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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Frank
F: Ich habe bei der Bundeswehr gedient und wenn ich den gelben Schein beantrage begehe ich Hochverrat. Bekomme ich dann eine Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren oder kann ich unbedenklich den gelben Schein beantragen? Der Hochverrat ist eher eine moralische Sache. Keiner wird aus Unwissenheit an der Situation verurteilt. Da gibt es ganz andere die sich bald verantworten müssen. Sie können ohne Probleme den Gelben beantragen. "Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - heißt es so schön in der BRD

A: Sie können gerne weiter Probleme sehen, wo keine sind. Sie haben als Bundesbürger im guten Glauben für die BRD gedient. Dies sollten Sie sich mit einer Eigenschaft als Preuße, Bayer, Badener, Sachse usw. genau überlegen. Denn erst das ist Hochverrat. Alles andere ist nur ein schlechtes Gewissen.


14.07.2015
Der alte Fritz
F: Hallo, ich hörte in einem Interview (R.O. und M.F.V.) von der Stiftung internationaler Freunde deutscher Kultur. Unter welcher Internetadresse oder Kontaktadresse kann ich diese Stiftung finden? Vielen Dank für eine Antwort.

A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular.


14.07.2015
Alexis
F: Warum ist Deutschland nach dem 2+4- Vertrag von 1990 kein souveräner Staat?

A: Dies im Detail zu erklären würde hier den Rahmen sprengen, aber es geht schon mit der Begriffsverwirrung los: Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland sind z.B. zwei völlig unterschiedliche Dinge. In der folgenden Passage des ersten Videos von Reiner Oberüber geht er explizit auf einige Aspekte ein, die den sog. "2 Plus 4-Vertrag" zu dem machen was er ist, bzw. was er eben nicht ist:

2 PLUS 4 VERTRAG


14.07.2015
Klaus
F: Ich habe einen Personalausweis, werde in den nächsten Tagen einen Reispass beantragen. Ferner möchte ich den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Kann die Beantagung von Reisepass und Staatsangehörigkeitsausweis paealell gesehen. Oder ist es besser da anders vorzugehen?

A: Das sind 2 unterschiedliche Abteilungen. Ausländerbehörde für den gelben Schein und Ausweismeldestelle für den Reisepass. Es ist also Ihnen überlassen ob Sie das parallel oder nacheinander machen.


14.07.2015
Frank
F: Ich habe bei der Bundeswehr gedient und wenn ich den gelben Schein beantrage begehe ich Hochverrat. Bekomme ich dann eine Freiheitsstrafe von mindestens 10 Jahren oder kann ich unbedenklich den gelben Schein beantragen?

A: Der Hochverrat ist eher eine moralische Sache. Keiner wird aus Unwissenheit an der Situation verurteilt. Da gibt es ganz andere die sich bald verantworten müssen. Sie können ohne Probleme den Gelben beantragen.


14.07.2015
Rheingold
F: Vielen Dank. Sie haben mir sehr detailliert geholfen. Nur noch eine Frage zu dem "passenden Reisepass als Legitimierung zum Gelben Schein". Reicht da der vorläufige sogenannte "Grüne". Oder muss ich den "Roten" Reisepass ausstellen lassen?

A: Der vorläufige grüne Reisepaß ist eigentlich sogar der derzeit idealere, da er von der Gemeinde direkt ausgestellt wird. Allerdings birgt er auch einige Nachteile. Er ist z.B. nur max. 1 Jahr gültig, wird von vielen Gemeinden nicht gerne ausgestellt, ist daher etwas schwieriger zu bekommen und wird auch nicht unbedingt von allen Ländern akzeptiert.


14.07.2015
Peter
F: Mein Vater wurde in Winzig Schlesien geboren, mein Großvater, nehme ich an, auch - ist aus dem Krieg nicht zurückgekommen. Wo bekomme ich die Geburtsurkunden, und gehört Schlesien zum Kr. Preußen?

A: Ich habe für Sie einen Blick ins Gemeindeverzeichnis unter Praktisches geworfen. Dort steht unter Winzig > Kreis Wohlau - Königreich Preußen. Die Urkunden bekommen Sie beim Standesamt oder der Kirche der Gemeinde und beim Standesamt 1 in Berlin.


14.07.2015
Maria
F: Kann ich beim Bundesverwaltungsamt oder Ausländerbehörde den BLAUEN Deutsches Reich Reisepass beantragen? Wenn nein. Wo gibt es den?

A: Diese unterschiedlichen Variationen, die diesbezüglich im Weltnetz kursieren sind KEINE behördlich ausgestellten Dokumente sondern basieren oft auf schlicht und ergreifend mehr oder weniger findigen "Geschäftsmodellen".


14.07.2015
Julian
F: Hallo, eine kleine Frage hätte ich. Im GG steht ja, dass das GG außer Kraft tritt, wenn das deutsche Volk eine Verfassung beschließt. sind die wenigen, die jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit nach Rustag haben, nicht das deutsche Volk? Können diese keine neue Verfassung beschließen?

A: Ja, wir sind das Volk! Aber wozu sollte man eine "neue" Verfassung beschließen wollen? Die Verfassung des völkerrechtlich derzeit zwar handlungsunfähigen, jedoch fortexistierenden Staates von 1871 ist vollumfänglich gültig. Wie wir aus diesem Stand heraus dann als Volk weiter verfahren, werden wir sehen, aber eine "neue" Verfassung kann nicht funktionieren.


14.07.2015
CGPz
F: Habe ich mit dem "gelben Schein" noch das aktive / passive Wahlrecht in der "BRD"?

A: Wenn Sie dies denn überhaupt noch wollen würden und sich streng genommen durch die Teilnahme an solchen Veranstaltungen strafbar machen wollen, dann ja! Formal gesehen (laut BRD-Gesetzgebung) dürften eigentlich NUR Inhaber eines Staatsangehörigkeitsausweises "wählen" (siehe § 12 Bundeswahlgesetz).


14.07.2015
FriedrichWilhelmWilhelmOtto
F: Warum ist der Reichsadler auf dem gelben Schein (oder auf Geburtsurkunden) mit 2x6 Schwingen richtig und der mit 2x7 Schwingen auf anderen Dokumenten (PA, RPi, etc.) im System der BR?D Täuschung? Ein Blick auf das damals offizielle Siegel von Wilhelm I. und II. dürfte bei genauer Betrachtung aufschluß geben. Sind diese Fragen eindeutig und unmißverständlich zu beantworten?

A: Ja, es ist eine Täuschung! Nach außen hin darf die Verwaltung nicht täuschen (siehe Reisepaß außen), nach innen tut sie es hingegen mit Vergnügen (siehe Reisepaß innen). Im Grunde haben Sie sich die Fragen doch bereits selbst beantwortet... ;-)


14.07.2015
claus
F: Gibt es als registrierter Deutscher noch weitere Hintergrundinfos? Was mich zum Beispiel interessieren würde ist, welche Kreise in und außerjalb von Deutschland an einem Friedenvertrag tatsächlich interessiert sind und wie weit entsprechende Maßnahmen dazu vorangeschritten sind. Ich hatte dazu mal eine Frage gestellt und einen Verweis auf die Registrierung Erhalten, vielen Dank vorab grüsse claus

A: Wir bitten um Verständnis, daß wir ggf. konkret vorhandene Bestrebungen hier nicht kommunizieren... Alles zu seiner Zeit! Aber selbstverständlich werden registrierte Besucher, also nachgewiesene Bundesstaatsangehörige als erstes informiert, allein schon deshalb, weil dann auch zumindest in gewisser Hinsicht die Mitarbeit und das Engagement dieser Menschen auf freiwilliger Basis nötig sein wird.


14.07.2015
Normann
F: Ich habe schon meinen gelben Schein und auch den passenden EStA Registerauszug. (Abstammung, §4.1...). Beim Antrag habe ich Kopien der Eheurkunde meiner Eltern und die meiner Großeltern beigelegt. Jetzt hat mir ein Bekannter gesagt, dass seit Jahrzehnten gar keine rechtsgültigen Standesbeamten existieren und somit die Ehen nicht wirklich gültig sind und man die Abstammung über die Mutterlinie machen muss weil wir alle unehelich sind. Hm. Das mag ja sein. Über die Vaterlinie bin ich Württemberger, über die Mutterlinie wäre ich Preusse. Wenn das so ist, ab wann gab es keine echten Standesbeamten mehr? Muss ich womöglich bei meinen Eltern über die Mutter und bei ihr über den Vater gehen? Bei mir ist es so, dass alle 4 Großeltern aus einem Bundesstaate kommen, aber eben nicht alle aus dem Gleichen. Ausserdem erscheint im EStA Registereintrag vielleicht noch eine andere Eintragung wenn man die vermeintliche Ehe der Eltern übergeht und über die Mutter herleitet. Gibt es dazu klare Aussagen?

A: Das Beamtentum ist tatsächlich mit "Gründung" der BRD erloschen. Somit ist es in der Tat fraglich ob Ehen, die vor Standesbeamten geschlossen wurden, welche lediglich die Berufsbezeichnung eines Beamten führen bzw. lediglich Statusbeamte sind, vorbehaltlos rechtsgültig sind. Entscheidend ist aber, daß sowohl die Standesbeamten als auch alle anderen Bediensteten für diese eingesetzte Verwaltung arbeiten und dies in dem Glauben tun, es habe alles seine Richtigkeit. Zudem vergeben die Staatsangehörigkeitsbehörden ja nicht die Staatsangehörigkeit, sondern stellen sie lediglich fest. Alles weitere kann und muß erst ab dem Zeitpunkt aufgearbeitet werden, an dem die Staatlichkeit wiederhergestellt ist.


14.07.2015
ashamp
F: Nach Recherche der letzten 7 Tage ist mein Fazit. Ich ich habe drei Telefonate geführt und die behaupten letzlich, das ich keine Entlassung aus der BRD Verwaltung erhalte. Landratsamt Leipziger Land stellt keine Urkunde als Rechtsstellung Deutscher aus. BVA (Frau Bergmann) ist nicht zuständig für die Ausstellung "Deutscher". BVA (Herr Petrellini) eine Entlassung aus der BRD wird abgelehnt weil kein preußisches Verwaltungsamt da ist das mir die Staatsangehörigkeit bestätigt. Ich habe in dieser Verwaltung auch keinen Antrag gesehen wie im Vortrag vom Schober auf Entlassung. Rein oberflächlich scheint der Weg offiziell in der Auslegung der BRD versperrt Staatsangehöriger nach Abstammung sein zu können. Was ist dann mit der Willenserklärung? Hat diese dann für die BRD überhaupt eine Gültigkeit??? Muß ich dies vor einem Verwaltungsgericht bestätigen lassen, das ich Preuße bin? Ist dies die verschärfte Verweigerung meinen Willen und mein nachgewiesenen Staat still auszusitzen?

A: Sich auf der Ebene weiter mit der Verwaltung zu beschäftigen ist Energieverschwendung! Das was Sie beschreiben ist in einer Willkür- Diktatur nunmal so...


14.07.2015
peter
F: Hallo Freunde, wie bräuchten nähere infos in Bezug auf eure Visiten-Karten. Eine gute Zeit und Danke

A: Bitte kontaktieren Sie uns nochmals auf dem gleichen Wege wie zuvor und geben Sie dann bitte auch Ihre e-Post Adresse an. Wie können wir Ihnen denn konkret wegen der Visitenkarten helfen?


14.07.2015
Sten
F: Wie verhält es sich im nachhinein mit zum Beispiel der "gesetzlichen Rentenversicherung,Arbeitslosenversicherung,und gesetzlicher Krankenversicherung? Danke

A: Wir möchten nochmal bitten auch die Fragen durchzuarbeiten, diese Frage ist ausreichend kommuniziert.


14.07.2015
Siegfried E.Kremhöller
F: ich lese immer mal was von Selbstverwaltung von Peter Frühwald ! Was ist den sinnvoller, die Selbstverwaltung anzustreben oder den gelben Schein oder vieleicht beides ?

A: Wir nehmen an Sie wissen, daß das in vielerlei Hinsicht fragwürdige Konzept dahinter sich u.a. insbesondere auf eine bestimmte UN Resolution stützt. Die Gründungsgeschichte bzw. der Ursprung der UN, sowie das zwingende eigene Interesse daran, daß niemals Friedensverträge geschlossen werden können, da diese Organisation sich gemäß ihrer eigenen Charta dann nämlich auflösen müßte, sollten allein schon Grund genug sein davon Abstand zu nehmen.


14.07.2015
Ecki
F: Guten Tag erstmal, hab erfahren das man mit den gelben anspruch auf Unterhalt nach HLKO Kapitel II Artikel 7 hat. meine Frage: Hat es schon jemand geschafft das erfolgreich zu beantragen und falls ja wie geht man da am besten vor??????

A: Also uns ist kein Fall bekannt. Daher können wir auch zu keiner Vorgehensweise raten. Aber einen Versuch ist es wert. Wir müssen einfach alle zusammen anpacken und so viel probieren wie möglich, hier ist Kreativität gefragt.


14.07.2015
Deno Jugovic
F: Sehr geehrtes Team, ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen bin bald 25 jahre alt wenn gott will, habe bevor ich mich mit dem thema befasst habe die Einbürgerung beantragt...Habe die Grüne Einbürgerungsurkunde auch bekommen...Meine frage an den "Sachbearbeiter" war ob ich um kosten zu sparen auch direkt den reisepass beantragen könnte und nicht den "PERSONALAUSWEIS" er meinte nein das geht nicht man muss erst den perso beantragen da ich nicht noch mehr in den sklaven status fallen möchte wende ich mich an euch da ihr viel mehr erfahrung und hintergrundwissen besitzt als ich wie komme ich aus dem sklaven status raus kann ich direkt den reisepass beantragen ohne den perso und dann im laufe der zeit den gelben schein beantragen ? Vielen dank für die mühe euer Deno

A: Der Personalausweis ist nur ein Passersatzpapier. Also nicht nochmal fragen, sondern einfach machen. Sie wurden in die Republik des Bundes (BRiD) eingebürgert. Mehr können Sie nicht erreichen. Einen gelben Schein können Sie nach 12 Jahren bekommen. Aber nur durch Ersitzung, das wird aber an Ihrem Status nichts ändern.


14.07.2015
Tim
F: In meiner "erweiterten Auskunft" (den Begriff der Vollauskunft kennt meine Gemeinde nicht) stand unter Staatsangehörigkeit der Punkt: Glaubhaftmachung: "Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis"; darunter waren die Felder "Datum" und "Behörde oder AZ" leer. Mein Staatsangehörigkeitsausweis war nicht aufgeführt. Wie sich herausstellte, wurde vom Landratsamt keine Mitteilung an die Gemeinde gemacht, da ich dort bereits als deutscher Staatsangehöriger gemeldet war (allerdings ja lediglich aufgrund meines Personalausweises). Als ich darauf eine Erwiderung schrieb und daß der Beamte u.a. nach §33 Abs. 5 StAG aber dazu verpflichtet sei, kam der Zuständige dann auf wundersamer Weise seiner Pflicht nach und übermittelte meiner Gemeinde die fehlenden Daten die sich aus dem ausgestellten Gelben Schein ergaben. Jetzt sind in der geänderten "erweiterten Auskunft" die Felder "Datum" und "Behörde..." dementsprechend eingetragen. Ist dies nun so korrekt? denn einen Ausdruck, genau so wie im Oberüber Video gezeigt, mit dem Satz: "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit> Nachweis durch> Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis..." erscheint bei mir nicht. Mein erweiterter Ausdruck sind 5 Seiten in Form einer Maske mit meinen Daten. Vielleicht können diese 5 Seiten als Zusammenfassung ausgedruckt werden und der Satz, auf dem es ankommt, erscheint dann dort genau so, da ja Datum und Behörde meines Staatsangehörigkeitsausweises eingetragen sind. Der Beamte war zu solch einem Ausdruck allerdings nicht in der Lage, da das Erfassungsprogramm, welches die Gemeinde benutzt, noch sehr neu sei.

A: Hauptsache ist, daß der Eintrag drin steht. Der kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.


14.07.2015
Marion
F: Hallo:Thema:Vollauskunft. Ich war am Montag 13.10 beim hiesigen Stadtamt(BürgerServiceCenter um eine Vollauskunft einzuholen. Man sagte mir nach einem Telefonanruf der Sachbearbeiterin mit ihrer höheren Stelle, ich solle einen formlosen Antrag stellen und sie gab mir ein leeres Blatt. Ich machte dies, gab es ihr zurück und sie sagte mir, man würde mir die beantragte Vollauskunft per Post zusenden. Ich sagte ihr, es wäre mir lieber wenn ich es von dort persönlich abholen könnte. Sie sagte,sie gibt dies weiter. Meine Frage ist jetzt: wie gehe ich jetzt vor? War alles rechtens so? Oder habe ich mich abspeisen lassen? Wann soll ich wieder hin und nachfragen?

A: Es ist nicht ideal gelaufen, aber auch nicht weiter tragisch. Grundsätzlich ist es immer eine gute Idee nach der konkreten Rechtsgrundlage für das was verlangt wird zu fragen. Ein formloser Antrag kann übrigens auch mündlich gestellt werden, was Sie ja getan haben. Wenn die Herrschaften trotzdem darauf bestehen, dann kann man sie noch ein bißchen ärgern und den Antrag zur Niederschrift diktieren, dazu sind sie verpflichtet. Dem ganzen setzt man dann die Krone auf, indem man i. A. (im Auftrag) unterschreibt, schließlich hat man Ihnen diesen ja gerade erteilt. ;-)

Aber wie gesagt, tragisch ist das alles nicht, der Umgang mit Behörden bedarf, wie alles andere auch, einfach der Übung. Gehen Sie Anfang nächster Woche einfach hin und fragen nach, sofern noch keine Post eingetroffen ist. Bestehen Sie auf Ihr Recht! Wenn die entsprechenden Einträge so oder so ähnlich wie in dieser Videopassage gezeigt vorhanden sind, dann ist alles in Ordnung:

VOLLAUSKUNFT


14.07.2015
Gedeitzk
F: Sie sprachen von Aktivisten, die auf dem Klageweg versuchen, auf die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten (ich denke gemäß §26 StAG). Wurde dieser Verzicht erklärt, ohne vorher den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt zu haben oder nachdem dieser beantragt und auch erhalten wurde (was ich für widersinnig hielte)? Was sind die Gründe, dass die Genehmigung gemäß §26(2) StaG versagt wird?

A: "Witziger" Weise ist die Begründung fast immer die gleiche: Dem Verzicht kann nicht entsprochen werden, da Sie sonst staatenlos würden... Was soll man dazu noch sagen? Was den Prozeß angeht, so wird da einfach gar nichts begründet. Man will es anscheinend aussitzen. Als Kläger sind sowohl Besitzer als auch Nicht-Besitzer eines Staatsangehörigkeitsausweises zum Zeitpunkt der Klageeinreichung beteiligt.


14.07.2015
ashamp
F: Ist die "Beglaubigung" von Kopien des zurück gegebenen Perso für den Aufenthalt als Staatsangehöriger K.Preußen extterritorial der Verwaltung gegenüber ausreichend. Und bei Reisen Int.geburtsurkunde apostillieren (nat. nur bei den Staaten??? die unterschrieben haben), reicht die snicht auch?

A: Es besteht ein Unterschied zwischen dem formaljuristisch geltenden oder gar gültigen Recht und der täglichen Praxis in der Interaktion mit den Bediensteten der Treuhandverwaltung. Es gibt keine Garantien! Auch wenn man noch so im Recht ist, KANN es zu Willkürhandlungen kommen und es ist uns absolut wichtig, daß dies klar wird. Je sattelfester man in der Argumentation ist und je klarer der Personenstand dokumentiert ist desto besser.

Zu Ihren Fragen:
Das mit dem Perso ist Quatsch und kann sogar unter Umständen nach hinten los gehen. Das Reisen mit der internationalen Geburtsurkunde ist möglich, aber nicht überall hin.


14.07.2015
ashamp
F: Der vorläufige grüne Reisepass hat laut (PaßG) nur ein Jahr Gültigkeit. Und wie geht Ihr damit um?

A: Bislang muß er natürlich jedes Jahr neu besorgt werden. Manche Gemeinden wehren sich grundsätzlich mit Händen und Füßen, andere machen es zwei mal und sprechen dann juristisch unhaltbare Sperren aus und wieder andere haben kein Problem damit, wahrscheinlich weil diejenigen sich recht ernsthaft mit der ganzen Angelegenheit beschäftigt und die Wahrheit erkannt haben. Niemand hat behauptet, der Weg in die Freiheit sei leicht... ;-)


14.07.2015
ashamp
F: Habe den EStA-Auszug heute (13.10.2014) bekommen. Somit habe ich vom Beginn meiener Entscheidung 12.11.2013 bis 13.10.2014 ein knappes Jahr gebraucht. Registrierung habe ich per Mail gemacht. Nun meine Frage, wieso ist es empfehlenswert einen vorläufigen grünen Reisepass zu beantragen? Ich habe mal nachgeschaut was der kostet ????? Und wozu soll der gut sein. Ich habe mir Kopien per Post von der ausstellenden "Behörde" meines Führerscheins schicken lassen und von allen Finanzämter über die Zwangsabgeabe seit 1990 und vom Perso Kopien gemacht.

A: Herzlichen Glückwunsch!

Jeder entscheidet natürlich für sich selbst, wie weit er zu welchem Zeitpunkt gehen will und kann. Wir zeigen nur Möglichkeiten und derzeit gangbare Wege auf.


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