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Fragen und Antworten

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03.07.2017
German Herman
F: Hallo . Ich habe seit letztem Jahr den Staatsangehörigkeitsausweis. Ich habe alles gemacht um ihn nach RuSTAG 1913 zu bekommen. Im ESTA-REGISTER AUSZUG steht: Erworben durch Geburt (Abstammung ),Paragraph 4 Abs.1 (Ru)StAG. Bedeuten die Ausklammerungen das das nicht der Staatsangehörigkeitsausweis nach RuSTAG 1913 sondern nur der nach STAG ist? Kann mir jemand hilfreiche Tips geben wie ich mit dem "Beamten" umgehen muss um mein Ziel zu erreichen. Ich bedanke mich schonmal im voraus für eure Hilfe .Danke

A: Nein, nur mit eckiger Klammer wird was ausgeklammert. Runde Klammern bedeuten sowohl als auch. Also für die jur. Person die deutsche Staatsangehörigkeit(StAG und RuStAG) und für die nat. Person die Bundesstaatenangehörigkeit(RuStAG).


02.07.2017
HeTo
F: Hallo Ihr Lieben, habe ein Problem mit Esta, wann muß ich die Bescheinigung abgen? bzw wie komme ich an die Vollmacht heran, die ja auch in der Anlage F geschrieben wird?

A: Abfragen können Sie das ESTA 4 Wochen nach Ausstellung des GS. Antrag finden Sie unter Herunterladen. In Ihrer Gemeinde können Sie die Unterschrift beglaubigen lassen und ab damit an die BVA.


23.06.2017
DXX8
F: Hallo zusammen, ich habe heute meinen Staatsangehörigkeitsausweis PER POST von der Ausländerbehörde geschickt bekommen. Somit war es nicht möglich, die Akte auf Vollständigkeit zu prüfen. Auf den ersten Blick erscheint mir alles korrekt - die Schreibweise des Namens passt und auch das Siegel ist korrekt angebracht. Nun meine Frage: Da ich in keiner Weise nachprüfen kann, ob nun nach RuStag oder 1934 abgeleitet wurde, muss ich denke ich auf den EStA Auszug warten oder? Gibt es eine zusätzliche Möglichkeit herauszufinden, ob die Ableitung korrekt ist? LG

A: Die Schreibweise ist schon mal der erste Anhaltspunkt für die richtige Ableitung. Das nächste ist dann das EStA.


22.06.2017
friedrich
F: In dem Esta Register steht das Ru für RuStAG in Klammern, also (Ru)Stag;jetzt habe ich folgendes gelesen: "Kann eine Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises nach jus sanguinis (Schreibweise RuStaG) nicht erreicht werden, dann sollte man auf den Staatsangehörigkeitsausweis verzichten, da man durch die Schreibweise (Ru)StaG im Firmenrecht verbleibt." Stimmt das? Die Ergänzung nach §4.1 (Geburt) steht auch noch bei mir. Bei eurer Muster Esta Register Auszug ist glaube ich auch das Ru in Klammern. Danke für eure Antwort. MfG

A: Ich frage mich wo diese ganze Desinformation immer herkommt. Macht die Propaganda Abteilung des VS Sonderschicht? 2 Personen unterschiedliche Staatsangehörigkeiten. Die Klammer bedeutet sowohl als auch. Also Bundesstaatenangehörigkeit und deutsche Staatsangehörigkeit. Nat. und jur. Person. Für GS Träger gibt es nur 3 Wege ins Firmenrecht. Fehlendes Wissen, Wissentlich(gewollt) oder Willkür.


22.06.2017
Reiner
F: Den habe ich gelesen. Aber nie bei jemandem gesehen. Davon ab Personal hat den Eintrag eh nicht.

A: Dann haben die, die Sie gesehen haben richtig abgeleitet. Wir haben alle schon gesehen.


22.06.2017
Reiner
F: Hat einer ein Esta Eintrag wo Mustermann MUSTERMANN steht? Oder gibts das nicht?

A: Entweder das eine oder das andere aber nicht beides.Lesen Sie dazu den Artikel "Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA" unter Praktisches.


16.06.2017
Lech
F: Ich hab eine Antwort vom BVA aus dem EStA bekommen.Zu meiner Person steht nix im Register. Wer soll das dort eintragen? Welche Behörde ist dafür zuständig.

A: Der SB der Ihnen den GS ausgestellt hat.


29.05.2017
Svenson0815
F: So, nach einem halben Jahr Arbeit ist er da, der gelbe Schein und soweit ich weiß alles korrekt, Max Mustermann. Gestellt habe ich den Antrag das nach RuStaG 1913 abgeleitet wir, konnte bis 1895 nachweisen. Ich habe nur nicht Preußen angegeben sondern immer nur Deutschland, das mein Vater bei der BW und mein Opa bei der WM war und ich einen Perso habe, habe ich die aber nicht wissen lassen. Aber jetzt zu meiner Frage, wo hole ich mir den ESTA-Eintrag, beim BVA? Wie ist das ganze zu beantragen und was steht da drin wenn alles korrekt gelaufen ist?

A: Den Antrag für die BVA finden Sie unter Herunterladen. Lassen Sie sich Ihre Unterschrift beglaubigen und ab damit zur BVA. Sie sollten den SB aber 4 Wochen Zeit geben den Eintrag vorzunehmen. Jeder definiert unverzüglich verschieden. Eine Auflistung des Inhalts finden Sie unter Praktisches.


27.05.2017
Jens
F: Habe meinen Gegistereintrag abgefordert, jetzt sind 3 Wochen run, wie lange dauert im Allegemeinen die Zusendung des Ausdruckes? Wenn mein Antrag wieder Erwarten nicht angekommen sein sollte, muss ich erneut zum Bürgerbüro und meine Unterschrift beglaubigen lassen. Sehr blöde gelaufen, denn es ist megavoll dort. Hab mir zwar eine Kopie des 1. Antrages gemacht, bin mir aber nicht sicher, ob Kopien auch in Köln akzeptiert werden?

A: 4 bis 6 Wochen kann das schon dauern.


13.05.2017
Olaf
F: Hallo, hab den GS u. ESTA - da steht Staatsangehörigkeit deutsch durch Geburt/Abstammung. Von RuStAG usw. kann ich da nix finden. Interessenhalber u. wegen den Verlautbarungen hier u. auch anderswo hat meine Freundin (Eltern sind Türken u. sie seit Geburt türkische u. deutsche Staatsangehörige) hat sich den auch mal besorgt und dort finden wir genau die gleichen Eintragungen - wie kann das sein?

A: Schauen Sie sich den Artikel "Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA" unter Praktisches an. Der Eintrag aleine reicht nicht aus.


10.05.2017
Maria
F: Ich habe meinen GS vorrige Woche abgeholt, mein SB war sehr nett. Mein Familienname wurde sogar nach schützendem und germanischem Namensrecht in Form einer Sperrschrift (natürlich alles klein) ausgewiesen. Meine Frage nun: Ab wann kann ich mit den diversen Abfragen in Köln (Esta), beim Bürgerbüro meiner Stadt und beim BAMF in Nürnberg beginnen und überprüfen, ob die Weitergabe zur Feststellung ordnungsgemäß erfolgte? Wo muss ich noch nachfragen, ob die Einträge ordnungsgemäß erfolgt sind?

A: 3 bis 4 Wochen sollten Sie dem SB Zeit geben. Für jeden heißt Unverzüglich auch was anderes.


07.05.2017
Dumpfbacke
F: Hallo Leute, die Marina(07.05.2017) bezieht sich auf Eure Antwort an Paulchen(ESTA)vom 4.4.2017. Ich glaube auch nicht, das ich meine Unterschrift beglaubigen lassen kann und dann nur den Führerschein zeigen brauche.Ich denke, ein Notar, ein OrtsamtSachbearbeiter und die Sachbearbeiter vom Stadtamt verlangen den Perso oder Reisepass-ansonsten kann man wieder abziehen....

A: Ich entnahm ihrer Frage, dass es die Unterschriften Beglaubigung nicht mehr gibt. Selbstverständlich kann sie den Perso oder Pass benutzen. Dabei entsteht ja keine Kopie. Die Unterschrift lässt sich auch bei der Post beglaubigen.


07.05.2017
Marina
F: Sind die Anträge auf Selbstauskunft aus dem Register mit Stand Sept. 2014 nich mehr gültig? Dort steht, dass ich mich "durch eine amtlich beglaubigte Kopie meines gültigen Perso oder Reisepasses" ODER mit einer "amtlichen Beglaubigung meiner Unterschrift" legitimieren kann. Lt. Paulchen,geht das jetzt aber nur über den Ausweis???? Ich bin verwirrt. Kopien sind doch verboten. ...Und von Führerschein steht da ja auch nix. ...

A: Wir kennen Paulchen nicht und wie er darauf kommt. Uns ist da nichts bekannt.


17.04.2017
oliver
F: ich warte schon 3 Wochen auf meinem Esta-Registerauszug wie lange kann es dauern bis das das BVA mir diesen zu geschickt hat

A: Die liegen bei 4 bis 6 Wochen!


04.04.2017
Paulchen
F: Hallo, Habe den GS erhalten. Jetzt steht die ESTA-Auskunft an. Problem: Ich habe keinen gültigen Personalausweis mehr. Ist abgelaufen und ich habe, mit Vorsatz, keinen neuen beantragt. Will ich auch nicht machen. Den abgelaufenen hat die Polizei eingezogen. Für die ESTA-Auskunft ist eine beglaubigte Identifikation erforderlich. Sowohl die Verwaltung als auch der Notar verlangt einen Perso. Was kann ich tun?

A: Keine Arme keine Kekse. Aber der Führerschein sollte auch reichen.


31.03.2017
Adele
F: Na, dann habt Ihr aber wirklich keine Ahnung von dem was Ihr hier verbreitet. Schaut doch einfach mal in den § 4 Abs. 3 (Ru)StAG.

A: Wie kommen die Ersessenen der Republik des Bundes in die Bundesstaatenangehörigkeit? Sehen Sie sich den Artikel "Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register ESTA" unter Praktisches an.


31.03.2017
Adele
F: Mal zu Heinrichs Interpretationskünsten: Die hat er sehr frei angewendet. Sein "Schlüssel" die Abstammung gilt natürlich auch für jeden Deutschen, dessen Eltern eingebürgert wurden. Also was folgt nun daraus?

A: Nein das geht nicht, das ist jetzt Ihre Interpretation!


31.03.2017
Heinrich
F: Nochmal eine Info an Alle, die Ihrern Esta letztes Jahr erhalten haben und bei denen das Feld "erworben durch" leer ist. Ich hatte mir eben nochmal meinen Telefonmitschnitt von meiner Sachbearbeiterin angehört, ziemlich am Ende meinte sie, dass, ich interpretiere jetzt mal, die Sachbearbeiter Order haben den Erwerbsgrund nur nachzutragen wenn dies ausdrücklich erwünscht wird. Also an alle bei denen dieses Feld des Erwerbsgrunds leer ist, geht nochmal zu euren Sachbearbeitern und lasst euren Erwerbsgrund nachtragen! Mehr wie Geburt (Abstammung) wird nicht eingetragen. Es ist aber gleichzusetzen wie der RuStag. Das Wort "Abstammung" ist hier der Schlüssel.

A:


17.03.2017
siria
F: erworben durch steht durch Geburt abstammung aber danach steht weder nach RU STAG oder STAG keines von beiden. soweit ich weiss sollte am besten RUSAG da stehen und der Paragraph dazu. Was kann ich jetzt tun? danke

A: Nichts, das ist der neue Eintrag. Der sagt das gleiche aus. Er versteckt nur das wichtige für die Systemschafe.


03.03.2017
Marina
F: Verstehe ich alles richtig, dass die SB nach Aushändigung StAG-Ausweis die entsprechenden Änderungsmitteilung zum Personenstand nach Köln (EStA) und an die entsprechende Meldebehörde (Vollauskunft) weiterzuleiten hat? Und ich überprüfe dann anhand meiner Anträge auf Selbstauskunft bei diesen beiden Stellen, ob diese Weiterleitung erfolgt ist?

A: Das haben Sie richtig verstanden.


14.02.2017
Tamara K.
F: Hallo liebes GS Team.Ich habe heute meinen EStA-Auszug erhalten.Bei erworben am, steht mein Geburtsdatum.Ist das so Ok? Viellen dank.

A: JA


10.02.2017
Power-Igel
F: Hallo, habe heute nach 4 Tagen meine kostenlose Vollauskunft aus dem Melderegister nach BMG zum zweiten Mal erhalten. Für die Richtigkeit hat sogar die Sachbearbeiterin mit vollem Namen unterschrieben und das Siegel korrekt gesetzt. Vor der Beantragung des gelben Scheins stand dort „deutsch“ und nun steht dort jetzt unter Staatsangehörigkeit „deutsche(r) Staatsangehörige(r)“. Unter Erwerb steht „Geburt (Abstammung)“. Ist das so in Ordnung? Gruß

A: Sie verwechseln wohl ESTA mit Melderegister? Für das ESTA ist das alles in Ordnung.


20.01.2017
Felix
F: Hallo liebes Team , Habe den staatsangekörigkeitsausweis nach RuSTAG 1913 beantrag und erhalten . Im ESTA Register steht deutsche Staatsangehörigkeit nach Geburt (Abstammung) . Es fehlt der Zusatz nach RuSTAG 1913 . Nach einem Telefonat sagte man mir es wird kein Zusatz mehr geschrieben . Ist das so richtig ?

A: Ja, die BRvD fängt an alles zu verschleiern.


19.01.2017
Orange Ritter
F: Sonstiges So, Staatsangehörigkeitsausweis, korrekt ausgestellt, ist per Einschreiben angekommen. Hurra. Danke liebes Team vom Gelben Schein für die Unterstützung! Nun noch den Antrag auf Auskunft aus dem Register EStA stellen. Ich habe keinen gültigen Personalausweis. Den ich habe ist schon seit einigen Jahren abgelaufen. Sollte ich den trotzdem abgeben?

A: Wie wäre es mit der 2. Möglichkeit, die Unterschriftenbeglaubigung.


16.01.2017
Manuel
F: Ich habe heute meinen EStA-Auszug erhalten. Vorname und Familienname sind komplett kleingeschrieben (max mustermann). Im GS war die Schreibweise korrekt (Max Mustermann) Was hat die komplette Kleinschreibung zu bedeuten?

A: Das ist wohl ein Ausrutscher des SB. So lange dort nicht Max MUSTERMANN oder MAX MUSTERMANN steht ist alles in Ordnung.


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