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Fragen und Antworten

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03.03.2019
Samuel
F: Ergo ist man auch nicht verpflichtet für etwas was einem nicht gehört die Zeche zu zahlen,da man ja aus unserem heutigen Verständnis nur Begünstigter dieser Person,die einem nicht gehört,ist.Dementsprechend wird hier der Treuhänder angesprochen,den wir aber nicht darstellen.

A: Wenn man Verträge mit der jur. Person abschließt, sollte man diese auch erfüllen.


02.03.2019
Samuel
F: Dann hat man also das Eigentum am Grundstück gemäß § 928 BGB(Kommentar) durch Vorlage von Perso auf den Namen,freiwillig auf den Fikuses eintragen lassen.?

A: Nein, man hat eine Person(Firma HGB §17) genutzt die einem nicht gehört(EGBGB Art.10).


01.03.2019
Reißator
F: Einge Anträge in der Bundesrepublik betreffen ja die natürliche Person und werden auch für diese bewilligt. Wie z.B. Alg I und II. Warum macht die Bundesrepublik das und bezieht sich nicht auf die juristische Person?

A: Die Rechte müssen von der nat, Person abgegeben werden.


01.03.2019
Axel
F: Zur Antwort von Bert24: "Dazu dürfte es auch schwer werden, einen Personenstand(Firmierung) einer Person(Firma) zu ändern die Ihnen nicht gehört. Zumal man aus einer jur. Person auch keine natürliche Person machen kann". …. Mit Feststellung der Staatsangehörigkeit bekommt man eine weitere Person - also die Natürliche Rechtsperson - DAZU. Wäre das geordneter ausgedrückt? Also gibt es nur eine "Personenstandsaufstockung" und gar keine "Personenstandsänderung" ??

A: Gut erkannt! Diese Person hält sich noch nicht mal in der Bundesrepublik auf.


01.03.2019
Deutscher2000
F: Dann wäre es ja interessant, den Vertrag über das Grundbuch rück ab zu wickeln bzw die juristische Person dort löschen zu lassen. Ich habe schon von Versuchen gelesen, dort die nat Person eintragen zu lassen, was aber genauso wenig funktionierte, als wenn man dasselbe im melderegister versuchen würde... da beide nur die juristische P. kennen. Habt ihr Erfahrung in Sachen Grundbuch kündigen?

A: Grundbuch geht nur über die Gemeinde Reorganisierung.


28.02.2019
Samuel
F: Aber mit der natürlichen Person wird es ja wohl nicht möglich sein diese Eintragung vorzunehmen.Oder besteht diese Möglichkeit auf Grund von Täuschung diesen Vorgang rückgängig zu machen und diese Eintragung mit der nat.Person zu berichtigen?

A: TS3 GS Server


28.02.2019
Samuel
F: Frage desswegen da die Änderung der Grundsteuer ja wohl nicht zu Gunsten der Insassen in BRDland ausfallen wird wenn dies erst mal beschlossen ist.Habt ihr noch Texte zu dem Thema im Rechtsstand der Bundesstaaten?

A: TS3 GS Server


28.02.2019
Samuel
F: Bin ich als Eigentümer eines Flurstückes eigendlich noch verpflichtet an die Firma Gemeinde eine Grundsteuer zu entrichten,oder verhält es sich dort auch nach EGBGB 5.1.? Gefordert wird diese ja von Eigentümer Name,der es besitzt. Habe jetz aber auch ein Grundbuchauszug mit dem GS eingeholt wo kein Verweis auf den Name ist,steht auch nur M u s t e r m a n n,Max.

A: Dann hätten Sie(jur. Person) die Eintragung ins Grundbuch unterlassen müssen. Das war die konkludente Einlassung zur Grundsteuer.


27.02.2019
shagrath
F: Hallo Heut meinen ESta Registerauszug erhalten. Name u Vorname mit anfangsbuchstaben groß geschrieben,rest klein und bei Erworben durch steht: Geburt(Abstammung) ohne den eintrag RuStag. Falls nicht inordnung,wie geh ich weiter vor? Vielen Dank u Mfg

A: Genau so muss es sein.


27.02.2019
Hornisse
F: Hatte euch gestern einen link zugesendet, wo ich schrieb, "besser nicht veröffentlichen." Ich gehe mal davon aus, daß dieses alles Quatsch ist was der das geschrieben hat?

A: TS3 GS Server


27.02.2019
HeiKi
F: Hallo, liebes GS-Team! Haben heute die EStA-Register-Auszüge erhalten. Es wird dort lediglich bei "erworben durch: Geburt(Abstammung) "attestiert", also NICHT RuStAG Abs. 1 gemäß Stand 1913, obwohl wir beide bis 1883 alles sauber belegen können. Ist Ihre Info noch aktuell, dass die seit 1.11.2016 nur noch StAG bescheinigen und/oder wieso schreiben hier einige richtige Deutsche, dass sie immer noch die Zusammenfassung ihrer urkundlichen Abstammungsnachweise (= GS) für das GÜLTIGE DEUTSCHE RECHT in Form von RuStAG nach 1913 erhalten haben? Ist es sinnvoll, da brieflich (auch evtl. mit Hinweisen auf deren Haftbarkeit bis in die 3. Generation etc.) etwas Druck auf unsere ureigendste Rechte zu machen? Übrigens zur gefälligen Kenntnisnahm: Unsere EStA-Reg.-Nrn. unterbieten die 5 Mio-Grenze! Liebes, altes und gutes Deutschland: Schlaft weiter, BRDler. Ganz lieben Dank für eine Antwort. HeiKi

A: Von uns gibt es die Info einer Ausfertigung nach StAG nicht. Seit 1.11.2016 ist lediglich der Eintrag geändert. Es sagt aber das gleiche aus. Bei Ihnen scheint auch alles in Ordnung zu sein. Wir verstehen also Ihre Aufregung nicht.


26.02.2019
Alf
F: Hallo, ich werde jetzt diese Woche meinen Antrag zum dSTA stellen, da ich alle Nachweise zusammen habe. Mein Sohn denkt ebenfalls über den Antrag nach. Frage: Wenn ich den GS habe und mein Sohn den Antrag stellt, wird er ja von mir abgeleitet. Langt bei Antragstellung dann mein Nachweis des GS oder muss er das ganze Prozedere bis 1913 ebenfalls machen? Vielen Dank!

A: Das sollten Sie den SB Fragen.


25.02.2019
Hornisse
F: Im §1 des RuStAG steht. "Deutscher ist wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt." Wer waren denn die Leute mit der unmittelbaren Reichsangehörigkeit. Denn die Deutschen Kolonisten in Deutsch-SW-Afrika und dergleichen behielten doch bestimmt ihre Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat, ebenso deren Abkömmlinge? Bezieht sich also die unmittelbare Reichsangehörigkeit auf die Ureinwohner die so zusagen von dem DR einkassiert wurden? "§3 Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben. Abs. 4 Für einen Deuschen durch Aufnahme." Bezieht sich §3.Abs 4 auf Ureinwohner die aufgrund besonderer Fähigkeiten eingedeutscht wurden oder doch nur auf Auslandsdeutsche z. B Amerikadeutsche die zurück kamen?

A: Die Kolonieangehörigkeit bezieht sich auf die Uhreinwohner.


25.02.2019
Hornisse
F: Dem "Grenzgänger" antworteten Sie, man hat als natürl. Person kein Eigentum. Ich dachte das gilt nur für die jur. Person? Oder sieht das so aus, daß man sich als natürl. Person sich erst sein Eigentum holen muß. Den Hausbesitz also in Hauseigentum umwandel. Ich also die Gegenseite darauf aufmerksam mache und es einfordere, natürlich im vernünftigen Umgangston?

A: Die jur. Person hat eh kein Eigentum. Die nat. Person hat nur dann Eigentum, wenn man sich drum gekümmert hat. Mehr lässt sich hier nicht dazu sagen.


25.02.2019
Grenzgänger
F: Danke für die rasche Info. Heißt das dann, dass ich eine notariell beglaubigte GbR für mein Wohneigentum errichten muss? Vielen Dank für Ihre Antwort.

A: Nein, Sie sollten nicht den Bayrischen Geschäftsmodellen hinterher laufen.
TS3 GS Server


25.02.2019
Grenzgänger
F: Hallo zusammen, habe meinen gelben Schein lt. RUSTAG seit geraumer Zeit erhalten. Bin ich daher nach einem Finanzcrash automatisch vor Zwangshypotheken auf Wohneigentum sicher? Oder muß ich bei Bedarf mein Recht einklagen? Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort.

A: Nein natürlich nicht! Denn die nat. Person hat kein Eigentum. Darum müssen Sie sich wohl noch kümmern.


22.02.2019
Prinz Reuß und der geforderte Friedensvertrag
F: https://www.youtube.com/watch?time_continue=841&v=WUACC1DPNeo Ich vermisse euren Kommentar

A: Warum sollen wir die Positionierung der Spielfiguren auf dem Monopolyfeld Kommentieren? Das eröffnen einer Nebenbühne im Theater Bundesrepublik ist für uns uninteressant. Aber Interessant das jeder Gruppierung seine Beschäftigungstherapie geboten wird. Somit dürfte Plan A, B und C auf dem Tisch liegen.


22.02.2019
Rheuwa
F: TS3 Client hallo, bekomme keine Verbindung. (TS3 Client heruntergeladen und IP GS eingegeben) Steht der TS3 GS nur zu bestimmten Zeiten zur Verfügung?

A: Nein, es ist nur nicht immer jemand da. Ab 19:00 sollte aber jemand da sein.


21.02.2019
Bert24
F: Hallo, ich möchte eine Personenstandsänderung nach EGBGB §10 machen. Gibt es in D noch Notare die das beurkunden?

A: In Deutschland gibt es überhaupt keine Notare. Wenn dann in der Bundesrepublik. Dazu dürfte es auch schwer werden, einen Personenstand(Firmierung) einer Person(Firma) zu ändern die Ihnen nicht gehört. Zumal man aus einer jur. Person auch keine natürliche Person machen kann.
Dringend BITTE das nötige Wissen zum GS aneignen.


21.02.2019
Bert24
F: Hallo, kann ich zusätzlich zum GS die Einbürgerung nach GG 116 Abs. 2 beim LRA oder BVA beantragen?

A: Wie viele deutsche Staatsangehörigkeiten benötigen Sie denn. Außerdem geht 116/2 nur für die Volksgruppe der Jenen! Dringend BITTE das nötige Wissen zum GS aneignen.


20.02.2019
tim1801
F: Hallo Freunde und Gleichgesinnte, eine Frage zur Person/Mensch/geistig sittliches Wesen mit Verstand, Sprache und Seele. Wenn die Herren Polizisten wollen, dass ich mich "identifiziere" und ich Ihnen meine Namen nicht nenne, sie mir Gewalt androhen, bzw. eine Freiheitsberaubung begehen zum Zwecke der "Identifizierung" und ich ihnen dann sage, dass wenn sie mich nötigen einen Reisepaß zu ziehen, sie sich in die unlimitierte und vollständige persönliche Haftung begeben, ich ihnen sage, dass es eine "Person" gibt, die genauso aussieht wie ich, ich aber nicht diese Person bin, weil ich keine Person bin, sondern ausschließlich der Begünstigte und Exekutor der Person bin und niemals der Treuhänder der Person war, bin und sein werde und sie das auch wissen, bin ich laut Euren Videos und Eurer Meinung dann auf dem richtigen Weg? Bei bestimmten Ämtern, wenn ich Ihnen sage "Ich habe keinen Namen, Nachnamen und eine Person bin ich auch nicht", dann reden die nicht mit mir. Einer hat sich mal umgedreht und die Tür hinter sich zugeknallt und die Tür verschlossen. War ich mit einem Freund da gestanden wie n Pudel, uns angeschaut und gefragt, ob die Type nur sauer war, oder ob er darauf reagiert hat weil ich ja keine "Person" bin.

A: Eine Person sollten Sie schon haben. Sonst gibt es genau diese Reaktionen. Als Mensch unterwegs zu sein ist nicht einfach. Dazu gehört, auch dass man mal mitgenommen wird. Erst dann zeigt sich, ob man das Thema verstanden hat.


18.02.2019
Jörn
F: … aber wie weist man dann den gesetzlichen Anspruch nach, dass Art. 5 (1) EGBGB für mich einschlägig ist,da ich meine B-Staatsangehörigkeit (Personenstandsänderung/Rechtskreis) ja rechtsverbindlich feststellen lassen habe. Wozu gibt es das Esta-Register? Also muss ich den GS doch mit mir rumtragen oder in Kopieform (bei den Ausnahmegerichten) einreichen, oder wie? Man wird ja hier ansonsten überall verwurstet.

A: Man wird verwurstet wenn man Personen mit sich trägt.
NOCHMAL TS3 GS Server


17.02.2019
Sergio
F: Schönen guten Tag Wo kann man sich Hilfe holen bzgl des gelben Scheins damit Meine ich Hilfe im ausfüllen und die Hilfe der späteren Diskussionen mit den Ämtern. Freundliche Grüße.

A: Auf der unserer Seite gibt es die Kategorie Stammtische!


15.02.2019
Jörn
F: Was ist mit der Identitätsfeststellung? Gibt es so ein Abrufverfahren, auf das die Bediensteten zugreifen können, wenn man sich nicht als jP ausweisen will?

A: Die Identitätsfeststellung ist das GLEICHMACHEN mit der jur. Person. Übernahme der Treuhand!!! Die ganze Bundesrepublik besteht aus Abrufverfahren.


15.02.2019
HeiKi
F: Hallo, liebes GS-Team! Bin auch Landesbeamter auf Lebenszeit (s. Post von Harry am 02.02.19 bei Euch). Hab den GS seit 01/19 in Form des gelben Papiers. Und können die jetzt meine mickrige EU-Rente knicken? 2. F.: Vollauskunft der Stadt: Staatsangehörigkeit: "deutsch". Ist das sinnvoll, einen kurzen Brief zu schreiben, dass das die das zur Erkenntnis zu nehmen haben,dass ich RuStaG-Deutscher bin oder kann ich mich auf meine ganzen Geburtsurkunden berufen? Ich warte noch auf die EsTA-Auskunft... Ganz lieben Dank, kann kaum mehr schlafen... HeiKi

A: Nein an der EU Rente wird sich nichts ändern. Schwierigkeiten kann es nur geben wenn Sie im Dienst sind. Das deutsch wird sich für die jur. Person nicht ändern. Aber in der Vollauskunft der jur. Person sollte ein Hinweis zu nat. Person auftauchen.


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