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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Rossi
F: Wenn meine Eltern oder Großeltern nicht in Deutschland geboren sind, ich aber hier geboren bin und seit 23 Jahren in Deutschland lebe, ist es dann überhaupt möglich, den Staatsangehörigkeitsausweis zu erwerben?!

A: Die Frage lässt sich mit den Informationen nicht beantworten. Mit einen Vorfahren geboren vor 1914 auf dem Boden des Deutschen Reichs, ist der gelbe möglich.


14.07.2015
Vogel Detlef
F: Statt der Geburtsurkunden meines Vaters 1943 geboren und Großvaters 1909 geboren würde da auch die Sterbeurkunde genügen

A: Ja wenn die wichtigen Daten drauf stehen.


14.07.2015
Henrik
F: Hallo! Habt ihr Erfahrung wielange es allgemein dauert bis der Antrag bearbeitet wird!? Habe meinen Ende Dezember noch eingereicht. Still ruht der See!;) Viele Grüße aus Thüringen

A: Das kann je nach Umfang der Unterlagen schon mal 3 Monate dauern.


14.07.2015
Vogel Detlef
F: ich habe meine heiratsurkunde wo meine eltern aufgeführt sind dann habe ich die heiratsurkunde meiner eltern wo deren eltern aufgeführt sind mein großvater ist 1909 gebohren.brauche ich jetzt noch andere nachweise für den gelben schein oder langt das ganze schon

A: Sie benötigen zudem sämtliche Geburtsurkunden der männlichen Vorfahren.


14.07.2015
Birgit
F: Ich wurde unehelich geboren und dann adoptiert, nach welchen Vorfahren muss ich suchen? Von biologischer Mutter keine Daten, nur von Adoptiveltern.

A: Wunderbar, Sie müssen sowieso über die Linie Ihres Adoptivvaters ableiten.


14.07.2015
DH
F: Auf der Seite der BVA steht, dass man den Antrag auch direkt bei der BVA einreichen kann. Gilt dies nur für im Ausland lebende oder auch für Inländer?

A: Das BVA ist nur für Anträge von Deutschen zuständig, die im Ausland leben.


14.07.2015
David
F: Auf der beglaubigten Kopie von dem Auszug aus dem Geburtenbuch von meinem Vater steht auch die Eheschliessung SEINER Eltern. Und es heisst ja auch die Ehefrau hat den Knaben geboren. Reicht das als Nachweis aus, oder brauche ich noch die Heiratsurkunde von meinen Großeltern?

A: Das sollte reichen.


14.07.2015
Joerg
F: Ich würde gerne den Status Mitglied der BRD verlassen, wohne aber nicht mehr in Deutschland, da ausgewandert. Wie ist das mit den Anträgen? Muss ich dafür jetzt nach Deutschland reisen oder kann das auch über die Botschaft abgewickelt werden. Danke

A: Sie können den Antrag über die Botschaft oder direkt an das BVA schicken.


14.07.2015
Matthias
F: Meine Eltern waren verheiratet. Ist es dann garnicht möglich das ich den nachweis nach meiner Mutter bringe? Weil da habe ich alle Unterlagen vorätig

A: Auch die 1000. Nachfrage ändert nichts an der immer gleichen Antwort: NEIN!


14.07.2015
Matthias
F: Mein Vater ist in Prenzlau gebohren, ich habe aber keinerlei unterlagen von seinem Vater, nur sein Geb. Datum. wie kann ich jetzt herausfinden wo er gebohren ist? Das Prenzlauer Standesamt hat weder geb. noch Sterbeurkunde und meinte, das die leute sich früher nicht immer so umgemeldet haben. Was soll ich tun? Nur die Geburkunde meines Vaters ist das was ich bekommen kann.

A: Also normalerweise sollte über das Geburtsstandesamt Ihres Vaters auch der Geburtsort Ihres Großvaters herauszubekommen sein. Ansonsten bleiben wohl nur noch Verwandte etc..


14.07.2015
Mike
F: Mein Perso geht bis 2017, frage: Soll ich bis dahin warten bis der abläuft und dann den Gelben beantragen, oder jetzt beantragen wo der noch gültig ist ?

A: Jetzt!


14.07.2015
Dennis
F: Muss ich als Eheliches Kind unbedingt der Blutlinie meines Vaters Folgen oder darf ich auch die meiner Mutter nachgehen? Danke!

A: Wie wäre es mal damit, etwas in den Fragen und Antworten zu lesen. Kleiner Tip Antrag/Ableitung reicht.


14.07.2015
David
F: Ich bin geboren in Eisenhüttenstadt und diese gab es erst ab den 50er Jahren (Stalinstadt und später Eisenhüttenstadt). Wie trage ich diese ein? Reicht es, wenn ich Eisenhüttenstadt eintrage und als Staat dann natürlich Kgr. Preußen?

A: JA


14.07.2015
AD
F: Heute rief mich die Gemeinde, die mir Ausländerbehörde gesprochen hat (sich informierte) und meint, einen Staatsangehörigkeitsausweis von 1913 (RuStag) gäbe es nicht mehr. Wissen Sie es besser oder mehr?

A: Ja wir wissen mehr. Die Erklärung wäre ein mehrstündiger Vortrag. Sie brauchen dazu Artikel 20 Abs. 1 GG, Artikel 116 Abs. 1 GG, StAG §4 §1 und das RuStAG. Im GG Artikel 133 gibt es noch einen Hinweis.


14.07.2015
Otto
F: Mein Vater ist 1926 in Bayern geboren, schreibe ich in die Anlage V für meinen Vater Königreich Bayern oder Freistaat Bayern. Zum Freistaat wurde er ja nach der Revolution am 14.08.1919, also vor dem Inkrafttreten des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920

A: Bloß nicht Freistaat! Freistaaten waren bereits hinsichtlich ihrer Souveränität beschnittene Länder zur Zeit der Weimararer Republik.


14.07.2015
Christina
F: Auf dem Registerauszug meines Vaters ist vermerkt, dass meinem Vater ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wurde.Dieser Registerauszug ist eine Anlage zum Antrag (als Abstammungsnachweis). Soll ich die Frage unter Punkt 7 des Antrags "Angaben zu Staatsangehörigkeitsverfahren" demnach beantworten oder doch frei lassen? Das Kopieren von Ausweisen ist ja verboten - der Antrag fordert aber eine Kopie ein.

A: Nicht mehr als unbedingt nötig! Auf nachfragen kann man immer noch reagieren.


14.07.2015
Andrè
F: Gebe ich beim Ausfüllen des Antrages bei Geburtsort/ Kreis den damaligen existierenden Kreis an oder der heutige bestehende? da Kreisgebietsreform

A: Den damaligen Kreis.


14.07.2015
Beate
F: Die Behörden benennen nur noch das StAG als verbindliche Rechtsgrundlage. Ist denn das RuStAG nun noch gültig, so dass man sich auch darauf beziehen kann?

A: Sie können 1000 mal sagen das sie nach StAG ableiten. Sie tun es nicht, auch wenn sie es nicht wissen.


14.07.2015
Jan-VS
F: Mein Vater ist 1932 in Ostpreußen geboren, mein Großvater ist ist verschollen (unbekannt). Jedoch kann ich mütterlicherseits sogar bis zum Urgroßvater 1868 ableiten, der in Elsaß-Lothingen geboren wurde. Ist es möglich über die Mutter abzuleiten, auch wenn meine Eltern verheiratet waren?

A: Ich weiß nicht wie oft wir diese Frage noch beantworten sollen? NEIN!!!!!!!!!!


14.07.2015
Anton
F: Ich habe die Hinweise zum Personalausweis unter "Erprobtes" gelesen. Soll ich im Antrag den Punkt 2.4 (Fragen zum Ausweis) unbeantwortet lassen?

A: Ja.


14.07.2015
Marius
F: Der zuständige Beamte fordert für die Antragsbearbeitung eine Heiratsurkunde von mir als Antragsteller und meiner Frau ein. Muss ich dies machen?

A: Eigentich macht das keinen Sinn, aber wenn er sie will.


14.07.2015
Barbara
F: Ist die Angabe des Berufes (ich, Eltern, Großeltern) unverzichtbar?

A: Nein.


14.07.2015
Thomas
F: Ich habe meine Unterlagen für den gelben Schein eingereicht. mit Geburtsurkunden von mir meinem Vater und Großvater geb. 1913. Von mir und meinem Vater habe ich auch die Heiratsurkunde eingericht aber vom Opa nicht. Was mache ich jetzt? Wird der Antrag abgelehnt. Bei meinem Anruf heute hieß es ich bekäme nächste oder übernächste Woche bescheid.

A: Immer mit der Ruhe, die werden sich melden wenn sie noch was brauchen. Eine kostenpflichtige Ablehnung werden Sie nicht bekommen, das wäre die Bestätigung der Staatenlosigkeit.


14.07.2015
Eddie
F: Habe ich es richtig verstanden; man muss nachweisen, dass mein Vorfahre bis 1913 im Deutschen Reich geboren ist? Oder gibt es da zeitliche begrenzung wie z.B. von 1871 - 1913? Danke vorab.

A: Das haben Sie falsch verstanden. Sie brauchen einen Vorfahren, der vor 1914 geboren ist um von ihm ableiten zu können.


14.07.2015
Gregor
F: ich stamme aus Ratibor in Schlesien/Preußen das seit 1945 von Polen verwaltet wird. Muß ich die polnische Staatsangehörigkeit, die meinen Vorfahren aufgezwungen wurde aufführen oder nicht. Wenn ja, was soll ich unter ( seit wann ) und ( erworben durch ) schreiben?... zwangseingebürgert?

A: Was Sie nicht wissen, können Sie auch nicht angeben. ;-)


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