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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Elle
F: Hallo! Erstmal ganz tolle Arbeit und vielen Dank für diese Seite! Zu meiner Frage konnte ich noch keinen Eintrag finden... Ich bin derzeit dabei, alle Unterlagen für den gelben Schein zusammenzutragen. Wenn ich ihn dann habe und alles korrekt ist bin ich ja deutschE. Wie ist das wenn ich einen "deutsch" heirate (mein Lebensgefährter kann den gelben Schein nicht beantragen, aufgrund seiner Abstammung (Russland)) - bin ich dann automatisch doch wieder "deutsch"? Oder wird er zum deutschEN? Und wie ist das wenn wir Kinder bekommen, sind die dann (ehelich geboren) "deutsch" und unehelich geboren "deutschE"? Vielen Dank für die Rückmeldung

A: Frauen sind zugegebener Maßen in dieser Hinsicht derzeit etwas im Nachteil. Grundsätzlich erhält nach RuStAG 1913 die Ehefrau automatisch die Staatsangehörigkeit des Ehemannes. Wenn also ein Deutscher Mann eine Ausländerin heiratet, bräuchte sie also nur den Antrag auf Feststellung einzureichen und sich auf den Mann bzw. die Heirat mit ihm zu beziehen und die Sache wäre erledigt. Umgekehrt funktioniert dies leider nicht, damals war halt alles noch ein wenig anders. Nichts desto trotz sollten Sie es tun! In dem Bereich gilt es noch so einiges zu klären und zu erarbeiten. Auch kennen wir das russische Staatsangehörigkeitsrecht nicht, darum müsste sich Ihr Lebensgefährte kümmern. Aber egal wie, bitte lassen Sie Ihre Staatsangehörigkeit feststellen! Sollten Sie nicht heiraten, dann erhalten Sie auf Antrag auch die Feststellung für Ihre Kinder über Sie. Falls Sie sich entschließen zu heiraten befinden wir uns derzeit in einer gewissen Grauzone, aber "im schlimmsten Falle" (dies ist keineswegs despektierlich gemeint, im Gegenteil) wären Sie und Ihre Kinder dann russische Staatsangehörige. Wie sich dies dann verhält, müßten Sie dann allerdings selbst recherchieren. Aber die Staatenlosigkeit gehört für Sie dann auf jeden Fall der Vergangenheit an!


14.07.2015
Heinerson
F: Ich habe eine Frage zum Punkt 6 in der Anlage F. Was muß ich dort eintragen wenn ich Wehrdienst geleistet habe. In Ihrem Viedeo wurde ja was von Hochverrat bezüglich dieses Punktes erwähnt.

A: Diese Frage hatten wir Ihnen doch bereits beantwortet, schauen Sie mal 3 Fragen weiter.


14.07.2015
Barbara
F: ich bin ehelich in bayern geboren, mein vater ist auch in bayern geboren. leider waren mein opa und meine oma nicht verheiratet. meine oma ist 1918 in serbien geboren.( deutsche Volkszugehörigkeit ) über meinen urgroßvater weiß ich leider nichts und geburtsurkunde meiner oma ist durch vertreibung verloren gegangen. kann ich den staatsangehörigkeitsausweis über die anlage V beantragen??

A: Das läßt sich so eben nicht mit Bestimmtheit sagen, da die Urkunden hierzu vorliegen MÜSSEN. Fragen Sie sich rückwärts bei den jeweiligen Ihnen bislang bekannten Standesämtern durch, welche Informationen man Ihnen über Ihre Vorfahren geben kann, auch und insbesondere über die jew. vorahngegangene(n) Generation(en). Wenn Sie auf dem Wege nicht mehr weiter kommen, dann fragen Sie mit den zuvor gewonnen Daten beim Standesamt 1 in Berlin wegen dem Rest an.


14.07.2015
Rica
F: Kurze Frage zur Abstammung. Ich bin ein eheliches Kind. Meine Eltern haben sich dann scheiden lassen und meine Mutter hat neu geheiratet. Mein jetziger Vater hat mich nicht adoptiert. Muss ich über meinen richtigen Vater (zu dem ich keinen Kontakt habe) ableiten, oder kann ich über meiner Mutter weiter gehen?

A: Sie müssen nur über ihren richtigen Vater ableiten. Kontakt brauchen Sie dazu nicht.


14.07.2015
Heinerson
F: In Ihrem Viedeo war die Rede von Hochverrat wenn mann in der BRD Militärdienst (Wehrpflicht) geleistet hat. Was muß man denn dann im Antrag F unter Punkt 6 angeben werden wenn man Wehrpflichtiger war? Das ich keinen Militärdienst geleistet habe kann ich ja schlecht angeben, da dieses ja leicht zu prüfen ist..

A: Es gäbe noch eine dritte Möglichkeit, nämlich einfach gar nichts anzugeben. Da die Herrschaften aber inzwischen oft jeden Vorwand nutzen um ein Haar in der Suppe zu finden, raten wir mittlerweile dazu, dort den geleisteten Dienst auch einzutragen. Beides ist möglich, es kann halt nur sein, daß bei fehlenden Angaben nachgefragt wird. Dies ist aber von Behörde zu Behörde unterschiedlich.


14.07.2015
Jörg S.
F: Ich habe in meinen Scheidungsunterlagen schon mal meine Staatsangehörigkeit nachweisen müssen, dort wurde dann auch geschrieben Jörg S. geb. ... deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft ... Kann ich mit diesem Dokument welches es ja schon ausweist und von einem Amtsgericht stammt, den gelben Schein beantragen oder reicht dieses gesiegelte Dokument nicht?

A: Das wird nicht ausreichen, da Sie bestimmt nicht bis 1913 abgeleitet haben. Einfach nur deutsche Staatsangehörigkeit reicht nicht, schon gar nicht mit "Wohnhaft".


14.07.2015
Michael Wendl
F: Ich habe den Gelben beantragt. Leider wird, denke ich, der Gebietsstand von 1937 angenommen. Bei der Antragsabgabe habe ich der Dame gesagt, dass ich einen Nachweis vor 1914 haben will. Sie wollte die Urkunden bezüglich meines Urgroßvaters nicht annehmen. Ich habe sie aufgefordert, diese dem Antrag beizufügen, was sie dann doch noch getan hat. Ich gehe aber mal schwer davon aus, dass sie mir trotzdem den Ausweis nach dem Gebietsstand von 1937 ausstellen wird. Den werde ich natürlich zurückweisen mit der Aufforderung zur Korrektur. Welche Gesetze kann ich hierfür bei der Dame anwenden? Sie will außerdem unbedingt einen Reisepass und eine Aufenthaltsbescheinigung zur Antragsabgabe dazu. Ich habe ihr gesagt, dass der Führerschein zum Ausweisen genügt. Gibt es hierfür ein Gesetz? Bzw. werde ich sie fragen, auf welches Gesetz sie sich bezieht. Zusätzlich möchte ich fragen, ob ich den Gelben, wenn ich ihn schon einmal beantragt habe, auch noch ein zweites Mal in einem anderen Landkreis, wo die "Beamten" nicht so verbohrt sind, beantragen kann? Oder sehen die das dann und sagen, dass der schon mal ausgestellt wurde? Vielen Dank für eure Hilfe.

A: Wenn sie die Urkunde angenommen hat, dann muß sie auch bis vor 1914 ableiten, so steht es auch im Merkblatt des BVA, auf welches Sie sich dann u.a. beziehen können (siehe Link am Ende dieser Antwort). Die Aufenthaltsbescheinigung ist kein Problem. Die Bediensteten sind in der Pflicht Ihnen die Gesetzesgrundlagen für ihre Forderungen zu nennen, nicht umgekehrt. Wichtig ist auf jeden Fall, daß keine Kopie des Persos in die Akte kommt, eine Vorlage ist, wenn es gar nicht anders geht möglich, aber eben keine Kopie! Eine erneute Beantragung wird kaum zum Erfolg führen, aber wir sehen das alles gar nicht so schwarz wie Sie. Warten Sie erstmal ab, bislang ist alles im üblichen Rahmen...

ABSTAMMUNG BIS VOR 1914 KLÄREN


14.07.2015
Max G.
F: ERSTER ERFAHRUNGSBERICHT + FRAGE: Ich bin wirklich erstaunt, wie hilfsbereit und freundlich die Mitarbeiter von den Standesämtern sind. Insgesamt ich musste mit drei Standesämtern in verschiedenen Städten telefonieren. Alle waren äußerst freundlich und sehr zuvorkommend; selbst ein Gang in das Stadtarchiv wurde von einem Mitarbeiter erledigt! Allerdings teilte mir man bei den Standesämtern auch mit, dass es keine "Abstammungsurkunde" mehr gibt. Es gibt nur noch die "Geburtsurkunde" oder den "Auszug aus dem Geburtenregister/Buch„ (in Form einer beglaubigten Kopie). Jedenfalls nach 5 Wochen hatte ich alle Dokumente zusammen und konnte meinen Staatsangehörigkeitsausweis beantrag was ich per Einschreiben -Rückschein versendet habe… Nun nach wenigen Tagen erhalte ich von der Ausländerbehörde meiner Stadt ein Schreiben, dass man meinen Antrag nicht bearbeiten kann, da ich unter Punkt 5 die Angaben zu den Aufenthaltszeiten und -orte nicht angegeben habe. Diese werden "allerdings benötigt werden" (Zitat Anschreiben). Wie könnte man hiermit umgehen? Generell könnte ich die Informationen einfach liefern, jedoch aus meiner Sicht völlig unnötig, da der Staatsangehörigkeitsausweis aufgrund von Geburt (Abstammung) gem. Parag. 4 Abs. 1 RuStAG ausgestellt wird - und dies hat doch mit meinen Aufenthaltszeiten nichts zu tun.

A: Indirekt schon, aber es geht schließlich um eine Glaubhaftmachung. Wenn Sie mögen, dann schreiben Sie denen zurück, ob sie einen begründeten Verdacht hätten, daß Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen hätten. Dieses Verdachtsmoment solle man Ihnen dann konkret mitteilen. Aber daran soll es nicht scheitern... soll heißen, Sie können die Aufenthaltszeiten auch ruhig angeben.


14.07.2015
AT
F: Hallo,bin gerade dabei Ahnenforschung zu betreiben und bin aktuell bis 1903 zurück.Da ich ein uneheliches Kind bin, bin über meiner Mutter (ehelich geb.in Berlin), weiter über ihren Vater (ehelich geb.in Berlin) und dann weiter über ihren Opa (ehelich geb.in Kuhnern oder Kunern). Kuhnern mit oder ohne h liegen beide in Schlesien. Ihre Oma ist in Streit (Königreich Bayern) geboren. Kann ich trotzdem den Gelben Schein beantragen, obwohl ihr Opa aus Schlesien stammt?

A: Sämtliche Orte (Kuhnern oder Kunern) liegen in verschiedenen Kreisen Schlesiens im Königreich Preußen. Also ist doch alles wunderbar, Willkommen in der Heimat!


14.07.2015
Daniel Vukovac
F: ich würde gerne den Antrag ausfüllen nur bei der frage Abstammung und dann vom Vater... meine mutter ist zwar hier in Deutschland geboren... aber mein Vater kommt aus dem ehm. Jugoslawien (Jetzt Kroatien) das stellt sich mir die frage das der Schein für mich nicht ausfüllbar ist und müsst ich dann nicht die Kroatische Staatsbürgerschaft etc.. bekommen/beantragen? hoffe jemand kann mir helfen...

A: Über Ihr Mutter könnten Sie nur ableiten wenn Sie unehelich geboren sind. Außerdem stellt sich noch die Frage, ob Ihr Vater vor 1914 geboren ist und falls nicht, ob seine Vorfahren ebenfalls aus dem ehemaligen Jugoslawien stammen. Ohne zu wissen wer wann und wo geboren wurde (auch Ihre Mutter) läßt sich nicht beurteilen welche Staatsangehörigkeit für Sie die geeignetste wäre bzw. überhaupt infrage kommt.


14.07.2015
Sven
F: Mein Vater ist ein eheliches Kind,aber unehelich geboren.muss ich dann weiter von meiner Oma ableiten? oder spielt das keine Rolle wenn sie später geheiratet haben?

A: Wenn sein Vater ihn als Kind angenommen hat, dann spielt dies keine Rolle und Sie müssen über die Linie Ihres Großvaters weiter ableiten.


14.07.2015
Ronny Kretschmar
F: Müssen bei der Ableitung meiner Staatsangehörigkeit Väterlicherseits unbedingt Eheurkunden beigelegt werden oder reicht zu dessen Glaubhaftmachung auch die Weitergabe des Familiennamens aus? Und wenn Eheurkunden beigelegt werden müssen, müssen Diese unbedingt beglaubigt sein oder reicht eine einfache Kopie in diesem Fall aus?

A: Ja die Unterlagen sollten schon volständig sein. Eheschließungen sind aber auch auf anderen Urkunden vermerkt.


14.07.2015
Ronny Kretschmar
F: Mein Urgroßvater ist 1906 in Chemnitz (Kgr. Sachsen) geboren, mein Großvater 1935 in Schmardt (Schlesien / Kgr. Preußen). Seh ich das richtig, dass mein Großvater die Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Kgr. Sachsen hat und nicht die Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Kgr. Preußen? Und gehört demnach in meinen Antrag bei "weiteren" Staatsangehörigkeiten das Kgr. Sachsen durch Abstammung?

A: Das sehen Sie genau richtig.


14.07.2015
Michi2
F: Hallo, ich habe aus Unwissenheit bei der Antragseinreichung per Post eine Kopie des Persos und des Reisepasses miteingereicht. Dann kam ein Schreiben, mit dem sie mich zum Fehlableiten durch entspr. Unterschrift bringen wollten, das ich aber umformuliert korrekt beantwortet habe. Dies war vor 7 Wochen. Was kann jetzt passieren, da ja meine Perso- und Reisepasskopie wohl mit in der Akte liegt? Habe von falsch Ableiten durch Absitzen (o.ä.) gehört, weis aber nicht was das ist. Danke und Gruß Michael

A: Erstitzung: StAG § 3 (2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.

Da kann man jetzt nur abwarten, was die Herrschaften draus machen und wie der Staatsangehörigkeitsausweis sowie der EStA-Auszug dann aussehen. Falls Sie in 2 bis 3 Wochen noch nichts gehört haben, erkundigen Sie sich am besten zunächst telefonisch nach dem Bearbeitungsstand, aber erwähnen Sie das Problem mit dem Personalausweis dabei bitte nicht unbedingt.


14.07.2015
Sven
F: Mein Vater ist ein eheliches Kind,aber unehelich geboren.muss ich dann weiter von meiner Oma ableiten? oder spielt das keine Rolle wenn sie später geheiratet haben?

A: Entscheidend ist, ob der Vater Ihres Vaters ihn als Kind angenommen hat. Wenn ja, dann leiten Sie über seine Linie weiter ab, falls nicht, dann über die mütterliche Linie.


14.07.2015
Martin
F: KOmmt es für die Staatsangehörigkeit nach Abstammung nur darauf an, ob der "UrGroßVater" auf Deutschem Gebiet geboren wurde, oder müssen alle Vorfahren auch Vater und GroßVater die Deutsche Staatsangehörigkeit gehabt haben, um nach RuStaG ableiten zu können?

A: Ausschlaggebend ist allein der Geburtsort des Vorfahren, welcher vor 1914 geboren wurde. Die Geburtsorte seiner Abkömmlinge sind dahingehend irrelevant.


14.07.2015
claus
F: Hallo, auf die Frage von Thomas bzgl. Melderegister antworten Sie folgendes: Ja die Behörden glauben Sie leiten nach StAG ab. Aber im Hintergrund passiert was ganz anderes. Natürlich sagt man das den unteren Chargen der Bediensteten nicht....was ist es denn genau, was da angestoßen wird?

A: Sie leiten nach RuStAG ab. Eventuell haben wir bald den Beweis dafür.


14.07.2015
Andreas T.
F: Hallo, nochmal zum Verständnis für mich zum Thema Abstammung. Ich bin ein uneheliches Kind, also gehe ich in Richtung meiner Mutter. Meine Mutter ist ein eheliches Kind. Wenn ich das richtig verstanden habe, gehe ich weiter über ihren Vater und dann über ihren Opa der vor 1913 geboren wurde. Oder kann ich auch über ihre Mutter gehen? Danke im Vorraus

A: Sie haben das richtig verstanden. Über die Mutter Ihrer Mutter können Sie nicht ableiten wenn Sie ein eheliches Kind ist.


14.07.2015
Siegfried E.Kremhöller
F: Hab keine Ahnung wo mein Grossvater geboren ist, wie oder wo bekomme ich einen Ahnenpass oder wo erfahre ich das ?

A: Hier sollte z.B. folgende Passage helfen:

ABSTAMMUNG BIS VOR 1914 KLÄREN


F: Ich komme da nicht ganz klar, was soll ich denn eigentlich beantragen ? Die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich oder Königreich Bayern ?

A: Ich weiß nicht ob Ihre Staatsangehörigkeit Bayern ist, aber in jedem Falle sollte es einer der 26 Bundesstaaten sein.


14.07.2015
Frank von Eynern
F: Ich komme schon nach dem ersten Schritt nicht weiter. Die Stadt Heilbronn erklärte mir in einer Mail, das ich den Schein nur mit der Aussage "ist deutscher Staatsangehöriger" bekommen könnte.

A: Ja natürlich, es hat nie jemand etwas anderes behauptet! Schauen Sie sich die Viedeos nochmal genau in Ruhe an und machen Sie sich ggf. Notizen.


14.07.2015
Gabriele P.
F: Bin dabei, alle Unterlagen zusammen zu stellen. Es gibt aber doch noch ein Problem: zum Ende des Jahres ziehe ich um, es ist wohl am besten, wenn ich überall meine neue Adresse angebe, da die Beschaffung der Unterlagen und das Zusenden wohl bis ins nächste Jahr rein dauert: Mein Perso ist auch abgelaufen: Frage hierzu - soll ich überhaupt einen neuen beantragen? Wird das "Amt" meine neue Adresse überhaupt aufnehmen, wenn ich keinen neuen Perso mehr möchte? Mein Auto kann ich wohl auch nicht ohne gültigen Perso ummelden?

A: Den Antrag sollten Sie von Ihrem neuen Wohnsitz aus stellen. Nutzen Sie in der Zwischenzeit die Gelegenheit, tragen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen und beschäftigen Sie sich so eingehend wie möglich mit der Gesamtthematik. Hinsichtlich Ihres abgelaufenen Personalausweise raten wir dazu, sich anstatt dessen zunächst den roten Reisepaß zu besorgen. Sobald Sie sich tiefer in der Materie auskennen und diesen aus Versehen mitgewaschen oder verloren haben sollten, dann lassen Sie sich zu gegebener Zeit einen grünen ausstellen. Wer weiß, vielleicht haben sich bis dahin ja auch schon ganz andere Möglichkeiten ergeben...


14.07.2015
R. Oberüber
F: über meinen urgroßvater und urgroßmutter ist nicht viel bekannt, grund hier für sind vertreibung usw unterlagen gibt es daher leider nichtmehr nur durch e-mail wurden mir durch die kirche und durch besarabiendeutsche ev mitgeteilt das es nur noch namen gibt die von deutschland nach besarabien auswanderten und dörfer errichtetten. durch vertreibung der deutschen 1940 -1945 sind bücher auch kirchlicherseite verbrant oder eingezogen worden. kann daher nur diese mailauszüge ohne beglaubigungen vorlegen. was kann ich tun um dennoch für mich und meinen kindern und enkelkindern diesen gelben schein zu bekommen? man sagte aber auch das wenn man mehr als 8 bzw 12 jahre als deutscher in der brd lebte und als solcher behandelt wurde, trozdem diesen gelben schein beantragen kann, wie verhält sich das dann oder muss meine familie in dieser brd bleiben? danke

A: Gehen Sie bei der Recherche systematisch und rückwarts vor. Bei Ihrem Geburtsstandesamt bzw. dem Standesamt, wo ggf. Ihre Ehe geschlossen wurde beispielsweise, sollten auch die relevanten Daten über Ihre Eltern in Erfahrung zu bringen sein. So hangeln Sie sich rückwärts von Generation zu Generation an den jeweiligen Standesämtern entlang. An dem Punkt wo Sie so nicht mehr weiterkommen, wenden Sie sich mit sämtlichen Ihnen dann vorliegenden Daten (vollständige Namen, auch ggf. Geburtsnamen, Geburts- und Heiratsdaten und Orte) an das Standesamt 1 in Berlin um den Rest evtl. in Erfahrung bringen zu können. Schöpfen Sie bevor Sie dies tun alle anderweitigen Möglichkeiten an diese Daten respektive Urkunden zu kommen aus.

Bezüglich Ihrer Frage des Erwerbs durch Ersitzung nach 8 bzw. 12 Jahren verhält es sich so, daß Ihnen dann in jedem Falle ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit beurkundet würde, welche Sie eben wieder in der Staatenlosigkeit hält. Ihre Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (sofern vorhanden) kann ausschließlich über den hier beschriebenen Weg, nämlich die Ableitung nach § 4 Abs. 1 RuStAG 1913 festgestellt werden.


14.07.2015
Martin
F: Mein Urgroßvater väterlicherseits ist vor 1900 nach London emigriert, mein Großvater 1908 in London geboren. Die Familie wurde nach dem 1. WK aus England ausgewiesen nachdem das Vermögen beschlagnahmt wurde. Die mütterliche Linie waren Franken. Bin kann ich trotzdem meine deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen? Mein Vater hatte sich neben BRD Papieren auch einen britischen Pass austellen lassen. Oder bin ich eigentlich Engländer?

A: Wenn überhaupt, dann könnte es evtl. über Ihren Urgroßvater gelingen. Allerdings auch nur dann, wenn weder Ihr Urgroßvater noch Ihr Großvater die englische Staatsangehörigkeit besessen haben, was aber doch wohl sehr wahrscheinlich ist. Allein Ihr Vater mit seinem britischen Paß stellt diesbezüglich schon ein Problem dar. Falls Sie es versuchen wollen, dann wie gesagt über Ihren Urgroßvater und machen Sie am besten zu weiteren Staatsangehörigkeiten Ihrer Vorfahren gar keine Angaben, Sie wissen darüber einfach nichts. Viel Hoffnung besteht ehrlich gesagt nicht, aber trotzdem viel Erfolg, falls Sie sich dazu entschließen sollten!


14.07.2015
AL
F: Ich bin in München geborben, ebenso wie die Seite meiner Mutter. Mein Vater und dessen Vorfahren väterlicher Seits kommen aus dem Kreis Graslitz (Böhmen). Welche Möglichkeiten habe ich für einen Staatsangehörigkeitsausweis?

A: Derzeit leider keine.


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