F: Nach der Einreichung meines Antrages im Januar, erhielt ich zunächst die Aufforderung eine Kopie meines Personalausweises einzureichen. Dies war nach meiner schriftlichen Stellungnahme plötzlich doch nicht mehr erforderlich. Heute erhielt ich ein Schreiben in dem es heißt, das RuStaG von 1913 wäre nicht mehr anwendbar und wäre durch das StaG vom 22.07.2013 aufgehoben.... daher könnte mein Antrag nicht nach RuStaG 1913 bearbeitet werden. Wie kann ich am besten auf diese Aussage reagieren? Danke für euer Hilfe
A: 2 Wochen Frist zur antragsgemäßen Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises setzen! Ansonsten soll man die kostenpflichtige Ablehnung erteilen.
F: Das Ausländeramt Mersburg verlangt mehr Unterlagen zur Bearbeitung meines Antrag `s.Ich habe beglaubigte Geburtsurkunden meiner Großväter bis 1864 eingereicht.Jetzt will die Sachbearbertin noch die beglaubigten Heiratsurkunden und Meldebescheinigungen von 1970-2005,Plus die Meldebescheinigung meines Vaters ! Ich erklärte ihr,daß ich da keinen Kontakt mehr habe.Sie hat mir geantwortet:"Das glaube ich nicht ! "Eine Rechtsgrundlage wollte sie auch nicht nennen.Was tun in diesem Fall ?
A: Schreiben Sie ihr Ihre Aufenthaltszeiten auf, dazu schreiben Sie, daß die anderen nicht mehr zu ermitteln sind. Eheurkunden gehören dazu. Mehr ist Ihrem Antrag nicht hinzuzufügen. Ansonsten bestehen Sie auf eine kostenpflichtige Ablehnung.
F: Es hat den Anschein als wäre ich zu erpicht :) zwecks Eintragungen. Ich war heute bei dem Stadtbüro um eine (wie es hier heisst) "Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister" zu beziehen. Leider stand dort nichts von Pässen oder der Glaubhaftmachung der STAG. Am 20.3.15 den STAG-Ausweis erhalten. Jedenfalls zeitgleich den BVA Antrag mit meiner Unterschrift beglaubigen lassen. (die Dame hat ein wenig gezögert, aber keine Frage gestellt) und ab die Post. Werde somit den EstA Eintrag abwarten, um dann nochmals das Melderegister zu prüfen. greetz
A: Ist doch alles gut, der StAG-Ausweis steht wenn wir Sie richtig verstanden haben ja drin, das ist alles worauf es ankommt.
F: Danke für die blitz Antwort. Kann ich trotz dem 4 wöchigen Frist bei der Ausländerbehörde Korrekturmaßnahmen geltend machen nach STAG §33, falls es im EstA unkorrekt eingetragen ist? mir wurde der Schein nämlich ausgehändigt nur aufgrund meiner Urkunden bis 1901 Anträge waren nämlich (komischerweise) nicht vorhanden. Nachgeschickt( mit der Bitte diese zu der Akte hinzuzufügen). Mir ist auch aufgefallen, das es einen Antrag Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher noch als Dokument vor Ort lag. Hätte dort der Punkt erworben durch Abstammung gestanden u nicht Geburt , den hätte ich ausgefüllt. ;-)
A: Hätte aber nichts genützt, denn die Rechtsstellung wird eh nicht ausgestellt. Um deren Fristen brauchen Sie sich dabei nicht zu kümmern.
F: Ich habe die Tage von meiner Mutter im Standesamt nachfragen lassen wegen der erforderlichen Urkunden, dort war man sehr darauf bedacht von meiner Mutter zu erfahren was ich den mit den U. wolle und gab die Auskunft das die U. nir mehr ein halbes Jahr gültig seien. Ist die Befristung a. rechtens und b. üblich?
F: Sorry, nochmal zum Perso. Die Begründigung mit den ganzen Gestzen hatte ich dabei. Aber sogar die Abteilungsleiterin verweigerte total. Anweisung-Nein-und fertig. Da bringt auch ein Verweis auf Gesetze nichts, wenn der Rolladen unten ist. Also probier ich es mal per Einschreiben?
A: Dann haben Sie die Polizei zu rufen und Strafanzeige zu erstatten. Es kann doch nicht sein das wir zugucken wie die Gesetze mit Füßen getreten werden. Es gibt eine Handlungsanweisung für den Umgang mit sog. "Reichsdeutschen". Wahrscheinlich gehört diese Frau dazu, da sie die Gesetze der BRiD nicht akzeptiert. Fragen Sie doch einfach mal nach ob das so ist. Diese Frau hat sie aufgefordert eine Straftat zu begehen und das mit einer Dienstanweisung ihres Davorgesetzten. Handeln Sie dementsprechend.
F: Die Zurücknahme meines Persos wurde verweigert, auf die Frage, diesen zuzusenden, wurde geantwortet, sie werden genauso handeln (wohl zurückschicken), da sie ihre “Anweisungen” haben. Und Jetzt? Beim Kaputtgehen nachhelfen und zurückschicken oder als Verlust melden?
A: Seit wann sind Anweisungen Gesetze? Im PAuswG §5, §27, §28 und §29 steht alles was man braucht. Jetzt haben die Bediensteten Sie also gezwungen (per Dienstanweisung) sich strafbar zu machen. Arbeiten Sie in dieser Behörde, dass die Anweisung für Sie gültig ist? Jede Dienstanweisung die gegen das Gesetz verstößt ist nichtig. Es liegt an jedem selber die Bediensteten zu zwingen, sich an die Gesetze zu halten.
F: Es tut mir leid, wieder eine Frage stellen zu müssen, aber die Behörde ist sehr hartnäckig. Ich wollte den Rustag-Eintrag in ESTA-Register haben und die Frau von der Staatsangehörigkeitsbehörde sagte, dieses Gesetz, worauf ich mich berufe existiere nicht mehr, da es durch das StAG ersetzt wurde. Wir haben weiter darauf bestanden und dann rief sie ihren Chef, welcher auch nur dies sagen konnte. Sie waren sehr aufgeregt und schienen sogar klare Angst zu haben. Sie sagten, sie würden die Eintragung sofort vornehmen, wenn das Gesetz noch gültig wäre. Wir hätten eine falsche Information. Sie wären nur ein ausführendes Organ und wir sollten den Bund kontaktieren. Wie ist nun fortzufahren?
A: Es steht doch in "ihrem" heißgeliebten StAG unter § 33, wenigstens sofern Ihr Geburtsdatum in den dort angegebenen Erwerbszeitraum fällt.
F: Ich habe nun eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass mein Staatsangehörigkeitsantrag eingegangen ist (Bei Abgabe habe ich mir das schon schriftlich bestätigen lassen). Dem Brief lagen weitere Blätter bei, mit der Bitte diese auszufüllen. Einmal noch ein „neues“ Antragsformular und eine Datenschutzerklärung. Muss ich ein erneutes „aktuelles“ Formular oder eine Datenschutzerklärung unterschreiben? Ich bin ja der Meinung der Antrag des BVA ist ausreichend und weitere "Daten" können auch über mich angefragt werden. Vielen Dank an Euch.
A: Teilen Sie denen mit, daß Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen ist.
F: Wird in einem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kein berechtigtes Fesstellungsinteresse nachgewiesen, wird das Antragsverfahren durch die Behörde nicht betrieben und kein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Diesen letzten Satz schrib mir der sog. Amtmann. Was soll ich Ihm schreiben, kostenpflichtige Ablehnung und Zurücksendung meiner Unterlagen und was mache ich falls er dies nicht machen sollte. Kann ich die Unterlagen auch ggf. dort lassen oder abholen? Wie ist am besten zu agieren? Danke
A: Sie schreiben ihm, daß Ihrem Antrag nichts hinzuzufügen ist und setzen eine 4-wöchige Frist zur entweder der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder der kostenpflichtigen Ablehnung. Wenn er sich weigert, legen Sie Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde beim Landrat ein.
F: Meine zuständige Ausländerbehörde hat mir den Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Meine ESTA Anfrage ergab, dass keine Meldung dort eingegangen ist. Nach Telefonat mit meiner zuständigen Behörde bekam ich die Antwort, dass die Daten nicht weitergemeldet werden, da sie dazu nicht verpflichtet sind. Habt ihr ein Schreiben, dass das Gegenteil belegt?
A: Wieso ein Schreiben? Das steht im §33 des StAG.
F: Nach eindringlichem Drängen ist es und gelungen endlich den EStA-Register-Auszug zu bekommen. Der Familienname und Vorname sind überall klein geschrieben, jedoch fehlt der Eintrag im Feld "Erworben durch". Soll nun das Bundesverwaltungsamt oder die Staatsangehörigkeitbehörde zur Nachbesserung aufgefordert werden?
A: Die BVA kann da nichts machen zuständig ist Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde. Die sollten Sie zur Nachbesserung Auffordern.
F: Habe heute meinen EStA Registereintrag erhalten. Leider steht dort erworben durch "Ersitzung" §3 Abs.2 StAG. Habe leider den Fehler gemacht und nur bis zu meinem Großvater abgeleitet. Daher nur bis 1920. Besteht die Möglichkeit den Eintrag noch nachträglich ändern zu lassen unter vorlage der fehlenden Geburtsurkunde?
A: Durch Ersitzung ist auch dort schon verkehrt. Ersitzung heißt, dass Sie 12 Jahre als Deutscher behandelt worden sind. Organisieren Sie die Fehlenden Urkunden geben diese zur Akte und drängen Sie auf Änderung des Eintrags. Die Namensschreibweise auf dem Gelben dürfte dann ja auch verkehrt sein.
F: Da die Gemeinde ungern, bzw. nur nach bestätigter dringlichkeit (z.b. Reisenachweiss) einen grünen Reisepass ausstellen will, bezieht sich meine Frage darauf, ob es eine Gesetzliche Grundlage gibt, die bestätigt, dass sie mir auf verlangen des "grünen" Passes ihn auch ohne Angaben von Gründen ausstellen müssen? --Danke vorab--
A: Ja der Rechtskreis des Gelben und das Augmentieren können.
F: Hallo, meine Frau und ich haben jetzt den Antrag mit allen erforderlichen Urkunden vor 2 Wochen per Einschreiben eingereicht. Heute kam für uns beide Post ( siehe Anlage ). Wir sollen für die Feststellung eine berechtigtes Interesse nach§ 30 StAG angeben. Können Sie mir da eine Hilfestellung geben ? Das wäre sehr nett und verbleibe
A: unter Hintergrund
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis
F: Hallo in die Runde. Meine Mutter war deutsche, mein Vater aber nicht. Ich bin ehelich geboren. Trotzdem habe ich den gelben Schein beantragt und auch bekommen. Dazu bin ich über meine Mutter gegangen. Die Behörde weigert sich beharrlich, meinen Esta Auszug auszufüllen.
A: Ja die Willkür greift immer mehr um sich. Sie können diese Bediensteten nur schriftlich auffordern den §33 des StAG einzuhalten. Sammeln Sie Beweise für Gesetztes verstoße der Bediensteten.
F: Die Behörde weigert sich vehement meinen Antrag zu bearbeiten, mit der Begründung das es ein verwaltungsverfahrensrechtliches berechtigtes Feststellungsinteresse vorliegen muss. Feststellungsinteresser liegt vor wenn nach §43Abs.1 VwGO wenn der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft strittig und somit klärungsbedürftig wäre ( BVerwG 1B 57/04 v. 2.12.2004, Marx in Gemeinschaftskommentar StAR Luchterhand). Wird in einem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kein berechtigtes Feststellungsinteresse nachgewiesen, wird das Antragsverfahren durch die Behörde nicht betrieben und kein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Nun meine Frage wie gehe ich weiter vor? s
A: Lesen Sie den Beitrag unter Erprobtes Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung. Wenn Sie diese Aussage Schriftlich haben, reichen Sie den Antrag bei der mit der Begründung bei der BVA ein.
F: Habe mich gegen ein Knöllchen gewehrt, das Gericht hat alles ignoriert und ein Versäumnisurteil zu meinen Lasten gesprochen. Jetzt fiel mir auf: Neben meiner Namensbezeichnung hat das Gericht "Staatsangehörigkeit deutsch" in das Urteil geschrieben. So etwas habe ich noch nie so gelesen in einem Urteil. Ist das normal, dass die BRD-Treuhandverwaltung macht? Warum nehmen die sich das heraus, obwohl die in Staatsangehörigkeitsdingen nicht zuständig sind?
A: Sie haben ein Urteil bekommen, wir bekommen immer nur Ausfertigungen? Aber Sie haben doch nichts anderes erwartet? Die machen mittlerweile was sie wollen. Weisen Sie die Ausfertigung einfach wieder zurück. Am besten mit dem Satz "Ich werte die Ausfertigung als Freispruch".
F: Ich möchte den Gelben Schein beantragen, Nun erhalte ich Warnungen, ich würde meinen Job riskieren. Ich arbeite in einer Gemeindeverwaltung in Bayern und trage überwiegend zum Familieneinkommen bei, inclusive der Pflege eines Familienmitgliedes. Ich würde also nicht nur meine Existenz gefährden. Besteht tatsächlich ein Risiko, sei es aufgrund geltenden Recht oder aufgrund von Willkür, wobei ich Ärger nicht scheue, aber wissen möchte, worauf ich mich einlasse. Herzlichen Dank für die Beatnwortung
A: Ja, das ist richtig, das Risiko besteht. Sie sollten sich die nötigen Urkunden organisieren und gut aufbewahren.
F: kurze frage in Flensburg verweigert die ausländerbehörde komplett die mitwirkung und verweisen mich nach köln ? ist das normal ?
A: Wenn Sie da etwas schriftlich vorliegen habe, dann schicken Sie dies nach Köln zum BVA mit der Bitte, man möge doch das örtliche Fachpersonal einmal über die tatsächlichen Verhältnisse und Zuständigkeiten aufklären. Eine Kopie davon senden Sie den Leutchen in Flensburg und setzen eine Frist von 4 Wochen. Lesen Sie bitte auch den ersten Artikel rund um das Thema unter der Rubrik .
F: Hallo, unser Antrag ist fertig bearbietet; nun sollen wir das Geld überweisen aber auch noch eine ergänzende Erklärung abgeben. In dieser heisst es: "Alle Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ich versichere, dass weder ich noch eine der Personen, von denen ich die Staatsangehörigkeit ableite, die deutsche Staatsangehörigkeit ausgeschlagen, darauf verzichtet oder durch freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren haben." Ist dies ein Problem? Kann die Erklärung so abgegeben werden?
A: Nein, denn es geht nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit, denen zwar schon, aber uns eben nicht - und das aus gutem Grunde. Zahlen Sie am besten die Gebühren und teilen Sie dem Sachbearbeiter schriftlich mit, daß den Anträgen für Ihre Personen nichts hinzuzufügen ist.
F: Ich hatte meinem zuständigen Sachbearbeiter Frist bis heute gesetzt, seit Antragstellung sind jetzt über 6 Monate vergangen, letzte Reaktin des Zuständigen erfolgte Anfang Dezember 2014.
A: Versuchen Sie es ert einmal mit einem Anruf und erkundigen Sie sich nach dem Bearbeitungsstand. In 2 Wochen hat das Ding fertig zu sein, ansonsten reichen Sie Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde ein.
F: Herr Frank Pfeifer von der Stadt Mainz weigert sich beharrlich, mir einen Vollauszug zu schicken. Er will mir Einsichrt gewähren. Der Datenschutzbeauftragte hat auch nicht geholfen. Ich kann doch einen schriftlichen Auszug verlangen?!
A: Es besteht Auskunftspflicht gemäß des Meldegesetzes Ihres Bundeslandes. Wenn man sie partout nicht ausstellen will, dann nehmen Sie auf jeden Fall Einsicht und wenn der wichtige Eintrag (Staatsangehörigkeitsausweis) nicht vorhanden ist, dann fordern Sie Nachbesserung.
F: Hallo, war heute auf der Staatsangehörigkeitsbehörde und wollte meinen gelben Schein abholen. Beim Geburtsort stand Musterstadt / Bundesrepublik Deutschland. Ich habe das als Falschangabe angezeigt und zur Nachbesserung aufgefordert. Der Mitarbeiter sagte, er schaue mal wie er das EDV technisch hinbekommen kann. Ich erwiderte darauf, dass er es bestimmt schaffen wird und er stimmte mir zu. Im gleichen Atemzug schlug er mir noch vor ob ich auch möchte, dass bei der aktuellen Anschrift (komplett, Straße, PLZ, Ort) die Postleitzahl ebenfalls entfernt werden soll. Ich stimmte dem zu. Frage, war das eine Falle oder ist es egal? Vielen Dank.
A: Dieser Bedienstete scheint zu wissen was er tut, schade nur, daß er es trotzdem erstmal versucht. Aber wie auch immer, bitte halten Sie uns auf dem laufenden...
F: Wir sind jetzt wieder in die Gemeinde und haben dort die Behörden aufgefordert den Eintrag "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" einzutragen. Sie sagten, sie haben bereits ins Melderegister eingetragen "[...] besitzt einen deutschen Staatsangehörigkeitsausweis". Wir bestanden aber auf den besagten Eintrag und sie sagten, sie werden dazu einen Brief ans Bundesinnenministerium schicken, bevor sie das machen können. So ging es aus. Sind die beiden oben geschilderten Sätze juristisch gleichwertig?
A: Ist doch alles gut! Die genaue Formulierung kann ggf. unterschiedlich sein, worauf es ankommt ist, daß der vorhandene Staatsangehörigkeitsausweis dort auftaucht. Schade, daß Sie das vorher nicht erwähnt hatten. Wir sind davon ausgegangen, daß der komplette Eintrag fehlt.