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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Max H
F: Verliere ich wenn ich nach rustag 1913 Staatsangehöriger werde irgendwelche Leistungen bzw. Bezüge wie Arbeitslosengeld, Krankenkasse Rückzahlung von Steuern etc.? Oder hat es sonst irgendwelche Nachteile?

A: Diese Frage ist bereits zig mal beantwortet: NEIN!


14.07.2015
Frank
F: Können Angestellte der BRD also Polizisten, Soldaten usw.den Schein auch ohne weiteres beantragen ohne dafür rechtlich belangt zu werde?

A: Das hängt ganz davon ab, welche Vertragsverhältnisse derjenige konkret mit dem System eingegangen ist. Vorsicht ist auf jeden Fall bei Aktiven der Streitkräfte der alliierten Besatzerverwaltung geboten, dies ist schließlich nicht zuletzt auch eine Gewissensfrage! Eine Gegenfrage sei uns darüber hinaus noch erlaubt:

Dürfen wir, DAS VOLK, von dem von Ihnen genannten Personenkreis - egal ob mit oder ohne Staatsangehörigkeitsausweis - denn auch langsam mal erwarten, daß jene ENDLICH IHRE ARBEIT MACHEN? Mit freundlichem Hinweis auf zumindest § 36 BeamtStG, bzw. § 65 BBG... und gerne auch darüber hinaus gehend...


14.07.2015
Roland W
F: Hallo ich will die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Bekomme zur Zeit Alg.2 wegen meiner Krankheit bin ich dahin abgerutscht.Muss ich mit Behördenwillkür rechnen bis hin das ich kein Alg 2 mehr bekomme. Wie ist ihre Erfahrung darüber über solche Sachen? Danke !

A: 1. Hier geht es nicht um irgendwelche Staatsbürgerschaften, sondern um die StaatsANGEHÖRIGKEIT in den Bundesstaaten. Das ist ein erheblicher Unterschied!
2. Der Leistungsbezug stellt kein Problem dar, allerdings beachten Sie gerade in dem Zusammenhang bitte den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter der Rubrik "ERPROBTES".


14.07.2015
Stefan Noack
F: Ich bin Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (Feuerwerhmann) Punkt 1, meine Eltern sind Heimatvertriebene aus den Deutschen Ostgebieten, also ist meine Staatszugehörigkeit nur schwer oder gar nicht nachzuweisen, wobei Sie ja da auf Berlin verweisen. Also läßt sich zumindest dieses Problem lösen. Aber wie siehts mit dem für mich gültigen Beamtenstatus aus? Verliere ich meinen Beamtenstatus? Ich bin verh. habe 2 Kinder und das dritte ist am kommen. Ich bin mit einer Russin verh., wird möglicherweise durch die neue oder auch richtrige Staatsangehörigkeit meine oder auch unsere Ehe vom BRD-System geschieden?

A: Das Standesamt 1 in Berlin hat inzwischen Wartezeiten von bis zu 2 Jahren. Wur haben aber auch Formulare unter "Heruterladen" veröffentlicht, um sich an die Standesämter direkt zu wenden. Welche Vertragsverhältnisse Sie mit der Besatzerverwaltung eingegangen sind müßten Sie prüfen. Wenn Ihr Diensverhältnis schon länger besteht, dann sollte es in der Regel da keine Probleme geben. Ihre Ehe ist dadurch definitiv nicht in Gefahr, abgesehen von der Frage, ob in der BRD geschlossene Ehen überhaupt und grundsätzlich gültig sind.


14.07.2015
Blubber
F: Hallo, ich habe eine Frage, wegen der sozialen und gemeinschaftlichen Konsequenzen. Kann die BRD mir mein jetziges Leben einschränken? Z.Bp. durch Entzug des Jagtscheines usw.? Ich möchte meine Familie nicht in irgendeiner Form durch mein Handeln einschrenken, da es meine alleinige Entscheidung wäre den "gelben Schein" zu beantragen.

A: Ja, das kann die BRiD und tut es auch jeden Tag, mit steigender Intensität. Das hat aber nichts mit dem gelben Schein zu tun. Mit dem gelben Schein dürfen Sie selber Ihr Leben einschränken und auch entscheiden wann und ob Sie das tun, z.B. Ihren Perso oder Reisepaß abgeben, oder sich bei den Behörden abmelden. Aber am härtesten ist ohne Konto zu leben. Wenn Sie erst mal so weit sind, dann ist Ihnen auch egal wenn die BRiD den Euro platzen läßt.


14.07.2015
Andrea
F: Wenn ich den gelben Schein beantrage, was für einen Ausweis erhalte ich damit ich z.B auch auf die Malediven fliegen kann, denn der Perso und der Reisepass sind ja dann wohl nichtig?

A: Bitte lesen Sie hierzu den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter der Rubrik "ERPROBTES".


14.07.2015
ich
F: Guten Tag, wenn ich den gelben Schein beantrage und erhalte, entfallen damit die Pflichten des vereinigten Wirtschaftsgebiets BRD mir gegenüber? Da ich wirtschaftlich nich unabhängig bin, bin ich schon auf Krankenversicherung, Rentenversicherung usw. angewiesen.

A: Nein, alles bleibt wie gehabt.


14.07.2015
patrick
F: was sind die vor und nachteile des gelben scheines

A: Wo die Vor- und Nachteile liegen nicht länger staatenlos zu sein? Wir verstehen die Frage nicht...


14.07.2015
Stefan
F: Ich wollte mir letztens einen Reisepass ausstellen lassen. Dabei kam die Frage auf, ob ich neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch weitere besitze? Ich erwiderte, dass ich nicht nur Deutsch sondern auch Deutscher bin. Kommentar: "Das steht hier aber nicht auf meinem Bildschirm". Vermutlich werde ich nun genau den gleichen roten Reisepass wie alle anderen erhalten, dennoch würde mich interessieren ob es hier auch etwas zu beachten gibt.

A: Wie in dem entsprechenden Artikel unter "ERPROBTES" zu lesen ist, bei dem roten gibt es nicht viel zu diskutieren. Selbstverständlich werden Sie den gleichen erhalten wie alle anderen auch.


14.07.2015
Rainer
F: Sorry, meine Beantw. konnte ich aus der Historie nicht erlesen. Gelber vorhanden + stehe kurz vor der gesetzl. Rente - den Perso will ich zurückgeben. Gelber + Perso -> keine Nachteile in Sachen Rente. Wie sieht es aber aus, wenn ich den Gelben habe und keinen Perso mehr ? Kann sich die DRV verweigern ? Aus dem SGB VI konnte ich keinen Anspruch für nur BRDler erlesen. Also müsste ich auch Anspruch auf Rente haben, auch ohne Perso - liege ich richtig ?

A: Ja, sich einen Reisepaß, wenn möglich vorzugsweise den grünen, zuzulegen ist aber dennoch anzuraten. Hierzu lesen Sie bitte auch den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter der Rubrik "ERPROBTES".


14.07.2015
Pamela
F: Hallo, bin gerade auf Arbeitslosengeld und Jobcenter angewiesen Frage? können die mir da wenn ich neuen Ausweis beantrage einen Stein in den Weg legen oder die Leistung sperren?

A: Nein.


14.07.2015
Björn
F: Als Pensionär habe ich die Frage, ob sich der Pensionsstatus und damit einhergehend das "erdiente Ruhegehalt" mit Erlangen des "Gelben Scheins" ändert und wie es dem Finanzamt zu melden ist, dass ich nun kein Steuerbürger unter der jetzigen Verwaltung mehr bin ?

A: Haha... der zweite Teil Ihrer Frage ist schon lustig! Nichts für ungut, aber Sie waren doch wahrscheinlich lange genug bei dem Kollaborateursverein um zu wissen, daß bei dem Thema "Steuern" am allerwenigsten mit der Besatzerverwaltung zu spaßen ist, auch wenn formaljuristisch betrachtet tatsächlich keine Steuerpflicht für uns mehr besteht. Das ganze ist wie mehrfach erwähnt ein Prozeß, der relativ gesehen gerade erst begonnen hat. Vielleicht konzentrieren Sie sich am besten auf die Aufklärungsarbeit in den Reihen Ihrer (Ex-)Kollegen. Da tut Hilfe am meisten Not! Ihr "Pensionsstatus" sollte durch den StAG-Ausweis jedenfalls nicht in Gefahr geraten.


14.07.2015
Benny
F: wie sieht es aus , wenn man den Gelben Schein hat , läuft es normal weiter mit meinem Lohn an meiner Arbeitsstelle ? und mit der Krankenversicherung von meiner Frau , Kinder und meiner ! Ist man noch versichert ?

A: Ja, alles läuft weiter wie bisher, ist aber alles schon zigfach beantwortet.


14.07.2015
OttO
F: jetzt ist`s klar :-)) Danke für die Einsicht !

A: Gerne... ;-)


14.07.2015
OttO
F: "abmelden ins Inland" erstmal danke für Info. Muß zum Verständnis für den weiteren Vorgang nochmals nachhaken. Abmelden ins Inland mit welcher Formulierung ? Was ist im EWMA dann genau einzutragen ? Danke im voraus !

A: Sie denken zu kompliziert. Sie gehen hin und sagen, daß Sie sich abmelden wollen, fertig aus. Vielleicht kommt eine Nachfrage: "Ins Ausland?", dann dagen Sie nein, ins Inland. Nicht vergessen, Sie sind jetzt Souverän!


14.07.2015
Otto
F: Was ist zu verstehen unter "abmelden ins Inland" ?

A: Für einen Bundesstaatsangehörigen ist das Inland sein Bundestaat. Das ist natürlich für die BRiD Ausland. Man geht zum Einwohnermeldeamt und meldet sich dort ins Inland ab.


14.07.2015
Eyop
F: Wie läuft das mit bereits eingezahlte Rentenbeiträge oder Rentner ? Krankenkassenbeitrag und Arbeitslosenversicherung

A: Was soll da wie laufen? Alles bleibt wie es ist...


14.07.2015
Waldtraut
F: Wenn ich den Gelben Schein habe und nicht mehr staatenlos bin, ist das Orts-, Landes- oder Bundesgericht dieses nicht-souveränen Staates berechtigt, ein Urteil - gleich welcher Art - über mich zu fällen?

A: Berechtigt nicht, aber in der Lage schon, denn die herrschende Gewalt liegt in deren Händen! So einfach läßt die Verwaltung sich die Butter nicht vom Brot nehmen. Fangen Sie mit kleinen Sachen an, um den Umgang zu üben und erste Erfahrungen zu sammeln.


14.07.2015
Krümel
F: Hallo zusammen. Ich lese gerade in den Seiten http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/staatenlose.htm#Die%20Staatsangeh%C3%B6rigkeitsurkunde%20bezieht%20sich%20auf%20Deutschland%20als%20Ganzes , und habe es jetzt so verstanden, dass, obwohl ich den Gelben Schein besitze, das "System" mich immer noch als "entmündigtes, zu verwaltendes Objekt in ihrem Bereich"wahrnimmt, solange ich im Einwohnermeldeamt noch angemeldet bin.Zur Zeit beziehe ich gerade ALG II. Welche Nachteile hätte ich zur Zeit zu erwarten, wenn ich mich dort abmelde???Und wie melde ich mich ab?Soll ich sagen, ich ziehe um ins Ausland? Ich habe darin leider noch keinerlei Erfahrung.

A: Von einer Abmeldung können wir Ihnen nur dringend abraten! Es ist zwar möglich, auch in Ihrer Situation, aber eben schwierig. Wenn man sich auf das System einläßt / einlassen muß, dann sind Kompromisse hin und wieder halt nötig. Lesen Sie bitte hierzu auch den unseren Artikel "Perso oder Reisepaß - behalten oder abgeben?" unter "ERPROBTES".


14.07.2015
Herbert
F: Hallo, muss ich Steuern zahlen als Arbeitsnehmer bzw. Selbstständiger (mit deutscher Staatsbürgerschaft)? Wie kann ich dem Finanzamt vermitteln, dass bei mir keine Abgaben einzuziehen sind?

A: Denkt denn jeder nur an das eine? Ja, dem System die Mittel zu entziehen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Erfolg, aber nur mit dem StAG-Ausweis zu winken reicht da nicht aus...


14.07.2015
Mike
F: Hallo. Wie sieht es eigentlich mit bestehenden Verträgen (priv. Versicherungen, Krankenkasse, ...) aus, haben diese Verträge weiterhin bestand beim Weschsel in die deutsche Staatsangehörigheit? Und bekomme ich trotzdem Rente mit 67, auch wenn ich keine Steuern zahlen sollte?

A: Die deutsche Staatsangehörigkeit haben Sie bereits, hier geht es um unsere Staatsangehörigkeiten in den Bundesstaaten. Es läuft alles weiter wie bisher. Bei dem Versuch gar keine Steuern mehr zahlen zu wollen, noch dazu wenn sämtliche Grundlagen dazu fehlen, wünschen wir viel Spaß!


14.07.2015
AK
F: bin alleinerziehend, wir haben gemeinsames Sorgerecht. Gilt das gemeinsame Sorgerecht auch, wenn ich einen gelben Schein besitze ?

A: Natürlich.


14.07.2015
Dirk
F: Aus den Videos ist nicht klar, wozu das alles gut sein soll. Nur um Protest gegen das unrechtmäßige BRD-Kollaborationsregime zu bekunden? Und wenn es unrechtmäßig ist, sind es doch wohl seine Behörden auch, wie kann man dann Dokumente wie den Gelben Schein von ihnen verlangen und diese als rechtens betrachten?

A: Wir müssen unsere Bundesstaatsangehörigkeit der Verwaltung anzeigen und Ihnen mitteilen, daß es hier noch Staatsangehörige und nicht nur "Personal" gibt. Es geht um Freiheit, Friedensverträge, die Wiederherstellung der staatlichen Strukturen, Reorganisation der Bundesstaaten usw., dies können nur Souveräne bewerkstelligen.


14.07.2015
Micha
F: Was passiert wenn ich als sogenannter Beamter den gelben Schein beantrage und womöglich erhalte? Kann mir dann der "Beamtenstatus" abgenommen werden und ich arbeitslos werden?

A: Das hängt ganz von den individuellen Vertragsverhältnissen ab, die dieser Bedienstete konkret mit der Verwaltung eingegangen ist.


14.07.2015
Thomas
F: Bin ich als RuStAG-Deutscher ein Ausländer für die BRD?

A: Ja und nein. Die BRD ist derzeit mangels Organisation der Bundesstaaten nach wie vor auch für unsere Verwaltung zuständig. Allerdings müssen wir darauf bestehen, dies dann nach staatlichem, deutschem Recht zu tun.


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