F: Was mache ich, wenn meine Linie stets väterlich ist ich aber das Heiratsdatum meiner Generationen nicht kenne? Kann ich das Hochzeitsdatum weglassen? Eine weitere Frage wäre: Meine Eltern sind geschieden und mein Vater lebt mit einer neuen Frau zusammen, ob sie geheiratet haben weiß ich nicht oder ob eine Lebenspartnerschaft besteht weiß ich auch nicht. Ichhabe keinen Kontakt mehr zu ihm. Was kreuze ich bei meinem Vater an? Soll das zuständige Amt doch selbst eruieren, ob er mit einer anderen Frau nun neu verheiratet ist, dass geht mich auch schließlichnichts an.
A: 1. Daß Sie sogar die Heiratsurkunde Ihrer Eltern brauchen ist Ihnen aber schon klar, oder?
2. Genau, was Sie nicht wissen können Sie auch nicht angeben.
F: Ich bin gerade am Ausfüllen des Antrag F Eigner und schaue mir dazu Ihre Ausfüllhilfe an. Dort habe sie ein gleichen Vermerk an zwei Stellen, den ich nicht genau verstehe. So steht bei 1.6 und bei 1.11, dass man "Deutschland als Ganzes" eintragen soll, wenn man nach dem dort angegeben Datum geboren wurde. Heißt das, dass ich dann nur "Ganzes als Deutschland" hinschreibe oder z.B. Preußen, Ganzes als Deutschland
A: So wie es dort steht. Die Angabe [Deutschland als Ganzes] hat sich inzwischen als wenig relevant herausgestellt, diese kann auch weggelassen werden. Wichtig ist, daß der Bundesstaat richtig eingetragen wird, also entweder z.B. Preußen oder Königreich Preußen (um potentiellen Bezug auf die sog. Freistaaten auszuschließen).
F: Aber der Staatsangehörigenausweis impliziert doch, dass man staatenlos ist, da er den Namen trägt man sei deutscher Staatangehöriger und das ist man doch nur wenn man staatenlos ist.
A: Siehe vorherige Antwort an Lars.
F: Ist mein Staatangehöirgenausweis nach RuStaG voll rechtskräftig wenn im ESTA RuStaG verzeichnet ist aber der Staatangehörigenausweis eben dieses "Sie sind deutscher Staatangehöriger" trägt?
A: Ja, die Formulierung ist absichlich so gewählt. Dort steht ausdrücklich nicht "besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit" oder so etwas. Diese Formulierung wie sie dort angegeben ist schließt eben auch potentiell - und durch den so von uns geführten Nachweis eben auch faktisch - die Bundesstaatsangehörigkeit mit ein.
F: Wenn ich die Geburtsurkunde meines Großvater habe, dann kann ich die Namen seiner Eltern sehen und den darmaligen Wohnort. Was mache ich nun, wenn ich nicht weiß wo seine Eltern geboren wurden. Wie komme ich an die Gebursurkunde seines Vaters. Leider kann ich durch Familienangehörige nicht an diese Infromation kommen. Alles was ich habe sind der Name der Eltern und ehemaliger Wohnort.
A: Fragen Sie beim Geburtsstandesamt Ihres Vaters nach dem Geburtsort seines Vaters und so weiter.
F: Danke für die schnell Antwort. Bzgl. des "Fake" Deutschen möchte ich nochmal nachharken. Auf dem Staatsangehörigenausweis gilt man ja stets als "Fake" Deutscher bzw. Staatenloser. In Verbindung mit dem richtigen ESTA Eintrag werte ich somit dieses "Fake" Ausweis, der auch nicht anders ausgestellt wird also auf. Habe ich das so richtig verstanden?
A: Nein, haben Sie nicht. Sie SIND Staatsangehöriger in einem Bundesstaat, PUNKT. Durch den Antrag und die entsprechenden Nachweise zeigen Sie dies der Verwaltung nun auch an und lassen sich das von denen durch Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises bestätigen.
F: Wie heißt der Ausweis den ich eigentlich beantragen muss, um wirklich Deutscher zu sein? Ich möchte es erst auf diesem Weg versuchen bevor ich das mit der Wiederspruchvariante mache.
A: Sie sind mit der Ableitung nach RuStAG 1913 Deutscher!
F: Kann ich gleich beim Einsenden der Unterlagen schriftlich mitteilen, dass sofern es Probleme gibt bei der Akzeptanz meines Antrages ich sofort alles schriftlich inkl. Gesetzesgrundlagen haben will oder raten Sie davon ab, möchte so gleich mehr Druck machen
A: Davon raten wir dringend ab. Gehen Sie Schritt für Schritt vor. Manche Staatsangehörigkeitsbehörden scheinen der Angelegenheit sogar recht zugewandt zu sein, warum jene also provozieren? Grundsätzlich ist es in jedem Falle die beste Strategie Aufklärung anstelle von Konfrontation zu betreiben.
F: Was ist der Unterschied zwischen "Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher" und "Staatsgehörigenausweis", welcher sollte beantragt werden um am Ende wirklich Deutscher zu sein und nicht fake Deutscher? Wenn mein Großvater im Februar 1914 geboren wurde muss ich dann noch eine Generation zurück gehen?
A: Die Rechtsstellung als Deutscher wird seit langem schon nicht mehr ausgestellt und war eigentlich mal als Bestätigung über den Besitz der mittelbaren Reichsangehörigkeit gedacht. Für uns wäre diese aus dem Grunde aber auch geeignet, da Sie eben nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit im Gepäck hätte, wird jedoch wie gesagt nicht mehr ausgestellt, dennoch versuchen wir es weiter. Der Staatsangehörigkeitsausweis - abgeleitet nach RuStAG 1913 - ist ist vollkommen in Ordnung. "Fake" Deutscher, wie Sie es nennen wäre man nur, wenn man ihn sich ohne diese Ableitung ausstellen ließe. Februar 1914 sollte eigentlich ausreichen, da man aber seitens der Behörden zum Teil alle möglichen Tricks anwendet um die Leute in den falschen Gebietsstand (1937) zu versetzen, sollten Sie sicherheitshalber wenn möglich noch eine Generation weiter zurück gehen.
F: Moin ich habe eine Frage zur Anlage V. Mein Urgroßvater ist 1853 in Aurich geboren. Muss ich als "Geburtsstaat" Kgr. Hannover oder Kgr. Preußen eintragen? da lt. Wikipedia das Kgr. Hannover 1866 vom Kgr. Preußen übernommen worden ist?
A: Der relevante Rechtsstand ist der von 1913.
F: Mit Interesse habe mich nun mit diesem Thema beschäftigt und würde gerne diesen gelben Schein beantragen. Nun habe ich herausgefunden, dass mein Großvater in Grossglockenland 1907 gebohren wurde dies war zur damaligen Zeit Österreich. Wie verhält es sich denn dann. Würde es bedeuten ich könnte die wirkliche Österreichische Staatsbürgerschaft erlangen oder besteht doch noch irgendwie die Möglichkeit den gelbenschein
A: Was es für Möglichkeiten in Österreich gibt, müßten Sie selbst recherchieren. Eine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat durch Abstammung kann doch nur festgestellt werden, wenn die entsprechenden Vorfahren auch eine solche besaßen, oder?
F: Antrag:FK, eheliche Tochter...Ist der Nachweis der Abstammung auch über die Mutter zulässig, da die Abstammung auf väterlicher Seite nur sehr schwer nachvollziehbar ist.
F: Kann man als "Sudetendeutscher" auch den gleben Schein beantragen?
A: Nein, nicht nach RuStAG 1913.
F: Hallo, ich habe mich bei der Abholung des Ausweises mit meinem roten Reisepass ausgewiesen. Ich habe ihn nicht aus der Hand gegeben. Leider hatte ich die Information, dass dies unter Protest, Zwang, unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit geschehen soll. Meine Frage: 1. Kann ich das nachträglich noch korrigieren lassen und zur Niederschrift zu bringen? 2. Abgeholt ist der Schein noch nicht, da ich etwas unterschreiben sollte, also etwa ein offener Vorgang (ausgewiesen habe ich mich schon).
A: Was wollen Sie denn korrigieren? Es scheint doch alles gut gelaufen zu sein. Setzen Sie ein Schreiben, wie in dem Artikel zu diesem Thema in der Rubrik beschrieben auf und warten Sie ein wenig ab.
F: Die Annahmeurkunde (Wechsel der Staatsangehörigkeit hessisch zu badisch) meiner Großeltern liegt laut Archiv nicht mehr im Original vor. Die Kopie des Originals(badische) ist in meinem Besitz. Kann ich da die zuletzt angenommene mit Email-Verkehr angeben?
A: Sie können nur versuchen, sich eine Kopie der Kopie beglaubigen zu lassen und jene dann dem Antrag beizufügen. Per e-Post geht grundsätzlich gar nichts.
F: Hallo. 1. Mein Stammbaum geht zurück auf Sudetendeutsche (bei Karlsbad, jetzt Tschechien)- gelber Schein möglich?. 2. Ich habe 3 Kinder mit dem selben Mann. Das 1. Kind ist unehelich, geheiratet haben wir erst später. Sein Stammbaum ist einfach bis vor 1914 nachzuweisen. Kann ich ihn auch für mein 1. Kind einsetzen? Danke für Eure Infos.
A: Für Ihren Mann und Ihre 3 Kinder ist es eindeutig, auch für das 1., da er auch dieses schließlich wohl ebenfalls als seines angenommen hat. Bei Ihnen ist das momentan schwierig. Direkt, also nach § 4 Abs. 1 RuStAG funktioniert bei Ihnen gar nicht, da Ihre Vorfahren nicht auf Reichsgebiet geboren wurden. Nach RuStAG 1913 erhält die Ehefrau zwar automatisch die Staatsangehörigkeit des Ehemannes, aber bestätigen will die BRD-Verwaltung dies bislang nicht, wir arbeiten jedoch daran.
F: Ich bin adoptiert wurden zu DDR Zeiten welchen Stammbaum muss ich nachweisen den von meinen leiblichen Eltern oder den von meinen adoptiev Eltern? Danke....
A: Sie müssen über Ihren Adoptivvater ableiten.
F: Ich habe den Antrag für den gelben Schein wie hier beschrieben ausgefüllt und per Einschreiben verschickt.Anträge V,Vater unehelich geb.1929,also über seine Mutter,geb.1908.Ich habe gedacht,das würde reichen.Habe dann aber Post von der "Behörde" bekommen das noch einige Unterlagen fehlen würden.Und natürlich eine Erklärung die ich unterschrieben zurücksenden soll.Ich würde Ihnen gerne die Schriftsücke zusenden.Wo muss ich das tun?
A: Wir haben unter einen entsprechenden Artikel zur Antragstellung und zum Umgang mit solchen Aufforderungen veröffentlicht.
F: Meine Vorfahren lebten als Deutsche in Bukowina (Rumänien), Mein Uhr Uhr.. Großvater ist 1779 in Hattgenstein (Rheinland Pfalz) geboren. Mütterlicherseits kann ich die deutsche Abstammung leicht leicht nachweisen. Meine Eltern waren aber verheiratet,
A: Die mütterliche Linie wird ihnen nicht helfen.
F: Mein Vater und Großvater stammen aus Radautz (Bukowina) in heutigen Rumänien. Kann ich den Gelbenschein beantragen?
A: Sämtliche Komponenten meines Autos stammen von Toyota. Kann ich von der derzeitigen treuhänderisch verwaltenden Geschäftsführung des Volkswagen-Konzerns eine Bestätigung darüber erhalten, daß ich einen VW fahre?
Das RuStAG ermöglicht leider nunmal unter den derzeitigen Umständen lediglich den auf unseren Seiten beschriebene und zugegebener Maßen äußerst schmalen Spalt in die Souveränität, wie gesagt, leider...
F: Vater aus Kroatien , Mutter Deutsch ( dokumentiert bis 1800) , bin geboren 1983, ehelich !
A: Vielen Dank für die Info. Weiterer Klärungsbedarf scheint bei Ihnen dahingehend ja nicht zu bestehen. Warum auch, schließlich ist bereits x-fach alles dazu gesagt...
F: Reicht die Urkunde aus dem Heiratsregister in dem mein Großvater mit Geburtsdatum vom Jahre 1898 und dem entsprechenden Standesamt mit Nummer als Nachweis meiner Staatsangehörigkeit aus?
F: Besteht die Möglichkeit, statt dem Personalausweis lediglich den Reisepass als gültiges Ausweisdokument zu nutzen?
A: Natürlich, dieser ist dem Personalausweis immer vorzuziehen, aber auch dabei gilt: KEINE KOPIE!
F: Hi liebe community, ich bin nun seit gestern auf Eure tolle Seite gestoßen, ich bin gerade dabei Antrag F auszufüllen, selbsverständlich habe ich diverse Videos die Ihr auf Eurer Seite zur Verfügung gestellt habt angeschaut, auch habe ich mir alles gedownloadet was ging. Unter anderem Hänge ich gerade bei dem Gemeindeverzeichnis Deutschland 1900/1910, und zwar ich bin in Winsen/Luhe geboren, in dem Verzeichniss steht Königreich Preußen, soll ich nun bei Staatsangehörigkeit Königreich Preußen eintragen oder wie Herr Oberüber in seiner Ausfüllhilfe nur Preußen eintrage. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Lieben Gruß Adrian :)
A: Wir empfehlen grundsätzlich die Videos mindestens 2 mal zu schauen und sich ggf. Notizen zu machen. Ihre Staatsangehörigkeit hat z.B. nichts mit Ihrem Geburtsort zu tun, daraus leitet sich lediglich Ihr Geburtsstaat ab. Ihre Staatsangehörigkeit haben Sie von dem Vorfahren ererbt, der vor 1914 geboren wurde und von dem Sie ableiten. Ob Sie dann Königreich Preußen oder Preußen eintragen ist relativ egal, ersteres ist jedoch exakter und unverwechselbarer mit den bereits beschnittenen sog. "Freistaaten" aus der Zeit der Weimarer Republik.
F: Wie muss ich bei der Abholung vorgehen? Muss ich die Abholung mit meiner Unterschrift quittieren? Muss ich überhaupt persönlich erscheinen, oder kann mir die Stadt den gelben Schein auch postalisch zustellen?
A: Ersteres müssen Sie nicht, zweiteres kann die Behörde tun, muß sie aber nicht.