F: Macht es für die Feststellung der staatsangehörigkeit, einen Unterschied ob man sich auf der Behörde mit dem grünen (vorläufigen) oder dem roten Reisepass identifiziert
A: Nein, die Regel heißt erst Gelb dann Grün!
F: Hallo in die Runde,
Ich hatte heute Nachmittag ein fast 3-stündiges Gespräch mit der zuständigen und in meiner Region einzigen Mitarbeiterin der Staatsangehörigkeitsbehörde. Ich wollte mich eigentlich nur bei ihr bedanken, dass in Bezug auf meine damalige Antragstellung, korrekte Ableitung usw. alles so problemlos und schnell abgelaufen ist (ich hatte meinen Staatsangehörigkeitsausweis, korrekt gesiegelt, Name korrekt geschrieben, unterschrieben etc. nach ca. 4 Tagen)
Sie war schon damals sehr nett, hatte (ohne Witz) sogar eine Empfangsbestätigung über alle Unterlagen, Anlagen, Nachweise etc. mit ihrer Unterschrift und Siegel ausgestellt, was mich ehrlich gesagt schon sehr überrascht hat. Nun gut, jedenfalls war ich wie schon beschrieben heute nochmals dort und wir haben uns sozusagen "verquatscht". Es war ein völlig offenes und ungezwungenes Gespräch, ich versuchte Ihr meinen Standpunkt näher zu bringen, Sie mir Ihren.
Jetzt kommt aber der Punkt: Ich fragte sie ganz offen, ob Sie bei mir wirklich korrekt nach RuStag 1913 abgeleitet hat und das auch so ans EStA-Register übermittelt hat. Ihre Antwort: "Wir übermitteln keine Daten über die Ableitung bzw. ob bis vor 1913 nachgewiesen wurde oder wie weit zurück auch immer. Es gibt für uns garkeine Möglichkeit dort irgendwie Einfluss zu nehmen. Wir können zwar über ein Auswahlmenü wählen, ob jemand z.B. eingebürgert wurde etc., aber ansonsten können wir nichts zusätzlich hinzuschreiben, verändern oder bearbeiten."
Das war schon mal der erste Schock. Ich habe daraufhin - und wirklich, es war ein ehrliches, offenes und freundliches Gespräch - konkreter nachgefragt und wollte wissen, was passiert wäre, hätte ich die ganzen Angaben bzgl. RuStag 1913 usw. in Antrag F / Anlagen V etc. weg gelassen, oder nur bis 1934 nachgewiesen. Ihre Antwort: "Es hätte nichts an der Bearbeitung hier bei uns geändert. Wir achten da nicht drauf. Es gibt für uns überhaupt keinen Anlass, das zu beachten. Ob das nun dasteht oder ob diese Felder leer bleiben, hat weder Einfluss darauf, was ich bzw. wir als Landratsamt ans EStA übermitteln kann/können, noch darauf wie die Anträge bearbeitet werden."
Ich fragte weiter und wollte wissen: "Mal angenommen ich schicke Ihnen ein Schreiben, in dem ich auf meine Rechte in Verbindung mit der in meinem Fall "Bayerischen" Staatsangehörigkeit usw. Bezug nehme und zwar unter Angabe entsprechender Gesetze, Paragraphen etc., ... prüfen Sie in irgendeiner Weise nach, ob ich nicht vielleicht doch Recht haben könnte? Es besteht doch die Möglichkeit dass es so ist!" - Ihre Antwort, mit einem schon fast mitleidigen Lächeln: "Wir prüfen sowas nicht nach. Es ist für uns ganz ehrlich, wirklich ... egal, weil wir uns nicht mit Themen oder diesen ganzen Verschwörungen beschäftigend. Es ist so als würde ich Ihr Auto fahren wollen, dabei haben Sie garkeins. Und weil Sie kein Auto fahren, würden Sie sich doch nicht mit nem Brief beschäftigen, in dem jemand trotzdem damit fahren will? Wir haben dazu überhaupt keine Zeit und beachten sowas überhaupt nicht."
Noch mehr schockiert meine letzte Frage: "Darf ich Sie Fragen ob Sie eigentlich ne Versicherung abschließen mussten, bzgl. Amtshaftung usw." - Daraufhin hatte Sie mich schon fast ausgelacht und mir nochmal, für mich echt glaubwürdig geantwortet: "Herr XXXXXX, ich war schon so oft vor Gericht. Da gehts teilweise auch um ganz andere Sachen wie z.B. dass mal jemand nicht in irgendein Land einreisen kann oder was auch immer. Es gibt schon Situationen, in denen wirklich mir oder dem Amt mal ein Fehler unterläuft, aber ich selbst hab jetzt noch nie irgendwas bezahlen oder darüber selbst dann haften müssen."
!!!
Sorry für diesen langen Text. Ich musste es so detailliert beschreiben, damit Ihr versteht, dass ich gerade mehr als völlig vor den Kopf gestoßen bin. Hauptsächlich wegen des EStA-Themas. Gerade das galt doch immer als das eigentlich Wichtige oder irre ich mich? Wie kann irgendetwas korrekt dort eingetragen sein, wenn im Falle der Antragstellung inkl. aller Dokumente bis wie bei mir vor 1870 lückenlos nachgewiesen wurde, und trotzdem exakt die gleiche Bearbeitung abläuft und sich die Datenübermittlung nicht im Geringsten von der eigentlich "falschen" Ableitung unterscheidet?
Falls jemand von Euch (sachkundige) weitere Informationen diesbezüglich hat oder in erster Linie einen Lösungsansatz hat, um doch noch zu seinem Recht zu kommen bitte ich um Feedback. Gibt es z. B. höhere Instanzen oder Möglichkeiten durch andere Stelle auf EStA Eintrag oder korrekte Ableitung Einfluss zu nehmen?
Ich bin für jede Info dankbar und ich denke, dass dies für uns alle hier sehr sehr wichtig und interessant ist. Denn ist das wirklich so, ... tja was soll man dann sagen :(
Danke Euch für Eure Unterstützung
A: Leider wissen die wenigsten SB was sie da tun und welche Mechanismen im Hintergrund ablaufen. Wie Sie auf unserer Seite sehen können unterscheidet die BVA sehr wohl. Das aller wichtigste ist die entstandene Akte für die Sie die Quittung(GS) haben. Ihr Recht werden Sie nicht hinterher geworfen bekommen, die müssen Sie kennen und einfordern. Nur mit dem GS winken reicht noch nicht.
F: Staatsangehörige haben einen Wohnsitz und keine Wohnung. Demnach sind sie von der Meldepflicht befreit.
Welche Erfahrungen liegen zu PauswG Art.1/4 vor?
A: Beschäftigen Sie nochmal Personen. Sie müssen wissen ob Sie die jur. Person benötigen oder nicht. Ein vermischen der Personen funktioniert nicht.
F: Fortsetzung zu 20.09.2017 Stade: "A: Was lässt Sie vernuten das nat. Personen im Melderegister stehen? Sie haben doch schon richtig festgestellt, dass dort nur jur. Personen registriert sind. Die jur. Person enthält lediglich einen Hinweis auf die nat. Person. ,,,"
Gemäß Betroffenenauskunft (vorher/nachher) wurde die Zeile NAME in Familienname geändert! Das Melderegister erfasst demnach schon Nat. Personen.
Abmelden scheint nach deiner Erfahrung der schwierigste Weg zu sein. Soweit so gut.
Wie sind denn so die Erfahrungen mit BMG26/2 Befreiung?
Oder wie sieht es aus, bei seiner Gemeinde den Rechtskreis seiner Staatsangehörigkeit einzuforden? Hat das überhaupt schon jemals einer durchsetzen können?
A: Es ist egal was auf der Meldebescheinigung steht es ist und bleibt die jur. Person. Das System kennt nur jur. Personen egal ob man die nat. vortäuscht. Es gibt viele die das derzeit mit allen Konsequenzen durchsetzen.
21.09.2017
TS3 Server - hm??
F: Hallöchen,
hab so was wie einen ClientServer noch nie benutzt, aber jetzt den TS3Client installiert, mich dann mit euch verbunden, sehe viel Ordner, hab die Hausordnung gelesen und dann… es passierte nichts, ich hörte nichts. WAS mache ich falsch? Was ist der nächste Schritt? Kann man euch immer nur Freitags ab 19h sprechen?
Vielen Dank.
A: Nicht zu jeder Uhrzeit ist jemand auf dem Server. Ab 18 Uhr ist aber immer jemand da.
F: Hallo,
Wie kann ich meine Staatsangehörigkeit nachweisen, wenn es von meinen Vohrfahren aus Ostpreussen auf Grund des Krieges keine Unterlagen mehr gibt. Mir liegt nur die Sterbeurkunde meiner Mutter vor (Ableitung von der Mutter bei unehelichen Kindern). Eine Anfrage an das deutsche Generalkonsulat in Kaliningrad und beim Standesamt II in Berlin war bisher erfolglos.
A: Die Urkunden müssen Sie schon organisieren. Das Standesamt I in Berlin ist dabei nicht der richtige Ansprechpartner. Sie sollten sich an das Standesamt und Kirche vor Ort wenden. Anträge finden Sie unter Herunterladen.
F: Im Melderegister sind nach BMG nur Einwohner (deutsch) gemeldet. Was haben die G.Schein-Besitzer als eigenes Rechtssubjekt u. Bürger darin zu suchen? Ist es nicht gar zwingend notwendig aus dem Melderegister gelöscht zu werden?
A: Was lässt Sie vernuten das nat. Personen im Melderegister stehen? Sie haben doch schon richtig festgestellt, dass dort nur jur. Personen registriert sind. Die jur. Person enthält lediglich einen Hinweis auf die nat. Person. Natürlich haben Sie die Möglichkeit ohne die jur. Person zu leben. Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass es unwahrscheinlich schwer ist. Leichter ist es sich mit dem Thema Mensch und Personen zu beschäftigen und die Personen richtig Situationsabhängig einzusetzen.
20.09.2017
Frage zur Abkürzung
F: Zu der Frage von "Abwehr Ablehnung" vom 19.09 möchte ich kurz fragen wofür das Kürzel FA steht?
F: Hallo,
gerne hätte ich einen unverbindlichen Tip bzgl. folgender Verleumdung vom Amt.
Ich bekam nach der Ausstellung vom GS nach RuStAG einen unterschriebenen Brief von der Waffenbehörde, dass mir die gelbe Waffenbesitzkarte entzogen wird. Mir wird automatisch unterstellt, ein "Reichsbürger" zu sein.
Nun habe ich RA Lutz Schaefer beauftragt und erwäge, dass das ja auch zivilrechtlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berührt.
Haltet ihr das für sinnvoll?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen
A: Die Vorgehensweise sollten Sie Herrn Schaefer überlassen! Der weiß genau was er macht.
F: Guten Tag, meine Frau und ich haben zeitgleich den Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und gestern in Empfang genommen. Auffällig war dabei, dass der gleiche Sachbearbeiter der Ausländerbehörde unsere Staatsangehörigkeitsausweise unterschiedlich gestempelt und unterschrieben hat. Bei mir hat der SB ein blaues Amtssiegel mit zusätzlichen Wasserzeichen gesetzt und mit blauer Tinte unterschrieben. Bei meiner Frau ist zwar auch das Amtssiegel blau, aber das Wasserzeichen fehlt und unterschrieben hat der gleiche SB mit schwarzem Permanentstift. Frage: Welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Stift- und Stempelfarben? Gruß Horst aus dem Vogtland
A: Dazu ist uns nichts bekannt. Auskunft dazu kann Ihnen nur der SB geben.
F: Ich habe vor 4 Wochen meinen Antrag auf Feststellung der StAg bei der Stadtverwaltung abgegeben. Am Samstag erhielt ich Post:
"Einbürgerung in der deutschen Staatsverbanband" Meine Urkunde sei zur Abholung bereit ich darf diese gerne abholen.
Wurde ich jetzt in die Republik des Bundes eingebürgert und nicht nach RuStaG 1913 abgeleitet?
A: Nein, das sind die Typischen Textbausteine. Man hat ja auch nur eine Feststellung und keine Einbürgerung beantragt.
F: Hallo,
tut sich hier noch was?
Ich bemerke hier zunehmend immer weniger Aktivität.
Ihr erreicht immer weniger Menschen/Staatsangehörige.Dies ist mein Eindruck.Ist irgendwas in Planung? Wir müssen neue Energie hier hereinstecken oder die Flamme wird zu einem schwachen gimmen und geht almählich aus. Ich mache mir Sorgen......
A: Ihre Wahrnehmung können wir nicht teilen.
F: Hallo, im Buch "Die BRD-GmbH" von Dr. Klaus Maurer (3. Auflage 08/16, Seite 293) steht: Wer also den "Gelben Schein" hat und sich im ESta-Register des Bundesverwaltungsamtes in Köln eintragen lassen hat, hat sich zur "hitlerischen" deutschen Staatsangehörigkeit bekannt und ist als bekennender Nationalsozialist registriert. Stimmt das? Danke.
A: Was für ein Schwachsinn!
F: Sehr geehrtes GS-Team !
Das waren die härtesten Wochen und Monate meines Lebens ;-)
Aber Dank Ihrer Hilfe habe ich seit einigen Wochen den GS. Alles richtig geschrieben !
Auch der Esta-Eintrag fehlerlos ! AZR-(Ausländer-Zentralregister) beantragt, auch hier alles richtig und ohne (!)Eintrag. Von der Gemeinde eine Vollauskunft geholt mit den Eintrag: Glaubhaftmachung der deutschen Staatsbürgerschaft. Beim Vermessungsamt einen beglaubigten Eigentumsnachweis geholt. Beim Grundbuchamt ebenfalls einen beglaubigten Auszug geholt. Grundsteuer-Mutterrolle (in Bayern Planeintrag) aus dem Anfang 18. Jahrhundert geholt und beglaubigen lassen. Von der Kirche aus dem 17. Jahrhundert den Auszug und Liste von allen Personen und Besitzer geholt und beglaubigen lassen, welche in meinen Haus je gewohnt und es damals besessen haben. Trotzdem habe ich das Gefühl, dass ich was vergessen habe ?? Wenn nicht, dann Danke, Danke, Danke für Ihre Unterstützung und Hilfe !!!!
A: Alles in Ordnung, nehmen Sie den Druck raus. Fangen Sie an den GS Schritt für Schritt zu leben.
F: brauche hilfe beim gelben schein. ich möchte nicht alleine zum amt gehen.ich komme aus buchholz rheinland pfalz
F: Heute habe ich meinen GS abgeholt.
Jetzt bin ich verunsichert, weil der Nachname nicht in Sperrschrift ist.
A: Speerschrift kommt nur in den seltensten Fällen vor. Das sollte dann auch schon auf Ihrer Geburtsurkunde so stehen.
F: Wenn ich nach erfolgreicher Feststellung als Deutscher Staatsangehöriger registriet bin werde ich ja Eingebürgert.
Wer und wie genau hat das Recht mich rechtgültig einzubürgern ???
A: Wie kommen Sie darauf? Wer nicht ausgebürgert ist, braucht auch nicht eingebürgert zu werden.
F: für die nächste zukunft sind noch 2 weitere vorgesehen, hier ist die erste dumme frage: der bundesadler der BRD hat 5 flügelschwingen pro seite, der authentische Reichsadler - 6. die beiden siebenten flügelglieder, die auch auf dem grünen RP der BRD zu finden sind, sollen unter Onkel Adolf eingeführt worden sein und die GeStaPo mit der NSDAP symbolisieren - stimmt das?
A: Der Adler mit den 6 Federn ist der Adler der Weimarer Republik.
01.09.2017
Franz Rathmann
F: nun habe ich eine Vermutung und Frage, die mir böses erahnen lässt. Wieso bekommen Menschen Besuch von der Polizei die den GS beantragen? Und warum wird Jo Conrad, der den gelben Schein hat, vor Gericht Wittmund seiner Personalienabklärung "Staatsngehörigkeit" Unbekannt signiert? Nun habe ich gesucht und binmit einem Telefonat fündig geworden, der auch Besuch und Vorladung bei der Polizei wegen Nazitum in Verdacht geriet. Nun fiel mir auf, das der Festellungsantrag nach RuStaG in der Esta das (Ru)StaG in eine Ausklammerung steht, was dann gar nicht beücksichtigt wird auf das Gesetz aus 22.7- 1913, sondern diese Ausklammerung wäre fatal ein Rückfall ins Nazitum des GS auf 1934. Ich lasse mich eines besseren belehren, aber es wäre ein Rückfall ins Nazitum nd nicht das gelobte Land. Ich lasse mich eies besseren belehren.
A: Als erstes sollten Sie sich mit der 4 ECKEN Regel beschäftigen! Dann könnten Sie feststellen das runde klammern keine Ecken haben. Den Rest erklärt Ihnen Wiki zur Bedeutung runder klammern. Die Sache mit Jo ist nochmal eine ganz andere und lässt sich hier nicht besprechen. Nur eins dazu, Staatsangehörigkeit unbekannt sagt nicht, dass er keine hat. Es setzt sogar eine voraus. Es ist die Gesichtswahrende Variante des Systems zu sagen, wir haben es zur Kenntnis genommen. Bisher habe ich auch noch nichts davon gehört das Menschen Besuch von der Polizei bekommen. Bei Personen ist uns das bekannt und zeigt den Status des Systems an. Rechtlich sind sie am Ende angekommen. Jetzt geht es mit Schikane und Zersetzung.
F: Hallo liebes GS-Team! Bevor man den gelben Schein beantragt wird ja im Allgemeinen empfohlen einen Reisepaß zu beantragen, da für Deutsche allgemein nur noch das Paßgesetz von 1986 bis heute Gültigkeit besitzt und seit 1987/1990 zum einen die Rechtsgrundlage für das Personalausweisgesetz entzogen wurde und zum anderen seit 1990 keine gültigen Personalausweise (heute: Plastikkarten) mit Amtssiegel und Unterschrift mehr ausgegeben werden können, da diese Angaben in den neueren Personalausweisen, welche im grauen Perso vor 1990 noch vorhanden waren, heutzutage komplett fehlen. Diese Empfehlung zum Paß ist grundsätzlich richtig, die Vorgehensweise (wie und wo) man den Paß beantragen sollte, wird aber hier nicht genau genug beschrieben. Wegen der Rechtstellung habe ich jetzt folgende Frage: Wäre es nicht von Vorteil im Vorwege, seinen Personalausweis z.B. mittels Diebstahlsanzeige/Sachbeschädigungsanzeige (bei der StA/Polizei) aus dem Melderegister löschen zu lassen und erst nach der Löschung des Persos einen Paß mit beglaubigter Abschrift aus dem Melderegister (natürliche Person) zu beantragen, damit auf dem neuen Paß die GROSSSCHREIBWEISE des Namens entfällt? Wie sind da eure Erfahrungen bezüglich der vorzeitigen Löschung von Pässen und Ausweisen aus dem Melderegister? Es gibt ja leider viele Irrlichter, die jetzt als Reichsbürger tituliert werden, weil sie ihren Perso abgegeben haben und jetzt dafür eine Gebühr erhoben wird (siehe Innenminister Grothe vom 12. August 2017). Meinen Erfahrungen nach kann ich sagen, dass es nichts nützt den Perso einfach nur bei der Behörde zurückzugeben oder ihn als verloren zu melden, da dieser Perso auch nach der Abgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums zuzüglich 5 Jahre Personalausweisregister-Frist (10 Jahre innere Gültigkeit + 5 Jahre Speicherfrist = 15 Jahre Gesamtspeicherdauer) weiterhin im Melderegister dem Besitzer zugeordnet wird. Daher geht dies nur mit Strafanzeige gegen unbekannt, um die Löschung aus dem Melderegister zu erwirken. Alles andere wäre so ziemlich sinnlos. LG aus Rendsburg Daniela
A: Es tut uns Leid wir wissen nicht wovon Sie sprechen!!! Bei uns gibt es die Devise erst GELB dann GRÜN. Auch diese Umwege über den Weg des geringsten Wiederstands, halten wir für falsch. Die Gesetzgebung für GS ist eindeutig und von der Verwaltung einzuhalten.
F: MAH schrieb am 27.07.17:
Eine Frage beschäftigt mich schon länger: Warum müssen wir bis vor 1913 ableiten?
Ist es nicht so, das jeder Vorfahre, um nach RuStaG abzuleiten völlig ausreicht,
der VOR dem 05.02.1934 (Hitlerverordnung "deutsch") geboren wurde? Immerhin befinden sich diese Vorfahren (die vor dem 05.02.1934 geboren wurden) immer noch im geltenden Rechtskreis des noch gültigen RuStaG vom 22.07.1913, warum also bis vor 1913? 8(ekürzt)
Antwort:
Diese Vorfahren befinden sich im Rechtskreis der BRD 1.0 (Weimarer Republik).
Ausschlaggebend ist der Letzte Tag vor dem Krieg. Das wäre also der 27.07.1914.
Die Verordnung von AH ist nur geltendes Recht wie das StAG in der BRvD und fand nur im 3. Reich und in der BRvD Anwendung.
Eine Eintragung in die Geburtsregister der Bundesstaaten ist seit der WR nicht mehr möglich.
Warum wäre unbedingt der letzte Tag vor dem Krieg ausschlaggebend?
Meines Verständnisses nach müsste doch ehr der 10. November 1918 ausschlaggebend sein, also der Tag bevor der Waffenstillstand (widerrechtlich) unterzeichnet wurde?
Trotz des Kriegszustandes befindet man sich doch im geltenden Rechtsstand von 1871 oder sehe ich dass falsch?
A: Nach Völkerrecht der letzte Rechtssichere zustand.
F: Statusdeutscher:
https://de.wikipedia.org/wiki/Statusdeutscher
Hier steht:
ist Deutscher.
und bei mir steht:
ist deutscher Staatsbürger.
Hier das, was wir haben:
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis
Ich will aber kein "Bürger" sein und schon gar nicht von diesem Staat, sonst war alles umsonst gewesen!
Wieso werden wir ständig in die Irre geführt?
Damit untermauern wir noch das, wovon wir uns befreien wollten:
Bitte hört euch ab der 12.30 Min. an:
Menschen brauchen keine Staatsangehörigkeit nur PERSONEN:
Könnt ihr das bitte an alle weiterleiten?
Ich möchte nun wirklich wissen, was eigentlich gespielt wird.
Liebe Grüße
Regina
A: Es sieht nicht so aus, dass wir Ihnen weiterhelfen können. Nur mit Wissen lassen sich die Desinformanten erkennen. Bei Ihnen hapert es aber schon an den Begrifflichkeiten. Bei Ihnen steht NICHT ist deutscher Staatsbürger sondern ist deutscher Staatsangehöriger. Die Desinfo einer Ableitung nach 116 /2 ist seit Jahren wiederlegt. Aber die Dienste versuchen immer wieder, mit dem Thema die Leute in der Beschäftigung zu halten.
F: Habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis vor einigen Tagen erhalten, was sind die nächsten Schritte, was ist zu tun ???
A: ESTA und Vollauskunft(Gesamtauskunft):
F: Hallo zusammen, ich habe heute auf fb einen kommentar gelesen, leider finde ich ihn nicht mehr. Frage dazu: es ging um Briefwahl.
Derjenige meinte, man müsse mit den Briefwahlunterlagen zum Notar, diese (ich denke in Zusammenhang mit dem GS) beglaubigen lassen und dieses Dokument an eine best Stelle schicken. Solle etwas mit dem Rechtsstand als nat Person zu tun haben. Gibt es dazu von eurer Seite her Informationen?
Im Übrigen hatte ich vor Kurzem Besuch von 2Polizisten und 1 Kripobeamten, die mir Fragen zu meiner Gesinnung gestellt haben, da ich ja den GS habe und eine fb Seite geliked hatte. (Ich glaube"Was ist der deutsche Personalausweis").
Schonmal Danke für eine Antwort.
A: Das ist Blödsinn von Desinformationsagenten.
F: Hallo, ein Arbeitskollege hat mir gerade einen Staatsangehörigkeitsausweis von seinem Vater gezeigt, der als Vertriebener aus Kasachstan hier her kam. Auf dem Ausweis steht ein Gültigkeitsdatum, wie kann das sein?
A: Das war vor 2 - 3 Jahren bei uns auch so! Bis man vestgestellt hat ds der GS eh nur eine Momentaufnhme ist!