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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Klein Hans-Gert
F: Guten Tag, meine Frage; Was sollte beim Einwohnermeldeamt, unter „Staatsangehörigkeit“, korrekterweise eingetragen sein. Ich bin Deutscher Staatsangehöriger mit gelben schein, im Übrigen auch bei Gelberschein-info Registriert.

A: Bei Staatsangehörigkeit wird deutsch stehen, aber in irgendeiner Zeile sollte "Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit" stehen.


14.07.2015
Ute G.
F: Mein Sohn wird demnächst 16 Jahre alt und muß laut BRD ja einen Ausweis beantragen. Wie kann ich vorgehen, damit er diesen Ausweis nicht bekommt. Ich bin im Moment gerade dabei für meine ganze Familie den Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen.

A: Genau das ist der richtige Weg! Bedenken Sie aber bitte, daß gerade für den Start ins Leben (Kontoeröffnung, Ausbildung, etc.) ein Ausweisdokument um sich innerhalb des Systems bewegen zu können unabdingbar ist. Beschäftigen Sie sich daher unbedingt mit dem Personalausweisgesetz (insbesondere § 5) und bestehen Sie auf die gesetzeskonforme Ausstellung des Ausweises. Darauf wird in der Regel nicht eingegangen, dann unterschreiben Sie in eckigen Klammern. Wenn das beanstandet wird und man Sie dazu auffordert "richtig" zu unterschreiben, dann unterschreiben Sie i.A., denn schließlich hat man Ihnen hierzu den Auftrag gerade erteilt. Lassen Sie Ihren Sohn bitte auch nicht allein dort hingehen. Sie können auch von vorneherein stattdessen einen Reisepaß beantragen, anfangs auch ruhig den roten. Die meisten sind zu abhängig vom System, als daß sie sich so weit daraus lösen könnten, wie einige es von uns bereits getan haben. Es ist ein ständiges ausreizen der Grenzen, was nicht jedermanns Sache ist und gerade Heranwachsenden sollte man nicht unbedingt durch zu konsequente Vorgehensweisen den Start unnötig erschweren.


14.07.2015
Der sich bedankende David
F: Mein Antrag scheint jetzt bearbeitet zu werden, weil ich seit einer Woche nach meiner Forderung der Kontaktdaten des Vorgesetzten nichts mehr bekommen habe. Zuvor wurden mir meine Urkunden zur deren Entlastung zurück geschickt, welche ich in meinem Antwortschreiben wieder hinzu fügte, da es meine Daten im Antrag bestätigen soll. Meine Frage zur Willenserklärung: Meine Geburtsurkunde enthält für mich den "Nach"namen meines Vaters, aber meine Abschrift aus dem Geburtenregister entält für mich den Familiennamen meiner Mutter, weil mein Vater meine Mutter erst 3 Jahre später geheiratet hat und dabei die Vaterschaft anderkannt hat. Nenne ich mich jetzt David aus der Familie "Mutter" oder David aus der Familie "Vater"? Mir wurde in einem Standesamt mitgeteilt, dass der Nachname nach den 3 Jahren "ausgetauscht" wurde (aus Stulle wird Schnitte?). Familiennamen werden aber doch vererbt, oder? Als mein Kind geboren wurde, hatte ich zuvor die Vaterschaft und das Sorgerecht anerkannt und er trägt ab Geburt meinen Nachnamen(?)/Familiennamen(?), obwohl wir nicht verheiratet sind. Muss er sich nun nach meiner Familie orientieren oder nach der Familie seiner Mutter, wenn er seine Staatsangehörigkeit erfahren möchte? Meine dritte Frage ist, ob wir mit diesem Antrag trotzdem mit der beantragten deutschen (sowie preußischen) Staatsangehörigkeit juristisch unterlegen sind, weil man die "Deutsche Staatsangehörigkeit" auch erhält, wenn seine Abstammung bis 1950 nachgewiesen wird. Vielleicht gibt es in der BRD nicht nur die Marke "Deutsch", sondern auch die Marken "Deutsche Staatsangehörigkeit" und "Preußen"/"Bayern", etc.? Sonst könnte der PA doch eigentlich nicht weiter existieren und müsste ausgetauscht werden, oder? Vielen Dank im Voraus für die klare Antwort.

A: 1. Sie sind David aus der Familie "Vater". Bei einer Adoption ist es durchaus üblich, aber nicht notendig, daß das Kind danach auch den Familiennamen des Adoptivvaters erhält.
2. Ihr Kind muß über die Mutter ableiten, da der dabei ausschlaggebende Punkt eben die Unehelichkeit ist.
3. Mit korrekter Ableitung nach RuStAG 1913 sind wir keineswegs "juristisch unterlegen", im Gegenteil, streng genommen sind die BRD-Bediensteten weitestgehend gar nicht für uns zuständig.
4. Die Glaubhaftmachung "deutsch" IST die "deutsche Staatsangehörigkeit". Da wir aber (auch) die Staatsangehörigkeit in unserem Bundesstaat besitzen, geht gemäß den Artikeln 5 & 6 des BGBEG diese Rechtsstellung als Deutsche vor.


14.07.2015
Roland
F: 1. Wer möchte von mir den gelben Schein haben ? 2. Was ändert sich Rechtlich? 3. Ist die alleinige Staatsangehörigkeit eine Vereinigung von uns Deutschen? 4. Warum sollten wir nicht wissen das wir von Bundesländer abstammen wenn die Geburtsurkunde es doch schon zeigt?

A: 1. Sie sollten den haben wollen.
2. Sie verlassen den Rechtskreis der BRiD und befinden sich dann im deutschen Recht.
3.Nein, es ist die Wiederherstellung der eigenen Souveränität.
4. Wir stammen nicht von den Bundesländern sondern von Angehörigen der Bundesstaaten (Preußen, Baden, Sachsen, usw.) ab.


14.07.2015
Andreas
F: Habe gerade damit begonnen den Antrag auf gelben Schein zu bearbeiten.Das Problem ist die Standesbeamtin nimmt meine Willenserklärung nicht an mit der Begründung:Da für wäre die Meldestelle zu ständig.Als ihr sagte ich schicke ihr das per Einschreiben mit Rückschein zu weil ich weiß das sie da für zuständig is,antwortete sie: Aber mit Begründung damit sie weiß das es auch seine Richtigkeit hat.Meine Frage wie verfahre ich jetzt weiter?.

A: Eigentlich erstmal den Gelben und dann die Willenserklärung. Natürlich weigern sich die Sachbearbeiter das anzunehmen. Aber für den Personenstand sind die halt zuständig. Aber mit dem Einschreiben mit Rückschein ist Ihre Arbeit getan. Was die damit tun ist ihr Bier.


14.07.2015
Marissa
F: Marissa : *Sollte man sich vorsichtshalber die Urkunden (Abstammung Ehemann) besorgen da nach Original-Rustag(1913) mit Eheschließung die eigene STA verloren geht und die des Ehemannes bekommt, sofern sie von der eigenen abweicht?* Antwort:****Immer erst die eigene Abstammung klären. Wer weiß was noch kommt in Bezug auf die Eheschließung.*** Gibt es dazu neue Erkenntnisse? Bei Heirat (anderer Familienname) wird ja die eigene Heiratsurkunde verlangt. Wie sind die Entscheidungen wenn man sich die Staatsangehörigkeit nach eigener Abstammung bestätigen lassen möchte? Erfolgt die Bestätigung nach Abstamm. gem. RuStAG 1913,§§ 1, 3 Nr.1, 4(1)?

A: Nein, neue Erkenntnisse zu dem Thema gibt es dort nicht. Trotzdem bleibt die Frage im Raum stehen, ob "Sachen" heiraten dürfen. Nicht umsonst muß man sich einen Staatsangehörigkeitsausweis besorgen wenn man im Ausland heiraten will. Leider sind das nur Spekulationen, denn das BVA schiebt uns auf die lange Bank. Wahrscheinlich haben wir dort einen Nerv getroffen und Krisensitzungen ausgelöst. Fest steht, das selbst das BVA jede Kommunikation einstellt wenn es haarig wird.


14.07.2015
Frieda
F: Ich habe auch eine Verständnisfrage: Ist es in Deutschland faktisch so, dass man ein ganzes Volk von Status-Deutschen quasi alle degradiert hat zu eingebürgerte Ausländer mit der "deutschen Staatsangehörigkeit"? Wie kann man einem ganzen Volk seinen Statut wegnehmen? Oder habe ich das falsch verstanden?

A: Man muß hier noch weiter differenzieren: Statusdeutsche sind unmittelbare Reichsangehörige, z.B. Einwohner von Schutzgebieten. Wir sind Staatsangehörige in einem Bundesstaat, also mittelbare Reichsangehörige. 1934 wurden diese Staatsangehörigkeiten in den Bundesstaaten per Verordnung abgeschafft und durch die "deutsche Staatsangehörigkeit" ersetzt. 1999 ist diese Verordnung in ein "Gesetz" überführt worden und jedem, sogar auch denjenigen, die noch im BESITZ ihrer echten Staatsangehörigkeit waren, wurde die "deutsche Staatsangehörigkeit" übergestülpt. All dies geschah völkerrechtswidrig und ohne staatliche Legitimation und ist somit nichtig. Die "deutsche Staatsangehörigkeit" ist heute eine reine Glaubhaftmachung und bedeutet de facto und de jure die Staatenlosigkeit. Da man diesem ganzen Schwindel aber "freiwillig" (wenn auch aus Unkenntnis) z.B. durch Beantragung eines Personalausweises zustimmt, ist es aber leider "legal" und der Teufelskreis schließt sich.

Wir hoffen diesen Sachverhalt in Kürze so verständlich wie möglich dargelegt zu haben. Ein noch tieferes Verständnis für die Sachzusammenhänge erfordert nunmal auch eine eingehendere Auseinandersetzung mit der Gesamtthematik, aber es ist alles da... wer suchet, der findet...


14.07.2015
Silvia
F: Hallo liebe Leute, ich bin mir sicher dass meine Frage dem einen oder anderen auch neu ist: Warum muss ich die Kopie meiner Willenserklärung beim Wechsel des Bürgermeisters erneut zum Geburtsstandesamtes hinschicken? Mir war das gar nicht bewußt gewesen bevor ich heute darauf hingewiesen wurde.

A: Wenn der Geschäftsführer der Firma wechselt, sollte man dem neuen seinen Willen auch kund tun.


14.07.2015
Stefan
F: Wenn ich mich in den neuen Rechtskreis begebe und auf die kaiserliche Verfassung von 1871 bekenne, sagt man dann gleichzeitig auch ja zum Reichsstrafgesetzbuch und den § 175? Das möchte ich persönlich bedingt nicht.

A: Prinzipiell ja, sich jedoch über die Umsetzung dieses § Gedanken zu machen ist relativ überflüssig. Es gibt im Detail viele Aspekte der damaligen Gesetzgebung (auch hinsichtlich des BGB, des RuStAG oder gar der Verfassung selbst), welche, wenn es soweit ist, auf die heutige Zeit angepaßt werden müssten und der § 175 des Reichsstrafgesetzbuches wird sicher dazu gehören.


14.07.2015
Alexander aus Württemberg
F: Welcher gelbe Schein ist denn nun der richtige? Ich höre von Herrn Oberüber etwas vom "Staatsangehörigkeitsausweis" und dann bekomme ich zu Ohren, dass eigentlich der "Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher" der richtige sein soll. Ich bin total verwirrt, was denn nun? Leider habe ich hier in der Näheren Umgebung niemand den ich dazu befragen könnte.

A: Diese Frage haben wir bereits mehrfach beantwortet, daher nur kurz: Die Rechtsstellung als Deutscher wäre das "beste" was man seitens der Verwaltung bekommen könnte. Sie wird aber nicht ausgestellt, jedoch arbeiten wir daran. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das "zweitbeste", da er ja zusätzlich leider die deutsche Staatsangehörigkeit mit im Gepäck hat.


14.07.2015
Klaus A.
F: sind Beamte automatisch nach der Reichsgestzgebung von 1913 vereidigt?

A: Ihrer Frage ist nicht eindeutig zu entnehmen, auf welchen Personenkreis Sie sich genau beziehen. Das sog. Bundesverfassungsgericht hat bereits in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts festgestellt, daß das Beamtentum in Deutschland 1945 zum erliegen gekommen ist. Aktive Beamte dürften also de facto langsam ausgestorben sein. Sollten Sie sich auf die Bediensteten der Verwaltung BRD, die derzeit tätigen Statusbeamten (siehe Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)) beziehen, so sind diese auf das Grundgesetz und ggf. als sog. "Landesbeamte" auch auf die "Verfassungen" der sog. "Bundesländer" vereidigt. Streng genommen begehen diese Herrschaften also mutmaßlichen Hochverrat.


14.07.2015
Jimm
F: Ist der Reichsausweis gültig? Wenn ja wieso kann man diesen dann diesen entzogen bekommen und eine Anzeige wegen Urkundenfäschung bekommen

A: Uns sind zwar einige Initiativen bekannt, die sog. "Reichsausweise" ausstellen, wir bezweifeln aber doch sehr - um es vorsichtig auszudrücken - ob diese legitimiert sind, solche "Dokumente" auszustellen. Bitte prüfen Sie Ihren Recherchestand und stellen Sie sich fortwährend die Frage, ob das was man Ihnen vermitteln will, wirklich einen Sinn ergibt...


14.07.2015
Mark Offergeld
F: Worin besteht der unterschied zwischen der Rechtsstellung als Deutscher und dem Staatsangehörigkeitsausweis

A: Vorausschicken möchten wir, daß es sich bei beiden Dokumenten lediglich um das "beste bzw. zweitbeste" handelt - richtige Ableitung vorausgesetzt - was man eben so seitens des Verwaltungskonstruktes BRD erhalten kann. Der Staatsangehörigkeitsausweis bescheinigt sowohl die die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, als auch leider die deutsche Staatsangehörigkeit, welche per Verordnung am 5. Februar 1934 eingeführt und 1999 durch die Schröderregierung jedem "gesetzlich" aufgedrückt wurde. Die Rechtsstellung bescheinigt auch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder (teheoretisch) die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Wichtig: Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit!


14.07.2015
Marcus Wedra
F: Ich habe in der Bundeswehr gedient. Sie haben in ihrem Vortrag gesagt das man dies nicht in dem Antrag erwähnen darf, da es Hochverrat wäre. Meine Frage : Warum ist es Hochverrat und welche Konsequenzen hätte das ?

A: Sie haben als Deutscher beim Besatzer Deutschlands ihren Wehrdienst abgeleistet. Konsequenzen hat das unter den gegebenen Umständen keine. Es ist eher eine moralische Sache (NOCH da kann in Zukunft ja noch was kommen).


14.07.2015
Silvia
F: Hallo Leute, mir ist ein dummer Fehler unterlaufen. Ich habe heute meine beglaubigte Kopie der Willenserklärung mit einem Schreiben an das Standesamt gefaxt und dann per Einschreiben-Rückschein dort hin geschickt. Das Problem ist, das ich ausversehen das beigelegte und unterschriebene Anschreiben auf 9.Oktober 2014 datiert habe. Einen Monat in der Zukunft. Was mache ich jetzt? Qualifizierter Sendebericht zeigt natürlich 9.September. Und wenn der große Versandbrief in den nächsten Tagen dort ankommt ist er hoffentlich vom heutigen Datum abgestempelt. Aber rein rechtlich weiß ich es nicht zu deuten.Muss ich was nacharbeiten?

A: Warten Sie erstmal ab, Schreibfehler können immer mal passieren, allzu tragisch sollte das nicht sein.


14.07.2015
Rico
F: Wenn ich meinen Wohnsitz wechsele,muß mir die neue Gemeinde dieses auf der Rückseite des Gelben Scheins bestätigen ?Weil auf der Vorderseite der Wohnsitz stimmt ja nicht mehr .

A: Nein, der Wohnsitz steht nur dort drauf, weil dieser zum Ausstellungszeitpunkt für die Zuständigkeit des entsprechenden Landratsamtes oder Bürgermeisters maßgeblich ist.


14.07.2015
Martin
F: p.s. ich bin in Berlin geboren, macht das einen Unterschied / Was ist der Status von Berlin in Bezug auf die BRD?

A: Berlin ist nach wie vor kein Bestandteil der BRD, aber für uns macht es ja keinen Unterschied, wir gehören ja auch nicht (mehr) zum Warenbestand jener Besatzerverwaltung.


14.07.2015
Rico
F: Der Gelbe Schein kam heute vom LRA mit "i.V." unterschrieben , Geht das überhaupt ??

A: Ja, alles ist gut, sofern Vor- und Familiennamen richtig (c.d. minima) geschrieben sind, ist alles in Ordnung. Der Landrat bzw. in kreisfreien Städten der Bürgermeister stellen die StAG-Ausweise aus, so steht es ja da. Dies macht natürlich jemand in Vertretung oder im Auftrag für die Herrschaften. Ein Problem mit i.A. und i.V. ergibt sich immer dann, wenn nicht zu erkennen ist, in wessen Auftrag oder Vertretung unterzeichnet wird.

Herzlichen Glückwunsch!


14.07.2015
Prof. h.c. Stefan Gade
F: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mir in der Vergangenheit so einige Vorträge, unter anderem auch von Rainer Oberüber, angehört, habe Gesetzestexte gelesen und vieles mehr. Wenn ich mal die Seite der Landeshauptstadt Düsseldorf (rein zufällig ausgewählt) besuche und unter Rechtsstellung als Deutscher gucke steht dort ja netter Weise: "Voraussetzung : Erwerb der Statuseigenschaft gemäß Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz" Wenn einem dann aber nur der Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wird, könnte man nach dem Erhalt die Entlassungsurkunde (nach RuStAG§20) anfordern um diese wieder los zu werden, man hat aber nachgewiesen, dass man Deutscher ist und und würde, meiner Theorie nach, Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden. Man müsste diese anfordern und im gleichen Atemzug deutlich machen dass man laut §116 Abs.1 GG und §§1,3 Abs.1,4 Abs.1 RuStAG Deutscher ist. Nun möchte ich Sie fragen, ob das in der Praxis klappen würde, ob es bereits Berichte über diese Versuche gibt? Freundliche Grüße.

A: Ja, Sie haben grundsätzlich recht und dieser Ansatz wird auch verfolgt, allerdings wäre dies schließlich DER Offenbarungseid seitens der Verwaltung schlechthin, daher blieben alle bislang erfolgten Bestrebungen dahingehend leider fruchtlos. Aber wie gesagt, wir arbeiten daran...


14.07.2015
Jürgen
F: Was ist denn eine Einbürgerungsurkunde? http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-V6125134.1-19910924-KF2-649-A001.pdf

A: Das ist eine Urkunde, die einem Ausländer die Einbürgerung und die per Verordnung vom 5. Februar 1934 erfundene und unter der Schröderregierung "gesetzlich" manifestierte "deutsche Staatsangehörigkeit" bescheinigt.


14.07.2015
BB
F: Bei meiner Ausreise aus der DDR wurde mir von den Behörden der "Personalausweis" abgenommen und dafür eine sogenannte Identitätsbescheinigung mit Paßbild ausgestellt. Kann ich diese Bescheinigung als Ausweis benutzen? Gibt es hierüber einschlägige Erfahrungen? Wird dieser Ersatzausweis zum Beispiel bei der Ausländerbehörde anerkannt? Da das Paßfoto nicht mehr aktuell ist, könnte ich es bei einem Notar durch ein aktuelles ergänzen lassen? Ich bin auf Ihre Antworten gespannt!

A: Das tut uns leid dazu haben wir keine Erfahrung. Ich würde sagen einfach machen und uns das Ergebnis mitteilen. Es gibt nichts Gutes außer man tut es.


14.07.2015
Silvia
F: Hallo Leute, ich muß noch mal zum Thema Willenserklärung nachfragen.Thema ist komplizierter als ich dachte. Mir war nicht bewusst, das ich Kopien der Personenstandsurkunden an die Willenserklärung heften muß. Dann sagt ihr, der Notar sollte besser das Ding zum Standesamt schicken. Dann ist das Original ja weg? Ein anderes mal habt ihr gesagt, das ich das Original behalten soll und die Kopie zum Standesamt schicken soll? Soll ich die Kopie dann beglaubigen lassen vom Notar? Bitte entschuldigt, aber hierbei möchte ich nichts falsch machen. Könntet ihr es genauer erklären? Das wäre ganz toll.

A: An die Willenserklärung gehören natürlich alle Urkunden zum Nachweis der Abstammung und natürlich immer in Kopie. Das Original verbleibt immer bei einem selber, das gilt nicht nur für die Willenserklärung sondern auch für die Heirats-, Geburts-, und Sterbeurkunden. Versendet wird immer nur eine beglaubigte Kopie. Wenn Sie noch einen Notar in der BRiD finden der seine Arbeit macht, sollten Sie sich gleich 2 beglaubigte Kopien machen lassen.


14.07.2015
Gedeitzk
F: Es wurde in einer vorherigen Antwort gesagt: „Wenn der vor 1914 geborene Vorfahre in einem der Bundesstaaten geboren wurde ist er Deutscher“. Was ist die Rechtsgrundlage dafür?

A: Reichs - und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) 1913 §§ 1, 3 & 4

Im Inneren haben Sie Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, nach außen sind Sie Deutscher.


14.07.2015
BB
F: Noch mal zum Öffentlichen Eid: Gibt es die Möglichkeit, diesen von einem Notar in Österreich beglaubigen zu lassen? Haben Sie dazu entsprechende Erfahrungen und/oder Empfehlungen? Danke für Ihre Hilfe!

A: Also entweder Eid oder Notar (Willenserklärung). Ich finde persönlich den Notar besser, würde aber keinen in Österreich, sondern einen in der Schweiz nehmen (bei den Eidgenossen). Dazu können wir im Laufe des nächsten Monats mehr sagen. Der Notar sollte auch gleich beauftragt werden, die Willenserklärung ans Standesamt zu schicken.


14.07.2015
eddie
F: Welche Möglichkeiten gibt es für Aussidler die eine Einbürgerungsurkunde so wie ein Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge besitzen, "die BRD zu verlassen" ? Deren Vorfahren ca.1800 ausgewandert sind und die Nachkömmlinge 1990 wieder zurückgekehrt sind..

A: Wenn sich das alles belegen lässt, sollte das kein Problem sein. Ist aber ein großer Aufwand die Unterlagen zusammen zu tragen.


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