F: Ist der gelbe Schein denn nicht mittlerweile obsolet geworden durch die letzten Änderungen des StAG, insbesondere in Bezug auf § 3 Abs. 2, wo es mittlerweile heißt "Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde." Wird danach nicht der Staatsangehörigkeitsausweis dem Reisepass und Personalausweis gleichgestellt?
A: Ich weiß nicht in welchen AGB s sie lesen, bei mir steht in §3 Abs. 2 Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 2. durch Legitimation (§ 5).
F: In der Schweizer aufenthaltsbewilligung steht bei Staatsangehörigkeit: >Bundesrepublik Deutschland<. Wie wir aber nachweislich wissen und es auch von Deutschen"ämter" in Anträgen bestätigt wurde das es diese Staatsangehörigkeit garnicht gibt. Was müssten die Schweizer dann genau unter Staatsangehörigkeit reinschreiben? Preußen oder Deutsches Reich oder beides???
A: Wenn man nur den Gelben vorzeigt, sollte Deutschland oder Deutsches Reich drin stehen. Hat man eine Willenserklärung und zeigt diese mit dem Gelben vor, die Staatsangehörigkeit in einen der Bundesstaaten.
F: Ist es möglich wenn man im Ausland (Schweiz) arbeitet, mit dem gelben Schein sich dort seine richtige Staatsangehörigkeit in den Aufenthaltsausweis eintragen zulassen? Hatt man dann nicht von einer Legitimen Stelle eine rechtskräftige bescheinigung?
A: Dazu haben wir keine Erfahrung. Einfach ausprobieren und uns das Ergebnis mitteilen.
F: Kater Kokesch Hat in naher Vergangenheit schon jemand den gelben Schein mit RECHTSSTELLUNG ALS DEUTSCHER ausgestellt bekommen?---> Hatte ich beantragt, wurde aber abgelehnt, da ja schon meine "deutsche Staatsangehörigkeit gem. RuStaG 1913, bis zu meinem Opa 1912 festgestellt wurde.
A: Uns ist bis jetzt niemand bekannt der die RECHTSSTELLUNG ALS DEUTSCHER ausgestellt bekommen hat. Aktivisten testen momentan mehrere Wege, aber keiner hat bis jetzt zum Ziel geführt.
F: Welche reelle Auswirkung bzw. rechtliche Konsequenz bringt die "Rechtsstellung als Deutscher" für Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) des öffentlichen Dienstes? Wie wird hier in Praxis verfahren? Meinem bisherigen Kenntnisstand zur Folge dürfte bzw. müsste alles beim alten bleiben. Gemäß GG verfügt ein deutscher Staatsangehöriger ebenso über die gleichen Rechte, wie jenige die die Staatsangehörigkeit Deutsch inne haben. Zumal das RuStAG auch in der BRiD seine Anwendung findet und somit Rechtskräftig ist. in den Stellenausschreibungen des Bundes wird vorausgesetzt, daß die Eigenschaft Deutsch oder Deutscher vorhanden sein muss. Oder gibt diesbezüglich anderweitige Erfahrungen? Die Pfalz gehörte und war Bestandteil des Bayerischen Königreichs. Im Zuge des dritten Reiches ging sie in den Gau Westmark über. Nach dem zweiten Weltkrieg war die Pfalz Bestandteil des neu gegründeten Landes Rheinland-Pfalz. Aufgrund der Neugründung scheint RLP Sonderstatus gehabt zu haben, da ein Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz geschlossen wurde. An dem Punkt verstehe ich nicht weshalb Länder der BRD einen Staatsvertrag abschließen können? Nach dem aktuellen Stand der Dinge sind die Länder doch Bestandteile des Staates BRD oder wie wäre das zu verstehen?
A: Die Frage haben sie auf der Rechtlichen Seite selber beantwortet. Erfahrungen wie im Öffentlichen Dienst damit umgegangen wird haben wir nicht. Die BRD ist aber kein Staat sondern der Verwalter des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und wie sie ihre Verträge nennen ist ihre Sache. Wenn sie glauben dass das Staatsverträge sind hat die Täuschung doch geklappt. Es gibt kein Gesetz eine Firma nicht Finanzamt oder Amtsgericht zu nennen.
F: Hat in naher Vergangenheit schon jemand den gelben Schein mit RECHTSSTELLUNG ALS DEUTSCHER ausgestellt bekommen?
A: Uns ist niemand bekannt der die RECHTSSTELLUNG ALS DEUTSCHER ausgestellt bekommen hat.