F: Ich habe gerade eine Antwort vom 14.07.2015 gelesen.Dort stand.
"Beim Werkschutz ist der Grüne Reisepaß immer gerne gesehen. lol"
Der grüne weist doch auch nur die juristische Person aus.Aus der Antwort von 2015 ist zu erkennen das es einen Unterschied macht wenn an den grünen vorzeigt.Ich denke es hat damit zu tun das solch einen Pass nur die aufgeweckten haben.Also wer weiß wie hier der Hase läuft.Und das ist natürlich nicht gern gesehen.Liege ich damit richtig?
A: Der Grüne Reisepass ist am dichtestem am Rechtskreis der Bundesstaaten Angehörigen. Auch wenn er nur die jur. Person ausweist. Er verführt aber den Werkschutz Personenstandsfälschungen durchzuführen. Der beste Weg im Umgang ist die Argumentation.
F: Ich habe letztes Jahr an mein Geburtsstandesamt den GS gesendet und gebeten diesen dort aufzunehmen.Als Antwort kam folgendes:Im § 6 PStG wird aufgeführt, "das Dokummente,die einzelne Beurkundungen in den Personenstandsregistern betreffen,... in gesonderten Akten (Sammelakten) aufbewahrt" werden.Eine Sammelakte beinhaltet demnach Dokumente die Grundlage für die entsprechende Beurkundung sind.Ihr Scheiben vom ... und die beglaubigte Kopie des GS stellen keine Grundlage für eine Beurkundung dar und werden somit nicht in die Sammealakte zu ihrem Gebusrteintrag aufgenommen.
Das haben die sich nach meiner Ansicht zurecht gebogen.Aber so habe ich eine Begründung das die mir die Sammelakte senden.Ich lasse mir die Sammelakte des Feststellungsverfahrens des GS von der Staatsangehörigkeitsbehörde kommen und dann wird der GS und die Sammelakte beim Geburtsstandesamt zugeführt.Was meint ihr dazu?
Geburtsanzeige habe ich schon.
A: Aus unserer Sicht Energieverschwendung. Hier werden die Personen vermischt. Es wird der Ansprechpartner der jur. Person aufgefordert Sachen für die nat. Person zu erledigen. Diese steht aber nicht in ihrem Register.
F: Sorry aber was ist gültig und geltend? Bitte erklären sie mir den Unterschied. Im Duden verstehe das nicht.
Danke
A: Geltendes Recht wird geltend gemacht(BRvD). Gültiges Recht = Reichsgesetze(deutsches Recht).
Einführungsgesetz BGB
Artikel 50
Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.
F: Sehe ich das richtig das über das Kontaktformular und die e-Postadresse informationen versendet werden die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind?Gewisse nicht freundlich gegenüber uns gestellte Herrschaften lesen ja hier mit.Über die normale E-Mailadresse geht das nicht?Wie stellt ihr sicher das sich nicht trotzdem einer der Herrschaften hier einschleicht um an infos zu gelangen?GS habe ich und komme aus Berlin.Ein nettes Reichbürgerschreiben habe ich auch schon erhalten.Ich bin dann hier auf der richtigen Seite gelandet.Bei gelberschein.info und Nestag machen sich Moderatoren rar.
A: Es gibt sehr wenig was nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Für die paar Kleinigkeiten lauft das Kontaktformular nicht über ePost.
F: Wir haben den gelben Schein vor der Heirat beantragt und bekommen. Frage: auf der Heiratsurkunde steht nach deutschen Recht. Bei meiner Schwester ist das Feld leer und ebenso bei bekannten. Was heißt das genau?
A: Sie wurden halt nach gültigem und nicht nach geltendem Recht verheiratet.
F: Hallo, ich wollte mal fragen ob es Begleitung zur behörde gibt wenn man den gS beantragt. Wir evtl irgendwo in Hessen etwas angeboten?
A: Bei uns gibt es eine Rubrik Stammtische.
F: guten tag herr oberüber,
eine frage die mir keiner beantworten kann oder will, es gibt so min. 100.000 "adlige" in deutschland / brd haben die alle einen gelben schein?
die sollten ja noch viel eher das interesse haben an rustag1913 da sie ohne hin noch einige vorteile genießen als andere.
A: Diese Herrschaften gehören nicht zum Thema dieser Seite.
F: Das ist klar.Einen Kniefall macht dort keiner.Das hier kein deutsches Recht angewendet wird kann man an Art.31 GG erkennen.Angewendet wird Bundesrecht (BRiD).Bundesrecht gilt für den Einwohner (Name, vermuter Deutscher) und deutsches Recht (Deutschland) Art.6 Satz 1 BGBEG für den deutschen Staatsangehörigen, welcher seinen Wohnsitz gemäß BGB § 7 in dem im EStA angegeben Anschrift Staat Deutschland hat.Der Einwohner (Name) unterliegt gemäß § 2 BMG der Wohnhaft.Es geht ja um die Argumantation.Wäre die Argumentaion gegenüber dem SB so richtig?Natürlich wird noch BGBEG Art.5 Satz 1 und Art.50 einbezogen.
A: Ja, aber es scheint mir, dass Sie die Personen vermischen. Angelegenheiten der jur. Person können auch nur von Ihr geregelt werden.
F: Die Art.5, Art.6, Art.10 und Art.50 BGBEG sind mir bekannt.Ich war zuerst auf gelberschein.info und dort war ein Kollege der auf dem Gebiet viel Kompetenz hatte.Er hat geschrieben das die juristische Person die Rechte der natürlichen Person überlagert und der GS dadurch seine Wirkung kaum entfaltet.Dies sei erst nach Abmeldung der juristischen Person der Fall.Wie seht ihr das?
A: Das EGBGB Artikel 5 Abs. 1(Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.) ist dort eindeutig. Also kann es keine Überlagerung geben. Es ist der konsequente Umgang mit den Personen. Natürlich reicht es noch nicht mit dem GS zu winken. Man muss seine Rechte kennen und EINFORDERN.
F: War ca 15 Uhr im TS3, leider keiner mehr da!
A: Noch keiner da. Vor 18:00 geht da nichts.
F: Hallo, meine Frage ist:
gibt es hier in Leipzig jemanden oder eine Gruppe von der ich Hilfe erwarten kann. Vor 2 Jahren habe ich alle Unterlagen für den Gelbenschein zusammen gebracht. Die Ausländerbehörde verlangte aber nur die Personalausweiskopien von meinen Eltern. Der Rest wäre überflüssig und ich wurde weggeschickt. Die haben sich danach bestimmt kaputt gelacht über mich. Jetzt will ich es konsequent durchziehen und auch den Perso abgeben. Der schon seit 2 Jahren abgelaufen ist. Den Grünen Pass habe ich schon mit List ergattert. Obwohl eine Begründung auch nicht nötig ist, was ich nun mittlerweile weiß.
Kann mir jemand hier in LE helfen?
Danke im Voraus dr.news@gmx.de
A: Hilfe finden Sie auf der Seite in der Abteilung Stammtische.
F: was muß ich tun um als deutscher Staatsangehöriger
(Staatsangehörigkeitsausweis)einen negativen Schufaeintrag löschen zu lassen?
Danke für die Antwort
A: Nichts! In der Schufa steht die jur. Person und nicht die nat. Person.
F: Wie meinen Sie das mit den neuen Reisepass? Besser den holen der hat doch 6 Schwingen.
A: Lesen Sie den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes. Der Rest ist Ihre Entscheidung und nicht unsere.
F: Habe auf Fotos den neuen Reisepass gesehen.Dort ist jetzt innen auch der Weimarer Reichsadler.Was sagt ihr dazu?Macht es noch Sinn sich den vorläufigen Pass zu holen?
Die Farbe ist noch unterschiedlich, auf der Seite der Daten steht nicht Bundesrepublik Deutschland und keine Fingerabdrücke.Aber die Sache mit dem Adler ist erklärungsbedürftig.
A: Keine Schönheitsreparaturen aus Erklärungsnöten vor ihren Willfährigen Erfüllungsgehilfen. Erst die Anpassung im ESTA jetzt der Adler. Künstlerische Freiheit scheint nicht mehr in zu sein.
F: Wir wollen eine Anzeige beim Europäischen Rat, wegen Vertragsbruch durch die BRD, machen. Trotz umfangreicher Recherche im Internet konnten wir nicht die Faxnummer, der däfür zuständigen, dortigen Stelle ausfindig machen. Könnt Ihr uns da weiterhelfen? Vielen Dank.
A: Fax: 33 (0)3 90 21 50 53
F: Hallo liebes Gelber Schein Team..vielen lieben Dank schon jetzt für Eure Antwort. schön daß man sich an Euch wenden kann !! Benötigt man bei Beantragung des GS eine Kopie des Reisepasses oder reicht es, als in Frankreich wohnend, die Geburtsurkunde und eine aktuelle Meldebescheinigung mitzusenden
A: Ein Reisepass hat bei der Beantragung des GS nichts zu suchen.
F: Was schreibe ich auf den Gelben Schein für ein Bundesland? Ich komme aus Pirna bei Dreden ist es das Königreich Sachsen oder nur Sachsen.
Danke für Eure Hilfe
A: Es gibt kein BundesLAND Königreich Sachsen. Maximal einen Freistaat Sachsen als BundesLAND . Ich vermute sie meinen BundesSTAAT Königreich Sachsen. Der GS ist auch eine Urkunde und wird nicht beschrieben.
F: http://www.topjurist.eu/staatsangehörigkeitsausweis/
Wollt fragen was das ist? Eine Falle der Anwälte?
A: Desinformation für Anwälte die sich mit dem Thema beschäftigen.
F: Momentaufnahme? Wie soll man das verstehen? Dann bringt das ja nix. Demnach müsste man jeden Tag neuen Antrag stellen oder wie? Bitte um eine Erklärung. Heute deutscher Moin nicht oder wie?
Mit freundlichen Grüßen
A: Ich verstehe nicht was die Aufregung soll. Sie haben doch die Möglichkeit jederzeit die Staatsangehörigkeit zu wechseln. Wie soll der GS dem Rechnung tragen? Es reicht natürlich die Erklärung, dass sich bei Ihnen nichts geändert hat. Dazu bedarf es auch kein Neuantrag.
F: Sehr geehrte Damen und Herren,
ist der GS, wenn er für Kinder unter 16 Jahren gestellt wird, im Erwachsenenalter
auch noch gültig?
Oder muss er dann neu gestellt werden.
Besten Dank für Ihre Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
48flieder
A: Der GS ist immer eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung. Bei Bedarf muss also nur von erster bis zur nächsten Antragstellung nachgewiesen werden.
19.02.2017
Freiheit muas weah doa
F: Hab den GS und den ESTA Auszug korrekt erhalten, wie gehts weiter wenn man sich aus der BRD Firma lösen will ohne in eine Falle zu tappen? (Abgabe Perso, Lebenderklärung usw.)
A: Ermitteln Sie ihre Verträge mit dem System und wickeln diese ab. Zum Thema Perso lesen Sie den Beitrag unter Erprobtes.
F: Hallo, macht es eigentlich Sinn, dem Geburtsstandesamt und dem Standesamt am Wohnort, wo auch geheiratet wurde, eine Kopie des Staatsangehörigkeitsausweises zuzusenden, damit das dort zu den Akten genommen wird?
Oder ist das vollkommen egal, da man am Meldeamt den entsprechenden Eintrag des GS hat?
Danke u. Gruß
A: Mir erschließt sich nicht, was die nat. Person am Aufbewahrungsort den jur. Person zu suchen hat. Zumal das noch 2 unterschiedliche "Staaten" sind.
F: Hallo ! Ich mochte mir den Gelben schein Beantragen ,aber ich habe gelesen und gehört das das ab dieses jahr nicht mehr gehen soll. Stimmt das ???
F: An lieben Gott und die Lehre Jesu brauche ich keine Kirche. Glauben kann ich auch ohne Kirche
Das war aber nicht die Frage
A: Es ändert sich an der Aussage nichts. Es ist für den Gelben(nat. Person) vollkommen egal, ob eine andere Person(jur. Person) in der Kirche ist oder nicht.
F: Wollt mal nachfragen wegen Kirchenaustritt wenn man den stag Ausweis hat. Ist doch besser oder? Wegen Vatikan und die dementsprechende Hintergründe
A: Ihr Glaube ist und bleibt Ihre Endscheidung.