F: Wenn im EStA §4 Abs.1 (Ru)StaG eingetragen wurde, hieße das, "durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, ...." . Mein Vater ist "BRdeutsch" (er hat seine Staatsangehörigkeit nie nachgewiesen), dann würde ich ja die meines Vaters bekommen, die ich sowieso schon (seit 1. August 1999) habe. Oder sehe ich da was falsch?
A: Wenn Sie von Ihrem Vater ableiten schon. Aber Sie leiten ja von einem Vorfahren mit einer Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat ab. Man sieht daran auch, daß Ihr Vater seine Staatsangehörigkeit nicht verloren hat. Es fehlt lediglich der Nachweis bei den "Behörden".
F: Ich habe diesbezüglich nachgeforscht und bin durch das StAG-Gesetz und das Meldegesetz von Rheinland-Pfalz durch, habe aber außer Paragraphen zur "Richtigkeit und Vollständigkeit der Melderegister" bzw. das Gesetz, das die Staatsangehörigkeitbehörde verpflichtet Personenstandsveränderungen weiterzureichen. Ich habe aber kein Gesetz gefunden, welches besagt, dass mit der Bescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit die Eintragung "DEUTSCH" ohne den Zusatz "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" das Melderegister vollständig ist. Was ich tun kann ist, die Behörde auffordern mir schriftlich eine justiziable Erklärung zu geben, warum mein Melderegister vollständig ist.
A: Nein, Sie sollten keine Erklärung fordern, sondern auf die Eintragung bestehen.
F: Hallo nochmal. Wir haben bei der Staatsangehörigkeitbehörde nachgefragt, warum der Eintrag "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" in unserem Melderegister nicht vorhanden ist. die Frau sagte, sie hätte die Personenstandsveränderung weitergegeben und der Rest ist Sache der Stadt. Sie sagte jedoch, dass nach ihrer Kenntnis so ein Satz nicht geschrieben werden muss. Ich solle der Stadt doch das Gesetz dafür vorlegen, dass die das so eintragen. Gibt es so ein Gesetz und wenn ja, wie lautet es?
A: Das Meldegesetz Ihres Bundeslandes.
F: Ich hatte die - von Herrn Frank Pfeifer (Stadt Mainz) durch Schweigen verweigerte - Vollauskunft beim Datenschutzbeauftragten angemahnt. Dieser schreibt mir nun, ich möchte einen Termin zur Einsichtnahme im Bürgeramt vereinbaren. Die Stadt Mainz verschickt Erweiterte Melderegisterauskünfte statt Vollauszüge und "gewährt" ansonsten nur Einsicht.
A: Dafür gibt es das Meldegesetz Ihres Bundeslandes, einfach mal reinschauen.
F: Warum wehren sich die Beamten der Ausländerbehörde so heftig und argumentieren, dass man vom legitimen BRD-Staat den Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt bekommt. Wo sonst, wenn nicht vom Staat ?
A: Weil sie Handlungsempfehlungen und Dienstanweisungen haben. Die Unwissenheit der Sachbearbeiter vor Ort wird seitens der sog. "Politik" von oben nach unten ausgenutzt und sogar auch gezielt gefördert. Der kleine Sachbearbeiter sitzt zwischen den Stühlen und wird dadurch aufgerieben. Es wäre schön, wenn diejenigen das endlich begreifen würden. Diese Aufklärungsarbeit ist ein Teil unser aller Arbeit.
F: Ist bei der Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises bei der Ausweisung mit dem roten Reisepass gleiches zu beachten wie bei der Ausweisung mit dem Personalausweis? (keine Kopie zulassen, sagen, dass vorzeigen nur gegen Zwang erfolgt, usw.)
F: Ich habe meinen Antrag beim Llandrat eingereicht und ein Schreiben bekommen in dem ich noch folgende Sachen nachreichen soll.1. meine Heiratsurkunde Kopie Reisepass und wo mein Vater die Ehe geschlossen hat.Wozu meine Heiratsurkunde und warum eine Kopie meines Reisepasses ,den kann ich vorlegen bei der Abholung oder?
A: Sie versuchen es immer wieder. Aber das Kopieren der Dokumente ist verboten.
F: heute Termin in Berlin, wollte eine Aufenthaltsbescheinigung besorgen. "Gibt es hier nicht, nur früher mal für Ausländer" habe eine Meldebescheinigung bekommen mit Fam.Stand, StaAng "deutsch" und Wohnung. Frage: Ist diese der Aufenthaltsbescheinigung gleichzustzen?
A: Nein! Gibt es hier nicht, ist die einfachste Ausrede die Aufenthaltsbescheinigung nicht auszustellen (Dienstanweisung???).
F: War heute mal wieder bei meiner Lieblingsbehörde um mich über den Stand der Bearbeitung meines Antrages zu Informieren.Natürlich mit Zeugen weil ohne geht es heut zu Tage leider gar nicht mehr.Da ich im November 2014 die letzten erforderlichen Dokumente nach gereicht habe ist es nun insgesamt 12 Wochen her.Bei längeren Bohren gab der Fachangestellte zu,das er meinen Antrag noch nicht bearbeitet hat,da er alleine ist und er so viele Anträge zu bearbeiten hat.Auf meinen Hinweis hin das es in anderen Bundesländer schneller geht und wir vor den Gesetz alle gleich sind gab er zur Antwort:“Dann haben die anderen Bundesländer mehr Personal und bei mir könnte es insgesamt bis zu einen halben Jahr dauern.“Meine Frage ist,kann man da Einfluss drauf nehmen das die Bearbeitung schneller geht.Vielleicht hat jemand bei der Rotenburger Ausländerbehörde auch schon diese Erfahrung gemacht und kann mir ein Tipp geben.
A: Ganz einfach, wenn Sie souverän sein / werden wollen, dann treten Sie auch so auf. Setzen Sie Fristen! Bis zum XX.XX.XXXX (2 Wochen) erwarte ich die Zusendung des Staatsangehörigkeitsausweises bzw. eine entsprechende Abholbenachrichtigung, oder die Erteilung einer kostenpflichtigen Ablehnung. Das kann man schaffen, oder? ;-)
F: Ich habe jetzt zum 2. mal meine Anträge zum nachbessern zurück bekommen.Jetzt will das "Amt" die Vorfahren meiner Großmutter wissen und das Beste,auch noch die Militärzeiten.(Großmutter geb.1908,mein Vater unehelich geb.1929)Und natürlich den Perso als Kopie.Schicke ich nicht.Auf mein letztes Schreiben wegen der fehlenden Rechtsgrundlagen usw. sind die garnicht eingegangen.Wird es nicht langsam Zeit,eine Fach -und Diskriminierungsbeschwerde denen zu schicken?
A: Ja ich denke Sie haben damit schon viel zu lange gewartet. Wenn Sie den Antrag nicht bearbeiten wollen, sollen Sie doch eine kostenpflichtige Ablehnung schicken.
F: Hallo. Beim Besuch bei der Meldebehörde, wo sich die "Beamten" erst nicht erinnern konnten was eine Vollauskunft ist und ihnen das entsprechende Gesetz vorgelegt wurde, kam schließlich die Einwilligung die die registrierten Daten einzusehen. Das Problem war, dass erstens die Behörden sagten, dass man diese Informationen nicht schriftlich bekommt und zweitens war dort kein einziges Wort von Staatsangehörigkeit zu sehen. Es soll offenbar keine anderen Daten einzusehen sein. Ist der Eintrag "Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit" nicht im Melderegister vermerkt? Oder gibt es verschiedene Register?
A: Wahrscheinlich hat Ihre ausstellende Behörde das nicht ans Melderegister gemeldet. Darüber hinaus bekommen Sie die Auskunft sehr wohl ausgestellt. Schauen Sie doch einmal selbst in das Meldegesetz Ihres Bundeslandes und "hauen Sie es den Herrschaften um die Ohren".
F: Ich komme gerade von der Ausländerbehörde. Der "Beamte" strich mit rot in meinem Dokument herum und weigerte sich den Antrag unverändert anzunehmen. Wie ist die weitere Vorgehensweise? Welcher Anwalt kennt sich mit dem Verfahren aus und stellt Fachaufsichtsbeschwerde und klagt meinen Verdienstausfall (Selbständiger) bei der Behörde ein. Ich habe weder Zeit noch Lust ständig Papiere auszufüllen. Ich möchte das alles über einen spezialisierten Anwalt machen lassen. Bin für Tipps dankbar. Beste Grüße
A: Die Herrschenden werden aufhören zu herrschen, wenn die Kriechenden aufhören zu kriechen. Prüfen Sie Ihr Verhalten gegenüber dem Bediensteten. Stellen Sie sich die Frage warum Sie es zulassen, daß er in IHREM Antrag rum malt. Ein Anwalt wird Ihnen nicht helfen souverän zu werden und aufzutreten.
Eine Handlungsempfehlung für diesen Fall finden Sie unter "ERPROBTES" auf unserer Seite.
F: Bei meinen Besuch im Standesamt am 12.Feb..2015 wurde mir die Beglaubigung der original Eheurkunde vom Okt. 1965 meiner Eltern verweigert. In der org.Urkunde stehen natürlich auch mien Großeltern.Die Standesbeamtin sagte mir dass sie die org.Urkunde nicht beglaubigen, kann und hat mir über den PC eine Eheurkunde meiner Eltern ausgestellt. Dort stehen meine Großeltern nicht. Da die Großeltern im Juli 1942 in Teichdord Kreis Sorau geheiratet haben, legen ihr keine Urkunden vor. warum will sie die org. urkunde von 1965 nicht beglaubigen?
A: Weil der sog. "Gesetzgeber" die sog. "Gesetze" geändert hat und die Dame darüber hinaus wahrscheinlich entsprechende Handlungsempfehlungen hat (siehe ).
Abgesehen davon sollten aber auch diese "digitalen Auszüge" ausreichen, aber vollständig muß die Abstammungslinie schon glaubhaft gemacht werden.
F: HILFE! Man hat mir heute den Vorläuufigen Reisepass verweigert!!! Ich müsse beweisen das ich in 3 Tagen dringend vereisen muss.Natürlich hat der zuständige Beamte genauso gezetert wie alle und natürlich Gesetzte und Unterschrift verweigert!Und nu?
A: Wir hatten Ihnen doch bereits geraten, daß der Weg eigentlich der umgekehrte ist. Erst "Gelb", dann "Grün". Auch sind manche Gemeinden eben verstockter als andere. Da heißt es dann, Vorbereitung ist alles.
F: ich habe grosse probelem beim beantragen meines Staatsangehörigkeitsausweis. die behörde will nun plötzlich geburtsurkunde, heiratsurkunde, sterbeurkunde und meldenbescheinigungen von ALLEN vorfahren von geburt bis tod. ich wollte die verwaltungsvorschrift dazu sehen, gibt es nicht, die wäöre nu intern sagten sie mir. jetzt sagte sie mir noch dass sie den antrag mit inhalt preussen garnicht erst annehmen wird. WAS SOLL ICH TUN ????
A: Ist alles nachzulesen unter "ERPROBTES".
F: So schlägt das System/Regime zurück, vermutlich hatte der Polizist den gelben Schein. http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/rechter-polizist-in-dortmund-wird-vom-dienst-suspendiert-id10075967.html
F: Das Weiterleiten an das BVA ist "versäümt" worden und das Meldeamt ist mit Staatsangehörigkeit "deutsch" (glaubhaft nachgewiesen) in Kenntnis gesetzt worden. Bei der Kreisverwaltung habe ich mich vom Sachbearbeiter über die Fachbereichsleitung ( die mir die korrekte Eintragung verweigerten) zur Geschäftsteilleitung durchgereicht worden. Diese sicherte mir protokolarisch zu die Rechtslage zu prüfen. Das Protokol befindet sich auf `nem Karozettel aber mit Unterschrift der guten Frau und ist auf dem Weg zu meinem Rechtsbeistand. Welche Möglichkeiten hätte ich denn sonst noch?!
A: Es ist wichtig, einfach unsererseits das nötige zu tun, das haben Sie jetzt getan. Wie die damit umgehen ist deren Problem. Aber eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde darf bei Weigerung ruhig eingereicht werden.
14.07.2015
Mark Offergeld
F: Hallo Freunde,hier eine kleine Info:Habe den GS und wollte mir den grünen Reisepass holen. Den kann das Einwohnermeldeamt nur ausstellen wenn ich dringen Vereisen muss.Habe mir dann einen vorläufigen Perso machen lassen.Auf dem ist auch nur der richtige Adler zu sehen und der Standesbeamte hat darauf unterschrieben.Habe jezt eine einfache Kopie für den EStA AUSZUG weggeschickt.Vileicht ist er ja eine alternative zum grünen Reisepass.Ist allerdings nur drei Monate gültig.Gruß Mark
A: Die wollen den Grünen nur ausstellen wenn Sie dringend verreisen wollen. Sie sind aber in einem anderen Rechtsstand und das Gesetz für Sie nicht einschlägig.
F: Die Eintragung im Melderegister wurde für mich noch immer nicht vorgenommen. Der Sachbearbeiter reagiert nicht mehr. Ich werde nun den Datenschutzbeauftragten anschreiben. Und wenn der nichts tut, gibt es noch den Bundesdatenschutzbeauftragten.
F: Um den Eintarg in die Vollauskunft zu bekommen soll ich jetzt einen Antrag stellen, obwohl beim ESTA Reg. alles korrekt eingetragen ist. Soll ich einen Antrag stellen oder ist die Meldebehörde nicht eh dazu verpflichtet das einzutragen(Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehör. oder Staatsangehörigkeitsausweis)?
A: Die Herrschaften sind gemäß § 33 StAG dazu verpflichtet.
F: Mann will meine Staatsangehörigkeit nicht ins Melderegister eintragen meiner Stadt eintragen, wie bekomme ich dazu es zu machen, danke
F: Ich habe die Staatsangehörigkeit im Königreich Württemberg, ist es nicht so das meine Frau durch die Heirat ebenfalls meine Staatsangehörigkeit nach RuStaG erhält? Vielen Dank
A: Ja, nach RuStAG ist dies so. Aber die Verwaltung ist trotz unserer bisherigen Bemühungen weiterhin nicht bereit, Staatsangehörigkeitsausweise für Ehefrauen über diese Herleitung auszustellen. Man will einfach keine eindeutigen Beweise liefern, denn dies wäre ein solcher.
F: Die Dame vom Ausländeramt hatte meine Unterlagen von meinen Abgelaufenen Staatangeh. Ausweis aus dem Archiv vor sich liegen und sagte da ich schon einen habe brauche ich die Abstammung nicht mehr neu einzureichen, alle Unterlagen hat Sie. Ich soll nur meine Daten eintragen und unterschreiben.Ich habe Ihr geglaubt!!!
A: Ja, und das war ein Fehler. Damals haben Sie den Antrag ja sicher nicht so eingereicht wie bei uns beschrieben, einfach weil die Informationen dazu fehlten. Auf dem alten StAG-Ausweis war mindestens Ihr Familienname bestimmt auch schon so geschrieben. Wahrscheinlich wäre aber die Behörde, auch wenn sie den Antrag so angenommen hätte, ebenso verfahren, da sie in solchen Fällen oft argumentieren, daß schon einmal eine Feststellung stattgefunden hat und daher daran nichts zu ändern ist. Grämen Sie sich daher bitte nicht allzu sehr, denn mehr wäre wie gesagt bei Ihnen wahrscheinlich eh nicht herauszuholen gewesen.
F: Ich hatte einen Staatsangehörigkeitsausweis gültig bis Jahr 2000 nach Abstammung. Jetzt habe ich einen neuen beantragt. War gerade im Ausländeramt um den neuen abzuholen. Mir viel sofort auf das mein Familienname kpl. In Großschrift geschrieben ist, meine beiden Vornamen sind klein geschrieben. Ich habe den Empfang nicht unterschrieben und den Staatangeh. Ausweis nicht mitgenommen. Was mache ich nun.
A: Nochmal... WIE haben Sie ihn beantragt?
F: Habe meinen abgelaufenen gelben Schein neu beantragt. Wollte gerade Abholen aber mein Familienname ist kpl. Großgeschrieben. Ich habe deshalb die Annahme verweigert. Was muß ich jetzt machen
A: Abgelaufen? Haben Sie ihn diesmal so beantragt wie auf unserer Seite beschrieben?