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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Mitteldeutscher
F: Hallo zusammen, nochmal zu meiner Frage vom 29.09.2014. Was könnte man unternehmen, falls man den EstA- Registerauszug beim BVA nicht bekommt ? Hierzu muß ich noch anmerken, daß die Unterlagen ( Schriftlicher Antrag auf Selbstauskunft mit beglaubigter Unterschrift / Kopie vom Staatsangehörigkeitsausweis / Kopie vom Perso ) alle seit dem 24.07.2014 beim BVA per Einschreiben mit Rückschein liegen. Die Staatsangehörigkeitsbehörde hat mir per E-Mail bestätigt, daß die Meldung ans BVA am 16.09.2014 erfolgte. Zufällig hatte ich eine Mitteilung des BVA mit Datum 15.09.2014 ( absichtlich vordatiert ? ) erhalten, in welcher das BVA mitteilt, es wären keine Daten zu meiner Person gespeichert. Erst danach hatte ich das BVA mit E-Mail vom 18.09.2014 aufgefordert, mir den EStA- Registerauszug noch zuzusenden. Vielen Dank im Voraus.

A: Man ist dort sehr überlastet und die Bearbeitungszeit dauert momentan durchschnittlich 3 Wochen. Rufen Sie am besten mal dort bei Frau Rust direkt an und schildern Sie ihr den Sachverhalt. Die Dame ist grundsätzlich sehr nett und so müßte sich Ihr Anliegen eigentlich lösen lassen.


14.07.2015
Mitteldeutscher
F: Hallo zusammen, am 18.09.2014 bekam ich von der Staatsangehörigkeitsbehörde die Rückmeldung mit Registernummer, daß meine Daten zur Personenstandsänderung an das BVA übermittelt wurden. Daraufhin hatte ich per E-Mail, unter Angabe der Registernummer, eine weiter Anforderung zur EStA- Registerauskunft ans BVA übermittelt. Bisher keine Antwort. Habe heute noch eine E-Mail zum EstA- Registerauszug ans BVA gesandt. Sollte ich den EStA- Registerauszug nicht erhalten, wüßte ich gern, was man dann unternehmen könnte. Wer steht über der BVA ? Vielen lieben Dank !!!

A: Haben Sie schon mitbekommen, daß sich das Verfahren um einen Auszug aus dem EStA-Register zu erhalten inzwischen geändert hat? Näheres dazu finden Sie auf unserer Seite unter den Rubriken HERUNTERLADEN oder PRAKTISCHES.


14.07.2015
Frieda
F: Ich hatte mich noch nicht genau genug ausgedrückt: Um den EStA-Registerauszug zu erhalten muss ich meine Identität auf den Selbstauskunftsantrag beglaubigen lassen, ich habe aber keinen Führerschein und ich denke, die Gesundheitskarte wird nicht anerkannt. Darf ich den Bundespersonalausweis benutzen oder könnte es sich im Nachhinein als kontraproduktiv für meinen EStA-Registereintrag auswirken wenn die Leute vom BVA sehen das ich mich mit Perso ausgewiesen habe als ich meine Identität beweisen musste für den Antrag?

A: Wir hatten Sie schon richtig verstanden, dies hat sich wie gesagt bislang noch nicht als Problem herausgestellt. Eine gute Übung wäre es allerdings zu versuchen, die Auskunft auch ohne Formular oder sonstige seitens des BVA diesbezüglich gestellte Forderungen zu bekommen. Ein Mitstreiter hat dies bereits geschafft, andere sind gerade dabei.


14.07.2015
Silvia
F: Ist es echt erforderlich den Antrag auf Selbstauskunft des EStA-Register-Auszug per Einschreiben-Rückschein dort hin zu schicken?

A: Wir sammeln da gerade selbst unsere Erfahrungen, da das Verfahren recht neu ist und inzwischen ja auch schon wieder geändert wurde. Wenn man es macht, wie die es wollen, dann ist das normalerweise nicht nötig. Wenn man aber versucht einen anderen Weg zu gehen, also ohne Beglaubigung(en), dann kann es erfahrungsgemäß auch sein, daß die normale Post dann angeblich nicht angekommen ist. Es wird immer doller...


14.07.2015
Silvia
F: Antrag auf EStA-Selbstauskunft: wäre es eine gute Idee die Kirche zur Beglaubigung der Unterschrift wieder heranzuziehen?

A: Aber gerne doch...


14.07.2015
Freddy
F: Bei meinem EStA Register Auszug ist das Feld "Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am" leer. Dort sollte mein Geburtsdatum stehen. Bei telefonischer Nachfrage beim Bundesverwaltungsamt gab man mir zur Auskunft, daß dieses Feld nicht unbedingt ausgefüllt werden muß, wenn im darunter liegenden Feld "Geburt (Abstammung), § 4 Abs.1 (Ru)StAG" steht, was bei mir auch der Fall ist. Sehen sie das auch so, oder soll ich auf den Eintrag meines Geburtsdatums im Feld "Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am" bestehen?

A: Wenn in dem entsprechenden Feld "Geburt (Abstammung), § 4 Abs.1 (Ru)StAG" steht, dann reicht dies aus.


14.07.2015
Silvia
F: Antrag auf Selbstauskunft des EStA-Register: habt ihr gesehen das sich wieder was geändert habt? Das BVA überlässt einem die Wahl ob man den Antrag bzw. Unterschrift beglaubigt einreicht oder Kopie des Persos (amtlich beglaubigt) Vor ein paar Wochen wollten die auf jeden Fall Kopie des Perso oder Pass. Wisst ihr warum die das wieder etwas gelockert haben?

A: Das hat mit "Lockerungen" wahrscheinlich relativ wenig zu tun. Dabei geht es eher um Rechtgrundlagen bzw. besser gesagt das nicht Vorhandensein derselbigen...


14.07.2015
der Neue
F: Ein Beispiel um gezielt Fragen zu stellen. Ich bin in Hessen geboren, angenommen durch Vererbung bin ich jedoch nun Bayer und ich stelle ein Antrag auf Feststellung, der deutsche Staatsangehörigkeit und ich bekomme, den gelben Schein. Steht dann im EStA Auszug deutscher Staatsangehöriger der Bayrischen was auch immer? Oder steht dort nur deutscher Staatsangehöriger? Gibt es auch noch einen, deutsche Reichs Pass? Zum korrekten Ausweisen wäre der grüne angebracht ist das korrekt? Einen muss es doch noch geben, der mir einen Pass erstellen kann der aussagt, dass ich deutscher Staatsbürger der Barischen "blubblub" bin.

A: Wenn sowohl Sie als auch de Behörde alles richtig gemacht haben, dann steht im EStA Registerauszug in der Tabelle Sachverhalt, Erworben durch: Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StAG (siehe "Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten" in unserer Rubrik PRAKTISCHES). Der grüne Reisepaß ist der für uns derzeit geeignetste. Wer sollte Ihnen denn einen solchen Paß, der Ihnen Ihre wahrhaftige Staatsangehörigkeit bescheinigt momentan ausstellen können bzw. dürfen? Die BRD etwa, die alles tut um diesen Zustand beizubehalten... oder gar die Besatzungsmächte...?


14.07.2015
Peter
F: Meine Stadt hat mir den gelben Schein ausgestellt, meldet die Daten nach Aussage des EWM-Amt und des Ausländeramt nicht an das Bundesamt oder Einwohnermeldeamt weiter. Angeblich hat die Stadt kein Programm dafür. Kann ich meine Unterlagen SELBER an ESTA melden - und wenn ja, wie und an wen?

A: Nein Sie können ihre Daten nicht an die BVA melden. Dafür ist die Ausländerbehörde zuständig. Die haben einen Interzugang zur BVA und können das eintragen. Jetzt einfach 4 bis 6 Wochen warten und dann bei der BVA anfragen. Sollte der Eintrag bis dahin nicht vorhanden sein, kümmert sich das BVA drum und meldet sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.


14.07.2015
Rocco
F: Hallo, Bezüglich ESTA Auskunft gibt es vorlagen wie dieser beispielhaft ausgefüllt werden muss ? Danke

A: Nein


14.07.2015
Thomas
F: Hallo ihr Lieben. Ich hab meinen EStA Auszug bekommen und dort steht unter "Erworben durch" "Geburt im Inland, §4 Abs. 3 StAG". Eigentlich seltsam, da meine Mutter zwar US-Bürgerin aber mit meinem deutschen Vater verheiratet war. Nach meiner Meinung sollte da §4 Abs. 1 stehen. Wie seht ihr das?

A: Nach erster Einschätzung sieht das nach Ableitungsfehler oder Willkür aus.


14.07.2015
Klaus
F: Ich habe seit einigen Jahren schon den Staatsangehörigkeitsausweis. War gestern imRathaus. Es war kein Eintrag im Einwohnermelderegister. Man konnnte nur eine Meldebescheinigung ausstellen. Von einer Vollauskunft haben die noch nie was gehört. Personenstandsänderung wurde nachgetragen - habe ich am Bildschirm gesehen. So jetzt bin ich dabei die Auskunft aus dem EStA einzuholen. Ich habe nur einen deutschen Reisepass. Frage 1: Was wähle ich aus a) Personalausweis oder b) ausländischer Reisepass ? Der Adler auf dem Reisepass hat 6 Schwingen, vielleicht deshalb aus Sicht der BRD ein ausländischer Pass ? Frage 2: Zu Geburtsort und Staat. Sind dort BRD Stadt / Staat (Hamburg / Deutschland) oder die korrekten Daten (Altona / Preussen) anzugeben?

A: Wir vermuten, dass die als ausländischer Reisepass den normalen Reisepass meinen. Leider ist das noch sehr frisch und uns fehlt noch die Erfahrung. Zu ihrer 2. Frage muss ich Ihnen sagen das BRD und Deutschland nicht das selbe sind (SHEAF Gesetz §52). Also wenn Sie vor dem 1.04.1937 geboren sind schreiben Sie Altona / Preußen wenn nicht, dann Freie und Hansestadt Hamburg.


14.07.2015
dan492
F: Ich habe ein paar „blöde“ Fragen: 1) „Heilt“ die korrekte Ableitung gem. RuStAG 1913 im EStA auch meinen Personenstand im Melderegister bzgl. „capitis deminutio maxima“, Stichwort natürliche Person vs. juristische Person? 2) Falls ja, kann ich dann nicht von der BRD die Ausstellung von Ausweisdokumenten fordern, die diesem nun geänderten Umstand Rechnung tragen und mich von nun an als natürliche Person ausweisen? 3) Oder kann/ darf sie mir dieses Dokumente nicht ausstellen, weil die BRD die Rechte dazu nicht hat bzw. sie selbst aus keinen natürlichen Personen besteht, sprich kein Volk hat, dem sie das bestätigen könnte?

A: 1. Ja, indirekt, sofern die Ausländerbehörde die Daten korrekt an die Meldebehörde weiterleitet.
2. Nein, u.a. allein schon deshalb nicht, weil die Vordrucke von der Bundesdruckerei kommen und da nur "DEUTSCH" im Angebot ist, selbst bei dem grünen Reisepaß.
3. Daumen hoch... genau so ist es!


14.07.2015
dan492
F: Vielen Dank für die Aufklärung :-) Das ESTA ist ja nicht schlecht - aber es ist halt wieder keine Urkunde, sondern elektronisch und unterliegt nicht weiter meinem Einfluss. Wer weiss, was sie dort morgen reinschreiben oder über-schreiben....? Ich kann mich ja auf ESTA auch nicht berufen? Nur dort steht dann RuStAG usw. drin und damit, dass ich die mittelbare habe....? Ist das richtig so? Danke.

A: Ja, das sehen Sie genau richtig, aber warum können Sie sich nicht auf das EStA berufen? Sie zeigen den jeweiligen Bediensteten eine Kopie Ihres Staatsangehörigkeitsausweises, teilen ihm Ihre EStA Registernummer mit, die kann er abfragen und damit hat sich's meistens. Einfluß haben Sie indirekt auch darauf, nur müssen Sie sich alle halbe Jahre oder so einfach mal einen neuen Auszug schicken lassen und wenn der Eintrag nicht mehr stimmen sollte, dann bemängeln.


14.07.2015
Stephan
F: Mir ist aufgefallen, daß die Staatsangehörigkeitsausweise für Eingebürgerte und Deutsche ihre Staatsangehörigkeit nachgewiesen haben identisch sind.Wie kann das sein?

A: Der Staatsangehörigkeitsausweis an sich kann bei sowohl nach dem Gebietsstand von 1937, als auch nach RuStAG 1913 abgeleiteten Staatsangehörigen gleich aussehen. Der entscheidende Unterschied wird dann im Auszug aus dem EStA Register deutlich. Dort befindet sich dann in der entsprechenden Eintragszeile entweder gar kein Eintrag oder: Geburt (Abstammung), § 4 Abs. 1 (Ru)StAG.

Eine beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem EStA Register finden Sie in unserer Rubrik PRAKTISCHES.


14.07.2015
Mitteldeutscher
F: Mein Antrag beim BVA Köln auf EStA- Registerauskunft per E-Mail wurde trotz angehängter Dokumente abgelehnt, da ein Antrag nur noch im schriftlichen Verfahren möglich ist. Erforderlich sind weiterhin meine beglaubigte Unterschrift auf dem EstA- Antrag, sowie die Vorlage meines Personalausweises in Kopie. Anderenfalls wäre eine Bearbeitung nicht möglich.Meine Unterschrift auf dem EStA- Antrag habe ich heute im Bürgerbüro meiner Gemeinde beglaubigen lassen. Hat auch nichts gekostet. Die Dame wollte zuerst meinen Personalausweis sehen. Ich sagte ihr, dass ich diesen nicht dabei hätte und legte den Gelben als Ausweis vor. Das war sozusagen ein vorsichtiger Test meinerseits. Da sie aber mein Lichtbild und meine Daten noch per PC abrufen konnte, hat sie meine Unterschrift ohne Personalausweis beglaubigt. Nun meine Frage: Sollte ich meinem EstA- Antrag beim BVA Köln eine Kopie meines Personalausweises beifügen, um nicht eine Ablehnung der Bearbeitung zu riskieren oder sollte ich nur die Kopie des Gelben beifügen ? Vielen Dank für eure Mühe !

A: Leider ist die Situation bei der BVA für uns auch neu. Im Hintergrund wird heiß diskutiert ob das irgendeine Auswirkung haben kann. Bisher gehen wir nur davon aus, dass uns die Beantragung erschwert werden soll, in der Hoffnung wir reagieren wie der normale Schlafbunzel.


14.07.2015
Silvia
F: ESTA-Register-Auszug: Was ich noch nicht genau verstanden habe: Woran kann ich beim ESTA-Registerauszug explizit erkennen, das die Behörden bis 1910 abgeleitet haben, und nicht beispielsweise bis "nur" zum Papa(geb.1937)? Ich frage, weil hier jemand gesagt hat, die "Behörden" hätten eine Dienstanweisung erhalten, jetzt nur noch bis 1940 abzuleiten. Kann ich ich das auf dem Registerauszug genau erkennen?

A: Ja das kannst du. Im Feld erworben durch steht dann Geburt(Abstammung) § 4 Abs. 1 (RU)StAG und bei Vor- und Familienname muß Silvia Mustermann stehen. Bei Geburtsstaat und Wohnstaat muss Deutschland stehen.

Durch Ersitzung steht da, Vor- und Familienname MAX MUSTERMANN, Geburtsstaat und Wohnstaat keine Angabe, Feld erworben durch nicht vorhanden.

Ableitung 1937 steht da, Vor und Familienname Max MUSTERMANN, Geburtsstaat und Wohnstaat Deutschland, Feld erworben durch ist vorhanden aber leer.


14.07.2015
Rita
F: Gelber Schein habe ich bereits, ESTA wurde mit beglaubigter Unterschrift per Einschreiben angegordert. Keiner auf den Ämtern weiß was eine Vollauskunft ist. Standesamt schickt mich zum Einbürgerungsamt, diese wissen nicht was ich will.

A: Klären Sie die "Herrschaften" auf, sie sind verpflichtet eine solche auszustellen.


14.07.2015
Reiner59
F: Hinweis EStA-Auszug: NAchdem ich per Email den kostenfreien EStA-Auszug beantrag habe, vergingen ca. 9 Tage bis eine Antwort kam, die ich nachstehend anhänge. Spart Euch die ZEit und fordert den EStA Auszugper beglaubigtem Antrag an. zum Schutz Ihrer persönlichen Daten ist die Bearbeitung von Selbstauskünften aus dem Register EStA (Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) nur noch im schriftlichen Verfahren möglich. Auf Ihren schriftlichen Antrag (s.Anlage) wird Ihnen nach § 19 BDSG unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person im Register EStA (Entscheidungsregister in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) gespeicherten Daten erteilt. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über Ihre personenbezogene Daten an Unbefugte erfolgt, kann ein Auskunftsersuchen allerdings erst dann inhaltlich beantwortet werden, wenn die Identität des Betroffenen geprüft ist. Der erforderliche Identitätsnachweis erfolgt durch Beglaubigung der Unterschrift auf dem Antrag und Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises.

A: Das wird ja immer besser.


14.07.2015
Dietmar
F: Habe grad von der BVA eine Email bekommen, daß Registerauszüge über die Staatsangehörigkeit von dort nur noch schriftlich erfolgen können mit beglaubigter Unterschrift…. So langsam scheint da etwas zu wirken, sonst würde es nicht sinnlos erschwert, denke ich. Vielleicht müssen wir unsere Staatsangehörigkeit demnächst noch käuflich erwerben?! ;-)

A: Danke für die Info.


14.07.2015
Christian
F: Ich bereits vor 2,5 Jahren den Gelbenschein beantragt. Den Antrag habe ich leier nicht kopiert und somit kann ich nicht mehr genau nachvollziehen bis zu welchem Jahr in abgeleitet habe. Im Esta Register und bei der Meldebehörde ist aber alles soweit richtig eingetragen. Reicht das für die weiteren Wege, oder muss ich herausfinden wie weit ich abgeleitet habe? wenn ja wie? bzw. ich kann ja nicht mehr prüfen wie die Dame von der Ausländerbehörde die Datren ins System gehackt hat. Danke für die sehr informative Seite!

A: Wenn im ESTA Register alles richtig eingetragen ist, müssen sie einiges richtig gemacht haben. Zur Sicherheit würde ich mir die Geburt und Heiratsurkunden meiner Vorfahren bis 1913 beglaubigt zu Hause sichern. Damit sollte alles erledigt sein.


14.07.2015
Michael Gustav
F: EStA Register: Nachname und Vorname Michael Gustav so wie jetzt von mir geschrieben. Erworben durch : Geburt (Abstammunng) § 4 Abs.1 (Ru)StAG Was bedeutet das!?

A: Der Eintrag ist IO. Geburtsort des Vaters im Verzeichnis suchen, Staat steht dann bei.

Link Gemeindeverzeichnis 1900


14.07.2015
Helme
F: Kann ich mir öfters einen Esta Registerauszug besorgen, also vor der Feststellung und danach, um zu schauen was sich verändert hat.?

A: Personal ist im Esta Register nicht registriert.


14.07.2015
Marco
F: auf meinen EStA Registerauszug steht steht zwar Deutsche Statsangehörigkeit erworben durch Geburt(Abstammung),§4Abs.1(Ru)StAG,jedoch nichts von Glaubhaftmachung Deutsch,ist das jetzt eine neue Ausgabe oder wieso steht das nicht drauf ? und warum ist das RU in klammern gesetzt ? Danke !

A: Der Eintrag Geburt(Abstammung) § 4Abs.1 (Ru)StAG ist das Beste, was wir momentan bekommen können. In der Schriftsprache dient die Klammer als Satzzeichen zur Gliederung der syntaktischen Form. Aber auch hier der Hinweis dass das RuStAG noch in kraft ist.


14.07.2015
Ralph
F: Esta- Auszug bekommt man nur mit Perso o. Reisepass hat peterlini von dem bva erzählt. Stimmt das ?

A: NEIN - Der ESTA Registerauszug wird mit dem Gelben geholt.

E-Mail an die BVA


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