Besucher letzten 24h:
1.880
Besucher letzte Woche:
6.410
Besucher letzten Monat:
31.168
Besucher gesamt:
3.867.881
Besucher online:
7


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2845

10.11.2024

1488

03.11.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3389

09.11.2024

14.07.2015
Andreas
F: Wie lange dauert es bis man von der EStA eine Antwort bekommt.Bei mir ist es jetzt fünf Wochen her.Nun waren noch Feiertage und der Streik von der Post da zwischen gekommen.

A: Ja 5 Wochen ist mittlerweile schon die normale Zeit.


14.07.2015
thomibo
F: Heute kam mein Esta dort steht im Sachverhalt erworben durch: Geburt (Abstammung), §4 Abs.1 (Ru)StAG ist das so ok?

A: Ja, herzlichen Glückwunsch!


14.07.2015
tth
F: gelben Schein erhalten, Schriftform in natürlicher Schreibweise, Esta Registereintrag mit fehlenden Eintrag in Sachverhalt Erworben durch # Geburt / Abstammung / gemäß § 4 Abs 1 RuStAG (22.07.1913). Mit den ausgehändigten gelben Schein wird doch dies bestätigt, das der Antrag korrekt ist oder ? Haben an die Ausländerbehörde, sowie BVA um eine Korrektur unseres Registereintrag gebeten. Der Zeitpunkt der Anfrage liegt ende März.

A: Fordern Sie dort erneut zur Ergänzung auf und setzen Sie diesmal dabei eine Frist innerhalb derer eine Antwort zu erfolgen hat.


14.07.2015
NurderMensch
F: Danke für die schnelle Antwort. Ich habe mri das fast gedacht. Ist denn bekannt wieso bei einigen dieser Eintrag fehlt?

A: Ja, reine Willkür.


14.07.2015
NurderMensch
F: Hallo. Auf meinen EStA Registerauszug steht Deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch Geburt(Abstammung),§4Abs.1(Ru)StAG und sieht aus wie in eurem Muster für einen korrekten EStA Eintrag. Jedoch habe ich schon im Netz gelesen und von einigen gehört, die die Eintragung "Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am" nicht haben bzw wo das Feld leer ist (bei mir steht dort das Geburtsdatum). Ist das nun ein NAchteil? Soll ich die Behörde auffordern den Eintrag herauszunehmen? Wie gesagt, meiner sieht aus wie das Muster für euren "optimalen" Auszug.

A: Nein, alles ist wunderbar. Herzlichen Glückwunsch!


14.07.2015
Anna
F: Bereits am 11.2.2015 erhielt meine Tochter den gelben Schein. Lt. Mitt. EStA Register keine Daten vorhanden.

A: Dann hat die ihre Ausländerbehörde es "versäumt" die Weiterleitung an das BVA und vermutlich auch an die Meldebehörde vorunehmen und Ihre Tochter sollte die Herrschaften zur Nachbesserung auffordern.


14.07.2015
WizZaN
F: Danke für eure Hilfe. Habe auch eure Antwort zu Andys Frage in Rubrik ESta gelesen. Wenn das Gesetz so dehnbar ausgelegt wird dann ist nur wichtig das der FamilienName im Register Mustermann ist, oder? Der ist bei mir so korrekt eingetragen. Werde es mir aber nochmal schriftlich bestätigen lassen sowie in wieweit sie abgeleitet haben. Und da ich innerhalb der 4 Wochen binkann ich auch gleich noch den Widerspruch einlegen. IST diese Ansicht soweit korrekten mir ?

A: Ja, genau richtig erkannt! Es dürfte alles in Ordnung sein.


14.07.2015
WizZaN
F: Hallo COM. Ich habe nun nen registerauszug und musste feststellen das unter Erworben durch nichts steht. Auf welchen Paragraphen kann ich mich nochmal berufen das der Herr von der Ausländerbehörde dies korrigiert und übermittelt ??? Und falls er es nicht machen sollte, was für eine Möglichkeit hätte ich noch. Der Antrag ist wie hier beschrieben ausgefüllt gewesen( durch Geburt/Abstammung) .... Herzlichen Dank

A: 1. § 33 StAG
2. Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter an den Landrat richten.


14.07.2015
Oskar
F: Seit kurzem beschäftige ich mich mit dem gelben Schein. Was ich nicht verstehe: Herr Oberüber zeigt im Film einen ESTA Auszug. Unter erworben durch stehen die Worte "Abstammung und Ru" in Klammern. In der Schule bedeutet das, diese Worte sind ungültig/bedeutungslos. Übrig bleibt Erworben durch Geburt, §4 Abs. 1 StAG. - Er zeigt weiter die Vollauskunft der Gemeinde und auf die Eintragung: Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit! Ist es nicht die, die ich gerade loswerden möchte? Habe ich etwas nicht verstanden?

A: Dies trifft für eckige Klammern zu: [Dieser Text steht formaljuristisch gar nicht da...] Runde Klammern bedeuten sowohl als auch, was in dem Falle ja absolut korrekt und zutreffend ist.
Ja, da haben Sie wohl etwas mißverstanden, denn es wird durch dieses Verfahren sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit, als auch die Bundesstaatsangehörigkeit, um die es uns letzendlich geht, festgestellt.


14.07.2015
Rainer
F: Eine Frage zu EStA: im Feld erworben durch ist der korrekte Eintrag: Geburt (Abstammung) §4 Abs.1 RuStAG - im Feld darüber "Deutsche Staatsangeh. erworben am" ist nur mein Geburtsdatum dokumentiert - Frage: ist das von Belang bzw. korrekt ? es sieht so aus, als hätte ich die Deutsche Staatsangeh. von Hitler vom Feb. 1934 und die Staatsangeh. in einem Bundesstaat bestätigt bekommen - oder ist alles i.O.?

A: Es ist alles in Ordnung, herzlichen Glückwunsch!
Die "deutsche Staatsangehörigkeit" haben wir, wie schon oft kommuniziert, ALLE (zumindest nach GELTENDEM Recht, nich zu verwechseln mit GÜLTIGEM Recht) - und zwar bereits seit 1999 durch die Schaffung des § 40a StAG durch Gerhard Schröder. Da läßt uns die BRiD auch bislang nicht heraus. Durch die Art unserer Beantragung haben wir nun aber darüber hinaus unsere Bundesstaatsangehörigkeit feststellen lassen! Wenn Sie diese, wie es § 4 Abs. 1 RuStAG eben aussagt, durch Geburt (Abstammung) erworben haben, dann ist doch der Tag Ihrer Geburt nunmal der Tag, an dem Sie sie erworben haben. Also wie gesagt, alles in Ordnung!


14.07.2015
Wizzan
F: Nach dem Erhalt des STAG .... wie schnell wird das übertragen ins EstA ---> Identitätsnachweis: Hat denn jemand schon Erfolg mit eine amtliche Beglaubigung einer Unterschrift durch eine Stadt/ Bürgeramt? Ansonsten schicke ich eine beglaubigte Kopie des (((PA))) Reisepass nicht vorhanden. Grüner wurde abgelehnt , wollte kurzfristig nach Russland. naja egal. Willkür halt. schönes Wochenende

A: Laut "Gesetz" hat die Übermittlung unverzüglich zu erfolgen. Die Beglaubigung funktioniert. Wie können Sie eigentlich, wenn Sie doch schon auf unserer Seite lesen, überhaupt in Erwägung ziehen, eine KOPIE DES PERSOS zu verwenden???


14.07.2015
Hugo
F: Ich bin eingebürgert, und in meiner Einbürgerungsurkunde ist mein Name in folgender Schreibweise geschrieben: Max M u s t e r m a n n. Heißt das, das ich kein Rechte verloren habe? Und müsste es so auch im Esta registriert sein?

A: Sehr unwahrscheinlich, aber besorgen Sie sich doch zunächst einmal einen EStA-Auszug.


14.07.2015
Reiko
F: Wo beantragen wir Berliner die ESTA veränderung

A: ???


14.07.2015
Detlef1
F: Puhh. Kleine Schritte im Umgang mit Behörden.... War heute beim Bürgerservice um den EStA Antrag für die Register-Auskunft beglaubigen zu lassen... Die kannten das Formular gar nicht und mussten erst recherchieren ... dann fragte man, warum ich denn ein Auszug machen wollte - das wäre ja ungewöhnlich ... Dann wurde eine anderer Sachbearbeiter hinzugezogen ... der das erst nicht unterschreiben wollte, weil da Geburtsstaat "Bayern" drauf stand und Sie DAS nicht beglaubigen wollte. Da habe ich gelacht und gesagt "ja, ist schon verrückt, nicht?"... Darauf habe ich Sie hingewiesen, das das auch nicht Gegenstand sei, sondern die Beglaubigung meiner Unterschrift. Der Inhalt hat sie gar nicht zu interessieren sagte ich ihr ... Beglaubigung schliesslich erhalten. Dürfen die sich eigentlich Kopien davon machen?

A: Genau richtig argumentiert... DAUMEN HOCH!
Die dürfen alles, was wir zulassen... ;-)


14.07.2015
Manuela
F: Wie sieht der korrekte EStA Eintrag bei minderjährigen Kindern aus, wenn bei den Eltern korrekt "Geburt (Abstammung) § 4 Abs.1 (Ru)stag" steht?

A: Der sollte eigentlich genauso aussehen.


14.07.2015
Andreas
F: Beim ETSA Antrag muß ich doch bei Geburtsstaat KGR.Preußen[Deutschland_als_Ganzes] und bei Anschrift auch das selbe eintragen wenn ich den gelben Schein habe.Oder mache ich da ein Denk fehler?

A: Alles so wie in Ihrem Feststellungsantrag.


14.07.2015
Friedhelm
F: ESta: Die Eintragung in erworben durch: Geburt (Abstammung) nach § 4 Abs. 1 (Ru)StaG verweist m.E. der jure durch die Klammerbezeichnung auf das StaG - also die Nazi-Zugehörigkeit des 3. Deutschen Reiches hin!! Im Melderegister (Vollauskunft) soll die Glaubhaftmachung der Deutschen Staatsangehörigkeit (welcher ??) nach Rechtskraft eingetragen werden so das Ordnungsamt. Wie muss es dann in der Auskunft lauten, damit eindeutig die Bundesstaatangerorigkeit RuStaG 1913 geklärt ist und man nicht nun doch versehentlich die Nazi-Staatsangehörigkeit nach StaG um den Hals gehängt bekommt! Das war ja nicht Sinn der Beantragung und würde uns alle zu anerkannten Nazis machen, was wir ja gerade alle nicht wollen!!!

A: De jure bedeuten runde Klammern sowohl als auch, was in dem Falle ja auch völlig korrekt ist. In der Vollauskunft findet sich in der Regel nur der Hinweis auf die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ohne den Erwerbsgrund. Bezüglich der deutschen Staatsangehörigkeit / "Nazi-Staatsangehörigkeit" wissen wir langsam ehrlich gesagt schon nicht mehr wie und wie oft wir das noch erklären könnten. DIE HABEN WIR BEREITS! Und zwar seit 1999, jedenfalls nach geltendem "BRD"-Recht (siehe § 40a StAG).


14.07.2015
Friedhelm
F: EstA: welche juristische Bedeutung hat die Eintragung ....(Ru)StaG, anstelle RuStaG 1913)

A: Sie ist formaljuristisch wenig relevant, zumal es sich ja bei dem Auszug ja um keine Urkunde handelt. Wichtig ist die Ableitung an sich und der Eintrag im Melderegister.


14.07.2015
Laurenz
F: Meine frage zum schreiben :Antrag auf Selbstauskunft aus dem Register Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Register EStA ) wo muss ich beim Nachweis meiner Identität das kreutz setzen wenn ich den gelben schein besitze und wie gehe ich weiter vor muss es Notariel unterschrieben und beglaubigt werden ?

A: Na bei "... Beglaubigung meiner Unterschrift". Dazu müssen Sie übrigens nicht zum Notar, Gemeinde oder Kirche tut es auch.


14.07.2015
Martin
F: Beantrage ich meinen ESTA-Registerauszug einfach an "peter.peterlini@bva.bund.de" unter Angabe der Verz.Nr., die auf meinem gelben Schein steht oder gibt es für den ESTA-Antrag auch einen extra Vordruck? Welche Angaben müssen bei der Mail rein (Name, Adresse, etc.)?

A: Informationen dazu finden Sie unter Praktisches (Antrag auf Auskunft aus dem Register EStA).


14.07.2015
Racheengel
F: Kategorie:EStA. Bei Andy und den anderen wird "Erworben durch: nichts eingetragen.Volker (Kulturstudio) und Rainer Oberüber haben uns gesagt, das dort"Geburt (Abstammung §4,Abs.1(Ru)Stag "stehen sollte,wenn man alles richtig gemacht hat.Ich persönlich würde mich diskriminiert fühlen und ein Beschwerdeschreiben wg.Diskriminierung gegen den Sachbearbeiter aufsetzen und einreichen, denn schließlich gibt es nicht ohne Grund den Eintrag "Erworben durch:" Es kann nicht sein das diese Möchtegern-Beamte uns sagen"Das liegt in unserem Ermessen und dat machen wir nicht."

A: Ja, wunderbar... mehr können Sie auch nicht tun. Wenn die Herrschaften das dann nicht machen, dan haben Sie es schriftlich und alles ist gut.


14.07.2015
zorno
F: Am 15.01.2015 wurden die Staatsangehörigkeitsausweise meiner Söhne und mir ausgestellt. An dieser Stelle nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich habe sofort eine EStA- Auskunft beantragt und am 03.02.2015 hat das BVA mitgeteilt, daß keine Eintragungen vorliegen. Wie soll ich mich nun verhalten?

A: Sie müssen die ausstellende Staatsangehörigkeitsbehörde dazu auffordern, die Daten an das BVA und die Meldebehörde gemäß § 33 StAG weiterzuleiten.


14.07.2015
Roberto
F: Hallo, habe den gelben Schein, Nachweis nach RuStAG bis vor 1913, im ESTA Auszug ist der Eintrag "Erworben durch" nicht eingetragen (ich bin nun Reichsdeutscher!?). Widerspruch eingelegt. Der freundliche Herr beim ESTA meint, das das nicht zwingend sei und im Übrigen im "freien Ermessen" der Behörde liegt. Das LRA (EntscheidungsBehörde) meint, daß dies nach §33 StAG keine Pflichtangabe sei. Im Übrigen die bekannten Erläuterungen wg. Klageerhebung beim VG, etc. Frage: ist der gelbe Schein nun wertlos? Wie kann ich ggf. den richtigen Eintrag doch noch "erstreiten"?

A: Siehe Antort(en) direkt hierunter.


14.07.2015
Mady
F: im Register "Entscheidungen in Staatsangehörigksangelegenheiten - EStA", befinden sich keine Eintragungen zu ihrer Person. Öh, was ist das nun? Ich bin garnet existent?

A: Nein, wenn bei Ihnen noch keine Feststellung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten erfolgt ist, dann existiert dort auch noch kein Eintrag.


14.07.2015
Roland Wolfgang
F: Bei meinem ESTA Registereintrag ist die Zeile "Erworben durch....." leer, obwohl doch laut den Unterlagen," nachRuStAG" stehen müsste. Falsch oder nicht?

A: Siehe Antwort an andy gleich hier drunter.


Ergebnisseite 7 von 9
<<  <  2  3  4  5  6  7  8  9  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour