F: Vollauskunft erhalten. Steht folgendes drin: linke Spalte: "Nachw. dt. Staatsang. rechte Spalte: --- Gehe ich recht der Annahme, dass da was falsch gelaufen ist?
A: Ja so ist es! Der Eintrag fehlt wenn Sie einen Gelben haben.
F: GS Ende vergangenen Jahres beantragt. Monatelange Hinhaltetaktik mit Anforderung von weiteren Unterlagen, die mit der Antragstellung nichts mehr zu tun haben. Habe Antrag nach 5 Monaten zurückgezogen, da man mich falsch ableiten und bei weiterer Weigerung der geforderten Unterlagen drohte den Antrag kostenpflichtig abzulehnen. 4 Monate später bin ich in ein anderes Bundesland verzogen und dort sofort den Antrag mit den gleichen Unterlagen gestellt. Es wurde recht zügig der Antrag bearbeitet und der GS korrekt ausgestellt. Kurz darauf hat es sich ergeben, dass ich aus familiären Gründen den neuen Wohnsitz aufgeben und wieder zurück an den vorherigen Wohnsitz zurück musste. Konnte sogar wieder in die alte Wohnung zurück. Ein paar Tage später bin ich zum Bürgeramt und verlangte ein Vollauskunft. Diese wurde verweigert, so dass ich diese schriftlich beantragte und auch zugesendet bekam. Der Nachweis über die Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit war nicht drin obwohl dieses in der vorherigen Kommune nachgetragen wurde. Daraufhin bin ich zum Bürgeramt und habe um Berichtigung gebeten und den GS vorgelegt. Der Eintrag wurde mit der Begründung verweigert, dass ich ja "deutsch" bin und dieses nicht extra bestätigt werden müsse. Wie kann ich da weiter vorgehen?
A: Schriftliche Aufforderung an die Ausländerbehörde den Eintrag nach StAG §33 vorzunehmen. Dazu eine Frist setzen. Danach das volle Programm, Dienstaufsicht und Diskriminierungsbeschwerde und Strafantrag mit Strafverfolgung bei der Staatsanwaltschaft. Sie Wohnen nicht zufällig in Elmshorn? Sollte das so sein, teilen Sie uns das bitte über das Kontaktformular mit.
F: Nachfrage: ESta ist beantragt. Wenn dann nicht die richtige Ableitung drinsteht, der Erklärung widersprechen?
A: Dann ist der Drops gelutscht. Aber auch egal da der Antrag zählt.
F: Bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweise sollte eine Bestätigung unterschrieben werden, dass keine weiteren Staatsangehörigkeiten beantragt wird oder im Besitz ist. Ist es nachteilig wenn es unterschrieben wird obwohl der Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStaG ausgestellt wurde
A: Selbstverständlich ist das ein Trick.Die Einträge im ESTA werden erst nachträglich vorgenommen.
F: Wo bekomm ich noch meine Kopien beglaubigt. War bei meinem Pfarrer und der hat die Anweisung bekommen nichts mehr zu beglaubigen nur noch wenn es für die Kirch ist darf er es. Gemeinde stellt sich quer oder will wissen für was es ist.
A: Fragen Sie nach der gesetzlichen Grundlage für die Angabe des Zwecks. Ihre Gemeinde sollte sich schriftlich dazu äußern.
F: Antrag abgelehnt, Verwaltung besteht auf §30 StAg, halten sich an Anweisung vom Innenministerium, welche weitere Schritte kann ich tun??
A: Melden Sie sich über das Kontaktformular.
F: Habe vorgestern meinen EStA --Registerauszug bekommen. Ich bin sehr enttäuscht, man hat lediglich unter Sachverhalt folgende Eintrag gamach: Entscheidung=Festellung positive Entscheidung Datum der Entscheidung= xx.xx.2015. Form der Entscheidung=Staatsangehörigkeitsausweis. Erworben durch: Leerfeld, also nicht eingetragen. Woher wissen denn jetzt die BRD Organe "Staatsanwaltschaft, Polizei und Richter das ich Preuße nach §4 Abs. 1 RuStaG bin???? Mein Name hat die capitis deminutio minimaals
A: Die sogenannten Staatsorgane greifen nicht auf das ESTA sondern auf das Melderegister zu. Hier zeigt eine Vollauskunft ob der Gelbeschein eingetragen ist. Vordern Sie trotzdem die Ausländerbehörde auf den Eintrag zu vervollständigen.
F: "Wir empfehlen, vorab mindestens zwei einfache Kopien des kompletten Antrags (inklusive der Anlagen) anzufertigen und sich vor Ort auf diesen Kopien bescheinigen zu lassen, dass sie mit dem Original übereinstimmen (Beglaubigung). Geben Sie eine Kopie ab und behalten Sie das Original und die andere Kopie. Oder Sie lassen sich von der Staatsangehörigkeitsbehörde eine vollständige offizielle beglaubigte Kopie des Antrags inklusive aller Anlagen anfertigen. Damit haben Sie Belege in Ihren eigenen Händen, sollte es zu einem Datenverlust in der Behörde kommen." --- So steht es auf bewusst-treff.org ... wie seht ihr das? Tatsächlich die Urkunden zweifach bestellen? Das für mich zuständige Standesamt verlangt dafür auch die 2x Gebühren :-(
F: Habe eine kostenpflichtige Antragsablehnung bezüglich des gelben Scheins bekommen, wie gehts nun weiter ?
A: Melden Sie sich über das Kontaktformular.
F: Hallo Mitstreiter, ich habe am 21.07.2015 meinen Antrag für den gelben Schein, bei meiner Ausländerbhörder eingereicht. Hier wurden mir gleich die 25€ Bearbeitungsgebühren abgezogen. Im Merkblatt unter Punkt 7 steht geschrieben, dass die 25€ Gebühr bei Ausstellung des Staatsangehörigkeitsaussweises verlangt werden. Heute bekomme ich Post von der Ausländerbehörde, Sie bitten um eine Anhörung, jedoch ohne Terminvorschlag ? In dem steht Sinngemäß: ich sei ja deutscher und dass es denn deutschen Staat ja gibt und dass das deutsche Reich am 8.Mai 1945 zusammengebrochen ist. Sie wollen den Antrag ablehnen weil ich in meinen Antrag unter Punkt 1.6 und 1.11 als Staat Preußen eingetragen habe (ist richtig) und Sie möchten die Angaben korregieren, weil der Saat Preußen nicht existiert. Ich würde gern das Schreiben zu euch mailen aber wohin? Weil dort das ich deutscher Staatsbürger bin und noch andere dinge mit Gerrichtsurteilen vielen Dank
A: Melden Sie sich über das Kontaktformular.
F: Angeblich kann auf dem ESTA-Auszug der Eintrag nach Geburt oder RuSTaG nicht mehr eingetragen werden. Ist das korrekt? Wir haben schon Widerspruch eingelegt. Die Antwort war, dass Computer-System würde dies nicht mehr zulassen.
A: Nein, das Intranet Formular ist bei allen gleich und in anderen Ladratsämtern geht es ja. Also reine verarsche und Lügen. Die Bediensteten werden wieder zu spät merken, daß das Monopoly Spiel jetzt zurück in die Box kommt. Aber sie werden es merken, wenn der Mob vor ihrer Tür steht. Ob es dann reicht zu sagen, "Mutti war´s, ich habe von nichts gewußt", wage ich zu bezweifeln.
08.09.2015
Hallo liebe Kameraden
F: Wer hat Tips, wenn der Antrag auf Gelben Schein abgelehnt wird
A: Per Post und Einschreiben an den Landrat!
F: Hallo, ich hatte vor zwei Wochen schon mal geschrieben und meinen Staatsangehörigkeitsausweis postalisch bein LRA Ludwigsburg beantragt. Heute habe ich einen Brief im Briefkasten wo die Sachbearbeiterin weitere Unterlagen anfordert - nämlich die Angaben zu den Aufenthaltszeiten und Orten für MEINEN VATER von Geburt bis heute. Da mein Vater letztes Jahr verstorben ist und ich zwar ca weiß wo er überall gewohnt hat aber keine Jahreszahlen - wie gehe ich jetzt vor? Sie behalten sich außerdem vor weitere Unterlagen anzufordern. Ich hatte den Antrag ausgefüllt mit meinen Aufenthaltszeiten, doch in der Anlage V sind doch für die ableitenden Verwandten garkeine Felder vorgesehen. Kann mir jemand helfen?
A: Teilen Sie Sachbearbeiter mit das diese Daten nicht mehr zu ermitteln sind.
F: Es ist hier ja schon mehrfach über die besondere Lage der Sudetendeutschen geschrieben worden, und das hier nach RuStAG Stand 1913 leider nicht abgeleitet werden kann.:-( Auch bei mir sind alle noch auffindbaren Vorfahren Sudetendeutsche (Prachatitz, Böhmen) und ich komme aus der KuK-Monarchie einfach nicht raus (ich hätte auch nichts dagegen Staatangehörige des Königreichs Österreich-Ungarn oder Böhmen zu sein, geht aber wohl leider wegen fehlendem Bundesland nicht;-) Allerdings besitzt mein Vater einen gelben Schein „Staatsangehörigkeitsurkunde, Heimatschein – Staatsangehörigkeitsausweis“, ausgestellt von der BRD 1958 und der galt bis 1963. Macht es Sinn, wenn ich schon die Staatsangehörigkeit in keinem Bundesland beantragen kann, dann wenigsten die von 1937 (wenn auch ungern) um wenigstens eine Staatsangehörigkeit zu besitzen und somit nicht mehr rechtlich als staatenlos gestellt zu sein ? Kann ich mich dazu auf den Schein von meinem Vater berufen, dann müsste ja meine Geburtsurkunde als Beleg eigentlich auch ausreichen ? Vielen Dank schon mal im Voraus !
A: Reichen Sie alle Urkunden Ihrer Vorfahren ein. Warten Sie ab was passiert. Frech kommt weiter selbst wenn es nur die unmittelbare Staatsangehörigkeit werden sollte.
F: Hallo liebes Team von Gelberschein , ich komme aus der Prignitz im Land Brandenburg , ich und ein Freund , haben ende 2014 unsere Anträge beim Landkreis Prignitz gestellt. Nach der Anleitung hier von der Seite. Wir haben den Staatsangehörigkeitsausweis beide im Februar 2015 bekommen. Nun haben wir im Juli mit einem 3ten den Antrag bei der gleichen Behörde auf gleiche Art gestellt. .......... Die Bearbeiterin sagte gleich vor Ort : "Wir nehmen keine Spaßanträge mehr an .... " .... wir bezahlten die 25 euro und gaben den Antrag trotzdem ab. Im Antwortschreiben ( eine Ablehnung des Antrags ) wurde nun auf folgende " allgemeine Weisung verwiesen : http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/awstag_2014_24 ......dies sagt quasi aus , dass es keine "mutwilligen Antragsstellungen" mehr geben darf. WIE KANN MAN DARAUF REAGIEREN ?
A: Fragen Sie die Dame nach der Gesetzlichen Grundlage für ihr Handeln. Lesen Sie dazu den Artikel "Bis hierher und nicht weiter" unter Aktuelles.
F: Arbeitsverweigerung Sachbearbeiter: Es wurde der Nachweis mittels Urkunden erbracht (Vater vor 1914 geboren, Kind ehelich, etc.). Dennoch verweigert der Sachbearbeiter die Ausstellung der Urkunde mit immer neueren Forderungen, w. z. B. Todesurkunde der Großeltern oder erst mal 25 Euro zahlen. Der Sachbearbeiter wurde darauf hingewiesen, daß alle gestzl. erfoderlichen Nachweise zur abstammung erbracht wurden. Dieser besteht weiterhin auf zusätzliche Ukrunden im original und Kopie und nunmehr auch eine Kopie vom BPA. Hinweise auf die Rechtslage scheinen da nicht zu fruchten. Ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein gangbarer Weg? Das ganze sieht sich bereits seit mehr als einem Jahr hin...
A: Der richtige Weg wird hier die Beschwerde wegen Diskriminierung sein. Eine Untätigkeitsklage können Sie den Herrschaften auch schon mal androhen. Die Original Urkunden und den BPA können Sie bei Abholung vorzeigen. Es werden aber keine Kopien vom BPA gemacht.
07.08.2015
Leidinger Hans
F: Zu meinem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit teilte mir der im Auftrag ( wessen) unterschreibenden Mitarbeiter der Stadt sein Ingbert mit, Dass das von mir zitierte Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz zum 1.1.2000 in Staatsangehörigkeitsgesetzumbenannt wurde..Desweitern bestünden in meinem Falle keine Zweifel, dass ich im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sei. Insoweit bestehe auch kein Rechtsschutzinteresse und er mir deshalb keinen Staatsangehörigkeitsausweis geben wolle. Ich habe daraufhin zurückgeschrieben wie von Ihnen empfohlen,dass er den Antrag so zu bearbeiten habe , wie er von mir eingereicht wurde.Auch hatte ich ihm für den Fall einer weiteren Verweigerung Rechtsbruch mit den entsprechenden Konsequenzen angekündigt.
A: Wunderbar, halten Sie uns bitte dazu auf dem laufenden.
F: hi leute. bei einer anfrage in der gemeinde sagte man mir das vom landratsamt eine handlungsanweisung eingegangen sei, daß meine Anfragen nur mehr nach Rücksprache mit dem LRA und dort bei der Regierung des Landes bearbeitet werden dürfen. ich will nun die person beim LRA anschreiben. Es ging eugentluch nur um eine frage zum meldegesetz aber seit der antragstellung für den gelben schein und persorückgabe kennt man mich. ich will nun anfrage über den grund und den inhalt der handlungsanweisung beim LRA einfordern. kennt ihr da gesetzliche grundlagen durch welche mur die nformationen zustehen? ich denke das datenschutzgesetz gibt das nicht her
A: Nein eine Handlungsanweisung (Dienstanweisung) ist intern. Nur Für den Dienstgebrauch und Sie Arbeiten dort nicht. Hoffentlich hat der Landrat die Anweisung auch richtig Unterschrieben. Zu sehen ist, dass das LRA die Bediensteten vor dem Wachwerden schützt.
30.07.2015
Volksverhetzer
F: Nach 7 Monaten Feststellungsverschleppung haben die vom "Ausländerbüro" angeblich festgestellt, dass bei mir kein "berechtigtes Feststellungsinteresse" vorliegt. Der Antrag wird deshalb nur bei Nachweis eines Feststellungsinteresses bearbeitet. Was kann ich jetzt noch tun, um meinen Staatsangehörigkeitsausweis und meinen EStA-Eintrag nach RuStAG 1913 zu erhalten?
A: Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Reisepass und Personalausweis sind dagegen keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
http://www.landkreis-muenchen.de/familie-gesellschaft-gesundheit-soziales/auslaender/staatsangehoerigkeitsausweis-beantragen/
http://www.aschaffenburg.de/de/Buerger_in_Aschaffenburg/Buergerservice/Staatsangehoerigkeitswesen/Feststellung_der_deutschen_Staatsangehoerigkeit/normal/badc/index.html
Das sollte zum Nachweis reichen, oder sie sollen einen Staatenlosenpass ausstellen.
F: neue Kuriositäten in Sachen ESTA (BVA): ich bemängelte, dass unter "Erworben durch": keine Eintragung vorgenommen wurde. Die Daten sind sowohl an die hiesige Meldebehörde (Vollauskunft liegt korrekt vor) als auch an das BVA gemeldet worden. Nun teilt mir das BVA Folgendes mit: "Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Befüllung des Feldes Erworben durch keine Pflicht bzw. gesetzliche Vorgabe ist." - ich denke, dass ich nicht korrekt - Wie kann ich argumentieren - Danke
A: Gegenüber der BVA gar nicht. Die BVA ist der Falsche Ansprechpartner dafür. Zuständig ist die Ausländerbehörde vor Ort. Vordern Sie den Sachbearbeiter/in auf den Eintrag vorzunehmen
F: Leidere erst nach 4 Monaten realisiert: GS ist ausgestellt mit "Anrede" Frau Maxi Mustermann; Unterschrift i.A. unleserlich (ohne gedruckten Namen); Eintrag EStA korrekt. Soll ich dagegen vorgehen o. riskiere ich, dass mit neuer Urkunde neue Risiken ( EStA). Vielen Dank und Gruß
A: Die Unterschrift ist egal nur die Anrede gehört da nicht rein. Denn die Anrede bezeichnet die juristische Person und hat auf der Urkunde nicht zu suchen. Eine Anrede ist auf der Urkunde auch nicht vorgesehen. Dort steht Vorname und Familienname drüber und nicht Anrede. Das müssen Sie ändern lassen. Weitere Risiken sehen wir nicht.
22.07.2015
Pfadfinder Preuss
F: Wie ich vom Ausländer"amt" erfahren habe, besteht angeblich kein Recht auf Eintragung im EStA-Reg. Der Bedienstete vom Ausländerbüro behauptete, es handle sich angeblich um eine Auskunft des BVAes. Stimmt das?
A: Warum Fragen Sie uns? Fragen Sie doch Ihre Ausländerbehörde. Lassen Sie sich die Rechtsgrundlage für die Aussage zeigen. Meistens ist die Luft dann raus.Die BVA hat mit der Eintragung nichts zu tun. Das machen die Ausländerbehörden vor Ort.
F: Falls die weitergabe der Daten an ESTA falsch dokumentiert wurde kann man sich da auch auf STGb § 348 berufen.Falschbeurkundung im Amt?
A: Sicher, das können Sie, aber hier im Lager decken sich die Kriminellen gegenseitig. Dennoch sollte man alle Möglichkeiten ausschöpfen, allein schon um Aktenlagen für später zu schaffen.
F: Ich habe heute meinen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten. Vorname: Frank (so geschrieben), Familienname: (komplett großgeschrieben). Dieser sollte doch eigentlich auch klein geschrieben sein, oder? Wenn ja, was wäre zu tun?
A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular (unten).
14.07.2015
Maciejewski Gabriele
F: Auf meinem Staatsangehörigkeits fehlt das Aktenzeichen und das Amt will keine Meldung an die Registerbehörde und der Gemeinde machen . Ich bin am vezweifeln
A: Das mit dem Aktenzeichen handhabt jede Behörde anders. Egal ob mit oder ohne, beides ist in Ordnung. Hinsichtlich der Weiterleitung sollten Sie gemäß § 33 StAG darauf bestehen und eine Frist setzen. Hat dies keinen Erfolg, dann ist da wohl eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde fällig.