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Fragen und Antworten

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24.04.2018
Klarheit
F: Sehr geehrte Leute, eine Erklärung wünsche ich mir. Wie ist es möglich, dass eine alliierten-verwaltete BRvD in der Lage ist, ein Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen - ohne Legitimierung? Ist den der deutsche Staatsangehörigkeitsausweis nicht eine Erfindung von Hitler und hat nichts mit der Bundesstaatenangehörigkeit zu tun - auch wenn man es mit Abstammung vor 1914 nachweist und darauf pocht, dass die ESTA-Registrierung nicht mit "Deutsch" eingetragen ist? Gerne lese ich Ihre Beantwortung - vielen Dank.

A: Nach UN-Charta(Art. 73 folgend) muss ein Staat der mangels Organen handlungsunfähig ist verwaltet werden. Somit ist die BRvD der Hausverwalter des Kaiserreichs mit dem Auftrag der Alliierten ordere Publik(Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung). Dieses können Sie im EGBGB Art. 6 nachlesen. Ein Blick in den Potsdamer Vertrag(III Abs. 16) kann auch nicht schaden. Eine nicht vorhandene Legitimation der BRvD ist also auch eher ein Mythos. Auch wenn die Legitimation aus der Waffengewalt der Besatzer stammt. Denn Heimatschein/ Staatsangehörigkeitsausweis gab es schon im Kaiserreich und den Bundesstaaten. Zu der Zeit war er das gültige Ausweisdokument. Auch dieses wird im Auftrag ordere Publik weitergeführt. Der Bezug auf AH oder Nazi stammt aus der Propaganda Abteilung der BRvD und soll die Menschen davon abhalten den Antrag zu stellen. Die Konditionierten Pawlowschen Reflexe zu AH, Reichsbürger oder Nazi funktionieren in der BRvD ja hervorragend. Der Staatsangehörigkeitsausweis gibt die angestammten Rechte frei(EGBGB Art 5 Abs. 1 und Art. 50). Diese können nicht wie gewährte Privilegien wieder entzogen werden. Prüfen Sie also die Interessen Ihrer Quellen für diese Aussagen. Diese Informationen hätten Sie auch beim durcharbeite der Seite gefunden.


23.04.2018
Iceqtbc
F: Hallo Leute einen schönen Tag wünsche ich euch. Habe heute von einem blauen Reichsreisepass gehört der von den BRD behörden ausgestellt wird. Ist da was dran? Danke.

A: Gibt es in hellblau für de facto Staatenlose. De jure Staatenlos reicht dort nicht aus.


21.04.2018
Hans
F: Hallo Wenn ich das richtig verstehe ist der gelbe Schein ja nur für die jur. Person gedacht,aber nicht für den Menschen.Ich habe meinen Perso anschließend zurückgewiesen,er steht somit nicht mehr in der erw. Meldeauskunft,auch keinen Pass,sondern nur noch die Glaubhaftmachung und immer noch "Aktiv".Ändert sich deshalb etwas für mich,bzw.der Handelsvertrag ist ja nun gekündigt wie ich immer wieder feststellen darf.(GEZ,Bußgeld,Steuern.

A: Der GS ist die nat. Person und nicht die jur. Person. Bitte nochmal intensive mit dem Thema Mensch und Personen beschäftigen. Wichtig für die Personen sind EGBGB Art. 5 Abs. 1, 7, 10 und 50. Menschen stehen vor dem Gesetz und nicht im Gesetz.


18.04.2018
Markus
F: Hallo, ich habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten. Ich vermute, dass dieser falsch ausgestellt wurde. Mein Vorname ist klein geschrieben, mein Nachname auch aber mit Leerzeichen zwischen den Buchstaben. Ebenso ist nicht darauf vermerkt, dass ich die Staatsangehörigkeit durch Abstammung (Geburt) erhalten habe. Es steht lediglich darauf, dass ich deutscher Staatsangehöriger sei. Bin ich mit meiner Vermutung richtig? Außerdem habe ich meine Urkunden und Dokumente nicht mehr zurück bekommen. Ich habe zwar noch einen Satz zu Hause, würde aber gerne trotzdem den eingereichten Satz wieder zurück bekommen. Vielen Dank für eure Hilfe.

A: Das ist doch alles in Ordnung! Speerschrift ist in Ordnung und Geburt(Abstammung) finden Sie im ESTA. Das steht nicht auf dem GS. Dort steht nur "ist deutscher Staatsangehöriger".


17.04.2018
freier Mann
F: Hallo, ich habe den GS schon. Ich lebe seit einigen Jahren in der Schweiz. Jetzt steht bei mir die Entscheidung an, ob ich den Schweizer Pass beantragen soll oder nicht. Können ggfs. durch die Beantragung und Erhalt des Schweizer Passes negative Auswirkungen auf die Bundesstaatsangehörigkeit erfolgen? Und wenn ja, welche? Besten Dank für Eure Antwort.

A: Firmenangehörigkeit (Name) können Sie so viel haben wie Sie wollen. Das sind auch keine Staatsangehörigkeiten sondern Staatszugehörigkeiten.


13.04.2018
nikki-1975
F: update: Ich halte soeben die Kopie des Familienbuches meiner Eltern in der Hand, die gerade per Post von der Behörde kam. Bei Punkt "7. Vermerk über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis" steht bei meinem Vater: Deutscher Staatsangehöriger; Staatsangehörigkeitsausweis des LRA xxx vom xxx. Ich bin verwundert, mein Vater auch, er weiß davon nichts. Bin ich, ohne es zu wissen, deutscher Staatsangehöriger, da ehelich geboren? Ich habe bereits eine aktuelle Geburtsurkunde und eine beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister. Sollte ich noch eine beglaubigte Registerausdruck vom Geburtenregister anfordern, denn dort gibt es ja die Punkte "Staatsangehörigkeit Kind, Mutter, Vater?" Dann müsste folglich da etwas eingetragen sein, oder? Oder kann ich unabhängig davon meinen eigenen Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit stellen?

A: Nein Sie müssen den Antrag selber stellen. Bis in die 70iger war die Feststellung bei Heirat Standard.


11.04.2018
Hornscheidt
F: Auf meinem gelbeteten Schein steht als Geburtsort Libstadt/Polen eingetragen. Bin aber in Ostpreußen geboren. Kann ich das reklamieren? Wäre für eine Antwort dankbar.

A: Nein, derzeit nicht.


10.04.2018
Samuel
F: Hi,habe heute eine Abschrift aus dem Geburtenbuch von mir erhalten.Um zu schauen ob die Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit im Randvermerk vorgenommen wurde (steht nichts von drin),oder gehört diese nur in die Vollauskunft?Es handelt sich dabei doch auch um ein Personenstandsregister,und da ich seit Geburt die Staatsangehörigkeit besitze sollte dies doch dtin drin stehen oder irre ich. Danke für eure Mühe.

A: Bitte nochmal intensiv mit dem Thema Mensch und Personen beschäftigen. Einen Hinweis auf die nat. Person gibt es nur in der Vollauskunft der jur. Person.


09.04.2018
Lintom
F: Hallo, ich habe eine Frage zur Rechtsstellung einer Person, die ihre Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hat. Meine Frau ist Aussiedlerin und hat eine solche Einbürgerungsurkunde bekommen. Die Urkunde ist grün und hat in der Mitte den Reichsadler als Hoheitszeichen. Kann Sie sich damit auf EGBGB Artikel 5 berufen oder ist diese Urkunde nicht anderes als ein weiteres Dokument wie Personalausweis oder Reisepass? Schließlich mußte Sie dafür auch keine Ableitung ihrer Abstammung vornehmen.

A: Die Einbürgerungsurkunde bestätigt nur die Einbürgerung in die Republik des Bundes(BRvD). Damit ist die geltende Gesetzgebung für Ihre Frau einschlägig. Die gültige Gesetzgebung kann Sie nicht nutzen.


07.04.2018
Servus
F: Guten Tag. Können Sie Näheres zu Art.278 des Versailler Vertrages von 1919 sagen?

A: Nein, können und wollen wir auch nicht. Dieser Vertrag gehört nicht in unseren Rechtskreis.


02.04.2018
Reißator
F: Was haltet Ihr von eher kleinen Aktionen, wo man sich auf seine natürliche Person beruft?Ich hatte eine 2 Wochen dauernde Berufserprobung zwecks Umschulung.Alle Dokumente von denen und die Bestätigung das der Verfasser teilnimmt, wurden auf die natürliche Person geändert und entsprechend der Staatsangehörigkeitsausweis mitgesendet.Dann habe ich die Teilnahmebescheinigung nach den 2 Wochen von Max Mustermann und der wohnhaft in Mustermann, Max und Wohnsitz ändern lassen.Gab keine Probleme.Nur am ersten Tag war man dort etwas nervös wegen des Staatsangehörigkeitsausweises.

A: Dazu bedarf es keiner Aktion. Das ist Täglicher Standard.


02.04.2018
Anne
F: Naja, die Dienststuben müssen schon erst einmal auf das EGBGB hingewiesen werden (wie mit allem hier), denn einschlägige Rechtsvorschriften werden derzeit ja nur noch ignoriert. Ihr schreibt hier "Sie unterliegen nicht dem GG und in ihrem Rechtskreis gibt es kein PAuswG" In Art. 6(1)EGBGB heißt es "Eine Rechtsnorm… .ist nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist" . Auf welche Grundrechte beziehe ich mich da?

A: Warum wollen Sie mit aller macht die Gesetzgebung der BRvD? Art. 5(1)EGBGB sagt doch eindeutig, ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor. Das haben die Bediensteten für Sie einzuhalten. Schauen Sie auch mal in den Art. 50 des EGBGB.


02.04.2018
Eisbaer77
F: zu Gabis Antwort: Welches Grundsatzurteil des Verfassungsgerichts soll das denn sein ???? Mfg

A: BVerfGE 77, 137 - Teso


31.03.2018
Anne
F: Gem. Art.5 (1)und Art.50 EGBGB sind mir die expliziten Reichsgesetze oder die entsprechenden Gesetzgebungen aus meinen festgestelltem Bundesstaat vor 1914 gar nicht bekannt. Muss ich da ein Problem sehen? Mir liegen nur das EGBGB (oder das BGBEG gibt’s da Unterschiede??) sowie das BGB von 1896 und diverse nationale/ internationale, völkerrechtliche Vorrang- und Schutzrechte aus SHAEF, HLKO, EMRK, UN-Resolution usw. vor. Is das zur Verteidigung in den Dienststuben ausreichend?

A: Das EGBGB ist nicht für Sie einschlägig aber für die Damen und Herren in den Dienststuben. Ansonsten gilt für Sie nur die Gesetzgebung in Ihrem Rechtskreis.


30.03.2018
Darwin
F: Hallo habe mir gestern meinen GS angesehen und das steht das von Herrn Oberüber bemängelte "Deutscher Staatsbürger" drin. Da das Viseo aber aus 2014 ist, frage ich mich ob es da eine Gesetzesänderung gegeben hat?

A: Schauen Sie sich Ihren GS nochmal an und lesen Sie nochmal.


29.03.2018
Selfienchen
F: Welchen aktuellen Stand hat die EStA-Register-Nummer erreicht? Wieviele haben die Ableitung vor 1914, wieviele die Reichsangehörigkeit und wieviele davon sind eingebürgert? Kann ein Eingebürgerter (mit grünem Schein) seine SA auf einem gelben Schein feststellen lassen? Dreh- und Angelpunkt der Zuordnung der Staatsangehörigkeit sind die unterschiedlichen Personen und Rechtskreise. Bitte bringt doch mal unter zB der Rubrik "Wertvolles" eine eindeutige, verständliche Beschreibung / Aufstellung der Merkmale, Chronik, Rechtskreise, Rechteminderung, usw. damit man einen festen Ausgangspunkt zur Orientierung hat.

A: Zu den Zahlen können oder wollen wir hier nichts sagen. Der letzte Stand sind 4,3 Mio. Derzeit finden aber heftige Manipulationen der Verwaltung statt. Bei einem genaueren Besuch unserer Seite, hätten Sie die gewünschte Aufstellung unter "Praktisches" gefunden.


28.03.2018
Kruppstahl
F: Hallo, habe weiter unten gelesen das man den Behörden gegenüber sich als natürliche Person "ausweisen" kann, in dem man eine Kopie des GS vorzeigt. Ich dachte der GS gilt nur an dem Tag an dem dieser abgeholt wird. Freundliche Grüße

A: Natürlich können Sie die natürliche Person nutzen. Es gilt auch die Vermutung, dass Sie seit der Ausstellung keine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben. Der GS gilt natürlich weiter, aber er ist nur eine Momentaufnahme bis zum Zeitpunkt der Feststellung. Danach hätten Sie ja eine andere Staatsangehörigkeit annehmen können.


27.03.2018
N. Müller
F: Kann man sich auf der Website von gelberschein.net nicht mehr registrieren? Bei mir funktioniert der Link leider nicht.

A: Da waren Sie wohl bei gelberschein.info. Hier brauchte man sich noch nie registrieren.


27.03.2018
N. Müller
F: Wie kann man die "Reichsbürgerbewegung" erklären? Viele scheuen sich um den gelben Schein, weil sie Angst haben, in eine "Szene" zu geraten.

A: Die Reichsbürgerbewegung ist eine von der Regierung künstlich geschaffene Barriere. Sie wird mit der bekannten Nazikeule aufrechterhalten. Sie funktioniert aber nur bei Konditionierten Menschen.


24.03.2018
Mahlow
F: Wie bekomme ich von der DRV Deutschen Rentenversicherung den GS light (Familienname) auf dem Auszug ?

A: TS3 GS Server


23.03.2018
Reißator
F: Gebt ihr die Empfehlung über erreichte Ziele mit dem GS nicht in die Öffentlichkeit zu gehen?Sozusagen als Selbstschutz.Ist sicherlich kontraproduktiv sich im Internet darüber zu äußern.Man findet auch Sachen nur bis zu einem Punkt und dann ist Schluß.

A: Bein GS geht es um Bewusstsein und nicht um Vorteile. Das durfte ein Grund sein. Dazu achtet das System akribisch drauf keine Beweise zu schaffen. Das geht bis zu Manipulation von Beantragungszahlen und Menge der GS Trägern. Wenn Sie also Erfolge veröffentlichen, erwähnen Sie dazu das es nicht reicht mit dem GS zu winken. Dazu gehört viel Wissen und Erfahrung.


19.03.2018
Lyberty Bell
F: Hi habe nochmal eine Frage zu Perso und RPass,an beiden hängt die jr Person und werden falsch ausgestellt.Kann man den Perso wegen Fehler vernichten lassen und den Pass weiter nutzen,oder würde nach Vernichtung und löschen der Personenbezogenen Daten,der Pass der ja als Reisedukument benötigt wird auch wegfallen auf Grund der selben Daten?Oder den Vertrag Perso auslaufen lassen nicht verlängern Reisepass für jr.Person nutzen.

A: Denken Sie immer daran, dass diese Person nicht Ihnen gehört. Damit können Sie eine löschen der Personenbezogenen Daten vergessen. Ansonsten können Sie mit der Person tun was Sie wollen.


18.03.2018
Apostille
F: Hallo! Ich möchte eine Apostille von meinem GS für die internationale Gerichtsbarkeit erstellen lassen. Leider weiß ich nicht, wie sowas aussieht. Muß man da vorher eine beglaubigte Kopie erstellen lassen oder geht man direkt dorthin geht, wo man apostillieren läßt... Danke!

A: Man nimmt seinen GS und geht da einfach hin.


16.03.2018
Rolando
F: Vielen Dank für ihre rasche Antwort. Gerade lese ich, dass eine Aufenthaltsbescheinigung zusätzlich zu den Angaben einer Meldebescheinigung den Familienstand sowie die Staatsangehörigkeit beinhaltet. Wäre also eine Meldebescheinigung nicht sinnvoller?

A: Sie sind auf dem Weg Souverän zu werden, entscheiden Sie. Möglich ist beides.


16.03.2018
Lyberty Bell
F: Also Antrag GS ausfüllen,unterschreiben lassen und dann reiche ich diesen ein.Sollten dann noch Fragen zu beantworten sein hat sich der SB an mich zu wenden,der als GS Träger rechtlich schon besser gestellt ist,als die Person des Antrags.Und darauf kann ich ja den SB auch hinweisen.

A: Genau


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