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Fragen und Antworten

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01.03.2020
Hornisse
F: Ihre Antwort ist undurchsichtig? ich frage mich immer, warum andere hier so wenig fragen?

A: Ihre Fragestellung ist UNVERSTÄNDLICH?!. Kann es sein, dass die Undurchsichtigkeit der Antwort an mangelnder Bereitschaft des verlassen der Deutungshoheit der Republik des Bundes liegt?


01.03.2020
Hornisse
F: Hm, wenn ich das verstehe dann sind die Leute mit dem Status "Rechtstellung als Deutscher" besser dran? Da diese nur als natürliche Persona gelten?

A: Das liegt doch nur an Ihnen. Ihnen steht es doch frei auf die jur. Person zu verzichten. Wickeln Sie doch alle Verträge die Sie mit der jur. Person geschlossen haben einfach ab. Danach schauen wir mal wie weit Sie kommen. Oder Glauben Sie, dass diese Personen die innerhalb des Gebietsstands 1913 aber außerhalb des Gebietsstandes 1937 geboren sind und wohnen, nicht noch eine andere jur. Person haben? Auf deutschen Boden gibt es nicht nur eine Treuhand Besatzer Verwaltung.


01.03.2020
Wolfi
F: Hallo. Was ist der Unterschied zwischen Staatsangehörigkeitsausweis und Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher? Gruss

A: Die Aufschrift! Auf dem Staatsangehörigkeitsausweis steht, ist deutscher Staatsangehöriger. Bei der Rechtsstellung steht, ist Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Ihnen fehlt die jur. Person der Republik des Bundes. Sie haben nur die nat. Person der Bundesstaaten.


25.08.2019
Luma
F: Mein ANTRAG nach rustag wird seit 2 Jahren ohne ablehnung konsequent nicht festgeste?lt. Obwohl dem Amt inzwischen bekannt ist gegen wieviele $$ des verwaltungsverfahrensgesetzes sie verstossen würde jetzt auf gerichtliche Hilfe verwiesen und mitgeteilt dass kein weiterer Brief folgen wird. Macht es Sinn den vorliegenden ANTRAG auf *Rechtsstellung als Deutscher* abzuändern?

A: Die Rechtsstellung als Deutscher bekommen nur Deutsche die innerhalb des Gebietsstand 1913 aber außerhalb des Gebietsstand 1937 wohnen und geboren sind.


29.09.2016
Matthias
F: Mein Urgroßvater, Großvater und auch mein Vater wurden im Sudetenland (Nixdorf und Wölmsdorf) ehelich geboren. Der Großvater 1902 und der Vater 1932. Die Blutlinie kann ich anhand beglaubigter Ablichtungen aus den kath. Geburts- und Taufbüchern nachweisen. Die deutsche Volkszugehörigkeit ist zweifelsfrei gegeben. Mir fehlt nur die gesetzliche Ableitung nach dem RuStAG vom 22.07.1913. Eine mittelbare Staatsangehörigkeit werde ich nicht beantragen können, denn das Sudetenland war keine Bundesstaat des Deutschen Kaiserreichs. Ich könnte wohl lediglich die unmittelbare Staatsangehörigkeit bekommen, also ähnlich als Angehöriger einer Kolonie? Und wenn ja, wäre die gesetzliche Ableitung nach §§ 1, 4 Abs.1, 33 Nr. 2 RuStAG?

A: Der Schlüssel ist die Deutsche Volkszugehörigkeit!!! Also stellt den Antrag wie in der Ausfüllhilfe und dann wird es die Mittelbare ganz normal.


28.09.2016
Matthias
F: Mein Vater und mein Großvater stammen aus dem Sudetenland, sind aber deutscher Volkszugehörigkeit. Ich würde nach RuStAG 1913 wie folgt ableiten: §§1, 4 Abs.1, 33 Nr.2 Ist meine Ableitung so korrekt und kann in den Antrag F übernommen werden? Wenn nein, wie müsste die korrekte gesetzliche Ableitung lauten??? Danke im Voraus!

A: Sie halten sich strikt an die Ausfüllhilfe.


14.07.2015
Satorex
F: Selbstkritik: Wer hat recht? Homokritikus bzw. Dt. Bundestag >> https://youtu.be/TUUZ1L2gF3M (14 Min.) oder Rainer/Wir gem. Art. 116 Abs. 1 mit 2 BvR 847/77? Das der Dt. BT keine vertrauenswürdige (Schuldgeldsystem, Besatzungsstatus, Freihandelszone Berlin, Hochfinanz/FED) Quelle ist, ist bekannt. Man beachte den Unterschied zwischen: (1) Dt. Bundestag - "frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 [Kapitulation] die !!! Staatsangehörigkeit !!! aus politischen, rassischen oder religösen Gründen entzogen worden ist." oder (2) Bundes"verfassungs"gericht Urteil 2 BvR 842/77: "frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 [Kapitulation] die !!!! deutsche Staatsangehörigkeit !!!! aus politischen, rassischen oder religösen Gründen entzogen worden ist." | Was trifft für die deutschen Bundesstaatsangehörigen vor 1914 zu? (1) oder (2)?

A: Die Diskussion über 116 1 oder 2 wird langsam lästig. Adolf war nicht in der Lage der Bevölkerung die Bundesstaatenangehörigkeit zu entziehen, sondern nur die deutsche Staatsangehörigkeit. Diese Diskussion gibt es schon seit Jahren und kommt in regelmäßigen Abständen wieder hoch. Es hat den Anschein, als wird über dieses Thema wieder "Teile und Herrsche" gespielt, obwohl das mittlerweile eindeutig geklärt ist.


14.07.2015
Josef
F: Hallo zusammen, ich habe gleich mehrere Fragen und hoffe, dass Ihr sie beantworten könnt. 1. Meine Eltern und Großeltern sind Donauschwaben, sind in Ungarn geboren und wurden nach dem zweiten Weltkrieg aus Ungarn vertrieben. Leider kann ich nicht mehr herausfinden in welchem Jahr, meine damaligen Vorfahren, aus Deutschland ausgewandert sind und aus welchem Bundesstaat sie kamen. Welche Möglichkeiten hab ich, meine Kinder und Kindeskinder zum gelben Schein zu kommen. 2. Inzwischen bin ich Rentner und bekomme ebenfalls zu meiner Rente, die nicht sehr hoch ist, Wittwerrente. Ist es möglich, dass die BRD die Renten verweigern kann, wenn ich mich von ihr lossage. 3. Dies ist ein Tipp, den ich selbst erfolgreich angewendet habe. Er betrifft die Knöllchen und ein Gerichtsverfahren. Da die BRD kein Rechtsstaat ist und keine „Behörde“ dies nachweisen kann, agieren sie im Bereich des Privatrechts. Im Privatrecht bedarf es für einen Vertrag immer die Zustimmung des Vertragspartners. Ich habe mir Vertragsbedingungen zugelegt, mit sehr hohen Vertragsstrafen, falls die Firmen gegen das Firmenrecht verstoßen. Mein Gerichtsstand ist nicht Deutschland sondern die Schweiz oder die USA. Hierfür hat Andreas Clauss wunderbare Vordrucke erstellt, die von seiner Internetseite Novertis unter Downloads heruntergeladen werden können. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe! Josef

A: 1. Wenn Sie die notwendige Abstammung nicht nachweisen können, keine.
2. Nein.


14.07.2015
Klaus
F: Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gern den Staatsangehörigenausweis beantragen nach dem Abstammungsprinzip nach §4 Abs.1 RuStaG1913. Bin ein Eheliches Kind, geboren in Danzig.(deutscher Staatsbürger) Mutter ist Urkunden nachweislich bis 1870 zugehörigkeit Kr. Preußen. Vater Pole aber sein Vater 1906 Lemberg zugehörigkeit Österreich - Ungarn. Wie sollte ich vorgehen und habe ich eine Chance nach Abstammung mein Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen, kann ich auch nur nach der Mutter den Antrag einreichen, bzw.nach Großvater 1906 Lemberg (heutiges Lwiw)??? Vielen Dank im Vorraus!

A: Da besteht für Sie derzeit leider keine Chance.


14.07.2015
Tanja
F: Im Kulturstudio auf dieser Seite wird gemeint das noch niemand nach Rustag nachweisen konnte und es unmöglich ist diese Staatsangehörigkeit zu bekommen:(((( Stimmt das??

A: Das haben Sie bestimmt verkehrt verstanden. Dabei geht es um die ausgestellte Urkunde. Bei richtiger Ableitung wird immer nach RuStAG geprüft, auch wenn es die Bediensteten nicht wahr haben wollen.


14.07.2015
Robert
F: Vater und Großvater sind im Sudetenland geboren. Nach den bisherigen Informationen kann nach RuStAG kein "gelber Schein" beantragt werden. Was ist nun ratsam, was kann man tun? Evtl. die österreichische Staatsangehörigkeit beantragen? (Besser als gar keine?) Im Forum finden sich viele ähnliche Fragen um Sudetendeutsche, leider aber keine konkreten Vorschläge. Wie können wir einen Schritt heraus aus der Staatenlosigkeit finden? Vorab schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.

A: Doch, wir haben gerade zu dem Thema mehrfach geraten, sich mit dem österreichischen Staatsangehörigkeitsrecht auseinander zu setzen.


14.07.2015
baphomet
F: Habe jetzt mal meinen Stammbaum rekonstruiert. Ich selbst bin ein uneheliches Kind und leite daher über meine Mutter ab, diese ist ebenfalls unehelich geboren. Ableitung über die Großmutter welche ehelich geboren ist, daher Ableitung über den Urgroßvater. Damalig im Gebiet der k.u.k Monarchie geboren und daher kein Staatsangehörgkeitsausweis nach RuStag möglich? Da aber sowohl BRD als auch Weimarer Republik Verwaltungen sind/waren gilt ja ursprüngliche Fassung vom RuStaG, damit müsste doch §8 greifen?

A: Wer sollte denn dazu legitimiert sein § 8 umzusetzen? Die Verwaltung darf nur feststellen, nicht aktiv einbürgern oder sonstwas. Dies dürfte sie nur nach bundesrepublikanisch geltendem Recht, aber wer will das schon. Also ist dahingehend derzeit für Sie nichts zu machen, aber vielleicht haben Sie ja Glück, wenn Sie noch eine Generation weiter zurück gehen...


14.07.2015
Rainer L.
F: Weiß denn jemand nun schon etwas Konkretes zu den Sudetendeutschen? Der benötigte Vorfahre war nämlich ein solcher!

A: Häää? Dazu ist längst alles gesagt...


14.07.2015
Anke
F: ich habe jetzt mal einige Fragen und Antworten durchgelesen und bin dort auf den Hinweis gestoßen, dass jemand eine Vorfahrin aus dem Sudetenland hat. Im prinzip gibt es derzeit nichts billigeres und einfacheres dort die Vorfahren zu erforschen. Meine Oma mütterlicherseits ist ebenfalls Sudetendeutsche und wir haben uns folgender internetseite bedient: http://actapublica.eu/item/

A: Vielen Dank für die Information.


14.07.2015
Mario
F: Kann ich als vertriebener "Sudetendeutscher" auch einen Antrag, durch Einbürgerung, auf "Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat" stellen? Das ist mir nicht ganz klar. Danke

A: Nein, derzeit nicht. Dies wäre ein hoheitlicher Akt, zu dem die Bundesrepublik gar nicht legitimiert ist.


14.07.2015
Wiebke
F: Seit wann wird eigentlich die Rechtstellung als Deutsche(r) nicht mehr ausgestellt, 1990 oder 2000? Und weshalb eigentlich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr?

A: Diese wird nach der sog. und bestenfalls bedingt geltenden "Reform" des Staatsangehörigkeitstgesetzes der Schröderregierung von 1999 nicht mehr ausgestellt, aber wir arbeiten dran.


14.07.2015
Jürgen
F: Habe seit ca. 4 Monaten den gelben Schein. Nun bin ich auf Beiträge von Bernd Schober gestossen, wonach der "gelbe Schein" also die deutsche Staatsangehörigkeit falsch sei. Richtig wäre der Antrag Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher. Siehe: https://www.youtube.com/watch?v=P17K_hT2WN0 Was meinen sie dazu? Hat der Mann Recht oder verwechselt er hier etwas? http://de.wikipedia.org/wiki/Statusdeutscher

A: Die Urkunde über die Rechtsstellung als Deutscher wäre derzeit tatsächlich die zutreffendere, da sie nicht die "deutsche Staatsangehörigkeit" gleich mit bescheinigen würde. Aber erstens wird diese nicht ausgestellt (wir arbeiten jedoch daran) und zweitens wird in dem Video fälschlicher Weise diesbezüglich mit Artikel 116 Absatz 2 argumentiert, welcher auf uns definitiv nicht zutrifft, sondern der Vorbehalt der anderweitigen gesetzlichen Regelung (nämlich das RuStAG 1913) in Absatz 1. Als ersten Rechercheansatz hierzu verweisen wir auf folgende Rechtsprechung, die eindeutig darlegt, für wen Absatz 2 zutrifft:

RECHTSPRECHUNG ZU ARTIKEL 116 ABS. 2 GG
Desweiteren bezieht sich der Herr, der übrigens unter verschiedenen Identitäten unterwegs ist, auf die bereits fremdbestimmte Verfassung von 1919...
Viel Spaß in Weimar!


14.07.2015
Gedeitzk
F: Ist inzwischen jemandem ein "Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher" ausgestellt worden, der doch nach meinem Verständnis die, wie von mir angestrebt, Angehörigkeit in einem Bundesstaat ausweist?

A: Wir arbeiten gerade daran...


14.07.2015
Matthias
F: Ein Zwischenstand für Interessenten der Statusdeutschen: Das Sudetenland gehörte bis 1918 zum Kaiserreich Österreich, von 1918-1938 zur Tschechoslowakai und nach dem Münchner Abkommen ab 1938 als sog. Sudetengau zum Deutschen Reich. So antwortete mir ein Mitglied des Bundesverbandes der Sudetendeutschen Landsmannschaft in München. Sehr Kompetent und sehr freundlich bot man auch weitere Hilfe bei Fragen an. Die Seite heißt sudeten.de Viel Spaß beim stöbern! es lohnt sich, denn es gibt, verlinkt, Zugang zu umfangreichen Archiven, welches ständig erweitert wird. Ich werde auf jeden Fall auch beim Standesamt 1 in Berlin versuchen, meinem Urgroßvater auf die Spur zu kommen:-)

A: Danke für die Info!


14.07.2015
Val
F: Sie schrieben, dass man sich einen gelben Schein mit dem Gebietsstand 1937 holen kann, wenn die Vorfahren vor 1914 aus Litauen kommen. Gilt dasselbe auch für Vorfahren aus Russland ? Vielen lieben Dank!

A: Sie sind in die Republik des Bundes (BRiD) eingebürgert, mehr werden sie nicht erreichen. Eventuell noch einen Gelben Schein durch Ersitzung. Wenn sie von Deutschen "Behörden" länger als 12 Jahre als Deutscher behandelt worden sind. Das ändert aber nichts an ihrem Status.


14.07.2015
Marco
F: Vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich also väterlicherseits nach RuStag über Österreich und schlußendlich nach Sudetenland/K+K-Österreich ableite, beantrage ich doch dann korrekterweise die Feststellung "Rechtsstellung als Deutscher", oder? Kann ich dann hier eine weitere Staatsangehörigkeit angeben (analog Kgr Bayern, etc.)? Welcher EStA-Eintrag wäre dann im Resultat erreichbar bzw. gegen welchen Bescheid müsste ich Widerspruch einlegen? Vielen Dank!

A: Sie können gerne die Rechtsstellung als Deutscher beantragen, da sie aber im Vereinten Wirtschaftsgebiet aufhalten, werden sie die nicht bekommen. Deswegen der Widerspruch.


14.07.2015
Dirk junghanns
F: Ich bin neu hier und versthehe manche sachen nicht so ganz . Es gibt irgendwie 2 Sachen: Stag-Ausweis und Rechtsstellung als Deutscher. Was bedeutet das und wo liegt der unterschied, welche vorteile/nachteile hat das. Bitte einfache erklährung. Heist deutsches Recht das ich nach Reichsverfassung nur bestrschtaft werden darf ? Bitte keine Paragraphen als Antwort.

A: Das eine ist die unmittelbare(Reich) das andere die mittelbare(Bundesstaaten) Staatsangehörigkeit. Es darf für sie nur das Recht angewandt werden in dessen Gebietsstand sie sich befinden. Im Gebietsstand (Status quo ante) 1913 ist das OWIG also tabu. Allerdings muss man seine Rechte kennen um sie einzufordern.


14.07.2015
Siggi miggy
F: was ist der unterscheid zwischen dem staatsangehörigkeitsausweis der bundesrepublik deutschland und dem staatsangehörigkeitsausweis des deutschen reichs, de ich bspweise bei exilregierung bestellen kann ?

A: Die Akzeptanz des Ausweises bei den "Behörden" und der "Polizei" der BRiD. Änderung des Rechtskreises und des Melderegistereintrags in der BRiD. Registereintrag bei der BVA mit Wohnstaat Deutschland und Geburtsstaat Deutschland. Somit nicht in der Europäischen Union. Eine Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten statt einer Staatsbürgerschaft in den Freistaaten. Im Gebietsstand von 1913 und nicht 1919 im GG Nr.1. Ausschluss des Bürgerlichen Tods. usw.


14.07.2015
Ulrich
F: Was genau ist die Rechtsstellung als Deutscher?

A: Die mittelbare Staatsangehörigkeit.


14.07.2015
Ulrich
F: Trotz meines Widerspruches bleibe ich in der ESTA-Datei als registriertes BRiD-Personal und noch immer ohne Rechtstellung als Deutscher ohne deutsche STA (bzw. STA in Preußen)? Wenn der Besitz des Scheins nichts ändert und mein Widerspruch dagegen auch nicht worin besteht der Sinn?

A: Haben sie wirklich geglaubt dass das hier so einfach wird. Gelben schein holen und alles wird gut? Wenn der Weg nicht funktioniert versuchen sie halt einen anderen, denn sie sind im Recht und die machen sich Strafbar. Ein Kleiner Tipp am Rande im ESTA Register steht kein Personal. Also ist der erste Schritt doch schon geschafft. Auch wenn man noch nicht im richtigen Gebietsstand ist. Denn Status Deutschen wird es nur über die "Gerichte" oder über die Masse geben.


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