F: Hallo, danke für Eure rasche Info. Ich dachte, sofern der GS offiziell anerkannt ist und im ESTA- Register ebenfalls korrekt steht, ist man in dieser Sache nicht mehr von der BRD belangbar. Was sind dann hier denn konkret die nächsten nötigen Schritte? Dieser inoffizielle Impfzwang vernebelt einem langsam die Logik, um an diese Sache nüchtern heranzugehen. Vielen Dank für Eure Hilfe. Grüße P.
A: Die nächsten Schritte sind die Aneignung von Wissen und der schrittweise Weg in die eigene Souveränität. Dann tritt auch das Cokolores in den Hintergrund. Dieses hält einen nur in der Beschäftigung.
F: Guten Abend, ist man per Besitz vom gelben Schein automatisch von der drohenden Corona- Impfpflicht befreit? Vielen Dank für einen Hinweis. Grüße P.
A: Automatisch geht in der Okkupationsverwaltung überhaupt nichts! Zum GS gehört auch Wissen und das erlernen von Durchsetzungskraft. Corona beschleunigt nur die Notwendigkeit zum verlassen der Komfortzone.
F: Hallo guten Abend, kurze Frage:Briefkuvert ohne Poststempel von FA im Kasten gehabt...wie verfahren bitte.. aufmachen und ab in die Ablage P dann damit oder zurück damit...ist allerdings nicht framkiert, also kein Nachweis drauf dass der Brief per Post versandt wurde...vielen Dank vorab für Eure Hilfestellung
F: Website BVA Köln: "Was unterscheidet die Wiedergutmachungseinbürgerungen nach § 15 StAG von den Wiedergutmachungseinbürgerungen nach Art. 116 Abs. 2 GG?" -------- Ist die Darstellung dort nunmehr korrekt oder irreführend missverständlich? mfG
A: Auch das ist nicht unsere Baustelle.
F: website des BVA Köln: "Mit Inkrafttreten des 4. Staatsangehörigkeitsänderungsgesetzes am 20. August 2021 erhalten NS-Verfolgte und ihre Nachfahren auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch die Verfolgung auch staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben.....Gibt es hierzu neue Ratschläge dieses Forums hier?
A: Wieso soll es dazu Ratschläge geben? Das ist nicht unsere Baustelle.
F: wertes team, dem hier in diesen themen etwas vorangeschrittenen ist wohl der umstand bekannt, dass der sogenannte "personalausweis" aufgrund ungültiger eintragungen (Familienname etc) und nach abgleich mit "PAuswG" ungültig ist, dies in dem von anfang an, und getreu dem benannte gesetzt zurück gegeben werden muss. nun fiel mir auf, dass der sogenannte "reisepass" genau an dem selben mangel leidet, dem nach wohl auch nach "PaßG" ungültig ist, und auch zurück gegeben werden muss. nun sagen diese beiden vorschriften auch aus, dass sich der ottonormalverbraucher nur mit diesen beiden im system ausweisen kann, nur diese beiden sind jeweils "pass im sinne des gesetzes". nun herrscht hier demnach ein echtes dilemma, denn wenn man nach diesen gesetzen handelt, hat man zum schluß keinen pass mehr, kann nicht mehr über die grenze und und und. daher meine fragen: mit welchem gültigen pass oder dokument weist sich denn ein "gelberscheininhaber mit natürlicher person in einem bundesstaate" korrekt aus bzw. woher können diese besorgt werden ?
A: Damit etwas ungültig ist, muss es zu mindestens irgendwann mal gültig gewesen sein. Dieses ist in der Okkupationsverwaltung Bundesrepublik nicht der Fall. In der Bundesrepublik ist alles nur GELTEND. Alles in der Bundesrepublik wird mit Waffengewalt geltend gemacht. Wenn sie also Reisen wollen oder am öffentlichen Leben teilnehmen wollen, werden sie um die Dokumente der Verwaltung nicht um hinkommen. In der Verwaltung müssen Sie entscheiden welches Dokument(nat. oder jur. Person) sie nutzen. Eine Argumentation mit Gesetzen der Staatssimulation ist Sinnfrei. Denn in der Okkupationsverwaltung gibt es nur Handelsrecht.
F: Hallo GS Team,die Gemeinde (UPIK Firma) hat schon zwei mal ein Angebot für das Zahlen
einer Grundsteuer geschickt, das per Einschreiben nicht akzeptiert und abgelehnt wurde.
Kann sich dadurch ein Schuldeintrag in das Grundbuch ergeben? Habt Ihr mit sowas Erfahrung? Danke, L.G.
A: Ja natürlich kann(wird) der Eintrag kommen. Der Weg führt direkt in die Zwangsversteigerung. Denn Sie sind den Vertrag durch Eintragung ins Grundbuch mit der jur. Person Name eingegangen.
F: Hallo nochmal..danke sehr für Ihr schnelle Antwort...wie soll man das Ganze denn verlassen...als Arbeitnehmer in Der Fa. BRD...und ohne Moos nix los...glauben Sie das Ganze dauert noch länger..wäre ja wirklich fatal...unsere Heimat scheint komplett dem Untergang geweiht...die Menschen haben um einen herum auch alle Scheuklappen auf...echte deprimierend...was hier bei uns im Ort für Anfeindungen herrschen..nicht erträglich...
A: Ich hatte nicht davon gesprochen Auszuwandern. Die Okkupationsverwaltung ist auch nicht unsere Heimat. Unserer Heimat geht es so gut wie seit über 100 Jahr nicht mehr. Wenn Sie also feststellen das die Menschen in Ihrem Umfeld alle Scheuklappen auf haben, dann wissen Sie doch für wenn das Theater aufgeführt wird. Dazu sollte die Erkenntnis reifen, dass es noch schlimmer kommen muss. Bei Ihnen scheint das Stockholm Syndrom ja auch noch Auswirkungen zu haben. Hören Sie auf sich mit dem Theater zu beschäftigen!!! Es ist nicht Ihr Stück das da aufgeführt wird.
F: Hallo..wie verhält es sich in Corons Zeiten für BS Angehörige und Vorschriften der Fa.BRD in Bezug auf deren Sog.Verordnungen was ungeimpft oder Ausgangsperre betrifft...kann man diesem Irrsinn (Entschuldigt den Ausdruck) nicht endlich ein Ende setzen...ich würde alles tun, damit unser Heimatland endlich wieder souverän wird und es Frieden gibt ..auf der Welt und auch wieder in der Familie und bei Freunden...Liebe Grüße an Euch
A: Für BS Angehörige ist die Okkupationsverwaltung nur Verwalter und nicht Gesetzgeber. Der Irrsinn ist nicht für Sie. Leider wird dieser Irrsinn noch gebraucht. Ich vermute er muss auch noch großer werden. Sie sollten also für sich einen Weg finden, dass Theaterschauspiel der Okkupationsverwaltung auszublenden. Am besten ist es, das Theater zu verlassen. Es wird eh nicht für Sie Aufgeführt.
F: Mußte ich mir den TS3 GS Server oder wie sich das schimpft neu herunterladen. Wieso weshahlb, warum ist jetzz nicht die Frage. Und nach Abschluß der arbeiten war ich in einem Raum wo nur wiederhall von englischen gequake war. Ich komme da nicht weiter, bitte um Hilfe. Gruß Stefan
F: Hallo.Da man den gelben Schein bei der Ausländerbehörde beantrag,wäre es doch logisch,nach Ausstellung,einen Aufenthalttitel oder eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.Mein Problem ist nämlich,das wenn ich mich beim Einwohneramt abmelde,die eine Meldung ans Finanzamt machen und mich auf StKl 6 stellen.Das geht nicht.Es muss also möglich sein dies zu ändern.Auf meiner erw. Meldeauskunft steht,das ich meinen Wohnsitz am 1.09.1939 genommen haben soll.Und mit A:H: haben ich nichts zu schaffen.Haben sie da eine Idee??
A: Legen Sie mal Ihre Konditionierung zu AH ab. Es ist einfach ein Datum in unserer Geschichte. Natürlich kann man Ihr Problem lösen. Das Finanzamt hilft mit einen Schriftstück für den Arbeitgeber das Ihre Steuerklasse bestätigt weiter. Vielleicht nehmen Sie sich noch einmal das Thema Mensch und Personen vor. Denn die jur. Person in der Meldebehörde hat nichts mit der nat. Person die Sie vom Ausländeramt bekommen haben zu tun.
F: Hallo, es gibt noch ne Anmerkung zu meiner Frage am 12. bzw. eurer für mich sehr konstruktiven Antwort am 13.: Selbstverständlich ging dem Szenario eine ordentliche Abmeldung ins Ausland durch die jur. Person voraus, diese wurde allerdings angezweifelt. Es wurden Beweise wie Flugticket oder Arbeitgebernachweis im Zielland gefordert bevor die Abmeldung vollzogen werden könne. Erst danach mischte die nat. Person da mit. Wenn ich eure Antwort also richtig deute, dann habe ich damit alles mir mögliche getan. Die Abmeldung der jur. Person wurde angezeigt, eine Erklärung, wer am Wohnsitz fortan wohnt wurde durch die nat. Person abgegeben, damit sollte für mich alles i.O. sein. Wenn sie den Wechsel nicht anerkennen bzw. die jur. Person nicht abmelden möchten, dann ist das deren Sache und Problem und nicht meins. Alles, was ich jetzt zu tun habe, ist einfach dementsprechend zu handeln!??
A: Genauso ist es! Ein Stempel mit roter Farbe mit der Aufschrift, zurück falsche Person, wäre bestimmt hilfreich.
F: Hallo liebes GS Team.Wie schon früher geschrieben habe ich meine Eigentumsnachweise als RuStaG Deutscher vom Katasteramt auf den Familienname.In den Grundbuchblättern steht aber nur mein Name,geb.XX.XX.XXXX.Welches ist vorrangig? Sollte man das im Grundbuchamt
auch auf Familienname ändern.Vielen Dank Liebe Grüsse...
A: Im Katasteramt wird das Eigentum, in Grundbuch der Besitz verwaltet. Eine Möglichkeit der Änderung auf Familienname gibt es nicht. Die Wertigkeiten sollten damit klar sein.
F: Hallo! Trotz eindeutiger Darstellung durch justiziable Erklärungen wer ich bin und wer an meinem Wohnsitz wohnt (nachgewiesener Deutscher und Bundesstaatsangehöriger durch Abstammung, Grundrechtträger und nat. Pers. gem. § 1BGB und Art. 5,6,7,10,11,50 EGBGB und Ausschluss des § 17 HGB) möchte meine Gemeinde trotz Fachaufsichtsbeschwerde beim Landrat meine jur. Person einfach nicht abmelden! Auch auf die Befreiung der Meldepflicht meiner jur. Pers. gem. § 26 Abs. 2 BMG wurde hingewiesen. Könnte es sein, dass meine nat. Person die Abmeldung für die jur. Person gar nicht vornehmen kann und/oder meine Gemeinde die jur. Person nicht abmelden muss, insofern sie ihr ja "gehört" oder liegt hier tatsächlich Personenstandfälschung und Verstoß gegen obige §§ vor??
A: Ja, natürlich kann die nat. Person die jur. Person nicht abmelden. Wenn sie dort als nat. Person auftauen, können Sie keine Angelegenheiten für jemand anderen erledigen. Eine Abmeldung wäre nur ins Ausland möglich. Das kann aber nur die jur. Person. Sie wissen ja schon, wem die Person gehört. Die Abmeldung findet also nicht in der Behörde sondern in Ihrem Kopf statt. Es ist nur noch ein Schritt bis zum vollen Verständnis.
Eine gespaltene Persönlichkeit kann ansträngend sein!
F: Gibt es eine ausgeschriebene Version von StenBer. S. 70 oder Sten. Ber. S. 70ff. Ist das ein Dokument oder ein Verlag?
A: Natürlich gibt es davon eine Ausgeschriebene Version. Die Suchmaschine Ihres Vertrauens kann Ihnen da helfen.
F: Was bedeutet eigentlich "Zusammentritt des Bundestages"?
A: Ich würde in den GG Art. 123 Abs. 1 hinein interpretieren, dass gültige Recht noch existent ist. Es kann aber auch gemeint sein, dass geltendes Recht nach einer Wahl zum neuen Bundestag existent bleibt.
F: Hallo GS Team,
immer wieder lese ich, das man am besten den Personalausweis nicht zeigen soll und schon gar nicht kopieren lassen soll oder eine Kopie einreichen.
Leider ist mir bis jetzt noch nicht klar geworden, was nachteilig ist wenn man den Personalausweis zeigt.
A: Dann sollten Sie sich noch einmal mit dem Thema Mensch und Personen beschäftigen. Vielleicht hilft Ihnen die Fragestellung, welche Person ist Antragsteller und welche Person ist der Perso weiter? Oder, ist die Person Antragsteller im Besitz eines Perso?
F: Hallo liebes GS Team, ich habe eben auf YT Holger Mensch Es werde Licht 13 RuStAG und
die Souveränitätsfrage angeschaut. Er spricht vom GS als wäre es eine schlechte Zeit
Staatsangehörigkeit und spricht eher für eine Negativbescheinigung vom BVA.
Was haltet Dir von seinen Argumenten? Vielen Dank, liebe Grüße...
A: NICHS! So ist das, wenn man sich nicht intensiver mit dem GS beschäftigen möchte und einer Dienst Propaganda anhängt.
F: Hallo liebes GS Team.
Ist es notwendig als nachgewiesener RuStaG-ler aus dem Bundesstaat Elsass-Lothringen
eine Personenstandserklärung beim Standesamt abzugeben oder ist der Antrag zum
GS schon die Personenstandserklärung. Vielen Dank, liebe Grüsse...
A: Das ist durch den Antrag abgearbeitet!
F: Frage,bei der Information zur Personenstandsänderung für die Rentenstelle eine Kopie des Staatsangehörigkeitsausweises mit beilegen,um dies auch glaubhaft zu untermauern?
A: Wir können ihnen die Endscheidung nicht abnehmen. Zeit haben Sie dazu bis zum Renteneintritt immer noch.
F: Hallo liebe Landsleute,
gerade habe ich ein Video von Dr. Matthes Haug gesehen, den ich zuvor noch nicht kannte. Ich fand das, was er inhaltlich vortrug, nach meinem Verständnis sehr gut. Da es wichtig ist, was zu einem Thema nicht gesagt wird, aber eigentlich hätte gesagt werden müssen (er erwähnt nicht den GS),stellt sich die Frage, ob sein Beitrag unterstützend und zielführend bzgl. der Staatsangehörigkeit in einem deutschen Bundesstaat ist? Da Ihr einen weiteren und genaueren Blick auf die gesamte Thematik habt, - wie seht Ihr das? Vielen Dank und beste Grüße
A: Alles was sich mit dem Thema beschäftigt ist wichtig. Ein Souverän ist allumfassend informiert.
F: Hallo.. beginnt eigentlich mit der heutigen Wahl der BRD Geschäftsführung das Besatzungsstatut automatisch wieder von vorn :-(
A: Die Fragestellung ist leider unverständlich!
F: Hallo:ich werde von der Verwaltung generell in der juristischen Person behandelt ist wie in der Klapsmühle wie kann ich die Verwaltung zwingen mich in der natürlichen Person zu akzeptieren als Besitzer der Grundrechte war mir bisher nicht möglich,habe im gelben Schein in 1913 einen Familiennahmen und bin klein geschrieben also NP im Geburtenbuch bin ich Knabe und die Geburtsurkunde der Familiennahme in Sperrschrift.
F: Wie unterschreibt die nP? Nach DIN? Mustermann, Mark? Oder ist das wurscht, da ja jede Unterschrift hier der nP zugerechnet wird, da sie (vielen nicht bewusst) ja für die jP handelt (Identitätsdiebstahl)
A: nat. Person = Mustermann, Max / jur. Person = Max Mustermann
F: Wie erkennt man den Unterschied zwischen den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag (also vor 1913) und den von 1937 ?
A: https://gelberschein.net/?page=Beispielhafte%20Zusammenstellung%20verschiedener%20Eintragungsvarianten