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Fragen und Antworten

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27.02.2016
Erto
F: Hallo, ich habe Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStaG gestellt und einen Bescheid bekommen. Mir wird die Deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt, aber nicht die nach RuStaG. Ich kann in Widerspruch gehen oder auch nicht. Nach 4 Wochen soll ich dann den Staatsangehörigkeitsausweis bekommen. Ist der Bescheid rechtens?

A: Der Bescheid kann doch nur der Gelbe sein? Entscheidend ist die Schreibweise des Vor- und Familienname. Das Begleitschreiben ist nicht sehr aussagekräftig.


25.02.2016
Anja
F: nur kurz zum beglaubigen möchte ich kurz eine erfahrung teilen: ich wollte mit der geburtsurkunde meines vater aufs rathaus und diese beglaubigen lassen - die sagten mir dann, dass dies nicht mehr ging bzw. sie es nicht mehr machen dürfen. ich dann, das hätte ich gerne schriftlich auf welcher gesetzesgrundlage dies beruht usw. daraufhin schickten sie mir dieses "dokument" zu, was ein schreiben des innenministerium war - so alles gut und schön - allerdings dürfen sie dokumente beglaubigen, wenn es sich beispielsweise um eine urkunde handelt, die früher in einem deutschen gebiet erstellt wurde - heute aber kein deutscher boden mehr ist. somit konnten sie mir es beglaubigen - und ich habe somit die geburtsurkunde meines vaters beglaubigt.... also, an alle die geburtsurkunden aus dem böhmerwald haben und diese in deutsch/tschechischer sprache ist... dürfen beglaubigt werden, da diese urkunden teilweise in orten erstellt wurden, die heute kein deutscher boden mehr sind. ehrlich gesagt wußte ich es auch nicht und vielleicht hilft es dem einen oder anderen hier auch...

A: Hoffentlich ist die Handlungsempfehlung vom Innenministerium auch richtig unterschrieben. Sonst wird es in Nürnberg eng für die Bedienstete.

Die, die nur ihren Job machen ...

Unterlassen der Diensthandlung StGB §336 > da geht was


25.02.2016
Uli
F: Habe meine Vollauskunft erhalten. Der GS ist dort aber nicht vermerkt, trotz korrektem ESta-Eintrag. Die SB wollte dann den Eintrag vornehmen, jedoch ließ das EDV Programm dies nicht zu. Muss der Aussteller des GS in der Ausländerbehörde dies vornehmen? Wenn ja in welchem Zeitraum nach Austellung? Gibt es dazu Gesetzestexte?

A: Die Bedienstete hat wahrscheinlich nicht die entsprechenden EDV-Rechte, ihr Vorgesetzter aber schon. Beide, sowohl Ausländerbehörde als auch die Gemeinde können und müssen den Eintrag vornehmen.
§ 33 StAG, sowie das neue Bundesmeldegesetz (BMG), insbesondere §§ 3 & 10.


25.02.2016
Uli
F: Hallo, die GS für meine Lebensgefährtin und unsere Kinder sind fertig. Auf dem Schreiben der "Behörde" steht es muss noch eine Kopie des Persos zu den Akten genommen werden. Laut PAuswG war das Kopieren ja verboten ist aber jetzt seit Mitte Februar 2016 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, siehe https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/ Bei Abholung meines GS im Dezember 2015 wollte der SB lediglich dass ich mich bei der Abholung ausweisen kann. Kopien hab ich jetzt mal angefertigt und die relevanten Stellen geschwärzt. Darf der SB Änderungen im Antrag (Besitz eines Persos wurde von uns durchgestrichen) vornehmen oder wäre das dann Urkundenfälschung?

A: EINDEUTIG NEIN! SIE sind die Souveräne, eine Kopie gibt es nicht, fertig aus!

Beispiel aus dem Artikel:
Die Erstellung der Kopie muss erforderlich sein, d.h. es darf zur Erreichung des Zwecks kein gleichgeeignetes milderes Mittel vorhanden sein. Bei einer Identifizierung anwesender Personen ist eine Kopie daher nicht erforderlich. Es muss z.B. außerdem abgewogen werden, ob der Zweck durch Vorlage des Ausweises und entsprechendem anschließenden Vermerk erreicht werden kann.

Erstens geht es lediglich um eine Identifizierung und zweitens können die Schergen sich ruhig alle Daten abschreiben.


19.02.2016
presentfranz
F: heute einen schreiben von landratsamt erhalten. zur vervollständigung unserer unterlagen bitten wir um übersendung einer kopie ihres reisepasses. was ist das ? bzw für was ? weis einer mehr? bitte um hilfe

A: Googeln Sie "Das Kopieren des Personalausweises ist verboten".


18.02.2016
Ralf
F: Guten Abend, wie ich vor einigen Wochen berichtet habe, hat meine Tochter im vergangenen Oktober den GS im Fürstenthum Lippe beantragt. Die Bedienstete verlangte ja die Zusendung einer Kopie des Perso meiner Tochter und die Nichterwerbserklärung einer anderen Staatsangehörigkeit unterschrieben zurück zu senden. Unsere Fragen nach der Rechtsgrundlage und Rechtsgrundlagen das Perso nicht kopiert werden darf und das der ein Ausweis bei Abholung vorgelegt wird, wurden 2 Mal von der Bediensteten ignoriert. Danach ging am 30.November per Einschreiben mit Rückschein eine Beschwerde an den Landrat und heute kam die Antwort, die vom 04.02.2016 datiert ist. Er ist natürlich auf nichts eingegangen. Wie kann hier weiter vorgegangen werden?

A: Eine Diskriminierungsbeschwerde wäre dort wohl angebracht. Aber auch die Androhung einer Untätigkeitsklage. Gehen würde auch ein Strafantrag mit Strafverfolgung nach §336.


18.02.2016
Anja
F: Hallo! Das zuständige Amt für Ausländerangelegenheiten meines Landkreises fordert für den Antrag auf Staatsangehörigkeit trotz eingereichter, beglaubigter Sterbeurkunde des Großvaters meines Mannes dessen Geburtsurkunde an. Ist das rechtens oder muss ebenfalls die begleubigte Sterbeurkunde anerkannt werden? Auf eben dieser Sterbeurkunde ist außerdem das Heiratsdatum und -ort vermerkt. Sollte doch für einen lückenlosen Nachweis ausreichend sein, oder?! Außerdem wird bei nicht Nachreichen der angeforderten Dokumente mit kostenpflichtiger Ablehnung gedroht..... Vielen Dank für eine Antwort. LG, Anja

A: Das ist vollkommen richtig, Urkunde ist Urkunde. Fragen Sie die Herrschaften auf Ihnen die Rechtsgrundlage ihres Handelns in Gerichtverwertbare Schriftform zu nennen. Sollte das nicht möglich sein ist dem Antrag nichts hinzuzufügen.


18.02.2016
SK
F: Hallo, wollte schon immer meine Staatsangehörigkeit feststellen lassen. Ich habe dein zb. Euer Yuetupe auftritt spannend verfolgt. Obwohl ich Wuste das ich den Antrag von Euch oder bei der Behörde runterladen kann bin ich gestern zur Ausländerbehörde des Landkreises Barnim gegangen. Ich fragte nach, und die die zuständige Dame kam. Als ich Ihr mein Begehren erklärte, sagte Sie das Könne ich mir da und da her unter laden. Sie hätte nur Ihre eigenen Anträge. Ich erwiderte, nah dann geben Sie mir Ihre eigenen Anträge. Nach einer Stunde kam Sie dann Endlich. Sie fragte gleich für was ich dies Brauche, ich erklärte das ich meine Staatsangehörigkeit feststellen lassen möchte. Das verstehe Sie nicht, diese ist doch deutsch. Also liegt kein Wichtiger Grund vor, und Sie werde diesen Antrag nach Antragsstellung ablehnen. Wie geht denn das. Ich werde selbstverständlich Ihren Antrag nicht Abgeben, sondern den ich mir Runtergeladen habe. Mitfreundlichen Gruss Sylvio

A: Das nennt man Willkür! Es ihnen Mündlich mitzuteilen ist eine Sache, es durchzuführen eine andere. Geben Sie der Bediensteten die Möglichkeit sich strafbar zu machen. Nürnberg 2.0 ist nicht mehr weit.


16.02.2016
Schorwe
F: Warum benötige ich die Heiratsurkunden der Eltern,Großeltern und Urgroßeltern wenn auf den Geburtsurkunden doch zu erlesen ist das sie verheiratet waren bzw sind?

A: Man will uns das so schwer wie möglich machen. Das gehört zu lückenloser Glaubhaftmachung.


15.02.2016
Andreas
F: Wer ist denn hier alles aus 16227 oder Nahe liegend? Einmal habe ich gerade von 16225 gelesen, wäre schoneinmal interessant um sich einmal zu treffen! Meinen Antrag nach Rustag haben die abgelehnt, mit der Begründung auf Geistesgestörtheit!

A: § 336 Unterlassen der Diensthandlung


11.02.2016
volker Martin 11.2.2016
F: mit meine zuständige Beamtin ist nicht zu reden. kann man den Antrag auch in einer Nachbargemeinde stellen?. Danke für eure Arbeit und Nachricht

A: Nein! Warum wollen Sie mit Ihr Reden? Lesen Sie den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes.


09.02.2016
Elisa
F: Mir ist etwas unklar, ich versuche die Frage anders zu stellen...Der Sachbearbeiter möchte z. Weiterbearbeitung des Stag. Ausweis, Meldebesch. von A+B+C. Nach Eurer Empfehlung ein kurzes Schreiben mit Aufenthaltsbescheinigung. Diese habe ich b. Bürgeramt explizit verlangt + bekam nur eine Meldebestätigung, da man sich ahnungslos stellte. Ihr sagtet zwar, das wäre o.k., aber ist das wirklich o.k., da in der Meldebest. ja auch PLZ drinstehen??hen?

A: Ja, allerdings ist das ahnungslos stellen des Sachbearbeiters nur ein Trick. Aber wie gesagt, das geht in Ordnung.


08.02.2016
Arnhold aus Markt Schwaben
F: Hallo, noch mal eine Zwischenfrage. Den Strafantrag mit Strafverfolgung bei der PI-Polizei an die Staatsanwaltschaft und direkt gegen die Mitarbeiterin/ oder den Vorgesetzten der Ausländerbehörde stellen? Vielen Dank. Grüße aus Oberbayern

A: Am besten per Fax direkt an die Staatsanwaltschaft, für den der sich nicht an die Gesetze der BRvD hält.


07.02.2016
Gertrud
F: Noch ne Frage: Haben Sie Kenntnis, ob es Rechtsanwälte oder andere Kontaktpersonen gibt, die einem bei der Durchsetzung der Interessen gerade im Umgang mit den Behörden helfen? Trotz mehrfachen Lesens hier ergeben sich dennoch nach und nach immer wieder Fragen über Fragen....

A: Ja, Sie sind der Anwalt den Sie brauchen. Aus dem System wird Ihnen keiner helfen.


07.02.2016
Gertrud
F: Hmm mal wieder ne Frage zu meiner Antragstellung. Die Behörde verlangt folgende Angabe: Die Urkund wird benötigt zur Vorlage bei ....... und zwecks ........Bin ich verpflichtet diese Angaben zu machen. Was tun, wenn die ohne diese Angaben den Antrag nicht bearbeiten?

A: Sie benötigen eine beglaubigte Abschrift in Deutsch. Fertig!


06.02.2016
Arnhold
F: Ich habe eine Ergänzungsfrage! Und zwar die s.g. Fachaufsichts-, und Diskriminierungsbeschwerde an den zust. Sachgebietsleiter in der Ausländerbehörde siehe Landratsamt Ebersberg oder gleich direkt an den Lanrat im LA Ebe. per Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen. Natürlich mit Fristsetzung und wie immer mit Mfg. Bitte um neutrale Meinung, danke. Grüße aus Markt Schwaben

A: Eine Frist ist da nicht notwendig.


06.02.2016
Arnhold aus dem LK Ebersberg
F: Hallo und Guten Morgen! Ich habe den GS im Juli 2014 abgeholt. Bei der Abholung musste ich diese Erklärung unterschreiben. Jetzt weiss ich die Fehlanzeige! Ich habe danach den ESTA-Register nach 7 Wochen per Post bekommen. Alles korrekt mit richtige Ableitung, allen Angaben und mit wichtigen Eintragungen - wie vorhanden. Ohne i.A. Als ich bei der Gemeinde die schriftliche Anfrage bezüglich die Vollauskunft gemacht habe, hat man mir aber einfache Meldebescheinigung zugeschickt. Ohne Glaubhaftmachung und vor allem unvollständig. Ich habe schriftlich die zust. Ausländerbehörde wegen fehlender Meldeauskunft über sämtliche gesp. Daten nachgefragt. In meinem Schreiben (Anhörungsschreiben, siehe § 33 StAG) habe ich den Sachverhalt noch einmal ergänzt und die Dame daraufhingewisen. Nach ca. 8 Wochen habe ich das Erinnerungsschreiben mit Frist losgebracht. Erst kurz nach dem Ablauf der Fristsetzung (2 Wochen) kam eine unqualifizierte Antwort. "Sehr geehrte Herr ....., bezugnehmend auf Ihre Schreiben vom 24.11.2015 und 11.01.2016 teilen wir mit, dass die Verfahren mit Aushändigung der StAAusweise abgeschlossen wurden. Weitere Bestätigungen werden nach gültiger Rechtslage nicht ausgestellt. Mfg. Cora (auch ohne i.A.)" Meine Frage wäre: 1. Die Dame persönlich besuchen und konfrontieren lassen, oder 2. eine Fachaufsichts-, gleich eine Diskriminierungsbeschwerde einleiten oder 3. den Antrag auf Fest der dt. Staatsangehörigkeit ohne s.g. neben Erklärungen im Amt schriftlich erstellen und einreichen. Ich will nicht aufgeben, auf kein Fall! Ich bitte um Hilfe.

A: Nehmen Sie den Eintrag bei der Meldebehörde selbst vor. Dazu eine Diskriminierung Beschwerdestelle an den Vorgesetzten. Mitunter auch Strafanzeige mit Strafantrag an die Staatsanwaltschaft.


06.02.2016
Hugo R.
F: Guten Abend alle zusammen, ich habe nach Antragstellung für den GS von meinem LR Amt ein Antwortschreiben bekommen mit der Aufforderung folgende Unterlagen nachzureichen(was meines Wissens nach völlig ungerechtfertigt ist, da alles andere vollständig und korrekt dort vorliegt, da haben die auch nichts bemängelt): Nachweis meiner Identität (Paß)- das kann ich dort vorlegen bei Abholung; Identitätsnachweis meiner Frau (Paß)- für mich völlig unverständlich; Identitätsnachweise für meine Kinder ??- für diese habe ich den Antrag ebenfalls gestellt; jetzt kommts - ungültig gemachte PA der DDR von meinem Vater und mir...? und, jetzt wörtliches Zitat: Arbeitsbücher, Wehrpässe von Ihnen und Ihrem Vater oder vergleichbare Nachweise, dass Ihre Vorfahren immer als deutsche Staatsbürger behandelt worden sind. (Mein Vater und ich haben keinerlei Militärdienst geleistet.) Eine telefon. Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen ?! Vielen Dank

A: Liebe Reichsdeutsche,
die Identität wird bei Abholung nachgewiesen. Ansonsten ist dem Antrag nichts hinzuzufügen oder wegzulassen. MFG


05.02.2016
Lisbeth
F: Ich verlangte eine Aufenthaltsbesch. u. der Mitarbeiter fragt mich, was das denn sein soll u. was darin stehen soll. Stattdessen gab er mir eine Meldebestätigung mit Fam.Name, Geb. Gatum, gemeldete Adresse und "deutsch", ist diese trotzdem zu verwenden für d. Staats.A.Ausweis? danke

A: Ja ist kein Problem.


04.02.2016
Matthias
F: Bei Antragstellung, konnte ich das Familienbuch sofort wieder mitnehmen, hier erstellte der Sachberabeiter Kopien. Beglaubigte Abschriften müsse er aber wie es auch im Merkblatt des BVA steht, einbehalten, da ausschließlich Originalurkunden (und diese eig. auch nur) nach Abschluss des ges. Verfahrens zurückgegeben werden können. Hat man auch ein Anrecht auf Rückgabe der begl. Abschriften? Der Schein ist bereits abholbereit. LG und Danke

A: Beglaubigte Kopien sind auch Originale und haben am Antrag nichts zu suchen. Die Originale können bei Abholung vorgezeigt werden. Fordern Sie das Ausländeramt auf Ihnen die Originale zurück zugeben.


03.02.2016
gerlinde
F: Ich bekam heute meinen Antrag per Post zurück, mit folgendem Antwortschreiben. Wie reagiere ich am besten darauf? Sehr geehrte Frau E. Ihren Antrag, hier eingegangen am 22.01.2016, nehmen wir zur Kenntnis, werden ihn jedoch nicht bearbeiten. Da Sie in Ihrem Antrag angeben, im Staat „Preußen“ geboren zu sein und dort auch zu leben, zielt Ihr Antrag erkennbar darauf ab, durch eine weitere Bearbeitung des Antrages mittelbar auf eine stillschweigende, amtliche Anerkennung des Fortbestandes Preußens ableiten zu können. Insoweit sehe ich Ihren Antrag in der konkret vorliegenden Form als rechtsmissdbräuchlich an. Ich stelle anheim, den Antrag in korrigierter Form erneut einzureichen. Ich benötige dann auch noch Ihre Heiratsurkunde. Die Unterlagen erhalten Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

A: Das Thema lässt sich hier nicht bearbeiten. Nutzen Sie die ts3 Plattform um Kontakt zu uns aufzunehmen. Ab dem 8.2. können Sie uns dort wieder erreichen.


03.02.2016
Hendrik 63
F: Hallo, ich habe meinen Antag abgeschickt und für die Bearbeitung 25€ bezahlt . Das ganze ist jetzt 3 1/2 Monate her und auf Anfrage wie weit mein Antrag jetzt sei, bekam ich die Antwort das die Bearbeitung bis zu 6monate dauern kann... Halten die mich nur hin oder dauert es so lange? Was kann ich tun damit das alles voran geht ?

A: Die halten Sie hin! Eine Bearbeitung darf max. 3 Monate dauern. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung 6 bis 8 Wochen. Das erwähnen einer Untätigkeitsklage könnte helfen.


02.02.2016
Sandra
F: habe gelben schein beantragt,wurde als eingebürgert durch erklärung,habe den antrag über abstammung der deutschen mutter und großvater und einbürgerung ausgefüllt,gilt dann auch rustag1913

A: Nein natürlich nicht!


01.02.2016
Rudolf
F: Brauche unbedingt Info von Euch. Sachbearbeiterin im LRA wollte bei Antragstellung GS unbedingt eine Kopie des PA machen. Was hat es damit auf sich und welche Folgen hat es? Danke in Voraus.

A: Das Kupieren des Perso´s ist verboten. In diesem Fall nicht ohne Grund. Damit ist einer Ableitung nach Ersitzung Tür und Tor geöffnet. Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!


31.01.2016
Marie 15528
F: Hallo , ich habe bereits am 1.12 an euch geschrieben. Ich habe zusammen mit meinem Lebensgefährten am 22.10. die Anträge auf Feststellung der Staatsangehörigkeit an das zuständige Amt geschickt. Wir haben Mitte Dezember Nachgefragt wie der aktuelle Stand bei unserer Bearbeitung ist, bekamen wir nur die Antwort, wir mögen uns gedulden und Abstand nehmen nochmal nachzufragen. Jetzt sind bereits 14 Wochen ! vergangen. Was ist der bestmögliche Weg weiter zu verfahren? Die halten uns doch nur hin ...

A: Ein Schreiben mit Festsetzung von 14 Tagen mit Erwähnung einer Untätigkeitsklage.


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