F: Ich wohne in BW und die Behörden sagen mir, dass es die Vollauskunft nicht gibt. Im Internet konnte ich dazu leider auch nichts finden. Wie bekomme ich diese?
A: Ja, die erzählen viel, das ist der Punkt! Man muß wissen wovon man redet, darf sich nicht abwimmeln lassen, sollte IMMER jemanden mitnehmen, die Bediensteten nach den Rechtsgrundlagen fragen, wenn es Probleme gibt den Vorgesetzten verlangen, usw... Wir sprechen nicht umsonst immer davon, daß es darum geht, unsere Rechte ZU KENNEN und dann auch in der Lage und gewillt zu sein, diese auch DURCHZUSETZEN!
F: Ich habe vor einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Ich bin als Lehrer in Bayern an einer Hauptschule und auf Lebenszeit verbeamtet. Habe ich Nachteile zu befürchten oder kann entlassen werden?
A: Das könnte durch aus der Fall sein. Mobbing Ihres Arbeitgebers ist sehr wahrscheinlich.
F: Mit Verweis auf das BVA Merkblatt hat der Sachbearbeiter bei Abgabe des Antrags verweigert sich von den beglaubigten Abschriften Kopien zu machen. Möchte diese aber zurück, wie wäre zu argumentieren? Dass zur Feststellung die Kopien auch reichen?
A: Antrag zum Landrat schicken und Kopien verwenden. Organale gehen nicht aus der Hand.
F: So, hallo an alle, Komme gerade enttäuscht und fertig vom Regierungspräsidium Stuttgart. Der Grund, ich wollte meinen “gelben Schein” mit einer Apostille (für alle Fälle) versehen lassen. Mir wurde auf dem Gericht mitgeteilt, dies machen ausschließlich die Landgerichte. Also ab zum Landgericht Stuttgart. Dort angekommen (laut Amtsgericht Esslingen vom 15.01.16 mit Schreiben/Vordruck), 8. Stock, Zimmer 801, Frau Freudigmann, wurde ich mit der Aussage, es wäre seit 2 Jahren, das Oberlandgericht für Apostillen zuständig genau zu diesem Oberlandgericht weitergeschickt. Also weiter zum Oberlandgericht, Untergeschoß, Kasse. Dort wiederum, wurde mir gesagt, für gelbe Scheine von Landratsämtern ausgestellt,, also ach meiner vom Landratsamt Esslingen, in dem auch die Ausländerbehörde untergebracht ist, ist ausschließlich das Regierungspräsidium Stuttgart in Stgt. Vaihingen zuständig. Klasse! Also mit meiner Gehbehinderung, ab nach Vaihingen. Dort nun endlich angekommen (2ter Stock Zimmer 2072) wurde mir mitgeteilt, Apostillen gelten nur für´s Ausland und werden dementsprechend eingetragen. Also für jedes Land eine! Und alle nur auf Originalen Urkunden. Also benötige ich für jedes Land EINEN mit Apostille bestätigten Originalen “gelben Schein”. Italien, Spanien, Amerika, Russland........ Meine Frage nun: Welches Land muss mit der Aostille bestätigt werden, damit der gelbe Schin auch generell im Ausland gültig ist? Wie wurde das bisher gehandhabt? Andy
A: Tja, da sage noch mal einer, wir hätten es hier nicht mit der Mafia zu tun... UNFASSBAR!
Im Grunde sollte auch eine internationale Apostille möglich sein, wenn dies aber bei Ihren Schergen vor Ort nicht zu erreichen ist, dann empfehlen wir entweder die Niederlande (Sitz des internationalen Strafgerichtshofs) oder Rußland. Viel Erfolg!
F: Nachname und Vorname im Staatangehörigkeitsausweis sowie im EStA-Register sind korrekt eingetragen. Im EStA-Register steht unter „Deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch“: „Ersitzung“ § 3 Abs. 2 StAG, obwohl ich die Ableitung väterlicherseits bis 1902 nachgewiesen habe. In den vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 13. November 2014 (BGBl. I S. 1714) – VAH-StAG – (Stand 01.06.2015) steht unter § 3 Abs. 2: „Der Erwerbsgrund der Ersitzung wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem ursprünglich der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen worden war, z.B. beim Abstammungs- oder i-us-soli-Erwerb nach § 4 auf den Zeitpunkt der Geburt ….“ Was ist hiermit gemeint?
F: Hallo, wenn ich habe PA/RP/GS und habe da doch ein paar Schwierigkeiten, den GS und die natürliche Person scheint niemand zu interessieren...also nix "ist auch Deutscher, so geht der vor"....danke
A: Ja, "mit dem Gelben winken" reicht halt nicht immer. Gewisse Argumentationskpmpetenz und tieferes Verständnis für die Gesamtthematik muß vorhanden sein. Dies und auch das eine oder andere Ihre weiteren Fragen betreffend vermitteln wir hier: ts3.gelberschein.net
F: Habe jetzt meinen GS erhalten. Nachnamen wurde komplett groß geschrieben trotz Ableitung vor 1914. Habe bei Abholung unter Beisein meines Zeugen sofort reklamiert. Begründung des "Beamten": Nach Rücksprache mit der Regierung von Schwaben ist keine bestimmte Schreibweise vorgeschrieben. Sie machen das nur so, damit man den Familienname besser erkennen kann, z.B. wenn jemand Wolgang Günther heißt. Sein Kommentar zur Schreibweise war nur, daß er daher nichts ändert und wenn es mir nicht passt könnte ich ja dagegen klagen. Im Esta-Register sei es aber korrekt, also normal, geschrieben. Unterschrift im Esta-Antrag wurde heute beglaubigt. Versand mit Einschreiben RS oder als normales Einwurfeinschreiben?
A: Sie hätten auch gleich noch Ihre Geburtsurkunde zur Änderung vorlegen sollen. Denn dort steht Ihr Familienname ja jetzt falsch drin! Die Frage "in welchem Gesetz oder Verordnung steht das" wäre die Frage gewesen. Ja Souverän werden ist nicht leicht.
10.01.2016
Claudia Linnenbach
F: Für morgen, 11.01.16, wurde mir bei der Gemeinde ein Termin gegeben für die Einreichung der Anträge. Per Einschreiben wollen die nicht. Persönlich will ich aber nicht. Ich werde die Anträge per Einschreiben mit Rückschein abschicken, weil ich nicht in irgendwelche Diskussionen verstrickt werden möchte. Liege ich damit richtig?
A: Richtig, seit wann geht es darum was die wollen? Sie machen das so und fertig! Das sind unsere Angestellten, da können die sich so langsam wieder dran gewöhnen.
F: Habe heute nach vielen Lügen und Verdummerei den Gelben Schein bekommen. Man hat mich und meine Zeugin schon erwartet, mit Rachsucht in den Gesichtern. Das Problem ist nun, wie kann ich feststellen ob sich dieser Staatsangehörigkeitsausweis auf RuStaG vom 22.07.1913 bezieht. In der EStA (Muster im Internet) steht darüber nichts. Vielen Dank im Voraus!
A: Die Schreibweise des Vor und Familienname muss Max Mustermann sein. Mehr Auskunft gibt dann erst das ESTA Auszug.
F: Ich habe meinen Antrag per Einschreiben eingereicht, und nach meiner E-Mail Anfrage den Erhalt bestätigt bekommen, mit dem Vermerk, dass ich 25 Euros an Gebühren bezahlen muss. Die Art der Bezahlung müsste ich mit der Ausländerbhörde (Flensburg) mit dem Sachbearbeiter Herr Wiegand absprechen. Bareinzahlung oder Überweisung. Sämtliche Kontaktversuche mit denen sind seitdem vergeblich. Meine Nachfrage bei der Kasse werden folgendermaßen beantwortet: keine Überweisung ohne Aktenzeichen. Diese geht sofort zurück. Keine Bareinzahlung ohne Aktenzeichen. Die wird nicht angenommen. Ein Aktenzeichen verweigert man. Eine clevere Bande! Wer ist die vorgestzte Behörde?
F: Hallo, vien Dank für Eure großartige Arbeit...Habe Rustag beantragt in Rheinland Pfalz. Erst konnte sie mir nicht sagen, ob ich ehelich oder nach der Mutter ableiten soll.Heute hat man mir geschrieben, dass ich einenaktuell beglaubigten Auszug aus dem Famielienregister beibringen soll. Ist das denn nicht Schikane und was kann ich tun. Sind ja Alles Kosten und Zeit . Danke im Voraus
A: Das ist uns auch neu! Verlangen Sie die Rechtsgrundlage für ihr begehr. Sollte sie diese nicht beibringen ist der Antrag so zu bearbeiten wie er gestellt wurde.
F: Hallo. Ich habe meinen Antrag per Einschreiben eingereicht. Leider kam dieser wieder zurück mit der Bitte um Korrektur. Mein Antrag war richtig beantragt aber der möchte z.B. Königreich Bayern und die Abstammung nach RuStaG raus haben. Dies werde ich nicht ändern. Aber ich habe eine Frage Ich habe bei Geburtsort "Fürstenfeldbruck "und bei Geburtskreis "Bezierksamt Fürstenfeldbruck" angegeben das hat der Sachbearbeiter auch beanstandet. Soll ich das Trotzdem so einreichen oder soll ich einfach das Bezirksamt weg lassen? Danke
A: Das ist vollkommen egal. Aber eine Diskriminierungsbeschwerde wäre angebracht.
F: Hallo, vorab wollte ich sagen das ich heute was spende um den Aufwand und die Mühe etwas zu entlohnen. Wollte heute morgen den Antrag abgeben aber die zuständige Dame wollte den Personalausweis höchstwahrscheinlich kopieren und in die Unterlagen mit beilegen worauf ich meine bedenken äusserste und sie sagte da passiert nichts, sie könne den Antrag nur Bearbeiten wenn sie den Perso hat andernfalls nicht. Das stinkt doch zum Himmel. Wie soll ich jetzt meine Identität bestätigen lassen durch einen Notar ? Der lässt sich auch den Perso vorlegen und bestätigt mit sicherheit nicht die Adresse Musterstrasse 1 Musterhausen ohne PLZ und dann als Zusatz Bundesstaat Preussen. Also, was kann ich jetzt machen? Am besten direkt zur Bürgermeisterin mit der Post und Rückschein schicken oder wqs meint ihr? Ich habe definitiv alle Unterlagen zusammen, es passt alles perfekt. Was denkt ihr ? Kann ich den Antrag auch ohne Bestätigung eines Notars wegschicken oder in den Briefkasten unter Zeugen werfen ? Danke für hilfreiche Antworten vorab. Markus
F: Zu welchem Staat gehört die Nordsee Insel Borkum
F: Hallo! Ich habe eine Ablehnung meines Antrages auf den Staatsangehörigkeitsausweis bekommen. Ich kann auswählen zwischen einer Erkläruung "Hiermit nehme ich meinen Antrag .. unwiderruflich zurück" und einer kostenpflichtigen Ablehnung. Frage: Wenn ich den Antrag unwiderruflich zurücknehme, kann ich ihn dann erneut stellen? Sei es beim gleichen Amt oder bei nem anderen Amt, wenn ich mich ummelde? Kann ich mich bei kostenpflichtiger Abweisung erneut beim Amt oder einem anderen den Antrag stellen? Danke
A: Bitte über das kontaktformular melden.
F: Danke für den Wiki-Hinweis. Ich habe mir die "Darstellung" durchgelesen. Ach du Schei##. Wikip. ist aber doch, wie viele Leute mittlerweile wissen keine seriöse und schon gar nicht zuverlässige Quelle. Urheber und Quelle sind quasi "unbekannt", weil anonym. Und was meinen die Schreibtischtäter in den Ausländer"behörden" genau mit "berechtigtes Feststellungsinteresse"? Auf welcher "Rechtsgrundlage"?
A: Dann eben DA oder DA. Dazu gibt es ein BVerfG Urteil (Teso Urteil).
F: Wie kann man der "Behörden"-Willkür "Berechtigtes Feststellungsinteresse" rechtlich am besten entgegen argumentieren? Vielen Dank für eure Antworten.
F: Richtig, normal ist er der BVA Antrag. Und wenn die Dame auf dem sog. Bürgeramt den BVA Antrag nicht axeptiert? Habe ich das Recht darauf zu bestehen das sie ihn nimmt?
A: Natürlich, es ist schließlich Ihr Antrag und nicht der der Dame. Hilfreich kann in solchen Fällen auch die Standardfrage von Bundesstaatsangehörigen sein, wenn Bedienstete uns veräppeln wollen:
Wie lautet die Rechtsgrundlage dafür?"
F: Auszug aus dem geburtenregiester beantragt vom Vater nun kam nur Geburtsurkunde dich schon habe da ich wissen will wo Großvater geboren ist nun hab ich zweimal die Geburtsurkunde vom Vater und bezahlt wie kann ich die Behörde dazu bewegen mir die richte Urkunde zu schicken oder kann man diese wo anderst beantragen ich denke da an Berlin
A: Sie sollten die 2. Urkunde reklamieren als nicht bestellt. Zurück damit und auffordern die richtige schicken zu lassen.
F: Hallo, habe euch Mail geschickt mit Antrag im Anhang der ganz anders aussieht als der vom BVA sehr merkwürdig das ganze?
A: Deswegen sollen Sie ja auch den der BVA benutzen.
F: Die für mich zuständige Behörde verlangt einen Grund für die Beantragung der Feststellung deutscher Staatsangehörigkeit. Abseits dessen, dass es einfach mein gutes Recht ist, gibt es hier ein "schlaues" Vorgehen, um nicht allen behördlichen Widerstand zu wecken?
A: Der Bundespersonalausweis und Reisepass ist kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
F: Ich habe nach der Antragstellung folgende Aufforderung zurückbekommen: Dokument zum Nachweis meiner Identität nachreichen und auch eine aktuelle Meldebescheinigung mit an Angabe zur Staatsangehörigkeit .... wie soll ich mich verhalten?
F: Hallo, das Standesamt meinte, die GEburtsurkunde meines Urgroßvaters sei bereits archiviert. Es gibt keine beglaubigte Kopie, sondern nur noch eine normale Kopie. Bei Nachfrage meinte sie, es gäbe Vorschriften, dass sie keine beglaubigte Kopie mehr machen dürfe. Wie kann ich dort geschickt argumentieren, dass ich die beglaubigte Kopie doch noch bekomme ohne gleich mit einer Fachaufsichtsbeschwerde zu drohen? Diese Vorschriften sind ja rechtlich nicht gültig und nach echtem Gesetz müsste mir die beglaubigte Kopie ja zustehen.. Danke!
A: Die Ansatzpunkte sind die Vorschriften. Dienstanweisungen sind für die Bediensteten nicht für Sie. Denn Sie arbeiten dort nicht. Auch die Haftung der Bediensteten wäre zu prüfen.
F: Der Antrag ist durch und ich kann Ihn abholen. Ist das Normal das man eine Erklärung zur Staatsangehörigkeit unterschreiben soll? In den schreiben bestätigt man, dass man seit der Geburt keine andere Staatsangehörigkeit angenommen hat und auch keinen anderen Reisepass als Deutschland beantragt hat. Dazu gibt es noch ein Merkblatt über den Verlust des deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb eines ausländischen Staatsangehörigkeit.
A: Nein, normal ist das nicht. Es kann auch einige Fallen in dem Schreiben geben. Lesen Sie sich die Erklärung genau durch. Streichen Sie gegebenenfalls Textpassagen raus.
F: Hallo und guten Tag. Ich bins nochmal, und läßt DAS eben doch noch keine Ruhe.Also folgendes: Auf EtA Register Auszug steht kein RuStAG Vermerk. Auf der Vollauskunft steht ebenfalls kein RuStAG Eintrag. Wie können wir sicher sein, dass wir NICHT in das Jahr 1938 "geschoben" worden sind, OHNE dies zu merken. Wir haben ja keinen wirklichen NACHWEIS, dass wir unserem Geburtsrecht folgend, in RuStAG 1913 zugeordnet wurden. Nochmal kurz die Fakten: Auf dem GELBEN SCHEIN wurden unser beider Vornamen wie es sein soll geschrieben, der Familienname aber durchgängig GROß. Auf der Vollauskunft und dem EStA sind die Namen RICHTIG geschrieben worden. Also Anfangsbuchstabe groß, der Rest klein. Tschuldigung, dass ich noch einmal nerve. PS.: Morgen geben wir den Perso ab.Hoffentlich geht DAS mal OHNE Theater ;o).
A: Von der GROSSSCHREIBUNG auf dem Staatsangehörigkeitsausweis hatten Sie bislang nichts erwähnt. Der hätte natürlich sofort zurückgewiesen werden und die Herrschaften hätten zur Korrektur aufgefordert werden müssen! Falls die argumentieren, daß dies nur der Unterscheidung des Familliennamens von den Vornamen dient, dann sollen sie zu dem Zweck die Sperrschrift verwenden. Abgeleitet hat man Sie augenscheinlich aber dennoch richtig (siehe Schreibweise des Familiennamens im EStA-Register).