...Urkunden zurück, sobald die Staatsangehörigkeitsausweise von Ihnen und Ihren Kindern ausgestellt sind, geben wir Ihnen schriftlich Bescheid. das war im April. Und jetzt wieder dieser Unfug. Meine Frage: Wie soll ich mich jetzt verhalten? Abwarten? Dank im voraus an das ganze Team!

A: Die Prüfung ist der ganz normale Vorgang und innerhalb der 3 Monate zu erledigen. Für uns sieht das nach Täuschung im Rechtsverkehr aus. Warten Sie Ihren gesetzten Termin ab. Nehmen Sie dann Akteneinsicht falls vorhanden. Prüfen Sie ob die Aussagen mit der Akte übereinstimmen. Sollte das nicht der Fall sein kommt zu §336 auch noch Täuschung im Rechtsverkehr.


30.08.2016
Klaus H.B.W.
F: Ich habe eine Vollauskunft bekommen wo man mir den Eintrag zur Glaubhaftmachung der deutsche Staatsangehörigkeit verweigert wird wie kann ich das ändern.

A: GS TS3 Server


30.08.2016
max morlock
F: hallo mein LDS bearbeitet meinen Antrag nicht einmal mehr habe ein schreiben bekommen das sie keinen Handlungsbedarf sehen und bei nochmaliger Einsendung werden die unterlagen vernichtet in welchen Landkreisen wird der GS den noch ordnungsgemäß ausgestellt da ich dahin umziehen werde-

A: Sie haben einen Antrag gestellt! Die Bearbeitung ist erst beendet wenn ein Bescheid erstellt ist. Dieses scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein. Bestehen Sie auf die Erstellung eines Bescheids, auch wenn es der Ablehnungsbescheid ist. Erst dann kann es weiter gehen. Im StGB gibt es einen §336 %u201EUnterlassen einen Amtshandlung%u201C. Sollte man vielleicht erwähnen für den Fall, dass in einer Frist der Bescheid nicht erstellt wird. Der Entzug des Wahlrechts ohne Richterlichen Beschluss ist auch nicht statthaft (BWahlG §12 Teso Urteil BVG). Umziehen ist keine Lösung.


30.08.2016
hugo
F: Guten Tag alle zusammen, um nochmal auf meine Anfrage vom 26.8. zurückzukommen, es ist schon sehr verwunderlich wenn nicht mysteriös,das meine Frage vom 21.8. bei Euch nicht angekommen ist. Also nochmal: nach Erhalt des GS habe ich den ESTA Auszug beantragt und erhalten. Dort wurde bei Abstammung erworben durch: bzw. am:, rein gar nichts vermerkt. Auf Anfrage beim A/A Dezernat wurde mir mitgeteilt, das dies nicht Bestandteil der Datenweiterleitung ans ESTA Register wäre, lt. § 33 StaG...? Bei Entscheidung steht: positive E.; bei Feststellung und wirksam geworden am- das Datum der Ausstellung des GS. Ist das so inhaltlich richtig? Muss / sollte bei Erworben durch: zwingend Abstammung / Geburt stehen? Wenn ich hier lese, wie die Ausstellungen der ESTA Auszüge bei den hier aktiven Menschen variieren und voneinander inhaltlich abweichen mus ich mir die Frage stellen, Was ist denn nun korrekt, rechtlich richtig bzw. gültig - welcher Schein ist eigentlich verpufft? Kann jede Behörde das anders handhaben oder gibtś da klare Vorgaben für die Brüder? Welche Eckdaten sind denn nun genau wichtig und wie sollten (müssten) die drinstehen? Ich habe einen Widerspruch geschrieben weil eben bei- erworben durch - nichts dasteht. Daraufhin hat der Bedienstete diesen an die Landesdirektion Sa weitergeleitet mit der Begründung, dem Widerspruch kann durch die Verwaltungsbehörde nicht abgeholfen werden, Gemäß §73 VwGO, und noch reichlich andere verschiedene Paragraphen aufgeführt. Was für Spielchen... Der "Onkel" dort hat mir dann ein fünf seitiges "Pamphlet" geschickt, schön geschrieben, mit Begründung warum das da nicht drinsteht muss. Dazu gleich noch eine Zahlungsaufforderung nach VwKG wegen "Kostenentscheid für dieses Widerspruchsverfahren"(das nur mal zur Kenntnis für alle die hier, die das nicht kennen). Erklärend, warum bei Abstammung durch... nichts steht, schreibt der Sachbearbeiter: Der Staatsangehörigkeitsbehörde des ansässigen LRA ist eine Feststellung nach (Ru)StaG verwehrt, da es ihm an der entsprechenden Rechtsgrundlage mangelt, da das Gesetz in der BRD in seiner ursprünglichen Form nicht mehr gilt. Die nächste Instanz wäre nur durch Klage möglich, sofern das Sinn macht?? Ich wäre Euch sehr verbunden, wenn Ihr mir sagen könnt, was ist denn nun richtig was die Eintragungen bzw. Übermittlung im ESTA betrifft und wenn meine Fragen alle geklärt würden. Vielen Dank

A: Laut Verwaltungsrecht ist der Eintrag erworben durch kein Pflichteintrag. Das wiedersprich aber EU Verträgen die in höherrangiges Recht (Gesetze der BRvD) Eingang gefunden haben. Laut dieser Gesetze ist der Erwerbsgrund anzugeben. Eine genaue Beschreibung wie der Eintrag auszusehen hat finden Sie auf der Seite unter Praktisches. Sie haben alles getan was notwendig ist der Rest liegt nicht in Ihrem Einflussbereich. Ist aber durch Ihr handeln Aktenkundig!!! Die Akte ist das entscheidende und der GS ist die Quittung das eine Akte erstellt wurde. Alles andere ist unqualifiziertes Geschwafel eines willfährigen Erfüllungsgehilfen dieses Systems. Eine Klage macht keinen Sinn. Fangen Sie an den GS zu leben und kommen sie aus der Beschäftigung.

GS TS3 Server


28.08.2016
Fritz
F: Hallo, habe ca. vor zwei Monaten den Antrag (GS) korrekt (RuStAG...) mit Anlagen eingeschickt und nach einem Monat nach dem Sachstand gefragt. Mir wurde gesagt, dass ich 1998 einen Personalausweis beantragt hatte und somit 12 Jahre als Deutsch(er) be- handelt wurde. Der gelbe Schein würde mir selbstverständlich zustehen, es würde aber im ESTA-Auszug "Erworben durch Ersitzen" stehen. Da ich das nicht wolle, soll ich eine Meldebescheinigung meines Vaters, zum Zeitpunkt meiner Geburt, beibringen, aus der hervor geht, dass er Deutsch war. Dann würde an´s ESTA-Register "Erworben durch Geburt" weitergemeldet. Das scheint beides eine Ableitung nach dem STAG 2015 zu sein und in die falsche Richtung zu gehen. Ich hätte nur die beiden Möglichkeiten. Ansonsten könne ich gerne vor dem Verwaltungsgericht (und Oberverwaltungsgericht) klagen. Daraufhin habe ich den Antrag vorerst zurückgezogen, um mich weiter zu informieren. Was meint ihr, was kann man noch tun? Danke im Voraus.

A: Welche Rechtliche Relevanz hat "Mir wurde gesagt"? Auf alle Fälle hat das "Mir wurde gesagt" seine Wirkung getan! Sie wurden einfach verarscht. Sie müssen den willfährigen Erfüllungsgehilfen auch die Möglichkeit geben sich Strafbar zu machen. Reden reicht dafür nicht. Die Frage ist ob er/sie das auch tut. Erst dann kann man reagieren.


27.08.2016
Fantomas
F: Mein Antrag auf den Staatsangehörigkeitsausweis wurde auch (gesetzeswidrig) wegen eines NICHT ersichtlichen FESTSTELLUNGSINTERESSE abgelehnt. Da das mittlerweile nach dem Potsdamer Urteil in allen Bundesländern zur Regel geworden ist, möchte ich auf 2 extrem wichtige Punkte hinweisen. 1. Ein Urteil betrifft grundsätzlich NUR die am Prozess beteiligten Personen!!! 2. Als allerwichtigstes Argument ist aufzuführen, dass ein Deutscher NACH DEM GESETZ nur ein deutscher Staatsangehöriger ist, WENN er die deutsche Staatsangehörigkeit BESITZT!!! BESITZ (§§ 854ff. BGB) ist die tatsächliche Gewalt (Sachherrschaft) einer Person über eine SACHE! Rechtliche Definition der SACHE: Die SACHE (§ 90 BGB) ist der körperliche Gegenstand! Das heißt unmissverständlich, nur wer den gelben Staatsangehörigkeits-AUSWEIS BESITZT, ist Deutscher im Sinne des Gesetzes. Bei einer Ablehnung habt ihr 2 Möglichkeiten: Klagen oder euch vom System abwenden...

A: Beim Klagen frage ich mich vor welchem Gericht? Gericht 17 Ente süß sauer? Hier wird einem nach §12 das Wahlrecht ohne Richterlichen Beschluss entzogen. Das dürfte eine Grundrechtsverletzung sein. Da könnte das Amtsgericht weiter helfen(einstweilige Verfügung).


26.08.2016
Nicole
F: Ich bekomme die Geburtsurkunde meines 1899 geborenen GroßvaterslautvAussage des Stanfesamtes nicht,weil nach 110 Jahren die Akte nicht mehr im Standesamt,sondern im Archiv geführt wird (kleiner Ort) Und da darf es nicht beglaubigt werden! Die haben mir einfach eine unbeglaubigte Kopie zugeschickt.Kostet 10€ Was tun?

A: Dann nehmen Sie die ganz einfach.


25.08.2016
Augsburgerin1968
F: 19.08.2016 PowerCore F: Wertes Team, ich möchte gerne Fragen ob es bei eurer Arbeit bereits Fälle gab, wo der EStA Eintrag im Bezug auf die Schreibweise des Vor-/Familien Names in GROSSBUCHSTABEN geschrieben wurde? Hier im Form finde ich viele Fälle wo dieses Problem auf dem GS selbst zusehen ist, aber keine Fälle wo jemand "falsch" eingetragen wurde. Mein Eintrag ist, erfreulicherweise, auf GS und EStA Register korrekt (leider fehlt wie bei vielen das Erworben durch). Vielen Dank für eure tolle Arbeit! A: Ja je nach Antragstellung gibt es unterschiedliche Eintragungen! Willkürliche falsch Eintragungen sind uns nicht bekannt. ********************** Da werde ich mal eine WILLKÜRLICHE Eintragung im Gelben Schein nennen: AUGSBURGER AUSLÄNDERBEHÖRDE!! Diese Einrichtung verfälscht ALLE Staatsangehörigkeitsausweise, EGAL, wie man beantragt hat. Aussage von einer Mitarbeiterin: AUGSBURG macht das IMMER SO! DAS IST HIER SO. Und den Eintrag im EStA Register: RuStAG 1913 §4 Abs. 1 bekommt man mal gleich gar nicht. KEINER bekommt den.

A: Ja und für den Fall gibt es einen Straftatbestand, der heißt Personenstandsfälschung. Den gibt es auch schon länger. Also mal Aktenkundig machen!!!


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